Leistungsprämie Motivation versus Betriebsfrieden. Personalrat Personalversammlung 13. November 2013

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1 Leistungsprämie Motivation versus Betriebsfrieden Personalrat Personalversammlung 13. November 2013

2 Grundlage Gemäß 18 Absatz 1 Tarifvertrag der Länder (TV-L) können Beschäftigte im Drittmittelbereich vom Arbeitgeber eine Sonderzahlung in Form einer Leistungsprämie erhalten. Voraussetzung ist, dass nach Deckung der Einzel- und Gemeinkosten des Drittmittelvorhabens entsprechende Erträge aus Mit- teln privater Dritter verbleiben. Die Beschäftigten müssen zudem durch besondere Leistungen bei der Einwerbung der Mittel oder der Erstellung einer für die eingeworbenen Mittel zu erbringenden bzw. erbrachten Leistung beigetragen haben. Gemäß Absatz 3 kann der Arbeitgeber Beschäftigten unabhängig von Absatz 1 eine einmalige Leistungsprämie zahlen, wenn sie besondere Leistungen erbracht haben. (Auszug aus dem TV-L) Seite 2

3 Historie 06. November 2012: erster Entwurf einer Regelung durch die Hochschulleitung vorgelegt Bildung einer AG Prämie im Personalrat 04. Dezember 2012: Personalratsbeschluss Dienstvereinbarung (DV) statt einseitiger Regelung und Befragung der Beschäftigten 07. Dezember 2012: Arbeitsgruppentreffen mit der Hochschulleitung (II-L) 22. Mai 2013: Personalratsbeschluss Abkoppeln der Drittmittel, um bereits vorliegende Anträge zu Leistungsprämien bearbeiten zu können. 23. Juli 2013: Beschluss der Dienstvereinbarung zu Sonderzahlungen und Leistungsprämien im Drittmittelbereich durch den Personalrat 18. September.2013: Unterzeichnung der DV durch den Personalrat (Inkrafttreten rückwirkend zum 01. Januar 2013) Seite 3

4 In die DV übernommene Forderungen des Personalrats Leistungserbringung während der normalen Arbeitszeit transparentes Verfahren Einsetzen einer Betrieblichen Kommission Aufnahme der jeweiligen Vereinbarungen nur in einer Nebenakte der Personalakte Datenschutzregelung (Löschen der Daten nach Ablauf der einzelnen Vereinbarung) Evaluierung der Regelung Schutz für besondere Beschäftigtengruppen (z.b. Schwerbehinderte) Seite 4

5 Geltungsbereich DV gilt für alle Beschäftigten der TU Berlin, die unter den TV-L Berliner Hochschulen fallen (Auszubildende, Hochschullehrer_innen und Studenti-sche Hilfskräfte sind ausgeschlossen) Für den Personenkreis der Beamtinnen und Beamten wird die DV unter Be-achtung der beamtenrechtlichen Vorschriften angewandt. Seite 5

6 Inhalte der Dienstvereinbarung Antragstellung auf Sonderzahlung im Drittmittelbereich sowie Prämienzahlung aus Drittmitteln nur durch die Beschäftigungsstelle bzw. durch die Fakultätsverwaltung keine Prämie zum Ausgleich geleisteter Mehrarbeit Antragsunterlagen zur Gewährung in einer Nebenakte zur Personalakte Beachtung Datenschutzrechtlicher Belange Vernichtung der Unterlagen nach einem Jahr (auf Antrag) Seite 6

7 Antragsvoraussetzung Sonderzahlung aus Mitteln privater Dritter (Variante A) besondere Leistung beim Einwerben der Mittel oder Erstellung der zu erbringenden Leistung für die eingeworbenen Mittel maximal bis zu 10% des jeweiligen individuellen Jahrestabellenentgelts keine Gruppen-/Teamprämie keine Gelder aus öffentlichen Mitteln (z.b. DFG) oder Restemitteln Leistungsprämie aus Drittmitteln (Variante B) besondere Leistung (z.b. Übernahme zusätzlicher Aufgaben, Einführung neuer Geschäftsabläufe, Übernahme von Sonderaufgaben) maximal 10% des entsprechenden Jahrestabellenentgelts (Stufe 1) 2000 pro Teammitglied bei Gruppen- /Teamprämie Seite 7

8 Inhalte der Dienstvereinbarung Die einzusetzende Kommission besteht aus jeweils zwei Vertreter_innen der Arbeitgeberin TU Berlin und der Arbeitnehmervertreter_innen. Den Vorsitz hat der/die Kanzler/-in inne. Die Kommission nimmt Beschwerden entgegen und bearbeitet diese, vermittelt in Konfliktfällen und evaluiert die DV. Die Dienstvereinbarung tritt rückwirkend zum in Kraft und zur Erprobung befristet bis Anträge aus der Zeit vor Inkrafttreten werden nach den Regeln der DV abgewickelt. Seite 8

9 Gründe für die Abkopplung der Leistungsprämie durch Haushaltsmittel an Haushaltsbeschäftigte kontroverse Diskussion auf der letzten Personalversammlung ursprüngliche Planung des Präsidiums: Vergabe der Leistungsprämie komplett ohne Zielvereinbarung (freie Vergabe durch Präsidium) durch eine Befragung sollte die Meinung der Haushaltsbeschäftigten eingeholt werden Personalrat wünscht die Vergabe transparent und nachvollziehbar zu gestalten Personalrat möchte eine gerechte Verteilung der Leistungsprämien Seite 9

10 Ergebnis der Umfrage befragt wurden 2835 Beschäftigte 826 Rückmeldungen (entspricht einer Quote von 29,14%) Rückmeldungen verteilen sich auf 52% Frauen und 48% Männer Seite 10

11 Verteilung nach Beschäftigtengruppen Seite 11

12 Seite 12

13 Eine große Teilnehmergruppe wählte keine der Möglichkeiten! Seite 13

14 Fazit noch nicht alle Kommentare gelesen muss noch weiter ausgewertet werden weitere Informationen folgen in unseren Rundbriefen Entscheidung für oder gegen eine Dienstvereinbarung fällt nach der kompletten Auswertung Seite 14

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