BBJH-Fachtagung vom 10. bis 12. Februar 2014
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- Lukas Wetzel
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1 BBJH-Fachtagung 2014 vom 10. bis 12. Februar 2014 in Hofgeismar Finanzierungsmodelle heute und morgen Prof. Dr. Jonathan Fahlbusch
2 Koalitionsvertrag 18. LP Ausbau der Bildungsketten Ausbau der Berufseinstiegsbegleitung Allianz für Aus- und Weiterbildung Bündelung der Leistungen nach SGB II, III, VIII Aufarbeitung der Schnittstellen zwischen SGB und BAföG Prüfung der Sanktionen für U 25 Lücken zwischen Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen schließen Perspektiven auf die zukünftigen Rahmenbedingungen Umsetzung Koalitionsvertrag (im Detail offen) Weiterentwicklung der Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung und Arbeit im Rahmen der AG Eingliederung des Bund- Länder-Ausschusses Bisher: Keine zusätzlichen Mittel im Eingliederungsbudget, aber Übertragbarkeit unverbrauchter Budgetreste. Bundes- und Landesprogramme noch in der Planungsphase, Mittelverteilung noch nicht abgeschlossen (Absehbare Schwerpunkte aber Langzeitarbeitslose und Junge Menschen, vermutlich mod. Fortführung von Xenos, Jugend stärken (im Quartier), BerEb)
3 Finanzierungsgrundlagen 16f SGB II (Freie Förderung) oder 16 SGB II ivm 45 SGB III (Aktivierungshilfen) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach 51 ff. SGB III (als Maßnahme der AA) nach Fachkonzept BvBpro Bei BvB-pro ist die KoFi mit 50 % Voraussetzung für die Maßnahmen In einer Kofinanzierung mit dem Träger der Jugendhilfe aus 13 SGB VIII ( vereinzelt sogar aus 34 SGB VIII), und dem Land (aus Eigenmitteln und/oder ESF)
4 Beispiel Kurze Wege Junge alleinerziehende Frauen unter 25 Jahren werden individuell beraten und begleitet und in ihren Integrationsbemühungen in den Arbeitsmarkt unterstützt Beratungs-/Coachingangebot welches laufend über das Mehrgenerationenhaus angeboten wird. Zuweisung der Tn durch Integrationsfachkraft Das Projekt wird im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen nach 16 a SGB II angeboten und von einem Träger durchgeführt.
5 Beispiel Initiative NullProzent Jugendarbeitslosigkeit Rechtskreisübergreifende und frühzeitige Aktivitäten am Übergang Schule - Beruf: Selbstverpflichtung des Landkreises auf individuelle und berufsorientierte Angebote; für alle Schulabgänger der Sekundarstufe 1 (Einzelfallberatung, Präsenzmaßnahmen zur Berufsorientierung, sozialpädagogische Begleitung, aufsuchende Sozialarbeit ausgehend von Förderkonferenzen); Rechtskreisbezogene Aktivitäten an der 2. Schwelle: Intensive arbeitsmarktorientierte Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsaktivitäten.
6 Beispiel: Aktivierungshilfen für Jugendliche Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene, mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen), die nicht für Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen ( 61, 61a SGB III) in Betracht kommen, um diese für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen.
7 Beispiel: Aktivierungshilfen für Jugendliche Ziel: Durch Tätigkeiten in den verschiedenen Projekten sowie den betrieblichen Erfahrungen individuelles Erleben durch handlungsorientierte Tätigkeiten ermöglicht werden. Fördereinheiten für alle Teilnehmer: Berufsorientierung, Suchtprävention, Schuldenprävention, Grundlagen gesunder Lebensführung, Sprachförderung, allgemeiner Grundlagenbereich, Bewerbertraining, betriebliche Erfahrung. Rechtsgrundlage: 16 Abs.1 SGB II i.v.m. 45 Abs.1 SGB III; Durchführung nach Vergabe durch Maßnahmeträger
8 Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf Mit dem Projekt geht es um die Erprobung, wie die Zusammenarbeit mehrerer Akteure zum Wohle der hilfebedürftigen Jugendlichen verbessert werden kann. Beteiligte: Arbeitsagenturen, Jobcenter, Jugendämter, Kommunen, Freie Träger, Schulträger/Schulen Seit Ende der Erprobungsphase Mitte 2012 hat sich die Zahl der Arbeitsbündnisse bereits von 20 auf 62 erhöht
9 Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf gemeinsame Fallbesprechungen (Hilfekonferenzen) persönliche Fallübergaben Koordinierung von Maßnahmen für Jugendliche gemeinsame Anlaufstellen oder Unterbringung der relevanten Akteure und Netzwerkpartner unter einem Dach (z.b. Jugendberufsagenturen, Jugendjobcenter) gemeinsame Planung von Angeboten
10 Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf Praktische Fragestellungen: Feststellung und Zuordnung der (leistungsrechtlichen) Verantwortlichkeiten der Träger (Schule, Jugendhilfe Arbeitsförderung) Verbindlichkeit und Verlässlichkeit der Strukturen, Absprachen, Zielvereinbarungen Datenschutz Rechtskreisübergreifendes Verwaltungshandeln Abstimmung von Handlungslogiken (unterschiedlichen Kulturen) in den Ämtern
11 Datenschutz bei rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit Problem: Unterschiedliche Erkenntnisse und Kulturen in der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, fehlende technische Kompatibilität Lösung: datenschutzrechtliche Grundanforderungen beachten (Erforderlichkeit, Unmittelbarkeit) und ausschöpfen: Erhebung beim Betroffenen; Durchführung regelmäßiger gemeinsamer Fallkonferenzen; Einwilligung in die Datenerhebung einholen.
12 Organisatorische Ansätze Jugendjobcenter (Frankfurt am Main, Düsseldorf, Mönchengladbach): Bündelung der Beratungs- und Leistungsangebote für Jugendliche aus den Rechtskreisen SGB II, III und VIII unter einem Dach. Die persönlichen Ansprechpartner des Jobcenters, die Jugendberufshilfe des Jugend- und Sozialamtes und die Berufsberatung arbeiten eng miteinander und können Hilfsangebote der beteiligten Kooperationspartner besser untereinander abstimmen, um jungen Menschen möglichst passgenau die für sie richtige Hilfe anbieten zu können. Jugendberufsagentur (Hamburg, Mainz, Darmstadt): Bündelung der Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung der AA mit Unterstützungsleistungen des JAmtes und Aufgaben des JC
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