16/954. für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Bildungsscheck NRW

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1 Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Düsseldorf für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Datum'" i.juni 2013 Seite 1 Vv" 1 Aktenzeichen II-A-3 bei Antwort bitte angeben Reinhard Völzke Telefon Telefax reinhard.voelzke@mais.nrw.de Bildungsscheck NRW 23. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 26. Juni 2013 Sehr geehrte Frau Präsidentin, mit Schreiben vom 15. Mai 2013 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Herrn Günter Garbrecht MdL, hatte die CDU-Fraktion für die nächste Sitzung die Beantwortung von 3 Fragen zum Bildungsscheck NRW beantragt. Wie vom Vorsitzenden erbeten, übersende ich die Antworten vorab in einem schriftlichen Bericht. Ich bitte Sie, die Weiterleitung der beigefügten Exemplare an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen ~ Guntram Schneider) 1 Anlage (60-fach) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/954 A1 - Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mais.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 719, 725 Haltestelle: Polizeipräsidium

2

3 MAIS (11 A 3) Düsseldort, den 14. Juni 2013 Bericht über den Bildungsscheck NRW 1. Welche Erkenntnisse hat der Jahresbericht über die Inanspruchnahme des Bildungsschecks gebracht? Mit Vorlage 15/636 des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales vom 26. Mai 2011 wurde die Neuregelung des betrieblichen Zugangs zum Bildungsscheck NRW für Ende Mai 2011 angekündigt. Diese Neuregelung wurde vor dem Hintergrund der seit 2006 mit dem Förderprogramm Bildungsscheck NRW gemachten Ertahrungen vorgenommen. 1 Von Beginn des Bildungsscheckprogramms an sollten 3 Ziele erreicht werden: die generelle Steigerung der Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, der Abbau von Disparitäten bei der Bildungsbeteiligung und die Stimulierung privater und betrieblicher Bildungsinvestitionen. Der Ertolg des Bildungsschecks hat im Verlauf der Programmumsetzung zu einigen Anpassungen geführt, die vor allem darauf zielten, die Erreichung der genannten Ziele zu verbessern und das zur Vertügung stehende Budget nicht zu überziehen. Die Neuregelung im Mai 2011 bezog sich auf das Teilziel "Abbau von Disparitäten bei der Bildungsbeteiligung". Der betriebliche Zugang sollte stärker auf besondere Beschäftigtengruppen fokussiert werden, in dem diese genauer gefasst werden und eine Quotenregelung eingeführt wird. Zu besonderen Beschäftigtengruppen zählen Beschäftigte die seit mehr als 4 Jahren nicht im erlernten Beruf arbeiten, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, befristet oder im Rahmen von Zeitarbeit beschäftigt sind und älter als 50 Jahre sind. 1 Die Auswertung erfolgt auf Basis der Jahresberichte der Gesellschaft: für Ä!ullovative Beschäfg!.mgsförderul1g1 - G.I.S. - z!.!m Förde,programm Bildul1lgssched{ NRW (vgl.

4 2 Für die Ausgabe der betrieblichen Bildungsschecks wurde eine Quotenregelung eingeführt, nach der grundsätzlich ein Beschäftigter aus den besonderen Beschäftigtengruppen den Bildungsscheck in Anspruch nehmen musste, bevor ein anderer Beschäftigter zum Zuge kommen konnte. D.h., mindestens 50 % der von einem Betrieb in Anspruch genommenen Bildungsschecks musste an Mitglieder der besonderen Beschäftigtengruppen gehen. Von dieser Regelung wurden Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten ausgenommen, so dass sich für diese nichts änderte. Durch diese Fokussierung ist die Ausgabe von Bildungsschecks im betrieblichen Zugang auf ca. 50 % im Vergleich zu vorher zurück gegangen. Gleichzeitig konnte der Anteil der Bildungsschecknutzerinnen und -nutzer im Alter von 50 und mehr Jahren im betrieblichen Zugang um 11 % auf 28 % gesteigert werden. Dies bedeutet, dass eine bedeutende qualitative Verbesserung erreicht werden konnte, allerdings auf einem niedrigeren quantitativen Niveau. Da erst seit der Neuregelung im Mai 2011 umfangreichere Daten über die Ratsuchenden im Vergleich zum davorliegenden Zeitraum erhoben werden, sind weitere detaillierte Aussagen über die Wirkungen auf der Teilnehmerseite zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Im Hinblick auf die Quotenregelung kommt es vor allem in kleinen Unternehmen bestimmter Branchen dazu, dass die personellen Bedingungen hierfür nicht vorliegen. Und zwar nicht, weil die Unternehmen nicht genügend Ältere oder Ungelernte beschäftigen, sondern häufig deshalb, weil sie bewusst nicht mit Leiharbeitnehmern oder mit befristeten Verträgen arbeiten, also keine zu diesen besonderen Beschäftigtengruppen gehörenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Dazu kommt, dass im Rahmen der betrieblichen Beratung zum Bildungsscheck bislang in der Mehrzahl (56,3 %) lediglich ein Bildungsscheck bzw. in rund 3 Viertel aller Beratungen (74,8 %) nur bis zu 2 Bildungsschecks ausgegeben wurden. 10 bis15 Bildungsschecks werden nur in knapp 4 % der Beratungen ausgegeben.

5 3 Die Betriebe haben - wenn sie das Förderinstrument nutzen - offensichtlich vor allem die Qualifizierung von einzelnen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern im Fokus und nur sehr selten Belegschaftsgruppen. Die Weiterbildung von Beschäftigten unter der Prämisse, hierbei nun auch z.b. ältere oder ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen, gerät somit in vielen Fällen offensichtlich mit den praktischen betrieblichen Anfor derungen, wie etwa Freistellungs- und Vertretungsregelungen oder auch aktuell bestehenden Qualifizierungsbedarfen in Konflikt. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wird im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Landes eine weitere Reform des Bildungsscheckverfahrens angestrebt (vgl. Antwort zu Frage 3). 2. Wie hoch ist die Inanspruchnahme des Bildungsschecks? Ausgegebene und bewilligte Bildungsschecks Von Januar 2006 bis Ende April 2013 wurden rd Bildungsschecks ausgegeben. 11 Anteil betrieblicher Zugang: 56,8%. 11 Anteil individueller Zugang: 43,2%. Von Januar 2006 bis Ende April 2013 wurden rd Bildungsschecks eingelöst und bewilligt. Die Bewilligungsquote liegt damit bei über 70%. Berufsabschluss Verteilung der Nutzung nach Berufsabschluss im betrieblichen Zugang: 9,0 % 58,3 % 18,0 % 6,3 % 6,8% ohne abgeschlossene Berufsausbildung Betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung (Lehre) Berufsfachschule oder Fachschule (auch Meister) Fachhochschule (auch Abschluss Bachelor) Universität (auch Abschluss Master).

6 4 Verteilung der Nutzung nach Berufsabschluss im individuellen Zugang: 3,4% 41,0% 26,2% 13,8% 15,0% ohne abgeschlossene Berufsausbildung Betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung (Lehre) Berufsfachschule oder Fachschule (auch Meister) Fachhochschule (auch Abschluss Bachelor) Universität (auch Abschluss Master). Die Auswertung bestätigt die bisherige Erkenntnis, dass über den betrieblichen Zugang anteilsmäßig (wie auch absolut) deutlich mehr Teilnehmende ohne Berufsabschluss gewonnen werden konnten als über den individuellen Zugang. Frauenanteil Der Frauenanteil beträgt insgesamt 59,8 %, im individuellen Zugang 71,4 %, im betrieblichen Zugang 50,2 %. Anteil Älterer über 45 Teilnehmende im Alter von über 45 Jahren wurden im betrieblichen Zugang mit einem Anteil von 27,2 % stärker erreicht als über den individuellen Zugang mit 24,4 %. Anteil keine deutsche Staatsbürgerschaft Teilnehmende ohne deutsche Staatsangehörigkeit wurden anteilsmäßig mit 4,7 % über den individuellen Zugang stärker erreicht als über den betrieblichen Zugang mit 3,5 %. Erreichte Wirtschaftszweige im betrieblichen Zugang 24,4 % Gesundheits- und Sozialwesen 23 % Verarbeitendes Gewerbe 13 % Sonstige Dienstleistungen 11 % Freiberufliche und technische Dienstleistungen

7 5 Betrieblichen Beratungen nach Beschäftigtengrößenklassen 31,9 % Kleinstbetriebe im betrieblichen Zugang bis zu 9 Beschäftigte 37,5 % Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten 14,8 % Unternehmen mit 50 bis 99 Beschäftigten 15,8 % Unternehmen mit 100 bis 249 Beschäftigen 3. Welche Veränderungen beim Bildungsscheck stattgefunden haben oder geplant sind? Das MAIS leistet mit einem Sonderprogramm "Bildungsscheck NRW Fachkräfte bis 2015" einen zusätzlichen Beitrag zur Landesinitiative Fachkräfte NRW. Mit dem auf 2 Jahre begrenzten Sonderprogramm soll die Sicherung und Entwicklung von Fachkräften in Nordrhein-Westfalen gezielt gefördert werden, indem die Teilnahme an höherwertigen Weiterbildungsangeboten ermöglicht wird. Dazu wird der Förderbetrag erhöht. Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen künftig einen Zuschuss von bis zu 2.000,-, max. 50 % der Weiterbildungskosten. Geplanter Beginn des Sonderprogramms ist der 1. August Un- und Angelernte sowie zeitlich befristete und geringfügig Beschäftigte sollen besonders angesprochen werden. Ausgeschlossen sind wie bisher arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen. Das Sonderprogramm wendet sich auch an Beschäftigte, die im Ausland Berufsqualifikationen erworben und das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. Häufig werden in diesen Verfahren Teilanerkennungen ausgesprochen, aus denen sich ein Weiterbildungsbedarf ergeben kann. Entsprechende Weiterbildungsangebote sind in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch das geplante Sonderprogramm mitgetragen werden sollen. Im individuellen Zugang erhalten Beschäftigte künftig einmal pro Jahr einen Bildungsscheck.

8 6 Im betrieblichen Zugang können Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Die bereits etablierten 220 Bildungsscheck-Beratungsstellen informieren zum Sonderprogramm und stellen die Bildungsschecks nach Beratung an Beschäftigte und Unternehmen aus. Das Sonderprogramm wird flankiert durch das neue Förderangebot des MAIS "Beratung zur beruflichen Entwicklung". In dieser kostenlosen Beratung kann vertieft über berufliche Ziele, Voraussetzungen, passende Anbieter und Angebote und den erwarteten Nutzen der Weiterbildung gesprochen werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben. In einer "Beratung zur beruflichen Entwicklung" können die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und der erwartete Nutzen einer abschlussbezogenen Nachqualifizierung erörtert werden. Die Beratung kann einen Umfang von maximal 9 Stunden haben und wird in 80 Bildungscheck-Beratungsstellen in ganz Nordrhein Westfalen angeboten.

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