Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der. SolarWorld AG, Bonn, und der Geschäftsführung der. Solarparc GmbH, Bonn, gemäß 293a des Aktiengesetzes (AktG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der. SolarWorld AG, Bonn, und der Geschäftsführung der. Solarparc GmbH, Bonn, gemäß 293a des Aktiengesetzes (AktG)"

Transkript

1 Gemeinsamer Bericht des Vorstands der SolarWorld AG, Bonn, und der Geschäftsführung der Solarparc GmbH, Bonn, gemäß 293a des Aktiengesetzes (AktG) über den Abschluss und den Inhalt des Gewinnabführungsvertrags vom zwischen der SolarWorld AG, Bonn, und der Solarparc GmbH, Bonn 1/10

2 I. Allgemeines Der Vorstand der SolarWorld Aktiengesellschaft (nachfolgend: SolarWorld AG") und die Geschäftsführung der Solarparc GmbH erstatten hiermit nachfolgenden Bericht gemäß 293a AktG über den Gewinnabführungsvertrag zwischen der SolarWorld AG und der Solarparc GmbH vom Dieser Gewinnabführungsvertrag soll gemäß 293 Absatz 1 AktG der Hauptversammlung der SolarWorld AG am 2. Juni 2015 zur Zustimmung vorgelegt werden. II. Abschluss des Gewinnabführungsvertrags Die SolarWorld AG hat am als herrschendes Unternehmen mit der Solarparc GmbH als abhängige Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag gemäß 291 Absatz 1 Satz 1 AktG geschlossen. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung sowohl der Hauptversammlung der SolarWorld AG als auch der Gesellschafterversammlung der Solarparc GmbH und der Eintragung in das Handelsregister der Solarparc GmbH. Die Gesellschafterversammlung der Solarparc GmbH hat diesem Vertrag am zugestimmt. Vorstand und Aufsichtsrat der SolarWorld AG werden der auf den 2. Juni 2015 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der SolarWorld AG vorschlagen, dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ebenfalls zuzustimmen. Die Pflicht zur Gewinnabführung und zur Verlustübernahme gilt rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Vertrag wirksam wird. III. Vertragsparteien 1. SolarWorld AG Die SolarWorld AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Bonn. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 8319 eingetragen. Das Geschäftsjahr der SolarWorld AG umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die SolarWorld AG ist die Obergesellschaft des SolarWorld-Konzerns und hält in dieser Funktion unmittelbar 100% der Anteile an der Solarparc GmbH. Gegenstand des Unternehmens der SolarWorld AG ist u.a. die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die auf dem Gebiet der Solarstromtechnik tätig sind. Die SolarWorld AG fungiert als Holdinggesellschaft. Hervorgegangen ist sie aus der 1988 gegründeten Einzelfirma Frank H. Asbeck, Ingenieurbüro für Industrieanlagen. Als Aktiengesellschaft deutschen Rechts wurde die 2/10

3 SolarWorld AG am 26. März 1999 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 8319 eingetragen. Die SolarWorld AG übernimmt als Holdinggesellschaft zentrale Konzernfunktionen wie Konzerncontrolling, Konzernrechnungswesen, Finanzierung, Investor Relations und Kommunikation. Der Vorstand der SolarWorld AG verantwortet die Konzernführung. Ihm sind die Konzernrevision sowie das Nachhaltigkeitsmanagement als Stabsstellen direkt untergeordnet. Neben der Holdingfunktion ist bei der SolarWorld AG das internationale Vertriebszentrum des Konzerns angesiedelt. Von hier aus werden alle Vertriebstochtergesellschaften außerhalb Amerikas beliefert. Zudem entwickelt und steuert die SolarWorld AG als Muttergesellschaft in Schlüsselbereichen wie Global Supply Chain, Human Resources, Produktmanagement, Logistik, Produktionsplanung und IT globale Strategien und Maßnahmen, die gemeinsam mit den Tochtergesellschaften auf lokaler Ebene umgesetzt werden. Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Einzelabschluss der SolarWorld AG weist zum 31. Dezember 2014 eine Bilanzsumme von EUR ,15 und ein Eigenkapital von EUR ,94 aus. Die SolarWorld AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR ,83. Das Ergebnis beinhaltet den aus der finanziellen Restrukturierung entstandenen Sanierungsgewinn in Höhe von EUR 557,4 Mio. Der IFRS-Konzernabschluss der SolarWorld AG weist für das Geschäftsjahr 2014 ein Konzernergebnis nach Steuern von EUR 464,2 Mio. aus. Neben dem Sanierungsgewinn aus der finanziellen Restrukturierung von EUR 557,4 Mio. hat der Gewinn aus der Erstbilanzierung der von Bosch übernommenen Vermögenswerte von EUR 136,5 Mio. das IFRS-Ergebnis maßgeblich beeinflusst. Der Vorstand besteht nach 5 Absatz 1 der Satzung der SolarWorld AG aus mindestens einem Mitglied. Die Hauptversammlung bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Zum Zeitpunkt der Erstattung dieses Berichts gehören dem Vorstand der SolarWorld AG fünf Mitglieder an: Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck (Vorsitzender), Dipl.-Wirtschaftsing. Frank Henn, Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke, RAin Colette Rückert-Hennen und Dipl.-Ing. Jürgen Stein. Die SolarWorld AG wird gemäß 6 Absatz 1 der Satzung durch den Alleinvorstand oder, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt worden sind, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. 3/10

4 Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur Einzelvertretung einräumen. Die Mitglieder des Vorstandes sind vom Verbot der Mehrvertretung gemäß 181 BGB befreit. Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck ist einzelvertretungsberechtigt. Der Aufsichtsrat der SolarWorld AG besteht gemäß 7 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der Erstattung dieses Berichts gehören dem Aufsichtsrat der SolarWorld AG die folgenden Mitglieder an: Dr. Georg Gansen (Vorsitzender), Heiner Eichermüller (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Khalid Klefeekh Al Hajri, Faisal M. Alsuwaidi, Dr. Andreas Pleßke und Jürgen Wild. Die SolarWorld AG ist in Deutschland körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. 2. Solarparc GmbH Die Solarparc GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Bonn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB eingetragen. Das Geschäftsjahr der Solarparc GmbH umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Das Geschäft der Solarparc GmbH umfasste bis zur Neuausrichtung der Gesellschaft zu Beginn des Geschäftsjahres 2015 die Planung, den Bau, die Vermarktung von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung sowie die Übernahme technischer Betriebsführung und kaufmännischer Geschäftsführung. Nach der Veräußerung der regenerativen Kraftwerke wurden in der Regel die technische Betriebsführung und auch die kaufmännische Geschäftsführung für die verkauften Anlagen übernommen. Auf die Erbringung dieser Dienstleistungen wird sich die Solarparc GmbH in Zukunft konzentrieren. In geringem Umfang betreibt die Solarparc GmbH weiterhin eigene Photovoltaikanlagen. Eine Segmentierung der Geschäftsbereiche wird in Zukunft unterbleiben. Das Geschäftsmodell mit der Fokussierung auf das kontinuierliche Geschäft der Übernahme der technischen Betriebsführung und der kaufmännischen Geschäftsführung mit stetigen, planbaren Einnahmen und Erträgen soll in den Folgejahren weiter ausgebaut werden. Alleinige Gesellschafterin der Solarparc GmbH ist die SolarWorld AG. Nach 6 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags hat die Solarparc GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer. Zum Zeitpunkt der Erstattung dieses Berichts gehören der 4/10

5 Geschäftsführung der Solarparc GmbH zwei Mitglieder an: Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck und Dipl.-Kfm. tech. Philipp Koecke. Sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, wird die Solarparc GmbH gemäß 6 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags gesetzlich von diesem alleine vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Solarparc GmbH gesetzlich durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Dr.-Ing. E.h. Frank Asbeck ist einzelvertretungsberechtigt. Die Solarparc GmbH wurde am 3. Juli 2014 formwechselnd gemäß 190 ff. UmwG von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum EUR ,00. Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Einzelabschluss der Solarparc GmbH weist zum 31. Dezember 2014 bei einer Bilanzsumme von EUR ,30 ein Eigenkapital von EUR ,87 aus. Die Solarparc GmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR ,15. Der Jahresabschluss der Solarparc GmbH wird in den Konzernabschluss der SolarWorld AG einbezogen. Die Solarparc GmbH bschäftigte zum Mitarbeiter. Die Solarparc GmbH ist in Deutschland körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. IV. Rechtliche und wirtschaftliche Gründe für den Abschluss des Gewinnabführungsvertrags Die SolarWorld AG hält sämtliche Anteile an der Solarparc GmbH. Damit besteht durch Abschluss des Gewinnabführungsvertrags die Möglichkeit, sowohl eine körperschaft- als auch eine gewerbesteuerliche Organschaft zwischen der SolarWorld AG und der Solarparc GmbH zu begründen. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nach den Regelungen der 14 Absatz 1, 17 Körperschaftsteuergesetz (KStG) notwendige Voraussetzung für die Herstellung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der SolarWorld AG und der Solarparc GmbH. Aufgrund des Organschaftsverhältnisses wird das Einkommen der Solarparc GmbH unmittelbar der SolarWorld AG für Zwecke der Körperschaft- und Gewerbesteuer zugerechnet. Dies ermöglicht es, innerhalb des Organkreises positive und negative Ergebnisse verschiedener Gesellschaften steuerlich miteinander zu verrechnen. Dies kann je 5/10

6 nach steuerlicher Ergebnissituation der beteiligten Unternehmen zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen. Ohne Gewinnabführungsvertrag ist eine derartige steuerliche Ergebnisverrechnung nicht möglich; Gewinne der Solarparc GmbH könnten allenfalls im Wege einer Gewinnausschüttung an die SolarWorld AG ausgeschüttet werden. In diesem Fall unterlägen nach derzeitigem Rechtsstand im Ergebnis grundsätzlich 5% der Gewinnausschüttung bei der SolarWorld AG der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Alternativen zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags, welche wirtschaftlich gleichoder besserwertig wären, bestehen nicht. Insbesondere eine formwechselnde Umwandlung der Solarparc GmbH in eine Personengesellschaft führt steuerlich zu keinem vergleichbaren Ergebnis, da die Einkünfte der Solarparc GmbH für Zwecke der Gewerbesteuer auf Ebene der Personengesellschaft der Besteuerung unterliegen würden, während sie im Falle der Organschaft auf Ebene der SolarWorld AG zu versteuern sind und dort mit negativen Einkünften der SolarWorld AG verrechnet werden können. Auch eine Verschmelzung der Solarparc GmbH auf die SolarWorld AG ist keine vorzugswürdige Gestaltungsvariante, da die Solarparc GmbH dann ihre rechtliche Eigenständigkeit verlieren würde. Eine derartige Veränderung der rechtlichen Organisation des SolarWorld-Konzerns ist derzeit nicht beabsichtigt. V. Erläuterung des Gewinnabführungsvertrags 1 des Vertrags regelt die für einen Gewinnabführungsvertrag charakteristische Verpflichtung zur Abführung des ganzen Gewinns an das herrschende Unternehmen sowie die Verlustübernahme durch das herrschende Unternehmen. Die Solarparc GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die SolarWorld AG abzuführen. Damit die steuerliche Organschaft zwischen der Solarparc GmbH und der SolarWorld AG wirksam ist, ist die Gewinnabführung entsprechend 14 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit 17 Satz 1 KStG zwingend notwendig. Gleichzeitig verpflichtet sich die SolarWorld AG zur Verlustübernahme. Durch diese Regelung trägt die SolarWorld AG effektiv das wirtschaftliche Risiko der Solarparc GmbH. Der Umfang der Gewinnabführung wird näher in 1 i.v.m. 2 des Vertrags beschrieben. Die Solarparc GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn entsprechend den Vorschriften des 301 AktG an die SolarWorld AG abzuführen. Die Bestimmung des 301 AktG über den 6/10

7 Höchstbetrag der Gewinnabführung wird dabei in ihrer jeweils geltenden Fassung, d. h. durch eine dynamische Verweisung, in den Vertrag einbezogen. Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen, der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, einen in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Betrag und den nach Handelsgesetzbuch ausschüttungsgesperrten Betrag. Auf Verlangen der SolarWorld AG ist eine unterjährige Vorababführung von Gewinnen durchzuführen, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Solarparc GmbH darf andere Gewinnrücklagen im Sinne des 272 Abs. 3 HGB nur insoweit bilden, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet und handelsrechtlich zulässig ist. Die Abführung von vorvertraglich gebildeten Kapital- und Gewinnrücklagen wird ausgeschlossen. Sofern der Vertrag nicht vor Ablauf des Geschäftsjahrs der Tochtergesellschaft endet, entsteht der Anspruch auf Gewinnabführung bzw. auf Verlustübernahme zum Ende des Geschäftsjahrs der Tochtergesellschaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig. Die Pflicht zur Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme gilt rückwirkend ab Beginn des Geschäftsjahrs der Tochtergesellschaft, in dem der Vertrag nach 4 Nr. 1 wirksam wird. Die Verpflichtung der SolarWorld AG zur Verlustübernahme gilt nach der zum Zeitpunkt der Erstattung dieses Berichts gültigen Fassung des 302 Absatz 1 AktG nur, soweit der sonst entstehende Jahresfehlbetrag nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Soweit also während der Vertragsdauer andere Gewinnrücklagen gebildet wurden, können diese zum Verlustausgleich in den Folgejahren aufgelöst werden, statt den Verlustausgleich insoweit durch Ausgleichsleistungen der SolarWorld AG herbeizuführen. Damit die steuerliche Organschaft zwischen der Solarparc GmbH und der SolarWorld AG wirksam ist, ist es gemäß 17 Satz 2 Nr. 2 KStG (in der durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom geänderten Fassung) zwingend notwendig, dass die Verlustübernahme durch 7/10

8 Verweis auf die Vorschriften des 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung vereinbart wird. Regelungen über Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten enthält 4 des Vertrags. In 4 Nr. 1 des Vertrags wird zunächst klarstellend geregelt, dass der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Solarparc GmbH sowie der Hauptversammlung der SolarWorld AG bedarf. Der Vertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der Solarparc GmbH wirksam. Die vertraglichen Regelungen wirken auf den Beginn des im Zeitpunkt der Handelsregistereintragung laufenden Geschäftsjahres der Solarparc GmbH zurück. Im weiteren Vertragstext folgen Regelungen zur Laufzeit. Gemäß 4 Nr. 2 des Vertrags wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung kann von beiden Vertragsparteien ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der Solarparc GmbH erklärt werden, im Hinblick auf 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Satz 1 KStG frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf eines Zeitraums von mindestens fünf Zeitjahren (60 Monate) seit Beginn des Geschäftsjahres der Solarparc GmbH, in dem der Vertrag erstmals wirksam geworden ist. Hierdurch wird die notwendige Mindestlaufzeit zur Anerkennung eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sichergestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt nach 4 Nr. 3 Satz 1 des Vertrags unberührt. Wichtige Kündigungsgründe sind nachfolgend in 4 Nr. 3 S. 2 ff. des Vertrags genannt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die SolarWorld AG nicht mehr mit der Mehrheit der Stimmrechte oder des Kapitals an der Tochtergesellschaft beteiligt ist, die SolarWorld AG die Anteile an der Tochtergesellschaft veräußert oder einbringt, die SolarWorld AG und die Tochtergesellschaft verschmolzen, gespalten oder liquidiert wird oder über das Vermögen der SolarWorld AG oder der Tochtergesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder an der Tochtergesellschaft erstmals im Sinne des 307 AktG ein außenstehender Gesellschafter beteiligt wird. In 4 Nr. 4 des Vertrags wird bestimmt, dass eine Kündigung in jedem Fall der Schriftform ( 126 BGB) bedarf. 8/10

9 Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen sind gemäß 4 Nr. 5 die 14 und 17 des Körperschaftsteuergesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. 4 Nr. 6 des Vertrags enthält eine übliche sogenannte salvatorische Klausel und soll die Aufrechterhaltung des Vertrags sicherstellen, falls sich einzelne Regelungen des Vertrags als ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft erweisen sollten. Sollte demnach eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung ist eine solche wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit zuvor bedacht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner gemäß 5 Nr. 7 Bonn. VI. Angemessener Ausgleich nach 304 AktG und Abfindung nach 305 AktG; Vertragsprüfung nach 293b Absatz 1 AktG Die SolarWorld AG hält 100% der Anteile an der Solarparc GmbH. Da die Solarparc GmbH somit keinen außenstehenden Gesellschafter aufweist, war im Gewinnabführungsvertrag kein angemessener Ausgleich gemäß 304 AktG und keine Abfindung gemäß 305 AktG zu bestimmen. Daher war auch eine Bewertung zur Ermittlung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung nicht vorzunehmen. Schließlich bedarf es, da die SolarWorld AG unmittelbar alle Anteile an der Solarparc GmbH hält, keiner Prüfung des Gewinnabführungsvertrags durch einen sachverständigen Prüfer (Vertragsprüfer) gemäß 293b Absatz 1 AktG. Eine zusammenfassende Beurteilung des Vertrags ergibt, dass er sowohl für die SolarWorld AG als auch für die Solarparc GmbH vorteilhaft ist. 9/10

10 SolarWorld Aktiengesellschaft Bonn, gez. Dr.-Ing. E. h. Frank Asbeck gez. Philipp Koecke gez. Frank Henn gez. Colette Rückert-Hennen gez. Jürgen Stein Solarparc GmbH Bonn, gez. Philipp Koecke gez. Steffen Schmidt 10/10

ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG

ÄNDERUNGSVERTRAG. zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG ÄNDERUNGSVERTRAG zum BEHERRSCHUNGS UND GEWINNÄBFÜHRUNGSVERTRÄG zwischen der Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg - IFTF" - und der Infineon Technologies AG, Neubiberg - Infineon" - ( Änderungsvertrag")

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

12. JUNI 2014. zwischen. und

12. JUNI 2014. zwischen. und Entwurf f vom 24.April 2014 12. JUNI 2014 ÄNDERUNGSVEREINBARUNG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16. November 2004 zwischen SPLENDID MEDIEN AG und POLYBAND MEDIEN GMBHH Änderungen\Polyband\Final\01929-13

Mehr

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November

Mehr

Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der

Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Daimler Financial Services AG, Siemensstr. 7, 70469 Stuttgart

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und der Geschäftsleitung der Allianz Private Equity Partners GmbH, München zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der. SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, und der Geschäftsführung der. SolarWorld Industries Thüringen GmbH,

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der. SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, und der Geschäftsführung der. SolarWorld Industries Thüringen GmbH, Gemeinsamer Bericht des Vorstands der SolarWorld Aktiengesellschaft, Bonn, und der Geschäftsführung der SolarWorld Industries Thüringen GmbH, Arnstadt, gemäß 293a des Aktiengesetzes (AktG) über den Abschluss

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstandes der SEVEN PRINCIPLES AG. und. der Geschäftsführung der 7P ERP Consulting GmbH

Gemeinsamer Bericht. des Vorstandes der SEVEN PRINCIPLES AG. und. der Geschäftsführung der 7P ERP Consulting GmbH Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der SEVEN PRINCIPLES AG und der Geschäftsführung der 7P ERP Consulting GmbH entsprechend 293a, 295 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) über die Änderung des Beherrschungs-

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln. und. der Geschäftsführung der bicon Unternehmensberatung GmbH, Köln

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln. und. der Geschäftsführung der bicon Unternehmensberatung GmbH, Köln Gemeinsamer Bericht des Vorstands der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln und der Geschäftsführung der bicon Unternehmensberatung GmbH, Köln gemäß 293 a AktG über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Mehr

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES

UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN

Mehr

Folgen für die Aktionäre und sonstige Angaben. PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH ist der Abschluss des neuen Gewinnabführungsvertrages

Folgen für die Aktionäre und sonstige Angaben. PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH ist der Abschluss des neuen Gewinnabführungsvertrages Gemeinsamer Bericht des Vorstands der PATRIZIA Immobilien AG und der Geschäftsführung der PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH gemäß 293a AktG über einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der PATRIZIA Immobilien

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und. des Vorstands der Allianz-Pensions-Management AG, Stuttgart

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und. des Vorstands der Allianz-Pensions-Management AG, Stuttgart Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der Allianz-Pensions-Management AG, Stuttgart zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25. Mai 2001

Mehr

Gemeinsamer Bericht. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Gemeinsamer Bericht. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Allianz Aktiengesellschaft, München und der Geschäftsführung der Allianz Alternative Assets Holding GmbH, München zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen

Mehr

BEHERRSCHUNGS- UND ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen Boursorama S.A., 18 Quai du Point du Jour, 92659 Boulogne-Billancourt, Frankreich, handelnd für und durch ihre deutsche Zweigniederlassung FIMATEX,

Mehr

1. Abschluss und Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages

1. Abschluss und Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Beta Systems Software Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Horizont Software GmbH gemäß 293a AktG zu Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung am 16. April

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Gemeinsamer Bericht. und

Gemeinsamer Bericht. und Gemeinsamer Bericht des Vorstands der pferdewetten.de AG mit dem Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66533 und der Geschäftsführung der pferdewetten-service.de

Mehr

Gemeinsamer Bericht. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Gemeinsamer Bericht. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Allianz Aktiengesellschaft, München und der Geschäftsführung der Allianz Autowelt GmbH, München zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allianz

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag z w i s c h e n der SARTORIUS AKTIENGESELLSCHAFT Weender Landstraße 94 108 37075 Göttingen u n d - nachstehend Organträgerin - der SARTORIUS LAB HOLDING GMBH Weender Landstraße

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der R. STAHL Aktiengesellschaft. und. der Geschäftsführung der R. STAHL SUPERA GmbH

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der R. STAHL Aktiengesellschaft. und. der Geschäftsführung der R. STAHL SUPERA GmbH Gemeinsamer Bericht des Vorstands der R. STAHL Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der R. STAHL SUPERA GmbH gemäß 293a Aktiengesetz (AktG) über den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Beherrschungsvertrag. nachfolgend Deutsche Wohnen genannt

Beherrschungsvertrag. nachfolgend Deutsche Wohnen genannt Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 nachfolgend Deutsche Wohnen genannt und der GSW

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

GEMEINSAMER BERICHT. ALNO Aktiengesellschaft. logismo Möbellogistik GmbH. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. ALNO Aktiengesellschaft

GEMEINSAMER BERICHT. ALNO Aktiengesellschaft. logismo Möbellogistik GmbH. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. ALNO Aktiengesellschaft GEMEINSAMER BERICHT des Vorstands der ALNO Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Pfullendorf und der Geschäftsführung der logismo Möbellogistik GmbH mit dem Sitz in Pfullendorf über den Abschluss eines Beherrschungs-

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

RATIONAL Montage GmbH. Celsiusstrasse 6. 86899 Landsberg am Lech. Jahresabschluss. zum

RATIONAL Montage GmbH. Celsiusstrasse 6. 86899 Landsberg am Lech. Jahresabschluss. zum RATIONAL Montage GmbH Celsiusstrasse 6 86899 Landsberg am Lech Jahresabschluss zum 31.12.2012 RATIONAL Montage GmbH, Landsberg am Lech Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva 31.12.2012 31.12.2011 A. Umlaufvermögen

Mehr

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011

Sevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011 I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Herlitz Aktiengesellschaft Berlin - in Abwicklung - - Wertpapier-Kenn-Nr. 605 310 - - Wertpapier-Kenn-Nr. 605 311 -

Herlitz Aktiengesellschaft Berlin - in Abwicklung - - Wertpapier-Kenn-Nr. 605 310 - - Wertpapier-Kenn-Nr. 605 311 - Herlitz Aktiengesellschaft Berlin - in Abwicklung - - Wertpapier-Kenn-Nr. 605 310 - - Wertpapier-Kenn-Nr. 605 311 - Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 18. Juni 2003, um 10 Uhr, am Firmensitz

Mehr

Anderungsvertrag betreffend den beherrschungs- und ergebnisabführungsvertrag. zwischen

Anderungsvertrag betreffend den beherrschungs- und ergebnisabführungsvertrag. zwischen -. ' Anderungsvertrag betreffend den beherrschungs- und ergebnisabführungsvertrag zwischen Delticom AG mit Sitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 58026, eingetragene

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG. am Freitag, den 15. Juli 2016. im MesseTurm, Raum Gamma Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG. am Freitag, den 15. Juli 2016. im MesseTurm, Raum Gamma Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG am Freitag, den 15. Juli 2016 im MesseTurm, Raum Gamma Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main 2 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden

Mehr

BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG. GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901,

BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG. GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901, BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901, - nachstehend Organträgerin genannt - und

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr.

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr. ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, 65189 Wiesbaden und Allgeier SE Wehrlestr. 12, 81679 München Dieser Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend Vertrag ) wird zwischen

Mehr

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten!

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten! Übungsaufgaben Aufgabe 1 Erläutern Sie die Begriffe Jahresüberschuss und Bilanzgewinn! Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am stattfindenden 24. August 2015, 17.00 Uhr, im Hotel Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

J A H R E S A B S C H L U S S

J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der OSRAM Licht AG, München, und der Geschäftsführung der OSRAM Beteiligungen GmbH, München,

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der OSRAM Licht AG, München, und der Geschäftsführung der OSRAM Beteiligungen GmbH, München, Gemeinsamer Bericht des Vorstands der OSRAM Licht AG, München, und der Geschäftsführung der OSRAM Beteiligungen GmbH, München, gemäß 293a des Aktiengesetzes (AktG) über den Abschluss und den Inhalt des

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Gewinnabführungsvertrag erst wirksam, wenn er in das Handelsregister des Sitzes der Q-DSL

Gewinnabführungsvertrag erst wirksam, wenn er in das Handelsregister des Sitzes der Q-DSL Gemeinsamer Bericht nach 293a Aktiengesetz (AktG) des Vorstands der QSC AG und der Geschäftsführung der Q-DSL home GmbH über den Abschluss des Gewinnabführungsvertrags vom 2. April 2007 zwischen der QSC

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung 1 FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, dem 15. Juni 2015 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut

Mehr

Gewinnabführungsvertrag. zwischen der. euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main

Gewinnabführungsvertrag. zwischen der. euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main - nachfolgend "Organträgerin" - und der euromicron Deutschland GmbH mit

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Stadtwerke Hannover AG, Genussscheinbedingungen. Genussscheinbedingungen der Stadtwerke Hannover AG

Stadtwerke Hannover AG, Genussscheinbedingungen. Genussscheinbedingungen der Stadtwerke Hannover AG , Genussscheinbedingungen Genussscheinbedingungen der , Genussscheinbedingungen Seite 2 von 5 1 (Form und Nennbetrag) (1) Die Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft, Hannover, nachfolgend»stadtwerke«genannt,

Mehr

1. Überblick; Vertragsparteien

1. Überblick; Vertragsparteien Gemeinsamer Bericht des Vorstands der INTERSEROH SE, Köln ( IS SE ), und der Geschäftsführung der INTERSEROH Management GmbH, Köln ( IS Management ), über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

2. der Herzzentrum Leipzig GmbH, mit dem Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 5708.

2. der Herzzentrum Leipzig GmbH, mit dem Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 5708. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Bericht des gemeinsamen Vertragsprüfers

Bericht des gemeinsamen Vertragsprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bericht des gemeinsamen Vertragsprüfers Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Infineon Technologies AG, München,

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen

Mehr

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung K a u f v e r t r a g Zwischen KEE/REM Photovoltaikanlagen GmbH, Sauerwiesen 2, 67661 Kaiserslautern, vertreten durch ihren unterzeichnenden einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, - nachfolgend

Mehr

Gemeinsamer Bericht. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Gemeinsamer Bericht. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Allianz Aktiengesellschaft, München und der Geschäftsführung der Allianz Private Equity Holding GmbH (vormals: Antiope Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh ), München

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. September 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der außerordentlichen Hauptversammlung der am Mittwoch, 24.

Mehr

GEMEINSAMER BERICHT ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER DELTICOM AG UND DER DELTIPARTS GMBH 1. VORBEMERKUNG

GEMEINSAMER BERICHT ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER DELTICOM AG UND DER DELTIPARTS GMBH 1. VORBEMERKUNG GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDES DER DELTICOM AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER DELTIPARTS GMBH ENTSPRECHEND 293A DES AKTIENGESETZES ÜBER DEN BEHERRSCHUNGS- UND ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG ZWISCHEN DER DELTICOM

Mehr