ARBEITSZEITMODELLE Bei den angeführten Modellen ist immer der jeweilige Kollektivvertrag auch zu berücksichtigen!

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1 DAS ARBEITSZEITPAKET Arbeitszeitaufzeichnungen, Strafen - Arbeitszeitmodelle - Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitarbeit ARBEITSZEITAUFZEICHNUNGEN Ausnahmslose Pflicht zur Aufzeichnung für jeden Dienstnehmer Der Arbeitgeber ist verpflichtet Aufzeichnungen über jede geleistete Arbeitsstunde aller Mitarbeiter zu führen. Es kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnung selbst macht. Man sollte dies schon im Dienstvertrag festhalten. Die Verantwortung über die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen liegt ausschließlich beim Dienstgeber. Arbeitsaufzeichnung: - Beginn und Ende der Arbeitszeit - Beginn und Ende der Ruhepausen - gilt auch für Arbeitnehmer mit fixer Arbeitszeit, Überstundenpauschalen und All-In- Vereinbarungen Muster/Anlage 1 Achtung es genügt nicht, auf im Vorhinein festgesetzte fixe Arbeitszeiten hinzuweisen! Die generelle Festlegung von Tagesarbeitszeiten macht die Führung von Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit nicht entbehrlich! Achtung Der Arbeitnehmer sollte mit seiner Unterschrift jedenfalls regelmäßig die Richtigkeit der Arbeitszeitaufzeichnungen bestätigen. Dadurch kann sich der Arbeitgeber vor der unberechtigten Geltendmachung von Überstunden schützen. Ausnahmen bei der Aufzeichnung - Außendienstmitarbeiter, die ihre Arbeitszeit überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte verbringen und die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können: hier genügen Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit d.h. Stunden/Tag. - leitende Angestellte mit maßgeblichen Führungsaufgaben = Dispositionsbefugnis brauchen keine Aufzeichnungen zu führen. Strafen - Arbeitsinspektorat überprüft und zeigt gegebenenfalls an, straft selbst nicht - KIAB ist die Abgabenbehörde Neu ab : - Strafrahmen pro Dienstnehmer bei leichteren Verstößen, wie fehlerhafte Aufzeichnungen bis EUR 436,00 - bei schweren Verstößen bis 1.815,00/Dienstnehmer

2 Der Arbeitsinspektor kann natürlich auch an die anderen Abgabenbehörden Anzeige auf Überprüfung der Lohnabgaben erstatten. Aufgrund der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit können natürlich auch die anderen Abgabenbehörden gut feststellen, ob Überstunden oder Mehrstunden richtig verrechnet oder abgebaut wurden. Prüfungserfahrung gibt es noch kaum, da die Erhöhung der Strafen und angekündigte verstärkte Kontrolle erst ab 2008 gilt. Einerseits ist klar, dass die Abgabenbehörden mehr verrechnen möchten, andererseits ist es schwer vorstellbar, wie die wöchentlichen Stundenlisten von allen Dienstnehmern geprüft werden sollen, vermutlich werden Stichproben gemacht. Auf alle Fälle ist das angekündigte mögliche Strafausmaß bei Nichtführung von Stundenaufzeichnungen hoch. Möglichkeiten der Gestaltung zur Verhinderung von Über- und Mehrstundenzuschlägen mit folgenden Arbeitszeitmodellen: ARBEITSZEITMODELLE Bei den angeführten Modellen ist immer der jeweilige Kollektivvertrag auch zu berücksichtigen! GLEITZEIT Sehr gutes Instrument zur Vermeidung von Überstunden- oder Mehrstundenzuschlägen. - Arbeitnehmer bestimmt Arbeitszeit in vereinbartem zeitlichen Rahmen selbst - zu vereinbaren falls vorhanden mit Betriebsrat oder mit jedem einzelnen Dienstnehmer. Vereinbarung immer schriftlich, mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam. Inhalte der Vereinbarung: - Dauer der Gleitzeitperiode z.b. 26 Wochen (man kann das individuell festlegen) ist jener Zeitraum, in dem Zeitguthaben aufgebaut und abgebaut werden kann. Am Ende dieser Periode ergeben sich entweder Gut- oder Minusstunden, die man nun in die - nächste Periode übertragen kann oder - bei Gutstunden diese in Form von Über- oder Mehrstunden mit den entsprechenden Zuschlägen auszahlen kann. Wenn beispielsweise eine Normalarbeitszeit um 17Uhr endet und es wird bis 17:30 gearbeitet, so liegt eine halbe Überstunde vor, auch wenn die wöchentliche Gesamtarbeitszeit nicht überschritten wird. Mit einer Gleitzeitvereinbarung kann man das verhindern. - die Höchstanzahl dieser Gut- oder Minusstunden, die man in eine nächste Periode übertragen kann, muss auch in der Vereinbarung festgehalten werden. z.b. 39 Stunden an Zeitguthaben können in die nächste Periode übertragen werden. - Gleitzeitrahmen dies ist der tägliche Zeitraum, innerhalb dessen der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit grundsätzlich frei beginnen und beenden kann.

3 - Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit dies ist die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit ohne Gleitzeitvereinbarung. Dies ist zur Bemessung der Arbeitszeit im Falle von Urlaub und Krankenstand notwendig. Tägliche Höchstarbeitszeit: Bei Jugendlichen Wöchentliche Normalarbeitszeit 10 Stunden maximal 8 Stunden 50 Stunden maximal Innerhalb der Gleitzeitperiode darf die wöchentliche Normalarbeitszeit durchschnittlich 40 Stden nur insoweit überschreiten, als man diese Stden in die nächste Periode übertragen kann. Ein Stundenguthaben am Ende einer Gleitzeitperiode, das in die nächste Periode übertragen werden kann, gilt nicht als Überstunde. Wann können trotzdem Überstunden oder Mehrstunden entstehen? - Arbeitsstunden, die außerhalb des Gleitzeitrahmens geleistet werden - Gutstunden, die aufgrund ihrer Anzahl nicht in die nächste Periode übertragen werden können (Vereinbarungssache). Gleitzeit ist ein gutes Instrument um Arbeitszeit produktiv einzusetzen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Bei Arbeitsspitzen hat man Stunden zur Verfügung, die keine Überstunden sind, der Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeit zu einem guten Teil selbst bestimmen. MUSTER: Anlage 2 MODELL DER 4-TAGE-WOCHE Die wöchentliche Normalarbeitszeit von z.bsp.40 Stunden wird auf 4 Wochentage (z.b. Mo, Mi, Do, Fr.) mit je 10 Stunden verteilt, ohne dass Überstunden anfallen. Vereinbarung erfolgt schriftlich mit einzelnem Dienstnehmer bzw. bei vorhandenem Betriebsrat mit diesem. Dieses Modell ist für Jugendliche unzulässig. MODELL: DURCHRECHENBARE ARBEITSZEIT Normalarbeitszeit nach jeweiligem Kollektivvertrag beispielsweise. 38,50 Stunden pro Woche. Durchrechnungszeitraum beispielsweise.13 Wochen (je nach KV) z.bsp. 500,5 Stunden 500,50 Stunden: 13 Wochen = 38,5h/Wo, d.h. die wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden wurde nicht überschritten, damit sind keine Überstunden angefallen. Ergibt die Durchrechnung aber doch ein Zeitguthaben und sieht der Kollektivvertrag keine Übertragungsmöglichkeit vor, sind Überstunden oder Mehrstunden abzurechnen. ACHTUNG es ist immer der jeweilige Branchenkollektivvertrag zu berücksichtigen.

4 MEHRARBEITSZUSCHLAG BEI TEILZEITARBEIT Teilzeitbeschäftigten (auch bei Elternteilzeit) gebührt für Mehrarbeit ein gesetzlicher Zuschlag von 25% des Normalstundenlohnes. Der Zuschlag kann durch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vermieden werden. Mehrarbeit Ist die Arbeitsleistung, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinaus geht, aber noch nicht Überstunde ist. Teilzeit Ist wenn eine Normalarbeitszeit vereinbart wurde, die unter der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit liegt. Anordnung von Mehrstunden Der Arbeitgeber kann einseitig unter folgenden Voraussetzungen Mehrarbeit anordnen (gilt nicht bei Teilzeit nach Mutterschutz- bzw. Väterkarenzgesetz) - durch gesetzliche Bestimmungen - durch den Kollektivvertrag - bei erhöhtem Arbeitsbedarf - wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen dagegen vorliegen - gemäß Arbeitsvertrag d.h. unbedingt in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Abgeltung von Mehrarbeit - Zeitausgleich Ausgleich der Mehrarbeitsstunden durch Zeitausgleich erfolgt 1: Finanzielle Abgeltung immer mit einem Zuschlag von 25% Nach der derzeit gültigen Fachmeinung ist der Zuschlag bei Berechnung von Sonderzahlungen nicht mit einzubeziehen. Der Zuschlag ist nicht wie bei Überstunden steuerfrei! Achtung bei geringfügig Beschäftigten, dass es durch Mehrarbeit u Zuschlag nicht zu einer Vollversicherung kommt!!

5 Zuschlag ja oder nein Wie kann er vermieden werden NEIN - Zeitausgleich innerhalb des 3-Monatszeitraumes, in dem die Mehrstunden geleistet wurden erfolgt ohne Zuschlag 1:1 Beispiel: 1 Dreimonatszeitraum: Vereinbarte wöchentliche AZ: 5 Stunden 22.1.: 7Std. gearbeitet + 2 Std.MA (Mehrarbeit) 27.1,: 7Std. gearbeitet + 2 Std.MA 3.3.: 3Std. gearbeitet - 2 Std. ZA (Zeitausgleich) 10.3.: 4Std. gearbeitet - 1 Std. ZA Std. gearbeitet - 1 Std. ZA Am Ende der Periode ist der Saldo 0, der Ausgleich erfolgte innerhalb des 3- Monatszeitraumes, daher ohne Zuschlag. Muster: Anlage 3 NEIN - Durch Gleitzeitvereinbarung, wenn das am Ende der Gleitzeitperiode bestehende Zeitguthaben in die nächste Periode übertragen werden kann, entsteht kein Zuschlag. Bei diesem Modell ist aber nicht nur der Zeitausgleich, sondern auch der Dreimonatszeitraum, wenn er vom Quartal abweicht, im Vorhinein zu vereinbaren. NEIN durch Vertragsveränderung Kein Zuschlag fällt an, wenn der Arbeitgeber schon im vorhinein weiß, dass die ursprünglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Zukunft oder für eine bestimmte Zeit zu gering sein wird, und daher schriftlich eine neue Vereinbarung mit dem Arbeitsnehmer abschließt. Muster: Anlage 4 JA oder NEIN bei einer unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit Um möglicherweise den Zuschlag zu verhindern, kann man auch im Vorhinein eine unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Tage oder Wochen schriftlich vereinbaren. Die Vereinbarung sollte zumindest 2 Wochen im Vorhinein erfolgen. NEIN Kommt es lediglich zu einer unregelmäßigen Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit, aber zu keiner Überschreitung, fällt kein Zuschlag an. Beispiel: 2 Arbeitszeit: 26h/Woche Im Vorhinein festgelegte Verteilung: 1.Woche 30 Stunden 2.Woche 35 Stunden 3.Woche 11 Stunden 4.Woche 28 Stunden Die durchschnittliche Arbeitszeit sind 26 Stunden, es kommt in keiner Woche zu einer zuschlagspflichtigen Mehrarbeit, es wurde die Zeit nur unregelmäßig verteilt. JA Unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit plus Überschreitung der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit:

6 Beispiel: 3 Angaben wie in Beispiel 2 Tatsächliche Arbeitsleistung: 1.Woche 32Stunden (2Stunden Mehrarbeit) 2.Woche 35Stunden 3.Woche 21Stunden (10Stunden Mehrarbeit) 4.Woche 28Stunden Die im Vorhinein festgelegte Verteilung der 26-Stundenwoche wurde in der ersten und dritten Woche überschritten, es fallen 12 Stunden Mehrarbeit plus 25% Zuschlag an. JA ACHTUNG Arbeitszeit wird im Vorhinein verteilt, und in mancher Woche unterschritten und auch überschritten. Beispiel: 4 Angaben wie in Beispiel 2 Tatsächliche Arbeitsleistung: 1.Woche 20Stunden (10 Stunden Minderleistung) 2.Woche 35Stunden 3.Woche 22Stunden ( 10 Stunden Mehrleistung) 4.Woche 28Stunden Die 10 Mehrstunden sind zuschlagspflichtig, die 10 Stunden Minderleistung dürfen nicht gegengerechnet werden, wenn zu wenig Arbeit vorhanden ist, ist das das Risiko des Unternehmers. Zuschlagsfreie Mehrarbeit bei Arbeitszeitverkürzung d.h. wenn der Kollektivvertrag eine Arbeitszeit von unter 40 Stunden festlegt, z.b. 38,50h/Woche und festlegt, dass für diese 1,5 Stunden keinerlei Zuschläge zu bezahlen sind, so gilt das auch für den Mehrarbeitszuschlag. Beispiel: Sind 20 Stunden Teilzeitarbeit vereinbart, ist Mehrarbeit von 1,5 Stunden zuschlagsfrei, erst ab 21,5 Stunden pro Woche gebührt der Zuschlag. Kollektivvertrag Die jeweiligen Kollektivverträge sind jeweils genau einzuhalten, sie können die gesetzlichen Regelungen zur Mehrarbeit abändern. Diese Information, sowie die Anhänge stammen teilweise aus der Broschüre Das Arbeitszeitpaket 2007 und dürfen von uns mit freundlicher Genehmigung der WKO weitergegeben werden.

7 Muster Anlage 1 Arbeitszeitaufzeichnungen / Variante 1 Arbeitnehmner:. Monat Kommen Gehen Pause , Ort am.. Datum Arbeitgeber. durchgesehen und als richtig anerkannt Arbeitnehmer

8 ANLAGE 2 VEREINBARUNG ÜBER DIE GLEITENDE ARBEITSZEIT Zwischen der Firma.. (im Folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau... (im Folgenden Arbeitnehmer genannt) wird folgende Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit abgeschlossen: 1. Allgemeines Festgehalten wird, dass im Betrieb des Arbeitgebers kein für den Arbeitnehmer zuständiger Betriebsrat gewählt worden ist. Die Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit wird daher durch schriftliche Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer geregelt. 2. Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit Fiktive Normalarbeitszeit ist jene Arbeitszeit, die als Grundlage für bezahlte Abwesenheiten des Arbeitnehmers (z.8. bezahlte Dienstverhinderungen, Feiertage, Urlaube) herangezogen wird. Die im anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegte wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt... Stunden. Die fiktive wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt daher... Stunden und wird auf die einzelnen Wochentage folgendermaßen verteilt: Kernzeit Kernzeit ist jene Arbeitszeit, in welcher der der Arbeitnehmer jedenfalls an seinem Arbeitsplatz anwesend sein muss. Die Kernzeit ist nachfolgend festgelegt: Jede Abwesenheit des Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz während der Kernzeit ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den jeweiligen Vorgesetzten oder bei Vorliegen eines berechtigten Dienstverhinderungsgrundes zulässig. 4. Gleitzeitrahmen Der Gleitzeitrahmen ist jener zeitliche Rahmen, innerhalb dessen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse den Beginn und das Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Der Gleitzeitrahmen ist folgendermaßen festgelegt: Arbeitsbeginn:... Arbeitsende:... In betrieblich notwendigen Ausnahmefällen behält sich der Arbeitgeber die Beschränkung der Gleitmöglichkeit durch den jeweiligen Vorgesetzten ausdrücklich vor.

9 Der Arbeitnehmer hat als Mitarbeiter der Betriebsabteilung... durch Absprache mit den anderen Abteilungsmitarbeitern sicherzustellen, dass diese Abteilung an den einzelnen Wochentagen in der Zeit von bis.. Uhr ausreichend besetzt ist. Arbeitsleistungen außerhalb des Gleitzeitrahmens sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Anordnung durch den Arbeitgeber gestattet. 5. Beginn und Ende sowie Dauer der täglichen Ruhepause Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei einer Gesamtdauer seiner Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Der Arbeitnehmer kann diese Ruhepause innerhalb des folgenden Pausenrahmens abhalten:.. 6. Höchstzulässige Dauer der täglichen Normalarbeitszeit Die tägliche Normalarbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die höchst zulässige Dauer der täglichen Normalarbeitszeit einzuhalten. 7. Dauer der Gleitzeitperiode Gleitzeitperiode ist jener Zeitraum, innerhalb dessen die wöchentliche Normalarbeitszeit im Wochendurchschnitt das Ausmaß der kollektivvertraglichen wöchentlichen Normalarbeitszeit von... Stunden zuzüglich bestehender Übertragungsmöglichkeiten nicht überschreiten darf. Die Gleitzeitperiode beträgt 3 Monate und deckt sich mit dem jeweiligen Kalendervierteljahr...Monat(e) und beginnt am.. 8. Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden Der Arbeitnehmer kann ein am Ende der Gleitzeitperiode bestehendes Zeitguthaben von maximal... Stunden in die nächste Gleitzeitperiode übertragen. Die übertragenen Stunden sind keine Überstunden, sondern stellen Normalarbeitszeit dar. Der Arbeitnehmer kann eine am Ende der Gleitzeitperiode bestehende Zeitschuld von maximal... Stunden in die nächste Gleitzeitperiode übertragen. Überschreitet am Ende einer Gleitzeitperiode die tatsächliche Zeitschuld dieses maximal übertragbare Ausmaß, wird die Differenz zwischen maximaler Übertragungsmöglichkeit und tatsächlicher Zeitschuld mit dem Normalstundensatz bei der Monatsabrechnung in Abzug gebracht. Aus den Zeitguthaben können maximal... freie Tage (Gleittage) im Kalenderjahr konsumiert werden. Die Konsumation dieser Gleittage bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den jeweiligen Vorgesetzten.

10 9. Arbeitszeitaufzeichnung Der Beginn und das Ende der Arbeitszeit werden durch elektronische Zeiterfassung aufgezeichnet. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Beginn und Ende seiner täglichen Arbeitszeit durch entsprechendes Betätigen des Zeiterfassungsgerätes aufzuzeichnen. In den Fällen berechtigter Abwesenheit vom Arbeitsort (z.b. bezahlte Dienstverhinderungen, Feiertage, Urlaube) wird für die Zeiterfassung die fiktive Normalarbeitszeit des Arbeitnehmers zugrunde gelegt. Bei Dienstreisen wird die vom Arbeitnehmer bekannt zu gebende tatsächliche Arbeitszeit, soweit diese innerhalb des Gleitzeitrahmens liegt, der elektronischen Zeiterfassung zugrunde gelegt. Für die Zeiterfassung ist ein Gleitzeitbeauftragter verantwortlich. Diesem obliegt die Kontrolle der erfassten Zeiten, deren Korrektur, die manuelle Zeiteingabe in den oben genannten Fällen sowie die Übertragung von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode. 10. Beendigung des Arbeitsverhältnisses Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind Zeitschulden bzw. Zeitguthaben bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses auszugleichen. Sind am Ende des Arbeitsverhältnisses dennoch Zeitschulden oder Zeitguthaben offen, so werden bei der Endabrechnung Zeitguthaben in Geld abgegolten, Zeitschulden mit dem Normalstundensatz von der Endabrechnung abgezogen. 11. Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt am... in Kraft und ersetzt alle bisherigen Arbeitszeitvereinbarungen. Diese Vereinbarung ist bis... befristet..., am Ort Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer Falls nicht zutreffend, bitte streichen!

11 ANLAGE 3 VEREINBARUNG ZUM ZEITAUSGLEICH BEI MEHRARBEIT Zwischen der Firma... (im Folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau... (im Folgenden Arbeitnehmer genannt) wird folgende getroffen: Vereinbarung zum Zeitausgleich bei Mehrarbeit Mehrarbeit wird gemäß 19b Abs 3b Z 1 AZG mit Zeitausgleich im Dreimonatszeitraum im Verhältnis 1 : 1 vergütet. Vorrangig werden zuschlagspflichtige Mehrarbeitsstunden ausgeglichen, nachrangig zuschlagfreie Mehrarbeitsstunden. Abweichend vom Kalendervierteljahr werden die dreimonatigen Zeiträume, in denen angefallene Mehrarbeit durch Zeitausgleich 1 : 1 ausgeglichen werden kann, folgendermaßen festgelegt: Von..... bis....., Von.... bis....., Von..... bis..... Von.....bis..... eines jeden Kalenderjahres..., am.. Ort Datum gelesen und ausdrücklich einverstanden.. Arbeitgeber Arbeitnehmer

12 ANLAGE 4 ÄNDERUNGEN DER ARBEITSZEIT SOWIE DER ENTLOHNUNG Zwischen der Firma... (im Folgenden Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau... (im Folgenden Arbeitnehmer genannt) werden folgende Änderungen der Arbeitszeit sowie der Entlohnung vereinbart: 1. Festgehalten wird, dass der Arbeitnehmer seit... beim Arbeitgeber als... beschäftigt ist. 2. Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit Mit Stichtag... wird der bisherige Arbeitsvertrag hinsichtlich der Arbeitszeit und der Entlohnung geändert. Ab dem Stichtag sind nur mehr die geänderten Regelungen gültig. Arbeitszeit Die bisherige wöchentliche Normalarbeitszeit von....stunden beträgt ab dem Stichtag... Stunden. Entlohnung Anstelle des bisherigen Bezuges von... brutto beträgt ab dem Stichtag das Monatsgehalt / der Monatslohn... brutto. 3. Reduktion der vorübergehend erhöhten wöchentlichen Arbeitszeit Mit Stichtag... wird der bis dahin gültige Arbeitsvertrag nochmals hinsichtlich der Arbeitszeit und der Entlohnung geändert. Ab dem Stichtag sind nur mehr die geänderten Regelungen gültig. Arbeitszeit Die wöchentliche Normalarbeitszeit von... Stunden beträgt ab dem Stichtag... Stunden. Entlohnung Anstelle des Bezuges von... brutto beträgt ab dem Stichtag das Monatsgehalt / der Monatslohn... brutto.... am... Ort Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer

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