Geschäftsbericht 2016

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1 Geschäftsbericht 2016 für das Kreisjugendamt München Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) JuBB 2016

2 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisübersicht... 5 Abbildungsverzeichnis...5 Tabellenverzeichnis Vorwort Bevölkerung und Demographie Einwohner und Geschlechterverteilung Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis München insgesamt Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Altersaufbau junger Menschen (Stand: ) Zusammengefasste Geburtenziffern Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand: ) Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Stand: ) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2015) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III (im Jahresdurchschnitt 2015) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (im Jahresdurchschnitt 2015) Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen (Stand: ) Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt (Juni 2016) Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (Juni 2016)

3 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (Schuljahr 2014/2015) Übertrittsquoten (Schuljahr 2015/2016) Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2014) Gerichtliche Ehelösungen (2015) Kindertagesbetreuung , 22 a und 23 Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufsicht über Kindertageseinrichtungen Kindertagespflege Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder unter 3 Jahren Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Grundschulalter Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen auf Gemeindeebene Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften, Amtspflege, Vormundschaften Leistungen nach den Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Beistandschaften Amtsvormundschaften/ Pflegschaften Präventive Angebote Jugendsozialarbeit an Schulen gemäß 13 SGB VIII Jugendschutz gemäß 14 SGB VIII Eltern- und Jugendberatung gemäß 16 SGB VIII Stabsstelle Familienbildung und Familienstützpunkte gemäß 16 SGB VIII AndErl/ Frühe Hilfen gemäß 16 SGB VIII Außergerichtliche Beratung gemäß 16, 17 und 18 SGB VIII Einzellfallhilfen Falldatenübersicht Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

4 II Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaften, Betreuungshelfer Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in der Tagesgruppe Adoptionsbereich Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung Integrationshelfer in der Schule a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche a ambulant a teilstationär a stationär Hilfe junge Volljährige Mitwirkung an gerichtlichen Verfahren der AJFH Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) Gefährdungsmitteilungen nach 8a SGB VIII Wirtschaftliche Hilfen Kostendarstellung Unterbringung um Fachliche Arbeit und Betreuung Vormundschaften um Wirtschaftliche Jugendhilfe um Glossar Begriffsbezeichnungen und Kennzahlberechnungen Datenquellen

5 Verzeichnisübersicht Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis München nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis München, Veränderungen in % 2013 bis 2015 (Stichtag ) Bevölkerungsaufbau im Landkreis München im Vergleich zu Bayern (Stand ) Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis München im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis München (Stand: ) Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis München (Stand: ) Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern Abbildung 8: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Abbildung 9: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2015/16) Abbildung 10: Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Abbildung 11: Anteil der 18- bis unter 27-Jährigenan der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Abbildung 12: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2013 bis 2015 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2013 = 100 %) Abbildung 14: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Abbildung 15: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2035 (2015 = 100 %)

6 Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Abbildung 17: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Abbildung 18: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Abbildung 19: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Abbildung 20: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2015). 36 Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Abbildung 22: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Abbildung 23: Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Abbildung 24: Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Abbildung 25: Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2016) Abbildung 26: Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2016) Abbildung 27: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Abbildung 28: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Abbildung 29: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Abbildung 30: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016)

7 Abbildung 31: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Abbildung 32: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2014) Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen (2015) Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2015) Abbildung 35: Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 36: Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor Abbildung 37: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 38: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in der Tagespflege zum 1. Januar 2016 (Förderfaktor) Abbildung 39: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 40: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor Abbildung 41: Altersstrukturen der Kinder der Familien, die durch AndErl beraten wurden Abbildung 42: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Abbildung 43: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Abbildung 44: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a SGB VIII) Abbildung 45: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a SGB VIII) Abbildung 46: Verteilung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der um ( 27 II, 30, 33, 34 und 35a SGB VIII) Abbildung 47: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII im Jahr Abbildung 48: Verhältnis der um-fallzahlen zwischen 33 und 34 SGB VIII im Jahr Abbildung 49: Fallzahlenentwicklung Schulbegleitung

8 Abbildung 50: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr Abbildung 51: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Abbildung 52: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21-Jährigen (in %) zum Vorjahr Abbildung 53: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Abbildung 54: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Abbildung 55: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 56: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich Abbildung 57: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Abbildung 58: Gefährdungsgrundlagen 8a SGB VIII Abbildung 59: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Abbildung 60: Altersverteilung unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis München (Stand: ) Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis München im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern und Bayern (in %) (Stand: ) Tabelle 3: Wanderungsbewegungen im Landkreis München von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (2015) Tabelle 4: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis München bis Ende 2025/2035, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2015 = 100 %) Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen. 45 Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis München im Zeitverlauf Genehmigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis München Summe der betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis München (inkl. Gastkinder) Genehmigte Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis München Anzahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt im Landkreis München (inkl. Gastkinder) Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis München Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis München (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises München zum 1. Januar Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises München zum 1. Januar

10 Tabelle 15: Höhe der UVG-Leistungen Tabelle 16: Übersicht UVG Tabelle 17: Anzahl der Beistandschaften Tabelle 18: Übersicht Amtsvormundschaften und Pflegschaften Tabelle 19: 28 JuSchG Tabelle 20: 2 Abs. 2 S. 3 GastV (zu 12 GastG) Tabelle 21: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Tabelle 22: Hilfen gemäß 20 SGB VIII Tabelle 23: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII Tabelle 24: Hilfen gemäß 30 SGB VIII Tabelle 25: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Tabelle 26: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Tabelle 27: Hilfen gemäß 33 SGB VIII Tabelle 28: Hilfen gemäß 34 SGB VIII Tabelle 29: Hilfen gemäß 35 SGB VIII Tabelle 30: Hilfen gemäß 35a SGB VIII Tabelle 31: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII Tabelle 32: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII Tabelle 33: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Tabelle 34: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Tabelle 35: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Tabelle 36: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Tabelle 37: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 38: Personalstand zum Tabelle 39: 52 SGB VIII Tabelle 40: Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen Tabelle 41: Gesamtübersicht Einnahmen/Erträge Tabelle 42: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

11 Tabelle 43: Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Tabelle 44: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 134 Tabelle 45: Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 46: Ausgaben für Einzelfallhilfen Tabelle 47: Ausgaben für Einzelfallhilfen Tabelle 48: Tabelle 49: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 50: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Tabelle 51: 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Tabelle 52: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Tabelle 53: 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 54: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 55: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Tabelle 56: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Tabelle 57: 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 58: 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 59: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Tabelle 60: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige mit Status "um" bei Hilfebeginn Tabelle 61: Belegtage und Ausgaben für Bearbeitungsfälle

12 1 Vorwort Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht 2016 beteiligt sich das Kreisjugendamt München an der Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB). Die Datenbasis des Geschäftsberichtes ist ein System bayernweit einheitlicher Datenerfassung und -aufbereitung. Die statistischen Angaben veranschaulichen die Sozialraumstruktur und die Arbeit der Jugendhilfe im Landkreis München im Jahr Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen durch die GEBIT Münster (Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie mbh & Co. KG). Durch die Jugendhilfe werden junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei ihren Erziehungsaufgaben beraten und unterstützt und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt. Viele junge Menschen erreichen erst durch die Unterstützung der Jugendhilfe einen Schulabschluss oder erhalten einen Ausbildungsplatz und damit die Chance zu einem selbstverantworteten und gemeinschaftsbewussten Leben. Im Rückblick auf das Jahr 2016 bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreisjugendamtes, die unter oft schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisteten. Besonders bedanken darf ich mich auch bei unseren Kooperationspartnern, bei den Gemeinden und Städten im Landkreis München, den zahlreichen Vereinen und Verbänden sowie den vielfältigen Einrichtungen freier Träger für das gute und stets konstruktive Zusammenwirken. Der große Anteil ehrenamtlicher Arbeit, auch in der Vereins- und Verbandsarbeit unseres Landkreises, ist besonders zu erwähnen und hervorzuheben. Diese Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Jugendhilfe und würde, müsste sie monetär vergolten werden, jeglichen Finanzrahmen sprengen. Ein gesonderter Dank gilt auch den Vertreterinnen und Vertretern in den Landkreisgremien. Sie trugen durch ihre Entscheidungen wieder dazu bei, dass sich die wirtschaftliche Situation des Landkreises München weiterhin positiv auf die Prävention in der Jugendhilfe auswirkt. Uwe Hacker Leiter Kreisjugendamt 12

13 2 Bevölkerung und Demographie Der Landkreis München liegt im Zentrum des Regierungsbezirks Oberbayern und umschließt im Norden, Osten und Süden die kreisfreie Stadt München. Der Landkreis München gehört zur Planungsregion München. Der Landkreis München umfasst 29 Gemeinden, darunter die Städte Garching bei München und Unterschleißheim. Der Landkreis München hat eine Fläche von ha (Stand: ). 2.1 Einwohner und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis München Einwohner. Das Verhältnis betrug Frauen (50,5 %) zu Männern (49,5 %) (Verhältnis Gesamtbayern: 50,8 % Frauen zu 49,2 % Männer). 13

14 2.2 Bevölkerungsstand und -entwicklung der Gemeinden im Landkreis München insgesamt Abbildung 1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis München nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

15 Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis München, Veränderungen in % 2013 bis 2015 (Stichtag ) Aschheim Aying Baierbrunn Brunnthal Feldkirchen Garching b.münchen, St Gräfelfing Grasbrunn Grünwald Haar Hohenbrunn Höhenkirchen-Siegertsbrunn Ismaning Kirchheim b.münchen Neubiberg Neuried Oberhaching Oberschleißheim Ottobrunn Planegg Pullach i.isartal Putzbrunn Sauerlach Schäftlarn Straßlach-Dingharting Taufkirchen Unterföhring Unterhaching Unterschleißheim, St 0,6 0,9 0,6 1,2 1,3 1,5 1,9 1,8 1,4 1,8 1,8 2,7 2,3 2,5 2,3 2,1 2,5 3,4 3,2 3,2 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 3,9 4,0 3,9 4,8 4,7 5,0 5,3 6,4 7,2 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag des jeweiligen Jahres 15

16 2.3 Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Abbildung 3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis München im Vergleich zu Bayern (Stand ) Frauen Landkreis München Männer Landkreis München Männer Bayern Frauen Bayern Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Anmerkung: Die Linien geben den bayerischen Altersaufbau wieder, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl der betreffenden Kommune. 16

17 2.4 Altersaufbau junger Menschen (Stand: ) Abbildung 4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis München im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Frauen Landkreis München Männer Landkreis München Männer Bayern Frauen Bayern Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

18 Tabelle 1: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis München (Stand: ) Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

19 Abbildung 5: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis München (Stand: ) 60-<75 Jahre; 16% 75 Jahre und älter; 10% 14-<18 Jahre; 4% 18-<21 Jahre; 3% 40-<60 Jahre; 30% 0-<27 Jahre; 28% % 10-<14 Jahre; 4% 6-<10 Jahre; 4% 21-<27 Jahre; 7% 27-<40 Jahre; 16% 3-<6 Jahre; 3% 0-<3 Jahre; 3% Gesamtbevölkerung (100 %) Unter 27-Jährigen (Anteil an Gesamtbevölkerung) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Tabelle 2: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis München im Vergleich zum Regierungsbezirk Oberbayern und Bayern (in %) (Stand: ) Landkreis München Regierungsbezirk Oberbayern Bayern Altersgruppen Bevölkerung Anzahl in % in % in % 0- bis unter 3-Jährige ,9 % 3,0 % 2,7 % 3- bis unter 6-Jährige ,0 % 2,8 % 2,6 % 6- bis unter 10-Jährige ,2 % 3,6 % 3,5 % 10- bis unter 14-Jährige ,1 % 3,6 % 3,6 % 14- bis unter 18-Jährige ,0 % 3,9 % 4,0 % 18- bis unter 21-Jährige ,3 % 3,2 % 3,3 % 21- bis unter 27-Jährige ,7 % 7,6 % 7,5 % 0- bis unter 18-Jährige Anzahl der Minderjährigen ,3 % 16,8 % 16,4 % 0- bis unter 21-Jährige ,6 % 20,0 % 19,8 % 0 bis unter 27-Jährige Anzahl der jungen Menschen ,3 % 27,6 % 27,3 % 27-Jährige und Ältere ,7 % 72,4 % 72,7 % Gesamtbevölkerung ,0 % 100,0 % 100,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

20 Unter anderem ist für die Planungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ein fundiertes Wissen über die Entwicklung der Bevölkerung erforderlich. Neben dem generativen Verhalten sind hier auch die Zu- und Fortzüge relevant. Die folgenden Darstellungen zeigen die Wanderungsbewegungen nach Altersklassen differenziert. Abbildung 6: Altersspezifische Zu- und Fortzüge im Landkreis München (Stand: ) 40-<50 Jahre; 14% 50-<65 Jahre; 8% 65 Jahre und älter; 4% 10-<15 Jahre; 2% 30-<40 Jahre; 24% 25-<30 Jahre; 17% 0-<18 Jahre; 14% % 18-<25 Jahre; 19% 6-<10 Jahre; 3% 3-<6 Jahre; 3% 15-<18 Jahre; 3% 0-<3 Jahre; 3% Zuzüge im Alter von Zuzüge Minderjähriger 40-<50 Jahre; 14% 30-<40 Jahre; 24% 25-<30 Jahre; 17% 50-<65 Jahre; 11% 0-<18 Jahre; 13% % 65 Jahre und älter; 5% 18-<25 Jahre; 16% 6-<10 Jahre; 3% 3-<6 Jahre; 3% 10-<15 Jahre; 2% 15-<18 Jahre; 2% 0-<3 Jahre; 3% Fortzüge im Alter von Fortzüge Minderjähriger Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

21 Tabelle 3: Wanderungsbewegungen im Landkreis München von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (2015) Gemeinde Einwohner insgesamt unter 3- jährige Unter 3-Jährige Zuzüge unter 3- Jährige Fortzüge unter 3- Jährige Wanderungssaldo unter 3-Jährige Einwohner insgesamt 3-bis unter 6- Jährige 3- bis unter 6-Jährige Zuzüge 3- bis unter 6- Jährige Fortzüge 3-bis unter 6- Jährige Wanderungssaldo 3- bis unter 6-Jährige Aschheim Aying Baierbrunn Brunnthal Feldkirchen Garching b.münchen, St Gräfelfing Grasbrunn Grünwald Haar Kirchheim b.münchen Neubiberg Neuried Oberhaching Oberschleißheim Ottobrunn Planegg Pullach i.isartal Putzbrunn Sauerlach Hohenbrunn Höhenkirchen-Siegertsbrunn Ismaning Schäftlarn Straßlach-Dingharting Taufkirchen Unterföhring Unterhaching Unterschleißheim, St Landkreis München Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

22 2.5 Zusammengefasste Geburtenziffern 1 Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) gibt die Anzahl der Kinder je Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren wieder. Die ZGZ ist somit ein Maß für die Fertilität. Um dem Einfluss zufälliger Schwankungen vorzubeugen, wird dieser Indikator hier als Durchschnittswert über 2 Jahre berechnet. Für den Landkreis München ergibt sich mit 1,55 Kindern je Frau ein Wert, der deutlich über dem bayerischen Durchschnitt (Bayern: 1,45) liegt. Abbildung 7: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern 2 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag , eigene Berechnung GEBIT Münster Aufgrund des Zensus 2011 erfolgt die Bildung des Durchschnittswerts auf der Grundlage der letzten beiden Jahre. 2 Die Skalierung und die Farbgebung der Regiograph-Grafiken wurden zur besseren Lesbarkeit angepasst. 22

23 2.6 Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand: ) 3 Nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung leben im Landkreis München Ausländer, das entspricht einem Anteil von 15,6 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 11,6 %. Abbildung 8: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stichtag: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil. 23

24 Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (Schuljahr 2015/2016) 4 Eine für die Jugendhilfe sehr aufschlussreiche Sicht auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird durch die Daten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zum Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund an allen Schüler/innen) ermöglicht. Im Landkreis München liegt dieser Anteil bei 22,4 %. Im Freistaat Bayern hatten 22,7 % der Schulanfänger/innen im Schuljahr 2015/16 einen Migrationshintergrund. Abbildung 9: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2015/16) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 4 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Ausländeranteil unter Schulanfängern. 24

25 2.7 Jugendquotient 5 der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Anteil der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen an der Bevölkerung) (Stand: ) Der Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung liegt im Landkreis München bei 18,3 % (bayerischer Vergleichswert: 16,4 %). Abbildung 10: Anteil der unter 18-Jährigen an der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Jugendquotient. 25

26 Der Anteil der 18- bis unter 27-Jährigen liegt im Landkreis München bei 10,0 % und ist damit deutlich unter dem bayerischen Vergleichswert von 10,9 %. Abbildung 11: Anteil der 18- bis unter 27-Jährigenan der Bevölkerung in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

27 2.8 Bevölkerungsdichte 6 (Stand: ) Der Landkreis München hat mit 5,1 Einwohnern pro Hektar ( m 2 ) eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt der Landkreise 7 von 1,3 Einwohner pro Hektar im oberen Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. Abbildung 12: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Bevölkerungsdichte. 7 Für die Berechnung des bayerischen Durschnitts werden, bezogen auf Landkreise, hier alle bayerischen Landkreise herangezogen. Für kreisfreie Städte gilt analog dazu der Mittelwert aller kreisfreien Städte. 27

28 2.9 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Im Landkreis München ergab sich seit Ende 2013 ein Zuwachs der Minderjährigen (3,5 %). (Im bayernweiten Vergleich ein deutlicher Rückgang, wie im nächsten Kapitel ausgeführt) Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2013 bis 2015 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2013 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Stichtag und

29 Laut den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird die Gesamtbevölkerung im Landkreis München bis zum Jahr 2025 voraussichtlich leicht ansteigen (Ausgangsjahr 2015), bis zum Jahr 2035 dann voraussichtlich weiter leicht ansteigen (Ausgangsjahr 2025). Die potentielle Jugendhilfeklientel (unter 21-Jährige) wird kurzfristig (bis 2025) bereits leicht ansteigen. Aus einem Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe ableiten. Besondere Entwicklungen in den Altersgruppen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises München bis zum Jahr 2025/2035 (Basisjahr 2015) darstellt. Tabelle 4: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis München bis Ende 2025/2035, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2015 = 100 %) Altersgruppe Landkreis München Ende 2025 Landkreis München Ende 2035 Bayern Ende 2025 Bayern Ende 2035 unter 3 Jahre 12,1 % 8,1 % 4,0 % -4 % 3 bis unter 6 Jahre 15,4 % 14,1 % 10,4 % 5 % 6 bis unter 10 Jahre 12,4 % 15,8 % 10,0 % 9 % 10 bis unter 14 Jahre 14,7 % 22,6 % 5,4 % 7 % 14 bis unter 18 Jahre 11,9 % 23,7 % -9,6 % -3 % 18 bis unter 21 Jahre 0,7 % 10,2 % -13,7 % -9 % 21 bis unter 27 Jahre 1,6 % 1,6 % -8,6 % -14 % 27 bis unter 40 Jahre 12,2 % 3,9 % 9,6 % -1 % 40 bis unter 60 Jahre 6,0 % 7,9 % -4,8 % -6 % 60 bis unter 75 Jahre 12,3 % 32,5 % 25,8 % 33 % 75 Jahre oder älter 23,4 % 29,7 % 9,9 % 31 % Gesamtbevölkerung 10,6 % 14,7 % 4,7 % 5 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag , und

30 Abbildung 14: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

31 Abbildung 15: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2035 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

32 Abbildung 16: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2025 (2015 = 100 %) Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, Stichtag

33 3 Familien- und Sozialstrukturen 3.1 Arbeitslosenquote 8 der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2015) 9 Der Anteil arbeitsloser junger Menschen (15 bis unter 25 Jahren) betrug im Landkreis München im Jahresdurchschnitt ,9 %. Insgesamt wies Bayern im Jahresdurchschnitt 2015 eine Jugendarbeitslosenquote von 3,1 % auf. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (2,0 %) ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen leicht gesunken 10. Im gleichen Zeitraum ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen in Bayern insgesamt in den Jahren 2014 und 2015 von 3,2 % auf 3,2 % leicht gesunken. Abbildung 17: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote 9 Siehe Kapitel 5: Hinweis zur Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. 10 Da die Quoten in Kapitel 3.1 bis 3.5 zur besseren Lesbarkeit auf eine Nachkommastelle gerundet sind, kann es sich trotz vermeintlicher Steigerung der Quoten (beispielsweise 1,8 % auf 1,9 %) um eine sehr geringe Abweichung der Nachkommastellen handeln, die im Ergebnis keine ausschlaggebende Veränderung zeigt. 33

34 3.2 Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2015) 11 Die Arbeitslosenquote insgesamt im Landkreis München lag im Jahresdurchschnitt 2015 bei 2,9 %. Insgesamt wies Bayern 2015 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 3,6 % auf. Damit ist, im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (3,0 %), die Arbeitslosenquote leicht gesunken. In Bayern ist sie in der gleichen Zeit ebenfalls leicht gesunken von 3,8 % auf 3,6 %. Abbildung 18: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Fußnote

35 3.3 Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III 12 (im Jahresdurchschnitt 2015) 13 Im Jahresdurchschnitt 2015 gab es im Landkreis München Empfänger von SGB III-Leistungen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 1,8 % im Rechtskreis SGB III. Bayernweit ergab sich im Vergleich dazu eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III von 1,8 %. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (1,8 %) ist die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III damit konstant geblieben. In Bayern ist die Quote in den Jahren 2014 und 2015 von 1,9 % auf 1,8 % leicht gesunken. Abbildung 19: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III. 13 Siehe Fußnote

36 3.4 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 14 (im Jahresdurchschnitt 2015) 15 Im Jahresdurchschnitt 2015 erhielten erwerbsfähige Personen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Auf 100 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65-Jährige) kamen im Landkreis München somit 2,2 % Leistungsempfänger. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2014 (2,3 %) ist der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten damit konstant geblieben. Bayernweit ist die Quote in der gleichen Zeit mit einem Wert von 3,5 % konstant geblieben. Abbildung 20: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte) in Bayern in % (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar Begriffsbezeichnung Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II. 15 Siehe Fußnote

37 3.5 Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen 16 (im Jahresdurchschnitt 2015) Der Indikator Kinderarmut im Landkreis München liegt im Jahr 2015 bei 4,4 %. Bayernweit lag der Wert bei 7,1 %. Die Kinderarmut ist damit im Vergleich zum Jahr 2014 leicht gesunken. In Bayern ist der Indikator in der gleichen Zeit von 7,1 % auf 6,4 % gesunken. Abbildung 21: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2015) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, im Jahresdurchschnitt Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialgeld nach dem SGB II bei unter 15-Jährigen. 37

38 3.6 Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen 17 (Stand: ) Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren liegt im Landkreis München bei 34,1 % (Bayern: 25,2 %). Abbildung 22: Betreuungsquoten der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter 3 Jahren in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag Die Betreuungsquote von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Alter von 3- bis unter 6 Jahren liegt im Landkreis München bei 95,8 % (Bayern: 92,5 %). 17 Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Betreuungsquote. 38

39 Abbildung 23: Betreuungsquote von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

40 Neben der institutionellen Betreuung stellt die Betreuung von Kindern in Tagespflege gerade für die Betreuung kleinerer Kinder einen wichtigen Eckpfeiler dar. Die nachfolgende Darstellung mit Stand März 2016 zeigt den Anteil der Kinder unter drei Jahren, die in öffentlich geförderter Kindertagespflege untergebracht waren. Zu beachten ist, dass die Statistik nach den Wohnorten der Tagespflegeeltern organisiert ist, und sich gerade bei den kreisfreien Städten hierdurch große Verschiebungen im Hinblick auf eine tatsächliche Betreuungsquote ergeben können. Für den Landkreis München wurde im März 2016 ein Anteil von 7,7 % der Kinder in Tagespflege betreut. Das entspricht in absoluten Zahlen 764 Kindern. Bayernweit wurden Kinder in Tagespflege untergebracht; das entspricht einem Anteil von 2,1 % an allen unter 3-Jährigen. Abbildung 24: Betreuungsquoten von Kindern im Alter von unter 3 Jahren in öffentlich geförderter Tagespflege in Bayern (in %) (Stand: ) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Stichtag

41 3.7 Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gesamt 18 (Juni 2016) 19 Der Anteil der im Landkreis München sozialversicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer beträgt 63,7 % an der Gesamtheit der Einwohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (Bayern: 64,0 %). Abbildung 25: Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2016) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Juni Siehe Kapitel 5: Glossar Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 19 Siehe Fußnote

42 3.8 Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen 20 (Juni 2016) 21 Der Anteil der im Landkreis München sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 62,1 % an der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 bis unter 65 Jahren (Bayern: 60,0 %). Abbildung 26: Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Bayern (in %) (Juni 2016) Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, Juni Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 21 Siehe Fußnote

43 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss 22 (Schuljahr 2014/2015) 23 Der Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss 24 an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen lag im Schuljahr 2014/2015 im Landkreis München bei 2,4 % (bayerischer Vergleichswert: 3,8 %). Abbildung 27: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Schulabgänger ohne Abschluss. 23 Die Ausweisung der Schuljahre als Jahresangabe dient der besseren Zuordnung und Orientierung und ist in der Statistik üblich. 24 Als Weiterentwicklung der Hauptschulen wurde zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 die Mittelschule eingeführt, dementsprechend heißt der Hauptschulabschluss jetzt Mittelschulabschluss. Da in der statistischen Ausweisung noch beide Begriffe aufgeführt werden, behalten wir dies im Bericht ebenso bei. 43

44 Darüber hinaus liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-jährigen Schulabgängern 25 bei 9,5 % (bayerischer Vergleichswert: 9,9 %). Abbildung 28: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (Schuljahr 2014/2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Siehe Kapitel 5: Glossar - Hinweis zum Anteil der Schulabgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-Jährigen 44

45 Die nachfolgende Tabelle differenziert die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Haupt-/Mittelschulabschluss abgehen, nach verschiedenen Schulformen im Schuljahr 2014/ Tabelle 5: SchülerInnen ohne Haupt-/Mittelschulabschluss nach Schulformen 27 Schultyp Abgänger ohne Haupt-/Mittelschulabschluss Abgänger mit Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen Mittelschulen (beinhaltet auch die Volksschulen) Förderschulen 7 9 Andere allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen, Waldorfschulen u. ä.) Allgemeinbildende Schulen insgesamt (Summe aller Abgänger ohne Abschluss) 71 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Schuljahr 2014/ Für genauere Analysen steht der Datensatz über die Genesis-Datenbank online zur Verfügung. 27 Zum Schuljahr 2013/2014 hat sich die Bezeichnung des Abschlusses zur individuellen Lernförderung in Abschluss im Bildungsgang des FSP (Förderschwerpunktes) Lernen geändert. 45

46 3.10 Übertrittsquoten (Schuljahr 2015/2016) Neben der Darstellung der Schulabgänger ohne Abschluss ist es durch ein neues Datenangebot des ISB möglich, die Übertrittsquoten auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern darzustellen. Dargestellt wird jeweils, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen auf eine weiterführende Schule übergetreten ist. Im Landkreis München sind 16,2 % aller Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse auf die Mittelschule übergetreten. In Bayern trifft dies auf 30,1 % aller Viertklässler/innen zu. Abbildung 29: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 46

47 Auf die Realschule wechselten im Schuljahr 2015/ ,2 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis München. Aus allen bayerischen Grundschulen traten 28,7 % aller Schülerinnen und Schüler auf die Realschule über. Abbildung 30: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 47

48 Auf das Gymnasium wechselten im Schuljahr 2015/ ,8 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis München. In Bayern insgesamt waren es 39,1 % aller Schülerinnen und Schüler. Abbildung 31: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (Schuljahr 2015/2016) Quelle: Nach Daten des ISB, Schuljahr 2015/2016: 48

49 3.11 Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern 28 (2014) Der Landkreis München gehört zu den ausgeglichen Kommunen. Insgesamt gibt es Haushalte (Bayern ). Auf die Gesamtheit aller Haushalte entfällt ein Anteil von 35,6 % auf Singlehaushalte (Bayern: 39,7 %), ein Anteil von 31,5 % auf Mehrpersonenhaushalte ohne Kinder (Bayern: 30,0 %) und ein Anteil von 32,9 % auf Haushalte mit Kindern (Bayern: Wert 30,1 %). Berechnet man dabei das Verhältnis von Einpersonenhaushalten zu Haushalten mit Kindern, entspricht das einem Verhältnis*) von 1,1 (Bayern: 1,3). Abbildung 32: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2014) *) Bei einem Verhältniswert von unter 0,9 wird das gesellschaftliche Leben familiendominiert, ab einem Wert von 1,1 singledominiert. In ausgeglichenen Kommunen halten sich Einpersonenhaushalte und Mehrpersonenhaushalte mit Kindern die Waage (Werte zwischen 0,9 und unter 1,1). Quelle: Nach Daten Nexiga GmbH, Siehe Kapitel 5: Glossar: Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern. 49

50 3.12 Gerichtliche Ehelösungen 29 (2015) Betrachtet man die Entwicklung der Quote der Scheidungen, so ist zwischen den Jahren 2013 und 2015 ein gleichbleibender Wert erkennbar. Im Landkreis München wurden ,3 % der Ehen gerichtlich gelöst (Bayern: 0,2 %). Die Anzahl der Eheschließungen 2015 belief sich auf Tabelle 6: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis München im Zeitverlauf Anzahl Eheschließungen In Prozent ,61 % 0,61 % 0,64 % Geschiedene Ehen Anzahl In Prozent ,29 % 0,29 % 0,28 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, Daten 2013, 2014 und Siehe Kapitel 5: Glossar - Begriffsbezeichnung Gerichtliche Ehelösungen 50

51 Abbildung 33: Gerichtliche Ehelösungen (2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

52 Besonders jugendhilferelevant sind die von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Landkreis München waren das im Jahr Minderjährige, was einem Anteil von 0,9 % entspricht (Bayern: 0,9 %). Zu beachten ist, dass Trennungen von unverheirateten Eltern statistisch nicht erfasst werden. Abbildung 34: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2015) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung,

53 4 Kindertagesbetreuung , 22 a und 23 Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Bildung, Erziehung und Betreuung sind die konstituierenden Bestandteile der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindestagespflege. Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten geleistet. 4.2 Aufsicht über Kindertageseinrichtungen In diesem Aufgabenbereich waren 2016 insgesamt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufgabenschwerpunkte bestehen in der Mitwirkung bei der Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen, der fortlaufenden Betreuung der Einrichtungen sowie der Durchführung des Verfahrens der kindbezogenen staatlichen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) inkl. der vorgeschriebenen Belegprüfungen. Zu den Hauptaufgaben der pädagogischen Fachberatungen im Kreisjugendamt zählen die Unterstützung bei der Qualifizierung und Weiterentwicklung der pädagogischen Praxis, Organisations- und Personalentwicklung, Sicherung der Qualitätsstandards, Kooperation und Vernetzung. Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen a) Mitwirkung bei der Erstellung/Fortschreibung des Kindertageseinrichtungsbedarfsplans b) Mitwirkung bei der Planung neuer Kindertageseinrichtungen (Beratung in Fragen der baulichen Gestaltung und Ausstattung der Einrichtung bei Neubauten, Umbauten und Erweiterungen) c) Durchführung des Verwaltungsverfahrens zur Erteilung der Betriebserlaubnis Fortlaufende Betreuung der Kindertageseinrichtungen a) Regelmäßige Besuche der Einrichtungen unter Einbeziehung der Gemeinden, Träger und Trägerverbände b) Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise personelle Ausstattung/Anstellungsschlüssel, Konzeption etc.) c) Überwachung des Sicherheitsstandards d) Beratungsgespräche 53

54 e) Durchführung von Arbeitskreisen und/oder Fortbildungsveranstaltungen für Gemeinden, Einrichtungsträger und pädagogisches Personal (Beispielsweise wurden in 2016 Netzwerktreffen der pädagogischen Fachberatungen initiiert. Außerdem wurde der Arbeitskreis Schule Hort gemeinsam mit dem Schulamt fortgeführt und ein neuer Arbeitskreis Hort geschaffen.) Geltendmachung der kindbezogenen staatlichen Förderung a) Abwicklung der kindbezogenen staatlichen Förderung nach den Vorschriften des BayKiBiG inkl. Rechnungsprüfungen und ggf. Geltendmachung von Rückforderungen b) Bewilligung und Mittelzuweisung an die kreisangehörigen Gemeinden Besonderheiten Am wurde vom Sachgebiet ein Fachtag zu den Themen Belegprüfung und Bedarfsplanung in Kindertageseinrichtungen veranstaltet. Eingeladen waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden/Städte im Landkreis München. Auch für die Einrichtungsträger fand am und ein zweigeteilter Fachtag zum Themenschwerpunkt Belegprüfung statt. Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wurden unter Anderem allen Gemeinden und Städten im Landkreis umfangreiche Bücherkisten zur Verfügung gestellt und zwei Fortbildungsveranstaltungen zum Themenschwerpunkt Traumapädagogik für pädagogisches Personal angeboten. 4.3 Kindertagespflege In diesem Aufgabenbereich waren 2016 insgesamt 2 Mitarbeiterinnen beschäftigt. Die Kindertagespflege ist gem. 22 SGB VIII i.v. mit Art. 2 Abs. 4 BayKiBiG definiert als Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Umfang von mindestens 10 Stunden wöchentlich durch geeignete Tagespflegepersonen in geeigneten Räumlichkeiten. Die Betreuung kann im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumlichkeiten erfolgen. Um als Tagespflegeperson tätig werden zu können, bedarf es gem. 43 SGB VIII einer Pflegeerlaubnis, wenn diese ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will. 54

55 Die Eignung der Tagespflegeperson ist gemäß 43 Abs. 2 SGB VIII Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis und wird durch das Kreisjugendamt München überprüft. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Kindertagespflege ist seit Einführung des BayKiBiG (im Jahr 2005) gesetzlich vorgeschrieben; die entsprechenden Voraussetzungen werden den Tagespflegepersonen in Qualifizierungskursen und weitergehenden Fortbildungen vermittelt, die durch Tagespflegeprojekte sowie dem Kreisjugendamt angeboten werden. Durch das Sachgebiet wurden im Jahr 2016 für Tagespflegepersonen, die nicht über einen Träger organisiert sind, vier Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Es fanden Seminare statt zu den Themen Sprachentwicklung, Gesunde Ernährung, Inklusion in der Tagespflege sowie Fachstelle AndErl stellt sich vor. Zudem wurden zwei Austauschtreffen mit den Tagespflegepersonen durchgeführt. Für die Leitungen der Tagespflegeprojekte und Großtagespflegen führten die Mitarbeiterinnen die ganztägige Fortbildungsveranstaltung Gezielte Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen durch. Die Mitarbeiterinnen koordinieren und nehmen am Netzwerktreffen der Tagespflegeprojekte /Großtagespflegen im Landkreis sowie am Regionalarbeitskreis (Südostoberbayern) der Jugendämter, SOOB-Kindertagespflege, teil. Bei Einzeltagespflegepersonen und speziell in Kooperation mit Kindertagespflegeprojekten, Großtagespflegen und den entsprechenden Gemeinden und Städten im Landkreis München konnten 2016 insgesamt 807 Kinder in Tagespflege betreut werden, für die vom Landkreis München Pflegegeldzahlungen geleistet wurden etwa fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Im Berichtszeitraum 2016 verfügen insgesamt 376 Personen über eine Pflegeerlaubnis. Besonderheiten Seit Dezember 2016 nimmt der Landkreis München am Bundesprogramm Weil die Kleinsten große Nähe brauchen teil, das als Schwerpunkt den Qualitätsausbau der Kindertagespflege hat. Im Rahmen des Bundesprogramms soll im Jahr 2017 begonnen werden, ein Qualitätshandbuch für die Tagespflege im Landkreis München zu entwickeln. Dafür wird eine zusätzliche Stelle geschaffen, die sich darüber hinaus um die Verzahnung von Praxis und Theorie der Tagespflegepersonen kümmert und die Qualifizierung, die zum Einsatz als Tagespflegeperson notwendig ist, erweitert. Im Berichtsjahr gab es im Landkreis München 30 Großtagespflegestellen, von denen eine im Laufe des Jahres 2016 neu eröffnet wurde. Dies ist eine Form der Tagespflege, bei der mindestens zwei Tagespflegepersonen gemeinsam bis zu maximal 10 Kinder (je nach Qualifizierung / Ausbildung) in geeigneten Räumen betreuen, die nicht auch als privater Wohnraum genutzt werden. Für 2017 ist ein deutlicher Ausbau der Großtagespflegestellten um 30 % zu erwarten. 55

56 4.4 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder unter 3 Jahren Die Anzahl der betreuten Kinder nach den 22 und 23 SGB VIII Förderung in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege werden auf Grundlage der Datenbankauswertungen aus KiBiG.web dargestellt. 30 Unterteilt sind die Betreuungs- 31 und Deckungsquoten 32 nach Alter der betreuten Kinder: unter 3 Jahre, 3 Jahre bis Schuleintritt und Betreuung im Grundschulalter. Es erfolgt jeweils eine Darstellung der genehmigten Plätze und der tatsächlich belegten Plätze zum des Berichtsjahres. Diese Gegenüberstellung ermöglicht einen Abgleich der vorhandenen Plätze mit der Belegung der Plätze im Berichtsjahr. Im JuBB-Bericht 2016 wird das Kindergartenjahr 2015/16 zum Stichtag auf Grundlage der Zahlen aus KiBiG.web ausgewertet und dargestellt. Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder unter 3 Jahren Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis 33 sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis München. Tabelle 7: Genehmigte Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Landkreis München 34 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner unter 3 Jahre (3 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,7 Pflegeerlaubnisse 297 3,0 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0 Gesamt ,7 30 Die Daten dieses Kapitels sind nicht vergleichbar mit den Zahlen aus Kapitel 3.6 Betreuungsquoten für Kinder in Kindertagesstätten und tagespflege des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Grund hierfür ist eine unterschiedliche Datenbasis mit zum Teil abweichenden Stichtagen und Zuordnungen. 31 Siehe Glossar Kapitel 5: Betreuungsquote. 32 Siehe Glossar Kapitel 5: Deckungsquote. 33 Die Pflegeerlaubnisse umfassen auch Plätze in Großtagespflegen. Gesondert werden nur die Plätze in Großtagespflegen mit Förderung nach 20a ausgewiesen. 34 Im Landkreis München gibt es 1391 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0 10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 0 3 Jahren die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 56

57 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken für Kinder unter drei Jahren dargestellt. Tabelle 8: Summe der betreuten Kinder unter 3 Jahren im Landkreis München (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten und Tagespflege Summe der Einwohner unter 3 Jahre (3 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,4 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 718 7,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0 Gesamt ,6 Abbildung 35: Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor 35 Betreute Kinder unter 3 Jahren in Kitas zum 1. Januar nach Förderfaktor 12,3% 0,5% Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2,0) Kinder mit Migrationshintergrund (Faktor 2,0) Kinder mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) 87,3% 35 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 57

58 Abbildung 36: Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor 36 Betreute Kinder unter 3 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor 6,9% 0,1% Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2,0) Kinder mit Migrationshintergrund (Faktor 2,0) Kinder mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) 92,9% 4.5 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt 37 Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnis sowie Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis München Tabelle 9: Genehmigte Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt im Landkreis München 38 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,6 Pflegeerlaubnisse 27 0,2 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,9 36 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 37 Altersgruppendefinition siehe Glossar Kapitel Im Landkreis München gibt es 1391 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0 10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 3 Jahre bis Schuleintritt die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 58

59 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Kinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege mit Förderung nach 20a SGB VIII wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Grafiken, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt dargestellt. Tabelle 10: Anzahl der betreuten Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt im Landkreis München (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder Summe der Einwohner von 3 Jahren bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,5 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 65 0,5 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,0 Abbildung 37: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in Kitas zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor 39 Betreute Kinder im Alter von 3 bis 6,5 Jahren in Kitas zum 1. Januar nach Förderfaktor 1,7% 20,9% Kinder von 3 bis 6,5 Jahren (Faktor 1) Kinder von 3 bis 6,5 Jahren mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3) Kinder von 3 bis 6,5 Jahren mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) 77,4% 39 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 59

60 Abbildung 38: Betreute Kinder von 3 bis zum Schuleintritt in der Tagespflege zum 1. Januar 2016 (Förderfaktor) 40 Betreute Kinder im Alter von 3 bis 6,5 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor 3,1% 1,5% Kinder von 3 bis 6,5 Jahren (Faktor 1) Kinder von 3 bis 6,5 Jahren mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3) Kinder von 3 bis 6,5 Jahren mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) 95,4% 4.6 Betreuungs- und Deckungsquoten für Kinder im Grundschulalter Die nachfolgende Tabelle zeigt die genehmigten Plätze laut Betriebserlaubnis und Pflegeerlaubnisse und Plätze in Großtagespflege nach 20a SGB VIII für Grundschulkinder im Landkreis München. Tabelle 11: Genehmigte Plätze für Kinder im Grundschulalter im Landkreis München41 Genehmigte Plätze Summe der Einwohner von 6 10 Jahre (4 Jahrgänge) Deckungsquote in % Kindertagesstätten laut Betriebserlaubnis ,0 Pflegeerlaubnisse 5 0,0 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,0 40 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 41 Im Landkreis München gibt es 1391 Pflegeerlaubnisse für Kinder von 0-10 Jahren. Zugeordnet werden dem Bereich 6-10 Jahre die in der Tabelle ausgewiesenen Pflegeerlaubnisse. 60

61 Die Anzahl der zum 1. Januar 2016 betreuten Grundschulkinder in Kindertagesstätten, Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG und Großtagespflege wird in nachfolgender Tabelle und den beiden Graphiken dargestellt. Eine Erfassung weiterer Betreuungsangebote (Ganztagesschule, Mittagsbetreuung) ist derzeit nicht möglich. Tabelle 12: Anzahl der betreuten Grundschulkinder im Landkreis München (inkl. Gastkinder) Betreute Kinder Summe der Einwohner von 6 10 Jahre (4 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Kindertagesstätten ,1 Tagespflege mit Förderung nach BayKiBiG 12 0,1 Großtagespflege nach 20a SGB VIII 0 0,0 Gesamt ,2 Abbildung 39: Betreute Kinder im Grundschulalter in Horten zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor 42 Betreute Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren in Kitas zum 1. Januar nach Förderfaktor 19,8% 0,9% Schulkinder von 6 bis 10 Jahren (Faktor 1) Schulkinder von 6 bis 10 Jahren mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3) Schulkinder von 6 bis 10 Jahren mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) 79,4% 42 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 61

62 Abbildung 40: Betreute Kinder im Grundschulalter in Tagespflege zum 1. Januar 2016 nach Förderfaktor 43 Betreute Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren in der Tagespflege gesamt (inkl. Großtagespflege) zum 1. Januar nach Förderfaktor 8,3% 0,0% Schulkinder von 6 bis 10 Jahren (Faktor 1) Schulkinder von 6 bis 10 Jahren mit Migrationshintergrund (Faktor 1,3) Schulkinder von 6 bis 10 Jahren mit integrativem Bedarf (Faktor 4,5) 91,7% 4.7 Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen auf Gemeindeebene Auf Ebene der Gemeinden können die vorhandenen Plätze und betreuten Kinder für Kinder unter drei Jahren und von drei Jahren bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen dargestellt werden. Ausschlaggebend für die Zuordnung der betreuten Kinder ist der jeweilige Wohnort des Kindes, d. h. wie viele Kinder aus der jeweiligen Gemeinde betreut werden. Eine Zuordnung der betreuten Kinder in der Tagespflege auf Gemeindeebene ist nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Darstellung für Grundschulkinder auf Gemeindeebene, da die Betreuung vom jeweiligen Grundschulsprengel abhängig ist. Die genehmigten Plätze und die betreuten Kinder für die Altersgruppen von Kindern unter 3 Jahren und im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt sind in den beiden nachfolgenden Tabellen zusammengefasst. 43 Der Faktor 4,5 bezieht sich sowohl auf seelisch behinderte Kinder als auch auf geistig und körperlich behinderte Kinder. Die Zuständigkeit bei seelisch behinderten Schulkindern obliegt der Jugendhilfe (SGB VIII), bei geistig und körperlich behinderten Kindern der Sozialhilfe (SGB XII). In der Datenbank KiBiG.web erfolgt keine Differenzierung. 62

63 Tabelle 13: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren in den Gemeinden des Landkreises München zum 1. Januar 2016 Genehmigte Plätze Anzahl der Kinder unter 3 Jahre Deckungsquote in % Betreute Kinder Betreuungsquote in % Aschheim , ,4 Aying , ,4 Baierbrunn , ,9 Brunnthal , ,0 Feldkirchen , ,3 Garching b.münchen, St , ,6 Gräfelfing , ,2 Grasbrunn , ,2 Grünwald , ,9 Haar , ,4 Hohenbrunn , ,7 Höhenkirchen-Siegertsbrunn , ,8 Ismaning , ,2 Kirchheim b.münchen , ,9 Neubiberg , ,8 Neuried , ,3 Oberhaching , ,7 Oberschleißheim , ,5 Ottobrunn , ,0 Planegg , ,5 Pullach i.isartal , ,4 Putzbrunn , ,2 Sauerlach , ,0 Schäftlarn , ,3 Straßlach-Dingharting ,0 5 5,0 Taufkirchen , ,3 Unterföhring , ,4 Unterhaching , ,9 Unterschleißheim, St , ,2 Summe , ,4 63

64 Tabelle 14: Betreute Kinder und vorhandene Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt in den Gemeinden des Landkreises München zum 1. Januar 2016 Genehmigte Plätze Deckungsquote in % Betreute Kinder Anzahl der Kinder von 3 bis Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) Betreuungsquote in % Aschheim , ,9 Aying , ,2 Baierbrunn , ,9 Brunnthal , ,9 Feldkirchen , ,4 Garching b.münchen, St , ,7 Gräfelfing , ,1 Grasbrunn , ,0 Grünwald , ,8 Haar , ,9 Hohenbrunn , ,8 Höhenkirchen-Siegertsbrunn , ,3 Ismaning , ,8 Kirchheim b.münchen , ,0 Neubiberg , ,6 Neuried , ,4 Oberhaching , ,5 Oberschleißheim , ,1 Ottobrunn , ,5 Planegg , ,3 Pullach i.isartal , ,4 Putzbrunn , ,1 Sauerlach , ,4 Schäftlarn , ,1 Straßlach-Dingharting , ,2 Taufkirchen , ,2 Unterföhring , ,9 Unterhaching , ,3 Unterschleißheim, St , ,4 Summe: , ,5 64

65 5.1 Leistungen nach den Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Im Jahr 2016 waren in diesem Bereich 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Leistungen nach dem UVG sollen finanzielle Schwierigkeiten begegnen, die alleinstehenden Müttern oder Vätern sowie deren Kindern entstehen, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, den gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt nicht oder nur teilweise leistet oder der unterhaltspflichtige Elternteil verstorben ist. Ein Kind hat Anspruch auf Leistungen nach dem UVG, wenn es a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, b) in Deutschland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und c) nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder, d) wenn dieser verstorben ist, keine Waisenbezüge erhält. Die Leistungen werden insgesamt für längstens 72 Monate gewährt und enden spätestens, wenn das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch dann, wenn die Leistungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht für volle 72 Monate gezahlt wurden. Höhe der UVG-Leistungen: Tabelle 15: Höhe der UVG-Leistungen Altersstufen Kinder unter 6 Jahren 5 Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften, Amtspflege, Vormundschaften Mindestunterhalt Anrechnung Kindergeld Auszahlungsbetrag Ab ,00 190,00 145,00 Ältere Kinder unter 12 Jahren Ab ,00 190,00 194,00 Quelle: Eigene Statistik KJA Im Jahr 2016 (Stand: ) wurden UVG-Leistungen für insgesamt 562 Kinder gewährt. Ausgaben: ,- Einnahmen: ,- Prozentuale Rückerstattung durch Unterhaltspflichte: 41,84 % 65

66 Tabelle 16: Übersicht UVG Jahr Anzahl der Leistungsempfänger per Summe der Ausgaben Summe der Einnahmen Prozentuale Rückerstattung ,44 % % ,81% ,10% ,85 % ,88 % ,84% Quelle: Eigene Statistik KJA 5.2 Beistandschaften Im Bereich Beistandschaft waren 9 Sachbearbeiter eingesetzt die durch 2 Mitarbeiterinnen unterstützt wurden. Durch die Beistandschaft erfahren alleinerziehende und/oder alleinsorgeberechtigte Mütter und Väter Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung der Vaterschaft und/oder auch bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Insgesamt wurden 1150 Beratungen durchgeführt und 331 Bescheinigungen über den Nachweis des alleinigen Sorgerechts ausgestellt. Dasselbe gilt auch bei Unterhaltsansprüchen von jungen Volljährigen gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil. Entsprechend dem Grundverständnis der Jugendhilfe bietet die Beistandschaft dabei erst einmal Beratung an und erst wenn dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, auch Unterstützung in Form einer Beistandschaft zur Durchsetzung der Ansprüche. Dabei wurden zahlreiche Gerichtsverfahren im Bereich Vaterschaftsfeststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen geführt. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 2152 Beistandschaften geführt. Zum wurden die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle angehoben, dies führte zur Anpassung sämtlicher betreuter Unterhaltsforderungen. Im Jahr 2016 konnten Unterhaltsforderungen in Höhe von ,86 realisiert werden, die wiederum an die Unterhaltsberechtigten weitergeleitet wurden. Ebenso wurden im Bereich auch Beurkundungen gemäß 59 SGB VIII durchgeführt. Hier wurden 869 Urkunden erstellt. Im Herbst 2016 fand eine Fachtagung des Bereichs Beistandschaft aus ganz Oberbayern im Landratsamt München statt. 66

67 Tabelle 17: Anzahl der Beistandschaften Jahr Beistandschaften Quelle: Eigene Statistik KJA 5.3 Amtsvormundschaften/ Pflegschaften Im Bereich Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften waren 2016 insgesamt zehn Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter eingesetzt. Vormundschaft und Pflegschaft bedeuten die gesetzliche Vertretung für Kinder oder Jugendliche, wenn Eltern bzw. Sorgeberechtigte die elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht ausüben können. Der Vormund erfüllt seine Aufgaben nach den Normen des Privatrechts. Bei der inhaltlichen Wahrnehmung der Aufgaben ist der Vormund nicht an Weisungen gebunden, jedoch an die organisatorischen Standards und die Dienstaufsicht des Anstellungsträgers, im Falle der Tätigkeit bei einem Jugendamt also der, des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Als Vormund oder Pfleger sind die Interessen und Rechte des Mündels zu vertreten und die Erziehung des minderjährigen Menschen zu gewährleisten. Dabei ist eine gute Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Jugendhilfe, als auch der freien Träger oder sozialen Dienste erforderlich. Dies findet im Rahmen des Hilfeplanverfahrens oder auch bei Fachkonsultationen und Einzelgesprächen statt. Im Jahr 2016 wurden im Fachbereich 293 Vormundschaften und Pflegschaften betreut. Davon wurden 214 Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige geführt. Diese teilen sich auf in 15 weibliche und 198 männliche um. Die überwiegenden Herkunftsländer waren Afghanistan, Eritrea und Syrien. Die Altersstruktur aller Mündel bewegte sich dabei von 0 Jahren bis 18 Jahren. Die Mündelkontakte erfolgten in der Regel 1-mal im Monat. Dem Familiengericht wurde darüber in jedem Einzelfall schriftlich berichtet. Es wurden insgesamt 51 Termine beim Familiengericht und 34 Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wahrgenommen. Gegen Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurde 4 Klagen erhoben. 67

68 Tabelle 18: Übersicht Amtsvormundschaften und Pflegschaften Jahr Gesetzl. Amtsvormundschaften Bestellte Vormundschaften/ Pflegschaften Quelle: Eigene Statistik KJA 68

69 6 Präventive Angebote 6.1 Jugendsozialarbeit an Schulen gemäß 13 SGB VIII Das Rahmenkonzept zur Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis München umfasst nahezu alle Schularten. Eine derartige Förderung ist bayernweit wohl einzigartig. Seit der Erweiterung des vorgenannten Rahmenkonzepts auch auf Grundschulen, Realschulen und Gymnasien, ist dieses Angebot nun von insgesamt 79 Schulen im Landkreis in Anspruch genommen worden. Im Jahr 2016 förderte der Landkreis bis zu 50% der Gesamtkosten dieser Maßnahmen an 44 Grundschulen, 13 Haupt-/Volksschulen, 5 Realschulen und 14 Gymnasien sowie zu 100% an 2 Förderschulen (Sonderpädagogische Förderzentren) in Unterhaching und Unterschleißheim sowie eine Berufsoberschule in Unterschleißheim. Hierfür sind für das Schuljahr 2016/2017 Abschlagszahlungen von insgesamt 3,2 Mio. angefallen. Die Endabrechnung erfolgt im Oktober für das laufende Schuljahr. 6.2 Jugendschutz gemäß 14 SGB VIII Der Leiter der Gruppe "Jugendhilfe in Strafverfahren" ist zusätzlich mit der Wahrnehmung des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes betraut. Ziel des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr geistiges, seelisches und körperliches Wohl zu bewahren. Adressatinnen und Adressaten des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes sind Personen, die durch ordnungswidriges oder strafbares Handeln das geistige, seelische oder körperliche Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährden. Im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht werden diese Personen als Betroffene bzw. Beschuldigte bezeichnet. Im Bereich der Mitwirkung an Gestattungen nach 12 GastG und Anzeigen nach Art. 19 LStVG stehen weiterhin die jeweiligen Gastwirtinnen und Gastwirte, Veranstalterinnen und Veranstalter sowie die jeweiligen Gemeindeverwaltungen im Fokus des Kreisjugendamts. Kinder und Jugendliche selbst sind keine direkten Adressaten des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist das Kreisjugendamt zuständige Verwaltungs- und Vollstreckungsbehörde im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts. Die diesbezüglichen Aufgaben umfassen insbesondere 69

70 die Einleitung des Bußgeldverfahrens, die Aufklärung des Sachverhalts, den Erlass des Bußgeldbescheids, gegebenenfalls die Mitwirkung am Zwischenverfahren nach Einspruch, gegebenenfalls die Mitwirkung am Verfahren vor dem Amtsgericht sowie die Einleitung und Überwachung der Vollstreckung in Absprache mit der Kreiskasse. Das Kreisjugendamt verzichtet bewusst auf Methoden wie Testkäufe sowie auf eigene oder gemeinsam mit der Polizei durchgeführte Jugendschutzkontrollen. Im Rahmen der Mitwirkung an gestattungs- und anzeigepflichtigen Veranstaltungen konsultieren uns die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinsichtlich eventuell angezeigter oder beabsichtigter Auflagen. Parallel hierzu prüfen wir erforderlichenfalls eigene Anordnungen und Auflagen nach 7 JuSchG. Das Fallaufkommen im Bereich der OWi-Verfahren ist abhängig von der polizeilichen Aufklärungsquote, auf die das Kreisjugendamt keinen Einfluss hat. Das Fallaufkommen im Bereich der OWi-Verfahren ist abhängig von der polizeilichen Aufklärungsquote, auf die das Kreisjugendamt keinen Einfluss hat. Denkbar ist, dass die Polizei bedingt durch die europäische Flüchtlingskrise ihr Engagement hinsichtlich der Durchsetzung des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes vermindert hat. Tabelle 19: 28 JuSchG Jahr Fälle Veränderung ,1 % ,8 % ,0 % ,6 % ,0 % ,0 % ,6 % ,3 % ,5 % ,3 % ,7 % Quelle: Eigene Statistik KJA 70

71 Tabelle 20: 2 Abs. 2 S. 3 GastV (zu 12 GastG) Jahr Fälle Veränderung ,7 % ,4 % 2016 * Quelle: Eigene Statistik KJA Die Statistik zu 2 Abs. 2 S. 3 GastV (zu 12 GastG) ist bis einschließlich 2014 nicht belastbar. *Zum ist die neue Bayerische Gaststättenverordnung (BayGastV) in Kraft getreten. Nachdem die Beteiligung der Jugendhilfe an Gestattungen nach 12 Gaststättengesetz (GastG) nun keinen Gesetzesrang mehr einnimmt, werden entsprechende Vorgänge nur noch formlos bearbeitet und abgelegt. Die Fortführung der bisherigen Statistik wurde in diesem Zusammenhang aufgegeben. Für das Jahr 2017 steht die Überprüfung der neuen Laserspiel-Anlage in Garching an. Die Beratung bzgl. der Aktivitäten im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis München erfolgt durch die Kommunale Jugendarbeit des Kreisjugendring München-Land. Die Koordination des Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis München findet in den kontinuierlichen Vernetzungsgespräche zwischen der Kommunale Jugendarbeit des Kreisjugendring München-Land mit der Jugendbeauftragten bzw. Jugendhilfeplanung des Landkreises München statt. 6.3 Eltern- und Jugendberatung gemäß 16 SGB VIII Unter dem folgenden Link kann der Jahresbericht der Eltern- und Jugendberatungsstelle des Landkreises München, Dienstort Orleansplatz aufgerufen werden: MID=

72 6.4 Stabsstelle Familienbildung und Familienstützpunkte gemäß 16 SGB VIII Die Koordinierungsstelle für Familienbildung und Familienstützpunkte ist mit einer Dipl. Sozialpädagogin mit einer 0,75 VZÄ besetzt. Der Freistaat Bayern hat zur Weiterentwicklung der kommunalen Aufgabe der Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 SGB VIII) das Förderprogramm Familienstützpunkte ins Leben gerufen, das die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Planung, Organisation und Vernetzung der örtlichen Angebote der Eltern- und Familienbildung unterstützen soll. Hierzu werden im Rahmen der Förderung Familienstützpunkte als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien in ganz Bayern eingerichtet. Im Januar 2016 wurden interessierte Träger und soziale Einrichtungen zur Veranstaltung Familienbildung im Spannungsfeld von Institutionalisierung und Familie eingeladen. Dabei wurde die weitere Erstellung des kommunalen Familienbildungskonzeptes den Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgestellt. Im 1. Quartal 2016 fanden im Landkreis München die Bedarfs- und Bestandserhebung zur Familienbildung statt. Insgesamt wurden Fragebögen ausgegeben. Es wurden Fragebögen an die Eltern von 2-jährigen Kindern, Vorschulkindern, Schülerinnen und Schülern der Klassen 4, 6 und 8 verteilt. Der Rücklauf betrug mit Fragebögen eine Rücklaufquote von 22,3 %. Zeitgleich wurden im Rahmen der Bedarfserhebung alle Bürgermeister_innen interviewt und die Ergebnisse von SAGS ausgewertet. Des Weiteren fand ein Expertenworkshop statt, um in zwei strukturierten Diskussionsrunden zu erörtern, welche kreativen Zugänge und Angebote es für unterschiedliche Zielgruppen geben muss und was Familienbildung und Familienstützpunkte für alle Familien im Landkreis München leisten sollte. Darüber hinaus fand im 2. Quartal eine Bestandsaufnahme aller Angebote im Familienbildungsbereich statt. Hierfür wurde ein Online-Fragebogen an die Einrichtungen im Landkreis München verschickt. Insgesamt haben sich 53 Einrichtungen an der Bestandserhebung beteiligt. Ausgewertet konnten davon 29 Antworten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Landkreis München mit der Befragung hauptsächlich Familien erreichen konnte, die man klassischer Weise als Mittelschicht bzw. schon als Oberschicht bezeichnen kann. Deutlich wird auch, dass kaum Eltern mit Migrationshintergrund bei der Befragung mitgemacht haben. Die Befragten haben Interesse an Themen zur Stärkung der Erziehungskompetenzen und besuchen bevorzugt einen Vortrag. 72

73 Familienstützpunkte Am wurde das kommunale Familienbildungskonzept für den Landkreis München vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet. Die Ergebnisse der Bestand- und Bedarfserhebung dienten als Grundlage für die Maßnahmenplanung. Folgende Handlungsziele sollen in den nächsten Jahren umgesetzt werden: 1. Der Familienstützpunkt (FSP) ist ein Ort der Familienbildung. Er versteht sich als Partnerin bzw. Partner der Eltern und stärkt bzw. ergänzt das vielfältige Angebot der Familienbildung im Sozialraum. 2. Vernetzung und Kooperation mit den unterschiedlichen Einrichtungen und Akteuren der Eltern- und Familienbildung vor Ort, insbesondere den Familienbildungsstätten, den Mütter-und Familienzentren, den Erziehungsberatungsstellen, den Koordinierenden Kinderschutzstellen (AndErl), den Kindertageseinrichtungen, den Ehe- und Familienberatungsstellen und den Mehrgenerationenhäusern. 3. Der Familienstützpunkt hält ein niedrigschwelliges, primärpräventives Angebot der Beratung und Unterstützung von Kinder und Familien bereit und vermittelt an geeignete Stellen weiter. 4. Die Organisation und ggf. Durchführung von offenen und niederschwelligen Elterntreffmöglichkeiten im Sozialraum. 5. Die Erarbeitung eines Konzepts für Elternarbeit und Erziehungspartnerschaft im Sozialraum. 6. Familienbildung soll Ressourcen aktivieren um eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Besonderheiten Für die sechs Sozialräume der Familienbildung wurden folgende Einrichtungen für die Familienstützpunkte im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ausgewählt: Sozialraum 1 Nachbarschaftshilfe Unterschleißheim Sozialraum 2 Caritasverband München Land Kindertagesstätten und FSZ Aschheim/Feldkirchen/Kirchheim Sozialraum 3 Integra e.v. / NBH Taufkirchen Sozialraum 4 Katholische Kirche St. Bartholomäus/Familienzentrum Oberhaching Sozialraum 5 Kindernetz Schäftlarn und Gemeinde Grünwald Sozialraum 6 Keine geeignete Bewerbung vorhanden 73

74 Im Jahr 2017 werden alle ausgewählten Familienstützpunkte eröffnet und an der Umsetzung des Maßnahmenplans gearbeitet. Die Öffentlichkeitsarbeit der Koordinierungsstelle zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte soll ausgeweitet und professionalisiert werden. Hier ist auch geplant die Familienstützpunkte mit einzugliedern. Damit der Sozialraum 6 versorgt werden kann sowie zur Deckung weiterer Versorgungslücken, soll ein mobiler Familienstützpunkt eingerichtet werden. Das Kreisjugendamt wird hierzu ein Angebot konzipieren und dem Jugendhilfeausschuss zu weiteren Beratung und Beschlussfassung wieder vorlegen. Ein wichtiger weiterer Aspekt ist das Familienbildungsnetzwerk, welches 2017 initiiert werden soll. ELTERNTALK ELTERNTALK steht für: Fachgespräche von Eltern für Eltern. Eltern treffen sich im privaten Rahmen zu einem Erfahrungsaustausch über Erziehungsfragen in der Familie. Im Mittelpunkt stehen die Themen Medien, Konsum und Suchtvorbeugung. Das Projekt ELTERNTALK wurde auf Grund der unzureichenden Evaluationsergebnisse ab dem Haushaltsjahr 2012 im Landkreis München nicht mehr weitergeführt. Die Verwaltung hat im Zusammenhang mit der Bestands- und Bedarfserhebung im Familienbildungsbereich die erneute Einführung von Elterntalk überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Bedarf an präventiven Angeboten in diesem Bereich sehr hoch ist. Im Juni 2016 wurden dem Jugendhilfeausschuss erste Ergebnisse der Bedarfserhebung der Familienbildung vorgestellt. Die Erhebung ergab eine Wiederaufnahme des Projektes ELTERNTALK im Landkreis München, wobei der Landkreis als Standortpartner für Elterntalk fungieren soll. Für ELTERNTALK wurde der Landkreis in 3 Regionen eingeteilt, wobei eine Region im Norden von der Caritas als Träger übernommen wurde und die Regionen im Osten und Süden von Condrobs e.v. Jede Region hat ca Einwohner und beinhaltet ein sogenanntes Schwerpunktgebiet. Die Schwerpunktgebiete wurden mit der Sozialplanung erarbeitet. Die Regionen werden von jeweils einem/einer Regionalbeauftragten eines freien Trägers betreut. Am 1. Juli 2016 startete ELTERNTALK im Landkreis München, mit der zweitägigen Einführungsschulung der Regionalbeauftragten. Danach wurden erste Kontakte zu Vernetzungsstellen mit Hilfe des Standortpartners geschaffen. Nach und nach gab es persönliche Kontakte und Treffen mit der Regionalbeauftragten. Ziel war in erster Linie ELTERNTALK vorzustellen und vorhandene Netzwerke zu nutzen, um auf bestehende Kontakte sinnvoll aufbauen zu können. Im Jahr 2017 werden erste Schulungen für Moderatorinnen und Moderatoren stattfinden und es kann mit den ersten Talks in den Gemeinden begonnen werden. 74

75 6.5 AndErl/ Frühe Hilfen gemäß 16 SGB VIII An der Stelle AndErl arbeiten 1 Fachkinderkrankenschwester (50% Gesundheitsamt, 50% Kreisjugendamt), 1 Familienhebamme (Gesundheitsamt), 1 Kindheitspädagogin (Kreisjugendamt) und 4 Sozialpädagoginnen (Kreisjugendamt). Im Landkreis München arbeiten das Kreisjugendamt und das Gesundheitsamt an der Fachberatungsstelle AndErl Guter Anfang im KindErleben seit interdisziplinär eng zusammen. Die Arbeit von AndErl gliedert sich in zwei Aufgabenbereiche: die Netzwerkarbeit/ -pflege und Familienarbeit/ Frühen Hilfen. Durch die intensive Netzwerkarbeit sollen flächendeckende Netzwerke und Kommunikationsplattformen für alle Bereiche, die mit der Zielgruppe werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis drei Jahre Berührungspunkte haben, geschaffen werden. Dies bezieht sowohl Jugendhilfe, medizinische Einrichtungen als auch die Städte und Gemeinden des Landkreises München eng mit ein. Netzwerkarbeit Auf Grund der Größe des Landkreises München, möchte AndErl die interdisziplinäre Vernetzung in Form von regional veranstalteten interdisziplinären Arbeitskreisen umsetzen. In der Stadt Unterschleißheim fanden im Jahr 2016 unter der Moderation von AndErl wieder zwei interdisziplinäre Arbeitskreise statt. In der Gemeinde Haar wurde im März 2016 erstmalig ein interdisziplinäres Arbeitstreffen mit fachlicher Beratung durch AndErl unter der Leitung der Sozialreferentin der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Mit den weiteren Gemeinden werden Konzepte erarbeitet und versucht, diese in den kommenden Jahren umzusetzen. Im Bereich Weiterqualifizierung der Netzwerkpartner_innen wurde im Mai 2016 eine Schulung für Tagespflegepersonen angeboten. Durchgeführt wurde diese Schulung von den Kolleginnen von AndErl. Bereits seit 2013 bietet AndErl für alle Hebammen im Landkreis München jährliche Kooperationstreffen mit wechselnden fachlichen Themen statt, um gezielt und aktuell eine fachliche Weiterbildung für die Familienarbeit im Kontext der Frühen Hilfen bieten zu können. Im Jahr 2016 fand ein Workshop mit dem Thema Veränderungen in der Paarbeziehung Elternschaft Die Zeit danach statt. Zu diesem Thema wird es im Jahr 2017 eine Fortsetzung geben. Für die im Rahmen der Frühen Hilfen im Landkreis München tätigen Familienhebammen führte AndErl 2016 zweimal eine Fallsupervision mit einer externen Supervisorin durch. 75

76 Zur Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung der Netzwerkpflege verpflichtet sich die Fachstelle AndErl in der Regionalen Kinderschutzkonzeption dazu, jährlich abwechselnd eine Fachtagung oder eine Netzwerkkonferenz zu veranstalten. Am 12. Oktober 2016 fand eine Netzwerkkonferenz unter dem Motto Familien im Wandel Weiterentwicklung der Frühen Hilfen im Landkreis München statt. Es trafen sich 85 Kooperationspartner_innen aus dem Landkreis München, angrenzenden Landeskreisen und der Landeshauptstadt. Ziel dieser überregionalen Netzwerkkonferenz war es, den spürbaren familiären Wandel zu benennen und die daraus resultierenden Veränderungen der Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Frühen Hilfen zu erkennen und zu entwickeln. Mit dieser Netzwerkkonferenz ist es AndErl gelungen einen weiteren Schritt in Richtung gelingende interdisziplinäre Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitsbereich sowie den sozialen Netzwerken innerhalb der Gemeinden und Städte im Landkreis München zu gehen. Im Jahr 2016 fanden insgesamt 559 Netzwerkgespräche statt. Die anonyme Fallberatung durch AndErl wurde in 83 Fällen genutzt. Zudem wurden fast alle Sozialen Arbeitskreise im Landkreis München von AndErl besucht. Frühe Hilfen Im Jahr 2016 kamen insgesamt 203 Familien, davon 39 Schwangere bei AndErl an. Auch in diesem Jahr konnte ein großer Teil der Familien durch die Mitarbeiterinnen von AndErl beraten, begleitet und unterstützt werden. Hierzu fanden insgesamt 115 Hausbesuche und 29 Beratungen im Büro sowie 84 Beratungen in der Babysprechstunde statt. Zusätzlich wurden 421 telefonische Beratungen durchgeführt. Das folgende Diagramm zeigt die Altersstrukturen der Kinder der Familien, die durch AndErl beraten wurden. 76

77 Abbildung 41: Altersstrukturen der Kinder der Familien, die durch AndErl beraten wurden Kinder Kinder insgesamt 0-1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre über 3 Jahre Bei intensiverem Unterstützungsbedarf der Familien arbeitet AndErl mit externen Fachkräften über Honorarverträge bzw. Rahmenvereinbarungen zusammen. Mit Hilfe des Förderprogrammes der Bundesinitiative Frühe Hilfen konnte das Angebot im ehrenamtlichen Bereich auch im Jahr 2016 weitergeführt und erweitert werden. Das Projekt wellcome von Lotse Kinder- und Jugendhilfe e.v. wurde durch die finanziellen Mittel auf alle Gemeinden und Städte im Landkreis München ausgeweitet. In den drei Würmtalgemeinden Neuried, Planegg und Gräfelfing konnte durch die finanzielle Unterstützung das Projekt FieberFee kranke Kinder zu Hause umsorgt um ein Jahr verlängert werden. In Oberschleißheim wurde in Trägerschaft der Sozialen Stadt ein Projekt Guter Start in Oberschleißheim ins Leben gerufen. Die bereits 2015 gestarteten Ehrenamtsprojekte Familienpaten konnten ebenfalls durch die finanzielle Unterstützung in Haar und Unterschleißheim ausgebaut werden. Seit 2015 ist in der Asyl-Gemeinschaftsunterkunft Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine Mütterberatungssprechstunde etabliert. Durchgeführt wurde diese durch eine Kinderkrankenschwester mit 12 Stunden/ Woche. Im Jahr 2016 konnte der Einsatz der Kinderkrankenschwester über die Mittel der Bundesinitiative Frühe Hilfen weiter unterstützt und auf die Gemeinschaftsunterkunft Putzbrunn auf 20 Stunden/ Woche ausgebaut werden. 77

78 Besonderheiten Als Zugang zur Beratung durch AndErl und den Angeboten der Frühen Hilfen im Landkreis München konnten in 2016 zwei weitere Babysprechstunden unter der Leitung der Kinderkrankenschwester aus dem Team AndErl etabliert werden. In den Babysprechstunden erfolgt eine erste allgemeine Beratung z.b. zur Beikosteinführung und Entwicklung der Kinder. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Kinder wiegen und messen zu lassen. Bei erhöhtem Beratungsbedarf wird den Familien der Kontakt zu AndErl empfohlen. Insgesamt werden nun von AndErl fünf Babysprechstunden im Landkreis München angeboten. 6.6 Außergerichtliche Beratung gemäß 16, 17 und 18 SGB VIII 2016 gab es im Kreisjugendamt München im Fachbereich Allgemeine Jugend- und Familienhilfe (AJFH) insgesamt 683 Beratungsfälle zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie sowie Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Beratung und Unterstützung in Sachen Umgangsrecht wurde in 272 Fällen durchgeführt. 78

79 7 Einzellfallhilfen Die Einzelfallhilfen werden überwiegend vom Geschäftsbereiche AJFH gesteuert und angeboten. Der Geschäftsbereich AJFH besteht aus der Bereichsleitung mit Assistenzkräften, sowie vier Gruppen mit jeweils einer Leitungskraft. Zusätzlich zu den Regionalgruppen wurde aufgrund der Bedarfslage eine zusätzliche Stelle für eine koordinierende Fachkraft im Bereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (um) geschaffen. Im Fachbereich sind insgesamt 62 Personen mit 49,45 VZÄ beschäftigt, die mit der Bezirkssozialarbeit in den Regionen Nord, Süd, Ost und West des Landkreises München beauftragt sind. Im Rahmen der Tätigkeit findet auf fachlicher Ebene ein regelmäßiger Austausch mit anderen Fachdiensten im Kreisjugendamt und in anderen Jugendämtern, Institutionen wie Gerichten (speziell Familiengericht und Oberlandesgericht), Kliniken und Ärzten (speziell Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderärzte), Psychologen, Therapeuten, Beratungsstellen, allen Arten von Jugendhilfeeinrichtungen und Polizeidienststellen (speziell Jugendbeamte) statt. Mit den Trägern ambulanter Erziehungshilfen im Landkreis München wird einmal pro Kalenderjahr ein Reflektionstermin hinsichtlich der gemeinsamen Zusammenarbeit organisiert. Die fallübergreifende Zusammenarbeit mit dem zuständigen Familiengericht geschieht in mehreren themenbezogenen Arbeitskreisen. Besonderheiten Innerhalb des Fachbereiches fand 2016 die Implementierung einer Projektstruktur zur Überarbeitung des Hilfeplanverfahrens gemäß 36 SGB VIII statt. In unterschiedlichen Teilprojekten werden neue Standards und Arbeitsweisen erarbeitet. U.a. wird die Einführung eines Fachteams mit einem Mehr- Augen-Prinzip erprobt und evaluiert. Im Jahr 2017 sollen die Projektergebnisse zusammengeführt und in Praxis umgesetzt werden. 79

80 7.1 Falldatenübersicht Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis München 44 Abbildung 42: Verteilung der kostenintensiven Hilfen 19,1% 17,4% 0,7% 1,1% 0,7% 2,4% 5,2% 0,0% 12,6% 21,3% 5,0% 13,8% 0,8% II a ambulant 35a teilstationär 35a stationär Beginnend mit 19 SGB VIII ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 44 Detaillierte Zahlenübersicht siehe

81 Abbildung 43: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung 17,7% 5,3% 2,4% 0,0% 12,8% 27 II 29 14,0% ,8% ,5% 5,1% 35 35a ambulant 0,7% 21,7% 35a teilstationär 35a stationär Beginnend mit 27 II SGB VIII ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 44: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a SGB VIII) 47,7% 50,8% ambulante Fälle teilstationäre Fälle stationäre Fälle 1,5% Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 81

82 Abbildung 45: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a SGB VIII) 32,8% 48,7% ambulante Fälle teilstationäre Fälle stationäre Fälle 18,5% Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 46: Verteilung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der um ( 27 II, 30, 33, 34 und 35a SGB VIII) 1,4% 0,0% ambulante Fälle teilstationäre Fälle stationäre Fälle 98,6% Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 82

83 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20 SGB VIII) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeits- und kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familien im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JuBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 SGB VIII zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Betrifft: - alleinerziehende (i.d.r. minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen - schwangere Frauen vor der Geburt Soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten - darauf hinwirken, dass die Mütter/Väter in dieser Zeit Schulbzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit wahrnehmen - notwendigen Unterhalt gewähren - die Selbstkompetenz der Mütter/Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern Wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen 83

84 Inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist - durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen - Verselbstständigung der Mütter/Väter mit ihren Kindern Umfasst: - Beratungsangebote - Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung - Unterhaltsleistungen - Sicherstellung einer Betreuung für das Kind. Der Fallbestand am betrug 16 untergebrachte Mütter / Väter in einer Einrichtung. Die Zahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 14, die der beendeten Fälle bei ,0 % der Hilfen nach 19 SGB VIII wurden jungen Müttern gewährt. 16,7 % wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner (EW) 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,4 (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 SGB VIII auf die Fälle (Mütter/Väter), nicht jedoch auf die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar 45 ). Der Eckwert Leistungsbezug 46 des 19 SGB VIII beträgt im Jahr ,2 je der 0- bis unter 6-Jährigen. Dies bedeutet, dass 1,2 von Kindern unter sechs Jahren einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht sind. Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 SGB VIII auf Kinder, nicht auf Fälle. Die durchschnittliche Laufzeit 47 beträgt 26,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 48 von 26,4. 45 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 46 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 47 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 48 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 84

85 Tabelle 21: Hilfen gemäß 19 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 16,7 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,4 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 26,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 26, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und - aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können Soll: Wird angeboten von: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Dorfhelferinnenstationen - Krankenkassen Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt. Die Anzahl des Fallbestandes am betrug 5. Die Zahl der im laufenden Jahr hinzukommenden Fälle lag bei 14, die der beendeten Fälle bei ,6 % der Hilfeempfänger nach 20 SGB VIII waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 85

86 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 49 beträgt im Erhebungsjahr 0,3. Der Eckwert Leistungsbezug 50 des 20 SGB VIII beträgt im Jahr ,4 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 51 beendeter Hilfen beläuft sich auf 3,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 52 von 9,5. Tabelle 22: Hilfen gemäß 20 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 52,6 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,3 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,4 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 3,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 9,5 c) Ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen familientrennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren, um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt, mit einem 49 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 50 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 51 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 52 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 86

87 Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35 a SGB VIII) belief sich auf 803, das entspricht einem Anteil von 50,8 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JuBB rechnen den 27 II SGB VIII aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden II Hilfen zur Erziehung Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern - eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten Wird angeboten von: Umfasst: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen - bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Der Fallbestand am betrug 32 Fälle. 35 kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 34 wurden beendet. 37,3 % der Hilfeempfänger nach 27 II SGB VIII waren weiblich. 7,5 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 53 beträgt im Erhebungsjahr 0,9. Der Eckwert Leistungsbezug 54 des 27 II SGB VIII beträgt im Jahr ,0 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d.h. von Minderjährigen nehmen 1,0 eine Hilfe gemäß 53 Siehe Kapitel 5: Glossar; Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 54 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 87

88 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit 55 beträgt 9,26 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl 56 von 39,0. Tabelle 23: Hilfen gemäß 27 II SGB VIII davon/bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 37,3 % - Anteil Nicht-Deutsche 7,5 % - Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,9 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,0 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 9,26 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 39,0 0, Erziehungsbeistandschaften, Betreuungshelfer Betrifft: Soll: Inhaltliche Schwerpunkte: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen - unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern - Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre 55 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 56 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 88

89 Hilfe (z.b. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen Umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z.b. Gruppenarbeit, Freizeitangebote - Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote - Kontakte zu Ämtern, Schulen und Ausbildungsstellen usw. Der Fallbestand am betrug 179 Fälle. 172 kamen im laufenden Berichtsjahr hinzu, 187 wurden beendet. 35,3 % der Hilfeempfänger nach 30 SGB VIII waren weiblich. 18,5 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 1,7 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 6. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 57 beträgt im Erhebungsjahr 4,8. Der Eckwert Leistungsbezug 58 des 30 SGB VIII beträgt im Jahr ,0 je der 12- bis unter 18-Jährigen. Somit benötigten 9,0 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer 59 von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 11,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 60 von 203,3. 57 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 58 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 59 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 60 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 89

90 Tabelle 24: Hilfen gemäß 30 SGB VIII davon/bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 35,3 % 33,3 % Anteil Nicht-Deutsche 18,5 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 4,8 0,1 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 9,0 0,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 11,0 Monate 6,3 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 203,3 2, Sozialpädagogische Familienhilfe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden - durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. - intensive Beratungsangebote - Hilfestellung bei Behördenkontakten - Anleitung zur Selbsthilfe. Der Fallbestand am betrug 245 Familien. 140 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 152 Familien wurde die Hilfe in 2016 beendet. Im Jahr 2016 wurde 640 Kindern SPFH gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 5,3 Familien. 90

91 Der Eckwert Leistungsbezug des 31 SGB VIII beträgt im Jahr ,2 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 13,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2016 von 259,8 Familien. Tabelle 25: Hilfen gemäß 31 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Von SPFH betroffene Kinder 640 Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 5,3 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 10,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 13,6 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 259,8 d) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35a SGB VIII) belief sich auf 23, das entspricht einem Anteil von 1,5 % an allen gewährten Hilfen. 91

92 Erziehung in der Tagesgruppe Fachliche Beschreibungen: Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten - Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe - Elternarbeit - Entwicklungsförderung - Begleitung der schulischen Förderung Umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege. Der Fallbestand am betrug 13 Fälle. Im laufenden Jahr wurden zusätzlich 10 genehmigt und 9 beendet. 43,5 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 0,0 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 61 beträgt im Erhebungsjahr 0,3. Der Eckwert Leistungsbezug 62 für 32 SGB VIII beträgt im Jahr ,6 je der 6- bis unter 14-Jährigen, 0,6 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit 63 einer Hilfe nach 32 SGB VIII beläuft sich auf 14,4 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 64 von 12,6 61 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 62 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 63 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 64 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 92

93 Tabelle 26: Hilfen gemäß 32 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 43,5 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,3 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 0,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 14,4 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 12,6 7.8 Adoptionsbereich Die Adoptionsvermittlung ist eine Aufgabe der Jugendhilfe. Ihr gesetzlicher Handlungsauftrag besteht darin, zum Wohl des betroffenen Kindes geeignete Eltern zu suchen. Die Adoption eines Kindes ist nur dann zulässig, wenn sie dem Kindeswohl dient und seine volle Integration in die Adoptivfamilie zu erwarten ist. Diese soll auch erst nach einer angemessenen Adoptionspflegezeit ausgesprochen werden. Durch die Annahme als Kind wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das nicht auf leiblicher Abstammung beruht. Mit Abschluss der Adoption erlöschen i.d.r. alle bis dahin bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Ein Adoptionsverfahren bedarf einer sowohl rechtlich als auch pädagogisch fachlich fundierten, intensiven und vertrauensvollen Begleitung der abgebenden Eltern und der Adoptiveltern durch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises München. Adoptivbewerber, die ein Kind adoptieren möchten, haben sich vor einer Vermittlung einer umfassenden Eignungsüberprüfung durch die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes zu unterziehen. Die Eignungsprüfung umfasst, neben der Vorlage entsprechender Unterlagen, mehrere Gespräche und die Teilnahme an einem themenspezifischen Seminar, das durch die Fachkräfte durchgeführt wird. Eine Vermittlung eines Kindes kommt nur nach Abschluss der Überprüfung mit positivem Ergebnis in Betracht. Familien, denen ein Kind in Adoptionspflege vermittelt wird, werden bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens durch die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes begleitet und beraten. Ebenso sind die Mitarbeiterinnen auch Ansprechpartner für die Herkunftsfamilie. 93

94 Die Prüfung der Adoptivbewerber erstreckt sich bei einer Adoptionsvermittlung mit Auslandsberührung über die allgemeine Eignung hinaus insbesondere auf die rechtliche Befähigung und die Eignung zur Übernahme der mit einer internationalen Adoption verbundenen Verantwortung. Die Vermittlung eines Kindes erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit zwischen der Adoptionsvermittlungsstelle des Kreisjugendamtes und einer vom Landesjugendamt anerkannten Auslandsvermittlungsstelle. Im Rahmen der Nachsorge werden die Adoptionsfamilien bei einer Auslandsadoption, je nach Vorgaben der jeweiligen Heimatländer, teils mehrere Jahre durch die sozialpädagogischen Fachkräfte begleitet. An einem oft notwendigen Umwandlungsverfahren, wodurch das Kind die Rechtsstellung eines nach deutschem Recht adoptierten Kindes erhält, ist die Adoptionsstelle des Kreisjugendamtes ebenfalls beteiligt. Stiefkind- und Verwandtenadoptionen sind zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dienen und zu erwarten ist, dass zwischen Annehmenden und Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Die Adoptionsvoraussetzungen und die Adoptionseignung werden durch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle mit der gleichen Intensität wie bei Fremdadoptionen geprüft. Die Suche von und nach Adoptierten wird als wichtige, verantwortungsvolle Aufgabe der Adoptionsvermittlung wahrgenommen und Suchende werden hierbei unter Berücksichtigung des Datenschutzes begleitet und unterstützt. Im Berichtsjahr wurde für Adoptionsbewerber und-familien eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Wer bin ich und wer sind meine Eltern? angeboten. Die Fachkräfte nehmen an einem viermal jährlich stattfindenden regionalen Arbeitskreis Vollzeitpflege und Adoption teil. Zur besseren Vernetzung wurde im Jahr 2016 der Austausch mit Beratungsstellen und Krankenhäusern intensiviert. e) Stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder bei Jugendlichen oder Heranwachsenden eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2016 (ohne 35a SGB VIII) betrug 754 Fälle, das entspricht einem Anteil von 47,7 % aller gewährten Hilfen. 94

95 Vollzeitpflege Fachliche Beschreibungen: Betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten - besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten - Jugendamt bzw. freien Trägern in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt - Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich - Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld Umfasst: - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie - Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses - Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien - Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.b. ASD) - Auszahlung von Pflegegeld. Am waren 98 Junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. Im laufenden Jahr kamen 42 Pflegeverhältnisse dazu und 41 wurden beendet. 45,7 % der Pflegekinder waren weiblich. 12,9 % der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder waren nicht-deutsch. Davon waren 6,4 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 9. 95

96 Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 65 beträgt im Erhebungsjahr 1,9. Der Eckwert Leistungsbezug 66 des 33 SGB VIII beträgt im Jahr ,9 je der 0- bis unter 18-Jährigen, d. h. 1,9 von Minderjährigen unter 18 Jahren müssen in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 67 in einer Pflegefamilie beträgt derzeit 20,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 68 von 105,7. Tabelle 27: Hilfen gemäß 33 SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 45,7 % 11,1 % Anteil Nicht-Deutsche 12,9 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 1,9 0,1 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,9 0,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 20,0 Monate 37,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 105,7 6,2 65 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 66 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 67 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 68 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 96

97 In Bereitschaftspflege, eine besondere Form der Vollzeitpflege, werden Kinder und Jugendliche untergebracht, die aufgrund einer akuten familiären Notsituation aus ihrer Herkunftsfamilie herausgenommen werden müssen. Während der zeitlich begrenzten Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen soll eine genaue Abklärung über die weitere Perspektive erfolgen, z.b. Rückkehr in Herkunftsfamilie, Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Jugendhilfeeinrichtung. Die Kinder und Jugendlichen werden ausschließlich in Pflegefamilien vermittelt, die beim Jugendamt zuvor einen ausführlichen Bewerbungsprozess durchlaufen haben und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine entsprechende positive Eignung festgestellt wurde. Verbindlicher Bestandteil der Eignungsprüfung ist neben der Vorlage entsprechender Unterlagen und Durchführung mehrerer Gespräche auch die Teilnahme an einem Bewerberseminar, das durch Mitarbeiterinnen des Fachdienstes durchgeführt wird. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes beraten und betreuen das gesamte Pflegeverhältnis und sind somit Ansprechpartner sowohl für die Pflegefamilien als auch für die Herkunftsfamilien. Darüber hinaus werden regelmäßige Fortbildungen und Gruppensupervision für Pflegeeltern angeboten und die Pflegefamilie bei Bedarf zudem durch weitere zusätzliche Angebote unterstützt. Im Jahr 2016 wurde ein Fortbildungstag zum Thema Wer bin ich und wer sind meine Eltern? durchgeführt. Als weitere Unterstützung für die Pflegeeltern wird die Möglichkeit der Teilnahme an einer Supervisionsgruppe, die von externen ausgebildeten Supervisoren geleitet wird, angeboten. Seit 2016 werden erstmals zwei Supervisionsgruppen für Pflegefamilien, die ein fremdes Kind in ihre Familie aufgenommen haben, angeboten; eine Supervisionsgruppe hiervon für Pflegefamilien mit jüngeren Kindern, eine für Pflegefamilien mit jugendlichen Pflegekindern. Darüber hinaus gibt es eine Supervisionsgruppe für Pflegefamilien, die für ein verwandtes Pflegekind sorgen und eine Supervisionsgruppe für Bereitschaftspflegefamilien. Im Frühjahr 2016 wurden die Pflegefamilien zu einem Frühlingsfest auf das Gelände der Schrobenhauser-Stiftung kids to life eingeladen, um somit den Pflegeeltern für deren Engagement, Einsatz und Arbeit zu danken. Es wurden verschiedene Stationen zum Spielen und Basteln angeboten, ein gemeinsames Buffet und zum Ausklang ein Clowntheater. 97

98 Landrat Göbel und Jugendamtsleiter Hacker; Quelle: SG Im Herbst fand mit Pflegebewerbern ein zweitägiges Seminar statt zu den Themen Sicherheit finden Bindungsverhalten bei Pflegekindern und Kontakte zur Herkunftsfamilie Belastung oder Chance?. Mit den Bereitschaftspflegefamilien fanden im Berichtszeitraum zwei Austauschtreffen auf dem Kids-to-life-Gelände in Unterhaching statt. Die Fachkräfte sind in einem regionalen Arbeitskreis, der viermal jährlich stattfindet, vernetzt. Um mehr Pflegefamilien zu gewinnen, wurde im März ein Informationsabend im Landratsamt München mit dem Schwerpunkt Familie auf Zeit für unbegleitete Minderjährige sowie im April ein Informationsabend zum Thema Eltern auf Zeit in Neubiberg angeboten. Besonderheiten Nachdem im Jahr 2015 mit Unterstützung einer PR-Kampagne neue Pflegeeltern akquiriert werden konnten, konnten nunmehr auch verstärkt Kinder in Pflege untergebracht werden. Deutlich stieg die Anzahl der Unterbringungen in Bereitschaftspflege an, so wurden im Jahr 19 Kinder in Bereitschaftspflege betreut. Auch weiterhin sind Maßnahmen zur Gewinnung von neuen Pflegefamilien notwendig, um bei Notwendigkeit Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht unterbringen zu können. 98

99 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der: Vorbereitung der Rückkehr in die Familie Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft - Unterbringung über Tag und Nacht - in der Regel leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens Umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung - Elternarbeit - Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung. Der Fallbestand am betrug 317 junge Menschen in Heimerziehung. 278 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 277 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. 24,2 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 72,1 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. Davon waren 68,4 unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 407. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 69 beträgt im Erhebungsjahr 8,1. Der Eckwert Leistungsbezug 70 des 34 SGB VIII beträgt im Jahr ,1 je der 14- bis unter 18-Jährigen, d. h. 25,1 von der 14- bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer 71 beläuft sich auf 10,6 Monate. 69 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 70 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 71 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 99

100 Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 72 von 410,1. Tabelle 28: Hilfen gemäß 34 SGB VIII davon / bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 24,2 % 10,1 % Anteil Nicht-Deutsche 72,1 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 8,1 5,6 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 25,1 19,9 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 10,6 Monate 8,0 Monate Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen (ohne um) 17,2 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 410,1 284,3 72 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 100

101 Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis München beträgt %: 81 % (siehe Grafik). Abbildung 47: Verhältnis zwischen 33 SGB VIII und 34 SGB VIII im Jahr % 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung 81% Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Abbildung 48: Verhältnis der um-fallzahlen zwischen 33 und 34 SGB VIII im Jahr % 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung 98% Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 101

102 Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung Betrifft: - Jugendliche (14-18 Jahre) - in begründeten Einzelfällen auch Kinder in begründeten Problemlagen Soll: Wird angeboten von: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten - Jugendamt - freien Trägern (die auch 34 SGB VIII und andere HzE anbieten) Inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen - Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven - Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt - Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen Umfasst: - Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Zielen) - Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z.b. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z.b. bei sehr jungen Müttern) - Betreuung in einer fremden Umgebung / Kultur - Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vor- und Nachbetreuung) - Hilfen bei besonderen Problemlagen: z. B. Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. Der Fallbestand am betrug 14 Fälle. 5 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen kamen im laufenden Jahr dazu und 13 wurden beendet. 102

103 36,8 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 5,3 % der Hilfeempfänger waren nicht-deutsch. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 73 beträgt im Erhebungsjahr 0,3. Der Eckwert Leistungsbezug 74 des 35 SGB VIII beträgt im Jahr ,2 je der 14- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer 75 einer intensiven Einzelbetreuung beträgt derzeit 10,8 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 76 von 10,2. Tabelle 29: Hilfen gemäß 35 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 36,8 % Anteil Nicht-Deutsche 5,3 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 0,3 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 1,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 10,8 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahlen 10,2 73 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 74 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 75 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 76 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 103

104 f) Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a SGB VIII zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a SGB VIII werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: - Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, - heilpädagogischer Einzeltherapie sowie - sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten Integrationshelfer in der Schule Der Landkreis München hat für die großen Herausforderungen im Bereich der Eingliederungshilfe das Projekt Integrationshelfer in der inklusiven Schule aufgelegt. Das Projekt Integrationshelfer in der inklusiven Schule wurde im Jahr 2013 aufgrund steigender Fallzahlen bei der Hilfe nach 35 a SGB VIII von Kreisjugendamt, Staatlichem Schulamt und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land ins Leben gerufen. Das Kreisjugendamt ist in diesem Fall dafür zuständig, Kinder mit einer seelischen Behinderung oder Kinder, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind, die soziale Teilhabe in der Schule zu ermöglichen. Oberstes Ziel des Projektes war es, die Qualität der Hilfe zu erhöhen und dabei einen Beitrag zur Inklusion an Schulen im Verantwortungsbereich des Landkreises (Grundund Mittelschulen) zu leisten. Die Ziele des Projektes Integrationshelfer in der inklusiven Schule sind: die Inklusion im Landkreis München durch gezielte Jugendhilfemaßnahmen zu ermöglichen (Integration in der inklusiven Schule), eine qualitativ hochwertige Unterstützung für Kinder mit seelischer Behinderung anzubieten und ihre Eigenständigkeit im Sinne der inklusiven Schule zu stärken, das Potenzial des Kindes in der Lebenswelt Schule zu fördern und nicht seine Defizite in den Vordergrund zu stellen, 104

105 ein Team zu bilden, das dem Kind ein optimales, seinen individuellen Bedürfnissen angepasstes Lernumfeld bietet und es dadurch befähigt, von der inklusiven Schule zu profitieren (z.b. Akzeptanz im Klassenverbund) Um die Ziele zu erreichen wurde eine interdisziplinäre Lenkungsgruppe mit allen beteiligten Institutionen, Kreisjugendamt, Schulamt und beauftragter freier Träger (AWO), gegründet. In der Lenkungsgruppe wurden Schnittstellen beschrieben und Verfahrensschritte erarbeitet, die mittlerweile in der Arbeitsebene Anwendung finden. Die beteiligten Institutionen tauschen sich in enger Zusammenarbeit der Lenkungsgruppe regelmäßig über die Praxiserfahrungen, die Verfahrensstandards sowie Entwicklungsbedarf der Projektgestaltung aus. Durch den regelmäßigen Austausch aller Akteure auf operativer wie auch auf strategischer Ebene wachsen Bewusstsein, Verständnis und Kompetenz hinsichtlich den Voraussetzungen und dem Gelingen von Inklusion im System Schule. Bei allen Beteiligten werden die das Projekt betreffenden Informationen und Verfahrensstandards vorgehalten und umgesetzt. Pro beteiligter Institution ist ein kompetenter Ansprechpartner benannt. Der regelmäßige Austausch dieser Akteure ist gewährleistet. Der Vorrang des Inklusionsauftrags in schulischen Angelegenheiten liegt bei der Institution Schule. Das Projekt stellt sicher dass die Schulen bei allen Schülern mit besonderen individuellen Bedürfnissen alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausschöpft bevor ggf. flankierende Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Durch projektbezogene Maßnahmen professionalisiert sich bei allen Akteuren der Umgang mit Kindern mit besonderen individuellen Bedürfnissen (z.b. durch gezielte, gesteuerte Fortbildungen, Supervision, fachlicher Austausch). Durch professionelleres Handeln aller Beteiligten können auch Kinder mit schwerwiegenden Auffälligkeiten an der Regelschule gehalten, d.h. Inklusion erreicht werden. Trotz individuellem Anspruch und Einzelfallhilfe wird die Unterstützung im sozialen Umfeld Schule verortet. Das Agieren des Kindes im Klassenverband und die Entwicklung seiner Selbständigkeit werden gefördert. Effektiver und effizienter Einsatz der Mittel ist gewährleistet: Durch intensive Auseinandersetzung aller Beteiligten mit den individuellen Teilhabebeeinträchtigungen eines Kindes wird nur notwendige und passgenaue Unterstützung geleistet. Nicht notwendige und ggf. ungeeignete Unterstützungsmaßnahmen werden durch interdisziplinäre Fallbesprechungen und eingehende Prüfung der individuellen Anspruchsvoraussetzungen vermieden. Die gezielte Förderung innerhalb der vereinbarten Verfahrensstandards ermöglicht ein entsprechendes Fachcontrolling und Transparenz bei den eingesetzten Mitteln. 105

106 Besonderheiten Die weiterhin steigenden Bedarfsanfragen und Anträge auf Eingliederungshilfe aus diesem Bereich rechtfertigen einen professionellen Umgang mit der Thematik. Das Projekt wird weiterhin fortgeführt um mittelfristig über eine Ausweitung der im Projekt festgelegten Verfahrensschritte auf alle Schulen im Landkreis entscheiden zu können. Das folgende Diagramm zeigt alle bewilligten Schulbegleitungsfälle seit 2012: Abbildung 49: Fallzahlenentwicklung Schulbegleitung Fallzahlentwicklung Schulbegleitung 35 a Eingliederungshilfe Schulbegleitung Jahr Neufälle Beendete Fälle Bestandsfälle bis Fallzahlentwicklung Schulbegleitung bis 2012 Neufälle 2013 Beendete 2014Fälle Bestandsfälle

107 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Betrifft: Soll: Wird angeboten von: Inhaltliche Schwerpunkte: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte - Eingliederungshilfe leisten - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung - Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen Umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie - teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen - Hilfe durch Pflegepersonen - Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen. Der Fallbestand am betrug 384 ambulante, 320 teilstationäre sowie 79 stationäre Fälle. 150 ambulante, 165 teilstationäre und 66 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Beendet wurden: - 82 ambulante (davon 0 bei um), teilstationäre (davon 0 bei um)und - 63 stationäre (davon 0 bei um) Fälle. 107

108 Tabelle 30: Hilfen gemäß 35a SGB VIII davon um davon um ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel davon um

109 Abbildung 50: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr % 46% ambulant teilstationär stationär 42% Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen a ambulant Bei den ambulanten Eingliederungshilfen gab es in 2016 bei den Teilleistungsstörungen 385 Bestandsfälle am und 151 Zugänge im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand mal und im laufenden Jahr 0-mal gewährt. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kamen 0 Fälle dazu. 38,8 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 3,0 % der ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 77 beträgt im Erhebungsjahr 7,3. Der Eckwert Leistungsbezug 78 des 35a SGB VIII ambulant beträgt im Jahr ,6 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit 79 einer beendeten ambulanten Eingliederungshilfe beträgt derzeit 29,2 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 80 von 434,0. 77 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 78 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 79 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 80 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 109

110 Tabelle 31: Hilfen gemäß 35a ambulant SGB VIII davon / bei um davon / bei um Teilleistungsstörungen Bestand am : Hilfebeginn in 2016: Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 0 0 Hilfebeginn in 2016: 0 0 Andere Formen Bestand am : 0 0 Hilfebeginn in 2016: 0 0 Anteil weiblich 38,8 % - Anteil Nicht-Deutsche 3,0 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 7,3 0,0 12,6 0,0 29,2 Monate - 434,0 0,0 110

111 a teilstationär 23,5 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 10,9 % der teilstationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 81 beträgt im Erhebungsjahr 6,6. Der Eckwert Leistungsbezug 82 des 35a SGB VIII beträgt im Jahr ,6 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Verweildauer 83 betrug 17,2 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 84 von 322,5. Tabelle 32: Hilfen gemäß 35a teilstationär SGB VIII davon/bei um Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 23,5 % - Anteil Nicht-Deutsche 10,9 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) 6,6 0,0 Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) 11,6 0,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 17,2 Monate - Durchschnittliche Jahresfallzahlen 322,5 0,0 81 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 82 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 83 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 84 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 111

112 a stationär In Jahr 2016 wurden 145 stationäre Eingliederungshilfen gewährt, 44,8 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 6,9 %der stationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon waren 0,0 % unbegleitete Minderjährige. Das entspricht einer Fallzahl von 0. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren 85 beträgt im Erhebungsjahr 1,0. Der Eckwert Leistungsbezug 86 des 35a SGB VIII beträgt im Jahr ,7 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 87 beläuft sich auf 12,3 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl 88 von 88,9. Tabelle 33: Hilfen gemäß 35a stationär SGB VIII Bearbeitungsfälle in davon 0 in betreutem Wohnen und 0 in einer Pflegefamilie Anteil weiblich 44,8 % - Anteil Nicht-Deutsche 6,9 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen davon / bei um 1,0 0,0 2,7 0,0 12,3 Monate - 88,9 0, Hilfe junge Volljährige In der Jugendhilfeberichterstattung werden alle Fälle unabhängig von der Altersgruppierung nach den Hilfearten 27 II bis 35a SGB VIII stationär erhoben. Da das Gesetz auch vorsieht, Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu gewähren entweder, weil eine begonnene Hilfe weiter läuft oder weil eine Hilfe erst nach dem 18. Lebensjahr notwendig geworden ist die Hilfen aber nach Maßgabe der oben genannten Hilfearten gewährt werden müssen, so zählt die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern die Fälle bei den jeweiligen Hilfearten mit. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der 85 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 86 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 87 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 88 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Jahresfallzahl. 112

113 Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 SGB VIII gesondert ausgewiesen. Im Hilfebereich um werden beim 41 SGB VIII die jungen Menschen gezählt, die bei Hilfebeginn den Status unbegeleitet und minderjährig hatten. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt. Fachliche Beschreibungen: 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren, Fortsetzung der Hilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr - jungen Volljährigen, die nicht altersgemäß gereift sind und die Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen zeigen, Hilfen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung anbieten - Jugendamt - freien Trägern - Einrichtungen Inhaltliche Schwerpunkte: Umfasst: - siehe 27 III, IV, 28 30, 33 36, 39, 40, damit auch Maßnahmen i.s.v. 13 Abs. 2 - Beratung, Unterstützung, auch Unterbringung - Vermittlung an weitere Beratungsstellen, Arbeits-, Gesundheitsamt (z.b. Aids), Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung - Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Leistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Beihilfen) und von Unterhaltsansprüchen - Weiterführung der Erziehungshilfe in einer Pflegestelle, in einem Heim oder in sonstigen betreuten Wohnformen - Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung nach Heimerziehung, etwa zum Abschluss der Lehre, einschließlich der Beihilfen für Bekleidung, Möbel etc. - Beratung und Unterstützung auch nach Beendigung ambulanter Hilfen. Der Fallbestand am betrug 179 Fälle, es waren davon 157 bei Beginn der Hilfe volljährig. 113

114 236 Fälle kamen im laufenden Jahr hinzu (davon 216 bei Beginn der Hilfe volljährig) und 191 wurden beendet. Der Anteil des 41 an den gesamten Hilfen zur Erziehung belief sich im Jahr 2016 auf rund 15,1 %. 32,3 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 44,8 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Davon hatten 32,0 % bei Hilfebeginn den Status um. Das entspricht einer Fallzahl von 133. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 18- bis unter beträgt im Erhebungsjahr 37,2. Der Eckwert Leistungsbezug 90 des 41 beträgt im Jahr ,8 je der 18- bis unter 21-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 91 beträgt 9,4 Monate. 89 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. 90 Siehe Kapitel 5: Glossar: Eckwert Leistungsbezug. 91 Siehe Kapitel 5: Glossar: durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen. 114

115 Tabelle 34: Hilfen gemäß 41 SGB VIII Fallbestand am Hilfebeginn in davon 157 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 216 bei Beginn der Hilfe volljährig davon Status bei Hilfebeginn "um" Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 32,3 % 13,5 % Anteil Nicht-Deutsche 44,8 % Eckwert "Inanspruchnahme" (pro 1.000) Eckwert "Leistungsbezug" (pro 1.000) Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 37,2 bezogen auf je EW 18 bis unter 21 Jahren ,9 31,8 11,9 9,4 Monate 8,8 Monate Im Einzelnen verteilten sich die jungen Volljährigen auf folgende Hilfearten: Tabelle 35: Verteilung der Hilfen gemäß 41 SGB VIII auf die einzelnen Hilfearten Hilfearten Bearbeitungsfälle in 2016 davon Status bei Hilfebeginn "um" 27 II wird nicht erfasst wird nicht erfasst 35a ambulant a stationär

116 Abbildung 51: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten 0% 1% 8% 1% 0% 38% 27 II % 35 35a ambulant 5% 35a stationär Beginnend mit 27 II ab 12 Uhr im Uhrzeigersinn Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 116

117 Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte 92 für den Landkreis München aktuelle Werte : Tabelle 36: Gesamtübersicht der JuBB-Werte Absolute Fallzahl Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21-Jährigen * Anteil an den gesamten HzE in % Eckwert "Leistungsbezug" Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Durchschnittliche Jahresfallzahlen ** ,41-1,2 26,6 26, ,26-0,4 3,6 9,5 27 II 67 0,91 2,4 1,0 9,3 39, ,79 12,8 9,0 11,0 203, ,25 14,0 10,2 13,6 259, ,31 0,8 0,6 14,4 12, ,91 5,1 1,9 20,0 105, ,11 21,7 25,1 10,6 410, ,26 0,7 1,2 10,8 10,2 35a ambulant 35a teilstationär 35a stationär 534 7,28 19,5 12,6 29,2 434, ,61 17,7 11,6 17,2 322, ,98 5,3 2,7 12,3 88,9 HzE gesamt ,42 100,0 41,7 14, , ,19-31,8 9,4 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Geänderte Berechnung für "HzE gesamt" ab Berichtsjahr 2014: Damit die Aussage dieser Kennzahl (durchschnittliche Fallzahl pro Monat) auch für "HzE gesamt" gilt, wird ab 2014 hier die Summe der Kennzahlenwerte der einzelnen HzE-Paragrafen ausgewiesen (anstatt ihres Mittelwerts). Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 92 Siehe Kapitel 5: Glossar 93 Die Ausweisung der Fallzahlen erfolgt inklusiver der um. 117

118 Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Tabelle 37: Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Zu-/Abnahme absolute Fallzahl (in % zum Vorjahr) Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21-Jährigen in % zum Vorjahr * Eckwert "Leistungsbezug" in % zum Vorjahr Zu-/Abnahme durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Zu-/Abnahme durchschnittliche Jahresfallzahlen ** 19 6 (25 %) 21,0 % -1,8 % 13,0 2, (-29,6 %) -31,9 % -31,2 % -3,4-2,2 27 II -1 (-1,5 %) -4,6 % -4,8 % -0,1-4, (2,3 %) -1,0 % -6,6 % 1,3 1, (1,9 %) -1,4 % 29,9 % 1,3-0, (21,1 %) 17,2 % 27,5 % 5,3-1, (0 %) -3,2 % -10,0 % -11,8 0, (66,2 %) 60,9 % 91,8 % -3,8 213, (-24 %) -26,4 % -27,4 % 5,2-2,9 35a ambulant 35a teilstationär 28 (5,5 %) 2,1 % 3,7 % 4,1 35,3 2 (0,4 %) -2,8 % -1,3 % 0,5 10,1 35a stationär 3 (2,1 %) -1,2 % 2,9 % -0,8 0,3 HzE gesamt 281 (11,4 %) 7,8 % 13,2 % -1,1 251, (42,6 %) 26,6 % 34,7 % 0,1 - * Bei Hilfen gem. 41 SGB VIII ist die Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 18- bis unter 21-Jährigen ** Geänderte Berechnung für "HzE gesamt" ab Berichtsjahr 2014: Damit die Aussage dieser Kennzahl (Zu-/Abnahme der durchschnittlichen Fallzahl pro Monat) auch für "HzE gesamt" gilt, wird ab 2014 hier die Summe der Kennzahlenwerte der einzelnen HzE-Paragrafen ausgewiesen (anstatt ihres Mittelwerts). Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 94 Die Ausweisung der Fallzahlen erfolgt inklusiver der um. 118

119 Abbildung 52: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21- Jährigen (in %) zum Vorjahr II a ambulant 35a teilstationär 35a stationär HzE gesamt % -100% -80% -60% -40% -20% 0% 20% 40% 60% 80% Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 119

120 Veränderungen im Verlauf ( ) a) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung Abbildung 53: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Bearbeitungsfälle Berichtsjahr Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen b) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Abbildung 54: Entwicklung der prozentualen Verteilung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär 100% 90% 80% % 60% 50% % 30% 20% % 0% ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Quelle: 120 JuBB 2016, eigene Berechnungen

121 c) Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Abbildung 55: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung 100% 90% 80% 70% Bearbeitungsfälle 60% 50% 40% 30% % 10% % Berichtsjahr 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen d) Veränderung der einzelnen Hilfearten Abbildung 56: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich 700 Bearbeitungsfälle a statio när 35a teilsta tionär 35a ambul ant II Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 121

122 Personalstand Der Mitarbeiterstand zum stellt sich wie folgt dar: Tabelle 38: Personalstand zum Beamtenlaufbahn bzw. vergleichbare Angestellte Im Jugendamt päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige In eigenen kommunalen Einrichtungen päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige mittlerer Dienst 1,64 15,80 0,50 0,00 0,00 0,00 gehobener Dienst 75,37 41,54 2,00 0,00 0,00 0,00 höherer Dienst 0,00 1,00 4,33 0,00 0,00 0,00 Insgesamt verfügt die Kommune über 142,21 Vollzeitplanstellen in der Jugendhilfe. Abbildung 57: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen höherer Dienst 4% mittlerer Dienst 13% gehobener Dienst 84% mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen Auf junge Menschen unter 21 Jahren kommen im Landkreis München somit 1,94 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhilfe. 122

123 Mitwirkung an gerichtlichen Verfahren der AJFH Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren gem. 50 SGB VIII und am beschleunigten Verfahren gem. FamFG als Verfahrensbeteiligte mit eigenem Antrags- und Beschwerderecht Zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht Anrufungen des Gerichts bei Kindeswohlgefährdung gem. 50 III SGB VIII Das Kreisjugendamt war insgesamt an 756 Verfahren beim Familiengericht beteiligt, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betrafen. Hiervon wurde bei 128 Verfahren bezüglich des Sorgerechts, 128 Verfahren zum Umgangsrecht und 33 Verfahren zur Gefährdung des Kindeswohls durch Beratung und Abgabe von fachlichen Stellungnahmen und Empfehlungen mitgewirkt. Die restlichen Verfahren betrafen unter anderem Scheidungsanträge ohne Sorgerechtsentscheidung, Gewaltschutzverfahren und Verfahren zu geschlossener Unterbringung Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) In der Gruppe "Jugendhilfe in Strafverfahren" waren im Jahr 2016 durchgängig sechs Personen beschäftigt, hiervon eine Verwaltungskraft, vier sozialpädagogische Fachkräfte und eine sozialpädagogische Fachkraft als Sachgebietsleitung. Rechtsgrundlage der JuHiS ist 52 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII; Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz), der insbesondere auf 38 und 50 Jugendgerichtsgesetz (JGG) verweist. Es handelt sich um eine pflichtmäßige "andere Aufgabe" der Jugendhilfe. Handlungsleitend sind die Fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses aus dem Jahr Adressatinnen und Adressaten der JuHiS sind junge Menschen, gegen die ein Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz anhängig ist, sowie ggf. deren Personensorgeberechtigte. Dies umfasst Beschuldigte, die zur Tatzeit zwar bereits 14, aber noch nicht 21 Jahre alt waren. Das Strafrecht bezeichnet diese als Jugendliche und Heranwachsende. Ziele der JuHiS sind insbesondere die Förderung der Legalbewährung, die Sicherung des Kindeswohls sowie die Prävention von Jugendkriminalität. 123

124 Den JuHiS-Fachkräften kommt bei der Arbeit mit straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Volljährigen eine Doppelfunktion zu: Sie unterstützen die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Gleichzeitig prüfen sie, ob für den Jugendlichen oder den jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Die JuHiS stellt ein Angebot der Jugendhilfe an delinquente junge Menschen und ihre Personensorgeberechtigten dar. Die Annahme dieses Angebots basiert auf Freiwilligkeit. Weder müssen die Betroffenen mitwirken, noch den Fachkräften der Jugendhilfe ihre Zustimmung zur Erfüllung der "anderen Aufgabe" erteilen. Aufgabe des Kreisjugendamts ist es, im Rahmen der Planungsverantwortung dafür zu sorgen, dass die Adressatinnen und Adressaten der JuHiS bedarfsgerechte Angebote erhalten, die ihren Lebenslagen entsprechen. Die gesetzlichen Aufgaben der JuHiS-Fachkräfte umfassen das Einbringen (sozial-)pädagogisch relevanter Gesichtspunkte in das Strafverfahren, einschließlich einer fachlich fundierten und individuell formulierten Einschätzung bezüglich der Persönlichkeit des jungen Menschen, seines Entwicklungsstands, seiner ihn positiv wie negativ beeinflussenden Umweltfaktoren und seiner Entwicklungspotentiale, die Stellungnahme hinsichtlich der angezeigten Maßnahmen als Reaktion auf die zugrunde liegende Verfehlung, insbesondere vor der Erteilung von Weisungen, die beschleunigte Berichterstattung in Haftsachen, die aktive Mitwirkung im Rahmen der Hauptverhandlung, die Überwachung der Weisungen und Auflagen, soweit nicht die Bewährungshilfe dazu berufen ist oder das Gericht diese Aufgabe an sich gezogen hat, und entsprechende Mitteilung an das Gericht bei Zuwiderhandlung, die Übernahme der Betreuungshilfe, wenn nicht andere Personen damit betraut werden bzw. Stellungnahme zur Frage, wer als Betreuungshelfer bestellt werden soll, die Kooperation mit der Bewährungshilfe, die Betreuung des jungen Menschen während des Vollzugs (einschließlich der Untersuchungshaft) sowie seiner Wiedereingliederung in die Gemeinschaft sowie insbesondere 124

125 die frühzeitige Prüfung, ob für den jungen Menschen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Ist dies der Fall oder ist eine geeignete Leistung bereits eingeleitet oder gewährt worden, so informiert die JuHiS den Staatsanwalt oder den Richter umgehend davon, damit geprüft werden kann, ob diese Leistung ein Absehen von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht (Diversion). Hierbei ist die personale Betreuungskontinuität nicht nur ein fachlicher Standard, sondern eine gesetzliche Forderung. Zu den ungeschriebenen Aufgaben der JuHiS gehören insbesondere das Vorbereiten der Angeklagten und ihrer Personensorgeberechtigten auf den Ablauf der Hauptverhandlung sowie deren Nachbereitung, das Erstellen und die Erstattung mündlicher sowie schriftlicher Berichte, das Formulieren einer fachlichen Stellungnahme zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Jugendlichen sowie zur Frage des anzuwendenden Rechts bei Heranwachsenden, die Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, die Förderung der Diversion in geeigneten Fällen, der Aufbau und die Pflege eines Netzwerks sowie tragfähiger Kooperationsbeziehungen, die Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung der Kriminalprävention sowie die Unterstützung von Opfern und Opferschutzverbänden. Angesichts der Aufgabenvielfalt und begrenzter Ressourcen müssen hinsichtlich der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung Prioritäten bestimmt werden. Unabhängig davon werden notwendige und geeignete Hilfen für junge Menschen unmittelbar eingeleitet bzw. mit der Allgemeinen Jugend- und Familienhilfe abgestimmt. Über die Mitgliedschaft in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) wird sowohl auf Bundes- sowie auf regionaler Ebene der fachliche Austausch mit anderen Akteuren im Bereich der Jugendstrafrechtspflege und Jugendstraffälligenhilfe gepflegt. Im Jahr 2016 umfasste dieser fachliche Austausch 125

126 die jährliche Regionalkonferenz der DVJJ vom 15. bis zum 17. April 2016 in Fischbachau mit dem Thema "Verschlossene Türen Davor, Dahinter, Danach", den Arbeitskreis Intensivtäter/-innen am 22. Juni 2016 in München sowie eine Podiumsdiskussion zum Thema "Problemfelder in der interkulturellen Kommunikation" am 17. November 2016 in München. Die bislang im Einsatz befindliche elektronische Falldatenbank auf Access-Basis wurde durch OK.JUG ersetzt, was sowohl in der Teamassistenz als auch bei den JuHiS-Fachkräften zu Veränderungen im Arbeitsablauf führte. Die derzeit 15 Jugendrichterinnen und -richter am Amtsgericht München teilen sich ihre Verfahren traditionell nach Buchstaben auf. Um die personale Betreuungskontinuität sicherzustellen, haben wir uns diesem System angeglichen. Dies steht in gewissem Widerspruch zur Maxime der Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit und bringt auch aus arbeitsorganisatorischer Sicht Nachteile mit sich. Der gemeinsam mit der Landeshauptstadt München initiierte Versuch, das Jugendgericht zu einer Regionalisierung der Fallverteilung zu bewegen, ist jedoch gescheitert. Neben dem Abschluss der Migration auf OK.JUS steht vor allem die Einführung alternierender Telearbeit für die JuHiS-Fachkräfte an. Besonderheiten Während das Fallaufkommen in den Jahren bis 2011 stetig anstieg, war es vom Jahr 2012 bis zum ersten Halbjahr 2015 stetig gesunken. Seit der Jahresmitte 2015 steigen die Fallzahlen nun wieder. Interessanterweise hat sich damit die Fallzahlenentwicklung im Landkreis München von der in den umliegenden Jugendamtsbezirken abgekoppelt. Eine Folge der gestiegenen Fallzahlen ist die Zurückstellung des Wiedereinstiegs in die Präventions- und der Vertiefung der Netzwerkarbeit. 126

127 Tabelle 39: 52 SGB VIII Jahr Fälle* davon gerichtliche Verfahren davon außergerichtliche Verfahren Veränderung ,6 % ,6 % ,5 % ,5 % ,8 % ,9 % *Fälle: Beschuldigte in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, an denen wir mitgewirkt haben; Mehrfachqualifizierung möglich; eigene Zählung nach Eingang 127

128 7.20 Gefährdungsmitteilungen nach 8 a SGB VIII Schutz des Kindeswohls gem. 8 a SGB VIII (staatliches Wächteramt) Risikoeinschätzung und Gefährdungsüberprüfung bei Meldungen von Kindeswohlgefährdung Risikoeinschätzung und Gefährdungsüberprüfung bei Meldungen von häuslicher Gewalt Einleitung geeigneter Hilfen Notfalls vorläufige Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen bei einer geeigneten Person oder in einer Einrichtung im Rahmen einer Inobhutnahme gem. 42 SGB VIII Unterrichtung des Sorgeberechtigten über die Maßnahme Bei nicht vorliegendem Einverständnis durch die Sorgeberechtigen Herbeiführung einer Entscheidung durch das Familiengericht Im Jahr 2016 haben die Fachkräfte der AJFH insgesamt 272 Fälle von möglichen Kindeswohlgefährdungen überprüft. Von den Gefährdungsmeldungen waren insgesamt 357 Kinder betroffen. In 36 Fällen wurde ein Schutzkonzept erstellt, in dem den sorgeberechtigten Eltern bestimmte Auflagen gemacht und Vereinbarungen getroffen um die Gefährdungssituation zu beseitigen. Bei 17 Kindern und Jugendlichen konnte der Gefährdungssituation nur durch eine sofortige Inobhutnahme der betroffenen Personen begegnet werden. Die restlichen Fälle erwiesen sich nach genauer Überprüfung entweder nicht als Gefährdungsfall oder die Eltern waren in der Lage und willens an der Beseitigung der latenten Gefährdungslage durch Inanspruchnahme von fachlicher Beratung oder unterstützender Jugendhilfemaßnahmen mitzuwirken. Ursache von Gefährdungsmeldungen war in 37,87 % der Fälle häusliche Gewalt. In den meisten Fällen waren hierbei Kinder und Jugendliche nicht unmittelbar, sondern mittelbar durch Anwesenheit bei Gewalttaten zwischen den Eltern, bzw. erwachsenen Haushaltsmitgliedern betroffen. Auch die mittelbare Betroffenheit von häuslicher Gewalt muss jedoch als Kindeswohlgefährdung angesehen werden und wird deshalb im Kreisjugendamt München den festgelegten Regelungen der Überprüfung nach 8 a SGB VIII unterworfen. Einen fast ebenso hohen Anteil an Gefährdungssituationen haben zusammen genommen die körperliche und seelische Gewalt (21,69 %) und körperliche Misshandlung (18,01 %) von Kindern und Jugendlichen (siehe Schaubild). 128

129 Abbildung 58: Gefährdungsgrundlagen 8a SGB VIII 7.21 Wirtschaftliche Hilfen Die Wirtschaftliche Hilfe des Kreisjugendamtes umfasst mittlerweile 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; neben Vollzeitbeschäftigten existieren verschiedenste Teilzeitmodelle wie z.b. Telearbeit und Jobsharing. Darüber hinaus erhält der Arbeitsbereich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge noch eine zusätzliche Unterstützung durch einen Mitarbeiter in Teilzeit einer Zeitarbeitsfirma (Stand Ende 2016). Besonderheiten Das aus organisatorischer Sicht einschneidendste Ereignis in 2016 war sicherlich die Aufteilung der seitherigen Gruppe Wirtschaftlichen Hilfen im Zuge der organisatorischen Neustrukturierung des LRA zum in 2 getrennte Sachgebiete Wirtschaftliche Hilfe I und Wirtschaftliche Hilfe II, da die Leitungsspanne durch die zuvor erwähnte Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Leitungskraft schon seit längerem bei weitem überschritten war. Bis zur Besetzung der Sachgebietsleitung erfolgt die Leitung des Sachgebietes bisher weiterhin durch die Sachgebietsleitung Für das Sachgebiet wurden für den Stellenplan weitere Vollzeitstellen beantragt und genehmigt. 129

130 Seit dem sind im Sachgebiet zwar erstmals seit längerer Zeit alle Sachbearbeiterstellen besetzt. Jedoch fehlt hier faktisch weiterhin eine Vollzeitstelle, was dem Umstand geschuldet ist, dass der frühere stv. GL, die Koordination des UM-Bereichs übernommen hat, der dem Sachgebiet zugehörig ist, und dessen seitheriger Zuständigkeitsbereich außerhalb UM durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Sachgebietes aufgefangen werden musste. Darüber hinaus haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Sachgebietes eine zusätzliche Mehrbelastung erfahren, weil der Kollege im Sachgebiet , der bisher zentralisiert für die Mahnung und Vollstreckung offener Kostenbeitragsforderungen zuständig war, vorrangig die aufwendige Krankenhilfeabrechnung im UM-Bereich übernehmen musste. Bis zur Verstärkung des Sachgebietes durch die zuvor erwähnten 2 zusätzlichen Vollzeitstellen in 2017 erfolgt die Mahnung und Vollstreckung der offenen Forderungen zunächst durch die jeweils fallzuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Sachgebietes selbst. Hierfür mussten diese zunächst in einem Inhouseseminar besonders geschult werden. Die Arbeitsbereiche der nunmehr 2 Sachgebiete teilen sich wie folgt auf: Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfe I : Zuständigkeit für sämtliche ambulanten (außer ambulanten Erziehungshilfen AEH), teilstationären und stationären Jugendhilfemaßnahmen sowie sonstigen besonderen Einzelfallhilfen, die von den sozialpädagogischen Fachkräften der AJFH und des PKD gewährt werden. In diesem Kontext Klärung der komplexen Fragen der örtlichen Zuständigkeit vor Leistungsbeginn der Maßnahmen, d.h. Zuständigkeitsprüfung (bei Nicht-EU-Ausländern, außerhalb des UM-Bereichs ggf. zusätzliche Prüfung des rechtmäßigen ausländerrechtlichen Aufenthalts) vor dem weiteren Tätigwerden der sozialpädagogischen Fachkräfte. Dementsprechende Prüfung auch bei Wechsel der örtlichen / sachlichen Zuständigkeit (Fallübernahme und -abgabe) und Führung von Kostenerstattungsverhandlungen in diesem Zusammenhang. Erstellung der Kostenübernahmeerklärungen gegenüber den Einrichtungen bzw. Trägern der einzelnen Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der entgeltrechtlichen Bestimmungen. Heranziehung zu Kostenbeiträgen (Berechnung und Festsetzung) sowie aktuell wie erwähnt vorübergehend auch Mahnung und Vollstreckung bei teilstationären und stationären Hilfen. Geltendmachung von Ersatzleistungen bzw. Überleitung von Ersatzansprüchen. 130

131 Entscheidung über Jugendhilfeleistungen, bei denen keine Mitwirkung der sozialpädagogischen Fachkräfte erfolgt (Förderung von Kindern in Kindertagespflege, ambulante Therapien im Rahmen der Eingliederungshilfe) Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfe II : Aufgaben: Begleichung sämtlicher Abrechnungen der Träger und Einrichtungen ambulanter, teilstationärer, stationärer Jugendhilfemaßnahmen sowie sonstiger Einzelfallhilfen durch die Abrechnungsstelle auf der Grundlage der Kostenübernahmeerklärungen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Sachgebietes Abwicklung der staatlichen Förderung von Tagespflege bzw. Großtagespflege nach dem BayKiBiG Abwicklung der ambulanten Erziehungshilfen (AEH > EB, amb. ISE, SPFH) in finanzieller Hinsicht. Nach Verstärkung in 2017 durch die erwähnten 2 zusätzlichen Vollzeitstellen zentralisierte Mahnung und Vollstreckung offener Kostenbeitragsforderungen sowie Kostenerstattungsabrechnung gegenüber anderen Jugendhilfe- bzw. Sozialleistungsträgern 131

132 7.22 Kostendarstellung Gesamtübersicht Ausgaben/Aufwendungen 95 Tabelle 40: Gesamtübersicht Ausgaben/Aufwendungen für Einzelfallhilfen Ausgaben / Aufwendungen Fördermittel 74 in Gesamtausgaben / -aufwendungen reine Ausgaben / Aufwendungen * , a i. V. m II (inkl. Kostenerstattungen) a ** a ** a, 59, Summe , , , ,01 * Fördermittel 74 SGB VIII evtl. höhere Kosten der kreisfreien Städte, aufgrund Handelns im eigenen Wirkungskreis. ** Nicht Bestandteil der Gesamtausgaben und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Ausgaben schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. 95 inklusive um. 132

133 Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge 96 Tabelle 41: Gesamtübersicht Einnahmen/Erträge Einnahmen / Erträge Kostenbeiträge Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenerstattung Einnahmen / Erträge Sonstige Gesamteinnahmen / Gesamterträge , a i. V. m II (inkl. Kostenerstattungen) a * a * a, 59, Summe , , , ,00 * Nicht Bestandteil der Gesamteinnahmen und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Einnahmen schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. 96 inklusive um. 133

134 Differenzierte Betrachtung ausgewiesener Hilfearten entsprechend des Kostenerfassungsbogens Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Tabelle 42: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Leistungen ( ) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Jugendarbeit ( 11 SGB VIII) Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit, kreisangehörigen Gemeinden und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit ( 12 SGB VIII) - - Jugendsozialarbeit (Aufgabe gem. 13 SGB VIII) Kinder- und Jugendschutz ( 14 SGB VIII, sowie kontrollierender Jugendschutz) Gesamt Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Tabelle 43: Ambulante Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 16, 19 und 20 SGB VIII),Trennung und Scheidung Leistungen ( ) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (ohne gerichtlichen Anstoß) ( 17, 18 SGB VIII) Sozialpädagogische Beratung / Unterstützung ( 21 SGB VIII, Sonstiges) Hilfen zur Erfüllung der Schulpflicht (Aufgabe gem. 21) Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Gesamteinnahmen/ -erträge Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Gesamt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Tabelle 44: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Leistungen ( ) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22a ff. SGB VIII), Kindergarten- und Hortaufsicht Förderung von Kindern in Tagespflege ( 23 SGB VIII) Unterstützung selbst-organisierter Förderung von Kindern ( 25 SGB VIII) Gesamtausgaben/ -aufwendungen in Gesamteinnahmen/ -erträge Gesamt

135 Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Tabelle 45: Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Leistungen ( ) Gesamtausgaben/ - aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge Inobhutnahme ( 42 SGB VIII) davon Kosten im Arbeitsbereich um Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung ( 50 SGB VIII) - - Adoptionswesen ( 51 SGB VIII) - - Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht ( 52 SGB VIII) Beistandschaften, Vormund- und Pflegschaften ( SGB VIII) Beurkundungen / Beglaubigungen und Negativtestate ( 58a-60 SGB VIII), Beratung / Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung ( 52 a SGB VIII) Jugendhilfeplanung ( 80 SGB VIII) - - Summe Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Tabelle 46: Ausgaben für Einzelfallhilfen 27 ff., 41, 35a Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge in Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 133 pro Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 67,7 % der Ausgaben ab. 135

136 Tabelle 47: Ausgaben für Einzelfallhilfen amb. Hilfen teilstat. Hilfen stat. Hilfen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am HH der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen in % Einnahmen Kostenbeiträge in Einnahmen Kostenerstattung in Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen in Reine Ausgaben , , , Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28 SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Abbildung 59: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung ; - 20% ; 46% ; 34% amb. Hilfen teilstat. Hilfen stat. Hilfen Quelle: JuBB 2016, eigene Berechnungen 136

137 a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon 19, 20 SGB VIII) 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Tabelle 48: 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 30 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 60 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 3,5 % der Ausgaben ab. 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Tabelle 49: 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 19 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 3 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. 137

138 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung (ohne 28 SGB VIII) 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Tabelle 50: 27 II SGB VIII Hilfen zur Erziehung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben 27 II davon um * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 67 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 1 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Tabelle 51: 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 0 Fällen ergeben Kosten in Höhe von 0 pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 10- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 0 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Tabelle 52: 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer Ausgaben* Fördermittel 74 in Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen in Reine Ausgaben davon um * Ausgaben für Einzelfallhilfen 138

139 Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 351 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 12- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe 60 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 5,4 % der Ausgaben ab. 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Tabelle 53: 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe 31 Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 385 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Familie. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 94 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 2,2 % der Ausgaben ab. c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Tabelle 54: 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 23 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 8 pro Kind dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 0,9 % der Ausgaben ab. 139

140 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung 33 SGB VIII Vollzeitpflege Tabelle 55: 33 SGB VIII Vollzeitpflege Ausgaben* Fördermittel 74 in * Ausgaben für Einzelfallhilfen Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen in Reine Ausgaben Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 140 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 16 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 31,9 % der Ausgaben ab. Hinzu kommen reine Ausgaben für Kostenerstattungen im Bereich des 33 in Höhe von SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Tabelle 56: 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge in Einnahmen Kostenerstattung in Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben davon um * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die Ausgaben für Einzelfallhilfen abzüglich der Gesamteinnahmen bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 595 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von -580 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 171,8 % der Ausgaben ab

141 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Tabelle 57: 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 19 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 241 pro Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 1,1 % der Ausgaben ab. 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Tabelle 58: 35a SGB VIII Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige in Gesamteinnahmen in Reine Ausgaben 35a a für um a ambulant Davon: Schulbegleitung 35a teilstationär 35a stationär * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 241 pro Kind / Jugendlichen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 9,1 % der Ausgaben ab. 141

142 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Tabelle 59: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung in Einnahmen Sonstige in Gesamteinnahmen in Reine Ausgaben ivm 27 II ivm ivm ivm ivm ivm ivm 35 a ambulant 41 ivm 35 a stationär * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2016) von 415 Fällen ergeben Kosten in Höhe von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 18- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 417 pro jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 12,8 % der Ausgaben ab. Tabelle 60: 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige mit Status "um" bei Hilfebeginn Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung in Einnahmen Sons tige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben ivm 27 II ivm ivm ivm ivm 35a ambulant 41 ivm 35a stationär * Ausgaben für Einzelfallhilfen

143 Detaillierte Darstellung der Kosten im Bereich der stationären Hilfen Durch die Auswertungen der JuBB-Datenbank lassen sich für die stationären Hilfen noch detailliertere Darstellungen der Kosten ermitteln. Die nachfolgende Tabelle stellt die Bearbeitungsfälle der Summe über die Belegtage aller Hilfen gegenüber. Als Belegtag wird dabei jeder Tag, den ein junger Mensch in einer stationären Einrichtung verbracht hat, gezählt. Diese Auswertung ist nur für die Hilfen nach 34 und 35a SGB VIII stationär möglich. Tabelle 61: Belegtage und Ausgaben für Bearbeitungsfälle Bearbeitungsfälle in 2016 Summe der Belegtage aller Fälle in davon um a stationär * Ausgaben für Einzelfallhilfe Unbegleitete Minderjährige 143

144 8 Unterbringung um Mit Stand Februar 2017 war der Landkreis München für 295 UMA zuständig. Hiervon waren 266 UMA im Landkreis München und 29 UMA außerhalb des Landkreises München untergebracht. Abbildung 60: Altersverteilung unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Quelle: Eigene Statistik KJA Die Altersstruktur stellte sich wie folgt dar: 12%< 16 Jahre, 36% Jahre, und 51% >= 18 Jahre. 144

145 Quelle: Eigene Statistik KJA Von den 295 UMA befanden sich 206 UMA in regulären Jugendhilfeeinrichtungen in freier Trägerschaft mit einer Betriebserlaubnis nach 45,34 SGB VIII. 64 UMA in Übergangseinrichtungen des Landkreises München mit einer Duldung der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern nach 45 SGB VIII. 5 um in Vollzeitpflege 20 um in anderweitiger Unterbringung (z.b. Gemeinschaftsunterkunft und Verwandtschaft). Im Jahr 2016 bis zum März 2017 konnten im Landkreis 86 neue reguläre stationäre Jugendhilfeplätze geschaffen werden. Dadurch konnten die Übergangseinrichtungen des Landkreises München mit einer Duldung der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern nach 45 SGB VIII in Ismaning und Oberschleißheim planungsgerecht Mitte 2016 geschlossen werden. Die Burg Schwaneck in Pullach konnte ebenfalls planungsgerecht im März 2017 schließen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der eröffneten Einrichtungen: 145

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