Rückabwicklung sog. Bauträger-Fälle in der Insolvenz -Perspektive der Finanzverwaltung-

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1 Business Unit Rückabwicklung sog. Bauträger-Fälle in der Insolvenz -Perspektive der Finanzverwaltung- Persönlich und streng vertraulich

2 3 1 Zeitliche Einordnung der Rückabwicklungsfälle 4 2 Abgrenzung der Bauträgertätigkeit 5 3 Idealablauf der Rückabwicklung 6 4 Ablauf des Erstattungsverfahrens 7 - Abweichungen vom Idealverlauf 8 1 Wahlrecht / Selektion der Erstattungsanträge 9 2 Ausschluss der Rückabwicklung bei Bauleister 10 3 Leistungserbringung im / nach Übergangszeitraum 11 4 Klärung der Zivilrechtslage 12 5 Verjährungseinwand des Bauträgers 13 6 Bauträger als Organgesellschaft 14 7 Länderübergreifende Abtretungen 15 2

3 3

4 1 Zeitliche Einordnung der Rückabwicklungsfälle I. Zeitliche Einordnung der Rückabwicklungsfälle Es sind 3 Phasen zu unterscheiden Umsätze bis zum Umsätze vom bis Umsätze ab dem b Abs. 5, Abs. 2 Nr. 4 UStG a.f. bis BFH V R 37/10, Urt. v , BStBl. II 2014, b Abs. 5 UStG i.d.f. KroatienanpG Nur für diese Fälle gilt Rückabwicklung nach 27 Abs. 19 UStG (Altfälle) BMF-Schreiben vom , BStBl. I 2014, 223, BMF-Schreiben vom , BStBl. I 2014, 723 BMF-Schreiben vom , BStBl. I 2014, 1073 BMF-Schreiben vom , BStBl. I 2017,

5 2 Abgrenzung der Bauträgertätigkeit II. Abgrenzung der Bauträgertätigkeit BFH vom Verwendung der empfangenen Bauleistung Generalunternehmer (Bebauung fremder Grundstücke) Generalunternehmer / Bauträger Bauträger (Bebauung eigner Grundstücke) Einflussnahme d. Kunden auf Bauausführung / Nachhaltigkeit eigener Bauleistungen = unerheblich! Ausgangsleistung = Werklieferung Zuordnung der empfangenden Leistung zu Tätigkeit Ausgangsleistung = Umsatz nach GrEStG Keine Verlagerung der Steuerschuld Keine Korrektur Rückabwicklung nach 27 Abs. 19 UStG 5

6 3 Idealablauf der Rückabwicklung III. Idealablauf der Rückabwicklung - schematisch 1 Bauleistung Bauleister 6 Nachberechnung USt ihv 190 Bauträger 5 Festsetzung / Änderung d. Festsetzung USt ihv Abtretung Anspruch auf Nachentrichtung USt ihv Aufrechnung mit Erstattungsanspruch USt ihv Erstattungsanspruch Antrag, Korrektur der USt-Erklärung 2 Anmeldung + Zahlung USt ihv b UStG a.f. Finanzamt Bauleister 8 Mitteilung der Abtretung 4 Kontrollmitteilung Art / Höhe der Umsätze Finanzamt Bauträger BMF vom , BStBl I 2014,

7 4 Ablauf des Erstattungsverfahrens IV. Ablauf des Erstattungsverfahrens Erstattungsanspruch geltend gemacht durch Ziel: Auszahlung / Verrechnung vermeiden USt-Voranmeldung Umbuchungs-/ Erstattungssperre Zurückstellung der Bearbeitung bis zur Klärung ggü. Bauleister Umsatzermittlung Aufforderung zur Mitwirkung P Mitwirkungspflicht nur bzgl. Erstattungsbegehren (FG BaWü v , 1 K 3504/15) Ermittlung der Höhe des Erstattungsanspruchs nur tatsächlich entrichtete USt kann erstattet werden P Festsetzungsänderung = abhängig von USt-Zahlung an Bauleister Gesetzliche Grundlage? Treu und Glauben? 7

8 Abweichungen vom Idealverlauf 8

9 1 Wahlrecht / Selektion der Erstattungsanträge I. Wahlrecht / Selektion der Erstattungsanträge Sachverhalt Bauträger begehrt zunächst eine Erstattung in Vz 2014 bezogen auf Anzahlungsrechnung aus Mit Blick auf die Verzinsung wird für die spätere Schlussrechung aus 2013 erst in 2015 die Erstattung beantragt. Vorgehen Finanzverwaltung Grundsätzlich hat Bauträger ein Wahlrecht, ob er von Nichtbeanstandungsregel Gebrauch gemacht oder nicht. Erstattungsbegehren bezieht sich aber auf den Umsatz, nicht auf einzelne Rechnungen. Im Ergebnis sollen Steuerfestsetzungen für Vz 2012 und Vz 2013 zeitgleich korrigiert werden. 9

10 2 Ausschluss der Rückabwicklung bei Bauleister II. Ausschluss der Rückabwicklung bei Bauleister 13b Abs. 5 UStG für 2010 Leistungserbringung Festsetzungsverjährung oder Insolvenz/Liquidation des Bauleisters Erstattungsantrag P Steuerfestsetzung ggü Bauleister ausgeschlossen! - Bei Festsetzungsverjährung begründet 27 Abs. 19 UStG keine Ablaufhemmung! - Festsetzung bei Insolvenz/Liquidation wegen Zweifeln am Bestehen eines abtretbaren Anspruch mglw. ausgeschlossen! Verweigerung der Erstattung durch Finanzamt! Gesetzliche Grundlage? (Mißbrauchseinwand / Treu und Glauben?) 10

11 3 Leistungserbringung im / nach Übergangszeitraum III. Leistungserbringung im / nach Übergangszeitraum bis ab Bauleister Anzahlungsrechnung des Bauleisters (Verweis auf 13b UStG a.f.) Ausführung der Bauleistung Schlussrechnung (Verweis auf 13b UStG a.f.) Bauträger Anmeldung / Entrichtung der Umsatzsteuer Keine Anmeldung / Entrichtung der Umsatzsteuer P Antrag auf Erstattung vs. Rückabwicklung Erstattungsanspruch des Bauträgers (+) Rückabwicklung bei Bauleister nach 27 Abs. 19 UStG (-) Bauleister schuldet USt nach 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG Rückgriff des Bauleisters wg. Doppelbelastung nur ggü. Bauträger 11

12 4 Klärung der Zivilrechtslage IV. Klärung der Zivilrechtslage Steuerfestsetzung beim Bauleister Steuerfestsetzung bei Bauleister nur möglich bei Bestehen eines abtretbaren Anspruchs (BFH v , V R 16/16, Auszahlung der Erstattung vor Rückabwicklung bei Bauleister weiteren Handels = zivilrechtlich erlangter Nachentrichtungsanspruch Aufrechnung erfolgt; Bauträger widerspricht Abrechnungsbescheid Rückforderung nur mittels Zahlungsklage (Zivilgericht) Feststellung der Aufrechnungslage Bei Streit des Bauträgers vor FG = Aussetzung des Verfahrens, 74 FGO Unklare Zivilrechtslage = Offenhalten d. Festsetzung bei Bauleister 165 Abs. 1 Satz 1 AO 12

13 5 Verjährungseinwand des Bauträgers V. Verjährungseinwand des Bauträgers Vertragsabschluss Leistungserbringung / Abnahme Erstattungsantrag Bauträger Abtretung durch Bauleister an FA P Wann beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist isd 195 BGB? ab Kenntnis des Bauleisters vom Erstattungsantrag (vgl. OLG Köln vom U 177/15) Finanzverwaltung folgt dieser Ansicht (Referatsleiterbeschluss Bund/Länder) 13

14 6 Bauträger als Organgesellschaft VI. Bauträger als Organgesellschaft Finanzamt Bauleister Finanzamt Organträger Erstattungsanspruch Abtretung keine Aufrechnungslage Holding (OT) Bauleister Werkleistung Nachentrichtungsanspruch Bauträger (OG) Eingliederung Anregung des FA an OT, Erstattungsanspruch an OG (Bauträger) zur Herstellung der Aufrechnungslage abzutreten / Warum sollte OT dies tun? Zahlungsklage gegen Organgesellschaft aus abgetretenem Recht 14

15 7 Länderübergreifende Abtretungen VII. Länderübergreifende Abtretungen Finanzamt Bundesland A Finanzamt Bundesland B Abtretung Keine länderübergreifende Abtretung Zahlungsklage aus abgetretenem Recht Erstattungsanspruch bereits erfüllt (kein aufrechenbares Guthaben vorhanden) Bauleister Werkleistung Nachentrichtungsanspruch Bauträger Besteht kein (Erstattungs-)Guthaben gegen Bauträger, kann Aufrechnung nicht erfolgen Bundesland B soll angebotene Abtretung aus Bundesland A nicht annehmen Zahlungsklage des Bundeslands A gegen Bauträger vor Zivilgericht 15

16 Rückabwicklung sog. Bauträger-Fälle Was nicht passt, wird passend gemacht! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Daniel Mohr Rechtsanwalt Steuerberater Alsterufer Hamburg Tel Fax mobil Februar 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich selbständige Gesellschaft.

17 Wichtige Hinweise Diese Präsentation ist streng vertraulich und darf auf keinen Fall anderen Personen außer dem bestimmungsgemäßen Empfänger weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Die Präsentation enthält Informationen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus einer Vielzahl von öffentlich zugänglichen Quellen erhalten oder abgeleitet hat. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Informationen keiner Verifizierung oder anderweitigen Prüfung in Bezug auf ihre Zuverlässigkeit unterzogen. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gibt in keiner Weise eine Zusicherung oder Garantie ab (weder ausdrücklich noch impliziert) hinsichtlich der Korrektheit oder der Vollständigkeit dieser Präsentation. Diese Präsentation wurde ausschließlich zu allgemeinen Informations- und Diskussionszwecken erstellt und stellt keine Beratung dar. Die in dieser Präsentation getroffenen Aussagen beruhen auf dem Rechtsstand vom PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist nicht verpflichtet, diese Präsentation nach seiner Auslieferung aufgrund von Änderungen des Sachverhaltes oder der Rechtsvorschriften zu aktualisieren oder den bestimmungsgemäßen Empfänger auf derartige Änderungen hinzuweisen. Dementsprechend übernimmt PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keinerlei Haftung, soweit gesetzlich zulässig und lehnt jegliche Verantwortung für die Konsequenzen ab, die daraus resultieren, dass jemand auf die Präsentation vertraut und dementsprechend eine Handlung vorgenommen oder unterlassen hat. Februar 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich selbständige Gesellschaft.

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