Projekt Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung

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1 Projekt Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung Auswertung der regionalen Fachforen im Juni 2011 Im Juni 2011 fanden die ersten regionalen Fachforen in Köln, Berlin, Hamburg und Nürnberg statt. Die Fachforen, ein wichtiger Eckpfeiler des Projekts der BAG UB, ermöglichen die Kontaktaufnahme und Vernetzung der regional kooperierenden Leistungsanbieter und Leistungsträger sowie einen gezielten praxisorientierten Kompetenzaustausch zwischen ihnen. Maßgeblicher Orientierungspunkt bei Konzeption und Durchführung der Fachforen sind die fachlichen Anforderungen der Gemeinsamen Empfehlung Unterstützte Beschäftigung (GE UB) nach 38a Absatz 6 SGB IX. Besondere Berücksichtigung fanden in den ersten Foren die in den Gemeinsamen Empfehlungen beschriebenen Schnittstellen zwischen Einstiegs-, Qualifizierungs-, Stabilisierungsphase und ggf. Berufsbegleitung bzw. anderen Anschlussangeboten. Hier finden Sie nun eine Übersicht der Themen und Aussagen, die in den drei parallel angebotenen Workshops der ersten Fachforen diskutiert wurden. Themen der Workshops waren die drei Phasen der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (im Folgenden abgekürzt UB): 1) Übergang in die InbeQ (Individuelle betriebliche Qualifizierung) 2) Gestaltung der Einstiegsphase / Übergang in die Qualifizierungsphase 3) Übergang in die Berufsbegleitung In den Workshops tauschten UB-Anbieter und Leistungsträger ihre bisherigen Praxiserfahrungen mit den jeweiligen Phasen der UB aus, und erarbeiteten gezielt sowohl positive Erfahrungen als auch Verbesserungsvorschläge bzw. Verbesserungsbedarfe zu den einzelnen Phasen. Die während der Workshops auf Moderationskarten festgehaltenen Aussagen sind, soweit aussagekräftig genug, vollständig in der Übersichtenthalten. Darüber hinaus wurden weitere zentrale Themen aufgenommen, die im Gesamtplenum diskutiert wurden. Die genannten Themen, Aussagen und offenen Fragen werden in dieser Übersicht nicht kommentiert oder inhaltlich bewertet. In den Workshops wurde die Maßnahme UB aus unterschiedlichen Perspektiven unter verschiedenen praxisorientierten Aspekten diskutiert. Die Unterschiedlichkeit der regionalen Erfahrungen mit der Umsetzung wird auch in dieser Übersicht deutlich: Zum Teil tauchen Themen mehrfach und unter unterschiedlichem, ggf. gegensätzlichen Blickwinkel auf. Beispielsweise wurde das Thema Professionalisierung des Übergangs Schule Beruf im Rahmen der positiven Erfahrungen diskutiert, es taucht aber auch im Abschnitt Verbesserungsbedarfe auf, da die regionalen Erfahrungen deutlich voneinander abweichen. Solche Beispiele zeigen die Wichtigkeit der jeweiligen Komponenten bei UB auf und machen deutlich, dass dort, wo bereits eine gute Praxis auf dem Weg ist, die Maßnahme UB davon deutlich profitiert, während umgekehrt Verbesserungen in der Umsetzung erforderlich sind, wenn es im selben Bereich offene Fragen fachlicher Art oder hinsichtlich der Abstimmung der Beteiligten gibt. 1

2 Workshop 1: Übergang in die InbeQ Positive Erfahrungen Thema: Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden + Eine gute Vorauswahl der teilnehmenden Personen kann z.b. durch vorbereitende diagnostische Maßnahmen (z.b. DIA-AM) und durch differenzierte ärztliche / psychologische Gutachten stattfinden. + Positive Erfahrungen wurden gemacht, wenn bei Gesprächen vor Maßnahmebeginn mit Leistungsträgern und den Teilnehmenden auch bereits die UB-Anbieter eingebunden wurden. + Durch schulische Berufsorientierung und Vernetzung mit den Schulen können die Anbieter potentielle Teilnehmende früh kennenlernen. + Motivierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind wichtig für eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme. Thema: Vernetzung mit Schulen + Gute Vorbereitung durch und gute Vernetzung mit Schulen ist für UB sehr wichtig. + Das Thema Professionalisierung des Übergangs Schule Beruf wurde mehrmals hervorgehoben. + Dazu gehört auch ein runder Tisch zum Übergang Schule Beruf unter Beteiligung der UB- Anbieter. + Wichtig ist auch die Zusammenarbeit der UB-Anbieter mit Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern. Thema: Zusammenwirken von UB-Anbietern und Agenturen für Arbeit + Es ist positiv, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die UB-Anbieter vor der Zuweisung durch den Leistungsträger kennen lernen. + Dabei sind gemeinsame frühe Gespräche zwischen Agentur für Arbeit, UB-Anbieter und Teilnehmenden hilfreich. + Der positive Aspekt des frühzeitigen, kontinuierlichen Kontakts und der Kooperation von UB- Anbieter und Agentur für Arbeit, hier vor allem in der Erstberatung, wurde mehrmals hervorgehoben. + Positive Erfahrungen wurden in gemeinsamen Informationsveranstaltungen von Agenturen für Arbeit und UB-Anbietern für potentielle Teilnehmende gemacht. + Der fachbezogene Austausch ermöglicht es auch, gemeinsam für die Ratsuchenden ggf. passende Alternativen zu UB zu finden. + Die Weitergabe von Informationen in alle Richtungen erleichtert die Arbeit für alle Beteiligten. Thema: Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung + Die Maßnahme UB schafft Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). + Die Maßnahme UB bedeutet mehr Wahlmöglichkeit und fördert so Inklusion in der Praxis. + Durch UB entstehen neue Kontakte der UB-Anbieter zur Behindertenselbsthilfe. 2

3 Verbesserungsbedarfe Thema: Vorbereitung durch Schulen - Wünschenswert ist eine Ausweitung des systematischen Übergangs Schule Beruf an allen Standorten mit allen Beteiligten. - Dazu gehört auch die Möglichkeit einer gezielten beruflichen Orientierung für SchülerInnen als mögliche Vorbereitung für UB. - Eine Weiterbildung der Lehrkräfte wäre in vielen Fällen notwendig. Thema: Arbeitgeber - Um Arbeitgeber zu erreichen, ist mehr Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. - Es gilt u.a. auch Handels- und Handwerkskammern zu erreichen. (Hinweis: Hierfür stehen Projektressourcen zur Verfügung. Eine erste Abfrage dazu bei den UB- Anbietern, Ist-Soll-Stand, erfolgte Ende Juli 2011) Thema: Einbeziehung der Teilnehmenden - Zuständiger Qualifizierungstrainer sollte bei einem Gespräch zwischen UB-Teilnehmenden und Arbeitsagenturen vor Maßnahmebeginn dabei sein. - Potentielle Teilnehmende sollten noch besser über UB informiert und beraten werden. Thema: Informationen / Berichte an UB-Anbieter - UB-Anbieter wünschen sich mehr Informationen/Berichte über die Teilnehmenden vor Maßnahmebeginn. - Gewünscht wird z.b. eine Datenfreigabe für ärztliche/psychologische Gutachten oder Gesamtbeurteilungsbogens der Teilnehmenden auch für UB-Anbieter. - Der Forderung nach Datenweitergabe stehen z.t. Datenschutzbestimmungen und das Recht auf Selbstbestimmung der Teilnehmenden entgegen. Thema: UB-Anbieter - Die UB-Plätze sind (sofern genug Teilnehmende vorhanden) kontinuierlich voll zu belegen, um die Planungssicherheit für die Anbieter zu erhöhen und eine Auslastung des vorgehaltenen Personals sicherzustellen. - Im Sinne der erforderlichen Planungssicherheit für Anbieter könnte es eine Lösung sein, dass UB-Anbieter InbeQ vermehrt über das Persönliche Budget anbieten. - UB-Anbieter sollten eigenen (Ver-)Handlungs- und Entscheidungsspielraum in der Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten noch mehr nutzen, sich u.a. auch die Informationen aus den Fachforen zunutze machen und die Maßnahme UB im Sinne ihrer Zielsetzung zunehmend aktiv mitgestalten. Thema: Agentur für Arbeit - Die Agenturen für Arbeit wünschen sich eindeutige Zugangskriterien als sichere Entscheidungsgrundlage für Zuweisungen. 3

4 - Andererseits wurde auch mehr Entscheidungsspielraum bei Zuweisungen gewünscht bzw. es wurde auf die Nutzung bestehender Entscheidungsspielräume hingewiesen, um regionale Bedarfe zu berücksichtigen. - Erforderlich ist eine gute Vorbereitung der Teilnahme an UB durch gründliche Information der Teilnehmenden vorab. - Die Agenturen können mit UB Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eröffnen und sollten die entsprechenden Spielräume nutzen. - Wünschenswert ist eine feste Ansprechperson bzw. Koordinatorin/Koordinator zur UB innerhalb der Agenturen für Arbeit. - Positiv ist, wenn UB-Anbieter und Agentur für Arbeit gemeinsame Gespräche über potentielle Teilnehmende führen. - UB-Anbieter berichten, dass einzelne Agenturen die UB-Laufzeit für alle Teilnehmende pauschal auf z.b. 12 Monate kürzen, z.t. auf 6 Monate. Unter Umständen kann nachbewilligt werden. Überwiegend wurde von den Agenturen und Regionaldirektionen jedoch betont, dass eine pauschale Kürzung nicht zulässig sei, da dies einem individuellen Vorgehen nicht gerecht wird. Auch die Ausschreibung geht von grundsätzlich 24 Monaten Laufzeit aus. Zudem wird der Nachbeantragungsaufwand (z.t. mehrmalig) für die Teilnehmenden (bzw. für die UB-Anbieter als unterstützende Dienste) deutlich erhöht. Sonstige Themen - Wenn immer mehr Schülerinnen und Schüler in Regelschulen inklusiv unterrichtet werden, wie kann dann der vermutlich höhere organisatorische Aufwand insbesondere bei der Abstimmung mit Schulen gestaltet werden? - Manchmal fehlt die notwendige Unterstützung der Teilnehmenden durch ihr nächstes Umfeld (Familie, FreundInnen etc.). Workshop 2: Gestaltung der Einstiegsphase / Übergang in die Qualifizierungsphase Positive Erfahrungen Thema: Vernetzung + Bereits bestehende Kontakte zwischen den Beteiligten sind hilfreich. + Gut ist, dass zunehmend ein Austausch mit vorhandenen Trägern/Firmen stattfindet. + Die zunehmend gute regionale Vernetzung von UB-Anbietern wurde mehrfach hervorgehoben. Thema: Einbindung der Teilnehmenden + Positiv wurde vermerkt, wenn sich die Teilnehmenden bei UB bewusst für die Maßnahme entscheiden (können). + Die bei UB systematische Einbindung von Bezugspersonen der Teilnehmenden ist hilfreich und wichtig. 4

5 Thema: Chancen UB + UB ermöglicht ein personenzentriertes Vorgehen. + Dabei können individuelle Methoden angewendet werden. + Die Maßnahme eröffnet insgesamt den Teilnehmenden neue Chancen. Thema: Methoden zur beruflichen Orientierung + Die Gegenüberstellung von Selbst- und Fremdeinschätzung ist hilfreich. + Die Internetplattform wird gut genutzt. + Bewährt hat sich, dass die Teilnehmenden aktuelle berufsbezogene Informationen in Zeitungen recherchieren. + Besuche beim Berufsinformationszentrum (BIZ) waren ebenfalls hilfreich für die Teilnehmenden. + Die erste betriebliche Erprobung klärt Rahmenbedingungen für den weiteren Maßnahmeverlauf. + Es ist gut, dass die betriebliche Qualifizierung für die Teilnehmenden frühzeitig beginnt. Verbesserungsbedarfe Thema: Dokumentation - Wünschenswert wäre eine Anpassung der Dokumentationsanforderungen an die Wirklichkeit. - Die Dokumentation der UB-Anbieter und die Prüfungsanforderungen der verschiedenen Prüfstellen der Bundesagentur für Arbeit sollten aufeinander abgestimmt werden, um das Prüfverfahren zu erleichtern / vereinfachen. Thema: Methoden / Material - Vermisst wird passendes Material für ältere Teilnehmende. - Wünschenswert wäre auch Material für die Gestaltung der Projekttage. - Für UB-Anbieter sollte ein Materialien-Ressourcen-Pool eingerichtet werden (dies wurde mehrfach angeführt.) - Gewünscht wird außerdem eine Themensammlung zum Projekttag. (Hinweis: Hierfür stehen Projektressourcen zur Verfügung. Eine Abfrage dazu bei den UB- Anbietern, Ist-Soll-Stand, erfolgte Mitte Juli 2011) Thema: Betriebe finden - Die Akquise von Qualifizierungs-/Arbeitsplätzen ist z.t. schwierig. - Die Herausforderung besteht insbesondere dann, wenn Qualifizierungsstellen im ländlichen Raum zu finden sind. Lücken im ÖPNV müssen ausgeglichen werden, damit UB nicht an unzureichender Mobilität der Teilnehmenden (z.b. fehlender Führerschein) scheitert. Sonstige Themen - Die UB- Phasen sollten im Einzelfall zeitlich flexibel gehandhabt werden (können), um ein individuelles Vorgehen zu ermöglichen. 5

6 - Der Begriff Praktikum sollte durch betriebliche Erprobung/Qualifizierung ersetzt werden (z.b. in der GE UB; in den Verdingungsunterlagen der Agenturen wird der Begriff Praktikum nicht genutzt), um insbesondere Betrieben die zentrale Bedeutung betrieblicher Qualifizierung zur Erreichung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes zu verdeutlichen. Mit dem Begriff Praktikum assoziieren Betriebe eher Schülerpraktika, die grundsätzlich eine andere Zielsetzung verfolgen. - Die Anwesenheit eines externen Job-Coaches ist für manche Betriebe noch ungewohnt. - Es bedarf einer Plattform zwecks Austauschs unter den UB-Anbietern. (Hinweis: Dies ist im Projekt durch den Fach-Informations-Pool, FIP, prinzipiell gewährleistet) Workshop 3: Übergang in die Berufsbegleitung Positive Erfahrungen Thema: Übergang von der InbeQ in die Berufsbegleitung + Bei vom Betrieb in Aussicht gestelltem Arbeitsvertrag wird unmittelbar Kontakt zum Integrationsamt hergestellt die Klärung, ob Begleitung nach SGB IX 38a oder 102 greift, kann im Nachhinein erfolgen. + Die Wichtigkeit kooperativer Planungsgespräche nach 13 (3) der GE UB wurde mehrfach hervorgehoben. + Es gibt gute Planungsgespräche zwischen Agentur, UB-Anbieter und Integrationsamt daraus resultiert ein konkretes Angebot für den Arbeitgeber. + Hilfreich ist es, wenn der Teilhabeplan entsprechend 12 der GE UB erstellt wird. + Gut ist es auch, wenn eine Zielvereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Übernahme des/der Teilnehmenden abgeschlossen wird. + Grundsätzlich wird ein strukturiertes, systematisches Vorgehen aller Beteiligten beim Übergang von InbeQ in Berufsbegleitung als wichtig erachtet. Darauf wurde mehrfach hingewiesen. Thema: Zugang zur Berufsbegleitung + Der Schwerbehindertenstatus ist eine notwendige Voraussetzung für erforderliche Nachteilsausgleiche vieler Teilnehmender im Übergang in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. + Zum Teil wurde das Problem des fehlenden Schwerbehindertenstatus behelfsweise dadurch umgangen, dass die erforderliche Förderung über 113 SGB IX Absatz 2 (Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste; vgl. 5 der GE IFD) auch über die Agenturen als Rehabilitationsträger erfolgte. Dies wird jedoch lediglich als Zwischen- bzw. Notlösung angesehen, zumal hier der Status als Rehabilitand erforderlich ist. Gewünscht wird eine eindeutige Regelung durch den Gesetzgeber. + Positiv ist, wenn der/die Teilnehmende beim Leistungsträger einen schriftlichen Antrag auf Berufsbegleitung durch einen gewünschten UB-Anbieter stellt und der entsprechende UB- Anbieter die Begleitung auf dieser Grundlage übernehmen darf. 6

7 + Insgesamt ist es wichtig, wenn die Teilnehmenden eine Wahlmöglichkeit beim Anbieter haben, der für die Berufsbegleitung beauftragt wird. + Kontinuierliche Begleitung statt Anbieterwechsel ermöglicht steigende Qualität der Begleitungsarbeit. Thema: Finanzielle Förderung des Arbeitsplatzes + Es ist gut, wenn die Leistungsträger den ggf. erforderlichen, unkomplizierten Zugang zur Berufsbegleitung als notwendigen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung ansehen. + Die Vereinbarung einer gestaffelten Vergütung in Anpassung an die Arbeitsleistung erhöht die Motivation der Teilnehmenden. Sonstige Themen + Bundesweite Kooperationsvereinbarungen/Verwaltungsabsprachen zwischen Regionaldirektionen/Arbeitsagenturen und den Bundesländern/Integrationsämtern zum Übergang von der InbeQ zur Berufsbegleitung sind in Planung bzw. teilweise umgesetzt (Beispiel: Regionaldirektion Nord und Land Mecklenburg-Vorpommern). + Das Erfinden von Arbeitsplätzen bei UB wurde positiv hervorgehoben. + UB wirkt Wunder. Die Aussage soll wohl darauf hinweisen, dass durch UB auch Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreichen, denen das ansonsten nicht zugetraut wurde. + Zum Teil setzen die Integrationsämter standardisierte Meldebögen für UB-Anbieter zur Zuständigkeitsprüfung im Rahmen der Beantragung einer erforderlichen Berufsbegleitung ein, die den Verfahrensablauf erleichtern. Verbesserungsbedarfe Thema: Zugangsvoraussetzungen für Berufsbegleitung - Das Problem, dass für Berufsbegleitung ein (oft nicht vorhandener) Schwerbehindertenstatus bzw. eine Gleichstellung notwendig ist, wurde vielfach hervorgehoben. (Hinweis: Nach der UB- Umfrage der BAG UB verfügen 41% der Teilnehmenden zu Beginn der InbeQ über keine anerkannte Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung) - Eine erforderliche Förderung durch Berufsbegleitung gestaltet sich daher insbesondere schwierig bei Teilnehmenden ohne Schwerbehindertenstatus bzw. Gleichstellung. - Die Teilnehmenden selbst haben oftmals Vorbehalte gegen einen Schwerbehindertenausweis, befürchten Stigmatisierung. Diese Vorbehalte lassen sich selbst durch eine sachgerechte Beratung nicht immer ausräumen. - Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises dauert zu lange und die Prüfung orientiert sich teilweise einseitig an medizinischen Kriterien. Fachliche Stellungnahmen der UB- Anbieter werden zu wenig berücksichtigt. - Die Bewilligungspraxis der Versorgungsämter ist bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises unterschiedlich und einem Wandel unterworfen. Die jeweilige Praxis vor Ort ist daher zu erkunden; teilweise werden Fortbildungen angeboten. Die Versorgungsämter orientieren sich bei der Prüfung seit 2009 im Rahmen der gesetzlichen Regelung an der Versorgungsmedizin-Verordnung. Das entsprechende Gesetz mit der 7

8 entscheidenden Anlage zu 2 findet sich hier: - Wie erkennt man als zuständiger Leistungsträger, wann Berufsbegleitung erforderlich ist? Die Zugangskriterien sind weiter zu präzisieren. Thema: Finanzielle Förderung bei Arbeitsvertrag - Der Arbeitgeber braucht mehr Klarheit - eine feste Größe über (ggf. mehrere Jahre) Förderung / Bezuschussung. - Bei der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung (UB) nach 38a SGB IX wird von einigen Arbeitsagenturen argumentiert, dass nach Ausschöpfen der 2 Jahre UB, prinzipiell kein EGZ ( 218 SGB III) bzw. EGZ/SB ( 219 SGB III) erforderlich sei, da durch die 2 Jahre UB ein ausreichend passender Arbeitsplatz vorhanden sein sollte. EGZ bzw. EGZ/SB sollte jedoch unabhängig von der UB-Leistung, wie gesetzlich vorgesehen, nach Einzelfallprüfung bewilligt werden. Viele Agenturen verfahren auch so. (Hinweis: Nach der UB-Umfrage der BAG UB benötigen über 80% der in ein sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis wechselnden Personen EGZ bzw. EGZ/SB) - Auftrag an Politik: Mindestlöhne/Tariflöhne müssen trotz Minderleistung des Teilnehmenden sichergestellt werden. Thema: Übergang von der InbeQ in die Berufsbegleitung - Die Abstimmung zwischen den Agenturen für Arbeit und den Integrationsämtern könnte vielfach besser sein. - Der Informationsaustausch zwischen beiden Leistungsträgern vor Ort über Abläufe sollte verbessert werden. - Die Antragsbegründungen für Berufsbegleitung werden von den Leistungsträgern z.t. als unzureichend empfunden, um Förderentscheidungen zu treffen. - Erforderlich sind Kenntnisse der übergeordneten Entscheider der Leistungsträger über die praktischen Gegebenheiten vor Ort - über Betrieb, Teilnehmende, UB-Anbieter, weitere unterstützende Personen. - Relevante Infos über Unterstützungs-/Beratungsbedarf des Betriebs und der Teilnehmenden sollten für die Integrationsämter bereit stehen. - Der Aufwand bei der Antragstellung für Berufsbegleitung wird z.t. als zu hoch empfunden. - Notwendig wäre insgesamt ein vereinfachtes/variableres Verfahren. - Wichtig wäre ein einheitliches Formular zur Antragstellung von Berufsbegleitung. - Es wird mehr aktives Interesse der Agentur an Planungsgesprächen gewünscht. - Die Planungsgespräche finden zu häufig ohne die/den Teilnehmenden statt (z.b. nur UB- Anbieter, Leistungsträger, Betrieb). - Die Integrationsämter sollten umfassend über die jeweiligen UB-Anbieter informiert sein. Formal gibt es bereits drei geregelte Zeitpunkte zu denen dies zu geschehen hat: 1. Der UB- Anbieter informiert das Integrationsamt unmittelbar nach verbindlicher Zuschlagserteilung durch die Agentur (bzw. Regionales Einkaufszentrum, REZ) (vgl. Verdingungsunterlagen der Agenturen unter B.3.10, Januar 2011). 2. Beauftragt das Integrationsamt einen anderen Anbieter als den InbeQ-Leistungserbringer mit der Berufsbegleitung, informiert der InbeQ- Anbieter spätestens sechs Monate vor vorgesehenem Beginn der sozialversicherungs- 8

9 pflichtigen Beschäftigung das Integrationsamt über eine notwendig erachtete Berufsbegleitung (vgl. Verdingungsunterlagen der Agenturen unter B.3.10, Januar 2011). 3. Mit Beginn der Stabilisierungsphase organisiert der InbeQ Leistungsträger zeitnah ein Planungsgespräch mit Teilnehmenden, Anbieter InbeQ und Berufsbegleitung sowie Leistungsträger Berufsbegleitung (in der Regel Integrationsamt) (vgl. 13 Absatz 3 GE UB). Trotz dieser Regelungen sind die Integrationsämter nicht immer informiert. Vorgeschlagen und als praktikabel erachtet wurde folgende ergänzende Regelung in Übereinstimmung zwischen den anwesenden Agenturen und Integrationsämtern: Die Regionalen Einkaufzentren leiten die jeweilige UB-Adressliste nach jeder Ausschreibung unaufgefordert an die zuständigen Integrationsämter weiter. Diese können somit prüfen, ob sich alle UB-Anbieter laut Regelung in den Verdingungsunterlagen der Agenturen gemeldet haben. (Hinweis: Nach einem Schreiben der Regionaldirektion Nord an die BAG UB im Anschluss an die Fachforen, wurde dieses Verfahren zumindest für Nord bereits umgesetzt) - Für die Erstellung des Teilhabeplans ( 12 GE UB) sowie die Einberufung und Durchführung des Planungsgesprächs ( 13 Abs. 3 GE UB) sollten allgemeingültige Standards entwickelt werden, an denen sich alle Beteiligten orientieren können. Teilhabeplan und Planungsgespräch sind zukünftig flächendeckend umzusetzen. - Es ist darauf zu achten, dass die Planungsgespräche so frühzeitig einberufen werden, dass die Prüfung und ggf. Leistungsbewilligung rechtzeitig vor Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgt. - Der Übergang zwischen unterschiedlichen Anbietern der InbeQ und Berufsbegleitung sollte noch verbessert werden. Thema: Unterschiedlichkeit bei Fördergeldern - Bei der finanziellen Förderung bedarf es einheitlicher, bundesländerübergreifender Kriterien. - Problematisch ist der häufige Wechsel der Fördervarianten seitens der Agentur. - Die Rechtskenntnisse der Leistungserbringer werden nicht immer als ausreichend empfunden. Thema: Kontinuität - Beim Übergang von InbeQ zu Berufsbegleitung kann sich ein Anbieterwechsel schwierig gestalten. Es wird als sinnvoll erachtet, dass der UB-Anbieter auch die Berufsbegleitung nach Abschluss eines Arbeitsvertrags übernimmt. - Wichtig ist eine Kontinuität vorhandener Netzwerke. - Schwierig ist insgesamt die fehlende Kontinuität, die sich aus der Ausschreibungspraxis bei Anbieterwechsel ergeben kann. Sonstige Themen: - Tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung sollte Standard sein. Die Frage ist, wie die UB-Anbieter an entsprechende Informationen kommen. Zum Teil gibt es (telefonische) Tarifauskünfte der Gewerkschaften oder Gemeinden. Es ist zu prüfen, ob zudem der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit solche Informationen bereithält. - Der Aufwand für die Dokumentation wird als zu hoch empfunden. 9

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