Antidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz
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- Kornelius Dunkle
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1 Antidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Abteilung Familie, Referat 735 "Antidiskriminierung und Vielfalt" Folie 1
2 Antidiskriminierungsstelle Besteht aus: Mechthild Gerigk-Koch und Hayri Maag / Referat 735 Antidiskriminierung und Vielfalt Ist angesiedelt in der Familienabteilung des MIFKJF: größte Reichweite in den Zielgruppen beste Umsetzbarkeit des merkmalsübergreifenden Ansatzes zwei Säulen: Antidiskriminierung und Vielfalt Wurde eingerichtet: Im Januar 2012 Folie 2
3 Auftrag gemäß Koalitionsvertrag Diskriminierung entgegenwirken: Aufklärungs-, Informations-, Öffentlichkeitsarbeit Vielfalt positiv gestalten: Konzepte, Projekte, Kooperationen Horizontaler und merkmalübergreifender Ansatz: alle Gründe/Merkmale nach AGG gleichrangig Merkmalübergreifende Bündelung, Koordinierung und Unterstützung: Interministerielle Arbeitsgruppe Vielfalt, Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz keine Beratungsstelle für Diskriminierungsopfer, keine Fachzuständigkeit für Einzelmerkmale Folie 3
4 Vision Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. (Art. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) Das heißt: Gleiche Zugangschancen für Menschen mit Behinderungen, Inklusion Bekämpfung von Altersdiskriminierung (alle Altersgruppen) Gender- und Gleichstellungspolitik (alle Geschlechter) Bekämpfung von Homophobie und Ausgrenzung aufgrund der sexuellen Identität (Aktionsplan Rheinland-Pfalz unter dem Regenbogen) Antirassismus und Integration Religionsfreiheit Folie 4
5 Programm - 1 Merkmalsübergreifender Ansatz: Pilotprojekt Anonymisiertes Bewerbungsverfahren Beratung der Beratenden Projektförderung Informations-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit: Homepage, Flyer, Veranstaltungen Folie 5
6 Programm - 2 Ressortübergreifende Zusammenarbeit: Interministerielle Arbeitsgruppe Vielfalt Bestandsaufnahme (Programme, Maßnahmen) Grundsatzpapier (Zielbestimmungen, gemeinsame Handlungsstrategie) Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz: Qualifizierung AGG und Beratung Öffentlichkeitsarbeit, Fachtagung Folie 6
7 Kooperationen Ressorts der Landesregierung Landesbeiräte: Teilhabe, Migration und Integration, Frauen, Landesseniorenvertretung Kommunen Nichtregierungsorganisationen Körperschaften öffentlichen Rechts Wirtschaft Wissenschaft Bund und Länder Folie 7
8 Perspektiven - 1 das Fundament für eine diskriminierungsfreie Kultur als Beitrag zur Willkommens- und Anerkennungskultur ist geschaffen (Prävention) Diskriminierungsopfer erfahren kompetente Hilfe und Unterstützung vor Ort (Anlaufstellen) Ansatzpunkte sind vorhanden, persönliche und gesellschaftliche Vielfalt für das friedliche Zusammenleben und die erfolgreiche Lebensverwirklichung als Vorteil zu verstehen (aktive Gestaltung) Folie 8
9 Perspektiven - 2 ein Konsens hat sich gebildet, der die Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen ausschließt (horizontaler Ansatz) das Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland- Pfalz ist zu einer dauerhaften und verbindlichen Einrichtung geworden (Institutionalisierung) Beratende und Anlaufstellen sind in das Netzwerk eingebunden (Transparenz und Kommunikation) Folie 9
10 Bereich Alter- Angebote Unterstützung merkmalübergreifender Projekte durch Beratung und Ko-Finanzierung Diskriminierungsfälle: Beratung der Beratenden und Weiterleitungsberatung Unterstützung bei Aufklärungs- und Informationsarbeit Einbindung in Netzwerkarbeit (landesweit tätige Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen) Unterstützung bei der Entwicklung von Konzepten zur positiven Gestaltung von Vielfalt unter dem Schwerpunkt Alter Folie 10
11 Bundes- Antidiskriminierungsstelle Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft: Rheinland-Pfalz ist seit Mai 2012 durch Unterzeichnung der Absichtserklärung Mitglied Themenjahr Alter hat 2012 stattgefunden Projektfinanzierung Horizontale Netzwerke Unterstützung und Beratung für Pilotprojekt Anonymisiertes Bewerbungsverfahren Folie 11
12 So erreichen Sie uns: Programminformationen Förderkriterien Links Tel Tel Oder: Folie 12
13 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Folie 13
14 ALTERSDISKRIMINIERUNG!!!!! Verbot der Altersdiskriminierung!!!!! Festgeschrieben ist dies unter anderem im AGG. Das Kürzel steht für das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es hat zum Ziel, neben dem Merkmal Alter (i. S. v. Lebensalter) Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuellen Identität des Geschlechts oder einer Behinderung zu verhindern und zu beseitigen. Folie 14
15 WO SCHÜTZT DAS AGG? Das AGG gilt nicht überall, sondern nur in bestimmten Bereichen. Es schützt im Bereich: Selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit (z. B. bei Stellenausschreibungen) bestimmter zivilrechtlicher Verträge (z. B. private Versicherungen, Einkauf im Supermarkt, Kauf eines Autos beim Händler, Discobesuch, Restaurantbesuch = Alltagsgeschäfte) Folie 15
16 WANN LIEGT EINE DISKRIMINIERUNG VOR? Eine Diskriminierung nach AGG liegt vereinfacht dargestellt dann vor, wenn eine Person: Aufgrund mindestens eines im AGG aufgeführten Merkmals benachteiligt wird und hierfür keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Die drei Voraussetzungen müssen dabei gleichzeitig vorliegen. Folie 16
17 BEISPIELE Ein Tarifvertrag regelt eine altersabhängige Staffelung der Erholungsurlaubes, danach erhalten Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 27 Tage, ab dem 30. Lebensjahr 31 Tage und ab dem 45. Lebensjahr 35 Tage Erholungsurlaub. Folie 17
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