Dr. Stefan Bales Bundesministerium für Gesundheit
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- Waldemar Günther
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1 Stand der Telematik-Infrastruktur nach dem E-Health-Gesetz Dr. Stefan Bales Bundesministerium für Gesundheit Foto gematik
2 Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft Smartphones und das Internet stellen alle Informationen unabhängig von Zeit und Ort zur Verfügung. 2
3 Hochmoderne Technik und Digitalisierung im heutigen Gesundheitswesen Shutterstock / sfam_photo Ärzte und Krankenhäuser arbeiten arbeitsteilig mit hochmoderner Technik. Viele medizinische Geräte liefern nur noch digitale Daten (MRT/CT/Sonographie). 3
4 Aber: Vernetzungsproblem 4
5 Informationsproblem des Patienten Shutterstock / Monkey Business Images Derzeit ist es ein Problem für den Patienten, seinem behandelnden Arzt alle relevanten Daten zur Verfügung zu stellen. 5
6 Die Folgen: Ineffizienz Doppeluntersuchungen Schäden durch Arzneimittel-Neben- und -wechselwirkungen Dr. Stefan Bales, Stand der Telematik-Infrastruktur nach dem E-Health-Gesetz 6
7 Medizinische Daten sind besonders schützenswert und so nicht übertragbar. Datenschutz Datensicherheit Verlässlichkeit der Daten 7
8 E-Health-Gesetz: sichere Telematikinfrastruktur Klare Fristen, Anreize und Sanktionen - zum Aufbau der sicheren Infrastruktur und - für nutzbringende Anwendungen und somit zur besseren Versorgung der Patienten. Maßnahmen bis in die nächste Legislaturperiode: Grundsatz: - Wer mitmacht, wird belohnt. - Wer sich dem Fortschritt verweigert, muss mit Sanktionen rechnen. Im Vordergrund: - Versichertenstammdatendienst Notfalldaten (Aufbau TI) - Medikationsplan (hoher Patientennutzen und Vorstufe egk Anwendung) 8
9 Versichertenstammdatenmanagement Ab Juli 2016 Einführung eines modernen Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) mit dem Ziel der Reduzierung von Missbrauch und Schaffung von Online- Strukturen für medizinische Anwendungen Bei Nichteinhaltung der Frist: Regelung zur Kürzung der Haushaltsausgaben der öffentlich-rechtlich organisierten Gesellschafter der gematik (GKV-SV, KBV, KZBV) Vergütung für Ärzte, aber auch Sanktionen bei Nichtnutzung (ab 1. Juli 2018) 9
10 Notfalldaten Erste freiwillige medizinische Anwendung, die Überblick über wichtige medizinische Daten, wie z.b. Allergien oder Vorerkrankungen, gibt Fristen und Sanktionen für die Einführung von Notfalldaten (ab 2018) für KBV, KZBV und GKV-SV Vergütung für Ärzte Patienten können ihren Behandlern (auch Angehörigen von Gesundheitsfachberufen) die Notfalldaten im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung stellen k_rahn/fotolia 10
11 Medikationsplan/AMTS Ab Oktober 2016 Anspruch auf Aushändigung eines verständlichen Medikationsplans für Patienten, die mindestens 3 verordnete Arzneimittel anwenden durch den Haus- oder Facharzt Der Arzt muss den Patienten über seinen Anspruch informieren Vergütung der ärztlichen Leistung Fristen und Sanktionen für die Einführung eines emedikationsplans (ab 2018) für KBV, KZBV und GKV-SV Auf Wunsch des Versicherten werden o Apotheken bei Medikationsänderung zur Aktualisierung der Papierform verpflichtet o ab 2019 werden alle Ärzte und die Apotheke zur Aktualisierung des emedikationsplans verpflichtet 11
12 Medikationsplan 12
13 Elektronische Patientenakte (epa) und Patientenfach Gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen schaffen, o für eine Patientenakte des Versicherten, in der Notfalldaten, Medikationsplan, Arztbriefe etc. für den Patienten sektorübergreifend bereitgestellt werden können (HBA). o für ein Patientenfach, dass von den Versicherten eigenständig (auch von zu Hause) verwaltet werden kann. Gematik muss bis Ende 2016 prüfen, inwieweit mobile und stationäre Endgeräte der Versicherten für den Zugriff auf ihre Daten und für die Kommunikation im Gesundheitswesen eingesetzt werden können. 13
14 Telemedizin überwindet Distanzen Um die Nutzung der Telemedizin voranzutreiben, sollen ab 1. April 2017 die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab 1. Juli 2017 die Online- Videosprechstunde vergütet werden. Kommt keine Vereinbarung zustande, greifen Sanktionen bei den Vertragspartnern (GKV-SV, KBV). Berichtspflicht (Bewertungsausschuss) an den Deutschen Bundestag (alle 2 Jahre ab ) über Umfang von ambulanten telemedizinischen Leistungen 14
15 E-Health-Gesetz Zeitplan Anwendungen egk mit Foto Test/ Einführung Versichertenstammdatenmanagement Notfalldaten Medikationsplan - Papier Aktualisierung auch durch Apotheken emedikationsplan Aktualisierungsanspruch alle Ärzte +Apotheker Finanzierung earztbrief Nutzung TI Patientenakte Patientenfach Telekonsile Röntgen Online-Videosprechstunde
16 Weitere Maßnahmen Ausbau der Telematikinfrastruktur zur zentralen Infrastruktur für das Gesundheitswesen und Öffnung z. B. für die Pflegeberufe und für die Forschung Fortschreibung der Aufgaben der gematik (Steuerung und Überwachung des Betriebs, Schlichtungsverfahren, Europa ) Aufbau eines Interoperabilitätsverzeichnisses (bis 30. Juni 2017) mit Standards bei der gematik sowie ein Informationsportal für elektronische Anwendungen, insbesondere der Telemedizin, mit allen relevanten Angaben sowie verwendeten Standards Finanzierungsvorbehalt Verpflichtung zur Definition offener Schnittstellen durch die Selbstverwaltung, um Portierbarkeit von Patientendaten zu erleichtern 16
17 BMG Perspektiven Telematikinfrastruktur Controlling der Umsetzung des E-Health- Gesetzes Fortschreibung und Weiterentwicklung der Anwendungen z.b. erezept elektronische Patientenakte 17
18 BMG Perspektiven Dynamische Entwicklung bei digitaler Medizin führt zu neuen Anwendungen, Produkten und Diensten (z.b. Big Data, Prävention, mhealth) App-Studie (veröffentlicht im Frühjahr 2016) Bestandsaufnahme, Potentiale, Risiken und Vorschläge für regulatorische Maßnahmen (mehr Transparenz zur Qualität, Sicherheit, Nutzen, Wege in die allg. Versorgung) BMG hat Studie in Auftrag gegeben zur Weiterentwicklung einer ehealth-strategie einschl. Big Data, die Vorschläge für konkrete Maßnahmen vorlegen soll (Veröffentlichung in Kürze) IKT in der Pflege, Einsatzbereiche und Maßnahmen für IKT Einsatz in der Pflege (Ergebnisse Ende 2016) 18
19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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