Mitteilungsblatt Nr Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 200) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie

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1 Mitteilungsblatt Nr. 9 Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 00) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie Der äsident 0.0.0

2 Mitteilungsblatt Nr. 9 Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 00) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie Auf der Grundlage von Abs. Hochschulprüfungsverordnung (HSPV) vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom.0.0 (GVBl. II Nr., Seite 0), i. V. m. 7 Abs. Grundordnung (Mitteilungsblatt Nr. 99) i. V. m. der Hochschul-Studien- und üfungsordnung der Hochschule Lausitz (FH) Teil A (HSPO Teil A) (Mitteilungsblatt Nr. 00) beschloss der Fachbereichsrat des Fachbereiches Bio-, Chemie- und Verfahrenstechnik am folgenden Teil B für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie als fachspezifische üfungsbestimmungen: Artikel zu Abs. HSPO Teil A Zugangsvoraussetzungen. Bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung müssen sich einer Eignungsfeststellungsprüfung auf der Grundlage der Satzung zur Eignungsfeststellungsprüfung für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie (Efp- BScBiotech), Mitteilungsblatt Nr. 9 in der jeweils gültigen Fassung, unterziehen.. Über das Vorliegen einer für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung gem. Abs. BbgHG entscheidet der Studiendekan. Artikel zu Abs. HSPO Teil A Ziel des Studiums, Hochschulgrade Aufgrund der bestandenen Hochschulprüfungen wird der akademische Grad Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen. Artikel zu HSPO Teil A Beginn des Studiums, Regelstudienzeit, Studienumfang, Credit Points (CP), Module, Mobilitätsfenster. (zu Abs. ): Die Immatrikulation erfolgt nur zum Wintersemester.. (zu Abs. ): Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von 7 Semestern. Die Regelstudienzeit schließt eine von der Hochschule begleitete und betreute berufspraktische Tätigkeit von mindestens Wochen im. Semester (aktisches Studiensemester), die üfungszeiten und die Zeit für die Anfertigung der Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) im 7. Semester ein.. (zu Abs. ): Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums werden insgesamt 0 ECTS Leistungspunkte benötigt.. (zu Abs. ): Das Curriculum ist als Anlage beigefügt. Die Entscheidung über das konkrete Angebot der Wahlpflichtmodule trifft der Dekan nach Anhörung des Studiendekans. Durch den Dekan sind außerdem die Mindestteilnehmerzahl und die Anmeldefrist der Studierenden zu bestimmen. Die Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl muss sich der Studierende innerhalb einer durch den Studiendekan festzulegenden Frist für ein anderes Wahlpflichtmodul lt. Angebot entscheiden.. (zu Abs. ): Als Mobilitätsfenster stehen das. Semester und das 7. Semester zur Verfügung Artikel zu Abs. HSPO Teil A Teilzeitstudium Ein Teilzeitstudium ist als Regelstudium nicht vorgesehen.

3 Mitteilungsblatt Nr. 9 Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 00) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie Artikel zu 9 Abs. HSPO Teil A aktische Studienabschnitte. In das Studium ist eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens Wochen (aktisches Studiensemester - PSS) integriert. Das praktische Studiensemester soll den Studenten an die berufliche Tätigkeit eines Biotechnologen durch konkrete Aufgabenstellung und praktische Mitarbeit in Unternehmen oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Näheres zur Durchführung wird in den Richtlinien zum aktischen Studiensemester geregelt.. Zum aktischen Studiensemester kann nur zugelassen werden, wer 0 ECTS Leistungspunkte aus dem Curriculum der ersten vier Semester nachweisen kann. Sämtliche üfungen der ersten Fachsemester müssen bestanden sein.. Das praktische Studiensemester ist bis zum Ende des 7. Semesters der Regelstudienzeit abzuschließen, sonst erlischt der üfungsanspruch.. Während des praktischen Studiensemesters wird die Tätigkeit des Studierenden durch einen Hochschullehrer (Hochschulbetreuer) begleitet, der auch der üfer der schriftlichen üfungsleistung (aktikumsbericht) und der mündlichen üfungsleistung (Vortrag) ist. Der Studierende benennt für das praktische Studiensemester dem Hochschulbetreuer einen axisbetreuer, der im Unternehmen bzw. an der Einrichtung tätig ist und der mindestens über einen durch das Studium angestrebten gleichwertigen Hochschulabschluss verfügen muss.. Das praktische Studiensemester wird mit einer üfung abgeschlossen, die aus dem Ergebnis des aktikumsberichtes und dem Vortrag besteht. Der aktikumsbericht wird durch den axisbetreuer mit einem Gutachten entsprechend Artikel 9 Ziff. bewertet. Das Gutachten bildet die Bewertungsgrundlage für den üfer. Der üfer ist nicht an die sich aus dem Gutachten ergebende Beurteilung gebunden und kann von dieser anweichen. Die Bewertung des Vortrages erfolgt durch den üfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers. Die Gesamtnote (Gewichtung: 0 v. H. aktikumsbericht und 0 v. H. Kolloquium) wird auf der Grundlage von 7 Teil A festgelegt. Artikel zu Abs. 7 HSPO Teil A Anmeldung zu üfungen. Es wird die Variante festgelegt. Die Anmeldung zu den üfungen erfolgt automatisch mit der Immatrikulation/Rückmeldung für das jeweilige Semester.. Zu den aktika und üfungen des. Semesters wird nur zugelassen, wer 0 ECTS Leistungspunkte aus dem Curriculum der ersten fünf Semester nachweisen kann. Artikel 7 zu Abs. HSPO Teil A Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) Durch die Erarbeitung eines ojektes und dessen in der Regel anschließender Realisierung und Auswertung in der Bachelor-Thesis soll der Kandidat zeigen, dass er befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe aus seinem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

4 Mitteilungsblatt Nr. 9 Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 00) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie Die ojektbearbeitung beinhaltet die schriftliche Darlegung des Erkenntnisstandes bzw. des Standes der Technik und die daraus abgeleitete und beabsichtigte Vorgehensweise zur oblemlösung. Bei experimentellen Arbeiten gehören z.b. der Versuchsaufbau mit Nachweis der Funktionstüchtigkeit, die Sicherheitserfordernisse aus biologischer und technischer Sicht, der Versuchsplan und die Auswertemethoden einschließlich der statistischen Sicherung der Ergebnisse dazu. Bei theoretischen Arbeiten sind z.b. die Methodenerarbeitung, die Modellansätze, die Zusammenstellung der notwendigen Softwarepakete etc. darzulegen. Die Abschlussarbeit baut in der Regel auf dem erarbeiteten ojekt auf und beinhaltet die Versuchsdurchführung, -auswertung und Diskussion der Ergebnisse der oblembearbeitung in seiner Gesamtheit. Die schriftliche Abschlussarbeit ist in Inhalt und Form nach den Kriterien einer wissenschaftlichen Publikation in der Biotechnologie anzufertigen. Besonderheiten der jeweiligen Themenstellung sind im Einzelfall bei der Ausgabe der Abschlussarbeit mit dem betreuenden ofessor der Hochschule abzustimmen. Artikel zu Abs. HSPO Teil A Zulassung zur Abschlussarbeit Es wird auf die Gewährung einer Ausnahme nach Abs. HSPO Teil A verzichtet. Artikel 9 zu HSPO Teil A Bearbeitungsumfang, Ausgabe, Betreuung, Abgabe und Bewertung der Abschlussarbeit. (zu Abs. ): Die Bachelor-Thesis hat einen Bearbeitungsumfang von 0 ECTS Leistungspunkten und das Kolloquium von ECTS Leistungspunkten.. (zu Abs. ): Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt in der Regel zwei Monate. Wird die Abschlussarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt, kann die Bearbeitungszeit entsprechend verlängert werden, höchstens jedoch auf insgesamt Monate. Die Bearbeitungszeit kann zusätzlich auf Antrag des Studierenden aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, um höchstens zwei Monate verlängert werden. Der schriftlich begründete und mit Nachweisen versehene Verlängerungsantrag ist rechtzeitig im Studierenden-Service einzureichen. Die Entscheidung über den Antrag trifft der Studiendekan. Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Im Fall der Wiederholung gemäß Abs. Teil A ist die Rückgabe nur zulässig, wenn der Kandidat bei der Anfertigung seiner ersten Abschlussarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Die Bachelor-Thesis ist spätestens ein Jahr nach der letzten üfung der ersten sechs Fachsemester im Studierenden-Service einzureichen. Nach Ablauf der Frist ist der üfungsanspruch erloschen.. (zu Abs. ): Die Bachelor-Thesis ist spätestens mit Ablauf des Bearbeitungszeitraums in dreifacher Ausfertigung in gebundener und digitaler Form im Studierenden-Service abzugeben.. (zu Abs. 7): Bei auswärtiger Durchführung der Bachelor-Thesis wird der wissenschaftliche Betreuer der jeweiligen Einrichtung, der mindestens über einen durch das Studium angestrebten gleichwertigen Hochschulabschluss verfügen muss, durch den Vorsitzenden des üfungsausschusses zum üfer und in der Regel auch zum Mitglied der üfungskommission für das Kolloquium berufen.

5 Mitteilungsblatt Nr. 9 Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 00) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie. (zu Abs. 9): Durch den üfer ist ein schriftliches, mit einem Datum und der eigenhändigen Unterschrift versehenes Gutachten zu erstellen. Das Gutachten enthält eine objektive, unparteiische und nachvollziehbare Beurteilung des gesamten Inhaltes der Bachelor-Thesis nach Maßgabe des Abs. Teil A. Es schließt mit der Bewertung der Leistung gem. 7 Abs. Teil A ab. Ein tabellarisches Gutachten ist zulässig. Artikel 0 zu HSPO Teil A Kolloquium. (zu Abs. ): Das Kolloquium dauert in der Regel mindestens vierzig Minuten, bei einer Vortragsdauer von etwa 0 Minuten. Bei einem Gruppenkolloquium wird die Mindestdauer des Kolloquiums durch den Vorsitzenden der üfungskommission festgesetzt.. (zu Abs. ): Der üfungskommission gehören in der Regel die üfer der Abschlussarbeit sowie ein ofessor, der nicht gleichzeitig Gutachter ist, als Vorsitzender an. Zum Kolloquium müssen zwei der Mitglieder anwesend sein. Artikel zu 7 HSPO Teil A Abschluss des Studiums, Zeugnis, Gesamtnote (Gesamtprädikat), Urkunde. (zu Abs. ): Das Zeugnis und die Urkunde werden in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt.. (zu Abs. ): Auf dem Zeugnis sind die Namen und die akademischen Grade der üfer für die einzelne Module zu nennen.. (zu Abs. ): Es werden für die Ermittlung der Gesamtnote (Gesamtprädikat) folgende Notengewichte zugrunde gelegt: Bachelor-Thesis Kolloquium aktisches Studiensemester Durchschnitt der Modulnoten *) 0 vom Hundert 0 vom Hundert 0 vom Hundert 0 vom Hundert *) wird aus dem nach CP gewichteten Mittel der Modulnoten gebildet Artikel zu Abs. HSPO Teil A Diploma Supplement (DS) Das Diploma-Supplement wird in englischer Sprache ausgestellt. Das DS ist als Anlage beigefügt und wird von Amts wegen jedem Absolventen ausgehändigt. Artikel zu Abs. HSPO Teil A Übergangsregelungen/Inkrafttreten/Außerkrafttreten Die üfungsordnung tritt nach Veröffentlichung für die Studierenden ab Immatrikulationsjahrgang 009 in Kraft. Senftenberg, gez. of. Dr. Claus Hyna Vorsitzender des Fachbereichsrates

6 Mitteilungsblatt Nr. 9 Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 00) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie Anlage : Curriculum Anlage : Diploma Supplement (DS) wird in einem gesonderten Mitteilungsblatt veröffentlicht - Der Teil B wurde durch den äsidenten am genehmigt.

7 Mitteilungsblatt Nr. 9 Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 00) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie Curriculum Anlage zu Teil B Bachelor-Studiengang Biotechnologie Beschluss des Fachbereichsrates Bio-, Chemie- und Verfahrenstechnik am Modulbezeichnung Mathematik/Informatik Mathematik mit Übung Angew. Datenverarb. mit Übung Physik Physik I mit Übung Physik II mit Übung aktikum Physik Allgemeine Grundlagen Betriebswirtschaftslehre mit Übung Fremdsprache (*) Einführung in die Laborarbeit Zellbiologie Zellbiologie Seminar Zellbiologie (tägig) Zellbiologische Methoden Allgemeine Chemie Allgemeine Chemie mit Übung aktikum Allgemeine Chemie Seminar Allg. Chem. (tägig) Semester 7 () aktisches Studiensemester Bachelor-Arbeit SWS PA * ETCS- LP 7 Statistik mit Übung Mikrobiologie Mikrobiologie 7 Seminar Mikrobiologie (tägig) Mikrobiologisches aktikum (**) Physikalische Chemie Physikalische Chemie mit Übung aktikum Physikalische Chemie (**) Seminar Physikalische Chemie Organische Chemie Organische Chemie aktikum Organische Chemie (**) Bioverfahrenstechnik Bioverfahrenstechnik Biophysik Biochemie Biochemie Seminar Biochemie (tägig) Biochemisches aktikum(**, ***) Technische Mikrobiologie Technische Mikrobiologie Seminar Techn. Mikrob. (tägig) Techn.-Mikrobiol. aktikum (****) Downstream-ocessing 0 7 7,,,,

8 Mitteilungsblatt Nr. 9 Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 00) für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie Modulbezeichnung Molekularbiologie Molekularbiologie Seminar Molekularbiol. (täg.) Bioinformatics with practice Gentechnik Qualitätsmanagement Gene Technology Gene Technology Labcourse aktisches Studiensemester Einführung in wiss. Arbeiten und Auswertung prakt. Studiensemester Wahlpflichtmodul verschiedene Wahlpflichtfächer jeweils mit üfung ( ETCS-LP) je SWS) Bachelor Research Competence Anleitung zum wissenschaftl. Arbeiten Research oject Bachelor-Thesis Kolloquium Semester 7 SWS PA ETCS -LP ** Wahlpflichtmodule - müssen innerhalb der durch den üfungsausschuss festgelegten Frist durch den Studenten durch Einschreibung belegt werden - Modul Bezeichnung SWS ETCS-LP PA W Pflanzenphysiologie W Bioanalytik in Forschung und Medizin W Molekulare Medizin W Herz- und Kreislauferkrankungen W Physik in life sciences W Pharmazeutische Chemie W 7 Naturstoffchemie W Mikroalgen CP Credit Points = LP Leistungspunkte PA üfungsart Modulprüfung * üfung, die bestanden sein muss, als generelle aktikumszulassung ** üfung in jedem Wahlpflichtfach Laborpraktikum, das bestanden sein muss, zum Erwerb der insgesamt zum Fach gehörenden CPs PSS aktisches Studiensemester SWS Semesterwochenstunden (*) Bei nicht erfolgreicher üfung nach dem. Semester ist die Teilnahme an der Sprachausbildung des. Semesters ohne Erwerb zusätzlicher Credit Points obligatorisch. (**) Die Zulassung zu diesen aktika setzt eine erfolgreich absolvierte üfungsklausur über den Vorlesungsstoff oder ein erfolgreich absolviertes Antestat voraus. (***) Die Zulassung zum Biochemie-aktikum setzt ein erfolgreich absolviertes aktikum in Organischer Chemie voraus. (****) Die Zulassung zum aktikum Technische Mikrobiologie setzt ein erfolgreich absolviertes aktikum in Mikrobiologie voraus.

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