Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s

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1 1 Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 8. Jahrgang Schwelm, Nr. 20 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung öffentlich-rechtliche Vereinbarung Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Bekanntmachung Gesamtabschluss Bekanntmachung Jahresabschluss Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom, Aktenzeichen HS, an Herrn Kiril Angelov geb. am in Pazardzhik letzter bekannter Aufenthaltsort: Jakobstraße 13, Dortmund wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, Schwelm, Zimmer 105, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Hellmann.

2 2 Schwelm, den gez. Thomas 2. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Der Bußgeldbescheid vom , Aktenzeichen RA, an Herrn Zarif Mujakovic geb. am in Sarajevo letzter bekannter Aufenthaltsort: Auenweg 53 c/o Gebel, Köln wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, Schwelm, Zimmer 104, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Radoch. Schwelm, den gez. Thomas 3. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 - Meine Verfügung vom Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-PL321 an x Herrn Frau Stefan Schmitz geb.: in Gelsenkirchen letzter bekannter Aufenthaltsort: Kirchhellener Str. 229, Gladbeck wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer , zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm,

3 3 gez. Tubbenthal 4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 75/6 Der Versagungsbescheid vom , Aktenzeichen: , an Frau Jessica Baumann geb. am , in letzter bekannter Aufenthaltsort: Bredenscheider Straße 62 c, Hattingen wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Versagungsbescheides durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Versagungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45, Hattingen, Zimmer 212, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Brüggerhoff. Hattingen, gez. Brüggerhoff 5. Bekanntmachung öffentlich-rechtliche Vereinbarung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zukunft der Förderschule im nördlichen Ennepe-Ruhr-Kreis (Witten, Herdecke, Wetter ) Gemäß den Vorschriften der 1, 23 und 24 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 1. Oktober 1979 (SGV. NRW 202) in der zurzeit geltenden Fassung schließen die Städte Witten, Herdecke und Wetter die folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Besuch der Pestalozzischule in Witten ab. Präambel Aufgrund der allgemein sinkenden Schülerzahlen und der gleichzeitig steigenden Beschulung im Gemeinsamen Unterricht (Inklusion) ist es künftig nicht möglich, die bestehende Förderschule in Herdecke fortzuführen. Die gemäß der gültigen Verordnung über die Mindestschülerzahlen an Förderschulen vorgeschriebenen Mindestzahlen werden von der Herdecker Förderschule bereits seit einigen Jahren nicht mehr erreicht. Damit die betroffenen Familien auch in Zukunft die Möglichkeit haben, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen beschulen zu lassen, schließen die Städte Witten, Herdecke und Wetter diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab. Somit können künftig die Jungen und Mädchen aus den genannten Städten, die den entsprechenden Förderbedarf haben, die Pestalozzischule in Witten besuchen. 1

4 4 Die Stadt Witten übernimmt ab die Aufgaben der Städte Herdecke und Wetter zur Beschulung deren Kinder mit einem den Förderschwerpunkten der Wittener Förderschule entsprechenden Förderbedarf in der Pestalozzischule. Die Verpflichtung betrifft die Schülerinnen und Schüler, die nicht im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts (Inklusion) an einer allgemeinbildenden Schule beschult, sondern an einer Förderschule angemeldet werden sollen. Die Stadt Witten ist mit allen Rechten und Pflichten Schulträger für diese Einrichtung. 2 Für die Beschulung der Jungen und Mädchen wird für die beteiligten Städte Herdecke und Wetter ein jährlicher Schulkostenbeitrag erhoben, der sich wie folgt errechnet: a) Die Aufwendungen für die Förderschule werden um die Erträge der Förderschule gemäß dem in Anlage beigefügten Berechnungsschemata vermindert. b) Der verbleibende Betrag wird durch die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Förderschule geteilt (Kopfbetrag). c) Der Kopfbetrag wird mit der Zahl der Schülerinnen und Schüler vervielfältigt, die in der jeweiligen Stadt wohnen. Der errechnete Betrag ist der entsprechende Schulkostenbeitrag. Stichtag für die Ermittlung der Schülerzahlen ist der 15. Oktober vor Beginn des Rechnungsjahres. Ansprüche nach Schülerfahrtkostenverordnung für die Schulwege vom Wohnort zur Schule und zurück werden von den jeweiligen Wohnortgemeinden in Eigenregie geprüft und übernommen. Der Schulkostenbeitrag wird zu Beginn des Rechnungsjahres nach Maßgabe der Haushaltsansätze (Erträge und Aufwendungen) vorläufig festgesetzt. Der vorläufige Schulkostenbeitrag ist in zwei Abschlagszahlungen jährlich zu jeweils 50 % zum und , erstmals zum zu leisten. Nach Aufstellung des Jahresabschlusses wird der Schulkostenbeitrag für das betreffende Rechnungsjahr endgültig festgesetzt. Ergibt sich dabei im Verhältnis zum vorläufigen Schulkostenbeitrag eine Minderzahlung oder eine Überzahlung, so ist diese mit der nächstfälligen Abschlagszahlung auszugleichen. 3 4 Für den Zeitraum vom bis wird Anfang des Jahres 2016 auf Grundlage des Rechnungsergebnisses für 2015 ein endgültiger Schulkostenbeitrag anteilmäßig für 5 Monate berechnet (Stichtag für die Ermittlung der Schülerzahlen: ). 5 In allen Fragen der Durchführung dieser Vereinbarung ist das Einverständnis aller Beteiligten anzustreben. 6 Durch den Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die bestehende öffentlichrechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Wetter und Herdecke ersetzt.

5 5 7 Diese Vereinbarung wird am Tage nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde wirksam und gilt unbefristet. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Schuljahres schriftlich gekündigt werden. Stadt Witten Stadt Herdecke Stadt Wetter Die Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin Der Bürgermeister 6. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Aufhebungsbescheid, Anhörung, Aktenzeichen: Der Aufhebungsbescheid vom und die Anhörung vom , Aktenzeichen: , an Frau Ebru Cam geb. am , in letzter bekannter Aufenthaltsort: Haidchenweg 4, Hattingen werden hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Aufhebungsbescheides durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Aufhebungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45, Hattingen, Zimmer 209, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Haupt. Hattingen, gez. Haupt 7. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Aufhebungsbescheid, Aktenzeichen: Der Aufhebungsbescheid vom , Aktenzeichen: , an Frau Manal Chahine geb. am , in letzter bekannter Aufenthaltsort: Kleff 182 a, Witten

6 6 wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Aufhebungsbescheides durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Aufhebungsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, Witten, Zimmer 318, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Vatkova. Witten, gez. Vatkova 8. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 - Meine Verfügung vom Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-PB2104 an x Herrn Frau Pasquale Bunetta geb.: in Hagen letzter bekannter Aufenthaltsort: Schachtstr. 35, Ennepetal wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer , zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm, gez. Tubbenthal 9. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 73/1 Der Widerspruchsbescheid vom , Aktenzeichen 73/1-WS-378/15 an Frau Susanne Schäfer geb. am

7 7 letzter bekannter Aufenthaltsort: Alte Straße 52 in Witten wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Widerspruchsbescheids durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Widerspruchsbescheid kann beim Ennepe-Ruhr.Kreis, Jobcenter EN, Zentrale Bereiche, Nordstr. 21, Schwelm Zimmer 303, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Meier. gez. Meier 10. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 - Meine Verfügung vom Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-SJ 288 an Herrn Markus Porsch geb.: in Linnich letzter bekannter Aufenthaltsort: Ewald-Oberhaus-Str. 9, Ennepetal wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom (GV. NRW. S.94 ) - in der zur Zeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Verfügung durch die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2 a, Zimmer , zu den Öffnungszeiten des Strassenverkehrsamts eingesehen werden. Schwelm, gez. Tubbenthal

8 8 11. Bekanntmachung Gesamtabschluss 2010 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2010 des Ennepe-Ruhr-Kreises Aufgrund der 96 Abs. 2 und 116 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom (GV. NRW S. 474), in Verbindung mit 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GV. NRW S. 474), wird nachstehender Beschluss des Kreistages des Ennepe-Ruhr-Kreises vom (Beschlussausfertigung vom ) öffentlich bekannt gemacht. Der Gesamtabschluss 2010 des Ennepe-Ruhr-Kreises wird mit einer Bilanzsumme von ,65, in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von ,56 sowie einem Finanzmittelbestand gem. der Gesamtkapitalflussrechnung von festgestellt.

9 9 1. Gesamtbilanz zum Aktivseite Passivseite 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital , Immaterielle Vermögensgegenstände ,63 2. Sonderposten , Sachanlagen ,52 3. Rückstellungen , Finanzanlagen ,74 4. Verbindlichkeiten , , ,81 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte ,80 5. Passive Rechnungsabgrenzung , Forderungen und sonstige Vermögensgegenst , Wertpapiere des Umlaufvermögens 0, Liquide Mittel , ,24 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,52 Bilanzsumme ,65 Bilanzsumme ,65

10 10 2. Gesamtergebnisrechnung 2010 Erträge und Aufwendungen Ergebnis Ordentliche Erträge ,26 - Ordentliche Aufwendungen ,25 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ,99 + Finanzergebnis ,64 = Ordentliches Ergebnis ,63 + Außerordentliches Ergebnis 0,00 = Gesamtjahresverlust ,63 anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis ,07 Gesamtbilanzverlust = ,56

11 3. Gesamtkapitalflussrechnung zum in TEUR 11 Ordentliches Ergebnis Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Aufwand assoziierte Unternehmen 95 Zunahme der Rückstellungen sonstige nicht zahlungswirksamen Erträge Anlagevermögen Saldo -98 Abnahme der Forderungen und anderen Aktiva Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sowie anderer Passiva Zunahme/Abnahme von Rechnungsabgrenzungsposten 581 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens Aus-/Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen Cashflow aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Veränderung liquider Mittel 976 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode Finanzmittelfonds am Ende der Periode 5.113

12 12 Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Kreises und seiner konsolidierten Unternehmen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dem Landrat wurde gemäß 26 Abs. 1 Buchst. i KrO NRW für das Haushaltsjahr 2010 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der Gesamtabschluss 2010 einschließlich der Anlagen liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2011, bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregeln gem. des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes auch der Gesamtabschlüsse 2011 ff, von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr, im Kreishaus, Hauptstr. 92, Schwelm, Zimmer 132, öffentlich aus. Schwelm, In Vertretung Pott Kreisdirektorin

13 12. Bekanntmachung Jahresabschluss Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 des Ennepe-Ruhr-Kreises Aufgrund 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom (GV. NRW S. 474), in Verbindung mit 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom (GV. NRW S. 474), wird nachstehender Beschluss des Kreistages des Ennepe-Ruhr-Kreises vom (Beschlussausfertigung vom ) öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2013 des Ennepe-Ruhr-Kreises wird mit einer Bilanzsumme von ,12, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von ,65 und in der Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von ,15 auf ,01 festgestellt.

14 14 1. Schlussbilanz zum Aktivseite Passivseite 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital , Immaterielle Vermögensgegenstände ,73 2. Sonderposten , Sachanlagen ,75 3. Rückstellungen , Finanzanlagen ,50 4. Verbindlichkeiten , ,98 5. Passive Rechnungsabgrenzung , ,12 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte , Forderungen und sonstige Vermögensgegenst , Wertpapiere des Umlaufvermögens 0, Liquide Mittel , ,28 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,86 Bilanzsumme ,12 Bilanzsumme ,12

15 15 2. Ergebnisrechnung 2013 Erträge und Aufwendungen Ergebnis Ordentliche Erträge ,27 - Ordentliche Aufwendungen ,09 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ,18 + Finanzergebnis ,47 = Ordentliches Ergebnis ,65 + Außerordentliches Ergebnis 0,00 = Jahresergebnis ,65

16 16 3. Finanzrechnung 2013 Ein- und Auszahlungen Ergebnis Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,30 - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,50 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ,80 + Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,68 - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,83 = Saldo aus Investitionstätigkeit ,15 + Saldo aus Finanzierungstätigkeit ,14 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln ,14 + Anfangsbestand an Finanzmitteln ,15 - Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0,00 = Liquide Mittel ,01

17 17 Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dem Landrat wurde gemäß 26 Abs. 1 Buchst. i KrO NRW für das Haushaltsjahr 2013 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2013 einschließlich der Anlagen liegt zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 von montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr, im Kreishaus, Hauptstr. 92, Schwelm, Zimmer 132, öffentlich aus. Schwelm, In Vertretung Pott Kreisdirektorin

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