Potenziale für die Nutzung gemeinschaftlicher Photovoltaikanlagen
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- Insa Seidel
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1 Gemeinschaftliche Nutzung von Stromerzeugungsanlagen Fleming s Hotel Wien, 24. Oktober 2017 Potenziale für die Nutzung gemeinschaftlicher Photovoltaikanlagen Die Sicht eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens»Vortragender
2 Errichtungskosten im Wohnbau MAXIMUM 800, ,00 MINIMUM 350, ,00 Grundkosten Baukosten Basis: Wiener-Randbezirke»Vortragender
3 Wohnungsverkauf in der Wohnungswirtschaft Gemeinnützig (WGG) vs. Gewerblich (Freier Markt) WGG Freier Markt Maximum Minimum Maximum Minimum Errichtungskosten (Grund- u. Baukosten) Gewinn Basis: Wiener-Randbezirke»Vortragender
4 Wohnungsverkauf in der Wohnungswirtschaft Gemeinnützig (WGG) vs. Gewerblich (Freier Markt) WGG Freier Markt Maximum Minimum Maximum Minimum Errichtungskosten (Grund- u. Baukosten) Gewinn Basis: Wiener-Randbezirke»Vortragender
5 Wohnungsverkauf in der Wohnungswirtschaft Gemeinnützig (WGG) vs. Gewerblich (Freier Markt) Maximum WGG Freier Markt Minimum Maximum Minimum Errichtungskosten (Grund- u. Baukosten) Gewinn Basis: Wiener-Randbezirke»Vortragender
6 Miete in der Wohnungswirtschaft Gemeinnützig (WGG) vs. Gewerblich (MRG) 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 Kostendeckungsprinzip! WGG Zeitpunkt "Bezug" WGG Zeitpunkt "nach Entschuldung" (35. Jahr nach Bezug) MRG Zeitpunkt "Bezug" MRG Zeitpunkt (35.Jahr nach Bezug) WGG WGG MRG MRG EVB (WGG-)Miete (MRG-)Miete Annuität (Errichtungskosten) Alle Werte ohne BK (Betriebskosten) Verwaltungsgebühren u. USt.»Vortragender
7 Miete in der Wohnungswirtschaft Gemeinnützig (WGG) vs. Gewerblich (MRG) 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 2,00 0,00 WGG Zeitpunkt "Bezug" WGG Zeitpunkt "nach Entschuldung" (35. Jahr nach Bezug) MRG Zeitpunkt "Bezug" MRG Zeitpunkt (35.Jahr nach Bezug) WGG WGG MRG MRG EVB (WGG-)Miete (MRG-)Miete Annuität (Errichtungskosten) Alle Werte ohne BK (Betriebskosten) Verwaltungsgebühren u. USt.»Vortragender
8 Spezialitäten der Gemeinnützigkeit - Der Erhaltungs- u. Verbesserungsbeitrag (EVB) 2,00 Obergrenzen des EVB in Euro/m² u. Mo. im Verhältnis zum Gebäudealter 1,50 1,00 0, Er hat alle Erhaltungsaufwendungen (nicht die Betriebskosten) abzudecken!»vortragender
9 Der Erhaltungs- u. Verbesserungsbeitrag (EVB) Der EVB hat die dem Vermieter zukommenden Erhaltungsaufwendungen (nicht die Betriebskosten) der Liegenschaft abzudecken. Das sind: Umfassende Erhaltungspflicht im Wohnungsinneren Brauchbarmachung von Wohnungen für Neuvermietung Behebung von ernsten Schäden auf der Liegenschaft Erhaltung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft Allgemein Gültiges (Dach, Fassade, Fenster etc.) Gemeinschaftseinrichtungen»Vortragender
10 Gemeinschaftseinrichtungen Was sind Gemeinschaftseinrichtungen? Klassische Gemeinschaftseinrichtungen sind: Aufzüge Waschküchen Spielplätze etc. TV-Systeme wie SMAT (Gemeinschaftssatellitenempfangsanlagen, etc.) Glasfasernetze (Ftth) Elektronisches Schwarzes Brett (ESB)»Vortragender
11 Gemeinschaftseinrichtungen in der Gemeinnützigkeit Ausgangslage: 1 EVB vielfältige Erhaltungsaufwendungen Oder anders formuliert: Begrenzte Finanzierungsmittel steigende Erhaltungsaufgaben Prämisse: Wirtschaftliche Situation der Wohnhausanlage Nutzen für den Bewohner»Vortragender
12 PV-Anlagen in der Gemeinnützigkeit 2 Modelle: PV-Anlagen als Gemeinschaftseinrichtung Betreibermodell»Vortragender
13 PV-Anlagen als Gemeinschaftseinrichtung Modell 1: PV-Anlagen als Gemeinschaftseinrichtung Aufgrund wirtschaftlicher Lage der Wohnhausanlage darstellbar? Mehrwert für die Bewohner (Kosten / Qualität) Kostenreduktion z.b. (Kompensation bei Dacheindeckungen) Vermeidung langer Vertriebsketten»Vortragender
14 PV-Anlagen als Betreibermodell Modell 2: PV-Anlagen als Betreibermodell Aufgrund wirtschaftlicher Lage der Wohnhausanlage nicht darstellbar? >> Aufwandsneutral für die Bewohner! Mehrwert für die Bewohner? Partizipation am Ertrag z.b. durch variable Dachflächenmiete variable Strompreise Wer betreibt die PV-Anlage?»Vortragender
15 DANKE für Ihre Aufmerksamkeit!»Vortragender
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