NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 17. April 2018 TOP 1 TOP 2

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1 NIEDERSCHRIFT der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 17. April 2018 Bürgerfragestunde Keine Fragen. TOP 1 TOP 2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 20. März 2018 gefassten Beschlüsse Bürgermeisterin Annick Grassi teilt mit, dass aufgrund von 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 20. März 2018 gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden: - Der Gemeinderat hat über eine Grundstücksangelegenheit im Zusammenhang mit dem IKG Haiterbach/Waldachtal beraten. Bauangelegenheiten TOP Erstellung eines Back-/ Gartenhauses auf Flst.-Nr. 3936, Salzstetten, Sommerhalde 39 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Salzstetten Süd Für die Erstellung des Back-/Gartenhauses außerhalb des Baufensters ist eine Befreiung erforderlich. Der Ortschaftsrat Salzstetten hat per Empfehlungsbeschluss zugestimmt. Herr Schedler merkt an, es halte sich bei dem Back-/Gartenhaus aufgrund der Maße eher um ein Festhaus. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Erstellung eines Back-/Gartenhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 3936, Salzstetten, Sommerhalde 39, zu. Der Befreiung hinsichtlich der Erstellung außerhalb des Baufensters wird zugestimmt. Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. Grundlage dieses Beschlusses sind die Bauzeichnungen vom und der angefügte Lageplan. 3.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und separater Einzelgarage auf Flst.Nr. 4003, Salzstetten, Im Erlen 32 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Heuberg II B. Im Bebauungsplan ist für Pultdächer eine Dachneigung von vorgesehen. Für die geplante Dachneigung von 7 ist eine Befreiung erforderlich. Der Ortschaftsrat Salzstetten hat per Empfehlungsbeschluss zugestimmt.

2 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und separater Einzelgarage auf Flst.Nr. 4003, Salzstetten, Im Erlen 32, zu. Der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung wird zugestimmt. Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. Grundlage dieses Beschlusses sind die Bauzeichnungen vom und der angefügte Lageplan. TOP 4 Beschaffung eines Fahrzeugs für den Bauhof als Ersatz für den Unimog In der letzten Gemeinderatssitzung wurden verschiedene Alternativen vorgestellt, die als Ersatz für den defekten Unimog in Frage kommen. Wie vom Gemeinderat gewünscht, wurden weitere Alternativangebote für Traktoren eingeholt. Aus Sicht des Bauhofes und der Verwaltung ist es wichtig, dass ein adäquater Ersatz für den Unimog angeschafft wird. Das Fahrzeug muss für den kommunalen Einsatz, der vorwiegend auf der Straße stattfindet, wie Räumen von Schnee, Streuen, Mulchen von Straßenrändern etc. ausgelegt sein. Es wurden daher nur Fahrzeugmarken in die Auswahl einbezogen, mit denen es bei Bauhöfen in den umliegenden Kommunen gute Erfahrungen gibt und die auch mit Kommunalausstattung angeboten werden. Frau Grassi merkt zu Beginn der Diskussion an, dass wenn das Geld keine Rolle spielte, sich der Bauhof für den Unimog entscheiden würde. Dieser kostet insgesamt mit ,09 Euro mehr als der John Deere, welcher inkl. neuem Streuer ,00 Euro kosten würde. Herr Schedler erkundigt sich nach dem Hinweis, wonach der Unimog mit dem vorhandenen Mulcher an der Belastungsgrenze ist. Herr Hoberg erklärt, der vorhandene Mulcher könnte am Unimog montiert werden, allerdings habe man dann keinen Spielraum mehr bzw. die Achsbelastung wäre sehr hoch. Beim Unimog kann der vorhandene Streuer weiterhin verwendet werden. Bei den anderen Fahrzeugen muss ein neuer Streuer beschafft werden. Herr Blum erkundigt sich, ob der Unimog ausschließlich im Winter Vorteile habe. Herr Hoberg bejaht dies. Dies sei deshalb so, da bei einigen Situationen im Winterdienst die Traktoren aufgrund ihrer verschieden großen Räder anders reagieren als der Unimog. Herr Blum gibt zu bedenken, dass es sich lediglich um einen finanziellen Unterschied von ca Euro handelt, den man über mehrere Jahre verteilen muss. Insofern solle man dem Bauhof das Fahrzeug beschaffen, das besser geeignet ist. Jedoch solle darauf geachtet werden, dass die Mitarbeiter das neue Fahrzeug pfleglich behandeln. Frau Finkbeiner sagt hierzu, im neuen Bauhof habe man jetzt auch ganz andere Möglichkeiten der Wartung der Fahrzeuge. Herr Schedler tendiert eher zu einem Traktor, da sich die Fahrer auf ein eventuelles Verhalten des Fahrzeugs im Winterdienst einstellen könnten. Beschluss: Für den Bauhof wird ein neuer Mercedes Benz Unimog U218 zum Gesamtpreis von ,09 Euro angeschafft. 10 x Ja 6 x Nein 1 x Enthaltung

3 Breitbandausbau Vorstellung der örtlichen FTTB-Planung TOP 5 Die flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen ist heutzutage eine Grundvoraussetzung. Die Bedürfnisse der Wirtschaft und neue Anwendungen für den privaten Bereich werden die Anforderungen an die Übertragungsgeschwindigkeit von Daten in den nächsten Jahren so stark steigern, dass diese Übertragungsgeschwindigkeiten nur noch über Glasfasernetze zu erreichen sind. Es besteht deshalb weitestgehend Einigkeit über das Ziel, auch in den Gemeinden des ländlichen Raums flächendeckend Glasfaseranschlüsse in jedes einzelne Gebäude zu legen (Fiber to the Building - FTTB). Basis der Breitbandaktivitäten des Landkreises Freudenstadt ist die Planung und Erstellung eines sogenannten Backbone-Netzes (Hauptdatennetz). Durch dieses Backbone-Netz werden Glasfaserinfrastrukturen in den Landkreis und an jede Kommune geführt. Dieses Backbone-Netz bildet somit das Grundgerüst der Breitbandinfrastruktur im Landkreis, an welches nun die einzelnen Gemeinden und Städte angeschlossen werden müssen. Um diesen Anschluss zu ermöglichen, sind die eingangs beschriebenen innerörtlichen FTTB- Planungen notwendig, um Anschlusspunkte an die Gemeinde zu definieren und bei anfallenden Baumaßnahmen Leerrohre sinnvoll mit zu verlegen. Bei der Strukturplanung handelt es sich um ein flächendeckendes FTTB-Netz im gesamten Gemeindegebiet. In seiner Sitzung am hat der Gemeinderat Waldachtal beschlossen, sich bzgl. der innerörtlichen FTTB-Planung eines Glasfasernetzes der Ausschreibung der kreisweiten Backbone-Planung anzuschließen. Der Landkreis hat diese Planungen ausgeschrieben und an die Firma RALA vergeben. Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus in der Fläche bestimmt jede Gemeinde nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten für sich selbst. Derzeit sind in Waldachtal keine konkreten Umsetzungen geplant. Herr Falkenstein-Seifert von der Firma RALA ist in der Sitzung anwesend und erläutert dem Gremium die Planungen für die Gemeinde Waldachtal. Hierbei geht er insbesondere darauf ein, dass für das Gemeindegebiet Netzabschlüsse, 220 km Leerrohre, 392 km Glasfaser und 93 km Graben erforderlich wären. Herr Schedler verweist auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, in welchem Fördermaßnahmen für die Verbesserung der Internetversorgung festgeschrieben seien. Frau Grassi entgegnet, Voraussetzung für eine Förderung sei eine gegenwärtige Internetversorgung, die 30 MBit/s nicht erreicht. Da im Gemeindegebiet größtenteils dieser Wert erreicht werde, sei eine Förderung nicht möglich. Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis. TOP 6 Bebauungsplan Schorrenweg-Hetzenwiesen 3. Änderung, Waldachtal-Tumlingen, beschleunigtes Verfahren 13 a BauGB Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen Entwurfsbeschluss Satzungsbeschluss Herr Walter ist befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

4 Zu 1: Die Stellungnahmen sind zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange sind gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen ( 1 Abs. 7 BauGB). Zu 3: Bebauungspläne und ihre Änderungen mit örtlichen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen ( 10, 1 Abs. 8 BauGB, 74 LBO). Zu 4: Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Beschlüsse: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfs des Bebauungsplans Schorrenweg-Hetzenwiesen 3. Änderung, Waldachtal-Tumlingen in der Zeit vom bis eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge der Anlage zu dieser Vorlage werden bestätigt. 2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung vom beschlossen. 3. Die Satzung über den Bebauungsplan vom und über die dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften vom wird beschlossen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. TOP 7 Bebauungsplan Taläcker 2. Änderung, Waldachtal-Cresbach, beschleunigtes Verfahren 13 a BauGB Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen Entwurfsbeschluss Satzungsbeschluss Zu 1: Die Stellungnahmen sind zu prüfen und die öffentlichen und privaten Belange sind gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen ( 1 Abs. 7 BauGB). Zu 3: Bebauungspläne und ihre Änderungen mit örtlichen Bauvorschriften werden als Satzung beschlossen ( 10, 1 Abs. 8 BauGB, 74 LBO). Zu 4: Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft ( 10 Abs. 3 BauGB). Beschlüsse: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Entwurfs des Bebauungsplans Taläcker 2. Änderung, Waldachtal-Cresbach in der Zeit vom bis eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorschläge der Anlage zu dieser Vorlage werden bestätigt. 2. Der Bebauungsplanentwurf wird in der vorgestellten Fassung vom beschlossen. 3. Die Satzung über den Bebauungsplan vom und über die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften vom wird beschlossen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. TOP 8 Mitteilung über eingegangene Spenden an die Gemeinde März April 2018 Annahmebeschluss Gemäß Wortlaut von 78 Abs. 4 GemO:

5 Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Aus dieser Verpflichtung und der Dienstanweisung für die Entgegennahme von Spenden gem. 78 Abs. 4 Gemeindeordnung hat die Verwaltung die eingegangenen Spenden aufgelistet und dargestellt. Dabei müssen auch die Beziehungen der Spender zur Gemeinde angegeben werden. Spendenbericht 2018 (Liste erhaltener Spenden für Rechtsaufsicht nach 78 Abs. 4 GemO) Az.: Die Gemeinde erstellt regelmäßig einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde. Eingang Zuwendungsgeber Name, Vorname,Ort Kern Haushaltstechnik GmbH Fischerwerke Kern Haushaltstechnik GmbH Feuerwehr Waldachtal Waldputzete Schule Salzstetten Verwendungszweck Empfänger Feuerwehr Waldachtal Gemeinde Waldachtal Schule Salzstetten Höhe/ Wert der Zuwendung Spenden März - April ,00 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden an. Bekanntgaben und Verschiedenes Art* Hinweis auf Geschäftsbeziehung Mögliche Einflussnahme ja/nein 200,00 GS Firma Nein 1.000,00 GS Firma Nein 100,00 GS Firma Nein TOP 9 Annahme GR- Beschluss * Spendenart: GS: Geldspende, SS: Sachspende Die Bürgermeisterin gibt den Termin für die ELR-Informationsveranstaltung am Montag, 23. April 2018 im Gemeindesaal in Salzstetten bekannt. Frau Grassi dankt Ludwig Blum und Erika Burkhardt herzlichst für ihre Teilnahme an der Fernsehsendung Stadt-Land-Quiz. Zwar hat es für den Sieg nicht gereicht, dennoch wurden schöne Bilder aus der Gemeinde im Fernsehen gezeigt, sodass man von einer schönen Werbung für Waldachtal sprechen kann. Für ihr engagiertes Auftreten in der Fernsehsendung erhalten die beiden von der Vorsitzenden jeweils ein Geschenk als Dankeschön. In der kommenden Sitzung müssen noch zwei Stellvertreter für die bereits gewählten Mitglieder für den neu gegründeten Zweckverband IKG Haiterbach/Waldachtal gewählt werden. Wer Interesse hat soll sich im Vorfeld bei der Verwaltung melden. Spendenbesch.

6 Die Vorsitzende informiert darüber, dass der Haushaltsplan 2018 zwischenzeitlich vom Landratsamt genehmigt wurde. Ohne weitere Diskussion nimmt der Gemeinderat die Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 für den Gemeindehaushalt, den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung und den Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung zur Kenntnis. Anfragen TOP 10 Frau Luger fragt in Bezug auf die Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet Ländle, welche häufig beschädigt wird, ob man dies verhindern könne. Frau Finkbeiner erklärt, in der Regel wären die Beschädigungen auf LKW-Unfälle zurückzuführen. Manchmal meldeten sich die Verursacher bei der Gemeinde. Dann sei eine entsprechende Schadensregulierung möglich. Manchmal sei der Verursacher aber auch unbekannt. Die Straßenlampen stünden an solchen Stellen, an denen sie eigentlich nicht im Weg der LKW sein dürften. Unfälle passierten jedoch trotzdem.

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