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1 Business Breakfast Portfolio Management unter KESt Neu Wie sage ich es meinen Kunden!" April 2012

2 Agenda Die neue Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Überblick ( Vermögenszuwachssteuer ) Was wird besteuert? Veräußerungsgewinn, Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten, Werbungskosten Verlustverrechnung im Privatvermögen Die Besteuerung von Kapitalanlagen 2

3 Besteuerung von Kapitalerträgen Die neue Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Überblick 3

4 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Altes vs. Neues System Alte Rechtslage Neue Rechtslage Frucht Dividenden Zinsen Sonstige Erträge aus der Überlassung von Kapital Stamm Realisierte Gewinne aus Wertpapierverkäufen Derivate 25 % KESt oder 25 % Sondersteuersatz 30 EStG Spekulationsgeschäft 31 EStG Veräußerung von Beteiligungen Wegfall der Trennung zwischen Frucht und Stamm Dividenden Zinsen Sonstige Erträge aus der Überlassung von Kapital Realisierte Gewinne aus Wertpapierverkäufen Derivate 25 % KESt oder 25 % Sondersteuersatz auf Frucht und Stamm unabhängig von der Behaltedauer Das neue Besteuerungsregime gilt für Einkünfte von natürlichen Personen im Privatvermögen und im Betriebsvermögen Für Produkte mit Bestandsschutz gilt das alte System parallel weiter. 4

5 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Allgemeiner Überblick Wegfall der Trennung zwischen Frucht und Stamm Erfassung laufender Kapitalerträge UND Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen 25 %iger KESt-Abzug auch auf Veräußerungsgewinne, unabhängig von Behaltedauer und Beteiligungsausmaß Abschaffung der Spekulationsfrist für Wertpapiere und Derivate Abschaffung des KESt-Gutschriftensystems aufgrund der Erfassung der Stückzinsen als Anschaffungskosten 2 Systeme parallel Trennung in Altbestand und Neubestand nötig Übergangsregeln komplex 5

6 Zeitlicher Anwendungsbereich Übergangsregelungen Anteile an Körperschaften (ohne 31 EStG) und Investmentfonds 6

7 Zeitlicher Anwendungsbereich Übergangsregelungen Forderungswertpapiere und (verbriefte) Derivate 7

8 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Übersicht über die Besteuerungswirkung - Privat 8

9 KESt-Abzug und Endbesteuerung vs. Veranlagung Zusammenfassender Überblick ab Kein KESt-Abzug und Besteuerung zum Sondersatz (25 %) Spekulationsverfangene Anleihen (Neubestand zwischen und ) Fremdwährungskonten Zinsen unterliegen dem KESt- Abzug, Kursgewinne nicht und sind in Veranlagung zu nehmen 9

10 KESt-Abzug und Endbesteuerung vs. Veranlagung Zusammenfassender Überblick ab Kein KESt-Abzug und Besteuerung zum Tarif (bis zu 50 %) Private Placement Anleihen, Zertifikate und Immobilienfonds Einkünfte aus einer echten stillen Beteiligung Privatdarlehen Bestimmte Altemissionen (wenn keine Optionserklärung) Unverbriefte Derivate 10

11 KESt-Abzug und Endbesteuerung vs. Veranlagung Zusammenfassender Überblick ab KESt-Abzug und Korrektur im Rahmen der Veranlagung Substanzgewinne aus vor dem abgeschlossenen Tilgungspläne (auf Antrag) Pauschalbewertung isd 124b Z 185 lit a oder Ersatzanschaffungskosten isd 93 Abs 4 EStG (Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten) Buchungsfehlern bzw. verzögerungen über den Stichtag Verlustausgleich zwischen zwei Depots bei verschiedenen Banken 11

12 KESt-Abzug und Endbesteuerung vs. Veranlagung Zusammenfassender Überblick Echte Spekulationsgeschäfte Sonstige Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Spekulationsfrist (Edelmetalle (physisch), Antiquitäten, etc.) Altbestände von Wertpapieren (auslaufend) vor Ablauf der Spekulationsfrist Spekulationsverfangene Anleihen im Übergangszeitraum (Kauf und Verkauf im Zeitraum bis ) Aktien und Fonds ( bis ) Spekulationsverfangene Anleihen im Übergangszeitraum (Kauf im Zeitraum bis , Verkauf ab : 25 % besonderer Steuersatz) Kein KESt-Abzug - Steuerfrei Sonstige Wirtschaftsgüter nach Ablauf der Spekulationsfrist (Gold, Antiquitäten, etc.) Altbestände von Wertpapieren außerhalb der Spekulationsfrist Liegenschaften, wenn sie die letzten 2 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz bzw. innerhalb der letzten 10 Jahre mind. 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben (Sparpaket) Gewinnanteile aus (auch fondsgeb) Lebensversicherungen 12

13 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Stückzinsen Kauf um 105,9 Kauf um 105,8 Veräußerungspreis 105,8 Anschaffungskosten 105,9 Veräußerungsverlust 0,1 13

14 Besteuerung von Kapitalerträgen Was wird besteuert? 14

15 Grundsätze Veräußerungsgewinn, Veräußerungstatbestände Gleitendes Durchschnittspreisverfahren Werbungskosten Anschaffungskostenkategorien 15

16 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Veräußerungsgewinn, Veräußerungstatbestände Ermittlung des Veräußerungsgewinns Veräußerungserlös - Anschaffungspreis (im Privatvermögen ohne Anschaffungsnebenkosten, gleitender Durchschnittspreis) = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (25 % KESt bzw. Sondersteuersatz) Verkauf, Einlösung und Abschichtung Entnahme oder das sonstige Ausscheiden aus dem Depot Verkauf von Stückzinsen Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs führen (zb. Wegzugsbesteuerung) Liquidation der Gesellschaft 16

17 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Gleitendes Durchschnittspreisverfahren Voraussetzung: Wirtschaftsgüter und Derivate desselben Depots und gleiche Wertpapierkennummer oder ISIN (mögl. Praxislösung) Ermittlung Anfangswert der bestehenden Wirtschaftgüter oder Derivate (bew. zum gleitenden Durchschnitt) + Anschaffungswert des Zugangs Anzahl der einzelnen Wirtschaftsgüter / Derivate dieser Gruppe = Gleitender Durchschnittspreis Nach jedem Zugang neuerliche Ermittlung des Durchschnittspreises erforderlich Werbungskosten und im Privatvermögen Anschaffungsnebenkosten sind nicht abzugsfähig 17

18 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Beispiel gleitendes Durchschnittspreisverfahren/FIFO Spekulation: Bisherige Verwaltungspraxis NEUES Recht Bewertung von 2 WP mit identer ISIN Verkauf eines dieser drei WP zu 130 Kauf eines weiteren WP mit identer ISIN Verkauf eines weiteren WP zu 140 Bewertung (AK) des verbleibenden WP Bisherige Regelung: 1. Kauf: AK = Kauf: AK = 120 AK (1. Kauf) = 100 Verkauf = 130 Gewinn = Kauf: AK = Kauf: AK = 120 Durchschnitt: 220 / 2 = 110 AK (220 / 2) = 110 Verkauf = 130 Gewinn = Kauf: AK = Kauf: AK = 125 Durchschnitt: 235 / 2 = 117,5 AK (2. Kauf) = 120 Verkauf = 140 Gewinn = 20 AK (235 / 2) = 117,5 Verkauf = 140 Gewinn = 22,5 AK (3. Kauf) = 125 AK (235 / 2) = 117,5 Bei Spekulationseinkünften gem. 30 EStG FIFO (siehe EStR Rz 6627a) 18

19 Steuerpflichtige bzw. steuerrelevante Tatbestände (Unentgeltliche) Depotübertragungen Auswirkungen bei Wohnsitzwechsel (Zuzug/Wegzug) Unterschiedliche Wirkungen für Altbestand und Neubestand Bei Erfüllung von umfangreichen Meldeverpflichtungen kann KESt-Abzug im Zeitpunkt der Entnahme unterbleiben 19

20 Besteuerung von Kapitalerträgen Verlustverrechnung im Privatvermögen 20

21 Verlustausgleichsoption 97 Abs 2 EStG Überblick Zum Ausgleich von Verlusten aus Kapitalanlagen mit Gewinnen und laufenden Erträgen zb bei Depots bei verschiedenen Banken bzw Auslandsdepots Kein Verlustausgleich mit anderen Einkünften möglich Kein Verlustvortrag in Folgejahre möglich Der begünstigte Steuersatz (25 %) bleibt erhalten bereits einbehaltene KESt wird im Ausmaß des Verlustausgleichs zurückgezahlt oder auf die übrige Einkommensteuerschuld angerechnet Keine Offenlegung sämtlicher Kapitalerträge erforderlich 21

22 Persönlicher Anwendungsbereich Verlustverrechnung im Privatvermögen Eingeschränkte Verlustverrechnung: Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren bzw. aus Derivaten können nicht ausgeglichen werden mit: Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten (zb. Wertpapierleihe, Darlehen?) und Zuwendungen von Privatstiftungen Verlustanteile als stiller Gesellschafter dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, allerdings in Folgejahren mit Gewinnanteilen aus der selben Beteiligung ausgeglichen werden. Einkünfte aus KV für die der besondere Steuersatz von 25 % anwendbar ist, können nicht mit Einkünften aus KV verrechnet werden, die zum Tarif besteuert werden. (zb. Nicht verbriefte Derivate, private placement Wertpapiere) 22

23 Persönlicher Anwendungsbereich Verlustverrechnung im Privatvermögen Vornahme des Verlustausgleiches durch das depotführende Kreditinstitut ab 1. Jänner 2013 ( 93 Abs 6 EStG) übergreifend für sämtliche Depots des Steuerpflichtigen für sämtliche ausgleichsfähige Einkünfte aus Kapitalvermögen innerhalb eines Kalenderjahres Ausgeschlossen sind: Treuhändig gehaltene Depots Gegenüber dem Kreditinstitut deklarierte Betriebsdepots Einkünfte denen nach 93 Abs 4 EStG pauschal ermittelte Werte zugrunde liegen Bei Einkünften aus Gemeinschaftsdepots: Verlustausgleich nur innerhalb des Depots 23

24 Verlustausgleichsoption 97 Abs 2 EStG Beispiel Einkünfte 25 % KESt Veräußerungsgewinn aus Aktien (Neubestand) Veräußerungsverlust aus Aktien (Neubestand) Dividenden (Alt- oder Neubestand) Verluste aus Derivaten (Neubestand) Anleihenzinsen (nur Neubestand?) Zwischensumme Sparbuchzinsen Kapitaleinkünfte gesamt Gutschrift der vollen KESt aus realisierten Wertsteigerungen, Dividenden und Anleihenzinsen ihv EUR

25 Persönlicher Anwendungsbereich Verlustverrechnung im Privatvermögen Übergangsbestimmungen: Laufender Verlustausgleich ab 1. Jänner 2013 Für den Zeitraum 1. April 2012 bis 31. Dezember 2012: Verlustausgleich im Rahmen einer Aufrollung bis 30. April 2013 wenn alle Depots bei der selben Bank: keine Veranlagung notwendig 96 Abs 4 EStG: Bank hat Bescheinigung auszustellen über: Höhe der Einkünfte und des Steuerbetrages, über den Zahlungstag und den Zeitraum sowie das FA an das die KESt abgeführt wurde Gesondert für jedes Depot positive und negative Einkünfte, sowie die berücksichtigten negativen Einkünfte und die erteilten Gutschriften 25

26 Regelbesteuerungsoption 27a Abs 5 ivm 97 Abs 3 EStG Überblick Anstelle des besonderen Steuersatz von 25 % kann auf Antrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen der allgemeine Steuertarif angewendet werden. Die Regelbesteuerung kann nur für sämtliche Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz gemäß 27a Abs 1 EStG unterliegen, ausgeübt werden. Dies kann dann von Vorteil sein, wenn ansonsten keine oder nur geringe Einkünfte erzielt werden. Der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist ( 41 Abs. 3 EStG 1988) 26

27 Regelbesteuerungsoption 27a Abs 5 ivm 97 Abs 3 EStG Beispiel EKaKV sonst EK Summe EK Bei Veranlagung Steuer gem. 33 EStG Die Regelbesteuerung ist umso günstiger, je höher der Anteil an KV im Vergleich zum Resteinkommen ist. Ein tarifsteuerpflichtiges Resteinkommen muss unter der Besteuerungsgrenze liegen. Achtung: Auswirkungen zb auf Kinder- (EUR 700,80) und Alleinverdienerabsatzbeträge (EUR 494/EUR 669) Bei Endbesteuerung 25 % KESt

28 Besteuerung von Kapitalerträgen Die Besteuerung von ausgewählten Anlageprodukten 28

29 Die Besteuerung von Finanzprodukten Fremdwährungen Aktien Forderungswertpapiere Derivate Zertifikate - Physisches Gold - Goldzertifikate Tilgungsträger Fonds 29

30 Einkünfte aus Derivaten KESt-Abzug Nur Einkünfte aus verbrieften Derivaten unterliegen dem KESt- Abzug (25 %) Nicht verbriefte Derivate (standardisiert oder OTC) unterliegen dem Tarifsteuersatz (bis 50 %, in StE) 30

31 Physisches Gold Goldzertifikate Besteuerung nach alter und neuer Rechtslage Alte Rechtslage Neue Rechtslage Physisches Gold (Goldbarren) Einkünfte aus Spekulation isd 30 Abs 1 lit b EStG af, wenn das Gold innerhalb von einem Jahr verkauft wird-> Tarifbesteuerung (bis max 50%) Goldzertifikate (Bildet die Wertentwicklung des Rohstoffes Gold ab) Gleiche Regelungen wie Zertifikate, da diese idr Indexzertifikate sind 25 % KESt-Abzug bzw. Veranlagung zum Tarifsteuersatz (bis 50 %, in StE) 25 % KESt-Abzug *) gilt auch für 124b Z85 EStG Fälle 31

32 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Steuerliche Behandlung von Tilgungsträgern Tilgungsträger sind Anlageprodukte, die anstelle einer laufenden Kredittilgung angespart werden Tilgungsträger wird bei Fälligkeit des Kredites verkauft Erlös aus dem Verkauf des Tilgungsträgers wird zur Kredittilgung verwendet Beispiele für Tilgungsträger: Versicherungsprodukte Investmentfonds Sonstige Wertpapiere Vor dem BBG 2011: im Privatvermögen steuerfrei nach Ablauf der Spekulationsfrist 32

33 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Steuerliche Behandlung von Tilgungsträgern Nach dem BBG 2011: grundsätzlich steuerliche Erfassung von realisierten Wertsteigerungen bei Tilgungsträgern (idr Einbehalt von 25 % KESt) Steuerliche Beurteilung eines Tilgungsträgers nach dem BBG 2011: Wertsteigerungen aus reinen Versicherungsprodukten: Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages > 15 Jahre und gleich hohe Prämienzahlungen vereinbart steuerfrei Veräußerungsgewinne auf Neubestand 25 % KESt 33

34 Die neue Vermögenszuwachsbesteuerung Steuerliche Behandlung von Tilgungsträgern Um Unterdeckung zu vermeiden bleiben Substanzgewinne aus vor dem abgeschlossenen Tilgungsplänen auf Antrag des Steuerpflichtigen bei der Veranlagung außer Ansatz, wenn es sich um Veräußerungsgewinne (ab dem ) aus Wertpapieren und Einkünften aus Derivaten handelt der Tilgungsplan nachweislich im Zusammenhang mit einem Darlehen steht, dass zum Erwerb eines Eigenheims, der Wohnraumschaffung oder der Wohnraumsanierung dient und das Darlehensvaluta pro Objekt EUR nicht übersteigt Trotz Antrag auf Steuerfreiheit zunächst KESt-Abzug (spätere Gutschrift der KEST im Rahmen der Veranlagung) 34

35 Steuerliche Behandlung von Tilgungsträgern alte Rechtslage X 1 X 2 X 3 X 4 X 5 Aufnahme Kredit 400 Kauf Aktien 90 Kauf Aktien 90 Kauf Aktien 90 Kauf Aktien 90 Verkauf Aktien 400 AK 360 VG*) 40 *) im Privatvermögen nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei Verkaufserlös 400 Tilgung Kredit 400 Unterdeckung 0 35

36 Steuerliche Behandlung von Tilgungsträgern Übergangsregelung bei Abschluss bis 1. Oktober 2011* Aufnahme Kredit 400 Kauf Aktien 90 *) und Erfüllung sonstiger Voraussetzungen Kauf Aktien 90 Kauf Aktien 90 Kauf Aktien 90 Verkauf Aktien 400 AK 360 Bis zum erwobene Aktien = Altanschaffungen AK 270 Zeitwert 300 Veräußerungsgewinn 30 idr steuerfrei Ab dem erworbene Aktien = Neuanschaffungen AK 90 Zeitwert 100 Veräußerungsgewinn 10 im Verhältnis der tatsächlichen Darlehensvaluta zur max. begünstigten Darlehensvaluta: 200/400 = 0,5 unbesteuert auf Antrag 10 x 0,5 = 5 (5 x 25 % Steuer = 1,25) VG 40 Steuer 1,25 Nettoerlös 398,75 Tilgung Kredit 400 Unterdeckung 1,25 36

37 Fondsbesteuerung NEU Besteuerung auf Ebene des Fonds Noch zu versteuern 7 NAV bei Verkauf = 112 Bei Neubestand versteuern Bei Altbestand keine KESt Ausschüttungsgleiche Erträge 5 Fortgeschriebene AK NAV 100 Bei Kauf AK 37

38 Fondsbesteuerung NEU Besteuerung auf Investorebene Beispiel Verkauf von Fondsanteilen nach neuer Rechtslage Kaufpreis EUR age (bereits versteuert) EUR 5 KESt: EUR 1,25 = fortgeführte AK EUR 105 Verkaufspreis EUR fortgeführte AK EUR 105 = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn EUR 7 KESt: EUR 1,75 38

39 Fondsbesteuerung NEU Besteuerung auf Investorebene Besteuerung bei Veräußerung der Fondsanteile (Neubestand) Realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Fonds, die nach dem 31. Dezember 2010 erworben werden, unterliegen ab 1. April 2012 der 25 %igen KESt bzw. 25% Sondersteuersatz Zum Verkaufszeitpunkt der Fondsanteile unterliegt die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den fortgeschriebenen Anschaffungskosten (d.h. erhöht um bereits besteuerte Bestandteile) der Steuerpflicht Keine Doppelbesteuerung des Investors Die Werte (d.h. bereits besteuerte Bestandteile), um die die Anschaffungskosten zu erhöhen sind, werden erst ab 1. April 2012 an die OeKB gemeldet. Sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten daher zum 1. April 2012 nicht bekannt, so ist der gemeine Wert als fortgeschriebene Anschaffungskosten heranzuziehen. 39

40 Ich bin stolz Steuern zu zahlen ich könnte aber ebenso stolz für das halbe Geld sein. frei nach Benjamin Franklin StB Mag. Thomas Strobach Partner Financial Services Tel.: +43 (1) Fax: +43 (1) Die Präsentation enthält lediglich allgemeine Informationen und kann daher individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen All rights reserved. In this document, refers to the network of member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity.

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