Bezirkssynode Schorndorf. Bericht des Schuldekans 17. Oktober 2014
|
|
- Heiko Burgstaller
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezirkssynode Schorndorf Bericht des Schuldekans 17. Oktober 2014
2 Leitgedanke Bildungsplan Der RU begleitet Kinder und Jugendliche bei Ihrer Suche nach Orientierung und Lebenssinn. Er stellt auf altersgemäße Weise den Zusammenhang von Glauben und Leben dar. Er informiert nicht nur sondern berührt Einstellung, Haltung und Lebenspraxis
3 Vierfacher Bildungsauftrag I. Bildungsmitverantwortung - Religionsunterricht II. III. IV. Kirchliche Bildung - Konfirmandenarbeit / Jugendarbeit Evang. Trägerschaft - Kindergarten Bildung und Öffentlichkeit - Erwachsenenbildung
4 Schwerpunkt Schule
5 Staat und Kirche Zwei unterschiedliche Systeme Der Neutralität verpflichtet? Ist der RU an der Schule noch zeitgemäß?!
6 Staat und Kirche Artikel 12 Landesverfassung BW (1) Die Jugend ist in Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen. (2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend.
7 Staat und Kirche Artikel 18 RU Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Er wird nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechts des Staates von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt.
8 Staat und Kirche Verwaltungsvorschrift: Schul- und Schülergottesdienste Der Schul- und Schülergottesdienste leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule. Sie dienen neben dem Religionsunterricht der religiösen Erziehung der Schülerinnen und Schüler
9 Staat und Kirche Suche nach plausiblen Gründen Über die großen Fragen des Lebens nachdenken Standpunkt entwickeln Verantwortung für das Leben Identitätsfindung Das Leben ist mehr
10 Schule und Gemeinde Visitation Schule: Besuche im RU, Fachschaftsgespräche, Gespräche mit Rektoren Gemeinde Besuche im KU und Konfirmation Kindertagesstätten
11 Schule und Gemeinde Kooperationen Laut der Statistik 2013 kooperiert inzwischen jede vierte Schule in Baden-Württemberg mit evangelischer Jugendarbeit. Mit regelmäßig erreichten Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeitenden ist ein neuer großer Arbeitszweig entstanden.
12 Schule und Gemeinde A: gemeinsame Nutzung von Räumen B: Jugendbegleiterprogramm C: Jugendreferent / Gemeindediakon ist Religionslehrer D: Kooperation bei Einzelveranstaltungen, z.b. Schulfeste E: Nachmittagsbetreuung / Beteiligung am Ganztagsbetrieb / AGs F: Praktika in der Jugendarbeit, TOP SE (Realschule) usw. G: Regelmäßige Mitgestaltung von Schulgottesdiensten / Andachten H: Schritte gegen Tritte / Gewaltprävention I: Schülercafé / Schülermittagessen J: Schülerbibelkreis wird von der ev. Jugendarbeit vor Ort begleitet K: Schülermentorenprogramm L: Schulseelsorge M: Schulsozialarbeit in kirchlicher Trägerschaft N: Tage der Orientierung O: Sonstiges
13 Schule und Gemeinde Ganztagesschule Vom Lernort zum Lebensort mind. 3 Tage von 8-16 Uhr, Mittagstisch (offen/gebunden) Gründe: a) Bildungsgerechtigkeit b) Chancengleichheit für Frauen Folge: Schule sucht nach Kooperationspartnern! Problem: außerschulische Angebote geraten in Konkurrenz: KA und JA (Mittwochnachmittag in Kl. 8 verbindlich frei)
14 Schule und Gemeinde Kooperation mit außerschulischen Partnern Schulgesetz: sollen mit außerschulischen Partnern kooperieren Außerschulische Lernorte sind möglich (Rahmenvereinbarung) Kooperation gehrt zum päd. Konzept, auf dessen Grundlage die Genehmigung einer GTS erteilt wird Bis zu 50% der zusätzlichen Lehrerwochenstunden (LWS) können monetarisiert werden
15 Schule und Gemeinde Ganztagesschule
16 Schule und Gemeinde Ganztagesschule
17 Schule und Gemeinde Kooperationen Welzheim: Schülermentorenprojekt an Kastell-RS (Heß) Schorndorf (GTS-Schulen): Outdoor Mädchengruppe an GMS (Vogt) Spielgruppe an Schlosswallschule (Lutz)
18 Schule und Gemeinde
19 Schule und Gemeinde Frage: Es gibt viele wichtige Themen in der Gemeinde / Jugendarbeit. Ist schulbezogene JA eine so wichtige / zentrale Aufgabe?!
20 Schule und Gemeinde These Jugendarbeit, die sich von der Schule abschottet, ist gefährdet 75% aller (Grund)Schulen in BW sollen bis 2020 zu Ganztagesschulen ausgebaut werden Wer nur auf klassische JA setzt, wird immer weniger Jugendliche erreichen
21 Aus- und Fortbildung
22 Büro Studienleiterinnen / Sekretariat Fachberaterin
23 Herzlichen Dank!
1. RELIGIONSFREIHEIT. Vernetzungstreffen Jugendarbeit & Schule
1. RELIGIONSFREIHEIT Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Mehr11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug)
Verfassung Baden-Württemberg 11 11. Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Auszug) Vom 11. November 1953 (GBl. S. 173) geänd. durch Gesetz vom 7. Dezember 1959 (GBl. S. 171), vom 8. Februar 1967 (GBl.
MehrVerfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug
Landesverfassung BaWü LV BW 700.200 Verfassung des Landes Baden-Württemberg Auszug Vom 11. November 1953 (GBl. S. 173), zuletzt geändert am 7. Februar 2011 (GBl. S. 46) I. Mensch und Staat Artikel 3 (1)
MehrIntegration von Migranten und Ausländern. Schwerpunkt: Spracherwerb
Integration von Migranten und Ausländern Schwerpunkt: Spracherwerb Das sind wir Gliederung 1. Einführung 2. Geschichtlicher Hintergrund 3. Vorstellung des Instituts für deutsche Sprache 4. Der Integrationskurs
MehrSinn, Werte und Religion
Sinn, Werte und Religion in Kindertageseinrichtungen Ein Beitrag zur Umsetzung des Orientierungsplans Herausgeben von: Diözese Rottenburg-Stuttgart, Erzdiözese Freiburg, Evangelische Landeskirche in Baden,
MehrGanztags-Grundschule. Rahmenvereinbarung am unterzeichnet Schulgesetz: : Eröffnungs- Veranstaltung in Karlsruhe
Ganztags-Grundschule Rahmenvereinbarung am 2.6.2014 unterzeichnet Schulgesetz: 1. Lesung im Landtag: 4.6.2014 2. Lesung im Landtag: 16.7.2014 21.07.2014: Eröffnungs- Veranstaltung in Karlsruhe Aktuelle
MehrBericht Schuldekan. Bezirkssynode Schorndorf 14. Oktober 2016
Bericht Schuldekan Bezirkssynode Schorndorf 14. Oktober 2016 Reformation Kein Glaube ohne Bildung Verständiger Glaube als Bildungsprogramm der Reformation / des Protestantismus Reformation II. I. Reformation
MehrVerfassung des Landes Baden-Württemberg Vom (GBl BW, S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. BW, S.
2.1 Baden-Württemberg Vorspruch Verfassung des Landes Baden-Württemberg Vom 11.11.1953 (GBl BW, S. 173), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2011 (GBl. BW, S. 46) Im Bewußtsein der Verantwortung vor
Mehr1+1 ist mehr als 2. Leben und Lernen gemeinsam gestalten Neue Perspektiven. Vernetzungstreffen Jugendarbeit und Schule am 13.5.
1+1 ist mehr als 2 Leben und Lernen gemeinsam gestalten Neue Perspektiven Vernetzungstreffen Jugendarbeit und Schule am 13.5.2013 Damaris Knapp, ptz Stuttgart Inhaltliche Aspekte Aktuelle Situation (Kinder,
MehrKirchliche Kooperationspartner
Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,
MehrBericht des Schuldekans Herbstsynode Schorndorf 16. Oktober 2015
Bericht des Schuldekans Herbstsynode Schorndorf 16. Oktober 2015 Liebe Synodale, liebe Gäste, Ich möchte meinen Bericht ebenfalls mit einer Losung beginnen, die jetzt gleichsam über meinen Ausführungen
MehrDienstanweisung für Schulbeauftragte
340 B Archiv Vom 30. April 1996 (ABl. ELKTh S. 105) Gemäß 82 Abs. 2 Ziffern 3 und 6 in Verbindung mit 52 der Verfassung und 20 Abs. 7, 43 Abs. 1 des Pfarrerdienstgesetzes hat der Landeskirchenrat in seiner
MehrFörderverein der Schule
Förderverein der Schule An vielen Schulen gibt es einen Förderverein, in dem Eltern von Schülern und Schülerinnen, ehemalige Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen und andere "Förderer", die
Mehr2. Welche Prüfkriterien nutzt das Land Baden-Württemberg bei der Zulassung von Schulbüchern und sonstigen Lehrmaterialien wie etwa Arbeitsblättern?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 24 17. 05. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Zulassung und Prüfung
MehrGemeinschaftsschule Zukunft gestalten. Norbert Zeller Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion
Gemeinschaftsschule Zukunft gestalten Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion Gemeinschaftsschule für alle Kinder sind unterschiedlich länger gemeinsam lernen voneinander und
MehrUnsere Schule stellt sich vor. Leitbild
Unsere Schule stellt sich vor Leitbild Der Glaube an Jesus Christus, die Hoffnung auf ihn und seine Liebe zu uns sollen unseren Schulalltag bestimmen. 1 Christliche Werte auf biblischer Grundlage und die
MehrReligionsunterricht. Rechtsgrundlagen
Religionsunterricht und seine Rechtsgrundlagen SSDL Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (GHS) Rottweil Überblick der Veranstaltung 1. Impulsreferat -Einführung 2. Möglichkeit der Rückfrage
MehrDienst- und Beamtenrecht/ Schulrechtliche Hinweise. Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Trier / Daun 2016
Dienst- und Beamtenrecht/ Schulrechtliche Hinweise Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Trier / Daun 2016 Beamtin und Beamter auf Widerruf Landesbeamtengesetz, 6 z.b. als Studienreferendar/in während
MehrDienst- und Beamtenrecht/ Schulrechtliche Hinweise. Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Trier / Daun 2018
Dienst- und Beamtenrecht/ Schulrechtliche Hinweise Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Trier / Daun 2018 Beamtin und Beamter auf Widerruf Landesbeamtengesetz, 6 z.b. als Studienreferendar/in während
MehrSie haben Ihr Kind an der Schule an der Weissach angemeldet.
Liebe Eltern, Sie haben Ihr Kind an der Schule an der Weissach angemeldet. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie bei uns an der Schule ganz herzlich willkommen heißen. Um Ihnen und Ihrem Kind beim Start
MehrRechtliche Grundlagen zum Religionsunterricht, Ersatzfächern und Schulgottesdienst
Rechtliche Grundlagen zum Religionsunterricht, Ersatzfächern und Schulgottesdienst zusammengetragen von Rainer Ponitka Was sagt das Grundgesetz zum Religionsunterricht? Der Religionsunterricht ist der
MehrArtikel 7 GG: Schulwesen. 1. Zur Sache. 3. Darauf kommt s an. 2. Anregungen zur Umsetzung. Lehrerhandreichung zur Grundrechtefibel
: Schulwesen Fibel Seiten 46 49 : Schulwesen (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht
MehrBericht des Schuldekans Herbstsynode Waiblingen 20. Nov. 2015
Bericht des Schuldekans Herbstsynode Waiblingen 20. Nov. 2015 Sehr geehrter Herr Dr. Sigel, liebe Synodale, liebe Gäste, Ich möchte meinen Bericht mit einer Losung beginnen, die jetzt gleichsam über meinen
MehrKonfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an allgemein bildenden Schulen
Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an allgemein bildenden Schulen Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Erzdiözese
MehrKonfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg
Vorwort Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg 1 2015 2005 1998 Grundlagentexte Aktuell verbindlicher Rahmen für die Genehmigung und Umsetzung
MehrKirche, Kind und Jugend
Evangelischer Kirchenrat des Kantons Thurgau Konzept und Verordnung Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau Inhalt Inhalt 1. Grundsätze 5 2. Inhalte 7 3. Bereiche 8 4. Altersstufen 9 5. in den einzelnen
MehrReligionsunterricht. Ein besonderes Fach an den katholischen Grundschulen in Bremen
Religionsunterricht Ein besonderes Fach an den katholischen Grundschulen in Bremen Bischöfliches Generalvikariat Osnabrück Abteilung Schulen und Hochschulen Domhof 2 49074 Osnabrück Tel. 0541 318351 schulabteilung@bistum-os.de
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6484 13. 02. 2015 Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Werden die Kirchen
MehrBildungsplan 2016 Kompetenzorientierung. Infoveranstaltung zum BP'16 an Reinhold-Schneider-Schule 1
Bildungsplan 2016 Kompetenzorientierung Infoveranstaltung zum BP'16 an Reinhold-Schneider-Schule 1 Anlass und Herausforderungen: Infoveranstaltung zum BP'16 an Reinhold-Schneider-Schule 2 Anlass und Herausforderungen:
MehrOrdnung für Schuldekane
BO Nr. A 903 30.03.07 PfReg. C 3.1 Ordnung für Schuldekane Wird in den nachfolgenden Regelungen die männliche funktionsbezogene Bezeichnung Schuldekan, Leiter, Referent, Sprecher, Religionslehrer, Dienstvorgesetzter,
MehrVornehmste Pflicht des Lehrers ist es, den Erziehungs- und Bildungsauftrag wahrzunehmen.
Intentionen für die schulrechtliche Arbeit im Vorbereitungsdienst Verhaltenssicherheit 1. Orientierung im strukturellen Bereich 2. Beratungs- und Entscheidungsfähigkeit 3. angemessene Umgangsfähigkeit
MehrJoachim Kunstmann. Religionspädagogik. Eine Einführung. A. Francke Verlag Tübingen und Basel
Joachim Kunstmann Religionspädagogik Eine Einführung A. Francke Verlag Tübingen und Basel Abgekürzt zitierte Literatur XIII Einleitung 1 Grundlagen 1 Was ist Religionspädagogik? 11 1 Einführung in die
MehrStudienseminar Koblenz
Studienseminar Koblenz Fachseminar Katholische Religion Rechtliche Bestimmungen für den Religionsunterricht an rheinland-pfälzischen Schulen 1) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai
MehrInformationen zum neuen Modell der Ganztagsgrundschulen
Informationen zum neuen Modell der Ganztagsgrundschulen Ohmden, den 02.03.2015 Ablauf Das neue GTS Modell für Grundschulen Monetarisierung Impressionen aus dem Alltag von GTS Fragen können Sie gerne jederzeit
MehrEltern-Information. Warum entscheiden sich katholische Eltern für die katholische Grundschule? Elternmitwirkung macht Schule
mitwirken mitverantworten mitgestalten Elternmitwirkung macht Schule KATHOLISCHE ELTERNSCHAFT DEUTSCHLANDS Eltern-Information Warum entscheiden sich katholische Eltern für die katholische Grundschule?
MehrAuf dem Weg zur Ganztagsschule
Stadt Ulm Abteilung Bildung und Sport Bildungsbüro Auf dem Weg zur Ganztagsschule Ein Leitfaden für Ulmer Schulen Eine Handreichung des Bildungsbüros der Stadt Ulm Autorin: Dipl. Päd. Monika Schmid, April
MehrGemeinsame Erklärung. des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vertreten durch Minister Andreas Stoch MdL. und
Gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Kultus, Jugend Sport Minister Andreas Stoch MdL der Abteilung Jugendpastoral des Erzbischöflichen Seelsorgeamts der Erzdiözese Freiburg der Alt-Katholischen Kirche
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4617 6. Wahlperiode 19.11.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterricht im Fach Philosophieren mit Kindern bzw. Philosophie
MehrVereinbarung über die Ersatzleistungen des Landes für den durch kirchliche Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erteilten Religionsunterricht
Leistungen des Landes für RU 370.260 Vereinbarung über die Ersatzleistungen des Landes für den durch kirchliche Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erteilten Religionsunterricht Vom 21. Mai 2015 (GVBl.
Mehr10 Thesen zur Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler in BW
Konkretisierung der Umsetzung der 10 Thesen zur Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler in BW 1. Hauptschule als: Regionale Netzwerkschule Die Hauptschule in Baden-Württemberg ist eine operativ
MehrBildungsplan 2016: Die Leitperspektive BTV. Bildungsplan Die Leitperspektive Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
Bildungsplan 2016 Die Leitperspektive Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) Gliederung Vorbemerkung: Die doppelte Funktion eines Bildungsplans 1. Wofür eigentlich Leitperspektiven? 2. Die
MehrKatholische Religionslehre Klasse 5
Schulinterner Lehrplan zum Kernlehrplan für das Fach Katholische Religionslehre Klasse 5 Stand: September 2017 Unterrichtsvorhaben: Christen leben in Gemeinschaft IF1: Menschsein in Freiheit und Verantwortung,
MehrJugendarbeit und Ganztagsschule Befunde und Diskussionslinien
Jugendarbeit und Ganztagsschule Befunde und Diskussionslinien Ivo Züchner Fachkongress Jugendarbeit in Dortmund 27.9. I. Ganztagsschulausbau und Stand der Kooperation Jugendarbeit - Ganztagsschule I. Ganztagsschulausbau
MehrGemeinschaftsschule Schule für die Zukunft
Gemeinschaftsschule Schule für die Zukunft Knut Becker Stabsstelle Gemeinschaftsschulen, Schulmodelle, Inklusion (GSI) Themen Was ist eine Gemeinschaftsschule (GMS)? Bildungsstandards und Bildungsplan
MehrGanztagsschule. an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen nach 4 a SchG
Ganztagsschule an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen nach 4 a SchG www.km-bw.de 17.4.2015 Ziele der Ganztagsschule Erweiterter Bildungsbegriff Bessere Bildungschancen Mehr Zeit, um Schüler
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Hien-Wendl\RU allgemein\teilnahme anderskonfessioneller RU\Antrag auf Zustimmung
MehrVernetzungstreffen Jugendarbeit & Schule
Vernetzungstreffen Jugendarbeit & Schule Herzlich willkommen! Programm 11.00 Uhr Begrüßung (Stefan Hermann, ptz) 11.05 Uhr Aktuelle Entwicklungen im Religionsunterricht (Wolfgang Kalmbach, Dezernat 2)
MehrStundentafel Schule für Erziehungshilfe. Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule)
zum Vorschriftenverzeichnis 6511-31 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule) vom 9. August 1996 (GBl. S. 534, ber. 584; K.u.U.
MehrOrdnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RUBVO)
Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht RUBVO 152 Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RUBVO)
MehrNiedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Auszug
Nds. Schulgesetz NSchG 221 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Auszug In der Fassung vom 3. März 1998 (Nds.GVBl. 1998, S. 137), zuletzt geändert am 26. Oktober 2016 (Nds. GVBl. 2016 S. 226) Erster Teil
Mehr96 Wochenstunden insgesamt, durchschnittlich 24 pro Jahr
Rechtsvorschriften: Stundentafel für Grundschulen Stundentafel Grundschule NRW: Anzahl der Wochenstunden Hauptfächer (D, SachU, M, Fö) Kunst, Musik Englisch Relgiionslehre Sport EP (1 + ) 1 3,5 1,5 3 Kl
MehrBildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Trier/ TDS Daun
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Trier/ TDS Daun Vorhaben Begrifflichkeit Rechtlicher Rahmen, gesellschaftliche Verankerung Schulische
MehrKatholische Grundschule? Ja, bitte!
Katholische Grundschule? Ja, bitte! KED in NRW Landesverband Warum entscheiden sich Eltern für die katholische Grundschule? Liebe Eltern, Katholische Grundschule? Ja, bitte! An vielen Orten unseres Landes
MehrTOP 5. Projekt Kirche-Jugendarbeit-Schule. Bericht in der Sitzung der 15. Landessynode am 26. November 2018
Projekt Kirche-Jugendarbeit-Schule TOP 5 Bericht in der Sitzung der 15. Landessynode am 26. November 2018 Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohe Synode! die Landessynode hat bei ihrer Herbsttagung im November
MehrVereinbarung zur wechselseitigen Anerkennung der Vocatio durch die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Sonstige: Vokation Vereinbarung zur wechselseitigen Anerkennung der Vocatio durch die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Vom 1. Juli 2010 (ABl. EKD 2011 S. 61) Von der Konferenz
MehrInformationsabend Grenzach-Wyhlen
Informationsabend Grenzach-Wyhlen 20.01.2015 - Fachbereich Grundschule Neu: 4a Schulgesetz zu Ganztagsschulen an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Grundstufen der Förderschulen verabschiedet am 16.
MehrThemenkreis 7: Rechtlicher Rahmen der religiösen Erziehung
JLS WT, PIA, Ev. Religionspädagogik, Dr. Jung, TK7: Rechtlicher Rahmen, S. 1 Themenkreis 7: Rechtlicher Rahmen der religiösen Erziehung Vorgaben und Intentionen des baden-württembergischen Orientierungsplans
MehrReligionsunterricht. Schulstiftung im Bistum Osnabrück Domhof Osnabrück Tel: 0541/
Religionsunterricht Ein besonderes Fach an der St.-Johannis-Schule, Oberschule und Gymnasium, in Bremen Schulstiftung im Bistum Osnabrück Domhof 2 49074 Osnabrück Tel: 0541/318-186 schulstiftung@bistum-os.de
MehrWillkommen an der Kastell-Realschule in Welzheim
Willkommen an der Kastell-Realschule in Welzheim Bildungsplan 2016 Realschulabschlussprüfung Klassenstufe 9 Hauptschulabschluss möglich Kurssystem Klassen 7 und 8 Orientierungsstufe Klassenstufen 5 und
Mehr«Ehrfurcht vor dem Leben bedeutet: Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.» Albert Schweitzer
«Ehrfurcht vor dem Leben bedeutet: Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.» Albert Schweitzer Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Verfassung
MehrGesetze und Gremien im Schulwesen
Gesetze und Gremien im Schulwesen Gesetze Grundgesetz Artikel 7 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP.
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3410 27. 01. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Betreuungsangebote
MehrLeitlinien. Grundlage unseres Handelns
Leitlinien Grundlage unseres Handelns Einrichtungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes (Stand: 30. September 2014) Präambel St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein Haus Maria-Elisabeth Hofheim Der Elisabeth Vinzenz
Mehrmiteinander leben lernen
miteinander leben lernen Evangelisches Kinderzentrum Herbrechtingen Leitbild Liebe Eltern, liebe Interessierte, von Jesus wird uns in den Evangelien berichtet: Als sich Erwachsene darüber stritten, wer
MehrVom 23. Oktober 2015 (ABl. S. 267)
Vokationsverordnung VokV 330 Verordnung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland für die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen (Vokationsverordnung
MehrProf. Dr. Kathrin Winkler/Ev. Hochschule Nürnberg
Religions-und Weltanschauungsrecht in der BRD Geschichtliche Linien 1848 Versuch der Neuregelung des Staat-Kirche-Verhältnisses Frankfurter Paulskirchenverfassung 147 Trennung von Staat und Kirche(trat
MehrBezirkssynode Ravensburg 19. März 2016: Bericht des Schuldekans. Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Synodale, liebe Gäste,
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Synodale, liebe Gäste, da dies mein erster Bericht in der Bezirkssynode während dieser Wahlperiode ist und seit der letzten Kirchenwahl doch einige neue Synodale
MehrKirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG)
Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG 5.20 Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG) Vom 28. Oktober 2009 (ABl. EKD 2009 S. 352) Lfd.Nr. bisher keine Änderungen erfolgt
Mehr"Evangelischer Religionsunterricht an beruflichen Schulen (BRU) Realitäten, Wünsche, Ideen"
Postanschrift: 53113 Bonn Sitz: Am Hof 1 Tel.: 0228/73-5427 Fax: 0228/73-5631 info@bibor.uni-bonn.de www.bibor.uni-bonn.de Bonn, im Dezember 2014 "Evangelischer Religionsunterricht an beruflichen Schulen
MehrKongress Kinderrechte Stuttgart
Kongress Kinderrechte Stuttgart Kath. Landesverband 15.10.2015 Forum: Kinder haben ein Recht auf ihre Religion Dr. Doris Ziebritzki Eine Unterscheidung Art. 4 des Deutsches Grundgesetzes (Recht auf Religionsfreiheit),
MehrJugendarbeit und Schule jomi / photocase.com
Jugendarbeit und Schule 1.1.1 jomi / photocase.com 1.1.1 EINSTIEG HERANTASTEN ANS THEMA, IMPULSE ZUM QUERDENKEN Methodische Vorschläge» Karten zusammen mit einem leeren Plakat auf jeweils einen Tisch legen
MehrHerzlich willkommen! 1 EJW/Pum
Vernetzungstreffen Jugendarbeit & Schule Herzlich willkommen! 1 EJW/Pum Programm 10.30 Uhr Damit die Welt zusammen hält Einblicke in das ökum. Sozialwort der Jugend (Bernd Wildermuth) 11.15 Uhr Schulseelsorge
MehrSchulpädagogik. Psychologie. Pädagogik EWS I EWS II. Volkskunde/ Europäische Ethnologie. Katholische Theologie. Evangelische Theologie Soziologie
Das Psychologie Schulpädagogik Pädagogik EWS I Katholische Theologie Volkskunde/ Europäische Ethnologie Evangelische Theologie Soziologie EWS II Philosophie Politikwissenschaft 1 2 Lehramtsstudium Universität
Mehr[EJH] Evangelische Jugend Hamburg
Präambel Als evangelischer Jugendverband in Hamburg haben wir Träume und Visionen für unsere Stadt, die Kirche und die Welt. Unser christlicher Glaube und die Bibel bilden die Basis für das, was wir tun.
MehrSeelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt. Leitbild. der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten
Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt Leitbild der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten 1. Unser christliches Menschenbild Jedes Kind ist ein einzigartiges Geschöpf und Ebenbild Gottes, das achtens-
MehrBeheimatung beim Aufwachsen - Begleitung beim Aufbrechen
Religionspädagogisches Gesamtkonzept rpg Beheimatung beim Aufwachsen - Begleitung beim Aufbrechen Meilensteine des rpg (Religionspädagogisches Gesamtkonzept) Postulat aus dem Jahr 2000 zur Entwicklung
MehrAntragsteller: BDKJ-Diözesanvorstand. Die BDKJ-Diözesanversammlung beschließt:
Antragsteller: BDKJ-Diözesanvorstand Die BDKJ-Diözesanversammlung beschließt: Aufbauend auf die Altenberger Thesen i von 2004 wollen wir, mehr als zehn Jahre später, erneut mit Vertreter*innen des Bistums
MehrKirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 162 Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Vom 4. November
MehrGEMEINSAME SACHE SPORTVEREINE IN DER GANZTAGSSCHULE
GEMEINSAME SACHE SPORTVEREINE IN DER GANZTAGSSCHULE v Was bedeutet? Ganztagsschule = ganzer Tag Schule Formen der Ganztagsschule Die offene Form Die teilgebundene Form Die gebundene Form Formen der Ganztagsschule
MehrStundentafel Schule für Schwerhörige. Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Schwerhörige (Sonderschule)
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafeln für die Schule für Schwerhörige (Sonderschule) vom 24. Juni 1986 (GBl. S. 270; K.u.U. S. 374) geändert durch: Verordnung vom 15. August
MehrEvangelisches Ratsgymnasium Erfurt
Evangelisches Ratsgymnasium Erfurt Trägerin Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland Augustmauer 1 99084 Erfurt Telefon: 0361 / 78 97 18 11 E-Mail: info@schulstiftung-ekm.de www.schulstiftung-ekm.de
MehrDie Entwicklung der Schulsozialarbeit
Die Entwicklung der Schulsozialarbeit aus Sicht der Bildungsadministration Ulrich Thünken Ministerium für Schule und Weiterbildung Referat 524 Gliederung 1. Schule heute: Ein Bild voller Widersprüche 2.
MehrKirchenrecht im schulischen Alltag
Kirchenrecht im schulischen Alltag Prof. DDr. Norbert Lüdecke Sommer-Semester 2016 LA 4 Quellen zum Verhältnis von Staat und Römisch-katholischer Kirche Staat gemeinsam Kirche Grundgesetz Länderverfassungen
MehrFachtagung -Schulsozialarbeit- Ein integraler Bestandteil von Ganztagsschule Workshop 10 Politische Perspektiven eröffnen! - Wie weiter?!
Fachtagung -Schulsozialarbeit- Ein integraler Bestandteil von Ganztagsschule Workshop 10 Politische Perspektiven eröffnen! - Wie weiter?! - Überblick über den aktuellen Stand Ganztagsschule (GTS) und Schulsozialarbeit
MehrTheodor-Heuglin. Heuglin-Gemeinschaftsschule Hirschlanden Schöckingen. ckingen
Theodor-Heuglin Heuglin-Gemeinschaftsschule Hirschlanden Schöckingen ckingen Ausgangspunkte unserer Gemeinschaftsschule Kinder sind unterschiedlich Gemeinsames Lernen in leistungsheterogenen Gruppen ist
MehrInformation zur FES Reutlingen und zum Projekt Realschule Dußlingen (Mi )
Information zur FES Reutlingen und zum Projekt Realschule Dußlingen (Mi 10.10.2018) Kurze Schulgeschichte 1973-2018 1974-1973 Start in Betzingen Kath. Augustin-Bea-Haus RT 1977 Schulgebäude an der Achalm
MehrKooperieren statt Konkurrieren. Jugendsozialarbeit an Schulen. ConSozial 7. November 2018
Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e.v. Jugendamt der Stadt Nürnberg, JaS Kooperieren statt Konkurrieren Jugendsozialarbeit an Schulen ConSozial 7. November 2018 Das erwartet Sie: I. Jugendsozialarbeit
MehrOrdnung der Vokation für den evangelischen Religionsunterricht in der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 6. November 2017.
Nachstehend wird die am 7. November 2017 beschlossene Ordnung der Vokation für den evangelischen Religionsunterricht in der Evangelischen Landeskirche Anhalts vom 6. November 2017 veröffentlicht. Dessau-Roßlau,
MehrDie Grundschule in NRW Neue Richtlinien und Lehrpläne Bildungsstandards und Kompetenzen im Lehrplan Katholische Religionslehre 2008
Bildungsstandards und Kompetenzen im Lehrplan Katholische Religionslehre 2008 Kompetenzerwartungen: Beispiel Kath. Religionslehre Bereich: Ich, die anderen, die Welt und Gott Leitidee: Kinder nehmen immer
MehrDER FLEXIGANZTAG IM GRUNDSCHULALTER AUFGESCHLOSSEN, ZEITGEMÄß, FREUNDLICH, INDIVIDUELL ZUM WOHLE DES KINDES & SEINER FAMILIE
Lösungsansätze DER FLEXIGANZTAG IM GRUNDSCHULALTER AUFGESCHLOSSEN, ZEITGEMÄß, FREUNDLICH, INDIVIDUELL ZUM WOHLE DES KINDES & SEINER FAMILIE Flexibilität eröffnet Perspektiven Alternativen eröffnen neue
MehrJugendhilfe und Schule so kann Zusammenarbeit gelingen!
Jugendhilfe und Schule so kann Zusammenarbeit gelingen! Sozialräumliches Konzept der Schulsozialarbeit in Darmstadt Waldkolonie und Darmstadt Nord Petra Strübel-Yilmaz Fachtagung Jugendhilfe und Schule
MehrArbeitskreis Flüchtlinge. Schönaich
Arbeitskreis Flüchtlinge Schönaich Leitbild Zum Selbstverständnis des Arbeitskreises Flüchtlinge Schönaich Trägerschaft Der Arbeitskreis Flüchtlinge Schönaich ist ein freiwilliger Zusammenschluss Schönaicher
Mehr(Schulamtsverordnung SchulAVO)
Schulamtsverordnung SchulAVO 150 Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Schulamtsverordnung SchulAVO) Vom 16. April 2015 (ABl.
MehrJugendarbeit und Ganztagsschule Zum Stand der Kooperation in Deutschland
Non-formale Bildung, ein brandaktuelles Thema: Chance oder Herausforderung für die Jugendarbeit? Deutsch-französische Fachtagung: in Lyon 14-16.10. Jugendarbeit und Ganztagsschule Zum Stand der Kooperation
MehrDie Gemeinschafts- schule (GMS)
Informationsabend am 19.09. Die Gemeinschafts- schule (GMS) Bürgermeister Thomas Bernlöhr Ausgangslage Bildungspolitische Schwerpunktsetzungen Demografische Entwicklung Akzeptanz der HS/WRS Neue Heterogenität
MehrZusammenstellung Grundlagentexte zu Schule und Jugendarbeit/Kirchengemeinde
1 Zusammenstellung Grundlagentexte zu Schule und Jugendarbeit/Kirchengemeinde Diözese Rottenburg-Stuttgart (Hrsg.): Beschlüsse der Diözesansynode Weitergabe des Glaubens an die kommende Generation, Rottenburg-Stuttgart
Mehr