Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain

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1 Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain Aufgrund 25 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz vom (SächsGVBl. S. 142) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 323, 325) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain beschlossen: 1 Schulbezirke Folgende Schulbezirke für die Stadt Großenhain einschließlich der Ortsteile werden gebildet: 1. Grundschule Schubertallee Albertstraße Alleegäßchen Amalienstraße Am Marstall Amtsgasse An der Großen Röder An der Wasserkunst Apothekergasse Bahnhofstraße Beethovenallee Berliner Straße 2-28 und 1 27 Braugasse Carl-Maria-von-Weber-Allee Dresdner Straße 2 14 und 1-23 Elsterwerdaer Straße Fabrikgasse Franz-Schubert-Allee Frauengasse Frauenmarkt Frohngäßchen Gabelsbergerstraße Gartengäßchen Gerberdamm Gutenbergstraße Hauptmarkt Heinrich-Heine-Straße Katharinengasse Katharinenplatz Kirchplatz Kleine Gasse Klempnergäßchen

2 Klostergasse Lessingplatz Lindengäßchen Lindengasse Marktgasse Meißner Straße Mozartallee Nasseböhlaer Weg Naundorfer Straße Neumarkt Neumarktgasse Panzerstraße Poststraße Quergäßchen Salzgasse Schillerstraße Schloßplatz Schloßstraße Siegelgasse Steinweg Töpfergasse Topfmarkt Turnstraße 2. Grundschule Bobersberg Alter Waidweg Am Bergweiher Am Bobersberg Am Friedhof Am Hang Am Kupferberg Am Stahlwerk Am Weinberg An der Sternwarte An der Turnhalle Bergstraße Bobersbergstraße Bornweg Carl-Naumann-Straße Caspar-Borner-Straße Chladeniusstraße Christian-Barth-Straße Clara-Zetkin-Weg Doernestraße Dr.-Eichmeyer-Straße Dr.-Jakobs-Straße Dr.-Schweitzer-Straße Dr.-Semmelweis-Straße

3 Dr.-Tribulowski-Straße Dresdner Straße ab Nr. 16 und ab Nr. 25 Fleischerhorst Friedrich-Ebert-Straße Gartenweg Geschwister-Scholl-Straße Gotthold-Fischer-Straße Gustav-Schubert-Allee Heimweg Heinrich-Zille-Straße Hohe Straße Husarenstraße Jägerstraße Käthe-Kollwitz-Straße Kupferbergstraße Kupferbergwäldchen Markusstraße Martin-Scheumann-Straße Mittelgasse Mühlstraße Nauleiser Straße Neue Hoffnung Öhringer Straße Radeburger Platz Radeburger Straße Rahmenplatz Remonteplatz Robert-Koch-Straße Rostiger Weg Sachsenlandstraße Schloßwiesenstraße Sonnenlehne Sterngasse Straße an der Sternwarte Straße des Friedens Theodor Neubauer Straße Thomas-Mann-Straße Verlängerte Villastraße Villastraße Walkdamm Weinbergsweg Weinbrunnenstraße Weßnitzer Straße Wiesengässchen Zschillestraße Ortsteil Folbern Ortsteil Rostig Ortsteil Weßnitz Ortsteil Zschauitz

4 4. Grundschule Am Schacht Am Brunnen Am Feldrain Am Hayn Am Hügel Am Schacht Am Speicher Am Sportplatz Am Stadtpark Am Stadtrand Am Wasserturm An der Bergbrauerei An der Elmobrücke An der Schlosserei Auenstraße Berliner Straße und Dr.-Külz-Straße Erich-Weinert-Straße Feldstraße Feldfrieden Feldweg Florian-Geyer-Weg Goethestraße Großraschützer Straße Herrmannstraße Herrmann-Zschoche-Straße Im Winkel Industriestraße Johannes-R.-Becher-Straße Kirschallee Kleinraschützer Straße Kronenstraße Kurzer Weg Lindenstraße Mastenweg Merschwitzer Straße Mittelstraße Mülbitzer Straße Neuer Weg Nord-West-Straße Parkstraße Pollmerallee Preuskerstraße Priestewitzer Straße Riesaer Straße Röderweg Rosa-Luxemburg-Straße Rosenstraße

5 Sandweg Schulstraße Siedlungsweg Skassaer Straße Südhang Strießener Weg Thomas Müntzer - Straße Waldaer Straße Walter Jacob Ring Wildenhainer Straße Ortsteil Colmnitz Ortsteil Skassa Ortsteil Wildenhain Grundschule Zabeltitz Ortsteil Bauda Ortsteil Görzig Ortsteil Krauschütz Ortsteil Nasseböhla Ortsteil Skäßchen Ortsteil Skaup Ortsteil Strauch Ortsteil Stroga Ortsteil Treugeböhla Ortsteil Übigau Ortsteil Walda-Kleinthiemig Ortsteil Zabeltitz 2 Zuordnung der Grundstücke Maßgebend für die Einzugsgebiete der Schulbezirke ist die postalische Bezeichnung des Grundstückes. 3 Inkrafttreten 1. Die Satzung tritt am (Schuljahr 2013/2014) in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom außer Kraft.

6 Großenhain, den Siegel - Burkhard Müller Oberbürgermeister Hinweis: Nach 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist die Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 S. 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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