AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis

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1 AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis 12. Jahrgang Merseburg, den 19. April 2018 Nummer 12 I N H A L T Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen: Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Bekanntmachungen des Landkreises Saalekreis: Dezernat I / Rechtsamt / SG Kommunalaufsicht Genehmigung der Flagge der Stadt Bad Dürrenberg... 2 Bekanntmachungen der Stadt Halle (Saale): Der Oberbürgermeister Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für den Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis... 5 Bekanntmachungsanordnung der Gebührensatzung für den Rettungsdienstbereich... 5 Impressum... 5 Kreistag Saalekreis / Ausschusssitzungen Jugendhilfeausschuss Datum: Zeit: 17:00 Uhr Ort: Merseburg, Domplatz 2, Sitzungszimmer (R. 101) Tagesordnung: Öffentliche Sitzung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung (Protokoll vom ) 5. Informationen des Jugendamtes zu aktuellen Themen und Entwicklungen 6. Vorstellung des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) Ergebnisse Befragung Jugendhilfeplanung 7. Beratung und Beschlussfassung des Antrages des Trägers Caritas Regionalverband Halle e.v. zur Förderung des Projektes "Fit for Food 2018" 8. Beratung und Beschlussfassung zur Förderung des S.C.H.I.R.M.-Projekt 2018 des Trägers Jugendwerkstatt Frohe Zukunft Halle-Saalekreis e.v. 9. Förderung eines Projektes der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe bei einem freien Träger der Jugendhilfe Förderung eines Projektes der Kinder- und Jugendsozialarbeit bei einem freien Trägern im Jahr Beratung und Beschlussfassung zum Antrag des Trägers Caritas Regionalverband Halle e.v., Projekt "Medikom 2018" im Jugendclub "Bummi" 12. Beratung und Beschlussfassung des Antrages des Trägers Caritas Regionalverband Halle e.v. zur Förderung des Projektes "Medikom 2018" im Jugendzentrum Beuna 13. Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung der Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung Mitteilungen 15. Anfragen und Anregungen Nichtöffentliche Sitzung: 16. Entscheidungen über Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung - nicht öffentlicher Teil (Protokoll vom ) 17. Mündliche Information zur aktuellen Organisationsstruktur des Jugendamtes 18. Anfragen und Anregungen Öffentliche Sitzung: 19. Schließung der Sitzung

2 Seite 2 Amtsblatt Nr April 2018 Bekanntmachungen des Landkreises Saalekreis Dezernat I / Rechtsamt / SG Kommunalaufsicht Öffentliche Bekanntmachung über die Genehmigung der Flagge der Stadt Bad Dürrenberg Bekanntmachungsanordnung: Hiermit wird angeordnet, die unter Beschluss-Nr.: durch den Stadtrat der Stadt Bad Dürrenberg am beschlossene Flagge, die Genehmigungsurkunde, sowie die Genehmigungsverfügung des Landkreises Saalekreis gem. 15 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.v.m. dem Rd.Erl. des MI LSA vom Wappen und Flaggen der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise - öffentlich bekannt zu machen. Im Auftrag Katja Ohl SB Kommunalaufsicht Flagge der Stadt Bad Dürrenberg

3 19. April 2018 Amtsblatt Nr. 12 Seite 3 Genehmigungsurkunde Hiermit erteile ich der Stadt Bad Dürrenberg die Genehmigung zur Führung der nachfolgend beschriebenen Flagge: Die Flagge ist weiß-rot (1:1) gestreift (Querform: Streifen waagerecht verlaufend, Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mittig mit dem Stadtwappen belegt, das zusätzlich eine weiße Außenkontur hat. gez. i. V. Hartmut Handschak Frank Bannert Landrat des Landkreises Saalekreis Siegel Stadt Bad Dürrenberg Fichtestraße Bad Dürrenberg Az.: /oh Flagge der Stadt Bad Dürrenberg Stadtratsbeschluss vom Gegenüber der Stadt Bad Dürrenberg ergeht hiermit folgende Verfügung: 1. Der Stadt Bad Dürrenberg wird mit der beiliegenden Urkunde, die Bestandteil dieser Verfügung ist, die Genehmigung der dort beschriebenen Flagge erteilt. 2. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.

4 Seite 4 Amtsblatt Nr April 2018 Begründung: Mit Schreiben vom (Posteingang: ) beantragte die Stadt Bad Dürrenberg die Genehmigung zur Änderung der Flagge mit dem Wappen der Stadt Bad Dürrenberg. Weitere Unterlagen wurden mit Posteingang vom nachgereicht. Das Landesarchiv Sachsen-Anhalt hat seine Zustimmung zu dem eingereichten Entwurf der Flagge am erteilt. Für die Entscheidung über die Genehmigung ist der Landkreis Saalekreis nach 15 Abs. 1 i.v.m. 150 KVG LSA zuständige Behörde. Rechtliche Grundlage für die Genehmigung ist 15 Abs. 1 KVG LSA. Danach führen Kommunen die Flaggen, die sie bis zum geführt haben, weiter. Sie sind berechtigt, diese zu ändern oder neue anzunehmen. Die Annahme neuer Flaggen oder ihre Änderung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Der Stadtrat hat mit Beschluss-Nr am den Flaggenentwurf, wie in der Genehmigungsurkunde beschrieben, und damit deren Führung als Hoheitszeichen für die Stadt Bad Dürrenberg beschlossen. Durch die Zustimmung des Landesarchivs Sachsen-Anhalt und den Erwerb der Urheberrechte stehen der Erteilung der Genehmigung auch keine anderweitigen Gründe für die Führung und Benutzung der Flagge entgegen. In diesem Fall hat die Kommunalaufsicht die erforderliche Genehmigung zu erteilen. Die Entscheidung zur Kostenfreiheit beruht auf 2 Abs.1 VwKostG LSA. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist beim Landkreis Saalekreis, Domplatz 9 in Merseburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Hinweise: Zur Führung des Hoheitszeichens ist ausschließlich die Stadt Bad Dürrenberg berechtigt. Die Flagge steht unter dem gleichen Rechtsschutz wie der Name einer Gemeinde ( 12 BGB, 16 UWG). Dies gilt insbesondere für die kommerzielle Nutzung der Flagge. Die Abbildung der urkundlich verliehenen Flagge zu heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken, sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Zu anderen als den vorgenannten Zwecken dürfen die Hoheitszeichen nur mit Erlaubnis der Gemeinde benutzt werden. In der Hauptsatzung sind Regelungen über Wappen, Flagge und Dienstsiegel aufzunehmen. Außerdem bitte ich Sie die folgenden Farbempfehlungen zu beachten: Rot HKS 14, Blau HKS 44. Diese stellen keine Verpflichtung dar, sie dienen vielmehr einer weitestgehenden Einheitlichkeit von kommunalen Hoheitszeichen. Rechtsquellen: 1. Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA S. 288) 2. Verwaltungskostengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom , (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 340) 3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 42, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom , BGBl. I S. 2787) 4. RdErl. des MI LSA vom Wappen und Flaggen der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise (MBl. LSA vom S. 629) 5. RdErl. des MI LSA vom Anfertigen und Führen von Dienstsiegeln der Kommunen (MBl. LSA vom S. 541) Mit freundlichen Grüßen gez. i. V. Hartmut Handschak Frank Bannert

5 19. April 2018 Amtsblatt Nr. 12 Seite 5 Bekanntmachungen der Stadt Halle (Saale) Der Oberbürgermeister Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für den Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis Auf der Grundlage der 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA Seite 288); des 39 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) vom 18. Dezember 2012 (GVBl. LSA Seite 624), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2017 (GVBl. LSA Seite 197) und der 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom (GVBl. LSA Seite 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA Seite 202) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom folgende Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für den Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis beschlossen: 1 Aufhebung der Satzung Die Gebührensatzung für den Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am , zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis vom , veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) am , wird aufgehoben. 2 Inkrafttreten/Bekanntmachung Diese Aufhebungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Sie wird im Amtsblatt für die Stadt Halle (Saale) sowie im Amtsblatt des Saalekreises bekannt gemacht. Halle (Saale), den Dr. Bernd Wiegand Oberbürgermeister - Dienstsiegel- B E K A N N T M A C H U N G S A N O R D N U N G Die vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in der Sitzung vom 28. Februar 2018 beschlossene Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für den Rettungsdienstbereich Halle/Nördlicher Saalekreis Vorlage: VI/2017/03618 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Halle (Saale), den Dr. Bernd Wiegand - Dienstsiegel - Oberbürgermeister Impressum Amtsblatt für den Landkreis Saalekreis; im Internet unter: Herausgeber: Der Landrat; Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, Merseburg, Tel ; Postanschrift: Postfach 1454, Merseburg Verantwortlich: Büro Landrat, Herr Langnickel Satz/Druck: Landkreis Saalekreis Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es liegt für einen Zeitraum von einem Monat in den Bürgerinformationen der Kreisverwaltung, Domplatz 9 in Merseburg, Hansering 19 in Halle und Kirchplan 1 in Querfurt zur Einsichtnahme aus. Den Stadtverwaltungen und gemeinsamen Verwaltungsämtern der Gemeinden wird das Amtsblatt zur Bekanntmachung zur Verfügung gestellt. Es kann abonniert werden. Bezug und Informationen: Landkreis Saalekreis, Büro Landrat, Postfach 1454, Merseburg, Tel , amtsblatt@saalekreis.de

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