Sitzungsvorlage. Landkreis Esslingen. Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen
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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 12. Febr KSA JHA Betreff: SGB II - Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Landkreis Esslingen - Sachstandsbericht zum und Ausblick Kommunale Leistungen im SGB II - Kreisarbeitsgemeinschaft Beschäftigungshilfen Anlagen: 1 Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Kenntnisnahme Auswirkungen auf den Haushalt: Die kommunalen Leistungen für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und der kommunale Finanzierungsanteil für die Verwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Landkreis Esslingen sind im Teilhaushalt 6, Ergebnishaushalt, Produktgruppe 3120 im Haushaltsplan 2014 mit einem Nettoressourcenbedarf in Höhe von 34,47 Mio. (2015 mit 33,78 Mio. ) veranschlagt.
2 - 2 - Sachdarstellung: I. Sachstandsbericht zum und Ausblick 2015 Der Sachstandsbericht ist als Anlage der Vorlage beigefügt. II. Kommunale Leistungen im SGB II 1. Entwicklung der Kosten der Unterkunft In der Sitzung am hat der Sozialausschuss vom Sachstandsbericht zum Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 9/2014). Zuletzt wurde der Sozialausschuss in der Sitzung am bei der Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2015 (Vorlage Nr. 111/2014, Anlage 2 S. 10 ff.) über die Entwicklung bei den Kosten der Unterkunft und der Bundesbeteiligung an diesen Kosten informiert. Im April 2014 war die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) auf dem Höchststand. Nach dem Tiefststand im September 2014 war die Tendenz wieder leicht steigend. Der Bruttoaufwand für die erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft beläuft sich für das Jahr 2014 auf 48,1 Mio.. In den letzten 8 Jahren haben sich die Kosten und die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften wie folgt entwickelt: Jahr Zahl der BG im Jahresdurchschnitt Kosten der Unterkunft ,7 Mio ,8 Mio ,2 Mio ,4 Mio ,2 Mio ,6 Mio ,5 Mio * 48,1 Mio. *vorläufiger Wert 2. Entwicklung der Bundesbeteiligung a) Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese Beteiligung belief sich im Jahr 2014 im Land Baden-Württemberg auf 31,6 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen. Nicht erstattungsfähig sind einmalige Bedarfe für die Unterkunft, z. B. Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten
3 - 3 - b) Ab dem Jahr 2015 beträgt die Bundesbeteiligung im Land Baden- Württemberg 35,3 Prozent; in dieser Erhöhung enthalten ist die weitere Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 wegen der Belastungen durch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und den Ausbau der Kindertagesbetreuung c) Die Belastung von Kommunen durch die besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten soll für das Jahr 2014 ausgeglichen werden über eine zusätzliche Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung länderspezifisch für Baden-Württemberg um 0,38 Prozentpunkte. d) Nach wie vor ersetzt der Bund die Aufwendungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach dem SGB II und dem Bundeskindergeldgesetz. Diese Beteiligung ist ebenfalls an die erstattungsfähigen Unterkunftskosten gekoppelt und beträgt seit dem Jahr ,3 Prozent ( 46 Abs. 6 SGB II). Seit dem Jahr 2013 erfolgt eine jährliche Revision des Erstattungssatzes auf der Grundlage der tatsächlichen BuT-Nettoaufwendungen des Vorjahres. Im Jahr 2015 wird die Quote der Bundesbeteiligung auf der Grundlage der tatsächlichen Leistungen für BuT in 2014 erneut überprüft. Die Aufwendungen des Landkreises Esslingen beliefen sich für das Jahr 2014 auf 1,643 Mio.. 3. Verwaltungs- und Personalkosten des Landkreises im Jobcenter Nach 46 Abs. 3 SGB II beträgt der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung ab ,8 Prozent. Demnach beträgt der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) ab ,2 Prozent der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung. Zuvor hatte der kommunale Träger sich mit 12,6 Prozent zu beteiligen. Die Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten, die der Berechnung des Finanzierungsanteils zugrunde liegen, ist seit in einer Rechtsverordnung geregelt (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung VKFV). Ein geringer Teil der Gesamtverwaltungskosten ist allerdings nicht auf den kommunalen Träger umlagefähig. Die Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters und der kommunale Finanzierungsanteil entwickelten sich in den Jahren wie folgt: Jahr Gesamtverwaltungskosten KFA in Prozent Aufwendungen des Landkreises RE ,2 % 2,395 Mio. Vorl. RE ,2 % 2,367 Mio. Plan ,2 % 2,510 Mio.
4 - 4 - Am waren im Jobcenter 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises beschäftigt. Die tatsächlich anfallenden Personalkosten erstattet das Jobcenter aus dem Gesamtverwaltungskostenbudget an den Landkreis auf der Grundlage der VKFV. Weiter erhält der Landkreis für die Kosten der Personalverwaltung eine Pauschale von 2 % der Personalkosten. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis des Personalamtes des Landkreises belaufen sich die Personalkosten für die Landkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Jobcenter im Jahr 2014 auf ,99 Euro, erstattet wurde ein Betrag in Höhe von ,58 Euro. Die Differenz in Höhe von ,41 Euro ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2014 nach der VKFV für Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte ein Zuschlag von bis zu 30 % der tatsächlichen Personalkosten anerkannt wird, während die Kommunen in Baden-Württemberg im Jahr 2014 für jede Beamtin und jeden Beamten eine Umlage von 37 % an den kommunalen Versorgungsverband abführen müssen. Für die Jahre 2015 bis 2017 wird ein Zuschlag zu den Personalkosten von bis zu 35 % anerkannt (Änderung der VKFV zum ). Der Landkreistag Baden-Württemberg hat festgestellt, dass aber weiterhin die Aufgabe besteht, angemessene Pauschalen für die Versorgungsaufwendungen kommunaler Beamten festzusetzen. Die vorübergehende Erhöhung verbessert nun zunächst die Situation. III. Kreisarbeitsgemeinschaft Beschäftigungshilfen Im Jahr 2014 fanden zwei Sitzungen der Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) unter Federführung der Landkreisverwaltung statt. Der Arbeitsgemeinschaft gehören neben dem Landkreis der Geschäftsführer des Jobcenters und die im Landkreis tätigen Bildungs- und Beschäftigungsträger der freien Wohlfahrtspflege an. Ein Thema war das Arbeitsmarktprogramm 2015 des Jobcenters Landkreis Esslingen. Der Geschäftsführer des Jobcenters teilte mit, dass sowohl das Gesamtbudget als auch die Eingliederungsleistungen in etwa gleichgeblieben sind. Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten sei nach der ersten Planung in etwa auf dem gleichen Stand wie im Vorjahr. Das Arbeitsmarktprogramm setze stark auf die Gruppe der Auszubildenden. Im Spätstarterprogramm sei mehr geplant als im Vorjahr. In der Eingliederungsbilanz sei es ein Ziel, einen Mix aus Eingliederungszuschuss, beruflicher Weiterbildung und Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Ein weiteres Thema war das Landesprogramm Sozialer Arbeitsmarkt / Passiv-Aktiv-Transfer. In der Sitzung am teilte die Landkreisverwaltung mit, dass 26 von 30 Plätzen belegt sind. (Die Platzbelegung zum siehe Sachstandsbericht 2014 des Jobcenters Landkreis Esslingen, S. 4 f.).
5 - 5 - Dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg war es wichtig, dass alle zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft werden und alle Plätze belegt sind. Das Ministerium hält deshalb auch nicht mehr am Vorrang des privilegierten Bereichs fest. Am hat das Ministerium mitgeteilt, dass der Landtag von Baden-Württemberg die Mittel für das Programm für 2015 bewilligt hat. Heinz Eininger Landrat
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