Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit
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- Eike Brinkerhoff
- vor 6 Jahren
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1 Juso-Hochschulgruppe SPD Ortsverein Kieler Mitte Barrierefreiheit an Bushaltestellen im Umfeld der Christian-Albrecht- Universität Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit SPD Ortsverein Kieler Mitte
2 Barrierefreihes Beispiel: IPN Richtung Audimax
3 Beispiel mangelnder Barrierefreiheit: Universität/Westring: Richtung Innenstadt
4 4. Regionaler Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel Eine wichtiger Aspekt ist nach 3 ÖPNVG die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure: Die Aufgabenträger selbst sollen zusammenarbeiten und zudem darauf hinwirken, dass auch die Verkehrsunternehmen im Interesse eines einheitlichen ÖPNV-Angebotes zusammenarbeiten. 3.4 Ziele der Gleichstellungsgesetze 4. Regionaler Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel BESCHLUSSFASSUNG (Bearbeitungsstand bei Beginn des offiziellen Beteiligungsverfahrens: ) (Bearbeitungsstand dieser Fassung nach Einarbeitung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren: ) Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) [9] gibt vor, sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten ( 8). In 4 wird Barrierefreiheit folgendermaßen definiert: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. An dieser Norm orientiert sich auch dieser 4. RNVP, wenn im Folgenden von Barrierefreiheit die Rede ist. Ziel des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) [10] ist, die Benachteiligung Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Daher fordert das LBGG gem. 11 unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr. So sollen Neubauten, große Um- und Erweiterungsbauten öffentlich zugänglicher Verkehrsanlagen der Träger der öffentlichen Verwaltung sowie die Beschaffungen neuer Beförderungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr unter Berücksichtigung der Belange behinderter und älterer Menschen sowie anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung gestaltet oder durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten der Gleichstellungsgesetze sind auch dahingehende Änderungen im GVFG und im PBefG verbunden. Laut 8 (3) PBefG hat der Nahverkehrsplan daher die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist gilt allerdings nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. In diesem Zusammenhang sind lt. PBefG soweit vorhanden - Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören und ihre Interessen angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
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6 Hintergrund: Im 4. Regionaler Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel heißt es unter der Ziffer 3.4 der Beschlussfassung: Ziel des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) [10] ist, die Benachteiligung Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Grundlage ist 11 LBGG. Er regelt unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr.
7 Planungsstand der Inklusionsumsetzung Ausbaugruppen (1: Bis 2022, 2: Mittelfristig nötig, 3: Erst einmal zurückgestellt) Nr. Haltestelle Gruppe, Rang 1. Universität/Westring Gruppe 1, Ränge 75/76 2. Uni-Sportstätten Gruppe 1, Ränge 55/56 3. Leibnizstraße Gruppe 1, Ränge 109/ Bremerskamp Gruppe 1, Rang Universitätsbibliothek Gruppe 1, Ränge 210/ Botanischer Garten Gruppe 2, Ränge 345/346
8 Ausgangslage und aktueller Befund: Der Ratsdrucksache 0503/2015 ist zu entnehmen, dass die Bushaltestellen Bremerskamp Richtung Hauptcampus und Universität/Westring nicht barrierefrei sind. Die Haltestellen Universitätsbibliothek, Botanischer Garten, Uni-Sportstätten, Leibnizstraße Richtung von/zu Unibib und Bremerskamp Richtung Projensdorf sind nur mit einzelnen Elementen barrierefrei. Die Ausbauplanung der Haltestellen mit dem Ziel der Barrierefreiheit ist vorgesehen im Jahre 2022 abzuschließen. Eine eigene Erhebung vor Ort hat ergeben, dass xy Haltstellen perfekt barrierefrei sind, bei xy kleine Mängel beseitigt werden sollten. Siehe Anlage.
9 Forderung und Antrag an den Ortsbeirat: Die Juso-Hochschulgruppe der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hält den Ausbauzeitrum bis 2022 der nicht barrierefreien Haltestellen im Umfeld der CAU für unzureichend und bittet den Ortsbeirat bei der Stadtverwaltung zu veranlassen, die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu beschleunigen und nach Möglichkeit bis zum Jahre 2017 abzuschließen. Der Ortsverein Kieler Mitte der SPD unterstützt diesen Antrag nachdrücklich.
10 Begründung: Die acht Haltestellen der Universität werden werktäglich von allen Menschen mit Behinderung frequentiert, die die Uni mit Bussen der KVG aufsuchen. D. h. nach den Haltestellen am Hauptbahnhof sind dies vermutlich die Haltestellen, die von Menschen mit Behinderung am stärksten frequentiert werden. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass dort Barrierefreiheit in einem deutlich kürzeren Zeitraum hergestellt werden sollte, als dies nach bisherigen Planungen vorgesehen ist..
11 Juso%Hochschulgruppe.. SPD.Ortsverein.Kieler.Mitte... Barrierefreiheit.an.Bushaltestellen.im.Umfeld.der.Christian%Albrecht%Universität.. Antrag.auf.beschleunigte.Umsetzung.der.Barrierefreiheit..! Hintergrund Im 4. Regionaler Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel heißt es unter der Ziffer 3.4 der Beschlussfassung: Ziel des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) [10] ist, die Benachteiligung Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Grundlage ist 11 LBGG. Er regelt unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr. Die acht Haltestellen der Universität werden werktäglich von allen Menschen mit Behinderung frequentiert, die die Uni mit Bussen der KVG aufsuchen. D. h. nach den Haltestellen am Hauptbahnhof sind dies vermutlich die Haltestellen, die von Menschen mit Behinderung am stärksten frequentiert werden. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass dort Barrierefreiheit in einem deutlich kürzeren Zeitraum hergestellt werden sollte, als dies nach bisherigen Planungen vorgesehen ist.. Ausgangslage und aktueller Befund: Der Ratsdrucksache 0503/2015 ist zu entnehmen, dass die Bushaltestellen Bremerskamp Richtung Hauptcampus und Universität/Westring nicht barrierefrei sind. Die Haltestellen Universitätsbibliothek, Botanischer Garten, Uni-Sportstätten, Leibnizstraße Richtung von/zu Unibib und Bremerskamp Richtung Projensdorf sind nur mit einzelnen Elementen barrierefrei. Die Ausbauplanung der Haltestellen mit dem Ziel der Barrierefreiheit ist vorgesehen im Jahre 2022 abzuschließen. Eine eigene Erhebung vor Ort hat ergeben, dass xy Haltstellen perfekt barrierefrei sind, bei xy kleine Mängel beseitigt werden sollten. Siehe Anlage. Forderung und Antrag an den Ortsbeirat: Die Juso-Hochschulgruppe der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hält den Ausbauzeitrum bis 2022 der nicht barrierefreien Haltestellen im Umfeld der CAU für unzureichend und bittet den Ortsbeirat bei der Stadtverwaltung zu veranlassen, die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu beschleunigen und nach Möglichkeit bis zum Jahre 2017 abzuschließen. Der Ortsverein Kieler Mitte der SPD unterstützt diesen Antrag nachdrücklich. Begründung:
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