Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven"

Transkript

1 Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni 2013 Agenda Grundprinzipien des Datenschutzgesetzes: Systematik Theoretische Grundlagen Archivieren in datenschutzrechtlicher Sicht manuell verarbeitete Daten Stellung des Archivars Überblick Rechtschutzinstrumente & Sanktionen 2

2 Agenda Grundprinzipien des Datenschutzgesetzes: Systematik Theoretische Grundlagen Archivieren in datenschutzrechtlicher Sicht manuell verarbeitete Daten Stellung des Archivars Überblick Rechtschutzinstrumente & Sanktionen 3 Rechtsgrundlage Datenschutzgesetz 2000 Grundprinzipien Jedermann hat Anspruch auf Geheimhaltung seiner Daten! Schutz vor Ermittlung und Weitergabe Voraussetzung: Personenbezogene Daten Schutzwürdiges Interesse se Daten öffentlich / anonym? 4

3 Rechtsgrundlage Datenschutzgesetz 2000 Grundprinzipien Grundrecht auf Datenschutz Ursprung: Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (EMRK) Geltung auch gegenüber privaten Rechtsträgern Bestimmung im Verfassungsrang Gebot der Verhältnismäßigkeit 5 Die 3 Akteure des Datenschutzgesetzes Auftraggeber Rechtschutzbehelfe Betroffener Entscheidung über Datenverarbeitung Datenschutzrechtliche Verantwortung Dienstleister Verwendet überlassene Daten... zur Durchführung des Auftrags 6

4 Rechtsgrundlage Datenschutzgesetz 2000 Grundprinzipien Zweckbindungsgrundsatz Datenermittlung nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke Weiterverarbeitung? Vereinbarkeit mit Zweck Wesentlichkeitsgrundsatz Datenverwendung darf nicht über Zweck hinausgehen! 7 Rechtsgrundlage Datenschutzgesetz 2000 Grundprinzipien Löschungspflicht ohne archivgesetzliche Grundlage! Löschungsgrundsatz Daten nur so lange aufbewahren, als für Zweck erforderlich! Ausnahme: längere Fristen nach gesetzlichen Vorschriften Archivgesetze Aufbewahrungspflicht 7 Jahre nach Vorschriften des Steuerrechts ( 124 BAO) und Unternehmensrechts ( 212 UGB) 8

5 Rechtsgrundlage Datenschutzgesetz 2000 Grundprinzipien Ausnahme Löschungsgrundsatz: Forschungs- & Statistikzwecke: Privilegierte Untersuchungen Ansonsten: Zustimmung, Genehmigung der DSK Keine allgemeine Ermächtigung! Kein Weiterreichen der Daten! 9 Rechtsgrundlage Datenschutzgesetz 2000 Verwendung von Daten ist grundsätzlich verboten! Ausnahme von diesem Verbot? Zustimmung liegt vor (strenge Anforderungen!) Gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung Lebenswichtige Interessen des Betroffenen Überwiegende berechtigte Interessen des AG / des Dritten 10

6 Agenda Grundprinzipien des Datenschutzgesetzes: Systematik Theoretische Grundlagen Archivieren in datenschutzrechtlicher Sicht manuell verarbeitete Daten Stellung des Archivars Überblick Rechtschutzinstrumente & Sanktionen 11 Manuell verarbeitete Daten Sind nur elektronische Daten nach DSG geschützt? Daten: Angaben über Betroffene automationsunterstützt manuell verarbeitet Sammlung strukturierter Datensätze mindestens 1 Suchkriterium zugänglich Kartei, Liste Aktenkonvolut 12

7 Manuell verarbeitete Daten Praxisbeispiel Verwaltungsakt Anwendbarkeit abhängig von Archiv! Kernfrage: Sind Daten in strukturierter Sammlung aufbewahrt? Beispiel: Medizinisches Gutachten in Verwaltungsakt (Papierform) Verwaltungsakt zwar nach Geschäftszahl geordnet aufbewahrt Akt selbst hat keinen geordneten Inhalt Im Akt aufbewahrtes Gutachten nicht geschützt 13 Rechtsquellen des Datenschutzrechts Datenschutzgesetze auf Bundes- & Landesebene! Automationsunterstützt verarbeitete Daten: Bundeszuständigkeit Datenschutzgesetz 2000 ( DSG ) Manuell verarbeitete Daten: Auch Landesgesetzgebung beachten! In Angelegenheiten der Länder 9 Landesdatenschutzgesetze 14

8 Archivieren als Verarbeiten von Daten nach DSG Stellung des Archivars Ist Archivieren datenschutzrechtlich relevant? Beispiel: 2 Z 3 OÖ Archivgesetz Archivieren ist datenschutzrechtliches Verarbeiten Unter anderem von sensiblen Daten Archivar ist Auftraggeber isd DSG! 15 Die 3 Akteure des Datenschutzgesetzes Auftraggeber Rechtschutzbehelfe Betroffener Entscheidung über Datenverarbeitung Datenschutzrechtliche Verantwortung Dienstleister Verwendet überlassene Daten... zur Durchführung des Auftrags 16

9 Die 3 Akteure des Datenschutzgesetzes Auftraggeber Rechtschutzbehelfe Betroffener Entscheidung über Datenverarbeitung Datenschutzrechtliche Verantwortung Dienstleister Verwendet überlassene Daten... zur Durchführung des Auftrags 17 Agenda Grundprinzipien des Datenschutzgesetzes: Systematik Theoretische Grundlagen Archivieren in datenschutzrechtlicher Sicht manuell verarbeitete Daten Stellung des Archivars Überblick Rechtschutzinstrumente & Sanktionen 18

10 Betroffenenrechte nach Datenschutzgesetz Überblick Betroffener hat gegen Auftraggeber das Recht auf Auskunft auf Richtigstellung auf Löschung Frist für Auftraggeber: 8 Wochen ein Widerspruchsrecht Schadenersatzanspruch 19 Betroffenenrechte nach Datenschutzgesetz Überblick Auskunftsrecht schriftliches Auskunftsverlangen, Identitätsnachweis erforderlich Informationspflicht bezüglich: verarbeitete Daten Herkunft Zweck Empfänger Rechtsgrundlagen 20

11 Rechtschutz des Betroffenen Überblick Zweigeteilter Rechtschutz des Betroffenen, je nachdem ob Auftraggeber des öffentlichen Bereichs Datenschutzkommission des privaten Bereichs Zivilprozess Allgemeine Zuständigkeit Datenschutzkommission: Beschwerde wegen Verletzung des Auskunftsrechts Allgemeines Beschwerderecht 21 Archivierung von personenbezogenen Daten Fazit Vielzahl an Bestimmungen des DSG zu beachten Anwendbarkeit des DSG auf Archiv in Papierform? Datenschutzrechtliche Beurteilung im Einzelfall Umfassender Rechtschutz des Betroffenen 22

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Jakob Geyer Rechtsanwaltsanwärter WILLHEIM MÜLLER RECHTSANWÄLTE Rockhgasse 6, 1010 Wien T +43 (1) F +43 (1) E j.geyer@wmlaw.at I 23

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Datenschutzbestimmungen im Vergleich D.A.CH

Datenschutzbestimmungen im Vergleich D.A.CH Österreich Markante Phasen der Entwicklung: Datenschutzgesetz (1978) - Grundrecht auf Datenschutz, Definitionen (Daten, Betroffene, Auftraggeber, Verarbeiter, ), Meldung der Verarbeitung, Auskunftsrecht,

Mehr

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control Smart Grids und Smart Metering Datenschutz Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission E-Control 16. Juni 2010 Inhalt Smart Grids Grundrecht auf Datenschutz Prinzipien i i der Zulässigkeit it der Verwendung

Mehr

Datenschutz im Unternehmen

Datenschutz im Unternehmen Datenschutz im Unternehmen Mag. iur. Birke Schönknecht MBL-HSG Rechtsanwaltsanwärterin Über mich Abschluß Juridicum Universität Salzburg Master of European and International Business Law, Hochschule St.

Mehr

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt?

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Betriebsrat und Datenschutz 8. Juni 2009 Gerda Heilegger AK Wien, Abt Sozialpolitik Die 3 Säulen S des Schutzes der Privatsphäre re Individualrechtliche Grenzen ABGB,

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

Rehabilitation und Datenschutz

Rehabilitation und Datenschutz Rehabilitation und Datenschutz 20. Juni 2013 ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Fachbereich Öffentliches Recht Rehabilitation und Datenschutz Jede Verwendung personenbezogener

Mehr

Grundzüge des Datenschutzrechts

Grundzüge des Datenschutzrechts Linde Praktikerskripten Grundzüge des Datenschutzrechts von Kaja Unger, Prof. Dr. Werner Hauser 1. Auflage 2011 Grundzüge des Datenschutzrechts Unger / Hauser schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Datenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012

Datenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012 Datenschutzrecht Grundlagen Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission 15. November 2012 Inhalt Grundlagen Datenschutzrecht Rollen und Pflichten Datenschutzrecht Betroffenenrechte Soziale Netzwerke

Mehr

ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil www.brodil.at

ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil www.brodil.at www.brodil.at Grundsätzliches Arbeitnehmerbegriff Zur-Verfügungstellen der Arbeitskraft In persönlicher Abhängigkeit Weisungsbindung in persönlicher Hinsicht Eingliederung Kontrollunterworfenheit Rechtsgrundlagen

Mehr

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung RA Mag. Georg Fellner, LL.M. Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH Überblick Einleitung Inhalte des elektronischen Personalakts

Mehr

Mag. Andreas Krisch akrisch@mksult.at. Datenschutz: Schülerdaten, Videoüberwachung

Mag. Andreas Krisch akrisch@mksult.at. Datenschutz: Schülerdaten, Videoüberwachung Mag. Andreas Krisch akrisch@mksult.at Datenschutz: Schülerdaten, Videoüberwachung 40. Sitzung des Fachausschusses für Schulverwaltung des Österreichischen Städtebundes, Klagenfurt, 07.10.2009 mksult GmbH

Mehr

Mittagsinfo zum Thema

Mittagsinfo zum Thema Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.

Mehr

Datenschutz in der Cloud Rechtlicher Rahmen und Compliance

Datenschutz in der Cloud Rechtlicher Rahmen und Compliance Datenschutz in der Cloud Rechtlicher Rahmen und Compliance Austrian Cloud Congress 2015 Wien, 05.11.2015 Mag. Jakob Geyer Rechtsanwaltsanwärter Agenda Basics des Datenschutzrechts Grundlagen Nutzung von

Mehr

Datenschutzrecht. Informations- und Kommunikationsrecht HS 2012. PD Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt. Datenschutzrecht

Datenschutzrecht. Informations- und Kommunikationsrecht HS 2012. PD Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt. Datenschutzrecht 1 Vorlesung Veranstaltungen 19. September: 26. September: Urheberrecht 3. Oktober: Patent- und Markenrecht 10. Oktober: Kartell- und Lauterkeitsrecht 17. Oktober: Telekommunikationsrecht 24. Oktober: Grundtypen

Mehr

Verwendung von Daten aus dem umfassenden Informationsverbundsystem EDM-Umwelt. Mag. Franz Mochty, EDM Programmleiter, Abt. VI/4, Lebensministerium

Verwendung von Daten aus dem umfassenden Informationsverbundsystem EDM-Umwelt. Mag. Franz Mochty, EDM Programmleiter, Abt. VI/4, Lebensministerium Verwendung von Daten aus dem umfassenden Informationsverbundsystem EDM-Umwelt Mag. Franz Mochty, EDM Programmleiter, Abt. VI/4, Lebensministerium Seite 1 01.06.2012 Grundrecht auf Datenschutz Grundrecht

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

DIGITALE PRIVATSPHAERE

DIGITALE PRIVATSPHAERE DIGITALE PRIVATSPHAERE WISSEN Die enorme Ausbreitung des Internets über die letzten beiden Jahrzehnte stellt uns vor neue Herausforderungen im Hinblick auf Menschenrechte, insbesondere der Abwägung zwischen

Mehr

Telematik & Co versus Datenschutz

Telematik & Co versus Datenschutz NET WORK#10 22.10.2014, Wirtschaftskammer Österreich Telematik & Co versus Datenschutz Thomas Riesenecker-Caba Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) 1 Standortbestimmung 2 Standortbestimmung

Mehr

Vorwort... 3. Abkürzungsverzeichnis... 13. I Einleitung und Problemstellung...15. A Einleitung... 15. B Problemstellungen... 16

Vorwort... 3. Abkürzungsverzeichnis... 13. I Einleitung und Problemstellung...15. A Einleitung... 15. B Problemstellungen... 16 Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis... 13 I Einleitung und Problemstellung...15 A Einleitung... 15 B Problemstellungen... 16 1 Sonderprobleme im Zusammenhang mit Übermittlungen... 16 a Fall 1: Datentransport...

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg

Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit

Mehr

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

Datenschutz im E-Commerce

Datenschutz im E-Commerce Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Die Bewerberin/der Bewerber kann Änderungen im Karriereprofil mittels der bereitgestellten Anwendung vornehmen.

Die Bewerberin/der Bewerber kann Änderungen im Karriereprofil mittels der bereitgestellten Anwendung vornehmen. Datenschutzerklärung Die vorliegende Datenschutzerklärung umfasst drei getrennte Datenanwendungen, die im Wege der Jobbörse der Republik Österreich verfügbar gemacht werden: Die erste Datenanwendung umfasst

Mehr

Agenda. Umgang mit vertraulichen Personendaten. SG-Weiterbildungsveranstaltung. 30. Januar 2014. 2. Teil. 1. Teil. Informationsaustausch.

Agenda. Umgang mit vertraulichen Personendaten. SG-Weiterbildungsveranstaltung. 30. Januar 2014. 2. Teil. 1. Teil. Informationsaustausch. SG-Weiterbildungsveranstaltung Umgang mit vertraulichen Personendaten 30. Januar 2014 Folie 1 Agenda 1. Teil 2. Teil Datenschutz Amtsgeheimnis Besondere Geheimhaltungspflichten Informationsaustausch Rechtliche

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Begriffe der Informationsverwaltung

Begriffe der Informationsverwaltung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: 13.12.2012/br Ablageplan Ablieferung Ablieferungsvereinbarung Aktenplan, Ordnungssystem, Übergabe

Mehr

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung

Mehr

DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG

DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG PERSONENBEZUG, ZWECKÄNDERUNG UND -ANPASSUNG, GESUNDHEITSDATEN, GENETISCHE DATEN Dr. Jens Schwanke KAIROS GMBH BOCHUM/BERLIN, conhit-satellitenveranstaltung, Berlin, 18.04.2016

Mehr

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich

Mehr

Stadt Frauenfeld. Datenschutzreglement

Stadt Frauenfeld. Datenschutzreglement Stadt Frauenfeld Datenschutzreglement Gültig ab 1. Januar 1992 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD DATENSCHUTZREGLEMENT vom 23. Dezember 1991 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines Seite Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015

Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Datenschutz für Künstler- und

Datenschutz für Künstler- und Datenschutz für Künstler- und Eventagenturen Dr. Günther FEUCHTINGER Abteilung Rechtspolitik www.wko.at/rp der Wirtschaftskammer Wien 1 Dr. Günther FEUCHTINGER/Datenschutz für Künstler- und Eventagenturen

Mehr

Das Grundrecht auf Datenschutz im Unternehmen

Das Grundrecht auf Datenschutz im Unternehmen Das Grundrecht auf Datenschutz im Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen von Dr. iur. Maximilian Auer VERLAG ÖSTERREICH Wien 2011 Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Nutzung von Kundendaten

Nutzung von Kundendaten Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz

Mehr

E-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS. RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ www.schwarz.legis.at

E-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS. RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ www.schwarz.legis.at E-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS), Universität Wien 16.-18. Februar 2006 RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ www.schwarz.legis.at

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

A1 Richtlinie Datenschutz

A1 Richtlinie Datenschutz A1 Richtlinie Datenschutz Sichere Daten und transparente Regelungen 09. Oktober 2013 öffentlich A1 Richtlinie Datenschutz 2 Inhalt Präambel... 3 1 Zielsetzung der Richtlinie... 4 2 Geltungsbereich... 4

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr

Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe. Videoüberwachung DSG 2000

Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe. Videoüberwachung DSG 2000 Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe Videoüberwachung DSG 2000 Information, 3. Februar 2011 Datenschutzgesetz 1 Videoüberwachung Mit 1. Jänner 2010 ist eine umfassende Novelle zum Datenschutzgesetz

Mehr

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz

Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014

Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014 Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014 Richtlinie zu Aufbewahrungsen von Prüfungsunterlagen und prüfungsbezogenen Dokumenten Vechta, 10.12.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der

Mehr

Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung

Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung 3. Münchner Datenschutztag, 16.10.2014 Dr. Falk Böhm DSB Kabel Deutschland München, 16.10.2014 Profiling im Lichte des Verordnungsentw urfs C1 Öffentlich

Mehr

Jörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen

Jörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen 10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag

Mehr

Datenschutzrechtliche Aspekte im Bereich E-Health am Beispiel Videodolmetschen

Datenschutzrechtliche Aspekte im Bereich E-Health am Beispiel Videodolmetschen Datenschutzrechtliche Aspekte im Bereich E-Health am Beispiel Videodolmetschen Mag. Christian Kratochvila Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund Oktober 2015 Seite 1 Datenschutzrechtliche Relevanz

Mehr

Rechtliche Aspekte der IT-Security.

Rechtliche Aspekte der IT-Security. Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Webinar Betrieblicher Datenschutz

Webinar Betrieblicher Datenschutz Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober 2013 10:00 Uhr Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.

Mehr

1727/AB XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

1727/AB XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 1727/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 1727/AB XXIII. GP Eingelangt am 21.12.2007 Bundeskanzler Anfragebeantwortung Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931

Mehr

12a HmbDSG - Unterrichtung bei der Erhebung

12a HmbDSG - Unterrichtung bei der Erhebung Stabsstelle Recht / R16 05.01.2015 Datenschutzbeauftragter 42838-2957 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) mit Kommentierung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

Datenschutz im Spendenwesen

Datenschutz im Spendenwesen Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter

Mehr

Amtsverschwiegenheit und Datenschutz. Dr. Alfred Steinacher

Amtsverschwiegenheit und Datenschutz. Dr. Alfred Steinacher Amtsverschwiegenheit und Datenschutz Dr. Alfred Steinacher I. Die Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) ----------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Checkliste zum Datenschutz

Checkliste zum Datenschutz Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich nach 3a S. 1 BDSG an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten

Mehr

Datenschutz und IT-Sicherheit

Datenschutz und IT-Sicherheit IT-Sicherheitstagung Diakonie 26. Januar 2009 Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. jur. Alexander Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie D a t e n s

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Was ändert sich durch das Bundesmeldegesetz?

Was ändert sich durch das Bundesmeldegesetz? Was ändert sich durch das Bundesmeldegesetz? Ulrike Müller Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-142 E-Mail: u.mueller@datenschutz.hessen.de

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich

Mehr

Big Data Was ist erlaubt - wo liegen die Grenzen?

Big Data Was ist erlaubt - wo liegen die Grenzen? Big Data Was ist erlaubt - wo liegen die Grenzen? mag. iur. Maria Winkler Themen Kurze Einführung ins Datenschutzrecht Datenschutzrechtliche Bearbeitungsgrundsätze und Big Data Empfehlungen für Big Data

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen?

Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Berliner Energietage 2012 Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Leiter des Bereichs Informatik beim und Stellvertreter

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Das digitale Klassenund Notizbuch

Das digitale Klassenund Notizbuch Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung

Mehr

Datenschutz. Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids.

Datenschutz. Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids. Follow Up: Hohes Bußgeld für unberechtigte Kundendatenübernahme beim Asset Deal Der Wortlaut des Bußgeldbescheids liegt vor! Im Fall des wegen unzulässiger Kundendatenweitergabe beim Asset Deal verhängten

Mehr

Google Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de

Google Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Google Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Inhalt des Angebots Kostenlos, es sei denn mehr als 5 Mio. Page Views monatlich:

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

Datenschutz-Politik der MS Direct AG

Datenschutz-Politik der MS Direct AG Datenschutz-Politik der MS Direct AG 1/5 MS Direct AG Telefon +41 44 925 36 36 Datenschutz-Politik General Wille-Strasse 144 meilen@ms-direct.ch CH-8706 Meilen www.ms-direct.ch 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes 5. UNTERABSCHNITT 5. UNTERABSCHNITT

Textgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes 5. UNTERABSCHNITT 5. UNTERABSCHNITT Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes 5. UNTERABSCHNITT 5. UNTERABSCHNITT 81. (1) Die Mittel der Sozialversicherung dürfen nur für die gesetzlich vorgeschriebenen

Mehr

Private Videoüberwachung nach dem DSG 2000

Private Videoüberwachung nach dem DSG 2000 Private Videoüberwachung nach dem DSG 2000 A ist Vermieter von B. Um Kündigungsgründe zu relevieren, hat A von einem Privatdetektiv eine Videokamera installieren und den Eingangsbereich der Wohnung von

Mehr

Datenschutz-konformer Umgang mit Mitarbeiterdaten

Datenschutz-konformer Umgang mit Mitarbeiterdaten Datenschutz-konformer Umgang mit Mitarbeiterdaten bfd-online-seminar Montag, 24. Juni 2013 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Wolfgang A. Schmid KPWT Rau & Kollegen Moderator: Stefan Wache bfd Fachinformations-Tipps

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 13.4 Bewertung von Lehrkräften an Hochschulen im Internet 0050-30 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr