SIKON Sicherheitskonferenz Brandschutzvorschriften 2015 Die wichtigsten Neuerungen. Einführung
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- Samuel Heintze
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1 SIKON Sicherheitskonferenz Brandschutzvorschriften 2015 Die wichtigsten Neuerungen Einführung Thomas Wohlrab, Chemiker HTL Kantonaler Brandschutzexperte VKF Leiter Feuerpolizei Basel-Stadt VKF 1
2 Ausgangslage IOTH Im Auftrag des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) wurden die Brandschutzvorschriften (BSV) von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) überarbeitet. Anlässlich der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren- Konferenz BPUK vom 20. September 2014 wurden die neuen Vorschriften von den Kantonen genehmigt und vom IOTH auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt VKF 2
3 Ausgangslage Zielvorgaben Das bestehende Sicherheitsniveau bezüglich Personenschutz ist gesellschaftlich akzeptiert und unverändert zu belassen (ca. 3.5 Brandtote / Mio. Einwohner und Jahr) Beim Sachwertschutz soll eine sorgfältige Abwägung durchgeführt werden, um die volkswirtschaftlichen Kosten im Rahmen der gesellschaftlichen Akzeptanz zu senken VKF 3
4 Ausgangslage Beim Sachwertschutz ist eine sorgfältige wirtschaftliche Optimierung der Brandschutzanforderungen zwischen volkswirtschaftlichen Kosten und gesellschaftlicher Akzeptanz anzustreben. Die Ergebnisse aus dem ETH-Forschungsprojekt Wirtschaftliche Optimierung im vorbeugenden Brandschutz bilden die entsprechende Grundlage. IBK Bericht Nr. 338, Juli VKF 4
5 Ausgangslage Die Ergebnisse aus dem ETH-Forschungsprojekt "Wirtschaftliche Optimierung im vorbeugenden Brandschutz" sind als Grundlage zu berücksichtigen. das heutige Sicherheitsniveau bezüglich Personenschutz ist gesellschaftlich akzeptiert und wird somit unverändert belassen 88% der Brandopfer kommen in Wohngebäuden (inkl. landwirtschaftliche Wohngebäude und öffentliche Wohnheime) zu Tode bei 45% dieser Brandopfer ist Fahrlässigkeit die Brandursache VKF 5
6 VKF Brandschutzvorschriften VKF 6
7 VKF Brandschutzvorschriften VKF 7
8 VKF Brandschutzvorschriften VKF 8
9 VKF Brandschutzvorschriften VKF 9
10 Art. 10 Standardkonzepte In Standardkonzepten der Brandschutzvorschriften werden die Schutzziele mit vorgeschriebenen Massnahmen erreicht. a Bauliches Konzept b Löschanlagenkonzept VKF 10
11 Art. 12 Nachweisverfahren 1 Die Anwendung von Nachweisverfahren im Brandschutz... ist bei der Erfüllung der Schutzziele der Brandschutznorm und bei einer ganzheitlichen Betrachtungsweise zulässig. 2 Die Brandschutzbehörde prüft die brandschutzrelevanten Konzepte auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität VKF 11
12 Brandschutzvorschriften Schutzziele, Rahmenbedingungen, Grundlagen Standardkonzepte Detailliert vorgeschriebene Brandschutzmassnahmen in den Brandschutzvorschriften Bauliches Konzept (Artikel 10) Löschanlagenkonzept Objektbezogenes Konzept Rahmenbedingungen in den Brandschutzvorschriften Ausnahme (Artikel 11) B B O B O T O T T Brandsicheres Gebäude VKF 12
13 Art. 13 Definitionen Nutzungen VKF 13
14 VKF 14
15 Gebäudegeometrie VKF 15
16 VKF 16
17 Beispiele für Gebäude in den verschiedenen Höhenkategorien Geringer Höhe bis 11 m Gesamthöhe i.d.r. 1-3 Geschosse Mittlerer Höhe bis 30 m Gesamthöhe i.d.r. 4-8 Geschosse Hochhäuser mehr als 30 m Gesamthöhe i.d.r. 9 und mehr Geschosse VKF 17
18 Messweise der Gebäudehöhe und Hochhausgrenze 25m 25m 22m Neu 30m 22m Neu 30m FW FW VKF 18
19 Beispiel für ein Gebäude mit geringen Abmessungen Büro- und Verkaufsgebäude VKF 19
20 Beispiele für Nebenbauten VKF 20
21 Art. 14 Inverkehrbringen und Anwenden VKF 21
22 Art. 17 Qualitätssicherungspflicht Art. 18 Dokumentationspflicht VKF 22
23 Art. 35 Flucht- und Rettungswege 1 Als Fluchtweg gilt der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, um von einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen an einen sicheren Ort ins Freie oder an einen sicheren Ort im Gebäude zu gelangen. 2 Als Rettungsweg gilt der kürzeste Weg, der der Feuerwehr und den Rettungskräften als Einsatzweg zu einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen dient. Fluchtwege können als Rettungswege dienen. 3 Befindet sich zwischen dem horizontalen und dem vertikalen Flucht- und Rettungsweg kein Brandschutzabschluss, gelten im horizontalen Flucht- und Rettungsweg die gleichen Anforderungen, wie für vertikale Flucht- und Rettungswege VKF 23
24 Horizontaler Fluchtweg mit einem Ausgang an einen sicheren Ort im Freien oder in einen vertikalen Fluchtweg. Fluchtweglänge in der Nutzungseinheit Horizontaler Fluchtweg mit zwei Ausgängen an einen sicheren Ort im Freien oder in einen vertikalen Fluchtweg VKF 24
25 Die BSR Flucht- und Rettungswege regelt die Anforderungen an das Fluchtwegsystem hinsichtlich der Anzahl, Länge, Breite und Ausführung der Fluchtwege und Ausgänge Die Materialisierung der Oberflächen (Boden, Wand, Decke) der Flucht- und Rettungswege in Bezug auf die Brennbarkeit von Baustoffen wird in der BSR Verwendung von Baustoffen geregelt Der Feuerwiderstand von Bauteilen in Flucht- und Rettungswegen wird in der BSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte geregelt VKF 25
26 Art. 42 Löschanlagenkonzept Art. 43 Erstellung und Betriebsbereitschaft VKF 26
27 Art. 45 Alarmierungs- und Einsatzkonzepte Art. 56 Sicherheitsbeauftragte VKF 27
28 Art. 57 Brandschutzkonzepte Art. 60 Überwachung und Kontrollen VKF 28
29 Richtlinie Begriffe und Definitionen Begriffe die in den Brandschutzvorschriften verwendet werden - aus brandschutztechnischer Sicht definiert VKF 29
30 Richtlinie Baustoffe und Bauteile Baustoffe Als Baustoffe gelten alle für die Herstellung von Bauten, Anlagen und Bauteilen sowie für den Ausbau verwendeten Materialien, an deren Brandverhalten Anforderungen gestellt werden. z.b. Holz, PVC, Beton, Stahl, Glaswolle, Polyethylen Bauteile Als Bauteile gelten alle Teile eines Bauwerks, an deren Feuerwiderstand Anforderungen gestellt werden. alle Teile eines Bauwerkes wie z.b. Tragwerk, Decken, Wände, Türen, Klappen VKF 30
31 Richtlinie Baustoffe und Bauteile Begriffe für die Anwendung von Baustoffen Einteilung der Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens in Brandverhaltensgruppen (RF... reaction au feu) RF1... kein Brandbeitrag RF2... geringer Brandbeitrag RF3... zulässiger Brandbeitrag RF4... unzulässiger Brandbeitrag Baustoffe mit kritischem Verhalten (cr... comportement critique) sind Baustoffe, welche im Brandfall Rauch entwickeln, brennend abtropfen / abfallen, korrosive wirken Reaktion VKF 31
32 Richtlinie Baustoffe und Bauteile VKF 32
33 Richtlinie Baustoffe und Bauteile VKF 33
34 Richtlinie Baustoffe und Bauteile Bauteilklassierung nach EN R... Tragfähigkeit E... Raumabschluss I... Begrenzung des Wärmedurchganges (Isolation) Feuerwiderstand in Minuten: 30, 60, 120, 180, VKF 34
35 Richtlinie Baustoffe und Bauteile Wo findet man die entsprechenden Informationen: in der VKF Anerkennung in einem VKF anerkannten Stand der Technik-Papier in konstruktiven Vorgaben in den Brandschutzrichtlinien in der Liste "Allgemein anerkannte Bauprodukte" VKF 35
36 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Brandabschnitt Brandabschnitte sind Bereiche von Bauten und Anlagen, die durch brandabschnittsbildende Bauteile wie Brandmauern, Wände und Decken, Brandschutzabschlüsse und Abschottungen voneinander getrennt sind. Sie müssen den Durchgang von Feuer, Wärme und Rauch begrenzen. Nutzungseinheit Die Nutzungseinheit ist der Zusammenschluss von einzelnen Räumen mit vergleichbarer oder zusammengehörender Nutzung (z. B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Hotelsuiten). Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein VKF 36
37 copyright Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Wohlrab VKF 37
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