VORLAGE. Die öffentliche Auslegung der Landschaftsbildanalyse erfolgte in der Zeit vom bis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VORLAGE. Die öffentliche Auslegung der Landschaftsbildanalyse erfolgte in der Zeit vom bis"

Transkript

1 VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS für die Verbandsgemeinde Bad Ems AZ: 2/610-12/0/6 10 DS 10/ 0085 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Hauptausschuss Verbandsgemeinderat Status nicht öffentlich öffentlich 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Ems; hier: Würdigung der im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken Hinweis: Auf die Bestimmungen des 22 Gemeindeordnung (GemO) über Ausschließungsgründe wird hingewiesen. Alle Beteiligten werden gebeten, (gegebenenfalls) vorliegende Ausschließungsgründe mitzuteilen. Sachverhalt: Der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems hat am den Beschluss zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im gemeinsamen Verfahren mit einer erneuten Offenlage nach 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB gefasst, nachdem es auf Anraten der Kreisverwaltung des Rhein- Lahn-Kreises erforderlich wurde, die ergänzte Landschaftsbildanalyse für Windenergieanlagen auf den geplanten Vorrangflächen im Bereich der Ortsgemeinde Kemmenau erneut offenzulegen. Die öffentliche Bekanntmachung der erneuten Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 51/52 / 2014 vom Die öffentliche Auslegung der Landschaftsbildanalyse erfolgte in der Zeit vom bis Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom über Anhörung und Offenlage in Kenntnis gesetzt.

2 2 1. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist keine Stellungnahme vorgelegt und folglich keine Anregungen und/oder Bedenken geltend gemacht: 1.01 Zweckverband Naturpark Nassau, Nassau. Beschlussvorschlag zu 1: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die unter 1.01 aufgeführte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist vorgelegt hat und folglich keine Anregungen und/oder Bedenken von dieser Behörde/TÖB vorgebracht wurde. 2. Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme vorgelegt und Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht: Soweit innerhalb einer Stellungnahme mehrere unterschiedlich zu betrachtende bzw. abzuwägende Anregungen und/oder Bedenken vorgebracht worden sind, erfolgte in den beigefügten Kopien eine diesbezügliche Kennzeichnung. Die Abfolge der Stellungnahmen des beauftragten Planungsbüros entspricht der Reihenfolge dieser Kennzeichnung Schreiben der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, vom : (siehe beigefügte Stellungnahme der Kreisverwaltung!) Gemäß Rundschreiben vom ist die Kernzone des UNESCO Welterbes Obergermanisch-Raetischer Limes auf der Ebene der Regionalplanung von der Errichtung von Windenergieanlagen auszuschließen. Die vorliegende FNP-Planung berücksichtigt diesen Sachverhalt entsprechend des Gegenstomprinzips als "Hartes Ausschlusskriterium" und weist darüber hinaus auch die Pufferzone des Limes als Ausschlussfläche zur Errichtung von WEA aus. Dementsprechend ist nach planerischem Ermessen der Schutz des Limes auf Ebene der vorliegenden FNP-Planung ausreichend berücksichtigt. Über diesen Schutz hinausgehende Maßnahmen wurden im Hinblick auf eine möglichst rechtssichere Planung nicht ergriffen. Der auf dem 434 m hohen "Großen Kopf" befindliche "Stefansturm" ist eine Nachbildung eines Römerturms und stellt im Sinne des Denkmalschutzgesetzes kein Denkmal dar. Erhebliche visuelle Beeinträchtigungen auf den Turm können durch die vorliegende Planung nicht ausgeschlossen werden, fallen jedoch nicht unter die Belange des Denkmalschutzes : (siehe beigefügte Stellungnahme der Kreisverwaltung!) Wie in der Stellungnahme beschrieben, ist die Umgebung eines Denkmals ein Raum mit einem mehr oder weniger eigenständigen Erscheinungsbild. Im Fall der denkmalgeschützten Lahnfront in Dausenau ist der visuelle Wirkraum, in dem das Denkmal erlebt werden kann, auf das taunusseitige Lahntal begrenzt, da das Denkmal keine ausgeprägte Fernwirkung vergleichbar einer erhaben gelegenen Burg entfaltet. Wahrnehmen lässt sich das Denkmal vor allem von den gegenüberliegenden Lahnwiesen und der Lahn selbst als optisch weitgehend unbeeinträchtigte, zusammenhängende Häuserfront, die von den natürlichen unverbauten Lahnhängen eingerahmt wird.

3 3 Aus höher gelegenen Perspektiven treten optische Beeinträchtigungen in Form von technisch prägenden Elementen oder Bauwerken des Lahntals in den Blick des Betrachters (z. B. Umgehungsstraße B 256, Siedlungserweiterungen). Mögliche optische Beeinträchtigungen des Denkmals durch die vorliegende Planung lassen sich je nach Abstand des Betrachters unterschiedlich wahrnehmen: Nahbereich Lahnwiesen: Direkte Sichtbeziehungen zu den geplanten Vorrangflächen sind durch den tiefer gelegenen Beobachterstandort und durch die Gebäudefront selbst unwahrscheinlich. Eine Sichtbarkeit von Anlagenteilen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des geringen Beobachterabstandes zu den Bauwerken und dem hohen Abstand zu den Vorrangflächen (> 3 km) werden die möglichen optischen Beeinträchtigungen aufgrund ihrer verhältnismäßig geringen Größe und der geringen horizontalen Ausdehnung eher untergeordnet wahrgenommen. Der überwiegende Teil der Gebäudefront wird unbeeinträchtigt bleiben. Auch die einrahmenden Lahnhänge sind von den optischen Auswirkungen hier nicht betroffen, da sich die geplanten Vorrangflächen im Hintergrund befinden. Höher gelegene Blickperspektiven: Mit zunehmender Höhe des Beobachterstandortes tritt auch der Talschluss des Unterbachtals mit dem "Weißen Stein" als höchste Erhebung in den Blick des Betrachters und damit auch die geplanten Vorrangflächen. Aus dieser Perspektive sind mögliche WEA deutlich wahrnehmbar. Aufgrund der hohen Entfernung zu den geplanten Vorrangflächen treten die optischen Auswirkungen jedoch in den Hintergrund. Dominierend sind jetzt die gegenüberliegenden Lahnhänge mit ihrer gewaltigen Reliefenergie. Auch die denkmalgeschützte Gebäudefront ist jetzt gegenüber den gewaltig wirkenden Lahnhängen nur noch untergeordnet wahrnehmbar. Mit weiter zunehmender Entfernung des Beobachters zum Denkmal verschmilzt die Gebäudefront mit der übrigen Bebauung von Dausenau. Spätestens hier endet aber der Wirkraum und somit auch der Schutz um das Denkmal. Der Betrachter nimmt jetzt nicht mehr eine durch die Lahnhänge eingerahmte historische Gebäudefront wahr, sondern das Lahntal mit der Silhouette von Dausenau. Weder im Nahbereich des Denkmals noch aus den weiter entfernten und höher gelegenen Blickperspektiven erreichen somit mögliche visuelle Auswirkungen der Planung einen Beeinträchtigungsgrad des Denkmals, der eine Koexistenz von Windenergieanlagen und Denkmal unmöglich erscheinen lässt : (siehe beigefügte Stellungnahme der Kreisverwaltung!) Dem Einwand der Unteren Naturschutzbehörde, dass die dargestellten Vorrangflächen für Windkraft dem Schutzweck der Naturparkverordnung Nassau zuwiderlaufen, wird entgegen gehalten, dass die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationsoder Vorrangflächen für Windenergienutzung nicht mehr unter die Verbotstatbestände der Naturparkverordnung fallen: Wegen der von der Rechtsprechung anerkannten vergleichbaren Funktion eines Flächennutzungsplans im Anwendungsbereich des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB mit einem Bebauungsplan bestehen m. E. gegen die Anwendung der genannten Öffnungsklausel der Landschaftsschutzverordnung 1 keine Bedenken. (Zitat aus einem Schreiben des Staatssekretärs Dr. Griese, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, vom ). Des Weiteren wird auf die Kurz-Expertise: Ausweisung von Konzentrationsflächen im Naturpark in der Begründung mit Umweltbericht zur 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans verwiesen.

4 4 Nach der Landesverordnung des Naturparks Nassau haben die Gemeinden das Recht, im Naturpark Nassau und seiner Kernzone Bebauungspläne aufzustellen. Durch die Regelung des 8 (2) BauGB, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, steht die Landesverordnung der kommunalen Bauleitplanung insgesamt nicht entgegen. Wenn einer Gemeinde das Recht zugestanden wird, einen Bebauungsplan aufzustellen, kann ihr das Recht, ein Vorranggebiet nach 35 (3) BauGB in einem Flächennutzungsplan darzustellen, nicht verweigert werden. Vorranggebiete nach 35 (3) BauGB wirken vergleichbar einem nichtqualifizierten Bebauungsplan : (siehe beigefügte Stellungnahme der Kreisverwaltung!) In der Begründung mit Umweltbericht zur 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Teilplan Windenergienutzung wird ausführlich dargelegt, wie unter Beachtung harter und weicher Ausschlusskriterien in iterativer Form geeignete Potentialflächen in der Verbandsgemeinde ermittelt und bewertet wurden. Beispielhaft wurde aufgezeigt, welche visuellen Einwirkungen mit der möglichen Anlage von WEA einhergehen. In der Kulturlandschaft (und vor allem in der Kulturlandschaft des Mittelgebirges) lassen sich WEA nicht kaschieren, besonders, da geeignete Standorte in den Hochlagen und Kuppen vorzufinden sind. Die Verbandsgemeinde Bad Ems, welche geografisch zu 100 % im Naturpark Nassau liegt, kann es sich nicht zu eigen machen, den Naturpark als Ausschlussfläche einzustufen. Damit würde sie die landespolitischen Zielvorgaben des LEP IV konterkarieren und nicht der Erwartung nachkommen, der Windenergie durch ausreichende Darstellung von Positivflächen in substantieller Weise Raum zu schaffen. Gleichzeitig nähme sie sich aber auch die Möglichkeit, Flächen für die Errichtung von WEA im Verbandsgemeindegebiet auszuschließen. Diese Option zu erlangen, setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde einen gültigen rechtswirksamen Flächennutzungsplan aufweisen kann, der einerseits geeignete Flächen für die Errichtung von WEA darstellt, andererseits alle übrigen Flächen als Ausschlussflächen definiert. Dies wird in der Stellungnahme der Kreisverwaltung zu wenig beachtet. Die Verbandsgemeinde sieht sich nicht unter allen Umständen als Wegbereiter für Windenergieanlagen, sondern versucht unter Berücksichtigung der Belange der Umweltvorsorge einschließlich der Schutzes der Kulturlandschaft eine Koexistenz von im Grundsatz gleichberechtigten Anliegen der Kulturgüterschutzes und des Klimaschutzes zu ermöglichen. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sieht vor, dass für nachhaltige Veränderungen der Landschaft und des Landschaftsbilds ein Ausgleich zu schaffen ist. Dies gilt uneingeschränkt auch für WEA. Dass ein umfangreicher funktionaler Ausgleich für WEA nicht möglich ist, versteht sich ebenfalls. Doch gilt auch hier, dass Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der verbleibenden Beeinträchtigungen durchgeführt werden können, so wie es bei vielen Eingriffsvorhaben fast regelmäßig der Fall ist. Diese Ersatzmaßnahmen sollten explizit der Verbesserung der Erholungsfunktion und Wahrnehmung der Landschaft im Naturraum und damit im Naturpark Nassau und der Kernzone des Naturparks dienen. Für die Teilfläche 3, welche in der Kernzone des Naturparks liegt, spricht vor allem, dass sie sich mit der Teilfläche 4 arrondieren lässt und beide Teilflächen zusammen die Größenordnung eines idealtypischen Windparks erreichen und die gewünschte Konzentrationswirkung entfalten. Ohne die entsprechende Wertung der Unteren Naturschutzbehörde als unzutreffend darstellen zu wollen, ist zu konstatieren, dass die vorhandene Hochspannungsleitung und die Hauptverkehrsstraße als Vorbelastungen anzusehen sind und damit auch zu den Bereichen zu zählen sind, in denen sich eine Bündelung von WEA anbietet. Dies entspricht auch den Aussagen in dem gemeinsamen Papier von Wirtschafts-, Umwelt-, Innen- und Finanzministerium ( Rundschreiben Windenergie ).

5 5 Hinsichtlich der Anmerkungen zu den fotografischen Darstellungen bei Betrachterstandort 12 in der Landschaftsbildanalyse ist darauf hinzuweisen, dass die Fotosimulationen beispielhaft die Wirkung der geplanten Vorrangflächen nach einer Errichtung von WEA auf die umgebende Landschaft verdeutlichen sollen. Für den Betrachterstandort 12 (in Kemmenau) wurde auf eine Simulation zurückgegriffen, die im Rahmen einer Informationsveranstaltung für interessierte Bürger zu einem früheren Zeitpunkt erstellt wurde. Für diese Veranstaltung wurde neben 200 m hohen WEA auch eine Variante mit 150 m hohen WEA simuliert. Diese wurde für den betrachteten Standort beispielhaft beigelegt. Unter Zugrundelegung der vorgenannten Kriterien und Aspekte sowie der vorliegenden Landschaftsbildanalyse wird eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der Vorrangflächen für WEA mit dem Schutzgut Landschaftsbild nicht gesehen, wenngleich hinzugefügt werden soll, dass erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf die Funktion der Landschaft für die landschaftsgebundene Erholung nicht zu vermeiden sind. Die historische Kulturlandschaft wird durch die Planung nicht in der Weise negativ beeinflusst, dass die optische Wirkung und Dominanz des Kulturguts in seinem Wirkungsraum über Gebühr überprägt wird und Schaden nimmt. (Gemäß der Studie Kulturgüter in der Planung der UVP-Gesellschaft i.v.m. dem LVR Köln und dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz sind Eingriffe (Einwirkungen) auf Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit bedeutend oder hoch als vertretbar zu werten, wenn die Umgebung des Denkmals nur unwesentlich verändert wird. Schutzwürdige historische Kulturlandschaften können zulässigerweise auch teilweise überformt werden, wenn sie im Wesentlichen erkennbar bleiben bzw. nur geringfügige visuelle oder funktionale Beeinträchtigungen erfahren. Dies lässt sich auch für die historische Kulturlandschaft des Lahntals konstatieren.) Beschlussvorschlag zu 2.01: Vom Schreiben der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems zur Überzeugung, die Anregungen und/oder Bedenken zu Nr dieser Vorlage zurückzuweisen. Ferner kommt der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems zur Überzeugung, dass die unter Nr und vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken bereits in ausreichendem Umfang in der vorliegenden Entwurfsplanung integriert sind. Die Ausführungen zu Nr dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Verbandsgemeinde Bad Ems. Die Begründung für die entsprechend dem Ergebnis der Abwägung zurückzuweisenden Anregungen und/oder Bedenken entspricht in allen Einzelheiten der fachlichen Darlegung des Planungsbüros; die fachliche Darlegung wird bezüglich der Begründung der Zurückweisung Inhalt dieses Beschlusses Schreiben der Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, vom (siehe beigefügte Stellungnahme der SGD Nord!) Den aufgeführten Punkten 1-10 kann aus planerischer Sicht weitgehend gefolgt werden, es ergehen hierzu folgende Anmerkungen:

6 6 zu Punkt 1: auch wenn es sich im Vergleich zu Windenergieanlagen um einen geringen visuellen Eingriff handelt, ist von einer visuellen Vorbelastung des Landschaftsraumes durch die Leitungstrasse auszugehen. zu Punkt 4: Anhand der Karte zu Anlage 3 "Sichtbarkeitsanalyse Potentialflächen bei Kemmenau" lässt sich entnehmen, dass die optischen Beeinträchtigungen der WEA in der historischen Kulturlandschaft des Lahntals nur auf wenigen Teilflächen der taunusseitigen Lahnhänge wahrgenommen werden können. Der Anteil der sichtbeeinträchtigten Flächen im 10 km- Untersuchungsraum des taunusseitigen Lahntals beträgt hier rd. 16 % (gesamtes Lahntal rd. 10 %). Dieser Umstand ist dem hohen Bewaldungsanteil des Lahntals geschuldet. Die Flächen des taunusseitigen Lahntals liegen alle außerhalb des 3 km- Radius um die geplanten Vorrangflächen. In dieser Wirkzone (Zone II) sind die optischen Auswirkungen der WEA nur noch subdominant wahrnehmbar. Hinsichtlich der grundsätzlichen Bedenken aufgrund der Darstellung der WEA- Konzentrationszonen 3 und 4 innerhalb des Naturparks Nassau wird auf die Würdigung zu der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde verwiesen. Beschlussvorschlag zu 2.02: Vom Schreiben der Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der SGD Nord vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems zur Überzeugung, die Anregungen und/oder Bedenken bezüglich der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Naturpark Nassau teilweise zurückzuweisen. Die übrigen Ausführungen zu Nr dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Verbandsgemeinde Bad Ems. Die Begründung für die entsprechend dem Ergebnis der Abwägung zum Teil zurückzuweisenden Anregungen und/oder Bedenken entspricht in allen Einzelheiten der fachlichen Darlegung des Planungsbüros; die fachliche Darlegung wird bezüglich der Begründung der teilweisen Zurückweisung Inhalt dieses Beschlusses Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rhld.-Pf., Landesdenkmalpflege, Mainz, vom (siehe beigefügte Stellungnahme der GDKE!) Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss, dass es durch die visuellen Auswirkungen der Planung zu einer nachhaltigen optischen Beeinträchtigung der landesweit bedeutsamen Kulturlandschaft und der genannten landschaftsbildprägenden Kulturdenkmäler kommt. Diesem Sachverhalt kann nur bedingt gefolgt werden. So ist von den aufgeführten Ortsbildern nur Dausenau betroffen. In diesem Zusammenhang wird auf die planerische Würdigung der Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises verwiesen. Zu den weiter aufgeführten Kulturdenkmälern bestehen entweder keine Sichtbeziehungen (z. B. Burg Nassau) oder die Denkmäler befinden sich in einem Abstand von mehr als 10 Kilometern zu den geplanten Vorrangflächen (z. B. Kloster Arnstein), so dass es aufgrund der mit zunehmender Entfernung exponentiell abnehmenden optischen Wirkung nur zu leichten Beeinträchtigungen kommen kann.

7 7 Die landesweit bedeutsame Kulturlandschaft des Lahntals wurde im Rahmen der Planung als Ausschlussfläche für Windenergieanlagen berücksichtigt. Die von der Planung ausgehenden visuellen Auswirkungen beinträchtigen gemäß der Karte zu Anlage 3 "Sichtbarkeitsanalyse Potentialflächen bei Kemmenau" nur rd. 10 % der Fläche des Lahntals bezogen auf eine 10 km-zone um die geplanten Vorrangflächen. Dementsprechend kann insgesamt nicht von einem umfassenden Eigenartverlust des Lahntals ausgegangen werden. Beschlussvorschlag zu 2.03: Vom Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Mainz, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der GDKE Rhld.-Pf. vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems zur Überzeugung, dass die vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken bereits in ausreichendem Umfang in der vorliegenden Entwurfsplanung integriert sind Schreiben der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, Koblenz, vom (siehe beigefügte Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald!) Die Ziele gemäß der Entwurfsfassung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften sind folgende Zielaussagen enthalten: In den bedeutsamen historischen Kulturlandschaften sollen noch vorhandene, typische landschaftsprägende Strukturen wie Grünlandnutzung, Streuobstwiesen und gliedernde Vegetationselemente erhalten werden. Störungen wie Zerschneidung oder Lärm- und Schadstoffemissionen sollen vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten werden. Bezogen auf den Limes enthält die Entwurfsfassung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans folgende Zielaussagen: Der Obergermanisch-Raetische Limes ist als Bodendenkmal zu erhalten. Es sind unter Berücksichtigung des bestehenden Bau- und Planungsrechts alle Planungen und Maßnahmen auszuschließen, die den Fortbestand dieses Bodendenkmals beeinträchtigen können. Im Rahmen der Bauleitplanung sind ein vorbeugender Schutz und eine Sicherung des Limes zu gewährleisten. Durch die Planung wird diesen raumordnerischen Zielen nicht widersprochen (vgl. Würdigung zur eingegangenen Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde und der GDKE). Beschlussvorschlag zu 2.04: Vom Schreiben der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, Koblenz, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der Planungsgemeinschaft Mittelrhein- Westerwald vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems zur Überzeugung, dass die vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken bereits in ausreichendem Umfang in der vorliegenden Entwurfsplanung integriert sind Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vom

8 : (siehe beigefügte Stellungnahme der VGV Montabaur!) Hinsichtlich der Aspekte der zu erwartenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Kernzone des Naturparks Nassau wird auf die Würdigungen der eingegangen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung verwiesen : (siehe beigefügte Stellungnahme der VGV Montabaur!) Dass von Seiten der Ortsgemeinde Kadenbach keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen wurden und die Ortsgemeinde Welschneudorf die Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen nördlich von Kemmenau befürwortet, sollte zur Kenntnis genommen werden. Beschlussvorschlag zu 2.05: Vom Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Nach ausführlicher Abwägung der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken und der seitens des Planungsbüros vorgetragenen Aspekte unter Nr dieser Vorlage kommt der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems zur Überzeugung, die Anregungen und/oder Bedenken zu Nr dieser Vorlage teilweise zurückzuweisen. Ferner kommt der Rat der Verbandsgemeinde Bad Ems zur Überzeugung, dass die unter Nr vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken zum Teil bereits in ausreichendem Umfang in der vorliegenden Entwurfsplanung integriert sind. Die Ausführungen zu Nr dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Verbandsgemeinde Bad Ems. Die Begründung für die entsprechend dem Ergebnis der Abwägung zum Teil zurückzuweisenden Anregungen und/oder Bedenken entspricht in allen Einzelheiten der fachlichen Darlegung des Planungsbüros; die fachliche Darlegung wird bezüglich der Begründung der teilweisen Zurückweisung Inhalt dieses Beschlusses. 3. Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der erneuten Offenlage folgende Anregungen / Bedenken vorgetragen: 3.01 Schreiben des Herrn Detlev Haehner, Kemmenau, vom : (siehe beigefügte Stellungnahme von Herrn Haehner!) Die Hinweise hinsichtlich optischer Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind allerdings recht unspezifisch formuliert. In der Landschaftsbildanalyse kommt bereits deutlich zum Ausdruck, dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu erwarten sind. Im Übrigen wird auf die Würdigung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung verwiesen.

9 : (siehe beigefügte Stellungnahme von Herrn Haehner!) Der Aspekt der gesundheitlichen Belastung durch Rotorgeräusche war nicht Gegenstand der erneuten Offenlage. Die Zulässigkeit von im Rahmen der erneuten Offenlage vorzubringenden Stellungnahmen wurde begrenzt auf die nach der Offenlage vom bis ergänzte Landschaftsbildanalyse für Windenergieanlagen auf den geplanten Vorrangflächen im Bereich der Ortsgemeinde Kemmenau. Beschlussvorschlag zu 3.01: Vom Schreiben des Herrn Haehner, Kemmenau, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Die Ausführungen zu Nr dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Verbandsgemeinde Bad Ems. Die unter Nr dieser Vorlage vorgebrachten Anregungen oder Bedenken sind nicht Inhalt dieses Verfahrens Schreiben von Frau Christine Kmetzsch vom : (siehe beigefügte Stellungnahme von Frau Kmetzsch!) Die Hinweise hinsichtlich optischer Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind allerdings recht unspezifisch formuliert. In der Landschaftsbildanalyse kommt bereits deutlich zum Ausdruck, dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu erwarten sind. Im Übrigen wird auf die Würdigung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung verwiesen : (siehe beigefügte Stellungnahme von Frau Kmetzsch!) Der Aspekt der gesundheitlichen Belastung durch Rotorgeräusche war nicht Gegenstand der erneuten Offenlage. Die Zulässigkeit von im Rahmen der erneuten Offenlage vorzubringenden Stellungnahmen wurde begrenzt auf die nach der Offenlage vom bis ergänzte Landschaftsbildanalyse für Windenergieanlagen auf den geplanten Vorrangflächen im Bereich der Ortsgemeinde Kemmenau. Beschlussvorschlag zu 3.02: Vom Schreiben der Frau Christine Kmetzsch vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Die Ausführungen zu Nr dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Verbandsgemeinde Bad Ems. Die unter Nr dieser Vorlage vorgebrachten Anregungen oder Bedenken sind nicht Inhalt dieses Verfahrens Schreiben des Herrn Robin Kmetzsch vom : (siehe beigefügte Stellungnahme von Herrn Kmetzsch!)

10 10 Die Hinweise hinsichtlich optischer Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind allerdings recht unspezifisch formuliert. In der Landschaftsbildanalyse kommt bereits deutlich zum Ausdruck, dass Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu erwarten sind. Im Übrigen wird auf die Würdigung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung verwiesen : (siehe beigefügte Stellungnahme von Herrn Kmetzsch!) Der Aspekt der gesundheitlichen Belastung durch Rotorgeräusche war nicht Gegenstand der erneuten Offenlage. Die Zulässigkeit von im Rahmen der erneuten Offenlage vorzubringenden Stellungnahmen wurde begrenzt auf die nach der Offenlage vom bis ergänzte Landschaftsbildanalyse für Windenergieanlagen auf den geplanten Vorrangflächen im Bereich der Ortsgemeinde Kemmenau. Beschlussvorschlag zu 3.03: Vom Schreiben des Herrn Robin Kmetzsch vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Die Ausführungen zu Nr dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Verbandsgemeinde Bad Ems. Die unter Nr dieser Vorlage vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken sind nicht Inhalt dieses Verfahrens Schreiben des Herrn Peter Schmidt, Kemmenau, vom (siehe beigefügte Stellungnahme von Herrn Schmidt!) Die aufgeführten Aspekte waren nicht Gegenstand der erneuten Offenlage. Die Zulässigkeit von im Rahmen der erneuten Offenlage vorzubringenden Stellungnahmen wurde begrenzt auf die nach der Offenlage vom bis ergänzte Landschaftsbildanalyse für Windenergieanlagen auf den geplanten Vorrangflächen im Bereich der Ortsgemeinde Kemmenau. Beschlussvorschlag zu 3.04: Vom Schreiben des Herrn Peter Schmidt, Kemmenau, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Die unter Nr dieser Vorlage vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken sind nicht Inhalt dieses Verfahrens Schreiben von Frau Susanne John vom : (siehe beigefügte Stellungnahme von Frau John!) Hinsichtlich der Aspekte: - Lage in der Kernzone des Naturparks, - Beeinträchtigungen des UNESCO-Welterbes Obergermanisch-Raetischer Limes - markant wahrnehmbare technische Überformung wird auf die Würdigungen der Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und der Denkmalschutzbehörde verwiesen.

11 : (siehe beigefügte Stellungnahme von Frau John!) Die übrigen aufgeführten Aspekte waren nicht Gegenstand der erneuten Offenlage. Die Zulässigkeit von im Rahmen der erneuten Offenlage vorzubringenden Stellungnahmen wurde begrenzt auf die nach der Offenlage vom bis ergänzte Landschaftsbildanalyse für Windenergieanlagen auf den geplanten Vorrangflächen im Bereich der Ortsgemeinde Kemmenau. Beschlussvorschlag zu 3.05: Vom Schreiben der Frau Susanne John vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Die Ausführungen zu Nr dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Verbandsgemeinde Bad Ems. Die unter Nr dieser Vorlage vorgebrachten Anregungen oder Bedenken sind nicht Inhalt dieses Verfahrens Schreiben der Familie K. H. Pech, Eitelborn, vom : (siehe beigefügte Stellungnahme von Familie Pech!) Hinsichtlich des Aspekts Beeinträchtigungen des UNESCO-Welterbes Obergermanisch-Raetischer Limes wird auf die Würdigungen der Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und der Denkmalschutzbehörde verwiesen : (siehe beigefügte Stellungnahme von Familie Pech!) Vorhandene Hochspannungsleitungen und Hauptverkehrsstraßen sind faktisch als Vorbelastungen anzusehen, wenn sie auch nicht mit Windenergieanlagen gleichzusetzen sind. Damit gehören Landschaftsbereiche, durch welche eine Hochspannungsleitung und eine Hauptverkehrsstraße führen, auch zu den Bereichen, welche gemäß dem gemeinsamen Papier von Wirtschafts-, Umwelt-, Innen- und Finanzministerium ( Rundschreiben Windenergie ) für die Auswahl von WEA-Vorrangflächen von besonderer Bedeutung sind : (siehe beigefügte Stellungnahme von Familie Pech!) Die übrigen aufgeführten Aspekte waren nicht Gegenstand der erneuten Offenlage. Die Zulässigkeit von im Rahmen der erneuten Offenlage vorzubringenden Stellungnahmen wurde begrenzt auf die nach der Offenlage vom bis ergänzte Landschaftsbildanalyse für Windenergieanlagen auf den geplanten Vorrangflächen im Bereich der Ortsgemeinde Kemmenau. Beschlussvorschlag zu 3.06: Vom Schreiben der Familie K. H. Pech, Eitelborn, vom und den hierin vorgetragenen Anregungen und/oder Bedenken sowie der diesbezüglichen Stellungnahme des Planungsbüros wird Kenntnis genommen. Die Ausführungen zu Nr und dieser Vorlage werden zur Kenntnis genommen und entsprechen der Abwägung des Rates der Verbandsgemeinde Bad Ems.

12 12 Die unter Nr dieser Vorlage vorgebrachten Anregungen oder Bedenken sind nicht Inhalt dieses Verfahrens. Josef Oster Bürgermeister

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, 54290 Trier

Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, 54290 Trier Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, 54290 Trier Vortrag 06.10.2004 auf der Insel Vilm: Vorsorgende Berücksichtigung des Landschaftsbildes - auf beiden Stufen der

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht

Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht 10.03.2016 in Würzburg Christiane Donnerstag Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz,

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1

Mehr

1. Hintergrund der Planungen

1. Hintergrund der Planungen 1. Hintergrund der Planungen 1.1 Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen Der Landtag Baden-Württemberg hat am 09.05.12 mit dem Windenergieerlass eine Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Es sollen

Mehr

Fachtagung Ausweisung von Windkonzentrationszonen:

Fachtagung Ausweisung von Windkonzentrationszonen: Fachtagung Ausweisung von Windkonzentrationszonen: Ist rechtsicheres Planen noch möglich? Claudia Warnecke Technische Beigeordnete der Stadt Paderborn STADTPLANUNGSAMT PADERBORN Stadtentwicklung Verkehrsplanung

Mehr

Windkraft im Hürtgenwald?

Windkraft im Hürtgenwald? Windkraft im Hürtgenwald? Anlass und Ziel der Planung Ziel der Landesregierung: Anteil der Windenergie von 3 % im Jahr 2010 auf 15% im Jahr 2020 zu steigern. Ziel der Gemeinde: Gewinnbeteiligung Gewerbesteuer

Mehr

Alte Hansestadt Lemgo: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Alte Hansestadt Lemgo: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Alte Hansestadt Lemgo: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß 3(1) und 4(1) BauGB Sachstandsbericht und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise,

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windenergieanlagen 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung Kreis Südliche Weinstraße Mai 2015 Gliederung 1. Ausgangslage 3 2. Grundlagen 4 2.1 Landesentwicklungsprogramm IV (LEP) 4 2.2 Einheitlicher

Mehr

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien

Mehr

Mitteilungsblatt 52 / 2004 vom 23. Dezember 2004 Auszug aus dem Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 08.12.2004.

Mitteilungsblatt 52 / 2004 vom 23. Dezember 2004 Auszug aus dem Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 08.12.2004. Mitteilungsblatt 52 / 2004 vom 23. Dezember 2004 Auszug aus dem Bericht zur Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 08.12.2004. In der Sitzung am 08.12.2004 hat sich der Verbandsgemeinderat mit den Anregungen

Mehr

Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal

Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal Anlage 4 Visualisierungen fiktiver WEA auf potenziellen Flächen außerhalb des Rahmenbereiches Auftraggeber Zweckverband Welterbe Oberes

Mehr

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:

GEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES

Mehr

Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW

Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW BI Moitzfeld-Herkenrath Stellungnahme LEP v. 18.2.2014 Seite 1 von 9 Bürgerinitiative Moitzfeld-Herkenrath c/o Dr. David Bothe Neuenhaus 20a 51429 Bergisch Gladbach WWW: http://www.moitzfeldherkenrath.de

Mehr

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Ziele und Zwecke der Planung Stand: 25.03.2013, frühzeitige Beteiligung

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

B-Plan Nr. 50 Bardowick-West

B-Plan Nr. 50 Bardowick-West B-Plan Nr. 50 Bardowick-West Flecken Bardowick, Ausschuss für Bauen, Planung, Verkehr und Dorfentwicklung am 23.06.2015 Stadtplanungsbüro Elbberg Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Volker Rathje

Mehr

Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich

Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Rechtsanwalt Frank Sommer Oberbergkirchen, 15. Februar 2012 RA Frank Sommer: Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Vorstellung

Mehr

Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten. 20. Windenergietage Brandenburg Berlin, 26.10.

Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten. 20. Windenergietage Brandenburg Berlin, 26.10. Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten 20. Windenergietage Brandenburg Berlin, 26.10.2011 Dr. Wolfgang Peters Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Beschlussvorlage. Gemeinderat u. Ortschaftsrat Pappelau u. Beiningen. Aktenzeichen: 610.31. 1. Beratungsgegenstand

Beschlussvorlage. Gemeinderat u. Ortschaftsrat Pappelau u. Beiningen. Aktenzeichen: 610.31. 1. Beratungsgegenstand Beschlussvorlage Gemeinderat u. Ortschaftsrat Pappelau u. Beiningen am 14.02.2012 TOP öffentlich Aktenzeichen: 610.31 1. Beratungsgegenstand Raumordnungsverfahren zum Pumpspeicherkraftwerk Blautal - Stellungnahme

Mehr

Ausweisung von Windkraftstandorten

Ausweisung von Windkraftstandorten Ausweisung von Windkraftstandorten Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft 08. November 2011, Landratsamt Biberach Dipl. Geograph Markus Riethe Verbandsdirektor Regionalverband Donau-Iller Folie

Mehr

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten

Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Planen und Bauen in Überschwemmungsgebieten Dr. Thomas Schmitt Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Mainz, 19.10.2015 KUNZ RECHTSANWÄLTE K o b l e n z B o n n M a i n z Zulassungserfordernisse beim Planen in

Mehr

Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung

Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie Landesplanung und Windkraft N Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung Landesplanung und Windkraft System der räumlichen Planung Raumordnungsgesetz

Mehr

Energiegipfel vom 15. - 17.03.2013. Vortrag Planungsrecht und Windenergie

Energiegipfel vom 15. - 17.03.2013. Vortrag Planungsrecht und Windenergie Energiegipfel vom 15. - 17.03.2013 Vortrag Planungsrecht und Windenergie Themen und Gliederung 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Zielvorgaben des Landes 3. Rechtlicher Rahmen (1) Bundesrecht BauGB- (2) Landesplanung

Mehr

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Oberfranken unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Christiane Odewald Regionsbeauftragte Oberfranken-West Bad Blankenburg,

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung

Mehr

Der Windenergie-Erlass vom

Der Windenergie-Erlass vom Der Windenergie-Erlass vom 04.11.2015 1 Außenbereich einer Kommune Windenergie gem. 35 Abs. 1 Nr.5 BauGB privilegiert Konzentrationszonen im FNP nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB 2 Anpassungspflicht der Bauleitplanung

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

an die Stadt Werl von der Interessengemeinschaft gegen weitere Windenergieanlagen in Hilbeck

an die Stadt Werl von der Interessengemeinschaft gegen weitere Windenergieanlagen in Hilbeck Werl, 7.12.2009 Anlage zum Schreiben vom 7.12.2009 Antrag und Fragenkatalog 2 an die Stadt Werl von der Interessengemeinschaft gegen weitere Windenergieanlagen in Hilbeck zu der beantragten Windvorrangzone

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes der Fortschreibung des Regionalplanes durch das Land Schleswig- Holstein

als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes der Fortschreibung des Regionalplanes durch das Land Schleswig- Holstein Windenergie Kreis OH Konzept zur Ermittlung konfliktfreier oder konfliktarmer Flächen für Windenergieanlagen mit anschließender Bewertung im Kreis Ostholstein als Grundlage für die Erarbeitung des Entwurfes

Mehr

121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 "Verbrauchermarkt Farger Straße" in Bremen-Blumenthal

121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 Verbrauchermarkt Farger Straße in Bremen-Blumenthal 121. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bremen-Blumenthal Frühzeitige Beteiligung der Behörden 13. Dezember 2012 trägerin Grundstückgesellschaft Objekt Farge GmbH Ansprechpartner: Kai-Uwe Kiehne Verfahrensstelle

Mehr

Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal. Anlage 1 Visualisierungen geplanter und beantragter WEA im Rahmenbereich

Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal. Anlage 1 Visualisierungen geplanter und beantragter WEA im Rahmenbereich Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal Anlage 1 Visualisierungen geplanter und beantragter WEA im Rahmenbereich Auftraggeber Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal und

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal Informationsveranstaltung Windenergie für Städte und Gemeinden des Rhein-Siegkreises 19.12.2012 Kreishaus Siegburg Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen aus Sicht einer Kommune Gemeinde Hellenthal

Mehr

(2) Die Gemeinden sind angehalten, der Windkraft substantiellen Raum zu geben dies wird hier so gut wie unmöglich gemacht.

(2) Die Gemeinden sind angehalten, der Windkraft substantiellen Raum zu geben dies wird hier so gut wie unmöglich gemacht. Stellungnahme der Vereinigung für Stadt-, Regional-, und Landesplanung (SRL) zum Gesetzesentwurf zur Änderung der BayBO Mindestabstände für Windkraftanlagen a) Zum Gesetzentwurf generell: (1) Durch den

Mehr

Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn. Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn. Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht A. Planungsstand Windkraftkonzentrationsplanung I. 107. FNP-Änderung aus dem Jahre 2010

Mehr

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -

Stadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl - 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Mehr

Planungsverbands Windkraft Wissen-Gebhardshain

Planungsverbands Windkraft Wissen-Gebhardshain Planungsverband Windkraft Wissen-Gebhardshain Kreis Altenkirchen Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans Teilbereich Windenergie Stellungnahmen und Beschlussvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum

Mehr

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Windkraft und Raumordnung Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Thomas Engel Regierung von Oberfranken Bad Alexandersbad, 09.04.2013 Inhalt 1. Steuerung der

Mehr

Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung. Plansätze mit Karten

Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung. Plansätze mit Karten Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan Donau-Iller 5. Teilfortschreibung Plansätze mit Karten Tel. 0731/176080 Stand: November 2013 5. Teilfortschreibung des Regionalplans

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland Stand Juni 2009 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Horstedt Kreis Nordfriesland für das Gebiet südlich und westlich des Schauendahler Weges sowie nördlich des Lehmkuhlenweges Im Rahmen einer

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen Praktikerseminar Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen am 16.11.2011 in München Referenten: Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner,

Mehr

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)

5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) 5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal

Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal Sichtachsenstudie Windkraft und UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal Anlage 3 Visualisierungen geplanter und beantragter WEA außerhalb des Rahmenbereiches Auftraggeber Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal

Mehr

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:

Mehr

Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windenergie in der Gemeinde Ascheberg

Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windenergie in der Gemeinde Ascheberg Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windenergie in der Gemeinde Gliederung Vorstellung der Potenzialanalyse Grundsätze der Bauleitplanung Bürgerwindpark und Bauleitplanung

Mehr

Flächennutzungsplanung Verbandsgemeinde Meisenheim - Sachlicher Teil-FNP Windkraft` (1. Änderung)

Flächennutzungsplanung Verbandsgemeinde Meisenheim - Sachlicher Teil-FNP Windkraft` (1. Änderung) Planungsrelevante Vorgaben / Vorrangflächen und Restriktionsbereiche für die Nutzung der Windenergie (gemäß Darstellung in Karte 1) Abwägungsgrundlage für den Vorentwurf I. Ausschlusskriterien a.) harte

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN

SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN SOZIALKOMMISSION I, GESUNDHEITSWESEN 07.03.2011 Stellungnahme der BAGFW zum Richtlinienentwurf der GEKO über die Anforderungen an die Qualifikation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß 23

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

Der Windenergie substantiell Raum geben Regionalisierte Flächenansätze im niedersächsischen Windenergieerlass

Der Windenergie substantiell Raum geben Regionalisierte Flächenansätze im niedersächsischen Windenergieerlass Der Windenergie substantiell Raum geben Regionalisierte Flächenansätze im niedersächsischen Windenergieerlass Windenergie und Landschaft Tagung Ev. Akademie Abt. Jerusalem Niedersachsen - Windenergieland

Mehr

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Rolf Knebel Ref. 56 Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege des TMLFUN Fledermausschutz an Windkraftanlagen Informationsveranstaltung

Mehr

Anhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen)

Anhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen) Anhang C Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen) 205 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m² Aufgrund des 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom

Mehr

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete*

Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete* Köln, im Oktober 2014 Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete* Entwicklung und Erhalt urbaner Grünflächen gewinnen bei stets zunehmender Urbanisierung

Mehr

Typische Verfahrens- und Formfehler bei der Aufstellung von Bauleitplänen

Typische Verfahrens- und Formfehler bei der Aufstellung von Bauleitplänen Typische Verfahrens- und Formfehler bei der Aufstellung von Bauleitplänen Forum Planen Bauen Freiburg, RA Hansjörg Wurster Fachanwalt für Verwaltungsrecht Übersicht 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige

Mehr

Informationsveranstaltung der Gemeinde Willingen (Upland) WINDKRAFT IM UPLAND. Montag, 27.04.2015, 19.00 Uhr Schützenhalle Usseln

Informationsveranstaltung der Gemeinde Willingen (Upland) WINDKRAFT IM UPLAND. Montag, 27.04.2015, 19.00 Uhr Schützenhalle Usseln Informationsveranstaltung der Gemeinde Willingen (Upland) WINDKRAFT IM UPLAND Montag, 27.04.2015, 19.00 Uhr Schützenhalle Usseln l Geplanter Ablauf der Veranstaltung 1. Kurzvortrag über den Sachstand Windenergie

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Ost- und Mittelthüringen sächlicher Teilplan Windenergie

Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Ost- und Mittelthüringen sächlicher Teilplan Windenergie Regionale Planungsstelle Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 300 Puschkinplatz 7 07545 Gera Hü/bo 09.05.2016 Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplan Ost- und Mittelthüringen sächlicher

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

STFNP Windkraft Haar

STFNP Windkraft Haar 1. Verfahrensstand: STFNP Windkraft Haar Gemeinderatssitzung am 03.02.2015 Tischvorlage - Sachstandsbericht Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Festlegung der Bodenrichtwerte zum 31.12.2012 Erläuterungen: (1) Gemäß 192 Abs. 3 und 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Stadt Osterburken die

Mehr

Einbindung der Bürger beim Ausbau der Windenergie

Einbindung der Bürger beim Ausbau der Windenergie Einbindung der Bürger beim Ausbau der Windenergie Dr. habil. Martin Gude Abteilungsleiter Energie und Klima Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Politische Ziele aus dem Koalitionsvertrag

Mehr

Windenergienutzung im Spannungsfeld zum Naturschutz konfliktarm ausbauen

Windenergienutzung im Spannungsfeld zum Naturschutz konfliktarm ausbauen 2015 Eingang: 30. April 2015 Antragsteller/-in: Gegenstand: Dorothea Frederking (KV Salzwedel), Gisela Graf (KV Magdeburg), Helmut Harpke (KV Börde), Jens Kiebjieß (KV Harz), Ulrike von Thadden (KV Anhalt-Bitterfeld)

Mehr

V E R B A N D S G E M E I N D E K A T Z E N E L N B O G E N

V E R B A N D S G E M E I N D E K A T Z E N E L N B O G E N V E R B A N D S G E M E I N D E K A T Z E N E L N B O G E N R H E I N - L A H N - K R E I S B e g r ü n d u n g z u r 9. Ä n d e r u n g d e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n s T e i l f o r t s

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 26. November 2002 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten:

Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: Informationen aus dem Gemeinderat Eine umfangreiche öffentliche und nichtöffentliche Tagsordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2015 abzuarbeiten: 1. Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde

Mehr

Bebauungsplan "Windpark Schössbusch" 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern. Begründung

Bebauungsplan Windpark Schössbusch 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern. Begründung Bebauungsplan "Windpark Schössbusch" 1. Änderung in der Gemeinde Olsbrücken Kreis Kaiserslautern März 2015 Auftraggeber Ortsgemeinde Olsbrücken Hauptstraße 56 67737 Olsbrücken Olsbrücken, den Herr Peter

Mehr

Erhaltungssatzung der Stadt Hermsdorf/Thüringen

Erhaltungssatzung der Stadt Hermsdorf/Thüringen der Stadt Hermsdorf/Thüringen Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Geltungsbereiche 2 Erhaltungsgründe, Genehmigungsbestände 3 Erhaltungsziele 4 Kulturdenkmale 5 Erhaltung der Stadttypik 6 Baugenehmigungen 7

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen. Nein Nein Ja

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen. Nein Nein Ja (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Mai 2013) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien zur Ausweisung

Mehr

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Vorrangflächen zur Windenergienutzung Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Mehr

Biodiversität und Unternehmen

Biodiversität und Unternehmen 1.Treffen Kontaktnetzwerk Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 Dipl. - Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitekt, BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt 02235 / 685.359-0 kontakt@la-smeets.de Februar 2014 2

Mehr

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012)

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) Landschaftsplan VG Ruwer Anhang 5: Ergänzung Rahmenstudie Windenergie Artenschutz A5.1 Anhang 5 Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) A6.1

Mehr

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft K M B Kerker, Müller + Braunbeck Freie Architekten Stadtplaner und beratende Ingenieure Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur, Vermessung, Landschaftsarchitektur, Tiefbauplanung, Straßenplanung Brenzstraße

Mehr

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig?

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? 19. Windenergietage Forum 1 - Neue Flächen für die Windenergie / 04.11.2010 Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig? Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt FA für

Mehr

Beschlussvorlage Stadtverwaltung GB / AZ / Sachbearbeiter III / 610-02 / Jürgen Johann Beratungsfolge Sitzungstermin TOP öffentl. nicht öffentl. Bauausschuss 26.02.2013 7 X Hauptausschuss 09.04.2013 7

Mehr

Hintergrundpapier. Länderöffnungsklausel im BauGB Länderspezifische Mindestabstände für Windenergieanlagen und ihre räumlichen Auswirkungen

Hintergrundpapier. Länderöffnungsklausel im BauGB Länderspezifische Mindestabstände für Windenergieanlagen und ihre räumlichen Auswirkungen Hintergrundpapier Länderöffnungsklausel im BauGB Länderspezifische Mindestabstände für Windenergieanlagen und ihre räumlichen Auswirkungen Autorin: Brigitte Zaspel-Heisters Mai 2014 Hintergrundpapier 1.

Mehr

Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten?

Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten? Welchen Beitrag kann eine gute Planung zu einer naturverträglichen Energiewende leisten? Dr. Brigitte Zaspel-Heisters Berlin, 23.4.2015 Gliederung 1. Einleitung 2. Regionalplanerische Instrumente zur Steuerung

Mehr

S t a d t S c h m a l l e n b e r g

S t a d t S c h m a l l e n b e r g S t a d t S c h m a l l e n b e r g Vorlage Nr. VIII/933 Datum: 12.03.2013 Vorlage der Verwaltung für: Haupt- und Finanzausschuss Stadtvertretung Abstimmergebnis Ja Nein Enth. X öffentliche Sitzung nichtöffentliche

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Mainz, 08.10.2014 G e s e t z e n t w u r f der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz A. Problem und Regelungsbedürfnis In

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Asbach vom 25. März 2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15. April 2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 23. März 2012 in der Fassung der

Mehr