1 P F L E G E G E L D B E A N T R A G E N
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- M Tesa
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1 PFLEGEGELD BEANTRAGEN Der Anspruch auf Pflegegeld kann erst dann geltend gemacht werden, wenn eine versicherte, pflegebedürftige Person nach den Bedingungen der Pflegeversicherung definitiv als Pflegebedürftiger gilt. by Miloje Tesa 1 P F L E G E G E L D B E A N T R A G E N Den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen Sie sofort mit Beginn der Pflegebedürftigkeit. Es genügt ein Anruf bei der Pflegekasse, die bei der zuständigen Krankenkasse erreichbar ist. 2 T E R M I N V E R E I N B A R E N Zwecks Absprache eines Termins für das Pflegegutachten im privaten Umfeld des Pflegebedürftigen, meldet sich ein Mitarbeiter der Pflegekasse bei Ihnen. Bei Privatversicherten ist das die Medicproof GmbH und bei gesetzlich Versicherten ruft Sie die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) an. 3 V O R B E R E I T U N G E N Um im Vorfeld die Einordnung in ein Pflegegrad zu erleichtern, sollten Sie über wenigstens zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen. Notwendige Vordrucke erhalten Sie häufig bei den Krankenkassen. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass zum Beispiel Pflegepersonen des Pflegeheims beziehungsweise des Pflegedienstes oder auch engste Angehörige Ihnen am Tage der Erstellung des Gutachtens zur Seite stehen. Legen Sie alles an Unterlagen über den Krankheitsverlauf zurecht. Das sind zum Beispiel ärztliche Atteste, Krankenunterlagen und so weiter. 4 B E S U C H S T A G Heute wird der Gutachter (MDK oder Medicproof)bei Ihnen einen vorgeschriebenen Fragenkatalog ausfüllen. Er bestimmt somit eine vorliegende Pflegebedürftigkeit und den alltäglichen Pflegebedarf. 5 E R S T E L L U N G D E S G U T A C H T E N S Die Medicproof GmbH oder der MDK leitet das angefertigte Gutachten an die zuständige Pflegekasse. Dieser dient das Gutachten als Empfehlung. 6 D E R B E S C H E I D In diesem endgütigen Bescheid der Pflegekasse werden Sie über Pflegegrad und den zeitlichen sowie finanziellen Bedarf nach SGB XI benachrichtigt. Nach 18 Abs. 3 SGB XI muss der Bescheid spätestens fünf Wochen nach Antragstellung bei Ihnen sein. Ist dem nicht so, stehen Ihnen rechtlich 10 Euro für jeden überschrittenen Tag zu. Unter bestimmten Gegebenheiten ist ein beschleunigtes Verfahren denkbar, dazu gehört unter anderem ein stationärer Aufenthalt oder die beantragte Pflegezeit Seniocare info@seniocare24.de /
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