Die Liquidationsversicherung. - Hintergründe - Condor-Angebot

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1 Die Liquidationsversicherung - Hintergründe - Condor-Angebot

2 Worum geht es? Übertragung einer bestehenden Pensionsverpflichtung (Direktzusage oder Unterstützungskassenzusage) ohne Zustimmung des Anwärters oder Rentners auf einen anderen Schuldner (hier: Condor Leben) anlässlich der Liquidation eines Unternehmens. 2

3 Begriff Liquidation Aufgabe der Geschäftstätigkeit / Auflösung der Gesellschaft ohne wirtschaftliche Notwendigkeit laufende Geschäfte beenden Forderungen einziehen Verbindlichkeiten begleichen Schicksal der Pensionsverpflichtung regeln! Liquidation ist anzumelden (Handelsregister) gesetzlich geregelt, z.b. im GmbHG 3

4 Schaubild Liquidationsversicherung zu liquidierendes Unternehmen bestehende Versorgungszusage Arbeitnehmer bzw. Rentner 4

5 Vertragsgestaltungen 1) Übernahmevereinbarung: ArbG, ArbN, Condor Leben 2) Versicherungsvertrag: Condor Leben: VN Versorgungsberechtigter ist - Versicherte Person - Bezugsberechtigter Verfügungsbeschränkungen - keine Kündigung, Beleihung, Abtretung Überschüsse zur Erhöhung der Leistungen 150 VVG und Datenschutzklausel 5

6 Rechtsquellen? Gesetzliche Regelungen Personenkreis 17 BetrAVG - Übertragung gemäß 4 Absatz 4 BetrAVG - Wechsel des Versorgungsschuldners Analogie für den beherrschenden GGF - schuldrechtliche Übertragung gemäß 415 BGB 6

7 Welcher Versicherungstarif? konventionelle Rentenversicherungen der Condor Leben -> Ausfinanzierung mittels Einmalbeitrag Rentner - sofort beginnende Leibrentenversicherung - ggf. mit Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HZ) Anwärter - aufgeschobene Leibrentenversicherung - ggf. mit BUZ und HZ Hinweis: bestehende Condor-Verträge einbeziehen (VN-Wechsel) 7

8 Diskussion Überschussverwendung Ausgangslage: garantierte Rente entspricht der erdienten (quotierten) Rente alle Condor-Tarife sind überschussberechtigt Diskussion: nur dynamische Rentenerhöhung zulässig? spezielle GGF-Themen: Überversorgung / Nachzahlungsverbot, wenn erdiente (quotierte) Rente durch Überschüsse erhöht wird? Teilverzicht, wenn Rente inkl. Überschüsse der erdienten (quotierten) Rente entspricht? 8

9 Auswirkungen beim Arbeitgeber - Pensionsrückstellungen sind aufzulösen - Übernahme-Entgelt ist Betriebsausgabe - (Insolvenzsicherung (PSVaG) entfällt künftig) beim Arbeitnehmer - Übernahme-Entgelt / Einmalbeitrag: steuerfrei ( 3 Nr. 65 EStG) - Leistungen des Versicherers: einkommensteuerpflichtig ( 19 EStG) - Anwendung auch für beh. GGF (BMF-Schreiben vom , EStR) keine Veränderungen gegenüber den einkommensteuerlichen Regelungen der (ursprünglichen) Direktzusage / U-Kasse 9

10 Was ist zu tun? bestehende Zusage sichten, Konzept erstellen Anmeldung der Liquidation (sog. Auflösung) abwarten Verträge fertigen (ArbG, ArbN, Condor-Leben) Pensionsrückstellungen auflösen Condor-Leben leistet im Versorgungsfall 10

11 Condor-Service m/n-tel Quote bei Anwärtern ermitteln ggf. einzelne Versorgungsbausteine wertgleich umrechnen Übernahmevertrag fertigen Rentnerverwaltung - Auszahlung der Netto-Rente direkt an Rentner - Ermittlung und Abführung der Lohnsteuer - Ermittlung und Abführung des SV-Beitrages 11

12 einmalige Kosten und Voraussetzungen Infos und Berechnungen in der Anbahnungsphase kostenfrei Vertragsfertigung / CDL-Kosten: Verwaltungsgebühr pro Zusage: Einrichtungsgebühr je Firma: 100 Einrichtungsgebühr je Anwärter: 50 Versicherungsvertrag beinhaltet die üblichen Kosten Voraussetzungen*: - garantierte mtl. Mindestrente 75 - alternativ Mindest-Einmalbeitrag * nach Rücksprache mit der CDL im Kollektiv auch abweichende Beträge möglich 12

13 Ergebnis: bedarfsgerechte Lösung arbeitsrechtlich legitimiert Übertragung der bestehenden Versorgungsverpflichtung auf Condor Leben mit schuldbefreiender Wirkung steuerlich flankiert - Einmalbeitrag ist steuerbefreit ( 3 Nr. 65 EStG) - Leistungen werden gemäß 19 EStG besteuert - Übernahme-Entgelt ist Betriebsausgabe kostengünstig geringer Aufwand für die gesamte Rentnerverwaltung (gesetzliche Insolvenzsicherung (PSVaG) entfällt, dafür VN-Stellung und Bezugsrechte beim Anwärter/Rentner) 13

14 Fazit Für den Fall der Liquidation hat Condor eine bedarfsgerechte Lösung! 14

15 wichtige Hinweise Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige Eigentum unseres Unternehmens. Jede weitere Verwendung sowie Weitergabe an Dritte im Original, als Kopie, in Auszügen, elektronischer Form oder durch eine inhaltsgleiche Darstellung bedürfen der Zustimmung der Condor Dienstleistungs-GmbH. Die Darstellungen basieren auf Einschätzungen, Trendaussagen und rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen Einschätzungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Sie sind nicht geeignet, eine Beurteilung im Einzelfall abzuleiten oder sie als Grundlage vertraglicher Regelungen zu machen. Durch die Überlassung der Präsentation wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger oder Dritten nicht begründet. 15

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