Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben
|
|
- Hilke Egger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle BAP-Informationsblatt Prüfung der Angemessenheit von Personalausgaben Im Zuge der Antragsprüfung werden auch die Angaben in den Zusatzblättern P und Zusatzblättern np einer Prüfung unterzogen. Ein Kriterium ist dabei die Beurteilung der Angemessenheit der in den Zusatzblättern angegebenen Personalausgaben für das hauptamtliche und nebenamtliche Personal. Unterstellt ist vor dieser Prüfung, dass über die grundsätzlich notwendigen Funktionen in einem Projekt zwischen Antragstellenden und bewilligender Stelle Einvernehmen herrscht. Auf dieses Einvernehmen bezieht sich auch die Prüfung der Angaben in den Zusatzblättern zum Qualifikations- und Anforderungsprofil auf Plausibilität. Kriterium der Angemessenheit Die mittels der Zusatzblätter beantragten Personalausgaben können nur dann gefördert werden, wenn sie angemessen sind. Das entscheidende Kriterium der Angemessenheit besteht in dem Bezug der vorgesehenen Entgeltgruppe auf die vorgesehene Tätigkeit bzw. Funktion. Um eine Annäherung an den Standard sicherzustellen, werden für den Bezug die in den einschlägigen Tarifwerken hergestellten Zuordnungen zwischen Tätigkeit und Entgelt herangezogen und auf die Tätigkeiten und Funktionen angewendet, die für arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen typisch sind. In der Typisierung der arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen sind häufig vorkommende, unterschiedliche und konkrete Tätigkeiten berücksichtigt, die sich im Rahmen eines Qualifikationsprofils ergeben können. Entsprechend der originären Tarifsystematik sind diesen unterschiedlichen konkreten Tätigkeiten unterschiedliche Entgeltgruppen zugeordnet. Tabellen Angemessene Monatsbeträge und Maximal anerkennungsfähige Honorarsätze In den angefügten Tabellen sind die einzelnen Bezüge von Tätigkeiten, Funktionen, Merkmalen, Qualifikationen und Beispielen (für Honorartätigkeiten) aufeinander und zu den in Tarifverträgen bzw. in der Personalhauptkostentabelle genannten Beträgen dargestellt. Nicht aufgeführte konkrete Tätigkeiten werden affinen Tätigkeiten zugeordnet, die in der Auflistung enthalten sind. Die Tabellen werden entsprechend neuer Tarifabschlüsse oder einer Überarbeitung der Personalhauptkostentabelle aktualisiert. Die Veröffentlichung dieser Tabellen dient auch dazu, Antragstellenden im Vorfeld eines Antrags eine erste Orientierung zu geben sowie hinsichtlich der Entscheidungen der bewilligenden Stelle Transparenz herzustellen. Ein Rechtsanspruch seitens der Antragstellenden oder der Zuwendungsempfangenden auf eine Förderung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Rechtsverbindlich sind die im Zuwendungsbescheid genannten Förderhöhen für das hauptamtliche oder nebenamtliche Personal. BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V1_
2 Angemessene Monatsbeträge TVL 2017 AN-Brutto in für TV-L 2017 (gültig ; die Ergebnisse der Tarifrunde 2017 sind berücksichtigt) Nr Tätigkeit und Funktion Qualifikation EG * Min Max Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 JSZ bei Nr. 1 bis 3 ggf. EG 13 Ü 3.982, ,62 n.v , , , ,62 n.v. 50% 1 Pädagogische Leitung Wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom EG , , , , , , ,75 n.v. 50% 2 Projektleitung oder Master) EG , , , , , , ,75 n.v. 50% 3 Wissenschaftliche Mitarbeit EG , , , , , , ,75 n.v. 50% 4 Unterrichtstätigkeit erweitert EG , , , , , , ,51 n.v. 50% 5 Beratungstätigkeit erweitert EG , , , , , , ,36 n.v. 80% 6 Unterrichtstätigkeit Basis EG , , , , , , ,36 n.v. 80% 7 Arbeitsplatzakquise EG , , , , , , ,71 n.v. 80% Fachhochschulstudium oder Bachelor 8 Beratungstätigkeit EG , , , , , , ,71 n.v. 80% und entsprechende Tätigkeiten 9 Integrationsbegleitung /Jobcoach erweitert EG , , , , , , ,71 n.v. 80% 10 Sozialpädagogische Betreuung erweitert EG , , , , , , ,71 n.v. 80% 12 Integrationsbegleitung / Jobcoach Basis EG , , , , , , ,05 n.v. 80% 13 Sozialpädagogische Betreuung Basis EG , , , , , , ,05 n.v. 80% 14 Ausbilder mit Meistertitel erweitert Meister mit Zusatzqualifiaktion EG , , , , , , ,05 n.v. 80% 14 Ausbilder mit Meistertitel Basis Meister EG , , , , , , , ,40 95% 15 Anleiter mit AEVO abgeschlossene Berufsausbildung in einem EG , , , , , , , ,40 95% 16 Anleiter ohne AEVO anerkannten Ausbildungsberuf und EG , , , , , , , ,29 95% 17 Teilnehmer/-innen-Management entsprechende Tätigkeiten EG , , , , , , , ,29 95% In den Anforderungsgrad fließen ein: Bildungsnähe/Bildungsferne der Teilnehmenden, individuelle Problemlagen, Heterogenität der Teilnehmergruppen, Zielsetzungen des Projekts (Anspruch von Zertifikaten oder Abschlüssen), notwendiger akademischer oder beruflicher Grad. Stufe Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber erreicht nach insgesamt Stufe 1 bei Einstellung 0 Jahre EG: Entgeltgruppe* nach TV-L laut Entgeltordnung Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1 1 Jahr Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 ESt: Entgeltstufe nach TV-L ahhängig von Betriebszugehörigkeit 3 Jahre JSZ: Anteilige Jahressonderzahlung in % eines Monatsgehalts der jeweiligen EG Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3 6 Jahre Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 10 Jahre (* beim Einsatz verbeamteten Personals gilt die entsprechende Besoldungsgruppe, d.h. z.b. A9 statt EG 09) Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 15 Jahre Bemerkung Einstellung ohne Berufserfahrung Einstellung mit Berufserfahrung möglich bei Einstellung mit mind. 3 J. einschlägiger Berufserfahrung Existiert nicht ab EG 09 BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V1_
3 Angemessene Monatsbeträge TVÖD-VKA 2017 AN-Brutto in für TVÖD-VKA (gültig ) Nr Tätigkeit und Funktion Qualifikation EG * Min Max Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 JSZ 1 Pädagogische Leitung EG , , , , , , , ,65 53,43% Wissenschaftliches Hochschulstudium 2 Projektleitung EG , , , , , , , ,65 53,43% oder Master 3 Wissenschaftliche Mitarbeit EG , , , , , , , ,65 53,43% 4 Unterrichtstätigkeit erweitert EG , , , , , , , ,59 72,52% 5 Beratungstätigkeit erweitert EG , , , , , , , ,97 72,52% 6 Unterrichtstätigkeit Basis EG , , , , , , , ,97 72,52% Fachhochschulstudium oder Bachelor 7 Arbeitsplatzakquise EG , , , , , , , ,35 72,52% und entsprechende Tätigkeiten 8 Beratungstätigkeit EG , , , , , , , ,35 72,52% 9 Integrationsbegleitung /Jobcoach erweitert EG , , , , , , , ,35 72,52% 10 Sozialpädagogische Betreuung erweitert EG , , , , , , , ,35 72,52% 11 Integrationsbegleitung / Jobcoach Basis Fachhochschulstudium oder Bachelor E 9c 2.965, , , , , , , ,46 72,52% 12 Sozialpädagogische Betreuung Basis oder Meister E 9b 2.965, , , , , , , ,39 72,52% 13 Ausbilder mit Meistertitel erweitert Prüfung im Einzelfall E 9a 2.965, , , , , , , ,28 72,52% 14 Ausbilder mit Meistertitel Basis Meister EG , , , , , , , ,12 82,05% 14 Anleiter mit AEVO EG , , , , , , , ,12 82,05% 15 Anleiter ohne AEVO mindestens 3 -jährige Ausbildung EG , , , , , , , ,53 82,05% 16 Teilnehmer/-innen-Management EG , , , , , , , ,53 82,05% In den Anforderungsgrad fließen ein: Bildungsnähe/Bildungsferne der Teilnehmenden, individuelle Problemlagen, Heterogenität der Teilnehmergruppen, Zielsetzungen des Projekts (Anspruch von Zertifikaten oder Abschlüssen), notwendiger akademischer oder beruflicher Grad. Stufe Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber erreicht nach insgesamt Stufe 1 bei Einstellung 0 Jahre EG: Entgeltgruppe* nach TVÖD laut Entgeltordnung Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1 1 Jahr Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 ESt: Entgeltstufe nach TVÖD ahhängig von Betriebszugehörigkeit 3 Jahre JSZ: Anteilige Jahressonderzahlung in % eines Monatsgehalts der jeweiligen EG Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3 6 Jahre Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 10 Jahre (* beim Einsatz verbeamteten Personals gilt die entsprechende Besoldungsgruppe, d.h. z.b. A9 statt EG 09) Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 15 Jahre Bemerkung Einstellung ohne Berufserfahrung Einstellung mit Berufserfahrung möglich bei Einstellung mit mind. 3 J. einschlägiger Berufserfahrung BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V1_
4 Maximal anerkennungsfähige Honorarsätze ab 2017 für die Beauftragung von Honorarkräften außerhalb der öffentlichen Verwaltung (Berechnung auf der Grundlage der Personalhauptkostentabelle TVL der Senatorin für Finanzen Stand Januar 2017) Nr Funktion/Merkmale (Stichpunkte) Beispiele 1 2 Wissenschaftliche Ausbildung - besondere Verantwortung - besondere Schwierigkeiten - Bedeutung der Tätigkeit Wissentschaftliche Ausbildung mit entsprechender Tätigkeit - Tätigkeit mit besonderen Schwierigkeiten und Bedeutung - besonderer Verantwortung Evaluation in (komplexen) Verbundvorhaben DozentInnentätigkeit, die eine wissenschaftliche Ausbildung erfordert Entsprechende Entgeltgruppe Max. Std.-Satz ,00 44,00 3 Verantwortungsvolle Tätigkeit mit besonderer Schwierigkeit - Spezialaufgaben DozentInnentätigkeit / Vermittlung von TN ,00 4 Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern Anleitung nach AEVO / sozialpädagogische Begleitung ,00 5 Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern Arbeitsvorbereitung - allgem. Arbeitsunterstützung ,00 6 Einfachere Tätigkeiten Zuarbeiten - Eingabearbeiten ,00 Mit den Stundensätzen sind Vor- und Nachbereitungszeiten der Honorarkräfte abgegolten. Die Vergaberegelungen sind zu beachten. BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V1_
5 Rechtliche Grundlagen (EU) Nr. 1304/2013 (ESF-Verordnung) VV-LHO zu 23 Landeshaushaltsordnung VV-LHO zu 44 Landeshaushaltsordnung Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung Verweise -keine- Gültigkeit Dieses Informationsblatt ist gültig ab dem BAP-Informationsblatt_Angem_Personalausg_V1_
Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR
Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze
Auszug aus dem Gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998/25.09.2001/09.12.2002/23.01.2005 1 Allgemeine Bestimmungen
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
MehrStufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L
Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L 16,2: Stufenzuordnung auf der Grundlage von Berufserfahrung 16,5: Zulagen 17,2: Verkürzter bzw. verlangsamter Stufenaufstieg 40: Sonderregelungen für
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September
MehrErfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin
Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005
Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 1 Änderungen des TVöD Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom
MehrOberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, Berlin Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin nachrichtlich: Vereinigungen
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen
MehrInformationen zum Tarifabschluss 2005
Informationen zum Tarifabschluss 2005 Überblick TV öd tritt am 1. Oktober 2005 für alle in Kraft - Einigung über die Entgelttabellen und Überleitung - Strittige Punkte wurden geklärt - Sicherung der Besitzstände
MehrEntgelttarifvertrag. für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe des Saarlandes (private Omnibusbetriebe) Zwischen.
Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe des Saarlandes (private Omnibusbetriebe) Zwischen dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) e. V. Metzer Straße
MehrEntgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst
Entgelt und Eingruppierung von BA-Absolventen im Sozial- und Erziehungsdienst Fachbereich Sozialwesen 20. 1. 2015 Was tatsächlich verdient wird.. Analyse auf der Basis der WSI-Lohnspiegel Datenbank = 1306
MehrSituation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens
Situation und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften an Schulen des Gesundheitswesens ver.di - Fachbereich 3 - Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen 1 Tarifpolitik und Eingruppierung Was
MehrFaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)
FaMI-Eingruppierung Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) 4. Schleswig-Holsteinischer Bibliothekstag Kiel 14.10.2015 Beschäftigte in Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag
MehrStufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens
Personalblatt Nummer 08/2010 15. Dezember 2010 Inhalt: Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin,
MehrRechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO
Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan. 2017 Dienstvertragsordnung DienstVO i.d.f. der 83. Änderung der DienstVO vom 8. Sept. 2016 A u s z u g 2
MehrEingruppierung im TVöD und TV-L
Eingruppierung im TVöD und TV-L Klaus Bepler Vors. Richter am BAG a.d. Honorarprofessor (MLU Halle-Wittenberg) Statt einer Einleitung Beträchtliche Probleme gibt es auch im mittleren juristischen Bereich.
MehrBeschäftigung externen Personals im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule (ohne Pilotphase offener Ganztag an Grundschulen)
Beschäftigung externen Personals im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule (ohne Pilotphase offener Ganztag an Grundschulen) Inhalt: - Übersicht Gruppen - Höhe der Budgetförderungen - Vertragsarten
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
MehrAusgabe vom 10. Februar 2016
Ausgabe vom 10. Februar 2016 Abrechnung von Personalausgaben durch Standardeinheitskosten Sehr geehrte Damen und Herren, die Abrechnung von Personalausgaben in den niedersächsischen ESF-Programmen der
Mehrn D e R Bistum Limburg der Mitte
Information für die Träger von Kindertageseinrichtungen im Bistum Limburg Die Umsetzung des Änderungsvertrages Nr. 6 vom 27. Juli 2009 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil
MehrPrämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller,
Prämien und Zulagen Positionen der Bildungsgewerkschaft GEW Weimar, 8. Dezember 2009 Dr. Andreas Keller, andreas.keller@gew.de Tarifpolitisches Konzept der GEW für den Arbeitsplatz Hochschule/Forschung
MehrTarifworkshop Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ. Vergleiche zum tarifplus+
Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ Vergleiche zum tarifplus+ Die Veränderungen im Tarifabschluss BAP/IGZ 1. Veränderungen im Entgeltrahmentarif Anpassung in der EG1 und EG2 an tarifplus+. Jeder
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September
MehrTVöD-Tabelle VKA 2011 mit Stundensätzen TW 075 Gilt ab (Erhöhung um 0,5%)
TVöDTabelle VKA 2011 mit Stundensätzen TW 075 Gilt ab 01.08.2011 (Erhöhung um 0,5%) Tabelle TVöD Monatswerte Grundentgelt % Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 JSZ Stufe 1 nach 1 Jahr nach 3 Jahren
MehrTVöD Entgeltordnung Bund
TVöD Entgeltordnung Bund Eingruppierung in der Praxis Bearbeitet von Alfred Breier, Sven Krämer, Volker Reinecke, Anette Dassau, Bernhard Faber, Hildegard Ewinger, Manfred Hoffmann, Sabine Kulok, Bernhard
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
MehrInformationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand 01.03.
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zum Entgelt für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01.03.2016)
MehrKAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der
MehrBeschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche
MehrHierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und
Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung
MehrLehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge
Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Ausbildereignungslehrgänge Neufassung nach dem Stand der Beratungen im Leitstellenausschuss für Ausbildung vom 11. November 1999 und entsprechend dem Beschluss der
MehrVergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)
Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) TV-H und TVÜ-H TV-H gilt ab 1.1.2010 und ersetzt den BAT für alle ab 2010 neu eingestellten Beschäftigten des Landes
MehrFeststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen
Feststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen 19. November 2014 Folie 1 Glossar Die tarifrechtliche Eingruppierung und Einstufung von Vertretungskräften
MehrFörderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats
Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche
MehrÜbersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L
Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer (mit Deckblatt) 3 Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 15. März 2013 2.
MehrNeugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Entgeltgruppe 8 und 1 weitere Überleitungsregelungen
2004 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den 28.12.2004 Nr. 116/04 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Entgeltgruppe 8 und 1 weitere Überleitungsregelungen Am 21./ 22.
MehrEntgeltgruppe 1. Entgeltgruppe 2. Entgeltgruppe 3
Entgeltkategorien ottobock aktuell ERA Nds Entgeltkategorien Entgeltgruppe 1 Auszubildende Entgeltgruppe 2: Hilfstätigkeiten, die in der Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil
Mehrfür die Beschäftigten der Partei DIE LINKE
Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE Zwischen der Partei DIE LINKE Kleine Alexanderstraße 28 10178 Berlin einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesbezirk
MehrPerspektiven für Flüchtlinge Potentiale identifizieren, Integration ermöglichen
Perspektiven für Flüchtlinge Potentiale identifizieren, Integration ermöglichen 1 Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 45 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III bzw. 16 Abs. SGB II in Verbindung
MehrZwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und
Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
MehrWichtige Hinweise für Antragsteller/innen bei Projektförderung auf Ausgabenbasis
Stand: 16.02.2009 Wichtige Hinweise für Antragsteller/innen bei Projektförderung auf Ausgabenbasis Die nachstehenden Hinweise gelten analog auch für solche Aufträge, die keinem förmlichen Vergabeverfahren
Mehr1. Konferenzdolmetscherinnen und Konferenzdolmetscher Eingruppierungen von nach dem 1. Oktober 2005 in VergGr. III des Teils III Abschnitt A
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT
Mehr8 Anlagen. I. Geltungsbereich
R i c h t l i n i e n über die außertarifliche Bezahlung der Beschäftigten des Landes Berlin, die gemäß 1 Abs. 2 Buchst. b TV-L vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages ausgenommen sind (AT-Bezahlungsrichtlinien)
MehrErfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L
Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L - Leistungsentgelt, TV-L 18 ---------------------------------------------------------------------- - bei Neueinstellungen (mit und ohne Berufserfahrung), TV-L
MehrBildungspolitische Herausforderungen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung
Prof. Dr. Eckart Severing Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) BIBB-Berufsbildungskongress 2011 Forum 4.2: Übergangsmanagement Wege von der Schule in Ausbildung und Beruf gestalten Bildungspolitische
Mehrkomba nrw Norbertstraße 3 D Köln Norbertstraße 3 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro für das Jahr 2014
komba gewerkschaft nordrheinwestfalen komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Norbertstraße 3 Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen, Personalräte nachrichtlich: Landesvorstand, Regionalgeschäftsstellen D-50670
MehrOrdnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet
MehrDVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, , Fragen zum TVöD-Eingruppierung
DVMD-Aktiventreffen, Ludwigshafen, 12.04.08, Fragen zum TVöD-Eingruppierung RA J. Kutzki, Bismarckstraße 59, 76133 KA, www.rakutzki.de 76133 Karlsruhe 1 Frage 1: Welche üblichen Einstufungen in den TVöD
MehrZwischen Bewerberflut und Fachkräftemangel der Weg zu qualifiziertem Nachwuchs - Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung -
Zwischen Bewerberflut und Fachkräftemangel der Weg zu qualifiziertem Nachwuchs - Fördermittel im Bereich Aus- und Weiterbildung - Aus- und Weiterbildung zwischen Anspruch und Wirklichkeit Beim Mittelstand
MehrSTART-UP-Hochschul-Ausgründungen NRW im Rahmen des OP EFRE NRW Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
START-UP-Hochschul-Ausgründungen NRW im Rahmen des OP EFRE NRW 2014-2020 Investitionen in Wachstum und Beschäftigung - Informationen zur Teilnahme am Förderprogramm - Dr. Gisela Kiratli Projektträger Jülich
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales. Bekanntmachung. über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gerüstbauerhandwerk
BAnz AT 14.07.2016 B4 Seite 1 von 23 Bundesministerium über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gerüstbauerhandwerk Vom 8. Juli 2016 Auf Grund des 5 des Tarifvertragsgesetzes
MehrAnlage 1 zum TV Ärzte Charité
Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422
MehrEntgeltordnung zu 14
Entgeltordnung zu 14 Anlage 1 zum KTD 1. Die Leitungsfunktionen sind in der Entgeltordnung abschließend aufgeführt. 2. Arbeitnehmerinnen, die als ständige Stellvertretung benannt werden, sowie Arbeitnehmerinnen,
Mehr(Praktikumsrichtlinien) November 2010
Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit Gültig für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachrichtung Mechatronik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Praktikumsrichtlinien)
MehrDiplomarbeit. Demografie und Öffentlicher Dienst. Personalbedarfsdeckung. Thomas Dockenfuß. Bachelor + Master Publishing
Diplomarbeit Thomas Dockenfuß Demografie und Öffentlicher Dienst Personalbedarfsdeckung Bachelor + Master Publishing Thomas Dockenfuß Demografie und Öffentlicher Dienst: Personalbedarfsdeckung Originaltitel
MehrWichtige Hinweise für Antragsteller bei Projektförderung auf Ausgabenbasis*)
Wichtige Hinweise für Antragsteller bei Projektförderung auf Ausgabenbasis*) Seit 1.10.2005 gilt für die Beschäftigten des Bundes der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der den BAT bzw.
MehrTVöD 2010 Jan Dez. Gemeinden West
TVöD 2010 Jan Dez Entgelttabelle zu 15 TVöD gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 TVöD (VKA) Entgelttabelle + 1,20 % Stand 1.01.2010 15Ü 4.697,93 5.207,41 5.690,07 6.011,86 6.086,94 15 3.683,25 4.086,56
MehrV O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin
ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung
Mehr1. Hintergrund. 2. Projektinhalt und Zielgruppe
1. Hintergrund Die Förderung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte ist ein zentraler Ansatzpunkt in der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
MehrVortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund
Mantel Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Grundsätze TV-L verbindet tarifpolitische
MehrDer Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle
Der Tarifvertrag- Land (): Die Stufen der Entgelttabelle Übersicht: Stufenzuordnung bei Neueinstellungen Gewährung höherer Erfahrungsstufen bei bereits Beschäftigten Beschleunigter Stufenaufstieg Sonderregelungen
MehrPrüfungen Weiterbildung Hinweise für Prüfungsteilnehmer zur Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO vom 21. Januar 2009)
Einführung: Am 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten. Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen
MehrTarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. vom 10. März 2011
R 60/2011 - Anlage Stand: 10. März 2011 20.00 Uhr Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 I. Entgelt 1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte
MehrDie Ziele des TVöD. Ausgestaltung als Chance: Die leistungs- und/oder d erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen
17 TVöD umsetzen Leistungsabhängige Stufenaufstiege ermöglichen Grundlagen und Umsetzungsmöglichkeiten der leistungsabhängigen Stufenaufstiege nach 17 TVöD Die Ziele des TVöD Ausgestaltung als Chance:
MehrRundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013 Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile einschließlich
MehrDie Berufsberatung in der Agentur für Arbeit
23.07.2015 Die Berufsberatung in der Agentur für Arbeit Die Aufgaben der Berufsberatung Berufsorientierung Berufliche Beratung Vermittlung von Ausbildungsstellen Förderung Das Berufsinformationszentrum
MehrNeuer Tarif für den. ab 1. November 2009
Neuer Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst ab 1. November 2009 Daniela Windhausen 28. Oktober 2009 Fakten Tarifeinigung vom 27.Juli 2009 Einigung der abzuschließenden Tarifverträge am 14. Oktober
MehrHerzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v.
Herzlich Willkommen zum Fachtag Tarifvertrag Soziales am 15.09.2014 Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. Situation in Niedersachsen Erste Gespräche über Lohntarifvertrag Soziale Altenhilfe
MehrAusbildung. Betriebliche Regelausbildung die duale Ausbildung
Betriebliche Regelausbildung die duale Ausbildung Die duale Ausbildung ist eine betriebliche Form der Ausbildung und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt Die Ausbildung schließt mit einem Kammerabschluss
MehrGebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
MehrWas bin ich wert? Arbeitsverträge und Einstiegsgehälter
IG Metall Was bin ich wert? Arbeitsverträge und Einstiegsgehälter Firmentag 2015 Fachhochschule Welche Informationen biete Ich Ihnen? Was ist ein Gehalt? Wie setzt sich ein Jahreseinkommen zusammen? Was
MehrDie in dem vorgenannten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zitierten Rundschreiben habe ich Ihnen wie folgt bekannt gegeben:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrÜberprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG
Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:
MehrDie Entgeltstruktur des TVöD und seine Anwendung in der Praxis
Die Entgeltstruktur des TVöD und seine Anwendung in der Praxis Stand der Verhandlungen zur Erarbeitung einer Vergütungsordnung 31. März 2008 Vortrag 11. Brandenburgischer Archivtag 2008 Vortrag Zeitschiene
MehrZulassung zur Nichtschüler- bzw. Externenprüfung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik
Checkliste: Zulassung zur Nichtschüler- bzw. Externenprüfung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Sie erfüllen die Kriterien der Zulassung, wenn Sie folgende Zugangsvoraussetzungen Nachweise
MehrAls Mitarbeitende sind Sie damit selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Ihnen evtl. Ansprüche zustehen.
MAV Sonderinfo für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt, der landeskirchlichen Einrichtungen, in den Einrichtungen des Pflegeverbundes Diakonie Hildesheim,
MehrDer 17 des TVöD Die Chance für eine systematische Personalentwicklung
Der 17 des TVöD Die Chance für eine systematische Personalentwicklung Dr. Bettina Dilcher November 2013 2013 Dr. Bettina Dilcher Management Consultants Network www.dilcher-consultants.de Leonhardtstr.
MehrDuales Studium Nachwuchsgewinnung für den gehobenen Dienst
Duales Studium Nachwuchsgewinnung für den gehobenen Dienst Stand: August 2015 Allgemeines Durch die dualen Studiengänge werden Theorie und betriebliche Praxis miteinander verbunden. Theoretische Studienabschnitte
MehrBek. des MK vom
Reisekostenrechtliche Regelungen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung Bek. des MK vom 22. 3. 2007-22-03500
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....
MehrEinordnung handwerklicher Berufsabschlüsse im europäischen Kontext. KO-Transfer Handwerkskammer Berlin 2009
Einordnung handwerklicher Berufsabschlüsse im europäischen Kontext KO-Transfer Handwerkskammer Berlin 2009 Übersicht Die Einbindung handwerklicher Berufsabschlüsse im Europäischen Qualifikationsrahmen/Deutschen
MehrBeschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren
Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012 mit Vergütungsveränderungen 2012/2013 nach den Eckpunkten des Vermittlungsausschusses der
MehrBeschreibung des Aufgabenkreises (BAK)
Dienststelle Berliner Feuerwehr Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte Datum Mai 2015 Telefon 30 302 Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) Anlagen: a Blatt sonstige Anlagen (z.b. Kopien) Blatt 1. Organisatorische
MehrVorschläge der Bundespsychotherapeutenkammer zur Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung im Zuge der Europäischen
Vorschläge der Bundespsychotherapeutenkammer zur Anpassung der Zulassungsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung im Zuge der Europäischen Vereinheitlichung der Studienabschlüsse Bachelor und Master
MehrAusbildung zum/zur Verwaltungswirt/in
Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (2. Qualifikationsebene) Landratsamt Weißenburg - Gunzenhausen Aufgaben
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) nachrichtlich an die Verwaltung des Abgeordnetenhauses
MehrInformation zur Sitzung der Bundeskommission am
1. Tarifrunde 2016 / 2017 Beide Seiten der Bundeskommission verständigten sich im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission am 16.06.2016 grundsätzlich darauf, die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
MehrLeistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII
Verselbstständigungsangebot Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen Leistungsbeschreibung gem. 78 c KJHG SGB VIII Bild: Unser Haupthaus aus dem Jahre 1700 Träger: Corsten Jugendhilfe GmbH Telefon: 02482 1259-0
MehrDie Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung des Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit
Forum AG BFN 26.-27.11.2015, Nürnberg Die Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung des Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit Nicolas Sander Kompetenzfeststellung ist integraler Bestandteil
MehrAnfrage Angebot: Vorbereitung auf die Externenprüfung - Bürokaufmann/-frau bzw. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
04.04.2016/se Anfrage Angebot: Vorbereitung auf die Externenprüfung - Bürokaufmann/-frau bzw. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Sehr geehrte Damen und Herren, ARBEIT & LEBEN ggmbh setzt mit Förderung
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrAufgaben- und marktgerechte Vergütung
Aufgaben- und marktgerechte Vergütung Merkmale für tarifrechtliche Einstufungen und Überlegungen für Gruppentarife Dreiländerdialog Regionalmanagement Fachkongress am 23. und 24. November 2009 Lindau Begrüßung
MehrPositionspapier des DBSH: Tätigkeitsmerkmale einer neuen Entgeltordnung zum neuen TVöD im Bereich : Soziale Arbeit
Positionspapier des DBSH: Tätigkeitsmerkmale einer neuen Entgeltordnung zum neuen TVöD im Bereich : Soziale Arbeit (Sozial- und Erziehungsdienst, Heilpädagogik, Krankenhaussozialarbeit, Bewährungshilfe,
MehrSpruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17.
Anlage zum Amtsblatt des Bistums Görlitz vom 7. April 2014 zu lfd. Nr. 28 Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17. Dezember
MehrDie Tarifparteien zur Entgeltordnung des TVöD - VKA und deren Inkraftsetzung zum im kommunalen Bereich
INFO.DOC INFORMATION Die Tarifparteien zur Entgeltordnung des TVöD - VKA und deren Inkraftsetzung zum 01.01.2017 im kommunalen Bereich Grundsätzliches: Der Tarifvertrag für den öffentlichen TVöD (V) ist
Mehr