Bestellnummer:
|
|
- Jakob Bader
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2
3
4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie durch den Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen. Bearbeitungsstand: Juni 2016 WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:
5 Schnellübersicht Schüler und Studenten brauchen Geld 7 Abkürzungen 8 Ausbildungsförderung 11 Aufnahme einer Beschäftigung während des Studiums 65 Beschäftigungsaufnahme als Schüler 91 Familienversicherung für Studenten und Schüler 103 Studentische Kranken- und Pflegeversicherung 113 Besonderheiten in der Kranken- und Unfallversicherung 125 Rente Arbeitsförderung Sozialhilfe Grundsicherung 139 Stichwortverzeichnis
6
7 Schüler und Studenten brauchen Geld Schüler und Studenten brauchen Geld Schüler und Studenten arbeiten nicht, haben somit kein Einkommen. Das ist heute noch eine landläufige Meinung. Zumindest bezüglich des Nichtarbeitens sind Schüler und Studenten angesichts der Leistungen, die sie für die Schule oder das Studium erbringen müssen, anderer Meinung. Was das Einkommen betrifft, ist tatsächlich in aller Regel nichts vorhanden. Sie sind an und für sich auf die Unterhaltsleistungen ihrer Angehörigen, insbesondere natürlich der Eltern, angewiesen. Das ist heute aber nicht mehr die Regel. Zunächst versuchen viele Studenten, aber auch manche Schüler, Geld durch Jobs zu verdienen. Hinzu kommen zahlreiche soziale Leistungen, wie etwa die Ansprüche aus der Ausbildungsförderung. Dabei ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht die einzige Rechtsgrundlage. So gibt es eine Härtefallverordnung zum BAföG sowie zahlreiche, das BAföG ergänzende Bestimmungen für bestimmte Berufe. Außerdem ist das aktuell neu gefasste Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) zu nennen. Das 25. BAföG-Änderungsgesetz hat zum wesentliche Änderungen des BAföG geschaffen. Insbesondere geht es dabei um die Erhöhung der Bedarfssätze. Bei Aufnahme einer Beschäftigung während des Studiums oder des Schulbesuchs sind zahlreiche Rechtsvorschriften zu beachten. Das gilt natürlich auch bezüglich der sonstigen Leistungen aus dem sozialen Bereich. Eine wichtige Rolle spielt hier die studentische Kranken- und Pflegeversicherung, wie überhaupt in beiden Rechtsbereichen zahlreiche Besonderheiten in Zusammenhang mit dem hier behandelten Personenkreis bestehen. Das gilt in besonderem Maße auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Unter Umständen kommen auch Ansprüche auf Sozialhilfe oder auf Grundsicherung für Arbeitsuchende infrage. All diese Bereiche und die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind Gegenstand dieses Ratgebers. Ansprüche gegen Familienangehörige, das heißt Unterhaltsansprüche, werden dagegen nicht behandelt. Horst Marburger 7
8 Abkürzungen 25. BAföGÄndG 25. BAföG-Änderungsgesetz Abs. Absatz AFBG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AOK Allgemeine Ortskrankenkasse Az. Aktenzeichen BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG-AuslandszuschlagsV Auslandszuschlagsverordnung zum BAföG BBiG Berufsbildungsgesetz BeiratsV Beiratsverordnung zum BAföG BKK Betriebskrankenkasse BSG Bundessozialgericht BSHG Bundessozialhilfegesetz BUrlG Bundesurlaubsgesetz BVerwG Bundesverwaltungsgericht BVG Bundesversorgungsgesetz DarlehensV Darlehensverordnung zum BAföG EDV Elektronische Datenverarbeitung einschl. einschließlich ELStAM Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale EStG Einkommensteuergesetz EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWR Europäischer Wirtschaftsraum GG Grundgesetz GKV Gesetzliche Krankenversicherung GMG GKV-Modernisierungsgesetz HärteV Härtefallverordnung zum BAföG IKK Innungskrankenkasse JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz LSG Landessozialgericht MuSchG Mutterschutzgesetz OVG Oberverwaltungsgericht PC Personal Computer SG Sozialgericht SGB Sozialgesetzbuch 8
9 Abkürzungen SGB II SGB III SGB V SGB VI SGB VII SGB VIII SGB XII SGG Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Sozialgesetzbuch Drittes Buch (Arbeitsförderung) Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung) Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (Gesetzliche Rentenversicherung) Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (Gesetzliche Unfallversicherung) Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfe) Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe) Sozialgerichtsgesetz 9
10
11 Ausbildungsförderung Voraussetzungen der Ausbildungsförderung Umfang der Ausbildungsförderung Kinderbetreuungszuschlag Förderungsdauer Arten der Förderung Vorausleistung der Ausbildungsförderung Rückzahlungspflicht und Aufrechnung Aufstiegsfortbildungsförderung: Meister-BAföG Organisation der Ausbildungsförderung Wie die Ausbildungsförderung gewährt wird Auskunftspflichten Bescheid über die Bewilligung der Ausbildungsförderung
12 Ausbildungsförderung Voraussetzungen der Ausbildungsförderung 1 Persönliche Voraussetzungen und förderungsfähige Ausbildung Persönliche Voraussetzungen Förderungsfähige Ausbildung Staatsangehörigkeit Ausbildungsstätten Eignung auch: Praktika Alter Fernunterricht Inland Ausland Erstausbildung weitere Ausbildung Persönliche Voraussetzungen Staatsangehörigkeit Zunächst sieht das BAföG vor, dass Ausbildungsförderung an Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (GG) geleistet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen wird es aber auch Ausländern gewährt. Dazu zählen insbesondere folgende Personen: 12
13 Voraussetzungen der Ausbildungsförderung Bürger der EU, die ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU besitzen sowie andere Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalts-EG nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen Ehegatten oder (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner und Kinder von Bürgern der EU, die unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind oder denen diese Rechte als Kinder nur dadurch nicht entstehen, weil sie 21 Jahre oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehegatten oder Lebenspartnern keinen Unterhalt erhalten Bürger der EU, die vor Beginn der Ausbildung im Inland in einem Beschäftigungsverhältnis waren, das in inhaltlichem Zusammenhang mit dem der Ausbildung steht Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unter den obigen Voraussetzungen Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht nur vorübergehend im Inland haben und außerhalb der Bundesrepublik als Flüchtling anerkannt sind heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen haben; das Gleiche gilt bei einer Aufenthaltserlaubnis aus besonders gelagerten politischen Interessen Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis als Härtefall oder zum vorübergehenden Schutz haben Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen eines Familiennachzugs zu Deutschen haben Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Rechts auf Wiederkehr haben Ausländer, die als Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
14 Ausbildungsförderung 1 Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, weil ein Abschiebungsverbot vorliegt Geduldeten Ausländern, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Anderen Ausländern wird Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie selbst sich vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt fünf Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind oder sich zumindest ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn des förderungsfähigen Teils des Ausbildungsabschnitts insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist (im Übrigen von dem Zeitpunkt an, in dem im weiteren Verlauf des Ausbildungsabschnitts diese Voraussetzungen vorgelegen haben). Die Voraussetzungen gelten auch für einen einzigen weiteren Ausbildungsabschnitt als erfüllt, wenn der Auszubildende in dem vorhergehenden Ausbildungsabschnitt die Zugangsvoraussetzungen erworben hat und danach unverzüglich den Ausbildungsabschnitt beginnt. Von dem Erfordernis der Erwerbstätigkeit des Elternteils während der letzten sechs Jahre kann abgesehen werden, wenn sie aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht ausgeübt worden ist und er im Inland mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen ist. Mitgliedstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (Großbritannien/Nordirland), Zypern (nur griechischer Teil). Insgesamt handelt es sich um 28 Staaten. Durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten auch für Island, Liechtenstein und Norwegen die 14
15 Voraussetzungen der Ausbildungsförderung EWG-Verordnungen über soziale Sicherheit. Dies gilt aufgrund des sogenannten Sektoralabkommens auch für die Schweiz. Inzwischen sind zwar neue EU-Verordnungen in Kraft getreten (zum ), diese gelten aber zunächst nur für die EU- Staaten. Für die genannten vier Länder bestehen demnach die EWG-Bestimmungen weiter. 1 Seit haben alle oben aufgeführten Ausländer, wie im Übrigen auch Deutsche, Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn sie täglich von ihrem ständigen Wohnsitz im Inland eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte aufsuchen. Es wird von Grenzgängern gesprochen. Wichtig: Der ständige Wohnsitz im Sinne des BAföG ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist. Es kommt dabei nicht auf den Willen zur ständigen Niederlassung an. Wer sich allerdings lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet. Im Übrigen wird Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte geleistet, wenn er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und, außer bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen, zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von der deutschen und der ausländischen Ausbildungsstätte angeboten werden oder eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird. In all diesen Fällen müssen jedoch ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sein. 15
Bestellnummer: 3825600 E-Book-ISBN: 978-3-8029-2284-8
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Januar 2011. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrLeistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 1 23 SGB XII Absatz 1 Satz 1 bis 3 Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Handwerkskammer Chemnitz Abteilung Berufsbildung Herrn Andrè Pollrich Limbacher Straße 195 09116 Chemnitz Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2142-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de
MehrFreizügigkeit 1. und 2. Klasse?
Freizügigkeit 1. und 2. Klasse? Ein Überblick über die unterschiedlichen Status und Rechtsansprüche von EU- Migrant/Innen in Deutschland 1 2 Inhaltsübersicht 1. Definition, Problemansatz und Statistik
MehrINFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.
INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten
MehrAuslandsleistungen. KKF-Verlag. Leistungen im Ausland? Aktuelle Informationen, wenn Sie zur Behandlung ins Ausland reisen oder dort erkranken.
Auslandsleistungen Leistungen im Ausland? Aktuelle Informationen, wenn Sie zur Behandlung ins Ausland reisen oder dort erkranken. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, in dieser Schrift
MehrErwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder*
Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder* In Prozent, nach Frauen und Männern zwischen 25 bis 54 Jahren, Europäische Union **, 2009 Frauen 75,8 71,3 69,2 3 oder mehr 54,7 * Kinder sind all diejenigen
MehrEM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis
Spieltag 1 07.09.2014 18:00 D Georgien - Irland 18:00 I Dänemark - Armenien 18:00 F Ungarn - Nordirland 20:45 D Deutschland - Schottland 20:45 D Gibraltar - Polen 20:45 I Portugal - Albanien 20:45 F Färöer
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Oktober 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
MehrGA BAB Seite 1 (08/2015) 59. Änderungen
GA BAB Seite 1 (08/2015) 59 Aktualisierung, Stand 08/2015 Wesentliche Änderungen Änderungen Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 (BGBl. I S. 1386): In
MehrANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente
MehrFamilienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015
Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. ein 15jähriger
MehrArbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1)
(Teil 1) Ausgewählte europäische Staaten, im Jahr 2010 und Veränderung der Spanien 2010 20,1 77,9 Estland 16,9 207,3 Slowakei Irland 13,7 14,4 117,5 51,6 Griechenland Portugal 12,0 12,6 41,2 63,6 Türkei
MehrANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE
ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-Nr. / Renten Nr. geb. am verstorben am Angaben des Hinterbliebenen : Geburtsname geb. am Geburtsort Privat - Anschrift Privat - Telefon
MehrDA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Dezember Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m 2/5 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Dezember 205 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 7.
MehrBeherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Januar Vorläufige Ergebnisse -
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: G IV - m /6 HH Beherbergung im Reiseverkehr in Hamburg Januar 206 - Vorläufige Ergebnisse - Herausgegeben am: 8. März
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrANTRAG AUF ALTERSRENTE. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat - Anschrift
ANTRAG AUF ALTERSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente ab 01. geb. Mitgliedsnummer Geburtsname Geburtsort Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat -
MehrInternetnutzung (Teil 1)
(Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,
MehrKostenerstattung Ausland
IKK-INFORMATIV Kostenerstattung Ausland WAS SIE IM VORFELD BEACHTEN SOLLTEN Vorwort Die Leistungen Ihrer IKK, der gesetzlichen Krankenversicherung allgemein, begleiten Sie unter bestimmten Voraussetzungen
MehrPROJEKT-Q. Qualifizierung der Flüchtlingsberatung. Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v.
PROJEKT-Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.v. Volker Maria Hügel Hafenstraße 3-5 48153 Münster 0251 14486 21 0251 14486 20 vmh@ggua.de
MehrBildungskredit- programm
Bildungskredit- programm Merkblatt zum Bildungskreditprogramm Herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im November 2010 Ansprüche können aus dem Inhalt dieses Merkblattes nicht hergeleitet
Mehr1. EU-Bürger Freizügigkeit der EU-Bürger ( 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Freizügigkeitsgesetz/EU)
Aufenthaltsrecht 1. EU-Bürger 2. Nicht-EU-Bürger 3. Besondere Aufenthaltsrechte 4. Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft 1. EU-Bürger Freizügigkeit der EU-Bürger ( 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
Mehr- Ort / Datum - - Unterschrift des Antragstellers -
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE Angaben zum Verstorbenen: Mitglieds-/Rentennummer
MehrFrauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich
Prof. Dr. Werner Zögernitz Wien, am 03.03.2014 Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich Im Jahr 2013 hat sich die Europäische Union durch den Beitritt Kroatiens zahlenmäßig
MehrSTATISTIKEN ZU MIGRATION IN TIROL
STATISTIKEN ZU MIGRATION IN TIROL 1. BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG. TIROLERiNNEN MIT NICHT- ÖSTERREICHISCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT 1961-2009 (Kommentierte Fassung - Stand 2. Februar 2010) IMZ - Tirol S. 1 PERSONEN
MehrPISA Mathematik und Naturwissenschaften (Teil 1)
PISA und (Teil 1) PISA-* insgesamt, ausgewählte europäische Staaten, Erhebung 2009 554 Finnland 541 520 517 Liechtenstein Schweiz * Informationen zur Interpretation der Punktzahldifferenzen erhalten Sie
MehrLANDESAMT FüR SOZIALE SICHERHEIT ÖFFENTLICHE EINRICHTUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS. L S S Quartal:2011-04
LANDESAMT FüR SOZIALE SICHERHEIT ÖFFENTLICHE EINRICHTUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS L S S Quartal:2011-04 Grenzüberschreitende Beschäftigung Inhalt Prinzipien...5 Kein Abkommen...6
MehrFamilienkassen i. S. d. 72 EStG. Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
POSTANSCHRIFT Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn Familienkassen i. S. d. 72 EStG Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit HAUSANSCHRIFT An der Küppe 1, 53225 Bonn BEARBEITET VON Steuerabteilung
MehrBaden-Württemberg und die Europäische Union
2016 und die Europäische Union Frankr und die Europäische Union Auch die 2016er Ausgabe des Faltblattes und die Europäische Union zeigt wieder: gehört zu den stärksten Regionen Europas. Im europäischen
MehrSOZIALVERSICHERUNG ÜBER DIE GRENZEN
SOZIALVERSICHERUNG ÜBER DIE GRENZEN ZWISCHENSTAATLICHE SOZIALVERSICHERUNG IM VERHÄLTNIS ZU 43 STAATEN A) Bilaterale Abkommen Die internationalen Beziehungen Österreichs auf dem Gebiet der Sozialversicherung
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung. Für das Verfahren wird
MehrI. Personalien Mitgl.-Nr.:
Bitte zurück an die Berliner Ärzteversorgung Potsdamer Str. 47 14163 Berlin (Zehlendorf) Antrag auf vorgezogene Altersteilrente I. Personalien Mitgl.-Nr.: Titel Name * Geburtsort Geburtsname Vorname Geburtsdatum
MehrWahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung
Zusatzthema zu Modul 2 Organe der EU Wahlen zum Europäischen Parlament und Sitzverteilung Die Wahlen Der EWG-Vertrag von 1957 bestimmte: Die Versammlung arbeitet Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen
MehrAntrag auf Altersruhegeld
Bitte zurück an das Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen Potsdamer Str. 47 14163 Berlin Antrag auf Altersruhegeld Sehr geehrte(r) Ruhegeldantragsteller(in). Wir bitten Sie, die nachstehenden
MehrDeutsch als Fremdsprache
Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Ausgewählte europäische Staaten*, in denen Deutsch die Fremdsprache ist, die Ausgewählte am zweithäufigsten** europäische erlernt Staaten*, wird, in denen
MehrZwischenstaatliche Beziehungen Österreichs im Bereich der sozialen Sicherheit auf einen Blick
Zwischenstaatliche Beziehungen Österreichs im Bereich der sozialen Sicherheit auf einen Blick Stand: Juli 2016 Seite 2 von 11 Wichtiger Hinweis: Die folgende Zusammenfassung soll eine erste Übersicht über
MehrÖNORM EN Fettarme Lebensmittel Bestimmung von Chlormequat und Mepiquat LC-MS/MS-Verfahren
ÖNORM EN 15055 Ausgabe: 2006-07-01 Normengruppe N Ident (IDT) mit EN 15055:2006 ICS 67.060; 67.080.01 Fettarme Lebensmittel Bestimmung von Chlormequat und Mepiquat LC-MS/MS-Verfahren Non fatty foods Determination
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 25/VI/2008 K(2008) 2976 endgültig EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 25/VI/2008 zur Änderung der Empfehlung über einen gemeinsamen Leitfaden
MehrReport Datum 31.12.2015 Report Währung. Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen
Bank Bank für Tirol und Vorarlberg AG Report Datum 31.12.215 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform Ja
MehrReport Datum Report Währung. Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen
Bank Raiffeisen Bank International AG Report Datum 3.6.216 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform Ja
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Information und Beratung Handwerkskammer Reutlingen, Hindenburgstraße 58, 72762 Reutlingen Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2412-260, E-Mail: karl-heinz.goller@hwk-reutlingen.de
MehrRaiffeisenlandesbank Niederösterreich / Wien AG Report Datum Report Währung
Bank Raiffeisenlandesbank Niederösterreich / Wien AG Report Datum 31.3.216 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien
MehrDemographie und Arbeitsmarktentwicklung. Fachexperte der Sektion VI Mag. Manfred Zauner
Demographie und Arbeitsmarktentwicklung Fachexperte der Sektion VI Mag. Manfred Zauner Arbeitsmarktdaten - Begriffsbestimmungen Teil 1 Beschäftigte Nationale Definition: Unselbständig Beschäftigte: Unselbständige
MehrReport Datum Report Währung. Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen
Bank Erste Group Bank AG Report Datum 3.6.216 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform Ja Anteil EZB fähiger
MehrFlüchtlinge am deutschen Arbeitsmarkt
Torsten Krahn, Nadine Immeke, Bob Krebs Agentur für Arbeit 11. Jan. 2016 Flüchtlinge am deutschen Arbeitsmarkt Treffen für Ehrenamtliche, VHS Bodenseekreis Einleitung Begriffsdefinitionen Asylbewerber/in
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße:
MehrLeitlinie Auslandsbeziehungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
Leitlinie Auslandsbeziehungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Hauptverwaltung Mitgliedschaft und Beitrag 1. Grundlage: Ausstrahlung Gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit ist gem. 3 Nr.1
MehrSymbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten
ÖNORM EN 15986 Ausgabe: 2011-04-15 Symbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten Symbol for use in the labelling of medical devices
MehrNachhaltigkeitsindex. Pensionssysteme. Presseaussendung. Quelle: Allianz Asset Management.
Nachhaltigkeitsindex für Pensionssysteme Ergänzungsmaterial zur Presseaussendung Wien, 01. April 2014 Ranking nach Ländern 2014 (absolut) 1 Australien 2 Schweden 3 Neuseeland 4 Norwegen 5 Niederlande 6
MehrZwischenstaatliche Pensionsversicherung
Zwischenstaatliche Pensionsversicherung 22 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
MehrDie Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer" ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74926 RECHTSINFORMATION Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer"
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Geburtsname: Geburtsdatum: Straße: Wohnort: Name, Vorname des Ehepartners/eingetragenen
MehrILNAS-EN 14804:2005. Anbieter von Sprachreisen - Anforderungen. Organisateurs de séjours ou stages linguistiques - Exigences
Anbieter von Sprachreisen - Anforderungen Organisateurs de séjours ou stages linguistiques - Exigences Language study tour providers - Requirements 06/2005 Nationales Vorwort Diese Europäische Norm EN
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen sie ermöglichen eine schnellere
MehrEN ISO Getreide, Hülsenfrüchte und Mahlerzeugnisse Probenahme statischer Partien
ÖNORM EN ISO 13690 Ausgabe: 2007-04-01 Getreide, Hülsenfrüchte und Mahlerzeugnisse Probenahme statischer Partien (ISO 13690:1999) Cereals, pulses and milled products Sampling of static batches (ISO 13690:1999)
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße: Familienstand:
MehrStaatsangehörige und Ausländer (Teil 1)
und (Teil 1) und (Teil 1) Anteile der n und an an der der Bevölkerung in, ausgewählte europäische Staaten, 2010* * unbekannt Luxemburg Schweiz Lettland Estland Spanien Österreich Belgien Deutschland Griechenland
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer _ Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: _ Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße:
MehrGut abgesichert im Ausland arbeiten
Gut abgesichert im Ausland arbeiten Heute ist es auch für kleinere und mittelständige Unternehmen wichtig, auf internationaler Ebene zu agieren. Wie sieht es dabei mit dem Versicherungsschutz aus? Mit
MehrEntwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009
Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus ( 15 BQFG) Die mit * gekennzeichneten Felder sind freiwillig auszufüllen sie ermöglichen eine schnelle Bearbeitung.
MehrEntwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.
Mehr6. Tourismus. Vorbemerkungen
109 6. Tourismus Vorbemerkungen Beherbergungsstatistik Die Datengrundlage liefert das Gesetz über die Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr vom 14. Juli 1980 (BGBl. I S. 953), das am 1. Januar 1981
MehrVerordnung über die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Verordnung über die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger HPflEGRLDV Ausfertigungsdatum: 08.05.1974 Vollzitat: "Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
MehrLeonardo Kontaktstelle Hochschule Wirtschaft Rheinland Pfalz.
stelle www.erasmuspraktika.de stelle EU Programm ERASMUS+ Praktikum Förderung von: Studierenden Graduierten à DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) Zielländer EU - Mitgliedstaaten: EU - Kandidatenländer:
MehrFragebogen zum Antrag auf
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen Rentenabteilung Mittlerer Hasenpfad 25 60598 Frankfurt am Main Fragebogen zum Antrag auf Witwenrente/Witwerrente Halbwaisenrente Vollwaisenrente Der Fragebogen
MehrEN ISO Weizen und Weizenmehl Glutengehalt. Teil 3: Bestimmung des Trockenglutens aus Feuchtgluten mittels Ofentrocknung
ÖNORM EN ISO 21415-3 Ausgabe: 2007-05-01 Weizen und Weizenmehl Glutengehalt Teil 3: Bestimmung des Trockenglutens aus Feuchtgluten mittels Ofentrocknung Wheat and wheat flour Gluten content Part 3: Determination
MehrZweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0%
STAT/14/81 21. Mai 2014 Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0% In der EU28 stiegen die Strompreise 1 für
MehrAufbau der IBAN (International Bank Account Number)
a = alphanumerisch; n = numerisch 4 4 4670 IBAN AD (Andorra) AD 000 200 200 0 000 4 4 4 67 0 ; n 2n 4 4670 IBAN AT (Österreich) AT6 04 002 47 20 4 467 0 ; n ; n 0 467 IBAN BE (Belgien) BE 6 0 074 704 24
MehrBericht zum Dienstleistungs- und Zweigniederlassungsverkehr 2011
Bericht zum Dienstleistungs- und Zweigniederlassungsverkehr 2011 1/18 I. Dienstleistungs- und Zweigniederlassungsverkehr Der seit Anfang Juli 1994 bestehende europäische Versicherungsbinnenmarkt, welcher
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 34/2015 20.08.2015 Gs Fahrerlaubnisbefristungen im Ausland Sehr geehrte Damen und Herren, in zahlreichen Ländern wird die Gültigkeit des Führerscheins
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG). Die mit * gekennzeichneten Felder können Sie freiwillig ausfüllen Sie ermöglichen eine schnellere
MehrDie Gesetzliche Krankenversicherung
Schriftenreihe RdW 223 Die Gesetzliche Krankenversicherung Bearbeitet von Horst Marburger 5., vollständig überarbeitete Auflage 2016 2016. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 415 05639 8 Format (B
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 A 416/10 4 K 626/09 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragstellerin - gegen das
MehrS Sparkasse. SEPA: Letzte Umstellungen zum 1. Februar 2016 vornehmen
S Sparkasse SEPA: Letzte Umstellungen zum 1. Februar 2016 vornehmen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ende Januar 2016 läuft die vom deutschen Gesetzgeber gestattete Ausnahmeregelung für kartengenerierte
MehrBestellnummer: 4053600
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Januar 2015. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den jeweils
MehrInnsbruck (inkl. Igls) Tourismusjahr 2016: November - Juli Hauskategorien Ankünfte Übernachtungen
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (inkl. Sonnenplateau Mieming & Tirol Mitte) 3-5 Stern Betriebe 756.785 760.825 +4.040 (+0,5%) 1.480.446 1.501.484 +21.038 (+1,4%) 1-2 Stern Betriebe 161.098
MehrInnsbruck (inkl. Igls) Kalenderjahr 2016: Jänner - Juli Hauskategorien Ankünfte Übernachtungen
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (inkl. Sonnenplateau Mieming & Tirol Mitte) 3-5 Stern Betriebe 607.924 604.700-3.224 (-0,5%) 1.195.294 1.208.131 +12.837 (+1,1%) 1-2 Stern Betriebe 135.120
MehrVATTENFALL-Cyclassics
55km total men women total men women total men women Dänemark Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Frankreich Italien Luxemburg Neuseeland Niederlande Österreich Polen Rumänien Schweden Schweiz Vereinigte
MehrWas hat der Antragsteller mit dem Antrag einzureichen?
Was hat der Antragsteller mit dem Antrag einzureichen? Unterlagen 1. Tabellarischer Lebenslauf (Berufs- und Bildungsbiographie) in deutscher Sprache, 2. Identitätsnachweis = Personalausweis oder Reisepass
MehrInnsbruck (inkl. Igls) Winter 2015: November - April Hauskategorien Ankünfte Übernachtungen
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (inkl. Sonnenplateau Mieming & Tirol Mitte) 3-5 Stern Betriebe 413.161 443.777 +30.616 (+7,4%) 914.531 953.859 +39.328 (+4,3%) 1-2 Stern Betriebe 77.911
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Ausbildung Tel.: 0651 207-265 Fax: 0651 207-215 E-Mail: jrauschenbach@hwk-trier.de Stand: 09/14 Hinweise: Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus ( 15 BQFG).
MehrÖNORM EN Möbel Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln Teil 2: Eine einem Streichholz vergleichbare Gasflamme als Zündquelle
ÖNORM EN 1021-2 Ausgabe: 2006-04-01 Normengruppen A und A4 Ident (IDT) mit EN 1021-2:2006 Ersatz für Ausgabe 1994-03 ICS 13.220.40; 97.140 Möbel Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln Teil 2: Eine
MehrWintersaison 2014/2015 bis März: Ankünfte +4% und Nächtigungen +2%
Wintersaison 2014/2015 bis März: Ankünfte +4% und Nächtigungen +2% Quellen: Statistik Austria sowie TA im Auftrag des BMWFW (vorläufige Ergebnisse) Nach 5 Monaten bilanziert der Winter mit Zuwächsen bei
Mehr5 Versicherungspflicht
5 Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. 2a. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personen
MehrAbrechnungshinweis. Die Sonstigen Kostenträger und ihre Tücken - Abrechnungsabläufe im Überblick -
Abrechnungshinweis Die Sonstigen Kostenträger und ihre Tücken - Abrechnungsabläufe im Überblick - Regelungen für Personen, die im Ausland versichert sind: Nicht jeder im Ausland versicherte Patient ist
MehrIch hatte meinen Wohnsitz zuletzt in einem Land außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz Gehen Sie direkt zu Punkt K
Senden an Udbetaling Danmark Kongens Vænge 8 3400 Hillerød Familienleistungen Angaben zum Land, in dem die Krankenversicherung abgeschlossen ist A. Angaben zur Person Name Dänische Personenkennziffer (CPR-nr.)
MehrAntrag auf Altersruhegeld
Bitte zurück an das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin Potsdamer Str. 47 14163 Berlin (Zehlendorf) Antrag auf Altersruhegeld Ihre Architektenversorgung Berlin I. Ihre Personalien Teilnehmer-Nr.:
MehrInternationale Bindungen Österreichs im Bereich der sozialen Sicherheit. Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Internationale Bindungen Österreichs im Bereich der sozialen Sicherheit Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Derzeit sind im Verhältnis zu 45 Staaten zwischenstaatliche Regelungen
MehrANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.2.2016 COM(2016) 70 final ANNEX 1 ANHANG zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten
Mehr1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2
1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2 1.1. Überweisungsauftrag 1.1.1. Annahmefrist für Überweisungen
MehrEntsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare, maximale Dauer)
Entsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare, maximale Dauer) Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Juli 2014 Entsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare,
MehrRICHTLINIE DES RATES vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (77/249/EWG)
1977L0249 DE 01.05.2004 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 22. März
Mehr