RECHTLICHE BESTIMMUNGEN IN DER LEBENSMITTELINDUSTRIE
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- Wilhelm Ritter
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1 RECHTLICHE BESTIMMUNGEN IN DER LEBENSMITTELINDUSTRIE GILESCU, VĂLEANU, NATHANZON & PARTENERII Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten Polonă Str., 1. Etaje, 1. Bezirk RO Bukarest Tel.: Fax: Oktober 2013
2 EINSCHLÄGIGE NORMEN IM LEBENSMITTELRECHT Gesetz Nr. 150/2004 bezüglich der Lebensmittelsicherheit Gesetz Nr. 321/2009 betreffend Lebensmittelhandel Verordnung Nr. 99/2000 betreffend Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen Verordnung Nr. 21/1992 zum Verbraucherschutz Verordnung Nr. 97/2001 betreffend Herstellung, Zirkulation und Vermarktung von Lebensmitteln Beschluss Nr. 106/2002 betreffend Etikettierung von Lebensmitteln
3 REGELUNGSGEGENSTÄNDE Qualitätsstandards, Hygiene Zusatzstoffe Etikettierung und Werbung Amtlichen Kontrolle Handelsbedingungen innerhalb der Lebensmittelhandelskette Produktspezifische Regelungen Fleischprodukte Milchprodukte Getränke Obst und Gemüse Bio-Produkte
4 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN Wirtschaftsministerium (Ministerul Economiei) Nationale Behörde für Veterinär- und Lebensmittelsicherheit (Autoritatea Naţională Sanitar Veterinară şi pentru Siguranţa Alimentelor) Gesundheitsministerium (Ministerul Sănătăţii Publice) Nationale Behörde für Verbraucherschutz (Autoritatea Naţională pentru Protecţia Consumatorilor) Landwirtschaftsministerium (Ministerul Agriculturii şi Dezvoltării Rurale)
5 LEBENSMITTELHANDEL Lebensmittelhandel kann von jedweder natürlichen oder juristischen in diesem Sinne autorisierten Person durchgeführt werden. Autorisierte Natürliche Person (persoană fizică autorizată) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.R.L.) Aktiengesellschaft (S.A.) Kommanditgesellschaft (S.C.S.) Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.C.A.) Kollektivgesellschaft (S.N.C.) Berufliche Anforderungen welche die in der Lebensmittelindustrie erfüllen müssen: Abschluss eines Fachkurses mindestens zweijährige Erfahrung im Lebensmittelhandel
6 ETIKETTIERUNG VON LEBENSMITTELN VERPFLICHTENDE INFORMATIONEN: Bezeichnung des Produktes Zutatenliste Nettogewicht Datum für die Mindesthaltbarkeit Lagerbedingungen Handelsbezeichnung, Name und Sitz des Herstellers oder der Firma, die das Produkt verpackt hat oder des Händlers
7 ETIKETTIERUNG VON LEBENSMITTELN VERPFLICHTENDE INFORMATIONEN: Handelsbezeichnung, Name und Sitz des Herstellers oder der Firma, die das Produkt verpackt hat oder des Händlers Herkunftsort Gebrauchsanweisungen Alkoholgehalt falls dieses 1,2% überschreitet Hinweis betreffend Mengeneinheit zu welcher für bestimmte Produktgruppen sind zusätzliche Informationen notwendig
8 ETIKETTIERUNG VON LEBENSMITTELN ETIKETTIERUNGSREGELN: Alle Informationen die auf Etiketten und begleitende Dokumente der Lebensmitteln stehen müssen unbedingt in rumänischer Sprache geschrieben sein. Änderung des auf der ursprünglichen Etikette eingetragenen Haltbarkeitsdatums ist verboten. Falls bei der Herstellung von Lebensmitteln nur Aromen verwendet werden, dürfen auf den Etiketten/ Verpackungen keine Bilder die Obst/ Gemüse darstellen benützt werden. Jene Lebensmitteln die nicht vorverpackt werden und die zwecks Verkauf vor dem Verbraucher gemessen bzw. gewogen werden müssen werden nicht etikettiert.
9 PREISANGABE IM LEBENSMITTELHANDEL Verkaufspreise müssen in LEI ausgedrückt werden. Zusätzliche Angabe des Preises in Fremdwährung ist nicht verboten. Eventuelle Kosten mit der Versendung/ Verpackung können separat angegeben werden. Der Preis kann auf dem Produkt/ neben dem Produkt angegeben werden oder in einer separaten Liste die in der Nähe mehrerer betreffenden Produkten liegt. Bei vorverpackten Produkten muss sowohl der Maßeinheitspreis als auch der Preis für die gesamte vorverpackte Produktmenge angegeben werden.
10 AMTLICHE KONTROLLE Die amtliche Kontrolle in der Lebensmittelindustrie wird seitens spezialisierten vom Landwirtschaftsministerium/ Gesundheitsministerium/ von der Nationalen Behörde für Verbraucherschutz genannten Inspektoren durchgeführt, welche sanitarische und technologische Untersuchungen ausführen können. Die amtliche Kontrolle betrifft: die hergestellten/ auf dem Markt existierenden Lebensmitteln, die Personen die in der Lebensmittelhandelskette arbeiten und jedwede Gegenstände und Ausrüstungen welche mit den betreffenden Lebensmitteln in Kontakt kommen. Die autorisierten Inspektoren dürfen, unter Bedingung der Berufsgeheimhaltung, jedwede Kopien nach den durchsuchten Unterlagen erhalten. Während der amtlichen Kontrolle dürfen die Inspektoren von der Polizei begleitet sein.
11 KONTROLLMASSNAHMEN provisorische oder endgültige Unterbrechung der Betriebsaktivität Verbot der Verwendung bestimmter Zutaten/ Zusatzstoffe/ Verpackungsmaterialen/ Geräte und Ausrüstungen Bestelleung der Lebensmittelzerstörung Rückzug von Tätigkeitsgenehmigungen Benachrichtigung der zuständigen strafrechtlichen Behörden Einsetzen von Geldstrafen
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BUKAREST Polonă Str , 1. Etaje 1. Bezirk RO Tel: +40/ , +40/ Fax: +40/21/ TEMESWAR 10 Coriolan Brediceanu Str., City Business Center, A Gebäude, Mezzanine RO Tel: +40/ , +40/ Fax: +40/ tmoffice@gp-chsh.ro
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