1.1 88,- EUR/ha bei Einarbeitung der Zwischenfrucht und/oder Untersaat ab dem 01. Dezember
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- Renate Burgstaller
- vor 6 Jahren
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1 Folgende Zusatzpakete werden angeboten für Betriebe, welche die Maßnahmen aus dem Grundpaket in vollem Umfang und ohne Einschränkung durchführen. Die Zusatzpakete können ausschließlich für Ackerflächen beantragt werden. Zusatzpaket 1 Zwischenfruchtanbau, Untersaaten mit und ohne Mulchsaat-Verfahren Der Landwirt verpflichtet sich, bei früh geernteten Kulturen (z.b. Getreide, Raps) mit anschließendem Sommerunganbau, den Zwischenfruchtanbau nach folgenden Richtlinien durchzuführen: Die Zwischenfrucht ist spätestens bis zum 01. September anzubauen. Als Zwischenfrüchte sind Leguminosen nur dann erlaubt, wenn sie im Gemenge mit mindestens 50 % Nichtleguminosen angebaut werden. Eine organische Düngung mit maximal 40 kg/ha anrechenbarem Stickstoff zur Zwischenfrucht ist außer in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Februar gestattet, wenn diese nach guter fachlicher Praxis ausgebracht wird. Die Einarbeitung der Zwischenfrucht/Untersaat darf frühestens ab 01. Dezember erfolgen. Die Ausgleichsleistung ist nach dem Einarbeitungszeitpunkt gestaffelt: ,- EUR/ha bei Einarbeitung der Zwischenfrucht und/oder Untersaat ab dem 01. Dezember ,- EUR/ha bei Einarbeitung der Zwischenfrucht und/oder Untersaat ab dem 01. März ,- EUR/ha bei Mulchsaat der Nachkultur ab dem 01. März ZP 1.4 und ZP 1.5 werden nur gewährt für Zwischenfruchtmischungen, die in der beiliegenden Liste (siehe Seite 5) aufgeführt sind. Sie sind grundsätzlich sofort nach der Ernte der Hauptkultur auszusäen, spätestens jedoch bis zum 01. September. Da die Zwischenfruchtmischungen Leguminosen enthalten, ist die Anrechnung von mindestens 40 kg N/ha für die Folgekultur verpflichtend. Nach Vorlage einer Kopie des Rechnungsbeleges für das Saatgut kann ZP 1.4 und ZP 1.5 beantragt werden. Größere Aufwuchsmassen dürfen frühestens ab dem gemulcht bzw. abgeschlegelt werden. Die Einarbeitung der Zwischenfruchtmischungen ist wie folgt gestaffelt: ,-- EUR/ha bei Einarbeitung der Zwischenfruchtmischung ab dem 01. März ,-- EUR/ha bei Mulchsaat der Nachkultur ab dem 01. März
2 Zusatzpaket Begrünung von Stilllegungsflächen Stilllegungsflächen sind gezielt mit leguminosenarmen Gräsermischungen zu begrünen Ausgleichsleistung für Stilllegung: Herbst- o. Frühjahrsaussaat: 203,-- EUR/ha Sonderstilllegung: Aussaat wie Hauptfrucht im Frühjahr Wildackermischung (Lebensraum I) mind. 5 Jahre stehen lassen streifenweises Mulchen oder Abmähen 250,-- EUR/ha 2.2. Begrünung in Dauer- und Sonderkulturen Für gezielte Begrünung in Dauer- und Sonderkulturen wird eine Ausgleichsleistung von 88,-- EUR/ha gewährt. Zusatzpaket 3 Mehrjähriger Feldfutteranbau Bei mehrjährigem Feldfutteranbau, von Luzerne, Klee oder Luzernegras oder Kleegrasbeständen, wird eine Ausgleichsleistung in Höhe von 57,-- EUR/ha gewährt. Es muss jedoch nach dem Ansaatjahr eine mindestens 4-jährige Nutzung stattfinden. Beachte: Dieses Zusatzpaket ist nicht kombinierbar mit den Zusatzpaketen 8 und 9! Zusatzpaket Aufpachtung von Flächen Es besteht die generelle Bereitschaft, Flächen (insbesondere mit hoher Nitratauswaschungs-gefahr) aufzupachten und in Grünland umzuwandeln. Die Flächen müssen im Kulap beantragt werden. Die Ausgleichsleistung muss von Fall zu Fall einzeln geregelt werden. 4.2 Ankauf von Flächen Es besteht die generelle Bereitschaft, Flächen (insbesondere mit hoher Nitratauswaschungsgefahr) innerhalb der Wasserschutzgebiete anzukaufen. Weitere Regelungen sind nur im Einzelfall möglich.
3 Zusatzpaket 5 3 Zuschuss beim Kauf moderner Technik zum grundwasserschonenden Landbau Es besteht die generelle Bereitschaft zur Anschaffung von Geräten modernster Technik zum grundwasserschonenden Landbau (insbesondere zur mechanischen Unkrautbekämpfung, extensiven Bodenbearbeitungs- und Aussaatverfahren, u.dgl.) Zuschüsse zu gewähren. Dies gilt auch sinngemäß an Kosten für angemietete Spezialgeräte, z.b. im Rahmen des Maschinenringes. Zusatzpaket 6 Gesamtbetriebliche Umstellung und Anschluss an einen anerkannten Verband des ökologischen Landbaus (AGÖL). Es besteht die Bereitschaft, die Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf ökologischen Landbau durch Anpassungshilfen und Förderung der Vermarktung zu unterstützen. Ausgleichsleistungen in der Größenordnung von 280,-- EUR pro Hektar und Jahr für einen Zeitraum von 6 Jahren sind denkbar. Dies gilt sinngemäß auch für den Weinbau. Zusatzpaket 7 Einsatz von stabilisierten N-Düngern (Nitrifikationshemmer) Es besteht die generelle Bereitschaft den Einsatz von stabilisierten Stickstoffdüngern für den Ackerbau im Wasserschutzgebiet zu fördern. Erstattet werden die höheren Kosten im Vergleich zu normalen Stickstoffdünger. Als Vergleichsbasis dienen hier die Kosten von Kalkammonsalpeter (kurz: KAS, 27 % N); evtl. unterschiedliche Stickstoffgehalte müssen dabei berücksichtigt werden. Dem Landwirt werden nach Vorlage des Kaufbeleges die Mehrkosten (Nettobetrag) zum KAS erstattet. Der Ausgleichsbetrag wird jährlich nach Rücksprache mit örtlichen Großhändlern neu festgelegt. Der Einsatz von DIDIN in der Gülle wird ebenfalls gefördert. Zusatzpaket 8 Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel jähriger Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel Bei einem 1-jährigen Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz einschließlich Wachstumsregulatoren wird eine Ausgleichsleistung von 113,- EUR/ha gewährt.
4 oder mehrjähriger Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel Bei einem 2- oder mehrjährigen Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz einschließlich Wachstumsregulatoren wird eine Ausgleichsleistung von 140,-EUR/ha und Jahr gewährt jähriger Herbizidverzicht im Kartoffelbau Bei einem 1-jährigen Verzicht auf Herbizideinsatz (ausgenommen chemische Krautabtötung) im Kartoffelbau wird eine Ausgleichsleistung von 57,-EUR/ha gewährt. Zusatzpaket jähriger Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger Bei einem 1-jährigen Verzicht auf N-Mineraldünger wird eine Ausgleichsleistung von 113,-EUR/ha gewährt oder mehrjähriger Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger Bei einem 2- oder mehrjährigen Verzicht auf N-Mineraldünger wird eine Ausgleichsleistung von 140,--EUR/ha und Jahr gewährt. NEU Zusatzpaket 10 Mehrjähriger Energiepflanzenanbau Energiepflanzen sind ein-oder mehrjährige Kulturen. Sie werden als Hauptfrüchte angebaut mit dem Ziel, möglichst hohe Flächenerträge zu erzielen. Deshalb zählen sie zu den Intensivkulturen. Dies gilt auch für Alternativen, die zum aktuell dominierenden Mais angebaut werden. Daher unterscheiden sich Energiepflanzen deutlich von Zwischenfrüchten, die zur Erweiterung von Fruchtfolgen, Förderung der Bodengesundheit und nicht zuletzt zur Abschöpfung von Reststickstoffmengen angebaut werden. Mehrjährige Energiepflanzen nehmen eine Sonderstellung ein, da hier der jährliche Bodeneingriff unterbleibt und nach der Bestandsetablierung in der Regel keine Unkrautbekämpfung erforderlich ist. Aus der Sicht des Grundwasserschutzes ist dies insgesamt positiv zu bewerten. Daher wird der Anbau von mehrjährigen Energiepflanzen wie Riesenweizengras (Szarvasi1, Green Star), Rutenhirse (Switchgrass), Sida (Virginiamalve), Durchwachsene Silphie (Becherpflanze) u. a. von der Fernwasserversorgung Franken finanziell unterstützt. Nach dem Etablierungsjahr muss eine mindestens 10-jährige Nutzung stattfinden. Die Düngung ist strikt am Nährstoffbedarf der Kultur zu bemessen und sämtliche Nährstoffquellen sind zu berücksichtigen. Die Einbeziehung der Fläche in die DSN-Untersuchung im Frühjahr ist Pflicht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Fernwasserversorgung Franken das Nutzungsende des mehrjährigen Energiepflanzenanbaues rechtzeitig anzukündigen, damit ein Verfahren zur möglichst schonenden Rodung des Bestandes ohne gravierende Stickstofffreisetzung abgestimmt werden kann. Somit gilt das Umbruchjahr als letztes Vertragsjahr, frühestens ist dies das 11. Jahr.
5 5 Das Zusatzpaket 10 Mehrjähriger Energiepflanzenanbau ist mit dem Zusatzpaket 8 Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz und dem Zusatzpaket 9 1-jähriger oder mehrjähriger Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger nicht kombinierbar. Finanzielle Unterstützung Die finanzielle Unterstützung beträgt 200,- EUR/ha und Jahr. Sie berücksichtigt die vergleichsweise höheren Kosten im Anbaujahr und sorgt für die Risikoabfederung in den darauf folgenden Nutzungsjahren. Beschaffung des Pflanz- bzw. Saatgutes Die Fernwasserversorgung Franken bestellt das Pflanz- bzw. Saatgut in Absprache mit dem Vertragspartner und übernimmt die Kosten. Auch bei Eigenerwerb ist die Rechnung auf die Fernwasserversorgung Franken auszustellen. Zahlungen Das Zusatzpaket 10 ist jährlich über das Formblatt zur Beantragung der Grund- und Zusatzpakete zu beantragen. Im Ansaat- bzw. Anpflanzjahr werden zusätzlich die Saatgut- bzw. Pflanzgutkosten vergütet. Die einzelnen Maßnahmen aus den Zusatzpaketen sind jährlich gesondert mit einem Formblatt zu beantragen. Alle Ausgleichsbeträge werden mit dem Grundpaket zum 15. April für das abgelaufene Jahr zur Zahlung fällig, sofern alle für die Auszahlung notwendigen Unterlagen und Nachweise vorgelegt sind. Die Kündigung des Grundpaketes führt zur sofortigen Auflösung auch der vereinbarten Zusatzpakete. Die Fernwasserversorgung Franken kann bei Verstößen gegen das Zusatzpaket jederzeit zum Schluss des Kalenderjahres entschädigungslos kündigen. Auch die jeweilige Zusatzvereinbarung erlischt mit Ablauf des Kalenderjahres, indem ggf. die gesetzliche Grundlage des 19 Abs. 4 WHG bzw. Art. 74 Abs. 6 BayWG sich ändert oder wegfällt und/oder durch den Freistaat Bayern eine landesweite einheitliche Regelung (z.b. Wasserpfennig) erfolgt. Die 10 und 11 des Grundpaketes gelten sinngemäß auch für das Zusatzpaket.
6 6 Liste der förderfähigen Zwischenfruchtmischungen für das ZP 1.4 und ZP 1.5 Alle aufgeführten Zwischenfruchtmischungen frieren über Winter ab, enthalten Leguminosen (Stickstoffsammler) und müssen nach vorheriger sorgfältiger Saatbettbereitung wie eine Hauptfrucht ausgesät werden. Sie eigenen sich für Mulchsaaten der Folgekultur. MS 100 A Mulchsaat-Aktivator (Bayerische Futtersaatbau, BSV) Zusammensetzung: Alexandrinerklee, Saatwicke, Serradella, Kresse, Phacelia, Ramtillkraut Aussaatstärke: 34 kg/ha, Saat bis Mitte August Empfehlung: v. a. nach frühräumenden Kulturen SB 100 Sommerbegrünung (Bayerische Futtersaatbau, BSV) Zusammensetzung: Saatwicke, Alexandrinerklee, Perserklee, Phacelia Aussaatstärke: 20 kg/ha, Saat bis Ende August Empfehlung: auf Grund des hohen Leguminosenanteils baut die Mischung Humus auf und senkt die Düngerkosten, gut geeignet in Rübenfruchtfolgen Terra Life Rigol (Deutsche Saatveredelung, DSV) Zusammensetzung: Bitterlupinen, Buchweizen, Schwarzhafer, Öllein, Serradella, Sonnenblumen, Alexandrinerklee, Phacelia Aussaatstärke: Empfehlung: 45 kg/ha, Saat bis Ende August Starke Wurzelbildung zur Stabilisierung des Bodengefüges Böden mit ph > 6,8 nicht geeignet, v. a. für Sandböden geeignet Terra Life N-Fixx (Deutsche Saatveredelung, DSV) Zusammensetzung: Erbsen, Alexandrinerklee, Perserklee, Serradella, Phacelia, Ramtillkraut, Buchweizen, Sonnenblumen, Sommerwicke Aussaatstärke: Empfehlung: 45 kg/ha, Saat bis Mitte August Schnelle Bodenbedeckung und Stickstofffixierung, gut geeignet nach GPS- und Wintergerstenanbau, hervorragend vor Raps Terra Life Biomax (Deutsche Saatveredelung, DSV) Zusammensetzung: Ölrettich, Buchweizen, Sonnenblume, Hafer, Phacelia, Alexandrinerklee, Gelbsenf Aussaatstärke: Empfehlung: 25 kg/ha, Saat im August schnellwachsende Mischung zur optimalen Verwertung und Konservierung von Nährstoffen aus der Gülle nicht in Rapsfruchtfolgen Stand Januar 2015
Zwischenfruchtanbau/Untersaaten, mit und ohne Mulchsaat-Verfahren
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