S: Recht und Gesellschaft bei Habermas und Luhmann (MA) SoSe 2018 Mo., 14:00-16:00 Raum: XXXX
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2 Themenplan Organisation des Seminars Teil 1: Recht und Gesellschaft bei Habermas 4 Thesen: (1) Moderne Gesellschaften sind durch eine Entkopplung von System und Lebenswelt geprägt. Die systemisch integrieren Bereichen von Politik und Wirtschaft sind Orte des strategischen Handelns, während in der Lebenswelt als Ort des kommunikativen Handelns die soziale Integration erfolgt. (2) Das Recht dient in der modernen Gesellschaft als Transformator zwischen System und Lebenswelt, weil es sowohl an das strategische Handeln der systemisch integrierten Politik als auch an das kommunikative Handeln der primär sozial integrierten Lebenswelt anschlussfähig ist. Nur wenn das Recht diese gesellschaftstheoretische Funktion auch faktisch erfüllt, kann es in der modernen Gesellschaft legitime Geltung beanspruchen. (3) Eine Verfassung kann deshalb nur dann beanspruchen als legitim zu gelten, wenn sie die Bedingungen einer vernünftigen Meinungs- und Willensbildung garantiert, unter denen eine intersubjektive Verständigung möglich wird. Dafür muss sie insbesondere im Grundrechtsteil den Statuts als Rechtsperson so formulieren, dass sich die Adressaten des Rechts auch als seine Autoren verstehen können. (4) Faktisch kommt diese Legitimität aber nur zum tragen, wenn sich das Verfassungsgericht nicht als Hüter verfassungsrechtlich aufgetragener Werte versteht, sondern sich in seiner Rechtsprechung an einem entsprechend prozeduralistischen Verfassungsverständnis orientiert; ansonsten wird das Verfassungsgericht zu einer autoritären Instanz Kommunikatives und strategisches Handeln - Was ist der Unterschied zwischen kommunikativem und strategischem Handeln? - Was ist der Unterschied zwischen System- und Sozialintegration? - Was ist der Unterschied zwischen (politischem) System und Lebenswelt? Habermas, Jürgen (1982): Erläuterungen zum Begriff des kommunikativen Handelns, in: ders. (1984): Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns, Frankfurt a.m., S Recht als Transformator zwischen System und Lebenswelt - Inwiefern ist das Recht an das strategische Handeln der Politik anschlussfähig? - Inwiefern ist das Recht an das kommunikative Handeln der Lebenswelt anschlussfähig? - Wie gewinnt das Recht aus dieser Transformationsleistung legitime Geltung? 2
3 Habermas, Jürgen (1994): Faktizität und Geltung. Frankfurt a.m., S , 42-60, , , , , Legitime Verfassungen - Wie können sich die Adressaten des Rechts als seine Autoren verstehen? - Welche Grundrechte sind für diese Verständnis einer Rechtsperson nötig? - Warum stehen verfassungsmäßig garantierte Grundrechte nicht im Widerspruch zu einer ergebnisoffenen Verständigungsorientierung? - Warum verliert die Verfassung nicht ihre Anschlussfähigkeit an die Lebenswelt, wenn das kommunikative Handeln durch Grundrechtsschutz beschränkt wird? Habermas, Jürgen (1994): Faktizität und Geltung. Frankfurt a.m., S , , Habermas, Jürgen (1996): Die Einbeziehung des Anderen. Frankfurt a.m., S Keine Sitzung Prozeduralistische Verfassungsrechtsprechung - Was beinhaltet eine prozeduralistische Interpretation der Verfassung? - Warum kann die Interpretation der Verfassung als Werteordnung keine Legitimität beanspruchen? - Wieso wird das Verfassungsgericht zur autoritären Instanz, wenn es die Verfassung nicht prozeduralistisch interpretiert? Habermas, Jürgen (1994): Faktizität und Geltung. Frankfurt a.m., S Brodocz, André (2003): Die symbolische Dimension der Verfassung. Wiesbaden, S Pfingstmontag Urteile des BVerfG: Analysen mit Habermas Beachten Sie: 120 min. Sitzung von 14:00-16:00. Teil 2: Recht und Gesellschaft bei Luhmann (1) Die Gesellschaft ist ein umfassendes soziales System, das sich durch Kommunikation von seiner Umwelt, zu der auch der Mensch und sein Bewusstsein gehört, abgrenzt. Weil soziale Systeme operativ geschlossen sind, besteht zwischen dem Gesellschaftssystem und seiner Umwelt kein direkter Kontakt. (2) Die moderne Gesellschaft ist zudem in verschiedene Funktionssysteme 3
4 ausdifferenziert, wobei das Recht ein Funktionssystem neben anderen Politik, Religion, Wissenschaft, Wirtschaft etc. ist. Auch als Funktionssystem ist das Recht dank seines binären Codes Recht/Unrecht operativ geschlossen und kann keinen direkten Kontakt zu anderen Systemen in seiner Umwelt herstellen. (3) Eine besondere Stellung kommt der Gerichtsbarkeit zu, die sich innerhalb des Rechtssystems als dessen Zentrum im Unterschied zur Peripherie ausdifferenziert hat. Denn in der Gerichtsbarkeit muss auch die Paradoxie des Rechtssystems bearbeitet werden, nämlich mit Recht über Recht und Unrecht zu entscheiden. (4) Das Rechtssystem entparadoxiert sich mit Hilfe von Verfassungen. Verfassungen sind zugleich strukturelle Kopplungen des Rechtssystems mit dem politischen System, das sich ebenfalls mit der Verfassung entparadoxiert. Trotz dieser besonderen Verkopplung von Recht und Politik sind beide Systeme eigenständig, auch wenn ihre Selbstbeschreibung als Rechtsstaat nur ein einziges System suggeriert Das Gesellschaftssystem und seine Umwelt - Wie grenzt sich Gesellschaft durch Kommunikation von seiner Umwelt ab? - Warum gehören Menschen in die Umwelt sozialer Systeme? Luhmann, Niklas (1997): Die Gesellschaft der Gesellschaft. Frankfurt a.m., S Luhmann, Niklas (1995): Wie ist Bewußtsein an Kommunikation beteiligt?, in: ders.: Soziologische Aufklärung 6. Wiesbaden, S Luhmann, Niklas (1995): Was ist Kommunikation?, in: ders.: Soziologische Aufklärung 6. Wiesbaden, S Recht als autopoietisches Funktionssystem - Wie differenziert sich das Recht innerhalb der Gesellschaft als eigenständiges Funktionssystem mit Hilfe Codes Recht/Unrecht aus? - Warum kann das Rechtssystem keinen direkten Kontakt zu seiner gesellschaftlichen Umwelt herstellen? Luhmann, Niklas (1997): Die Gesellschaft der Gesellschaft. Frankfurt a.m., S Luhmann, Niklas (1993): Das Recht der Gesellschaft. Frankfurt a.m., S , Die Gerichtsbarkeit als Zentrum des Rechtssystems - Wie differenziert sich die Gerichtsbarkeit als Zentrum von der Peripherie des Rechtssystems aus? - Warum tritt in der Gerichtsbarkeit das Paradox des Rechts auf, mit Recht über Recht und Unrecht zu entscheiden? Luhmann, Niklas (1993): Das Recht der Gesellschaft. Frankfurt a.m., S
5 Entparadoxierung durch Verfassungen Wie erfolgt die Entparadoxierung des Rechtssystems durch die Verfassung? - Wie entparadoxiert sich das politische System durch die Verfassung? - Warum ist der Rechtsstaat keine Einheit von Recht und Politik? Luhmann, Niklas (1993): Das Recht der Gesellschaft. Frankfurt a.m., S , , , , Luhmann, Niklas (2000): Die Politik der Gesellschaft. Frankfurt a.m., S , Luhmann, Niklas (1990): Verfassung als evolutionäre Errungenschaft, in: Rechtshistorisches Journal 9, S Brodocz, André (2003): Die symbolische Dimension der Verfassung. Wiesbaden, S Uhr Urteile des BVerfG: Analysen mit Luhmann Beachten Sie: 120 min. Sitzung von 14:00-16:00. Teil 3: Vergleich Uhr Abschlussdiskussion: Habermas oder Luhmann? Keine Sitzung - Wie lässt sich Habermas Rechtstheorie aus Luhmanns Perspektive kritisieren? Und wie lässt sich Luhmanns Rechtstheorie aus Habermas Perspektive kritisieren? - Welchen Unterschied macht es, wenn Sie Verfassungsgerichtsbarkeit und - rechtsprechung aus Luhmanns oder Habermas Perspektive betrachten? und Evaluation des Seminars. Leistungsanforderungen: 1. Regelmäßige Teilnahme und schriftliche Vorbereitung (erster Entwurf für die Hausarbeit) 2. Ein in die Diskussion einführendes Impulsreferat zu einer Sitzung (ca. 20 min.) 3. Hausarbeit (ca S.). Beachten Sie die Hinweise zum Verfassen schriftlicher Arbeiten auf meiner Homepage. Abgabe zum Erreichen des Notenschlusses am (12 Uhr, im Sekretariat); alternativ (ohne Erreichen des Notenschlusses): (12 Uhr, im Sekretariat) 5
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