Thema dieser Ausgabe - auf einen Blick:
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- Harald Möller
- vor 6 Jahren
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1 Thema dieser Ausgabe - auf einen Blick: Fehlerhafte SEPA-Lastschrift-Mandate aus der Praxis Sehr geehrte Damen und Herren, durch die SEPA-Lande geistern derzeit zahlreiche SEPA-Lastschrift-Mandate, die nicht den Anforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) entsprechen. Insbesondere bei der SEPA-Firmen-Lastschrift besteht auf Seiten des Zahlers ein höheres Risiko. Im Mandatstext verzichtet der Zahler hierbei auf sein Rückgaberecht. In dieser Ausgabe möchten wir einige Beispiele falscher SEPA-Mandate aufzeigen, damit Sie als Einreicher keiner verlängerten Rückgabefrist unterliegen (ungültiges Mandat = 13 Monate nach Fälligkeit), als Zahler nicht unbeabsichtigt auf Rechte verzichten (Widerspruch). 1. Beispiel Unvollständiges B2B-Mandat : Im Text des Mandats muss zusätzlich zur Kopfzeile eindeutig stehen, wie der Name des Einreichers/Zahlungsempfängers lautet (Firmenname des Gläubigers anstatt Sie ). 2.: Fehlender Passus: Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. 1
2 2. Beispiel Was ist gewünscht? Aus der Überschrift geht eindeutig hervor, dass es sich um ein SEPA-Basislastschrift-Mandat handeln soll. 2. Der Text im Hinweisfeld deutet auf ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat hin: auf Konten von Unternehmen sowie Ich / Wir sind nicht berechtigt. 3. Im Text des Mandats muss zusätzlich zur Kopfzeile eindeutig stehen, wie der Name des Einreichers/Zahlungsempfängers lautet (Firmenname anstatt die unten genannte Zahlungsempfängerin ). 3. Beispiel Abbedingung der Pre-Notification-Frist Die Pre-Notification-Frist (Vorabinformation) beträgt mindestens 14 Kalendertage. Individuelle Vereinbarungen können diese Frist auf maximal 1 Tag reduzieren. Die Abbedingung, nämlich der Verzicht auf eine Vorabinformation, ist nicht rechtens. 2
3 4. Beispiel Vom Standard abweichende Mandatsformulierungen a) Richtig muss es heißen: 1. Ich ermächtige/wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. 2. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Formuliert wurde: 1. Auf Hinweise wie:.. aus dem beleglosen Datenträgeraustausch, spesenfrei und im sogenannten SEPA-Firmenverfahren sollte verzichtet werden. Die Nutzung solcher Zusätze kann zur Zurückweisung durch die Bank des Zahlers führen, der eine Kopie des Mandats einzureichen ist. 2. Die Formulierung: Ein Widerspruchsrecht gegen bereits erfolgte Abbuchungen besteht nicht. Ich kann mein/wir können unser Kreditinstitut anweisen, keine Abbuchung vor Erreichen des vereinbarten Fälligkeitsdatums einer Lastschrift einzulösen. ist nicht zu verwenden, da Belastungen grundsätzlich erst am Fälligkeitsdatum vorgenommen werden. b) 3
4 Die Überschrift vermischt zwei verschiedene Lastschriftverfahren. Was ist vom Kunden gewünscht? Der 1. Hinweistext (Satz 1) weist darauf hin, dass Lastschriften ausschließlich von Nicht-Verbrauchern eingezogen werden sollen. Im 2. Satz des 1. Hinweistextes darf der Bezogene einer Belastung widersprechen, sofern die Lastschrift nicht in Ordnung war. Wann ist eine Lastschrift nicht in Ordnung und wer entscheidet darüber? Bei SEPA-Firmen-Lastschriften ist ein Widerspruch nach erfolgter Belastung grundsätzlich nicht möglich. Was wird mit dem 2. Hinweistext bezweckt? Warum wird kein konkretes Fälligkeitsdatum benannt? Anzugeben wäre hier z. B. Die Belastung erfolgt am 9. eines Monats bzw. am darauf folgenden Werktag. Soll damit ein Umgehen der Vorabinformationspflicht erreicht werden, können wir hier nur sagen, Ziel verfehlt! Die korrekte Vorabinformation enthält neben Gläubiger-ID und Mandats-Referenz den konkreten Fälligkeitstag sowie den entsprechenden Betrag. Nochmals unsere grundsätzlichen Empfehlungen: Sie sollten auf keinen Fall Mandatstexte verwenden, deren Wortlaut von dem der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) abweicht und als Zahlungspflichtiger solche auch nicht akzeptieren. 4
5 Haben Sie Bedarf an Übersetzungen der offiziellen Mandatstexte, wählen Sie bitte für: SEPA-Lastschrift-Mandate SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandate Zusätzliche Vereinbarungen, wie z. B. Verkürzung der Pre-Notification-Frist, sollten auf einem separaten Blatt getroffen werden, das von beiden Beteiligten - Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger - zu unterschreiben ist. Wenn diese aber auf dem Mandat angegeben ist, sollte diese Zusatzvereinbarung - unterhalb des eigentlichen Mandatstextes - separat von beiden Beteiligten unterschrieben werden. Abonnieren Sie unseren kostenfreien SEPA-Newsletter! Nutzen Sie unser Wissen über die SEPA-Details. Gerne versorgen wir Sie regelmäßig mit aktuellen Informationen rund um das Thema SEPA per . Bitte melden Sie sich für diesen Service unter (Kontakt & Service -> Newsletter) an. Alle bisherigen Ausgaben unseres SEPA-Newsletters finden Sie in unserem SEPA-Newsletter Archiv unter Wir sind fit für SEPA gerne begleiten wir auch Sie aktiv bei Ihrem Umstellungsprozess! Ihre BIB Impressum Herausgeber: BANK IM BISTUM ESSEN eg, Gildehofstraße 2, Essen, in Zusammenarbeit 5 mit der WGZ BANK
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