Die allgemeine Verunsicherung

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1 Top secret Secret Internal use only Public Die allgemeine Verunsicherung Oder die F-Gase Verordnung im postfaktischen Zeitalter Dipl.-Ing. Volker Weinmann DAIKIN Airconditioning Germany GmbH DKV - IZW Veranstaltung 21. Februar 2017 Herausforderungen 2017 für Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik

2 Postfaktisch Das Wort des Jahres 2016 Das Wort postfaktisch wurde zum Wort des Jahres gewählt. Damit wird die Praxis beschrieben, Gefühlen und Spekulationen mehr zu glauben als Tatsachen. Nicht der Anspruch auf Wahrheit, sondern das Aussprechen der gefühlten Wahrheit führt im postfaktischen Zeitalter zum Erfolg. Ganz neu ist das alles nicht: Schon Friedrich Nietzsche sagte, dass es keine Fakten gebe, nur Interpretationen. Oder im heutigen Sprachgebrauch ausgedrückt: Alternative Fakten! 2

3 Postfaktisch nicht nur Wort des Jahres 2016 Basierend auf der gefühlten Wahrheit sind in 2016 einige kaum vorstellbare Ereignisse eingetreten: 3

4 Postfaktisch nicht nur Wort des Jahres 2016 Basierend auf der gefühlten Wahrheit sind in 2016 einige kaum vorstellbare Ereignisse eingetreten: 4

5 Postfaktisch bei der F-Gase Verordnung Dies macht selbst vor der F-Gase Verordnung nicht halt: 5 Quelle: CCI-Zeitung Ausgabe 12/16

6 Wie sind die Fakten? Ab dem 01. Januar 2025 dürfen Mono-Splitklimageräte mit weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Was bedeutet das? Mono-Splitklimageräte mit weniger als 3 kg R32 erfüllen schon heute die Anforderungen ab 2025! Mono-Splitklimageräte mit einer Füllmenge ab 3kg an F-Gasen unterliegen keinem Verbot! Multi-Splitklimageräte egal welcher Füllmenge an F-Gasen unterliegen keinem Verbot! 6

7 Was wird durch solche Äußerungen bewirkt? 7

8 Bei wem tritt diese Verunsicherung ein? 8

9 Nächstes Beispiel der Verunsicherung: 9

10 Die Zukunft von VRF/VRV? Was steht in der F-Gase Verordnung? Ab dem 01. Januar 2022 gilt ein Verbot des Inverkehrbringens für Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kw oder mehr, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, außer im primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, in dem fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1500 verwendet werden dürfen Ein Blick in die Begriffsbestimmungen klärt, was hier gemeint ist: 10

11 Die Zukunft von VRF/VRV? Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: (37) mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen Systeme mit zwei oder mehr parallel betriebenen Kompressoren, die mit einem oder mehreren gemeinsamen Kondensatoren und mehreren Kühlstellen wie Vitrinen, Kühlmöbeln, Tiefkühltruhen oder Kühlräumen verbunden sind; 11

12 Die Zukunft von VRF/VRV? Dann gibt es noch weitere Zweifler: Ab dem 01. Januar 2022 dürfen Kühlgeräte und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen), die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch hier klärt ein Blick in die Begriffsbestimmungen, was gemeint ist: 12

13 Die Zukunft von VRF/VRV? Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: (32) gewerbliche Verwendung die Verwendung für die Lagerung, Präsentation oder Abgabe von Erzeugnissen zum Verkauf an Endverbraucher, im Einzelhandel und in der Gastronomie; 13

14 Die Zukunft von VRF/VRV? Ab dem 01. Januar 2020 dürfen ortsfeste Kälteanlagen, die HFKW mit einem GWP von 2500 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ausnahme: Einrichtungen, die für Anwendungen zur Kühlung von Produkten auf unter 50 C bestimmt sind. Aktuell gängiges Kältemittel bei VRF/VRV: R410A (GWP 2087,5) 14

15 Was ist das Ziel der F-Gase Verordnung? Wir erinnern uns: KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Gegenstand Das Ziel dieser Verordnung ist der Umweltschutz durch Minderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen. Dementsprechend werden in dieser Verordnung a) Regeln für die Emissionsbegrenzung, Verwendung, Rückgewinnung und Zerstörung von fluorierten Treibhausgasen und damit verbundene zusätzliche Maßnahmen festgelegt; b) Auflagen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, festgelegt, c) Auflagen für bestimmte Verwendungen von fluorierten Treibhausgase festgelegt, und d) Mengenbegrenzungen für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen festgelegt. 15

16 Mengenbegrenzung der F-Gase Verordnung Quelle: 16

17 Zu guter Letzt: F-Gase helfen, den CO 2 Ausstoß zu verringern Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor ¹ Beiträge einzelner Energieträger von weniger als 2 Mio. t sind im Sinne der Übersichtlichkeit unter 'Restliche EE' zusammengefasst. Dies umfasst im Jahr 2015: bei Geothermie und Umweltwärme 1,2 Mio. t 17

18 Zusammenfassung Die F-Gase Verordnung enthält Einschränkungen bei der Verwendung von F-Gasen in unterschiedlichen Einsatzgebieten von F-Gasen mit unterschiedlichen GWP-Werten Teilweise sind diese Einschränkungen für den Einzelnen nicht logisch und können verwirren. Hierdurch ergeben sich gefühlte Wahrheiten, die sich im postfaktischen Zeitalter verbreiten. Wie bei allen Verordnungen und Gesetzten hilft nur, die einzelnen Passagen genau unter die Lupe zu nehmen! Denn auch über das Jahr 2030 werden F-Gase weiter Verwendung finden! 18

19 Thank you

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