Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit"

Transkript

1 Juso-Hochschulgruppe SPD Ortsverein Kieler Mitte Barrierefreiheit an Bushaltestellen im Umfeld der Christian-Albrecht- Universität Antrag auf beschleunigte Umsetzung der Barrierefreiheit SPD Ortsverein Kieler Mitte

2 Barrierefreihes Beispiel: IPN Richtung Audimax

3 Beispiel mangelnder Barrierefreiheit: Universität/Westring: Richtung Innenstadt

4 4. Regionaler Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel Eine wichtiger Aspekt ist nach 3 ÖPNVG die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure: Die Aufgabenträger selbst sollen zusammenarbeiten und zudem darauf hinwirken, dass auch die Verkehrsunternehmen im Interesse eines einheitlichen ÖPNV-Angebotes zusammenarbeiten. 3.4 Ziele der Gleichstellungsgesetze 4. Regionaler Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel BESCHLUSSFASSUNG (Bearbeitungsstand bei Beginn des offiziellen Beteiligungsverfahrens: ) (Bearbeitungsstand dieser Fassung nach Einarbeitung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren: ) Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) [9] gibt vor, sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten ( 8). In 4 wird Barrierefreiheit folgendermaßen definiert: Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. An dieser Norm orientiert sich auch dieser 4. RNVP, wenn im Folgenden von Barrierefreiheit die Rede ist. Ziel des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) [10] ist, die Benachteiligung Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Daher fordert das LBGG gem. 11 unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr. So sollen Neubauten, große Um- und Erweiterungsbauten öffentlich zugänglicher Verkehrsanlagen der Träger der öffentlichen Verwaltung sowie die Beschaffungen neuer Beförderungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr unter Berücksichtigung der Belange behinderter und älterer Menschen sowie anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung gestaltet oder durchgeführt werden. Mit Inkrafttreten der Gleichstellungsgesetze sind auch dahingehende Änderungen im GVFG und im PBefG verbunden. Laut 8 (3) PBefG hat der Nahverkehrsplan daher die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist gilt allerdings nicht, sofern im Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. In diesem Zusammenhang sind lt. PBefG soweit vorhanden - Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören und ihre Interessen angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.

5

6 Hintergrund: Im 4. Regionaler Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel heißt es unter der Ziffer 3.4 der Beschlussfassung: Ziel des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) [10] ist, die Benachteiligung Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Grundlage ist 11 LBGG. Er regelt unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr.

7 Planungsstand der Inklusionsumsetzung Ausbaugruppen (1: Bis 2022, 2: Mittelfristig nötig, 3: Erst einmal zurückgestellt) Nr. Haltestelle Gruppe, Rang 1. Universität/Westring Gruppe 1, Ränge 75/76 2. Uni-Sportstätten Gruppe 1, Ränge 55/56 3. Leibnizstraße Gruppe 1, Ränge 109/ Bremerskamp Gruppe 1, Rang Universitätsbibliothek Gruppe 1, Ränge 210/ Botanischer Garten Gruppe 2, Ränge 345/346

8 Ausgangslage und aktueller Befund: Der Ratsdrucksache 0503/2015 ist zu entnehmen, dass die Bushaltestellen Bremerskamp Richtung Hauptcampus und Universität/Westring nicht barrierefrei sind. Die Haltestellen Universitätsbibliothek, Botanischer Garten, Uni-Sportstätten, Leibnizstraße Richtung von/zu Unibib und Bremerskamp Richtung Projensdorf sind nur mit einzelnen Elementen barrierefrei. Die Ausbauplanung der Haltestellen mit dem Ziel der Barrierefreiheit ist vorgesehen im Jahre 2022 abzuschließen. Eine eigene Erhebung vor Ort hat ergeben, dass xy Haltstellen perfekt barrierefrei sind, bei xy kleine Mängel beseitigt werden sollten. Siehe Anlage.

9 Forderung und Antrag an den Ortsbeirat: Die Juso-Hochschulgruppe der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hält den Ausbauzeitrum bis 2022 der nicht barrierefreien Haltestellen im Umfeld der CAU für unzureichend und bittet den Ortsbeirat bei der Stadtverwaltung zu veranlassen, die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu beschleunigen und nach Möglichkeit bis zum Jahre 2017 abzuschließen. Der Ortsverein Kieler Mitte der SPD unterstützt diesen Antrag nachdrücklich.

10 Begründung: Die acht Haltestellen der Universität werden werktäglich von allen Menschen mit Behinderung frequentiert, die die Uni mit Bussen der KVG aufsuchen. D. h. nach den Haltestellen am Hauptbahnhof sind dies vermutlich die Haltestellen, die von Menschen mit Behinderung am stärksten frequentiert werden. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass dort Barrierefreiheit in einem deutlich kürzeren Zeitraum hergestellt werden sollte, als dies nach bisherigen Planungen vorgesehen ist..

11 Juso%Hochschulgruppe.. SPD.Ortsverein.Kieler.Mitte... Barrierefreiheit.an.Bushaltestellen.im.Umfeld.der.Christian%Albrecht%Universität.. Antrag.auf.beschleunigte.Umsetzung.der.Barrierefreiheit..! Hintergrund Im 4. Regionaler Nahverkehrsplan für die Landeshauptstadt Kiel heißt es unter der Ziffer 3.4 der Beschlussfassung: Ziel des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) [10] ist, die Benachteiligung Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern. Grundlage ist 11 LBGG. Er regelt unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr. Die acht Haltestellen der Universität werden werktäglich von allen Menschen mit Behinderung frequentiert, die die Uni mit Bussen der KVG aufsuchen. D. h. nach den Haltestellen am Hauptbahnhof sind dies vermutlich die Haltestellen, die von Menschen mit Behinderung am stärksten frequentiert werden. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass dort Barrierefreiheit in einem deutlich kürzeren Zeitraum hergestellt werden sollte, als dies nach bisherigen Planungen vorgesehen ist.. Ausgangslage und aktueller Befund: Der Ratsdrucksache 0503/2015 ist zu entnehmen, dass die Bushaltestellen Bremerskamp Richtung Hauptcampus und Universität/Westring nicht barrierefrei sind. Die Haltestellen Universitätsbibliothek, Botanischer Garten, Uni-Sportstätten, Leibnizstraße Richtung von/zu Unibib und Bremerskamp Richtung Projensdorf sind nur mit einzelnen Elementen barrierefrei. Die Ausbauplanung der Haltestellen mit dem Ziel der Barrierefreiheit ist vorgesehen im Jahre 2022 abzuschließen. Eine eigene Erhebung vor Ort hat ergeben, dass xy Haltstellen perfekt barrierefrei sind, bei xy kleine Mängel beseitigt werden sollten. Siehe Anlage. Forderung und Antrag an den Ortsbeirat: Die Juso-Hochschulgruppe der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hält den Ausbauzeitrum bis 2022 der nicht barrierefreien Haltestellen im Umfeld der CAU für unzureichend und bittet den Ortsbeirat bei der Stadtverwaltung zu veranlassen, die Umsetzung der Barrierefreiheit deutlich zu beschleunigen und nach Möglichkeit bis zum Jahre 2017 abzuschließen. Der Ortsverein Kieler Mitte der SPD unterstützt diesen Antrag nachdrücklich. Begründung:

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,

Mehr

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften Vom 16. Dezember 2002 Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 2002 S. 264 Internet: http://www.dgsd.de/material/gesetze/lgg-sh_2002.pdf

Mehr

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter

StädteRegion Aachen. Behindertenbeauftragter StädteRegion Aachen Behindertenbeauftragter für wen durch wen StädteRegion Aachen - Behindertenbeauftragter 2 Behindertengleichstellungsgesetz Ziel Benachteiligung beseitigen/ verhindern gleichberechtigte

Mehr

Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit. Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015

Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit. Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015 Neuerungen der Landesbauordnung (LBauO) zur Barrierefreiheit Regelungen nach der LBauO-Novelle 2015 von Dipl.-Ing. Marc Derichsweiler (FM) zur Besprechung im MSAGD 21. Januar 2016 Folie 1 THEMEN Einleitung

Mehr

60S. Botanischer Garten (CAU) - Universität - Dreiecksplatz - Hauptbahnhof - HDW - Grenzstraße - Schwentinestraße (FH)

60S. Botanischer Garten (CAU) - Universität - Dreiecksplatz - Hauptbahnhof - HDW - Grenzstraße - Schwentinestraße (FH) S Botanischer Garten (CAU) - Universität - Dreiecksplatz - Hauptbahnhof - HDW - - (FH) Haltestelle: Botanischer Garten Gültig ab.., ohne Gewähr.. -.. und.. -.. Botanischer Garten Universitätsbibliothek

Mehr

Wohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen...

Wohnen ohne Grenzen. Barrierefreies Planen und Bauen... Wohnen ohne Grenzen Barrierefreies Planen und Bauen... Prof. Dr.-Ing. Bernd Kritzmann Architekt HafenCity Universität Hamburg Fachgebiet Entwerfen & Baukonstruktion Barrierefrei Leben e. V. Hamburg Verein

Mehr

BARRIEREFREIE STADT ERKNER. Aktualisierung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes 2010 einschließlich Maßnahmenkataloge 1 und 2

BARRIEREFREIE STADT ERKNER. Aktualisierung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes 2010 einschließlich Maßnahmenkataloge 1 und 2 BARRIEREFREIE STADT ERKNER Aktualisierung und Fortschreibung des Maßnahmenkonzeptes 2010 einschließlich Maßnahmenkataloge 1 und 2 Stand: 30. September 2015 Vorbemerkung Beitritt der Stadt Erkner zur Erklärung

Mehr

Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung

Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung Veranstaltung Barrierefreie Arbeitsstätten Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Mehr

Herausforderungen an den öffentlichen Nahverkehr in Zeiten der gesellschaftlichen Veränderung

Herausforderungen an den öffentlichen Nahverkehr in Zeiten der gesellschaftlichen Veränderung Herausforderungen an den öffentlichen Nahverkehr in Zeiten der gesellschaftlichen Veränderung Fachtagung Gemeinsam mobil im Saarland 14. November 2014, Saarbrücken Volker Wente Warum ist ein barrierefreier

Mehr

Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen

Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner 35. Sitzung am Mittwoch, dem 4. Dezember 2002, das folgende Gesetz beschlossen, das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist: Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger

Mehr

Neue Ansätze zum barrierefreien Aus- und Umbau von Bushaltestellen

Neue Ansätze zum barrierefreien Aus- und Umbau von Bushaltestellen 10. Deutscher Nahverkehrstag in Koblenz Neue Ansätze zum barrierefreien Aus- und Umbau von Bushaltestellen www.logistik.rlp.de von Prof. Dirk Fischer 10. Deutscher Nahverkehrstag 1 10. Deutscher Nahverkehrstag

Mehr

Muss meine Internetseite barrierefrei sein?

Muss meine Internetseite barrierefrei sein? BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Muss meine Internetseite barrierefrei sein? (Neue) rechtliche Bestimmungen in Österreich Martin Ladstätter BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Wer oder was

Mehr

DER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEIN

DER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEIN DER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEIN Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN Barrierefreiheit Begriff Bereiche Kontakte Barrierefrei sind bauliche

Mehr

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 10/2014

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 10/2014 Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 10/2014 26.03.2014 Wie ist Barrierefreiheit bei der Vergabe des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen und welche

Mehr

Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause

Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause Bezirksstellenleiterkonferenz am 08. April 2015 10 Uhr im Hause B A R R I E R E F R E I H E I T Beitrag von: Mag. Martin EGGER Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Wegfall der Ausnahmebestimmung

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Baustelle Inklusion? - Leben und Arbeiten mit Handicap Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de II Gesellschaft

Mehr

Arbeitskreis Barrierefreies Köln

Arbeitskreis Barrierefreies Köln Arbeitskreis Barrierefreies Köln Kurzdarstellung der Aktivität Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln setzt sich für eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums und des öffentlichen Nahverkehrs

Mehr

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/ A

Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/ A Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2003 419 805 9 A Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches

Mehr

Barrierefreies Baden-Württemberg"

Barrierefreies Baden-Württemberg Grundsatzerklärung Barrierefreies Baden-Württemberg" Präambel: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen.

Mehr

(1) 'ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu

(1) 'ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu \ Entwurf..-.:.. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Artikel I Niedersächsisches BehindertengleichsteIlungsgesetz (NBGG) 1 Gesetzesziel und Geltungsbereich

Mehr

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen

Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Ergebnisse einer repräsentativen Lehrerbefragung Auswertung Baden-Württemberg 21. April 2015 q5355/31532

Mehr

Richtzeichnungen Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Richtzeichnungen Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen Richtzeichnungen Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 3 2. Anwendung 4 3. Technische Grundlagen 5 Quellenverzeichnis 7 Anlagen 8 Anlagen Anlage 1 Anlage

Mehr

Barrierefreiheit im E-Learning

Barrierefreiheit im E-Learning Barrierefreiheit im E-Learning Campus Innovation Hamburg 2003 Special 3: Standardisierung 30. September 2003 Barrierefreiheit im E-Learning Für wen ergeben sich Barrieren durch Konzeption und Gestaltung?

Mehr

Barrierefrei in der Jugendarbeit

Barrierefrei in der Jugendarbeit Barrierefrei in der Jugendarbeit Bildungshaus Puchberg, Wels 26.11.2012 easy entrance Pilotphase 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2007 Steiermark, Salzburg, Wien esf & BSB-Förderung, 15 Partner/innen ab 1. Juli

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/531 (15/472) 17.06.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Diskriminierungsfreier Zugang zum Schienenpersonennahverkehr

Mehr

Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung

Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung Präsentation im Rahmen der Tagung! Wie behindert(engerecht) ist ein

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Frühjahrsveranstaltung des LAK Bremen 7. Mai 2015 Andreas Voigt / Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin Was ist eine Barriere? Kleines Fremdwörterbuch (Reclam): (fr) Schranke, Absperrung,

Mehr

Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom

Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom Aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2014 Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom 20.05.2010 Aufgrund der 7, 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE. Anlage 26

Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE. Anlage 26 Gemeinde Denzlingen WERKSTATT HAUPTSTRAßE Anlage 26 Präsentation: Barrierefreies Bauen, Gebäude, öffentlicher Raum 28.11.2013 Barrierefreies Bauen......im privaten Bereich...im öffentlichen Bereich Barrierefreies

Mehr

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen Barrierefreies Wohnen 1. Einleitung Jeder Mensch hat das Recht darauf, in einer passenden Wohnung zu leben. Das

Mehr

Neues Themenheft zum Behindertengleichstellungsgesetz

Neues Themenheft zum Behindertengleichstellungsgesetz Info 1721 Dezember 2002 Neues Themenheft zum Behindertengleichstellungsgesetz Einführung...1 Gestaltungspflichten für Bundesbehörden...2 Rechtsverordnungen regeln Details...3 Zentrale Beratung durch Bundesverwaltungsamt...3

Mehr

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen

Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Informationen zur DIN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen Schindler Aufzüge Kabinengröße Aufzugsanlagen von Schindler eignen sich auch für den barrierefreien Gebäudezugang.

Mehr

Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche. Hans Böttcher

Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche. Hans Böttcher Barrierefreier Tourismus Lebensqualität für Alle, Chancen für die Tourismusbranche Hans Böttcher Übersicht 1. Barrierefreier Tourismus für Alle ist Lebensqualität 2. Barrierefreiheit wird immer wichtiger:

Mehr

Die Grundzüge des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen Behindertenpolitische Bedeutung und Umsetzungsperspektiven

Die Grundzüge des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen Behindertenpolitische Bedeutung und Umsetzungsperspektiven Die Grundzüge des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen Behindertenpolitische Bedeutung und Umsetzungsperspektiven Vortrag von Detlev Jähnert, Referent im Büro des Behindertenbeauftragten während

Mehr

BADEN-AIRPARK. Zwischen

BADEN-AIRPARK. Zwischen Zwischen Aktive Behinderte in Stuttgart und Umgebung -ZsL Stuttgart e.v. Herrn Johann Norbert Kreiter Reinsburgstraße 56 70197 Stuttgart Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.v. Herrn Jürgen Lubnau

Mehr

zwischen BOHR Omnibus GmbH, ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, Fraport AG, Frankfurt Airport Services Worldwide

zwischen BOHR Omnibus GmbH, ORN Omnisbusverkehr Rhein-Nahe GmbH, Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, Fraport AG, Frankfurt Airport Services Worldwide Zielvereinbarung zur barrierefreien Dienstleistung der Personenbeförderung (Shuttleverkehr zwischen Flughafen Frankfurt-Hahn Flughafen Frankfurt sowie Flughafen Frankfurt-Hahn und Mainz Hauptbahnhof) zwischen

Mehr

Vorwort des Behinderten-Anwalts zum Tätigkeits-Bericht für das Jahr 2013

Vorwort des Behinderten-Anwalts zum Tätigkeits-Bericht für das Jahr 2013 Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleich-Behandlungs-Fragen für Menschen mit Behinderungen Erklärungen zu schwierigen Wörtern: Manche Wörter im Text sind unterstrichen. Diese Wörter sind im Wörterbuch erklärt.

Mehr

Grußwort des. Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Wolfgang Zöller, MdB,

Grußwort des. Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Wolfgang Zöller, MdB, Grußwort des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller, MdB, "Barrieren abbauen Initiativen und Maßnahmen der Ärzte- und Zahnärzteschaft" (Es gilt das gesprochene Wort) Kooperationstagung

Mehr

Für Sie da: Der Beauftragte des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung.

Für Sie da: Der Beauftragte des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung. Für Sie da: Der Beauftragte des Landkreises Fürth für Menschen mit Behinderung www.landkreis-fuerth.de 2 Für Sie da vor Ihnen liegt die neue Broschüre, die den Beauftragten des Landkreises Fürth für die

Mehr

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Behinderung 1

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Behinderung 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Behinderung 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention)

Mehr

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 20.04.2016 zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin Telefon 030

Mehr

Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Alexandra Striebeck, Dresden, 25.06.2014 Agenda 1. Allgemeines zum VVO 2. Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten

Mehr

Lieblingsplätze für alle

Lieblingsplätze für alle STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Lieblingsplätze für alle Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, wo ist Ihr Lieblingsplatz? In der Kneipe nebenan,

Mehr

DIN ist (noch) keine Technische Baubestimmung Muss man sie dennoch in der Planung beachten?

DIN ist (noch) keine Technische Baubestimmung Muss man sie dennoch in der Planung beachten? Bundes- Sehr geehrte Damen und Herren, DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen hat sich seit etlichen Jahren als allgemein anerkannte Regel der Technik etabliert. Derzeit liegt ein Entwurf

Mehr

(1) Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. (2) Die/Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden.

(1) Die Aufgaben werden als kommunales Ehrenamt wahrgenommen. (2) Die/Der Behindertenbeauftragte ist insoweit unabhängig und weisungsungebunden. 1 Bayerischer Landkreistag V-414-30/h Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Barrierefreie Kommunikation, Information und Öffentlichkeitsarbeit 1 Begrüßung und Vorstellung 2 Organisatorische Hinweise und Informationen

Barrierefreie Kommunikation, Information und Öffentlichkeitsarbeit 1 Begrüßung und Vorstellung 2 Organisatorische Hinweise und Informationen 1 Begrüßung und Vorstellung Die Begrüßung der Teilnehmenden der Arbeitsgruppe Barrierefreie Kommunikation, Information und erfolgt durch die Projektkoordinatorin Frau Hemmerich- Bukowski. Die Teilnehmenden

Mehr

Barrierefreiheit in der Universitätsstadt Marburg

Barrierefreiheit in der Universitätsstadt Marburg Barrierefreiheit in der Universitätsstadt Marburg Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Das Marburger Beteiligungsmodell 3. Bauen im Einklang mit dem Denkmalschutz 4. Maßnahmen im Straßenverkehr 5. Bushaltestellen

Mehr

BACHL BLINDENLEITSYSTEME in Kooperation mit REC Bauelemente. z Bodenindikatoren und Querungselemente für barrierefreies Bauen BETONWERKE

BACHL BLINDENLEITSYSTEME in Kooperation mit REC Bauelemente. z Bodenindikatoren und Querungselemente für barrierefreies Bauen BETONWERKE BACHL BLINDENLEITSYSTEME in Kooperation mit REC Bauelemente z Bodenindikatoren und Querungselemente für barrierefreies Bauen Gemeinsam Werte schaffen. BETONWERKE BLINDENLEITSYSTEME EIGENSCHAFTEN z höchste

Mehr

Elmschenhagen - Wellsee - Hauptbahnhof

Elmschenhagen - Wellsee - Hauptbahnhof Haltestelle: Krooger Kamp Krooger Kamp 8 9 8 Isarweg Illerweg Teplitzer Allee Wiener Allee Dornbusch Schoolkamp Buschkoppel Hauptbahnhof A Gültig ab.8., ohne Gewähr KVG, Werftstr. -, Kiel / www.kvg-kiel.de

Mehr

Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln

Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Barrierefreies Bauen Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Inhalt: Einführung Grundgesetz Behindertengleichstellungsgesetz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bauordnung der Länder Gaststättengesetz

Mehr

Nahverkehrsplan als Pfeiler des öffentlichen Nahverkehrs. VCD Landesverband Bayern 24.06.2015. Wir bewegen Menschen ökologisch und sicher!

Nahverkehrsplan als Pfeiler des öffentlichen Nahverkehrs. VCD Landesverband Bayern 24.06.2015. Wir bewegen Menschen ökologisch und sicher! Nahverkehrsplan als Pfeiler des öffentlichen Nahverkehrs Gerd Weibelzahl, Schatzmeister VCD Landesverband Bayern 24.06.2015 Wir bewegen Menschen ökologisch und sicher! Nahverkehrsplan ist Ernst zu nehmende

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGiG)

Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGiG) Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGiG) Vom 16. Dezember 2005 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.12.2005 bis 31.01.2011 Inhalt

Mehr

Die Gleichstellungsvorschriften für behinderte Menschen in Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein

Die Gleichstellungsvorschriften für behinderte Menschen in Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein Die Gleichstellungsvorschriften für behinderte Menschen in Europa, Deutschland und Schleswig-Holstein - Anforderungen und Chancen - Horst Frehe Richter am Sozialgericht in Bremen Wechselwirkungen im europäischen

Mehr

Geschäftsordnung des Behindertenbeirats und der/des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Rottenburg am Neckar. vom

Geschäftsordnung des Behindertenbeirats und der/des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Rottenburg am Neckar. vom Geschäftsordnung des Behindertenbeirats und der/des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Rottenburg am Neckar vom 18.10.2016 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Seite I. Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen Barrierefreies Bauen 2010-2011 Ablauf Persönliche Vorstellung Andreas Stein Aufgabenbereiche Umsetzung des Handlungskonzeptes Verwendung der Mittel für Verbesserungen im öffentlichem Raum Aufgabenbereiche

Mehr

Inklusion in Altona voranbringen

Inklusion in Altona voranbringen Inklusion in Altona voranbringen 21. Mai 2013, Bezirksversammlung Altona Johannes Gerdelmann, BSU Inklusion als neues Thema? Das Problem ist bekannt Motor für die öffentliche Diskussion ist die Popularität

Mehr

Wahlprüfsteine des Gehörlosenverbands Berlin e.v. zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 18. September 2011 - Antworten der CDU Berlin -

Wahlprüfsteine des Gehörlosenverbands Berlin e.v. zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 18. September 2011 - Antworten der CDU Berlin - Wahlprüfsteine des Gehörlosenverbands Berlin e.v. zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 18. September 2011 - Antworten der CDU Berlin - Fragen zur Wahl 2011 Im Zuge der Wahl des Parlaments 2011 möchte

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion 1.2.2016 B8-0150/1 Änderungsantrag 1 Erwägung F a (neu) Fa. in der Erwägung, dass keine zusätzlichen Legislativvorschläge angenommen werden sollten, solange die geltenden Rechtsvorschriften und politischen

Mehr

Konzept Barrierefreies Strausberg einschließlich Maßnahmenkatalog. Jessica 8 Jahre

Konzept Barrierefreies Strausberg einschließlich Maßnahmenkatalog. Jessica 8 Jahre Konzept Barrierefreies Strausberg einschließlich Maßnahmenkatalog Jessica 8 Jahre 1 Konzept und Maßnahmenkatalog Barrierefreies Strausberg Die Stadt Strausberg tritt der Erklärung von Barcelona - Die Stadt

Mehr

Brandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG

Brandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG Brandenburg - Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)

Mehr

Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom

Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 15.01.2004 Aufgrund der 5 und 29 Abs. 2 Nr. 9 der Landkreisordnung vom 15. Okt. 1993 (GVBl. I S. 433) in Verbindung

Mehr

Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014. Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen

Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014. Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen Investive Bestandsförderung Nordrhein-Westfalen 2014 Barrierefreier/barrierearmer Umbau von Häusern und Eigentumswohnungen 2 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,

Mehr

Förderrichtlinie für den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe

Förderrichtlinie für den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Förderrichtlinie für den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe Elektronische Fahrgeldmanagement (EFM) und rechnergestützte Betriebsleitsysteme (RBL) Weiterleitung von Zuwendungen nach 12 ÖPNVG NRW im

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - FB 01-30 - Bremen, 26. Februar 2014 Tel.: 361-6011 / 2577 (Herr Schöne / Herr Jäger) Tel.: 361-2575 / 9581 (Herr Dr. Lampe / Frau Sittauer) Deputation für Umwelt,

Mehr

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu?

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der

Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der Bundesrat Drucksache 661/13 29.08.13 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates zur Nationalen Umsetzung der GAP-Reform Staatskanzlei des Landes Schwerin, den 28. August 2013

Mehr

Wichtige Regeln. Seit März 2006 gibt es neue wichtige Regeln für sehbehinderte und blinde Menschen. Die Regeln sind so etwas wie ein Gesetz.

Wichtige Regeln. Seit März 2006 gibt es neue wichtige Regeln für sehbehinderte und blinde Menschen. Die Regeln sind so etwas wie ein Gesetz. Wichtige Regeln Welche Hilfen gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen in hessischen Ämtern? Wie können diese Personen Texte der Ämter lesen und verstehen? Seit März 2006 gibt es neue wichtige Regeln

Mehr

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Diskriminierungsschutz behinderter Menschen in der Arbeitswelt Die Erfahrungen der Behindertenanwaltschaft Veranstaltung

Mehr

Herzlich Willkommen VKIB

Herzlich Willkommen VKIB Herzlich Willkommen VKIB Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.v. Wer sind wir? Wir sind ein Zusammenschluss aller Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte

Mehr

Ehrenamtliches Engagement ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar und kann nicht hoch genug öffentlich gewürdigt werden.

Ehrenamtliches Engagement ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar und kann nicht hoch genug öffentlich gewürdigt werden. Verwaltungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt vom 1. Dezember 2011 Ehrenamtliches Engagement ist

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) BGG Ausfertigungsdatum: 27.04.2002 Vollzitat: "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 (BGBl.

Mehr

Die Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz

Die Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz Die Unterstützte Kommunikation und Beratung nach dem DVfR-Symposium Unterstützte Kommunikation am 06.11.2015 in Frankfurt a.m. Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

Mehr

Leicht MENSCHEN MIT BEHINDERUNG? Was soll Niedersachsen machen für. In diesem Heft stehen die Ideen von der Fach-Gruppe Inklusion in Leichter Sprache

Leicht MENSCHEN MIT BEHINDERUNG? Was soll Niedersachsen machen für. In diesem Heft stehen die Ideen von der Fach-Gruppe Inklusion in Leichter Sprache Leicht Was soll Niedersachsen machen für MENSCHEN MIT BEHINDERUNG? In diesem Heft stehen die Ideen von der Fach-Gruppe Inklusion in Leichter Sprache Was soll Niedersachsen machen für Menschen mit Behinderung?

Mehr

2. ob eine nachträgliche Aufstockung der zur Verfügung stehenden Fördermittel stattgefunden hat und wenn ja, in welcher Höhe;

2. ob eine nachträgliche Aufstockung der zur Verfügung stehenden Fördermittel stattgefunden hat und wenn ja, in welcher Höhe; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8045 05. 02. 2016 Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Barrierefreier Umbau

Mehr

Zukunft der ÖPNV-Finanzierung am 11.06.2012 im Deutschen Bundestag, Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion

Zukunft der ÖPNV-Finanzierung am 11.06.2012 im Deutschen Bundestag, Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion Fachgespräch Zukunft der ÖPNV-Finanzierung am 11.06.2012 im Deutschen Bundestag, Bündnis 90/Die Grünen-Bundestagsfraktion Dipl.-Ing. Wolfgang Schwenk, Leiter Hauptstadtbüro, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

Mehr

Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West

Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 12.06.2013 Laufende Nummer: 25/2013 Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten der Hochschule Ruhr West Mellinghofer Straße 55, 45473

Mehr

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die Seite: 1 Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom 07.05.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 31.10.2013 Aufgrund

Mehr

Fachliche Einführung: ÖPNV im Kreis Mainz-Bingen

Fachliche Einführung: ÖPNV im Kreis Mainz-Bingen 1. Bus- und Bahnforum Rheinhessen Stadecken-Elsheim, 20. April 2012 Fachliche Einführung: ÖPNV im Kreis Mainz-Bingen Dipl. Verw.-Betriebswirt Christian Siemer, Ober-Olm GLiederung 1. Grundsätze 2. Verkehrsplanung

Mehr

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) BGG Ausfertigungsdatum: 27.04.2002 Vollzitat: "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467,

Mehr

Stadtverordnung der Landeshauptstadt Schwerin über das Führen von Hunden in der Landeshauptstadt Schwerin (Schweriner Hundeverordnung)

Stadtverordnung der Landeshauptstadt Schwerin über das Führen von Hunden in der Landeshauptstadt Schwerin (Schweriner Hundeverordnung) Stadtverordnung der Landeshauptstadt Schwerin über das Führen von Hunden in der Landeshauptstadt Schwerin (Schweriner Hundeverordnung) vom 16.April 2002 Aufgrund des 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 20

Mehr

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Veröffentlichung für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2013 einfach wählen

Mehr

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft vom 20. August 2013 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 9 der Bauordnung vom 10. Mai 2005 (Stand 1. Juni 2010), beschliesst: 1. Aufgaben Die Stadtbildkommission

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

30S. Strande - Schilksee - Hauptbahnhof. Montag - Freitag Samstag Sonntag/Feiertag. Std. Minuten Minuten Minuten. Haltestelle: Strande

30S. Strande - Schilksee - Hauptbahnhof. Montag - Freitag Samstag Sonntag/Feiertag. Std. Minuten Minuten Minuten. Haltestelle: Strande S Haltestelle: Strande Gültig ab.., ohne Gewähr Strande Schilksee, Olympiazentrum Funkstellenweg Hohenleuchte Dreikronen Hauptbahnhof D KVG, Werftstr. -, Kiel / www.kvg-kiel.de / Telefon: - S Haltestelle:

Mehr

BARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE

BARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE BARRIEREFREIHEIT ZIVILRECHTLICHE ANSPRÜCHE NOVEMBER 2013 BARRIEREFREIHEIT Zivilrechtliche Ansprüche Rechtsgrundlagen für Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich Mit 01. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Mehr

Haltestelle: Aalborgring. Montag - Freitag Samstag Sonntag/Feiertag

Haltestelle: Aalborgring. Montag - Freitag Samstag Sonntag/Feiertag / Haltestelle: Aalborgring w Gültig ab.., ohne Gewähr Weiterfahrt mit Linie (ALiTa), ab Haltestelle: Marienlust. Es gelten die Tarif & Beförderungsdingungen des VRK So funktioniert das Anruf-Linien-Taxi

Mehr

Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung. Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag

Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung. Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag Seite 1 von 4 Vorlage 2015 Nr. 14 Barrierefreier Bahnhof Lauffen a. N. hier: Variantenentscheidung zur weiteren Planung Az: 797.112; 023.22 - spi/re Amt: Stadtbauamt Datum: 17.02.2015 Beratung Bau- und

Mehr

Altersfreundliche Stadt Bern

Altersfreundliche Stadt Bern Demografiewerkstatt «Seniorenfreundliche Kommunalverwaltung» Altersfreundliche Alters- Konzept 2020 der Rita Gisler Leiterin 08.11.2013 Seite 1 Altersfreundliche Kanton Bern Schweiz 08.11.2013 Seite Altersfreundliche

Mehr

Ergebnisse Forderungen Jugendforum Mobilität vom

Ergebnisse Forderungen Jugendforum Mobilität vom Ergebnisse Forderungen Jugendforum Mobilität vom 23.10.2014 Arbeitsgruppe Fahrrad 1. Mehr Sicherheit für Radfahrer. Bessere Radwege - Radwege besser markieren - 1 Spur nur für Radfahrer - Fahrradwege und

Mehr

Düsseldorf Mönchengladbach Schienenersatzverkehr 14.10.2015 (23:00) 19.10.2015 (4:00)

Düsseldorf Mönchengladbach Schienenersatzverkehr 14.10.2015 (23:00) 19.10.2015 (4:00) RE 4 Düsseldorf Mönchengladbach Schienenersatzverkehr 14.10.2015 (23:00) 19.10.2015 (4:00) S 8 S 11 Sehr geehrte Fahrgäste, aufgrund von Weichenerneuerungen im Raum Neuss kommt es zu umfangreichen Fahrplanänderungen

Mehr

NVP Stadt Augsburg (2006-2011)

NVP Stadt Augsburg (2006-2011) 30 5 BESTANDSANALYSE 5.1 Allgemeines In dieser Analyse werden alle relevanten Kennwerte der Nachfrage- und Angebotsseite untersucht. Daraus wird ein Katalog von Veränderungspotenzialen (Mängel und Chancen)

Mehr

BAYERN BARRIEREFREI ALLE INFOS AUF EINEN BLICK. BayernSPD Landtagsfraktion

BAYERN BARRIEREFREI ALLE INFOS AUF EINEN BLICK. BayernSPD Landtagsfraktion BAYERN BARRIEREFREI ALLE INFOS AUF EINEN BLICK BayernSPD Landtagsfraktion Inhalt Vorwort Barrierefrei (in Leichter Sprache) Fragen und Antworten: Was ist Barrierefreiheit? Was sind eigentlich Barrieren?

Mehr

Barrierefreiheit im Internet. PHP UserGroup Würzburg 01.12.2009 Jason Easter

Barrierefreiheit im Internet. PHP UserGroup Würzburg 01.12.2009 Jason Easter Barrierefreiheit im Internet PHP UserGroup Würzburg 01.12.2009 Jason Easter Was ist Barrierefreiheit? Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet werden, dass sie

Mehr

Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom

Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 10.05.2012 Vorbemerkung Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist eine übergreifende

Mehr

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-027 Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Verdienstausfall

Mehr

Das neue Behinderten gleichstellungs gesetz wurde im Bundes tag verabschiedet. Das neue Bundes teilhabe gesetz wurde besprochen

Das neue Behinderten gleichstellungs gesetz wurde im Bundes tag verabschiedet. Das neue Bundes teilhabe gesetz wurde besprochen Das neue Behinderten gleichstellungs gesetz wurde im Bundes tag verabschiedet Das neue Bundes teilhabe gesetz wurde besprochen Protest von Betroffenen in Berlin Der Bundes tag in Berlin hat einem neuen

Mehr