Anforderungen in rechtlicher Hinsicht an Health Claims. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anforderungen in rechtlicher Hinsicht an Health Claims. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel"

Transkript

1 Anforderungen in rechtlicher Hinsicht an Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel Dr. Bernhard Mühlbauer

2 Chronologie : Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt : Geltungsbeginn der Verordnung : Mitgliedstaaten übermitteln nationale Listen zu gesundheitsbezogenen Angaben an KOM : Erste Änderungen an der Verordnung (Übergangsfrist für Kinder-Claims, Einführung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle) : KOM legt spezifische Nährwertprofile fest : KOM verabschiedet Gemeinschaftsliste zu gesundheitsbezogenen Angaben : letzte Übergangsfrist läuft ab (Markenschutz) Folie: 2

3 Systematik der VO Kapitel I: Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel II: Allgemeine Grundsätze Kapitel III: Nährwertbezogene Angaben Kapitel IV: Gesundheitsbezogene Angaben Kapitel V: Allgemeine und Schlussbestimmungen Folie: 3

4 Anwendungsbereich der VO Die Verordnung gilt für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die in kommerziellen Mitteilungen (Werbung) bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gemacht werden, die an den Endverbraucher abgegeben werden sollen. Folie: 4

5 Anwendungsbereich der VO Die Verordnung gilt nicht für Angaben mit negativen Aussagen (z.b. hoher Fettanteil ) nicht-kommerzielle Mitteilungen (z.b. durch Behörden, Wissenschaft, Presse) Werbung über den Preis oder Geschmack des Produkts ( billig, schmeckt lecker ) Folie: 5

6 Was ist eine Angabe? Jede Aussage oder Darstellung, einschließlich Darstellungen durch Bilder, graphische Elemente oder Symbole in jeder Form, die nicht obligatorisch ist, und mit der erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt. Folie: 6

7 Wann ist eine Angabe nährwertbezogen? Wenn mit ihr erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt, und zwar aufgrund der Energie (des Brennwerts), die es liefert, nicht liefert oder in vermindertem/erhöhtem Maße liefert und/oder der Nährstoffe oder anderen Substanzen, die es enthält, nicht enthält oder in verminderter/erhöhter Menge enthält Folie: 7

8 Beispiele für nährwertbezogene Angaben energiereduziert fettarm ohne Zuckerzusatz leicht hoher Calcium-Gehalt Anhang der Verordnung enthält zulässige nährwertbezogene Angaben sowie Bedingungen für ihre Verwendung Änderung des Anhangs durch Kommission möglich (Regelungsverfahren mit Kontrolle des Parlaments) Folie: 8

9 Wann ist eine Angabe gesundheitsbezogen? Wenn mit ihr erklärt, suggeriert oder mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit besteht. noch nicht in der Verordnung enthalten Gemeinschaftsliste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben wird bis erstellt bis dahin unter den bisherigen Voraussetzungen zulässig Folie: 9

10 Beispiele für gesundheitsbezogene Angaben (I) spezifische gesundheitsbezogene Angaben, z.b. Art. 13 I lit. a: Vitamin E ist ein Antioxidanz, das die Körperzellen vor freien Radikalen schützt Art. 13 I lit. b: Vitamin E erhöht die Konzentrationsfähigkeit Art. 13 I lit. c: enthält Carnitin, das die gewichtsreduzierende Wirkung unterstützt Art. 14: der regelmäßige Verzehr von Vitamin E reduziert das Risiko, an Arteriosklerose zu erkranken diese Angaben sind zulassungspflichtig! Folie: 10

11 Beispiele für gesundheitsbezogene Angaben (II) unspezifische gesundheitsbezogene Angaben, z.b. Angaben, die unspezifisch die Gesundheit im Allgemeinen in Bezug nehmen, z.b. Milch ist gesund, enthält gesundes Vitamin C Angaben, die unspezifisch auf das gesundheitsbezogene Wohlbefinden abzielen, z.b. Fitnessbrötchen, mit Vitamin C um fit zu bleiben zwar nicht zulassungspflichtig, aber es muss eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe beigefügt werden (Art. 10 III) Folie: 11

12 Übergangsfristen (I) Angabe Übergangsfrist LM vor dem mit einer nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angabe gekennzeichnet oder in Verkehr gebracht. Alle übrigen Fälle: LM mit nährwertbezogener Angabe, die vor dem zulässig war, aber nicht im Anhang enthalten ist LM mit gesundheitsbezogener Angabe, die die Bedeutung eines Nährstoffs/einer anderen Substanz für Wachstum, Entwicklung und Körperfunktionen beschreibt Inverkehrbringen bis zum Ablauf Mindesthaltbarkeitsdatum, längstens (Art. 28 Abs. 1 Satz 1) Verwendung der Angabe bis (Art. 28 Abs. 3) Verwendung der Angabe bis zur Verabschiedung der Gemeinschaftsliste, also spätestens (Art. 28 Abs. 5) Folie: 12

13 Übergangsfristen (II) Angabe LM mit gesundheitsbezogenen Angaben, die die psychischen Funktionen/ Verhaltensfunktionen/ schlank machenden Eigenschaften eines LM beschreiben LM mit gesundheitsbezogenen Angaben über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern LM mit Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos Übergangsfrist Falls Antrag bis gestellt: Verwendung der Angaben bis 6 Monate nach ablehnender Entscheidung über Zulassungsverfahren (Art. 28 Abs. 6) s.o. (Art. 28 Abs. 6; Übergangsfrist nachträglich eingefügt) keine Übergangsfrist; (wie bisher) verboten Folie: 13

14 Übergangsfristen (III) Angabe Marke oder Handelsmarke, bestand bereits vor dem Neue Marke oder Handelsmarke ab LM mit zulässiger nährwert- oder gesundheitsbezogener Angabe, aber Verstoß gegen Nährwertprofil Übergangsfrist Verwendung bis ; danach Beifügung einer zulässigen Angabe erforderlich (Art. 28 Abs. 2, Art. 1 Abs. 3) keine Übergangsfrist; Beifügung einer zulässigen Angabe erforderlich (Art. 1 Abs. 3) Inverkehrbringen bis 24 Monate nach Annahme der Nährwertprofile (spätestens ), also (Art. 28 Abs. 1 Satz 2) Folie: 14

15 Allgemeine Voraussetzungen für die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben (I) Insbesondere: Angaben dürfen nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein Angaben dürfen keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken Angaben dürfen nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen Angaben dürfen nicht zum Ausdruck bringen, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung generell nicht die erforderlichen Mengen an Nährstoffen liefern kann Angaben dürfen nicht auf Veränderungen bei Körperfunktionen Bezug nehmen, die beim Verbraucher Ängste auslösen oder daraus Nutzen ziehen könnten Folie: 15

16 Allgemeine Voraussetzungen für die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben (II) Insbesondere: Lebensmittel müssen spezifischen Nährwertprofilen entsprechen Angepriesene Wirkung muss anhand allgemein anerkannter wissenschaftlicher Nachweise nachgewiesen sein Nährstoff/Substanz, auf den sich die Angabe bezieht, muss in signifikanter Menge im Endprodukt vorhanden sein und zwar bezogen auf die Menge des Produkts, deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann Nährstoff/Substanz, auf den sich die Angabe bezieht, muss in einer für den Körper verfügbaren Form vorliegen Angabe muss für den Verbraucher verständlich sein Angaben müssen sich auf das verzehrfertige Lebensmittel beziehen Folie: 16

17 Allgemeine Voraussetzungen für die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben (III) Insbesondere: Bei der Verwendung von Angaben ist eine Nährwertkennzeichnung erforderlich: bei nährwertbezogenen Angaben wie bisher: Big Four (Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, Fett) Big Eight (zusätzlich Zucker, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium, wenn sich die Angabe auf einen dieser Nährwerte bezieht) bei gesundheitsbezogenen Angaben: immer Big Eight Stoffe, die Gegenstand der konkreten Angabe sind (z.b. ungesättigte Fettsäuren, Cholesterin, Vitamine, Mineralstoffe) und nicht in der Nährwertkennzeichnung erscheinen, müssen in unmittelbarer Nähe dieser Nährwertkennzeichnung angegeben werden Folie: 17

18 Spezielle Voraussetzung für die Verwendung nährwertbezogener Angaben nährwertbezogene Angaben nur zulässig, wenn im Anhang der Verordnung aufgeführt Änderung des Anhangs durch die KOM Folie: 18

19 Spezielle Voraussetzungen für die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben (I) Angabe muss zugelassen und in die Gemeinschaftsliste aufgenommen sein dort genannte Bedingungen für die Verwendung müssen eingehalten werden Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise Informationen zur Menge des Lebensmittels und zum Verzehrmuster, die erforderlich sind, um die behauptete positive Wirkung zu erzielen gegebenenfalls ein Hinweis an Personen, die es vermeiden sollten, dieses Lebensmittel zu verzehren geeigneter Warnhinweis bei Produkten, die bei übermäßigem Verzehr eine Gesundheitsgefahr darstellen könnten Beifügung einer zulässigen speziellen gesundheitsbezogenen Angabe bei unspezifischen Angaben Folie: 19

20 Spezielle Voraussetzungen für die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben (II) Nicht zulässig sind: Angaben, die den Eindruck erwecken, durch Verzicht auf das Lebensmittel könnte die Gesundheit beeinträchtigt werden Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme Angaben, die auf Empfehlungen von einzelnen Ärzten oder Vertretern medizinischer Berufe und von Vereinigungen verweisen Folie: 20

21 Spezielle Voraussetzungen für die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben (III) Falls Angabe noch nicht zugelassen und noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommen: Ausführliches Zulassungsverfahren für Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos sowie Angaben über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Art. 14 Abs. 1, Art. 15, 16, 17, 19) Beschleunigtes Zulassungsverfahren für sonstige Angaben (Art. 13 Abs. 5, Art. 18) Folie: 21

22 Problem: Datenschutz Investitionen, die zur Gewinnung der Daten getätigt werden (z.b. Studien), sollen für fünf Jahre ab Zulassung der gesundheitsbezogenen Angabe dem Investor zugute kommen Voraussetzungen: Bezeichnung der Daten als geschützt bei der Antragstellung ausschließliches Nutzungsrecht der Daten Erforderlichkeit der Vorlage der Daten im Zulassungsverfahren Ziel: Investitionsanreiz Problem: geschützter Zeitraum relativ kurz (Vergleich Patentrecht: 20 Jahre, Markenrecht: 10 Jahre) Folie: 22

23 Problem: Vergleichende Angaben Voraussetzungen: Vergleich nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie und unter Berücksichtigung einer Reihe von Lebensmitteln dieser Kategorie (auch andere Marken!), deren Zusammensetzung die Verwendung einer Angabe nicht erlaubt Angabe des Unterschieds in der Menge eines Nährstoffs und/oder im Brennwert Vergleich muss sich auf dieselbe Menge beziehen Folie: 23

24 Gewünschte Angabe: Beispiel einer Kennzeichnung (I) Käse ist gesund Käse, die natürliche Calciumquelle Erforderliche Angaben: Calcium trägt zur Knochengesundheit und Muskelfunktion bei (spezielle gesundheitsbezogene Angabe bei unspezifischer Angabe) Dafür ist es erforderlich, täglich mind. 800 mg Calcium zu sich zu nehmen. Bereits 50 Gramm Käse decken 25% dieses empfohlenen Tagesbedarfs (Informationen zur Menge des Lebensmittels und zum Verzehrmuster, die erforderlich sind, um die behauptete positive Wirkung zu erzielen) Achtung! Nicht geeignet für Personen mit Lactose-Intoleranz! (Hinweis an Personen, die es vermeiden sollten, dieses Lebensmittel zu verzehren) Folie: 24

25 Beispiel einer Kennzeichnung (II) Gewünschte Angabe: Käse ist gesund Käse, die natürliche Calciumquelle Erforderliche Angaben: Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise sind wichtig. Nährwertinformationen über Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, Fett, Zucker, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium Calciumgehalt Folie: 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie: 26

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union 18.1.2007 L 12/3 BERICHTIGUNGEN Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

RA Peter Loosen, LL.M.

RA Peter Loosen, LL.M. 1 Nährwertprofile als Voraussetzung für Health Claims 3. BfR-Forum Verbraucherschutz Berlin, 23. April 2007 Aus der Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.v. Geschäftsführer/Leiter

Mehr

Merkblatt. Werbeaussagen bei Lebensmitteln. August 2007

Merkblatt. Werbeaussagen bei Lebensmitteln. August 2007 Werbeaussagen bei Lebensmitteln August 2007 Eschenweg 31 85354 Freising Tel: 08161-787 36 03 Fax: 08161-787 36 81 E-Mail: info@milchhandwerk.info Internet: www.milchhandwerk.info Werbeaussagen bei Lebensmitteln

Mehr

Verpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v.

Verpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Verpflichtende Nährwertangabe ab 13.12.2016 Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Rechtliche Grundlage VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Lebensmittelinformationsverordnung

Mehr

Landesuntersuchungsamt, Institut für Lebensmittelchemie Trier. Information

Landesuntersuchungsamt, Institut für Lebensmittelchemie Trier. Information Die Europäische Kommission hat am 18.07.2002 mit der Richtlinie 2002/67/EG 1 neue Etikettierungsvorschriften für koffein- und chininhaltige Lebensmittel beschlossen, die zum 01.07.2004 in Kraft treten

Mehr

DECHEMA November 2007 Luckenwalde

DECHEMA November 2007 Luckenwalde DECHEMA November 2007 Luckenwalde Gesundheit durch präventive Lebensmittel Ungesättigte Fettsäuren als Teil gesundheitlich präventiver Lebensmittel Gliederung der Präsentation - Warum? - positive Nährstoffe

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2006R1924 DE 29.11.2012 003.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B C1 VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN

Mehr

Nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln

Nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln Nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln Grundlage der Nährwertkennzeichnung Bestimmung ist EU-harmonisiert durch NWKV Verordnung über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (NWKV) BGBl. 896/1995

Mehr

Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln - NKV (Nährwert-Kennzeichnungsverordnung)

Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln - NKV (Nährwert-Kennzeichnungsverordnung) Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln - NKV (Nährwert-Kennzeichnungsverordnung) vom 25. November 1994, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994

Mehr

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?

Mehr

Von der Werbung mit Gesundheit und Nährwert KonsumentInneninformation oder Werbeschmäh?

Von der Werbung mit Gesundheit und Nährwert KonsumentInneninformation oder Werbeschmäh? Von der Werbung mit Gesundheit und Nährwert KonsumentInneninformation oder Werbeschmäh? 4. Mai 2010, St. Pölten Mag. Sonja Reiselhuber-Schmölzer ernährung e³ Macho & Reiselhuber OG Was Sie erwartet Nährwertbezogene

Mehr

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts

Mehr

Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke

Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke aus ernährungswissenschaftlicher Sicht Mag. Martin Schiller, Fa. esstempore Überblick Health Claims Funktion, Nutzen, Schwachstellen Artikel 13 vs. Artikel

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 ««««««««««««2009 Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz VORLÄUFIG 2003/0165(COD) 3.3.2005 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Mehr

A) Krankmachende Risiken verringern Wussten Sie, dass viele chronische Krankheiten vermeidbar sind?

A) Krankmachende Risiken verringern Wussten Sie, dass viele chronische Krankheiten vermeidbar sind? Gesunde Ernährung Warum ist gesunde Ernährung so wichtig? A) Krankmachende Risiken verringern Wussten Sie, dass viele chronische Krankheiten vermeidbar sind? Dazu gehören Erkrankungen wie:» Herzkrankheiten»

Mehr

Veggie. Depot. 1 x einnehmen. 10-fach versorgt. Avitale. Vegan, vegetarisch, gut versorgt! Jod B12. Vitamine + Mineralstoffe.

Veggie. Depot. 1 x einnehmen. 10-fach versorgt. Avitale. Vegan, vegetarisch, gut versorgt! Jod B12. Vitamine + Mineralstoffe. Avitale Veggie Depot Ca C 1 x einnehmen. 10-fach versorgt. Fe Zn B2 B6 B1 Jod D2 nur 1x täglich B12 Vitamine + Mineralstoffe Nahrungsergänzung für eine vegane und vegetarische Ernährung Vegan, vegetarisch,

Mehr

Haferherzen mit Beta-Glucan

Haferherzen mit Beta-Glucan Haferherzen mit Beta-Glucan Betavivo Haferherzen mit einer hohen Konzentration an Beta-Glucan. Eine gute Portion für Ihr Herz. WAS IST BETAVIVO? Betavivo sind knusprige Haferherzen, die Beta-Glucan in

Mehr

(2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für natürliches Mineralwasser, Trink- und Quellwasser.

(2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für natürliches Mineralwasser, Trink- und Quellwasser. Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der Nährwertkennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel)

Mehr

1. ORAC SYMPOSIUM Donnerstag, 9. Juni 2011. Hindenburgstraße 59 66119 Saarbrücken

1. ORAC SYMPOSIUM Donnerstag, 9. Juni 2011. Hindenburgstraße 59 66119 Saarbrücken 1. ORAC SYMPOSIUM Donnerstag, 9. Juni 2011 Hindenburgstraße 59 66119 Saarbrücken ORAC Alles was Recht ist Kurze Übersicht zum Sachstand bzgl. der Wirksamkeit von Antioxidantien Bedeutung antioxidativwirksamer

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER

Mehr

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Mag. Markus Zsivkovits, MScTOX Institut für Lebensmittelsicherheit Wien BfR Forum Verbraucherschutz NEM Berlin, 10.10.2012 www.ages.at Österreichische

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft

Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Antje Preußker Wissenschaftliche Leitung BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel steht für

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderungen vom... Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 1

Mehr

Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS)

Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS) Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS) ENTWURF Änderung vom... Das Bundesamt für Gesundheit, gestützt auf Artikel 8a der Spielzeugverordnung vom 27. März 2002 1,

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Ernährung im Alltag`- Wie man sich gesund ernährt

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Ernährung im Alltag`- Wie man sich gesund ernährt Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Ernährung im Alltag`- Wie man sich gesund ernährt Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 4.-10. Schuljahr

Mehr

AMFORMULA DIET MAHLZEITENERSATZ

AMFORMULA DIET MAHLZEITENERSATZ AMFORMULA DIET MAHLZEITENERSATZ AMFORMULA DIET MAHLZEITENERSATZ Geschmack: Vanille, Schokolade, Erdbeere, Cappuccino Packungsgröße: Darreichungsform: Pulver Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung.

Mehr

Globale Health and Wellness - Strategien der Lebensmittel-Industrie

Globale Health and Wellness - Strategien der Lebensmittel-Industrie Globale Health and Wellness - Strategien der Lebensmittel-Industrie am Beispiel von Kraft Foods PD Dr.Gerd Harzer 21.November, Weihenstephan ZIEL -TUM- akademie Kraft Foods Health and Wellness bei Kraft

Mehr

Weight Watchers Produkte aus dem Supermarkt Neuer Look und innovatives ProPoints Konzept zum Jubiläum

Weight Watchers Produkte aus dem Supermarkt Neuer Look und innovatives ProPoints Konzept zum Jubiläum Weight Watchers Produkte aus dem Supermarkt Neuer Look und innovatives ProPoints Konzept zum Jubiläum Düsseldorf, Januar 2010. Zum fünften Geburtstag des Weight Watchers Lebensmittelsortiments gibt es

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Risikomanagement in Theorie und Praxis

Risikomanagement in Theorie und Praxis Risikomanagement in Theorie und Praxis Prof. Dr. Wolfgang Voit Philipps-Universität Marburg Forschungsstelle für Lebensmittelrecht Anforderungen an ein sicheres Lebensmittel Art. 14 VO 178/2002 Gesundheitsschädlich

Mehr

Was muss, was kann gekennzeichnet werden?

Was muss, was kann gekennzeichnet werden? Was muss, was kann gekennzeichnet werden? Rechtsgrundlagen der Lebensmittelkennzeichnung Prof. Dr. Stefan Leible Direktor der Europäisches Lebensmittelrecht an der Fertigpackungen Lose Ware Fertigpackungen

Mehr

Dr. Oetker Deutschland Die praktische Umsetzung der neuen Verpflichtung zur Nährwertdeklaration

Dr. Oetker Deutschland Die praktische Umsetzung der neuen Verpflichtung zur Nährwertdeklaration Die praktische Umsetzung der neuen Verpflichtung zur Nährwertdeklaration Dr. Petra Alina Unland Abteilungsleiterin Lebensmittelrecht International Dr. Oetker Nahrungsmittel KG punland@oetker.de Was ändert

Mehr

Weiterführende Aufgabe C

Weiterführende Aufgabe C ON! Reihe Lebensmittel und Ernährung Arbeitsmaterialien Seite 1 Funktionelle Lebensmittel Einstieg In dieser Einheit lernen die Schüler und Schülerinnen, was funktionellen Lebensmitteln sind und wie sie

Mehr

Österreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage Kapitel / B 26 / Erfrischungsgetränke

Österreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage Kapitel / B 26 / Erfrischungsgetränke Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / B 26 / Erfrischungsgetränke Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0006-II/B/13/2014 vom 25.02.2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite: 1 FRUCHTSAFTLIMONADE,

Mehr

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Die Neuordnung des Zusatzstoff- und Enzymrechts 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide in Detmold am 20. Juni 2006 RA Amin Werner, Vb.

Mehr

WERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79

WERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79 WERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79 Wertbestimmende Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/ 228 "Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln" Brüssel, den 31. März 2004 STELLUNGNAHME des Europäischen

Mehr

Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft

Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Kap. 2 Abschn.

Mehr

DGF-FACHGRUPPE ANALYTIK, QUALITÄT UND PRODUKTSICHERHEIT

DGF-FACHGRUPPE ANALYTIK, QUALITÄT UND PRODUKTSICHERHEIT Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Eine Zusammenfassung für die Produktgruppe Fette und Öle Am 25. Oktober 2011 wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 1 das neue Kennzeichnungsrecht

Mehr

wirüberuns Alles rund um die Ernährung erlenbacher Mitarbeiterinfo

wirüberuns Alles rund um die Ernährung erlenbacher Mitarbeiterinfo 7 2016 erlenbacher Mitarbeiterinfo wirüberuns Alles rund um die Ernährung Stoffwechsel Körper Leben Fette Obst Verdauung Sport Salz Kohlenhydrate Nahrungsmittel Omega Kalorien Nährstoffe Gesellschaft Süßigkeiten

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

Europarechtliche Gestaltungsspielräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung von Babynahrung

Europarechtliche Gestaltungsspielräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung von Babynahrung Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Europarechtliche Gestaltungsspielräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung von Babynahrung Europarechtliche Gestaltungsräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung

Mehr

bewusster zu konsumieren

bewusster zu konsumieren Verstehen, um bewusster zu konsumieren DIE LEBENSMITTEL- VERPACKUNGEN Die nötigen Informationen: bewährte Praktiken Die Konsumenten, ob gross oder klein, müssen informierte Entscheidungen treffen können.

Mehr

Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika

Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika 1. Preisangabe Bei der Werbung für Alkoholika unter Nennung von Preisen sowie beim Handel mit Alkoholika sind die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger

Mehr

Nährwerttabellen für alle Produkte der Marken. Bahlsen Brandt Leibniz PiCK UP!

Nährwerttabellen für alle Produkte der Marken. Bahlsen Brandt Leibniz PiCK UP! Nährwerttabellen für alle Produkte der Marken Bahlsen Brandt Leibniz PiCK UP! Nährwerte - Bahlsen Seit 2008 versieht Bahlsen alle seine Produkte mit der erweiterten Nährwertkennzeichnung und folgt damit

Mehr

Hofele u.a., Richtig einkaufen bei Diabetes (ISBN ) 2008 Trias Verlag

Hofele u.a., Richtig einkaufen bei Diabetes (ISBN ) 2008 Trias Verlag Einkaufs- Tabellen Die folgenden Einkaufs- Tabellen enthalten über 900 Lebensmittel und Getränke, die Sie aus dem Supermarkt, dem Reformhaus oder Bioladen kennen. Durch die übersichtliche Bewertung erkennen

Mehr

Kennzeichnung von Fruchtsaft, einigen ähnlichen Erzeugnissen und Fruchtnektar (Fruchtsaftverordnung)

Kennzeichnung von Fruchtsaft, einigen ähnlichen Erzeugnissen und Fruchtnektar (Fruchtsaftverordnung) Kennzeichnung von Fruchtsaft, einigen ähnlichen Erzeugnissen und Fruchtnektar (Fruchtsaftverordnung) Rhea Kraasz Dipl.-Betriebswirt (FH) rhea.kraasz@obtingo.de 11. August 2008 Zusammenfassung Dieses Papier

Mehr

10. FEI-Kooperationsforum 2011

10. FEI-Kooperationsforum 2011 10. FEI-Kooperationsforum 2011 Functional Food 2.0: Neue Perspektiven für die Lebensmittelindustrie Functional Food: Der aktuelle Rechtsrahmen RA Peter Loosen, LL.M. Geschäftsführer/Leiter Büro Brüssel

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Grundlagen unserer Ernährung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Lernwerkstatt: Grundlagen unserer Ernährung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Lernwerkstatt: Grundlagen unserer Ernährung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de 4.-10. Schuljahr Christine Schlote

Mehr

Verpackung und Inhalte Lehrerinformation

Verpackung und Inhalte Lehrerinformation 02 / Lebensmittelvergleich Lehrerinformation 1/8 Arbeitsauftrag Ziel Material Die Schülerinnen und Schüler lesen die kurzen Informationstexte zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Anschliessend untersuchen

Mehr

Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012

Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012 Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012 Gliederung Einleitung Rechtsbestimmungen Übersicht Begriffsbestimmungen / Definitionen

Mehr

POWERBAR ISOACTIVE Isotonisches Sportgetränk mit 5 Elektrolyten und C2MAX Dual Source Carb Mix

POWERBAR ISOACTIVE Isotonisches Sportgetränk mit 5 Elektrolyten und C2MAX Dual Source Carb Mix POWERBAR ISOACTIVE Isotonisches Sportgetränk mit 5 Elektrolyten und C2MAX Dual Source Carb Mix Produktbeschreibung Beim Sport verlierst du durch Schwitzen Wasser und Elektrolyte. Dein Körper braucht die

Mehr

nut.s nutritional.software BASISINFORMATIONEN FÜR DIE NÄHRWERTBERECHNUNG IN LEBENSMITTELERZEUGENDEN BETRIEBEN

nut.s nutritional.software BASISINFORMATIONEN FÜR DIE NÄHRWERTBERECHNUNG IN LEBENSMITTELERZEUGENDEN BETRIEBEN nut.s nutritional.software BASISINFORMATIONEN FÜR DIE NÄHRWERTBERECHNUNG IN LEBENSMITTELERZEUGENDEN BETRIEBEN Inhalt Seite 3 Die Hauptnährstoffe - Woraus besteht das Produkt hauptsächlich? 4 Die Nährstoffe

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011 Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über den Zusatz von Süßungsmitteln zu Lebensmitteln

Mehr

Rechtliche Aspekte im Umgang mit Lebensmitteln - Deklarationspflichten im Überblick

Rechtliche Aspekte im Umgang mit Lebensmitteln - Deklarationspflichten im Überblick Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Lebensmittelsicherheit Rechtliche Aspekte im Umgang mit Lebensmitteln - Bernburg, 23.03.15 Direktvermarkter Sachsen-Anhalt (Quelle: www.webks.de)

Mehr

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Lebensmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel? Im 3 Ziffer 4 des LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz),

Mehr

Das Nahrungsmittel Ei Lehrerinformation

Das Nahrungsmittel Ei Lehrerinformation Lehrerinformation 1/7 Arbeitsauftrag Die Sch erhalten eine umfassende Betrachtung der Inhaltsstoffe inkl. intensiver Befassung mit der Nahrungsmittelpyramide und der Wichtigkeit des Eis in diesem Zusammenhang.

Mehr

Prof. Dr. Manfred Rietz, Peter Weffers. Grundkurs Ernährung. Arbeitsheft. 1. Auflage. Bestellnummer 91477

Prof. Dr. Manfred Rietz, Peter Weffers. Grundkurs Ernährung. Arbeitsheft. 1. Auflage. Bestellnummer 91477 Prof. Dr. Manfred Rietz, Peter Weffers Grundkurs Ernährung Arbeitsheft 1. Auflage Bestellnummer 91477 Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine E-Mail an 91477_001@bv-1.de

Mehr

POWERBAR PROTEIN PLUS 80% Protein unterstützt den Muskelaufbau, reich an Caseineiweiß

POWERBAR PROTEIN PLUS 80% Protein unterstützt den Muskelaufbau, reich an Caseineiweiß POWERBAR PROTEIN PLUS 80% Protein unterstützt den Muskelaufbau, reich an Caseineiweiß Produktvorteile (lange Beschreibung): Als Sportler setzt du dir ambitionierte Ziele und willst auf dem Weg dahin keine

Mehr

Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben Geografische Herkunftsangaben 1. Allgemeines Geografische Herkunftsangaben sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft

Mehr

Über 85 Jahre Ernährungs kom petenz aus dem Hause SCHNEEKOPPE Unser Abnehmkonzept mit Rezepten für Ihr Wunschgewicht

Über 85 Jahre Ernährungs kom petenz aus dem Hause SCHNEEKOPPE Unser Abnehmkonzept mit Rezepten für Ihr Wunschgewicht Über 85 Jahre Ernährungs kom petenz aus dem Hause SCHNEEKOPPE Unser Abnehmkonzept mit Rezepten für Ihr Wunschgewicht WWW.SCHNEEKOPPE.COM Liebe Leserinnen, liebe Leser! Seit über 85 Jahren entwickeln wir

Mehr

Produktspezifikation

Produktspezifikation Seite 1 von 2 Artikelbezeichnung: 12135908 Le Parfait Brotaufstrich Rauchzart Deklaration:. Wasser, pflanzliches Öl, Hefe, Stärke, Salz, Modifizierte Stärke, Zwiebeln, Raucharoma, Verdickungsmittel (Guarkernmehl,

Mehr

Fragenkatalog zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011)

Fragenkatalog zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) Stand: 11. Juni 2014 1 Woraus ergibt sich, dass die VO (EU) Nr. 1169/2013 (LMIV) im Weinsektor überhaupt anwendbar ist? Die LMIV legt Grundsätze für die Information und Kennzeichnung von Lebensmitteln

Mehr

Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben

Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben Einleitung Gesetzliche Vorgaben gemäß LMIV - verpflichtende, freiwillige Nährwertangaben - Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

Die ersten kontrolliert glutenfreien Haferflocken aus Deutschland

Die ersten kontrolliert glutenfreien Haferflocken aus Deutschland Die ersten kontrolliert glutenfreien Haferflocken aus Deutschland Wir analysieren jede Charge auf Glutenfreiheit und garantieren unter 20 ppm Gluten. Mai 2016 OATS DE-018-024 Hafer glutenfrei: So geht

Mehr

Ab April 2016 erhältlich

Ab April 2016 erhältlich Ab April 2016 erhältlich SCHÖNHEIT KOMMT VON INNEN Dass manche Lebensmittel als wahre Schönmacher gelten, zeigt: Schönheit kommt von innen und wirkt nach außen. Ein ganzheitliches AntiAging setzt deshalb

Mehr

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung / Einleitung Inhaltlich entspricht der Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 weitgehend dem bisherigen Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 idgf. Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 übernimmt

Mehr

Ernährungs-und Stoffwechsel-Analyse

Ernährungs-und Stoffwechsel-Analyse Ernährungs-und Stoffwechsel-Analyse von Maria Muster beyou Abnehm-Club So haben Sie gegessen! Ausgewertet nach ernährungswissenschaftlichen Richtlinien von PEP Food Consulting- Institut für Ernährung,

Mehr

Zur Auslegung des Begriffes natürliches Aroma i.s.d. Art. 16 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1334/2008

Zur Auslegung des Begriffes natürliches Aroma i.s.d. Art. 16 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1334/2008 188 Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Zur Auslegung des Begriffes natürliches Aroma i.s.d. Art. 16 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1334/2008 2016 Deutscher Bundestag PE 6-3000-22/16 Seite 2 Zur Auslegung des

Mehr

Gesunde Ernährung für Körper und Geist

Gesunde Ernährung für Körper und Geist Gesunde Ernährung für Körper und Geist Dr. med Jolanda Schottenfeld-Naor Internistin, Diabetologin, Ernährungsmedizinerin RP-Expertenzeit 25. März 2015 Grundlagen der Ernährung Nährstoffe sind Nahrungsbestandteile,

Mehr

Nährstoffe. Copyright: Europäische Stiftung für Gesundheit, CH - 6300 Zug

Nährstoffe. Copyright: Europäische Stiftung für Gesundheit, CH - 6300 Zug Nährstoffe Woraus bestehen unsere Lebensmittel? Die drei wichtigsten Grundnahrungsstoffe in unseren Lebensmitteln sind die Kohlenhydrate, die Eiweiße und die Fette. Es ist wichtig für Ihre Gesundheit,

Mehr

Gesundheit vor Augen!

Gesundheit vor Augen! Gesundheit vor Augen! Über gesunde Ernährung für die Augen! Ratgeber für Patienten mit Uveitis + So viele gute Gründe für etwas Neues Vorwort Das Essen soll zuerst das Auge erfreuen und dann den Magen,

Mehr

POWERBAR ENERGIZE das Original Kohlenhydratriegel mit C2MAX Dual Source Carb Mix und Mineralstoffen

POWERBAR ENERGIZE das Original Kohlenhydratriegel mit C2MAX Dual Source Carb Mix und Mineralstoffen POWERBAR ENERGIZE das Original Kohlenhydratriegel mit C2MAX Dual Source Carb Mix und Mineralstoffen Produktbeschreibung Um im intensiven Training und im Wettkampf alles geben zu können, sollten deine Energiespeicher

Mehr

auf Basis von Recherchen relevanter Quellen und Interviews mit Experten aus dem Lebensmittlerecht von: Dr. Heiko Dustmann

auf Basis von Recherchen relevanter Quellen und Interviews mit Experten aus dem Lebensmittlerecht von: Dr. Heiko Dustmann P 10044 Bauernmarkt Chiemgau e. G. Kirchplatz 8 D-83128 Halfing Absicherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auslobung des gesundheitlichen Zusatznutzens der im Rahmen des Omega 3 Herzmilchprojekts

Mehr

Nahrungsergänzungsmittel. ZIEL-Akademie Das rechtliche Korsett für Produktinnovationen

Nahrungsergänzungsmittel. ZIEL-Akademie Das rechtliche Korsett für Produktinnovationen ZIEL-Akademie Das rechtliche Korsett für Produktinnovationen Functional Food FUNKTIONELLER INHALTSSTOFF prof. dr. alfred hagen meyer rechtsanwalt honorarprofessor an der TU münchen www.meyer-meisterernst.de

Mehr

Grundsätzliche Information (1)

Grundsätzliche Information (1) Grundsätzliche Information (1) Bekannte Fakten und Tatsachen : Ein normaler Mensch benötigt ca. 2 Liter Flüssigkeit am Tag, abhängig von Belastung und Klima! Ungefähr 1 Liter zusätzlich wird aus der Nahrung

Mehr

NATURAL ENERGY CEREAL natürlicher Sportriegel mit leckeren Vollkorn-Haferflocken

NATURAL ENERGY CEREAL natürlicher Sportriegel mit leckeren Vollkorn-Haferflocken NATURAL ENERGY CEREAL natürlicher Sportriegel mit leckeren Vollkorn-Haferflocken Produktvorteile (lange Beschreibung): Wenn du draußen mal wieder länger unterwegs bist oder noch eine Trainingseinheit später

Mehr

DHA- UND EPA-REICHES ÖL AUS DER MIKROALGE SCHIZOCHYTRIUM

DHA- UND EPA-REICHES ÖL AUS DER MIKROALGE SCHIZOCHYTRIUM Dr. Rodney Gray DSM Nutritional Lipids (eine Abteilung der DSM Nutritional Products LLC) 6. Juli 2012 NFU 786 DHA- UND EPA-REICHES ÖL AUS DER MIKROALGE SCHIZOCHYTRIUM Lieber Rodney, Gegenstand meines Schreibens

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

Professor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG

Professor Dr. Peter Krebs. Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung UWG Unlauterkeit irreführender geschäftlicher Handlungen, 5 UWG (Achtung: Markenrecht kann nach h.m Sperrwirkung entfalten) A Vorrangige Prüfung von 3 Abs. 3

Mehr

Leitfaden zur Lebensmittelinformations- Verordnung

Leitfaden zur Lebensmittelinformations- Verordnung Leitfaden zur Lebensmittelinformations- Verordnung Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Version: April 2013 www.fooddrinkeurope.eu www.eurocommerce.be Hintergrund der Verordnung Einleitung Die Verordnung (EU)

Mehr

Mit einem gesunden Herz leben

Mit einem gesunden Herz leben Mit einem gesunden Herz leben 1 Ein Leitfaden für Langlebigkeit und Gesundheit 2 RECHTLICHER HINWEIS: Der Autor war bei der Erstellung dieses Berichts bemüht, so genau und vollständig wie möglich zu sein,

Mehr

Inhalt. Vorwort 11. Geleitworte 12. An wen richtet sich dieses Buch? 13. Mit Diabetes leben? 15

Inhalt. Vorwort 11. Geleitworte 12. An wen richtet sich dieses Buch? 13. Mit Diabetes leben? 15 Vorwort 11 Geleitworte 12 An wen richtet sich dieses Buch? 13 Mit Diabetes leben? 15 Diabetes ist eine chronische Erkrankung 16 Hauptformen des Diabetes 16 Folgeerkrankungen des Diabetes 20 Der Gang zum

Mehr

002067/EU XXV. GP. Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742

002067/EU XXV. GP. Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742 002067/EU XXV. GP Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Inhalt. 7 Liebe Leserinnen und Leser

Inhalt. 7 Liebe Leserinnen und Leser Inhalt 7 Liebe Leserinnen und Leser 11 Fett ein wichtiger Energielieferant 17 Übergewicht eine Frage der Energiebilanz 25 Cholesterin kein Grund zur Panik 29 Wie Sie die Tabelle nutzen können 32 Cholesterin-

Mehr

Is(s)t Deutschland zu FETT?

Is(s)t Deutschland zu FETT? Is(s)t Deutschland zu FETT? Erste Nationale Verzehrsstudie in den Achtzigern Damals nur alte Bundesländer 11/2003 NVS II Ca. 20000 Teilnehmer in 500 Studienzentren deutschlandweit D-A-CH- Referenzwerte?

Mehr

SVEN-DAVID MÜLLER. Gesünder leben mit pflanzlichen Fetten und Ölen

SVEN-DAVID MÜLLER. Gesünder leben mit pflanzlichen Fetten und Ölen SVEN-DAVID MÜLLER Gesünder leben mit pflanzlichen Fetten und Ölen 18 Was Sie über Fette wissen müssen Übersicht: Fette, ihre Wirkungen, optionale Tagesmengen und Vorkommen Fettsorte Wirkungen im Körper

Mehr

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 2182/2004 DES RATES vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen

Mehr

Welchen Einfluss hat die Ernährung auf die Vermeidung von Darmkrebs?

Welchen Einfluss hat die Ernährung auf die Vermeidung von Darmkrebs? Welchen Einfluss hat die Ernährung auf die Vermeidung von Darmkrebs? Ellen Aberger, Diätassistentin Gesunde Ernährung für den Darm I. Der Verdauungskanal II. Prävention III. Vollwertig und abwechslungsreich

Mehr

Bundesrat Drucksache 504/03 28.07.03. Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - G - Wi

Bundesrat Drucksache 504/03 28.07.03. Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - G - Wi Bundesrat Drucksache 504/03 28.07.03 EU - A - G - Wi Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwertund gesundheitsbezogene

Mehr

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen 1 Basis-VO (EG) Nr. 178/2002, SARAH STÜRENBURG 1.1 Art. 1 Ziel und Anwendungsbereich 1.2 Art. 2 Definition von Lebensmittel 1.3 Artikel 3 Sonstige Definitionen

Mehr

Versteckte Süßmacher Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Referentin: Elvira Schwörer 13. DGE-BW-Forum, Süßungsmittel,

Versteckte Süßmacher Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Referentin: Elvira Schwörer 13. DGE-BW-Forum, Süßungsmittel, Versteckte Süßmacher Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Referentin: Elvira Schwörer 13. DGE-BW-Forum, Süßungsmittel, 20.03.2014 2 Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Kennzeichnungsvorschriften

Mehr

Musteraufgaben. Welche Nahrungsbestandteile zählen zu den nicht-energieliefernden Nahrungsmitteln?

Musteraufgaben. Welche Nahrungsbestandteile zählen zu den nicht-energieliefernden Nahrungsmitteln? Fach: PKA - 34001_PKA-Ernährung und Verdauung Anzahl Aufgaben: 40 Musteraufgaben Diese Aufgabensammlung wurde mit KlasseDozent erstellt. Sie haben diese Aufgaben zusätzlich als KlasseDozent-Importdatei

Mehr

LACTRASE-PRODUKTE. Verkehrsbezeichnung: Diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Lactose-Intoleranz im Rahmen eines Diätplanes

LACTRASE-PRODUKTE. Verkehrsbezeichnung: Diätetisches Lebensmittel zur besonderen Ernährung bei Lactose-Intoleranz im Rahmen eines Diätplanes LACTRASE-PRODUKTE Lactrase 1500_100er Kapseln PZN-7175787 Füllstoff Dicalciumphosphat, Gelatine*, Lactase (4 %; 4g/100g), Farbstoff E 171* 1 5 Kapseln kurz vor oder mit lactosehaltigen Speisen und Getränken.

Mehr

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung? Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände (LM-BG) aus Kunststoff (nach Art. 15 i.v.m. Anh. IV VO (EU) Nr. 10/2011) FRAGE 1: Wieso brauche

Mehr