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1 A m t s b l a t t der Stadt Paderborn Nr. 18 Jahrgang 2014 ausgegeben am Seite 1 078/2014 Öffentliche Auslegung der 131. Änderung des Flächennutzungsplanes "Almepark- Nord" gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) /2014 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. SN 263 "Almepark-Nord" gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch /2014 Öffentliche Bekanntmachung;: Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke / Anmeldung unbekannter Rechte) /2014 Öffentliche Auslegung der 131. Änderung des Flächennutzungsplanes "Almepark-Nord" gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung der 131. Änderung des Flächennutzungsplanes Almepark-Nord gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Paderborn beschließt den Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet zwischen Paderborner Straße, Heinz- Nixdorf-Ring, Ahornallee und Alme Aue und die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Entwurf der o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes, die städtebauliche Begründung sowie umweltbezogene Stellungnahmen liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom bis einschließlich im Verwaltungsgebäude Paderborn, Pontanusstraße 55, an der Informationstafel des Stadtplanungsamtes im Vorraum zum Zimmer 1.09 während der Dienststunden öffentlich aus. Herausgeber: Stadt Paderborn - Der Bürgermeister - Telefon: Das Amtsblatt ist kostenlos erhältlich: Ausgabestelle - Zentrale (Info), Am Abdinghof 11; weitere Servicestellen: Einwohneramt, Am Abdinghof 11, Stadtplanungsamt Service, Pontanusstr. 55; Zentralbibliothek, Am Rothoborn 1; Kinder- und Computerbibliothek, Rosenstr ; Verwaltungsnebenstellen Schloß Neuhaus, Elsen und Sande; Sparkasse Paderborn, Hathumarstr und Schildern 1-7; Volksbank Paderborn, Schildern 2-6. Internet - nachrichtlich: (kostenlos) Erscheinungsweise: bei Bedarf. Abonnement: 40,00 jährlich, Einzelexemplare 1,50. Auf das Erscheinen des Amtsblattes und auf den Inhalt wird in den Tageszeitungen Westfälisches Volksblatt und Neue Westfälische hingewiesen.

2 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 2 Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Art vorhandener Information Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Urheber Landwirtschaftskammer Bezirksregierung Detmold Thematischer Bezug Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen Zur Aufwertung von ökologisch schützenwerten Flächen, als notwendige Ausgleichsmaßnahme, vor einer Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen Fachgutachten NZO GmbH Artenschutzprüfung: Auswirkungen der Planung insbesondere im Hinblick auf das Vorkommen von Fledermäusen sowie von Vögel im Plangebiet und im Umfeld Umweltbericht: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Geologie, Relief und Boden, Wasser, Klima und Luft, Biotope, Pflanzen und Tiere, Landschaft und Menschen hier insbesondere auf die Erholungseignung der Landschaft, auf die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit keine Grünordnungsplan: Darlegung einer Konfliktanalyse und einer Konfliktminderung, Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Ermittlung des Eingriffs- und des Kompensationsbedarfes keine Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, über die der Rat der Stadt Paderborn in öffentlicher Sitzung nach Abschluss der öffentlichen Auslegung berät. Die Einsender erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

3 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 3 Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Flächennutzungsplanunterlagen können des Weiteren während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite unter der Rubrik Stadt Landschaft Bauen & Wohnen eingesehen werden. Paderborn, Der Bürgermeister gez. Michael Dreier

4 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 4

5 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 5 Bekanntmachungsanordnung Vorstehender Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Erlass dieses Änderungsbeschlusses nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Paderborn vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Paderborn, gez. Michael Dreier Bürgermeister 079/2014 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. SN 263 "Almepark-Nord" gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. SN 263 Almepark-Nord gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Paderborn beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SN 263 Almepark-Nord für das Gebiet zwischen Paderborner Straße, Heinz-Nixdorf-Ring, Ahornallee und Almeaue (Flur 1, Gemarkung Schloß Neuhaus, Flur 8, Gemarkung Elsen, Flur 59, Gemarkung Paderborn) und die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Entwurf des o. g. Bebauungsplanes, die städtebauliche Begründung sowie umwelt-bezogene Stellungnahmen liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom bis einschließlich im Verwaltungsgebäude Paderborn, Pontanusstraße 55, an der Informationstafel des Stadtplanungsamtes im Vorraum zum Zimmer 1.09 während der Dienststunden öffentlich aus.

6 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 6 Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Art der vorhandenen Information Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Urheber Bezirksregierung Arnsberg Landesbetrieb Wald und Holz NRW Landwirtschaftskammer Bezirksregierung Detmold Wasserverband Obere Lippe Thematischer Bezug Kampfmittelbeseitigung Waldabstände Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen Zur Aufwertung von ökologisch schützenwerten Flächen, als notwendige Ausgleichsmaßnahme, vor einer Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen Zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Almeaue und der Gestaltung eines Grabens Zu Angaben zur Ausgleichsproblematik Kreis Paderborn Fachgutachten NZO GmbH Artenschutzprüfung: Auswirkungen der Planung insbesondere im Hinblick auf das Vorkommen von Fledermäusen sowie von Vögel im Plangebiet und im Umfeld Umweltbericht: Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Geologie, Relief und Boden, Wasser, Klima und Luft, Biotope, Pflanzen und Tiere, Landschaft und Menschen hier insbesondere auf die Erholungseignung der Landschaft, auf die Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Grünordnungsplan: Darlegung einer Konfliktanalyse und einer Konfliktminderung, Beschreibung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Ermittlung des Eingriffs- und des Kompensationsbedarfes

7 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 7 Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit SHP Ingenieure DEKRA Dr. Kerth und Lampe Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner (ICP) Verkehrsgutachten: Prognose zur Prüfung, der von den geplanten neuen Nutzungen ausgehenden Verkehre für das angrenzende Verkehrsnetz. Verkehrsprognose als Grundlage für die Berechnung der schalltechnischen Auswirkungen. Lärmgutachten: Schalltechnische Auswirkungen der neuen Sport- und Dienstleistungsnutzungen, der neuen Stellplatzanlage sowie der verkehrlichen Auswirkungen auf den Menschen, das Umfeld und die neuen Nutzungen im Plangebiet. Deponiegassicherungskonzept zur Nutzung einer Altablagerungsfläche als Stellplatzanlage Baugrunduntersuchung einer Altablagerungsfläche zur Nutzung als Parkpalette keine Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, über die der Rat der Stadt Paderborn in öffentlicher Sitzung nach Abschluss der öffentlichen Auslegung berät. Die Einsender erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Bebauungsplanunterlagen können des Weiteren während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite unter der Rubrik Stadt Landschaft Bauen & Wohnen eingesehen werden. Paderborn, Der Bürgermeister gez. Michael Dreier

8 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 8

9 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 9 Bekanntmachungsanordnung Vorstehender Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Erlass dieses Änderungsbeschlusses nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Paderborn vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Paderborn, gez. Michael Dreier Bürgermeister 080/2014 Öffentliche Bekanntmachung;: Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke / Anmeldung unbekannter Rechte) Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: H. O. 21) Die Bezirksregierung Detmold (Dezernat 33) hat als Flurbereinigungsbehörde das durch den Zusammenlegungsbeschluss vom festgestellte Zusammenlegungsgebiet gem. 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794) durch die Änderungsbeschlüsse 1 bis 6 vom , , , , und geändert. Die nachfolgenden Grundstücke unterliegen somit dem Verfahren und insoweit ist die Zusammenlegung angeordnet worden: Land Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Soest, Stadt Geseke, Gemarkung Geseke Flur 8 Flurstück 127 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Delbrück,

10 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 10 Gemarkung Anreppen Flur 7 Flurstücke 206, 213, 215, 219 und 231 Gemarkung Boke Flur 3 Flurstücke 6, 7, 9 und 20 Flur 9 Flurstücke 12, 32, 34, 36, 37, 90, 91, 162, 179, 246, 250, 251, 256, 257, 261, 262, 291, 295, 300, 306, 307, 310, 320, 321, 353, 363 und 369 Flur 10 Flurstück 37 Flur 11 Flurstück 4 Flur 12 Flurstücke 93, 130, 138, 201, 202 und 279 Flur 13 Flurstücke 25, 37 und 70 Flur 14 Flurstück 52 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Lichtenau, Gemarkung Lichtenau Flur 9 Flurstück 150 Flur 10 Flurstück 157 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Paderborn, Gemarkung Sande Flur 16 Flurstück 233 Flur 17 Flurstücke 47, 212, 213 und 234 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Salzkotten, Gemarkung Mantinghausen Flur 4 Flurstücke 145, 146, 160, 168, 219, 240, 241, 242, 243, 244 und 245 Gemarkung Salzkotten Flur 1 Flurstück 181 Gemarkung Schwelle Flur 1 Flurstücke 8, 47, 52, 53 und 54 Flur 3 Flurstücke 2, 3 und 207 Flur 7 Flurstücke 8, 240, 284, 304 und 305

11 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 11 Gemarkung Thüle Flur 7 Flurstück 99 Flur 8 Flurstücke 183, 216, 220 und 221 Flur 13 Flurstücke 36, 92, 258, 276 und 300 Flur 17 Flurstück 72 Flur 18 Flurstücke 72 und 73 Gemarkung Verlar Flur 1 Flurstück 44 Flur 2 Flurstücke 91, 636, 637, 640 und 641 Gemarkung Verne Flur 8 Flurstück 365 Für diese Grundstücke wird bekanntgemacht: Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am beschleunigten Zusammenlegungsverfahren berechtigen, sind nach 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung bei der anzumelden. Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33, Leopoldstraße 15, Detmold Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird der Anmeldende nicht beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.

12 Nr. 18 Jahrgang 2014 Amtsblatt der Stadt Paderborn Seite 12 Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss gemäß 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Bezirksregierung Detmold Dezernat 33 Im Auftrag gez. Plümer Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße Detmold Tel.-Nr.: / Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internet - Seite der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht.

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