Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Landsberg für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Landsberg für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014"

Transkript

1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Landsberg für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom (Bek. des MI vom , MBL. LSA S. 360) bestimmt, dass die allgemeinen Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen gemäß 5 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung, am Sonntag, dem , in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr, stattfinden. Gemäß 7 Europawahlgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 394), hat die Bundesregierung am den Wahltag für die 8. Direktwahl zum Europäischen Parlament ebenso auf den festgelegt. Die maßgeblichen Wahlrechtsgrundlagen für die Wahl zum Stadtrat und Ortschaftsrat am für das Land Sachsen-Anhalt sind die Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) und das Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in den jeweils gültigen Fassungen. 1. Wahltermin zu der allgemeinen Neuwahl der kommunalen Vertretungen in der Stadt Landsberg (Stadtrat und Ortschaftsräte) Gemäß 6 Abs. 1 KWG LSA mache ich hiermit bekannt, dass die allgemeinen Neuwahlen zu den Vertretungen der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Kommunalwahlen), gemäß 5 Abs. 2 Satz 1 KWG LSA laut Beschluss der Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt vom (Bek. des MI vom , MBL. LSA S. 360), am stattfinden. Sonntag, den , in der Zeit von bis Uhr, Im Rahmen der Kommunalwahl 2014 werden in der Stadt Landsberg der Stadtrat und in den durch die Hauptsatzung bestimmten Ortschaften der Stadt Landsberg die Ortschaftsräte gewählt. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 2.1. Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Bildung von Wahlvorständen Am finden die Kommunalwahlen (Wahl zum Kreistag, Wahl zum Landrat,

2 Wahl zum Stadtrat und Wahlen zu den Ortschaftsräten) und die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Gemäß 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die im Wahlgebiet der Stadt Landsberg, d.h. die in allen angehörigen Ortschaften (Braschwitz, Hohenthurm, Landsberg, Niemberg, Oppin, Peißen, Queis, Reußen, Schwerz, Sietzsch, Spickendorf), vertretenen Parteien und Wählergruppen zu der am stattfindenden Kommunalwahl aufgefordert, dem Stadtwahlleiter innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens aber vier Wochen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für die nach 12 Abs. 1 KWG LSA zu bildenden Stadtwahlvorstände vorzuschlagen. Wahlvorstände werden für die voraussichtlichen Wahlbezirke gebildet. Die Anzahl der je Wahlvorstand zu berufenden Personen wird auf 8 Beisitzer festgelegt. Die Wahlvorstände betreuen insbesondere am Wahltag die Wahlhandlung von ca. 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und ermitteln nach der Wahl das Wahlergebnis der Kommunalwahlen und der Wahl zum Europäischen Parlament. Für diese Leistung bekommt jedes Mitglied als Aufwandsentschädigung (insgesamt 16,-Euro für Kommunalwahlen und 21,-Euro für Wahl zum Europäischen Parlament). Zudem erfolgt durch die Stadt Landsberg während der gesamten Wahlhandlung die Verpflegung der Wahlvorstände. 3. Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Bildung eines Wahlausschusses Gemäß 10 Abs. 1 KWG LSA in Verbindung mit 4 KWG LSA werden hiermit die im Wahlgebiet der Stadt Landsberg, einschließlich der angehörenden Ortschaften (Braschwitz, Hohenthurm, Landsberg, Niemberg, Oppin, Peißen, Queis, Reußen, Schwerz, Sietzsch, Spickendorf), vertretenen Parteien und Wählergruppen zu der am stattfindenden Kommunalwahl aufgefordert, dem Stadtwahlleiter, spätestens aber vier Wochen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für den nach 10 Abs. 1 KWG LSA zu bildenden Stadtwahlausschuss vorzuschlagen. Allgemeines Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig Beisitzer/in bzw. stellvertretende Beisitzer/in in den Stadtwahlvorständen bzw. dem Stadtwahlausschuss sein. Für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes, für das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt, den Ersatz des Aufwandes und des Verdienstausfalles wird auf die Bestimmungen des 13 Abs. 1 bis 3 des KWG LSA hingewiesen. Die Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer der Stadtwahlvorstände werden durch den Stadtwahlleiter nach dem im 6 Abs. 3 bis 5 der KWO LSA bestimmten Verfahren berufen. 4. Wahl des Stadtrates der Stadt Landsberg Gemäß 21 KWG LSA und 29 KWO LSA wird hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt hat am für die Stadt Landsberg Einwohner ermittelt ( 149 GO LSA). Demnach sind gemäß 36

3 Abs. 3 GO LSA in der Stadt Landsberg 28 (achtundzwanzig) ehrenamtliche Stadträte zu wählen. Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Landsberg, das aus den Ortschaften besteht. Aufgrund des 7 Abs. 1, KWG LSA hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom für das Wahlgebiet 2 (zwei) Wahlbereiche gebildet, die sich wie folgt abgrenzen: Wahlbereiche (Stand Einwohnerzahl vom ) Wahlbereich 1: 8109 bilden die Ortschaften Wahlbereich 2: 7111 bilden die Ortschaften Bageritz, Gollma, Gütz, Klepzig, Kockwitz, Landsberg, Lohnsdorf, Petersdorf, Queis, Reinsdorf, Reußen, Sietzsch, Spickendorf, Wiedersdorf, Zwebendorf Braschwitz, Dammendorf, Eismannsdorf, Hohenthurm, Kneipe, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz, Schwerz, Stichelsdorf, Zöberitz Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden ( 21 Abs. 1 KWG LSA). Entsprechende Erklärungen sind durch die Beteiligten bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder dem Einzelbewerber unterzeichnet sein. Die nachfolgend aufgeführten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber erfüllen die Voraussetzungen des 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 KWG LSA, sind also somit vom Erfordernis der Sammlung von Unterstützungsunterschriften befreit: Parteien: Christlich Demokratische Partei Deutschlands (CDU) DIE LINKE (DIE LINKE) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)) Wählergruppen: Freiwillige Feuerwehr Braschwitz Frauen für Braschwitz und Plößnitz Bürgerliste für Braschwitz und Plößnitz Bürger für Niemberg Wählerinitiative Bürger für Oppin und Maschwitz Vereinte Bürgerliste Bürger für Peißen Tischtennissportverein Schwerz/Schafstallpowerfrauen Freiwillige Feuerwehr Schwerz-Dammendorf

4 Wahlvorschlagsverbindung: Wahlvorschlagsverbindung Mündige Bürger Spickendorf FFW Spickendorf Wahlvorschlagsverbindung Janine Lobach, Detlef Müller, Torsten Römer Die Parteien, die gemäß 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens eine/n im Land Sachsen-Anhalt gewählte/n Abgeordnete/n vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum Freitag, dem , Uhr, ihre Beteiligung an der Wahl dem Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates der Stadt Landsberg sind bis zum Montag, dem , Uhr, bei dem Stadtwahlleiter unter folgender Adresse einzureichen: Stadt Landsberg Stadtwahlleiter Olaf Heinrich Köthener Straße Landsberg Ein Wahlvorschlag gilt nur für die Wahl in einem Wahlbereich ( 21 Abs. 3 KWG LSA), d. h. Parteien und Wählergruppen, die in beiden Wahlbereichen kandidieren wollen, müssen für jeden zutreffenden Wahlbereich einen gesonderten Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlberechtigter darf nur in jeweils einem Wahlvorschlag für die Stadtratswahl benannt werden. Eine Partei oder Wählergruppe darf in jedem Wahlbereich nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf bis zu 17 (siebzehn) Bewerber/innen enthalten ( 21 Abs. 4 KWG LSA). Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein, 24 Abs. 1 KWG LSA. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Der Wahlvorschlag muss nach 21 Abs. 6 KWG LSA enthalten: 1. Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung (Hauptwohnung) eines jeden Bewerbers; 2. Name der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird; er muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Land Sachsen- Anhalt führt; 3. Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird; aus ihm muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe des Wahlgebietes handelt; das Kennwort muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen und darf nicht den Namen von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes oder deren Kurzbezeichnung enthalten; 4. den Wahlbereich, für den der Wahlvorschlag eingereicht wird.

5 Die Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. Die Parteimitgliedschaft muss durch den jeweiligen Parteivorstand des Wahlgebietes, die Parteilosigkeit durch eigenhändige Erklärung des Bewerbers schriftlich bestätigt werden. Alle Bewerber müssen ihre Zustimmung zur Aufstellung schriftlich erklären. Ein Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht unter die Bestimmungen des 21 Abs. 10 KWG LSA fallen, muss von mindestens der nachfolgenden Anzahl von Wahlberechtigten des Wahlbereiches, für den der Wahlvorschlag eingereicht wird, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Wahlbereich 1: eingeholt in den Ortschaften Wahlbereich 2: eingeholt in den Ortschaften 70 Unterschriften Bageritz, Gollma, Gütz, Klepzig, Kockwitz, Landsberg, Lohnsdorf, Petersdorf, Queis, Reinsdorf, Reußen, Sietzsch, Spickendorf, Wiedersdorf, Zwebendorf 61 Unterschriften Braschwitz, Dammendorf, Eismannsdorf, Hohenthurm, Kneipe, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz, Schwerz, Stichelsdorf, Zöberitz Nach 21 Abs. 9 KWG LSA werden nur solche Unterstützungserklärungen anerkannt, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern, die vom Stadtwahlleiter der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, 1. Obergeschoss, Zimmer 10, Landsberg, auf Anforderung kostenfrei (während der Dienststunden) bereit gestellt werden, zu erbringen. Unbeschadet der Notwendigkeit der Beibringung der erforderlichen Anzahl der Unterstützungsunterschriften muss der Wahlvorschlag einer Partei von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständige Parteiorgan, der Wahlvorschlag einer Wählergruppe von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe oder von einer Vertrauensperson, der Einzelwahlvorschlag vom Einzelbewerber unterzeichnet sein. Der Vertretungsberechtigte einer Wählergruppe hat dem Stadtwahlleiter die Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Gemäß 26 Abs. 1 KWG LSA können eingereichte Wahlvorschläge bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert oder zurückgezogen werden. Im Übrigen wird hinsichtlich der Einreichung der Wahlvorschläge auf die 21 bis 26 KWG LSA und auf die 29 bis 33 KWO LSA verwiesen. Alle weiteren amtlichen Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen werden vom Stadtwahlleiter zur Verfügung gestellt. 5. Wahl der Ortschaftsräte Ortschaftsräte sind in den, durch 10 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Landsberg, in der Fassung vom , festgelegte elf Ortschaften zu wählen:

6 1. Braschwitz mit den Ortsteilen Braschwitz, Plößnitz 2. Hohenthurm mit dem Ortsteil Hohenthurm 3. Landsberg mit den Ortsteilen Gollma, Gütz, Landsberg, Reinsdorf 4. Niemberg mit den Ortsteil Eismannsdorf, Niemberg 5. Oppin mit den Ortsteilen Maschwitz, Oppin 6. Peißen mit den Ortsteilen Peißen, Stichelsdorf, Zöberitz 7. Queis mit den Ortsteilen Klepzig, Kockwitz, Wiedersdorf, Queis 8. Reußen mit den Ortsteilen Reußen, Zwebendorf 9. Schwerz mit den Ortsteilen Dammendorf, Kneipe, Schwerz 10.Sietzsch mit den Ortsteilen Bageritz, Lohnsdorf, Sietzsch 11.Spickendorf mit den Ortsteilen Petersdorf, Spickendorf Wahlgebiet für die Wahl der Ortschaftsräte ist die jeweilige Ortschaft. Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach den für die Wahl der Stadträte geltenden Vorschriften gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind die in der Ortschaft wohnenden Bürger. Nach 10 Absatz 2a der Hauptsatzung der Stadt Landsberg ist in den Ortschaften die nachfolgende Anzahl von Mitgliedern der Ortschaftsräte zu wählen: Ortschaft Anzahl der Mitglieder Ortschaftsrat 1. Braschwitz 9 2. Hohenthurm 9 3. Landsberg 9 4. Niemberg 9 5. Oppin 9 6. Peißen 9 7. Queis 9 8. Reußen 9 9. Schwerz Sietzsch Spickendorf 9 Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsräte können von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Die eingereichten Wahlvorschläge können für das Wahlgebiet miteinander verbunden werden ( 21 Abs. 1 KWG LSA). Entsprechende Erklärungen sind durch die Beteiligten bis zum Ablauf der Frist zu Einreichung der Wahlvorschläge dem Stadtwahlleiter gegenüber schriftlich und übereinstimmend abzugeben. Sie müssen von den für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorganen, den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen oder dem Einzelbewerber unterzeichnet sein. Die nachfolgend aufgeführten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern erfüllen die Voraussetzungen des 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 KWG LSA, sind also somit vom Erfordernis der Sammlung von Unterstützungsunterschriften befreit:

7 Parteien: Christlich Demokratische Partei Deutschlands (CDU) DIE LINKE (DIE LINKE) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)) Wählergruppen: Freiwillige Feuerwehr Braschwitz Frauen für Braschwitz und Plößnitz Bürgerliste für Braschwitz und Plößnitz Bürger für Niemberg Wählerinitiative Bürger für Oppin und Maschwitz Vereinte Bürgerliste Bürger für Peißen Tischtennissportverein Schwerz/Schafstallpowerfrauen Freiwillige Feuerwehr Schwerz-Dammendorf Einzelbewerber: Einzelbewerber Dana Weinhage Einzelbewerber Lutz Stieger Einzelbewerber Lothar Arzt Einzelbewerber Frank Meinhardt Einzelbewerber Hugo Sitte Einzelbewerber Sascha Heier Einzelbewerberin Ilka Zabel Einzelbewerber Uwe Kamm Einzelbewerberin Renate Roßberg Einzelbewerber Friedrich, Otto Einzelbewerberin Dr. Holz, Marianne Einzelbewerber Volker Rapsilber Einzelbewerber Sebastian Zutz Einzelbewerber Steffen Sauer Einzelbewerber Uwe Bunge für Ortschaft Braschwitz für die Ortschaft Hohenthurm für die Ortschaft Hohenthurm für die Ortschaft Niemberg für die Ortschaft Oppin für die Ortschaft Oppin für die Ortschaft Oppin für die Ortschaft Oppin für die Ortschaft Peißen für die Ortschaft Reußen für die Ortschaft Reußen für Ortschaft Schwerz für Ortschaft Schwerz für Ortschaft Schwerz für Ortschaft Schwerz Die Parteien, die gemäß 22 Abs. 1 KWG LSA am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens eine/n im Land Sachsen-Anhalt gewählte/n Abgeordnete/n vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum Freitag, den , Uhr, ihre Beteiligung an der Wahl dem Landeswahlleiter angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsräte sind bis zum Montag, den , Uhr, bei dem Stadtwahlleiter unter folgender Adresse einzureichen: bei dem Stadtwahlleiter unter folgender Adresse einzureichen: Stadt Landsberg Stadtwahlleiter Olaf Heinrich Köthener Straße Landsberg

8 Ein Wahlberechtigter darf nur in jeweils einem Wahlvorschlag für eine Ortschaftsratswahl benannt werden. Ein Wahlvorschlag gilt nur für die Wahl in einer Ortschaft ( 21 Abs. 3 KWG LSA), d.h. Parteien und Wählergruppen, die in mehreren oder allen Ortschaften kandidieren wollen, müssen für jede zutreffende Ortschaft einen gesonderten Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerber enthalten ( 21 Abs. 4 KWG LSA). Die Höchstzahl der zu benennenden Bewerber liegt um fünf höher als die Anzahl der zu wählenden Vertreter: Ortschaft Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag 1. Braschwitz Hohenthurm Landsberg Niemberg Oppin Peißen Queis Reußen Schwerz Sietzsch Spickendorf 14 Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein ( 21 Abs. 4 KWG LSA). Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Der Wahlvorschlag muss nach 21 Abs. 6 KWG LSA enthalten: 1. Familiennamen, Vornamen, Beruf, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung (Hauptwohnung) eines jeden Bewerbers; 2. Name der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird; er muss mit dem Namen übereinstimmen, den die Partei im Land führt; 3. Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird; aus ihm muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe des Wahlgebietes handelt; das Kennwort muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen und darf nicht den Namen von Parteien im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes oder deren Kurzbezeichnung enthalten; 4. die Ortschaft, für die der Wahlvorschlag eingereicht wird. Die Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglied dieser Partei oder parteilos sein. Die Parteimitgliedschaft muss durch den jeweiligen Parteivorstand des Wahlgebietes, die Parteilosigkeit durch eigenhändige Erklärung des Bewerbers schriftlich bestätigt werden. Alle Bewerber müssen ihre Zustimmung zur Aufstellung schriftlich erklären.

9 Ein Wahlvorschlag von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht unter die Bestimmungen des 21 Abs. 10 KWG LSA fallen, muss von mindestens der nachfolgenden Anzahl von Wahlberechtigten der jeweiligen Ortschaft, für die der Wahlvorschlag eingereicht wird, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Ortschaft Erforderliche Anzahl Unterstützungs- Unterschriften 1. Braschwitz 9 2. Hohenthurm Landsberg Niemberg Oppin Peißen 8 7. Queis Reußen 8 9. Schwerz Sietzsch Spickendorf 4 Nach 21 Abs. 9 KWG LSA werden nur solche Unterstützungserklärungen anerkannt, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern, die vom Stadtwahlleiter, Köthener Straße 2, 1. Obergeschoss, Zimmer 10, Landsberg, auf Anforderung kostenfrei bereit gestellt werden (während der Dienststunden), zu erbringen. Unbeschadet der Notwendigkeit der Beibringung der erforderlichen Anzahl der Unterstützungsunterschriften, muss der Wahlvorschlag einer Partei von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständige Parteiorgan, der Wahlvorschlag einer Wählergruppe von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe oder von einer Vertrauensperson, der Einzelwahlvorschlag vom Einzelbewerber unterzeichnet sein. Der Vertretungsberechtigte einer Wählergruppe hat dem Stadtwahlleiter die Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Gemäß 26 Abs. 1 KWG LSA können eingereichte Wahlvorschläge bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert oder zurückgezogen werden. Im Übrigen wird hinsichtlich der Einreichung der Wahlvorschläge auf die 21 bis 26 KWG LSA und auf die 29 bis 33 KWO LSA verwiesen. Alle weiteren amtlichen Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen werden vom Stadtwahlleiter der Stadt Landsberg zur Verfügung gestellt. Olaf Heinrich Stadtwahlleiter

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Gemäß 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35),

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018 für Amtsblatt OPR 19.01.2018 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)

Mehr

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Kreises Düren im Jahr 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt. Bekanntmachung des Wahltags der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Mehr

Wahlvorschlag. abgekürzt: für die Wahl zum. der / des. Gemäß Beschluss der. - Versammlung. werden als Bewerberinnen und Bewerber benannt:

Wahlvorschlag. abgekürzt: für die Wahl zum. der / des. Gemäß Beschluss der. - Versammlung. werden als Bewerberinnen und Bewerber benannt: Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder soweit es sich nicht um Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats handelt,

Mehr

Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster

Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster Die Wahlleiterin der Stadt Falkenberg/Elster Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Falkenberg/Elster am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt;

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des 17. Deutschen Bundestags im Wahlkreis 188 Bergstraße am 27. September 2009 Der Bundespräsident

Mehr

Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters

Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters Stadt Lauchhammer Die Wahlleiterin Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Kreisstadt Heppenheim Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim am 12. März 2017 Wahltermin und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Mehr

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017

Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017 Stadt Finsterwalde Der Wahlleiter Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Finsterwalde am 24. September 2017 (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form benutzt; alle personenbezogenen

Mehr

II. Was Kandidaten wissen sollten

II. Was Kandidaten wissen sollten II. Was Kandidaten wissen sollten 1. Wie kann man kandidieren: allein oder gemeinsam? Ein Kandidat kann als Einzelbewerber oder auf dem Wahlvorschlag einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21

Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21 Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 12 04.04.2017 1. 29.03.2017 Öffentliche Bekanntmachung Zulassung der Kandidaten für die Landtagswahl im Wahlkreis 21 2. 29.03.2017 Zulassung

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September

Mehr

Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises

Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Rhein-Erft-Kreis Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung des Rhein-Erft- Kreises und für die Wahl des Landrates des Rhein-Erft-Kreises

Mehr

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April 2016 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 18.12.2015 Gemäß 83 in Verbindung mit 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung

Mehr

B. Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Köln

B. Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Köln Kommunalwahl 2009 Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 30.08.2009 in Köln A. Ausgangslage Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 18.

Mehr

Landeswahlleiterin. Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung. Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/ v

Landeswahlleiterin. Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung. Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/ v Landeswahlleiterin Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/35.09.04 - v. 6.7.2009 I. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl nach Landeslisten

Mehr

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen. Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl in den Wahlkreisen 11 (Düren I) und 12 (Düren II - Euskirchen II) am 14. Mai 2017

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung

Mehr

Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten.

Der Wahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Schwelm für die im Jahr 2009 stattfindenden allgemeinen

Mehr

Was Kandidaten wissen sollten

Was Kandidaten wissen sollten Was Kandidaten wissen sollten 1. Wie kann man kandidieren Ein Kandidat kann als Einzelbewerber oder auf dem Wahlvorschlag einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung oder einer Wählergruppe

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g. hier somit am 07. April 2014, Uhr (Ausschlussfrist),

B e k a n n t m a c h u n g. hier somit am 07. April 2014, Uhr (Ausschlussfrist), B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Warendorf am 25. Mai 2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung KWahlO vom 31. August 1993

Mehr

I. Wahltermin sowie die Wahlzeit

I. Wahltermin sowie die Wahlzeit Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Königs Wusterhausen für die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Königs Wusterhausen am 24. September 2017 Gemäß 64 Abs. 3 des

Mehr

I. Wahlvorschlagsrecht

I. Wahlvorschlagsrecht Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Abgeordneten des 8. Europäischen Parlaments am 25. Mai 2014 in Baden-Württemberg Vom 13. Januar 2014, Az.:

Mehr

Sonderausgabe. zur Wahl des Verbandsgemeinderates und zum/zur Verbandsgemeindebürgermeister/in. Verbandsgemeinde Unstruttal. sowie

Sonderausgabe. zur Wahl des Verbandsgemeinderates und zum/zur Verbandsgemeindebürgermeister/in. Verbandsgemeinde Unstruttal. sowie Sonderausgabe 24. Juli 2009 Sonderausgabe 1 Sonderausgabe zur Wahl des Verbandsgemeinderates und zum/zur Verbandsgemeindebürgermeister/in der zukünftigen Verbandsgemeinde Unstruttal sowie über den Sitzübergang

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl im Wahlkreis 8 Segeberg Stormarn-Mitte Die Wahl zum 19.

Mehr

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014 Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Das Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I Zur Veröffentlichung im Amtsblatt Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 im Wahlkreis 100 Paderborn I Gemäß 22 der Landeswahlordnung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt.

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Vom 8. Februar 2017, Az.: 2-1054.-17/45 Der Bundespräsident hat

Mehr

46. Jahrgang 15. Januar 2014 Nummer 2. Cellitinnenstraße ( ) Öffentliche Bekanntmachung

46. Jahrgang 15. Januar 2014 Nummer 2. Cellitinnenstraße ( ) Öffentliche Bekanntmachung AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 46. Jahrgang 15. Januar 2014 Nummer 2 Inhalt Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe - Terminal for Kids ggmbh Benennung von Verkehrsflächen - Stadtbezirk

Mehr

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13.

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Vom 30. März 2015, Az.: 2-1055.-16/8 Die Wahl ist nach den

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Stadt Hemer Hademareplatz 44 58675 Hemer Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Hemer

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl 2017 Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 22. Juli 2016 - IV 3112-115.31 - LW 17-9 - Nach dem Beschluss der Landesregierung vom

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster LfdNr./Jahr 1-6 Veröffentlichungsdatum: 27.03.2013 Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192 Seite 1 von 7 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom 24.3.2016 Seite 173 bis 192 Landeswahlleiter III. Landtagswahl am 14. Mai 2017 Wahlbekanntmachung Bekanntmachung des Landeswahlleiters

Mehr

Ausgabe 1, Jahrgang 2004, vom

Ausgabe 1, Jahrgang 2004, vom Ausgabe 1, Jahrgang 2004, vom 22.01.2004 Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliche Bekanntmachung des Bäderbetriebes der Stadt Rees; hier: Jahresabschluss zum 31. 12. 2001... 1 2. Haushaltssatzung der Stadt Rees

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung für die Kreiswahl im Kreis Ostholstein am 06. Mai 2018 I. Aufgrund des 22 der Gemeinde-

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach 1 Wahlgebiet Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Wahlgebiet kann in Stimmbezirke eingeteilt werden. 2 Wahlorgane

Mehr

Wahlvorschläge Gemeinderatswahl

Wahlvorschläge Gemeinderatswahl Wahlvorschläge Gemeinderatswahl Die folgende Darstellung muss sich auf die wesentlichen Grundsätze für die Aufstellung von Wahlvorschlägen beschränken. Das ganze Verfahren ist sehr komplex. Je nach Konstellation

Mehr

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag -

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - - Wahl zum 19. Deutschen Bundestag - Hinweise zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 217 München - Nord 218 München - Ost 219 München - Süd 220 München - West/Mitte Für die Durchführung

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen 1 Allgemeine Bestimmungen 1.Die 11 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Göttingen werden in allgemeiner, unmittelbarer,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 291 Ulm über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags am 7. Juni Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die regelmäßige Wahl des Kreistags statt.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags am 7. Juni Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die regelmäßige Wahl des Kreistags statt. Landkreis Reutlingen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Kreistags am 7. Juni 2009 1. Am Sonntag, den 7. Juni 2009, findet die regelmäßige Wahl des Kreistags statt. Dabei sind im Landkreis insgesamt

Mehr

18. Landtagswahl und 16. Bezirkswahlen in Bayern Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Stand: )

18. Landtagswahl und 16. Bezirkswahlen in Bayern Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Stand: ) 18. Landtagswahl und 16. Bezirkswahlen in Bayern 2018 Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Stand: 12.07.2017) Für die Durchführung der Landtagswahl und der Bezirkswahlen sind insbesondere folgende

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters Amtliche Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters 1. In der Stadt Schmalkalden wird am 15.April 2018 ein hauptamtlicher

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel

Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel 18. Jahrgang Brandenburg an der Havel, 27. Juni 2008 Nr. 11 Inhalt Seite Amtlicher Teil Wahl der Stadtverordnetenversammlung der kreisfreien Stadt Brandenburg

Mehr

Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen Merkblatt für Parteien

Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen Merkblatt für Parteien Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2014 Merkblatt für Parteien Inhalt 1. Begriff der Partei... 3 2. Bewerberaufstellung für die Gemeinderats-/Ortschaftsratswahl

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Wahl des 19. Deutschen Bundestages am Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 62 vom

Wahl des 19. Deutschen Bundestages am Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 62 vom Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24.09.2017 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 62 vom 14.03.2017 Am 24.09.2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Von den grundsätzlich 598

Mehr

Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 11. September 2016 in der Stadt Einbeck

Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 11. September 2016 in der Stadt Einbeck Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 11. September 2016 in der Stadt Einbeck Am 11. September 2016 sind in der Stadt Einbeck der Rat der Stadt

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha Es werden alle Parteien, Wählergruppen sowie

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland Barnim II) Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom

Mehr

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO). Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 220b). 3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag

Mehr

Aufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2009

Aufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2009 Aufstellung von Bewerbern und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen 2009 Merkblatt für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen Inhalt 1. Begriff der nicht mitgliedschaftlich

Mehr

Kommunalwahl am 06. März 2016

Kommunalwahl am 06. März 2016 Kommunalwahl am 06. März 2016 Die Hessische Landesregierung hat Sonntag, den 06. März 2016 als Wahltag für die Kommunalwahlen in Hessen festgelegt. Unter den allgemeinen Kommunalwahlen versteht man die

Mehr

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen:

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten folgende rechtliche Regelungen: Der Landeswahlleiter für Hessen Der Landeswahlleiter für Hessen Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: II 12-01k04.29-05 Dst. Nr. 0005 Bearbeiter/in Frau van der Sluijs Veer-Brünnig Durchwahl

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) B. Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Boilstädt, Siebleben, Sundhausen

Mehr

Direktwahl Bürgermeisterin / Bürgermeister

Direktwahl Bürgermeisterin / Bürgermeister Stadt Neu-Isenburg Direktwahl Bürgermeisterin / Bürgermeister Informationsbroschüre für Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen/Kandidaten in Neu-Isenburg Ausgabe 09/2009 2 Inhalt Vorwort 2 Wahltermin

Mehr

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.09.2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis 10 Herzogtum Lauenburg Stormarn-Süd Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der

Mehr

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017

Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom 8. Februar 2017 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Wahlkreis 59 (Märkisch-Oderland Barnim II) Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin vom

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße des Landkreises Jahrgang Nummer Datum 2014 28 13.08.2014 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Beirates für Migration

Mehr

H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003

H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003 H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag 2003 Für die Landtagswahl in Niedersachsen können sowohl Kreis- als auch Landeswahlvorschläge

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis Groß-Gerau

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis Groß-Gerau Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 184 - Groß-Gerau Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1. Aufforderung

Mehr

Wahl-Rundschreiben Nr. 1/2010

Wahl-Rundschreiben Nr. 1/2010 Landeswahlausschuss für die Wahl der Vertreterversammlung der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ Geschäftsstelle: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Isaac-Fulda-Allee 14-16 Tel.: 06131/326-119

Mehr

Eine Partei kann in jedem Land nur eine Landesliste einreichen ( 18 Abs. 5 BWG).

Eine Partei kann in jedem Land nur eine Landesliste einreichen ( 18 Abs. 5 BWG). DER LANDESWAHLLEITER FÜR HESSEN Bundestagswahl am 24. September 2017; Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten 1. Gemäß 32 der Bundeswahlordnung BWO in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April

Mehr

BÜRGERMEISTERDIREKTWAHL 2017 IN WOLFHAGEN

BÜRGERMEISTERDIREKTWAHL 2017 IN WOLFHAGEN BÜRGERMEISTERDIREKTWAHL 2017 IN WOLFHAGEN Informationen für Wahlvorschlagsträger Hinweise für Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 I. Gesetzliche Grundlagen... 4 II.

Mehr

L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294.

L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294. L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004

Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 2020.13 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 Fundstelle: GVBl. LSA 2004, S. 92 Änderungen 1. 28, 46, 52 und 61 geändert durch

Mehr

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen Der Bundeswahlleiter 18. Juli 2012 W/39910010-WB1000 Änderung wahlrechtlicher Bestimmungen durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1478) und das Gesetz zur Verbesserung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Die Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 187 Odenwald Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 187 Odenwald 1.

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: 36/2012 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur

Mehr

Gemeindewahlleiter Hauptstraße 85

Gemeindewahlleiter Hauptstraße 85 Gemeindewahlleiter Hauptstraße 85 Jürgen Wild 98617 Ritschenhausen Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters am 05.06.2016 1. In der

Mehr

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems Anlage 1 Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleiterin Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems 2 Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Die Stadt im Internet:

Die Stadt im Internet: 14. Jahrgang Mittenwalde, den 16. März 2016 Nummer 3 Woche 11 Die Stadt im Internet: www.mittenwalde.de 2 16. März 2016 Nr. 3 Woche 11 AMTSBLATT für die Stadt Mittenwalde AMTLICHER TEIL Inhaltsverzeichnis

Mehr

Informationen zur Landtagswahl 2013

Informationen zur Landtagswahl 2013 Niedersächsische Landeswahlleiterin Informationen zur Landtagswahl 2013 Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen H i n w e i s e zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

Mehr

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Nr. Anzahl Blätter 1 Mitteilung an die Mitglieder des Wahlvorstandes über ihre Bestellung.. 1 2 Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlvorstandes

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

Bekanntmachung des Landeswahlleiters

Bekanntmachung des Landeswahlleiters Bekanntmachung des Landeswahlleiters Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016 Aufforderung zur Einreichung von Landes- und Bezirkslisten Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,

Mehr

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren

Mehr

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

AMTSBLATT. Amt Altdöbern AMTSBLATT für das Amt Altdöbern Jahrgang 22 Altdöbern, den 31. Januar 2014 2 2 Amtsblatt Altdöbern Nr. 2/2014 A M T L I C H E R T E I L HERAUSGEBER: Amt Altdöbern Marktstr. 1 03229 Altdöbern Verantwortlich

Mehr

Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2011

Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2011 Niedersächsischer Landeswahlleiter Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2011 Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...

Mehr