Das Bundesteilhabegesetz. Eingliederungshilfe in Veränderung und die Auswirkungen für uns alle

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Bundesteilhabegesetz. Eingliederungshilfe in Veränderung und die Auswirkungen für uns alle"

Transkript

1 Das Bundesteilhabegesetz Eingliederungshilfe in Veränderung und die Auswirkungen für uns alle Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung am 2. November 2017 in Lüneburg!

2 Vom SGB XII zum BTHG Ein langer Weg! Seit mindestens 15 Jahren wird über eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe spekuliert, diskutiert. Besonders die Arbeits- und Sozialminister haben hier Druck und Vorschläge gemacht. Hintergrund auch: die Kostenentwicklung in der EGH! Schon in der Regierungsära Kohl wurde(n) über Möglichkeiten nachgedacht und Entscheidungen getroffen, um den Kostenanstieg zu bremsen.

3 Vom BSHG zum SGB XII und SGB IX zum BTHG Besonders groß wurde der Druck nach dem Verglühen der Euphorie nach der Wiedervereinigung. Auch die Einführung der Pflegeversicherung hat den Wunsch nach einer besseren Transparenz in der EGH genährt. Bisher haben aus Sicht der meisten Akteure alle bisherigen Ansätze zu keinen größeren Erfolgen geführt. Kosten EGH 1995 = 13,19 Milliarden DM; 2001 = 18,7 Kosten EGH 2006 = 10,5 Milliarden ; 2016 = 16,5

4 Vom BSHG zum SGB XI/IX zum BTHG Anstieg der Fallzahlen; Professionalisierung; Angleichung der Altersentwicklung; Verbesserung der Diagnostik Im Bereich Wohnen ist die Umsteuerung von stationär auf ambulant durchaus gelungen. Dadurch sinken auch die Kosten pro Einzelfall. Ungebrochene Zugänge aber in das System WfbM/TaFö Neuer Wind für die Reformbemühungen ergab sich durch die Ratifizierung der BRK in Verschränkung von inhaltlichen und fiskalischen Gesichtspunkten Vor allen Dingen wurde der Bund auch dazu gedrängt, mehr finanzielle Lasten zu schultern.

5 Artikel 19 BRK Gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. Aber: auch Auswirkungen für alle anderen Lebensbereiche. Inklusion meint: von Anfang an dabei sein!

6 Vom SGB XII zum BTHG Lange Zeit (durchaus bis ins Jahr 2016) sah es so aus, als ob es nicht zu einem Gesetz kommen würde. Wer würde sich politisch durchsetzen? Referentenentwurf mit deutlichen Spar-Akzenten Proteste bundesweit Intervention Bundesrat Kurzfristige Veränderung des Gesetzes Tatsächliche Verabschiedung und Wirksamkeit ab ! Das Gesetz hat viele Webfehler und viele schwierige Fragen z. T. bis 2023 vertagt (Modellversuche, bundesweite Evaluationen).

7 Vom SGB XII zum BTHG Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Weg vom Fürsorge- zu einem modernen Teilhaberecht Leistungen sollen am persönlichen Bedarf orientiert erbracht werden Personenzentrierung Sozialraumorientierung Neuer Begriff von Behinderung Stärkung der Selbstbestimmung der Betroffenen Soll kein Spargesetz werden, aber: Es geht auch darum, den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe in den letzten Jahrzehnten zu begrenzen!

8 Vom SGB XII zum BTHG Fürsorge: Ich weiß, was gut für Dich ist. Teilhabe personenzentriert: Abbau von Barrieren in den verschiedenen Lebensbereichen Du entscheidest, wo Du Dich in die Gesellschaft mit Deinen Neigungen, Fähigkeiten, Entwicklungspotentialen einbringen willst, und ich unterstütze Dich dabei. Sozialhilfeträger nicht mehr zuständig für EGH neuer Leistungsträger!

9 Vom SGB XII zum BTHG Umsetzung ab in verschiedenen Schritten bis zum Was ist schon passiert? Einkommenszuwachs für die Betroffenen (AFÖG verdoppelt; Schonvermögen deutlich erhöht; bessere Verrechnung des Werkstatteinkommens) Erweitertes Führungszeugnis notwendig Änderung Werkstätten-MitwirkungsVO Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen

10 Vom SGB XII zum BTHG Bei uns: Freistellung und Begleitung von Werkstatträten (Vorsitz und Stv.) Freistellung und Begleitung einer Frauenbeauftragten Bereitstellung von Räumlichkeiten und einer entsprechenden Ausstattung Die Wahlen haben im Oktober bereits stattgefunden.

11 Mitbestimmung WfbM Ordnung und Verhalten Arbeitszeitgestaltung Arbeitsentgelte Urlaub Verpflegung Technische Überwachungseinrichtungen Fort-/Weiterbildung Aufenthaltsraumgestaltung Soziale Aktivitäten der Beschäftigten

12 WfbM im Brennpunkt Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung bei den Vereinten Nationen: Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands vom Der Ausschuss ist besorgt über (a) Segregation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates; (b) finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern; (c) den Umstand, dass segregierte Behindertenwerkstätten weder auf den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch diesen Übergang fördern.

13 WfbM im Brennpunkt Empfehlung für Deutschland: a) die schrittweise Abschaffung der Behindertenwerkstätten durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt; b) die Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen keine Minderung ihrer Sozial- und Altersversicherung erfahren, die gegenwärtig an die Behindertenwerkstätten gebunden ist.

14 Zugang zur Eingl.hilfe Eingliederungshilfe ist Personen nach 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 zu leisten, deren Beeinträchtigungen die Folge einer Schädigung der Körperfunktion und -struktur einschließlich der geistigen und seelischen Funktionen sind und die dadurch in Wechselwirkung mit den Barrieren in erheblichem Maße in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. Eine Einschränkung der Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße liegt vor, wenn die Ausführung von Aktivitäten in mindestens fünf einer größeren Anzahl der Lebensbereiche nach Absatz 4 nicht ohne personelle oder technische Unterstützung möglich oder in mindestens drei einer geringeren Anzahl der Lebensbereiche auch mit personeller oder technischer Unterstützung nicht möglich ist.

15 Vom SGB XII zum BTHG Veränderungen ab : Teilhabeplan-Gesamtplanverfahren gemäß ICF Hierbei: Wirkungskontrolle! Start der ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung Zusätzliche Anbieter von Werkstattleistungen Stärkung des Budgets für Arbeit Alternativen zur Werkstatt bereits im Vorfeld viel Geld wird dafür in Modellvorhaben investiert. Zusätzl. Wahlmöglichkeiten! Gesamtplanung Gesamtplankonferenz

16 Gesamtplanung Das Gesamtplanverfahren hat folgende Maßstäbe: Beteiligung LB im gesamten Verfahren Dokumentation der Wünsche des LB Beachtung der Kriterien: transparent trägerübergreifend interdisziplinär konsensorientiert individuell lebensweltbezogen sozialraumorientiert und zielorientiert

17 Teilhabe-Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses Beteiligte: Leistungsberechtigte Person des Vertrauens des Leistungsberechtigten Eingliederungshilfeträger Andere Rehaträger und Jobcenter Beteiligte Leistungserbringer (?!) Pflegekassen, nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten

18 Gesamtplankonferenz Zustimmung LB Soweit nicht schriftliches Verfahren ausreichend Gemeinsame Beratung auf Grundlage der Bedarfsermittlung über: Stellungnahme der Leistungsträger gutachterliche Stellungnahme Wünsche des LB Beratungs- und Unterstützungsbedarf die Erbringung der Leistungen

19 ICF - Lebensbereiche Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit 1. Lernen und Wissensanwendung, 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, 3. Kommunikation 4. Mobilität 5. Selbstversorgung 6. Häusliches Leben 7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen 8. Bedeutende Lebensbereiche 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

20 Vom SGB XII zum BTHG Eingliederungshilfe vom SGB XII ins SGB IX (medizinische Reha; Teilhabe am Arbeitsleben; Teilhabe Bildung; soziale Teilhabe) Soziale Teilhabe: Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen.

21 Vom SGB XII zum BTHG Soziale Teilhabe konkret: 1. Leistungen für Wohnraum (NICHT KdU-SGB XII!!!) 2. Assistenzleistungen 3. Heilpädagogische Leistungen 4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie 5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten 6. Leistungen zur Förderung der Verständigung 7. Leistungen zur Mobilität 8. Hilfsmittel

22 Vom SGB XII zum BTHG - Assistenzleistungen Leistungen für die allgemeine Erledigung des Alltags (Haushaltsführung) Leistungen zur Gestaltung sozialer Beziehungen Leistungen zur persönlichen Lebensplanung Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben Leistungen zur Freizeitgestaltung Leistungen zur Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlich verordneten Leistungen

23 Assistenzleistungen Die Leistungsberechtigten entscheiden über die konkrete Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf Ort Zeitpunkt der Inanspruchnahme. ( 78 Abs. 2) Grundlage ist der Teilhabe-Gesamtplan

24 Assistenzleistungen Die Leistungen umfassen 1. die vollständige und teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie die Begleitung der Leistungsberechtigten und 2. die Befähigung der Leistungsberechtigten zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung. Die Leistungen nach Nummer 2 werden von Fachkräften als qualifizierte Assistenz erbracht. Sie umfassen insbesondere die Anleitungen und Übungen in den Bereichen nach Absatz 1 Satz 2.

25

26 BTHG Wunsch und Wahlrecht Leistungen nach Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum, eigenen Kräften und Mitteln. Wünschen der LB ist zu entsprechen, soweit angemessen Nicht angemessen: vergleichbare Leistung unverhältnismäßig teurer Bei der Entscheidung nach 104, Absatz 2 ist zunächst die Zumutbarkeit einer von den Wünschen des Leistungsberechtigten abweichenden Leistung zu prüfen. Kommt danach ein Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen in Betracht, ist dieser Wohnform der Vorzug zu geben, wenn dies von der leistungsberechtigten Person gewünscht wird.

27 Gemeinsame Inanspruchnahme Poolen Soweit die leistungsberechtigte Person dies wünscht, sind in diesem Fall die im Zusammenhang mit dem Wohnen stehenden Assistenzleistungen nach 113 Abs. 2 Nr. 2 im Bereich der Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensplanung nicht gemeinsam zu erbringen ( 116 Abs. 2 Nr. 1). Zumutbarkeit einer gepoolten Leistung gegeben? Zu klären im Gesamtplanverfahren!

28 Bundesteilhabegesetz 2020 für den Bereich Wohnen Auflösung der bekannten Strukturen im Leistungsrecht Ambulant/stationär diese Zuordnungen entfallen Eingliederungshilfe ist ausschließlich personenzentrierte Fachleistung unabhängig vom Ort neuer Leistungsträger! Unabhängig von Wohnform ermittelt und erbracht Grundsicherungsleistungen für alle über das SGB XII Lebensunterhalt (Existenzsichernde Leistungen) Kosten der Unterkunft

29 Vergütung bisher im stationären Wohnen Grundpauschale Maßnahmepauschale Investitionsbetrag Alle Kosten wurden insgesamt vom Leistungsträger (Sozialhilfe) übernommen, der sich aber von anderen hat Kosten erstatten lassen (plus Vereinnahmung von Renten, Geld aus der Pflegekasse). Schaffen wir es und wie, all unsere Kosten in die neue Logik zu übertragen?

30 Sicherstellung Lebensunterhalt im Wohnen 6 Regelbedarfsstufen gibt es. Für uns bedeutsam: R-Stufe 1: bei Eltern, alleine in Wohnung, u.u. WG = 409,-- Euro R-Stufe 2: besondere, gemeinschaftl. Wohnformen = 368,-- Euro Dieser Regelbedarf wird an den Menschen ausgezahlt!

31 Sicherstellung Lebensunterhalt Warenkorb Nahrungsmittel, Getränke Bekleidung und Schuhe Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung Innenausstattung, Haushaltsgeräte und gegenstände, laufende Haushaltsführung Gesundheitspflege Verkehr Nachrichtenübermittlung Freizeit, Unterhaltung, Kultur Bildungswesen Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen andere Waren und Dienstleistungen

32 Offene Fragen bei der Umstellung Welche Regelsatzleistungen habe ich in meinem Wohnangebot? Biete ich Regelsatzleistungen für Mieter zusätzlich an? Wie berechne ich diese? Wie hoch dürfen diese sein? Wie gestalte ich Verträge? Zusätzlich eigene Mietverträge? Muss/ Sollte dies in der LV abgebildet sein Zwingende Regelsatzleistungen Wählbare Regelsatzleistungen Wie gehen die Klienten mit ihrem Regelsatz um? Wie sichere ich den richtigen Umgang?

33 Wohnung und besondere Wohnformen Wohnung = Zusammenfassung mehrerer Räume, die von anderen Wohnungen oder Wohnräumen baulich getrennt sind und in ihrer Gesamtheit alle, für die Führung eines Haushalts notwendigen Einrichtungen, Ausstattungen und Räumlichkeiten umfassen Kriterien: Baurechtliche Wohnungsnutzung kein Sonderbau Erforderliche Funktionen und Ausstattungen: Schlafen, Essen, Waschen u. U. Haupt- und Untermieter u. U. Vertrag über interne WG-Regelungen

34 Kosten der Unterkunft Persönlicher Wohnraum (alleine oder zu zweit) + zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung = Persönlicher Wohnraum ist ein Wohnraum, der Leistungsberechtigten alleine oder zu zweit zur alleinigen Nutzung überlassen wird, und zusätzliche Räumlichkeiten sind Räume, die ihnen zusammen mit weiteren Personen zur gemeinsamen Nutzung überlassen werden

35 Kosten der Unterkunft werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft, soweit sie angemessen sind, als Bedarf berücksichtigt für 1. die persönlichen Räumlichkeiten, wenn sie allein bewohnt werden, in voller Höhe, wenn sie von zwei Personen bewohnt werden, jeweils hälftig, 2. die persönlich genutzten Räumlichkeiten, die vollständig oder teilweise möbliert zur Nutzung überlassen werden, in der sich daraus ergebenden Höhe, 3. die Räumlichkeiten, die vorrangig zur gemeinschaftlichen Nutzung der leistungsberechtigten Person und anderer Bewohner bestimmt sind (Gemeinschaftsräume), mit einem Anteil, der sich aus der Anzahl der vorgesehenen Nutzer bei gleicher Aufteilung ergibt.

36 Kosten der Unterkunft Aufwendungen für Unterkunft und Heizung müssen im örtlichen Zuständigkeitsbereich durchschnittlich angemessen sein. Mietspiegel als Option, um das zu belegen. Kosten können um bis zu 25 % höher ausfallen gesondert ausgewiesene, zusätzliche Kosten Im Einzelfall können darüber hinaus gehende Kosten beim neuen Leistungsträger der Eingliederungshilfe geltend gemacht werden.

37 Gesamtplankonferenz Soweit die Beratung über die Erbringung der Leistungen nach Nummer 4 den Lebensunterhalt betrifft, umfasst sie den Anteil des Regelsatzes 27a Absatz 3 SGB XII, der den Leistungsberechtigten als Barmittel verbleibt. Verfahren mit oder ohne Leistungserbringer (der ist an Ergebnisse der Gesamtplanung gebunden!)?

38 Offene Fragen Wie gehen beide Seiten mit dem entstehenden, hohen Verwaltungsaufwand um? Gibt es auf Landesebene pragmatische Vorschläge zur Umsetzung, die nicht auf allen Seiten zu viele Ressourcen verbrennen? Wie erhalten wir die Attraktivität der jetzigen stationären Angebote?

39 Umsetzung in Niedersachsen Länder sind wesentlich gefragt bei der Neuordnung der Zuständigkeiten, neuen Rahmenverträgen, Verfahren zur Bedarfsermittlung. Möglichst bald neuen Leistungsträger EGH benennen EGH Kinder/Jugendliche Kommunen EGH Erwachsene Land; Rahmenvertrag dann auch für jetzige Ambulante Betreuung! Möglichst keine neuen Instrumente zur Gruppenbildung Möglichst bisherige Kultur der offenen, vertrauensund respektvollen Zusammenarbeit fortführen

40 Vom SGB XII zum BTHG Für Anbieter Hauptfragen in Bezug auf eigene Leistungen: Wie personenzentriert im Sinne von Teilhabe sind unsere Leistungen? Setzen wir mit unseren Leistungen nur an den Beeinträchtigungen oder auch an den Barrieren an? Wissen wir, was der Einzelne sich an Teilhabe wünscht? Wie weit werden wir tatsächlich dem individuellen Wunsch gerecht?

41 BTHG Eingliederungshilfe und Pflege Leistungen SGB XI beitragsfinanziert und Leistungen BTHG steuerfinanziert das dicke Brett ist nicht gebohrt worden! Bleibt bei pauschal 266 Euro! 103, SGB IX: Werden Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des 43a i.v.m. 71 Abs. 4 SGB XI erbracht,...umfasst die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten. Wenn Pflege nicht sichergestellt werden kann Pflegeheim

42 BTHG Eingliederungshilfe und Pflege 266 drohen pauschal auch bei Menschen, die in anderen Räumlichkeiten (z. B. WG) leben, a) in denen der Zweck des Wohnens von Menschen mit Behinderung und der Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für diese im Vordergrund steht, b) auf deren Überlassung das Wohn-und Betreuungsvertragsgesetz Anwendung findet (bei Koppelung von Vermietung und Betreuung) und

43 BTHG Eingliederungshilfe und Pflege c) in denen der Umfang der Gesamtversorgung der dort wohnenden Menschen mit Behinderungen durch Leistungserbringer regelmäßig einen Umfang erreicht, der weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entspricht; bei einer Versorgung der Menschen mit Behinderungen sowohl in Räumlichkeiten im Sinne der Buchstaben a und b als auch in Einrichtungen im Sinne der Nummer 1 ist eine Gesamtbetrachtung anzustellen, ob der Umfang der Versorgung durch Leistungserbringer weitgehend der Versorgung in einer vollstationären (nanu!?) Einrichtung entspricht.

44 BTHG Eingliederungshilfe und Pflege Abklärung bis (Richtlinie Verband der Pflegekassen) Lebenslagenmodell als Kriterium bei Kombination mit Hilfe zur Pflege Abgrenzung zu pflegerischen Betreuungsmaßnahmen nach SGB XI?

45 BTHG Eingliederungshilfe und Pflege Ziel der Leistung? Was steht im Vordergrund? Aufgabe EGH ( 90, SGB IX):... LB eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und Führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

46 BTHG Eingliederungshilfe und Pflege Aufgabe der Pflege ( 2, SGBXI): Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.

47 BTHG Eingliederungshilfe und Pflege Ziel der Leistung? Was steht im Vordergrund? Das wird gar nicht so einfach! Schnittmengen mit Pflegeversicherung deutlich erhöht! Anspruch bei häuslicher Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung: körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung Anspruch erstreckt sich auf Module des 14 SGB XI

48 BTHG Eingliederungshilfe und Pflege Fragen für uns als Anbieter: Begleitung in der eigenen Wohnung durch Dienst der EGH? Anerkennung des Dienstes der EGH für Betreuungsund Entlastungsangebote gemäß SGB XI? Umfassende Begleitung durch Pflegedienst? Kombination zweier Dienste? Erbringung beider Leistungen mit einem Team?

49 BTHG Vergütung Leistungserbringer 131 Rahmenverträge: Bestimmung der Höhe der Leistungspauschalen, Festlegung von Personalrichtwerten oder anderen Methoden zur Festlegung der personellen Ausstattung und Wirksamkeitskriterien Fortgeltung: Alter LRV gilt bis zum fort Aber: Verordnungsermächtigung! Kürzung der Vergütung möglich!

50 Vom SGB XII zum BTHG Aufgrund der Konstruktion des Gesetzes sind viele Fragen offen, auf Bundes- und Länderebene im politischen Prozess zu konkretisieren. Es gibt Reformen in allen Geschäftsfeldern der LHLH (SGB XII, XI, VIII). Das erfordert von allen Beteiligten: Wachsamkeit und Engagement Positive Grundhaltung mit möglichst wenig Angst Veränderungsbereitschaft, denn Veränderungen wird es geben!

51 Vielen Dank! Für die geballte Aufmerksamkeit! Für Fragen und kritische Anmerkungen! Lassen wir uns nicht verrückt machen! Denn: Wir bringen eine, in vielen Jahrzehnten aufgebaute Erfahrung mit!

AG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen

AG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen AG 10 Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 1. Ausgangssituation 2. Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 3. Auswirkungen auf die Finanzierung 4.

Mehr

Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen 25.2.2016 Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven Ulrich

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung

Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Was bringt das neue Bundesteilhabegesetz? Hannover,

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung

Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

Mehr

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Macht Eingliederungshilfe süchtig? Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis

Mehr

Wir finden: Die Menschen mit Behinderung sollten wissen, was im Gesetz steht. Es geht sie etwas an. Sie sollten auch ihre Meinung dazu sagen können.

Wir finden: Die Menschen mit Behinderung sollten wissen, was im Gesetz steht. Es geht sie etwas an. Sie sollten auch ihre Meinung dazu sagen können. B BTHG So nicht! Positionen des Paritätischen* zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) Leichte Sprache Langversion Das Bundesteilhabegesetz liegt jetzt als Referentenentwurf vor. Ein Referenten-Entwurf ist ein

Mehr

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005 Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen

Mehr

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil

Mehr

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO)

Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Antworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Offenen Behindertenarbeit Oberfranken (OBO) Veröffentlichung für Menschen mit Behinderung zur Bundestagswahl 2013 einfach wählen

Mehr

Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen

Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als

Mehr

Welche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung?

Welche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung? Dr. Peter Gitschmann Welche Chancen birgt die Reform der Eingliederungshilfe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung? (Fachkongress Alle inklusiv der gemeindepsychiatrische Verbund zwischen Anspruch

Mehr

Soziale Sicherung - Einzelplan 4 (2012)

Soziale Sicherung - Einzelplan 4 (2012) Soziale Sicherung - Einzelplan 4 (2012) Vereinbarungsrecht des SGB XII Subsidiarität Vereinbarung als Leistungsvoraussetzung 75 Grundsätze Abgrenzung zum SGB XI Vereinbarungselemente Vereinbarungsvoraussetzungen

Mehr

Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen

Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen Was macht Beratung unabhängig? Vortrag Barbara Vieweg Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen Anspruch und Erwartungen Wer wir sind Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

WfbM 2.0 Nachhaltigkeit durch regionale Vernetzung Referent: Ferdinand Schäffler 8. März 2012

WfbM 2.0 Nachhaltigkeit durch regionale Vernetzung Referent: Ferdinand Schäffler 8. März 2012 Die Management- und Unternehmensberatung der Gesundheits- und Sozialwirtschaft WfbM 2.0 Nachhaltigkeit durch regionale Vernetzung Referent: Ferdinand Schäffler 8. März 2012 Der gemeinsame Weg zum Ziel

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

Wer sind wir? Worum geht es?

Wer sind wir? Worum geht es? Wer sind wir? Wir sind die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg. Zu uns gehören sechs Verbände: Die Arbeiter-Wohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband

Mehr

Hauswirtschaft im Quartier

Hauswirtschaft im Quartier Hauswirtschaft im Quartier Jahrestagung Berufsverband Hauswirtschaft 15. - 16. April 2013 Stuttgart-Hohenheim Johanna Ewig-Spur Diakonisches Werk Württemberg Jahrestagung Berufsverband Hauswirtschaft April

Mehr

Rechtliche Grundlagen Ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Fachtagung am Christina Lecke. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v.

Rechtliche Grundlagen Ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Fachtagung am Christina Lecke. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Rechtliche Grundlagen Ambulant betreuter Wohngemeinschaften Christina Lecke Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v., Geschäftsbereich Pflege, Alten- und Behindertenarbeit Fachtagung am 04.07.2013 Überblick:

Mehr

Workshop 6 Reform der Eingliederungshilfe - Bundesteilhabegesetz

Workshop 6 Reform der Eingliederungshilfe - Bundesteilhabegesetz Aktion Psychisch Kranke e.v Forum für Gesundheitswirtschaft Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen Workshop 6 Reform der Eingliederungshilfe - Bundesteilhabegesetz Bedarfserhebung oder integrierte

Mehr

Die Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz

Die Unterstützte Kommunikation. und Beratung nach dem Bundesteilhabegesetz Die Unterstützte Kommunikation und Beratung nach dem DVfR-Symposium Unterstützte Kommunikation am 06.11.2015 in Frankfurt a.m. Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen.

Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Gabriele Lösekrug-Möller, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales anlässlich des Fachgespräches Inklusion: Wo stehen

Mehr

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung Dr. Markus Schäfers Bundesvereinigung Lebenshilfe Leiter des Referats Konzepte Übersicht 1. Menschenrechte schützen

Mehr

zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT- Drs.

zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT- Drs. Bearbeitungsstand: 06.02.2011 12:12 Uhr Anlage 3 Regelungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften

Mehr

Deutscher Caritasverband

Deutscher Caritasverband Der Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung 1. Situation Menschen mit Behinderung erhalten bei entsprechendem Anspruch und Pflegebedürftigkeit auch dann Leistungen der

Mehr

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft

Mehr

zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit

zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz 15 10117 Berlin Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de www.lebenshilfe.de 20. Mai

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes

Mehr

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen

Mehr

Michael Wedershoven Landschaftsverband Westfalen-Lippe Abteilung LWL-Behindertenhilfe Referat Angebote der Behindertenhilfe

Michael Wedershoven Landschaftsverband Westfalen-Lippe Abteilung LWL-Behindertenhilfe Referat Angebote der Behindertenhilfe LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1 Der ASMK-Prozess: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen - Wohnstättenleitertagung des Lebenshilfe Landesverbands NRW am 10. Mai 2011

Mehr

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht

Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Die Pflegereform 2015 Eine Übersicht Das Pflegestärkungsgesetz Teil 1 Inkrafttreten: 01.01.2015 AURISCARE GmbH - Zentrale Berlin AURISCARE GmbH INHALT 1. Pflegeunterstützungsgeld 2. Sachleistungen ( 36

Mehr

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG

Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15

Mehr

Bezirksrahmenleistungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene.

Bezirksrahmenleistungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene. Bezirksrahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene nach 53 SGB XII Stand: Oktober 2009 Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL...

Mehr

Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ

Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ Haus CERES 1. Wachkomawohngemeinschaft in BaWÜ Selbstbestimmung trotz Hilfe- und Pflegebedarf Fachtagung, Plochingen am 25.November 2013 Annette Saur 1. Vorsitzende/Geschäftsführerin des CERES e.v. N E

Mehr

Teilhabe jetzt! Fragen zum Bundesteilhabegesetz BTHG

Teilhabe jetzt! Fragen zum Bundesteilhabegesetz BTHG Teilhabe jetzt! Fragen zum Bundesteilhabegesetz BTHG Vorbemerkung: Die Reform der Eingliederungshilfe nimmt mit dem von der Bundesregierung am 28. Juni 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz

Mehr

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? 1. Soziale Sicherung in Deutschland Grundlage - Gesetze 2. Leistungsberechtige 3. Leistungen 4. Umsetzung in der Praxis 5. Bewertung Nr.

Mehr

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII Muster zu Teil 1 und 3 Zusatzvereinbarung Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII (Betreutes Wohnen) Zwischen Landeswohlfahrtsverband

Mehr

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! (Art. 3, Abs. 1 GG)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! (Art. 3, Abs. 1 GG) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich! (Art. 3, Abs. 1 GG) Parlamentarischer Abend der BAGüS zur Gleichstellung behinderter Menschen in der Pflegeversicherung 19. September 2016 Inhalt Zusammenfassung

Mehr

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart: Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze

Mehr

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995

Mehr

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.

Mehr

Leichte Sprache Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz

Leichte Sprache Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz Leichte Sprache Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz Was ist das Bundes-Teilhabe-Gesetz? Die Regierung will ein neues Gesetz machen. Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz. Teilhabe

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften auf der Grundlage eines modularen Dienstleistungssystems - am Beispiel der Casa Mauritz -

Ambulant betreute Wohngemeinschaften auf der Grundlage eines modularen Dienstleistungssystems - am Beispiel der Casa Mauritz - Ambulant betreute Wohngemeinschaften auf der Grundlage eines modularen Dienstleistungssystems - am Beispiel der Casa Mauritz - Hildegard Grothues, Dipl.-Sozialgerontologin, Leiterin der Wohngemeinschaft

Mehr

Checkliste Betreutes Wohnen Die eigene Wohnung mit Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten

Checkliste Betreutes Wohnen Die eigene Wohnung mit Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten Checkliste Betreutes Wohnen Die eigene Wohnung mit Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten Viele ältere Menschen möchten noch in ihrer Selbstständigkeit leben in ihren eigenen vier Wänden. Doch wird das mit

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Die Planung und Prognose bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung / Menschen mit einer seelischen Behinderung. - Vortrag Februar

Die Planung und Prognose bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung / Menschen mit einer seelischen Behinderung. - Vortrag Februar Die Planung und Prognose bei Menschen mit einer psychischen Erkrankung / Menschen mit einer seelischen Behinderung - Vortrag Februar 2009 - Jochen Hammerschick Birkenstrasse 1, 34587 Felsberg Tel.: 05665

Mehr

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Leitbild der WAG. Das sind die Regeln für unsere Arbeit:

Leitbild der WAG. Das sind die Regeln für unsere Arbeit: Leitbild der WAG Einige Wörter in diesem Leitbild sind unterstrichen. Das sind schwierige Wörter, die manche Menschen vielleicht nicht kennen. Diese Wörter werden am Ende erklärt. Wir wünschen uns eine

Mehr

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung vom Deutschen Verein So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung ist ein Rat oder ein Vorschlag. Diese

Mehr

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Entwurf Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom

Mehr

Chancen und Risiken des Persönlichen Budgets in der Suchthilfe

Chancen und Risiken des Persönlichen Budgets in der Suchthilfe Chancen und Risiken des Persönlichen Budgets in der Suchthilfe FDR FACHTAG PERSÖNLICHES BUDGET IN DER SUCHTHILFE Chancen und Risiken des Persönlichen Budgets in der Suchthilfe Handlungsempfehlung zur Vermeidung

Mehr

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Wir begleiten Menschen. Wir ermöglichen mit unseren vielfältigen Angeboten älteren Menschen einen individuellen und selbstbestimmten Lebensweg, den

Mehr

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch

Mehr

Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin

Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI. Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund. Sabine Dahlmann, Koordinatorin Abrechnungsmöglichkeiten des 45 SGB XI Ehrenamtlicher Seniorenbegleitservice der Stadt Dortmund Sabine Dahlmann, Koordinatorin Gründe für den Unterstützungsbedarf: Eine steigende Lebenserwartung mit mehr

Mehr

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

Landesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013

Landesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013 Landesberatungsstelle PflegeWohnen Ambulant betreute Wohngruppen für Menschen mit Demenz Fachtag Demenz Speyer am 11.09.2013 Themen: Wohnformen für ältere Menschen mit Betreuungs- oder Pflegebedarf Merkmale

Mehr

TEILHABE AUCH FÜR MENSCHEN

TEILHABE AUCH FÜR MENSCHEN Für den Vorstand der BACB e. V. Herr Dr. Edwin Gehring 03. September 2015 Wohnen und zweiter Lebensraum für Menschen mit schwerer geistiger Behinderung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,

Mehr

Was ist ein Persönliches Budget?

Was ist ein Persönliches Budget? 12 Einführung Y Beispiel Ein Mensch mit Behinderung kann krankheitsbedingt ambulante Hilfen immer nur zeitweise in Anspruch nehmen. Die Hilfe soll da sein, wenn sie gebraucht wird. ô Lösung: Das Persönliche

Mehr

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz: Was ändert sich für Menschen in ambulant betreuten Wohngruppen? Bärbel Schmidt Fachtagung g Wohngemeinschaften e für Menschen e mit Demenz e 08.11.2012 0 in Erfurt Fakten

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung

Mehr

24-Stunden Assistenz. Was bedeutet selbstbestimmtes Leben? Tag der sozialen Arbeit Hochschule Mittweida 30. September 2015

24-Stunden Assistenz. Was bedeutet selbstbestimmtes Leben? Tag der sozialen Arbeit Hochschule Mittweida 30. September 2015 24-Stunden Assistenz Was bedeutet selbstbestimmtes Leben? Tag der sozialen Arbeit Hochschule Mittweida 30. September 2015 Referenten: Matthias Grombach & Ines Silbermann Referenten Frau Ines Silbermann

Mehr

Geschäftsführer der Caritas-Altenhilfe für die Region Konstanz 3

Geschäftsführer der Caritas-Altenhilfe für die Region Konstanz 3 ältere Menschen wollen meist so lange wie möglich im häuslichen und vertrauten Umfeld wohnen. Darum unterstützt die Sozialstation St. Konrad Ältere und Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden. Wir

Mehr

Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren

Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren Eine Handreichung für stationäre Einrichtungen www.wir-stärken-die-pflege.de Sehr geehrte Damen und

Mehr

(Psycho)soziale Diagnosen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen am Beispiel MBOR

(Psycho)soziale Diagnosen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen am Beispiel MBOR Bundeskongress DVSG 10.10.2013 (Psycho)soziale Diagnosen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen am Beispiel MBOR Regina Menzel Klinische Sozialarbeit Neurologische Klinik Heidelberg Arbeitsschritte der

Mehr

Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten

Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis. 13 Fragen und Antworten Behinderung neu denken! Die Behindertenrechtskonvention und ihre Handhabung in der Praxis 13 Fragen und Antworten Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Übersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII. Landeshauptstadt Dresden

Übersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII. Landeshauptstadt Dresden Übersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII Angebote für behinderte Kinder bis zur Einschulung ambulant mobile Heilpädagogische Frühförderung

Mehr

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe

Mehr

Bundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget. Bemessung. Wunsch- und Wahlrecht 9 SGB IX. Elemente des Sachleistungsprinzips

Bundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget. Bemessung. Wunsch- und Wahlrecht 9 SGB IX. Elemente des Sachleistungsprinzips 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget Bundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget Möglichkeiten, Grenzen, Erfahrungswerte (2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch

Mehr

Innovative Wohnkonzepte

Innovative Wohnkonzepte GEFÖRDERT VOM IN KOOPERATION MIT DEM Innovative Wohnkonzepte Gespräch mit Prof. Dr. Friedrich Dieckmann Katholische Hochschule NRW, Münster Fachtagung der Universität zu Köln Lebensqualität im Alter für

Mehr

Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012. Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012. Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012 Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Wozu?????? Psychisch kranke Menschen erhalten bedarfsgerechte Hilfen. Aktion Psychisch

Mehr

Versatiles Wohnen. Bauliche Konversion und konzeptionelle Neuausrichtung als Baustein der inversen Inklusion in Herzogsägmühle

Versatiles Wohnen. Bauliche Konversion und konzeptionelle Neuausrichtung als Baustein der inversen Inklusion in Herzogsägmühle Versatiles Wohnen Bauliche Konversion und konzeptionelle Neuausrichtung als Baustein der inversen Inklusion in Herzogsägmühle Wo? Das Die soziale Dorf Herzogsägmühle: Einrichtung Herzogsägmühle: 930 Tägliche

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

3. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens und Fachpersonal 3.1. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens können vor allem sein:

3. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens und Fachpersonal 3.1. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens können vor allem sein: Richtlinie des Neckar-Odenwald-Kreises über die Durchführung betreuter Wohnformen für volljährige behinderte Menschen (BWB) in der Fassung vom 01.12.2012 Diese Richtlinie dient zur Konkretisierung der

Mehr

Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik

Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ein neuer kommunaler Planungsoptimismus und seine Chancen für die Behindertenpolitik Ottmar Miles-Paul Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Folie 1 MOTOREN FÜR DIE KOMMUNALE TEILHABEPLANUNG

Mehr

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte Anlage 1 zum Rundschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz vom 16. März 2016 - AZ: 78622-00002/2016-001 - Mtl. Leistungen bis 16.03.2016 Monatliche

Mehr

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013

Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft ab 01.01.2013 Schwerpunkte 1. Verbesserte Leistungen für Demenzerkrankte 2. Betreuungsleistung 3. Zeitleistung und Kombileistung 4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Mehr

Unser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover

Unser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Unser Pflegeleitbild Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Vorwort Wir, die Pflegenden des Ev. Diakoniewerkes Friederikenstift, verstehen uns als Teil einer christlichen Dienstgemeinschaft, die uns

Mehr

Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen

Mehr

Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen

Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise Zielgruppen I 1. (Schwer)behinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an unterstützender Arbeitsbegleitung / Vermittlung

Mehr

Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband

Mehr

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Geplante Revision: 01.06.2018 beachten!!! Seite 1 von 7 Unsere Gedanken zur Pflege sind... Jeder Mensch ist einzigartig und individuell. In seiner Ganzheit strebt er nach

Mehr

InfoBrief. Sozialrecht. November Themen: Kindergeld und Grundsicherung Mittagessen in der WfbM

InfoBrief. Sozialrecht. November Themen: Kindergeld und Grundsicherung Mittagessen in der WfbM InfoBrief Sozialrecht November 2009 Themen: Kindergeld und Grundsicherung Mittagessen in der WfbM Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281 81377 München Telefon: (089) 76 73 60 70 Telefax:

Mehr

Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam

Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam Deutsche Akademie für Rehabilitation e.v. Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.v. Entwicklungen

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Grußwort des. Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Wolfgang Zöller, MdB,

Grußwort des. Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Wolfgang Zöller, MdB, Grußwort des Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller, MdB, "Barrieren abbauen Initiativen und Maßnahmen der Ärzte- und Zahnärzteschaft" (Es gilt das gesprochene Wort) Kooperationstagung

Mehr

Vortrag auf dem II. Autismustag Martin Degner

Vortrag auf dem II. Autismustag Martin Degner Vortrag auf dem II. Autismustag Martin Degner Zur Historie Wohnen im Wandel Leo Kanner Hans Asperger Autismus: aktuelle Diskussionen Labeling Approach: Autistische ist die Person die wir dafür halten,

Mehr

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen. Fachtag

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen. Fachtag Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege- Überlegungen für strategische Umsetzungen Fachtag 24.10.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Entlastungsbetrag

Mehr

Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen"

Entschließung des Bunderates Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen Bundesrat Drucksache 516/16 14.09.16 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bunderates "Freiwilligendienste stärker unterstützen und anerkennen" Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren 1 Transparenzverfahren Gesetzliche Grundlage 115 Abs. 1a SGB XI Veröffentlichung

Mehr

TOP 1: Leistungsberechtigter Personenkreis - Behinderungsbegriff

TOP 1: Leistungsberechtigter Personenkreis - Behinderungsbegriff Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 2. Sitzung am 17. September 2014 Arbeitspapier zu TOP 1 Stand: 14. Oktober 2014 - final TOP 1: Leistungsberechtigter Personenkreis - Behinderungsbegriff 1. Sachverhalt

Mehr

Teilhabe am. Arbeitsleben. So soll Unterstützung sein: Jeder soll selbst entscheiden können, was und wo er arbeiten möchte.

Teilhabe am. Arbeitsleben. So soll Unterstützung sein: Jeder soll selbst entscheiden können, was und wo er arbeiten möchte. Teilhabe am Arbeitsleben So soll Unterstützung sein: Jeder soll selbst entscheiden können, was und wo er arbeiten möchte. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sagt ihre Meinung 2012 1 Inklusion: Eine Aufgabe

Mehr

Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe

Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen. Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Menschen Sozialrechtliche Flankierung personenzentrierte Hilfe Leistungsansprüche Krankenbehandlung Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Alten- und Krankenpflege Volker Krause KG Tel.: 0214-26004500 Fax: 0214-260045130 info@volker-krause-kg.de www.volker-krause-kg.de Gesamtergebnis Pflegerische

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team) Kooperationsvereinbarung zwischen dem ambulanten Hospiz und (SAPV-Team) Präambel Im Mittelpunkt palliativer Arbeit stehen schwerkranke und sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Ziel ist es, Menschen

Mehr