Viadukt. altes Feuerwehrhaus. Aussichtsturm auf dem Rotstein. Blick auf den Sohländer Hausberg (Rotstein)

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1 Ausgabe 10 / , DER GEMEINDEN KÖNIGSHAIN, SOHLAND A. R., VIERKIRCHEN UND DER STADT REICHENBACH Viadukt altes Feuerwehrhaus Aussichtsturm auf dem Rotstein Blick auf den Sohländer Hausberg (Rotstein)

2 Seite 2 Heimatrundschau 10 /2008 Wichtige Anschriften, Telefonnummern und Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Königshain Dorfstraße 82, Königshain, Telefon (035826) 60289, Fax Homepage: Sprechzeiten der Verwaltung Dienstag Uhr, Uhr Donnerstag Uhr, Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Donnerstag Uhr, Uhr Gemeindeverwaltung Sohland a. R. Mittelhof 182, Sohland a. R., Telefon (035828)70107, Fax ( )71977 Homepage: Sprechzeiten der Verwaltung Montag, Mittwoch und Freitag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Stadtverwaltung Reichenbach Görlitzer Straße 4, Reichenbach, Postfach 11 28, Reichenbach Sekretariat Bürgermeister: (035828) Stadtinformation: (035828) Sekretariat Hauptamt /Bauamt und Standesamt: (035828) Einwohnermeldeamt: (035828) Sekretariat Rechnungsamt: (035828) Fax: (035828) rathaus@reichenbach-ol.de Homepage: Verwaltung / Standesamt / Einwohnermeldeamt Montag Uhr, Uhr Dienstag Uhr, Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr, Uhr Freitag Uhr Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach / O. L. Friedensrichterin Frau Carina Dittrich, Telefon (035828) Sprechzeit der Schiedsstelle ist jeden 1. Dienstag im Monat von bis Uhr im Rathaus Reichenbach. Polizeiposten Reichenbach Löbauer Straße 24, Eingang Hinterhof Reichenbach, Telefon (035828) 7710, Fax ( ) Gemeindeverwaltung Vierkirchen Melaune Nr. 54, Vierkirchen, Telefon (035827) 70269, Fax (035827) Homepage: Sprechzeiten der Verwaltung Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Weitere wichtige Rufnummern Feuerwehr 112 Mittelschule Reichenbach ( )72320 Mittelschule Reichenbach Fax ( )72703 Grundschule Buchholz ( )42316 Grundschule Reichenbach ( ) 7700 Grundschule Reichenbach Fax ( )77014 Landratsamt Görlitz ( ) Erlebnisbad ( ) ASB-Rettungswache ( ) Bauen und Wohnen GmbH Reichenbach ( ) Bibliothek ( ) Öffnungszeiten der Stadt- und Kreisbibliothek Reichenbach, Nieskyer Str. 4, Fax ( ) Montag + Freitag Uhr und Uhr Dienstag + Donnerstag Uhr Mittwoch geschlossen Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Görlitz AG, Außenstelle Reichenbach Bei Störungen im Wasser- und Abwasserbereich erreichen Sie uns unter der zentralen Hotline-Nr. (0800) Ihr Versorgungsunternehmen Stadtwerke Görlitz AG, Außenstelle Reichenbach Havariedienst für Trinkwasserversorgung in Vierkirchen Stadtwerke Niesky ( ) ENSO-Störungsrufnummern für Erdgas, Strom und Wasser ENSO-Service-Nummer / ENSO-Störungsrufnr. Erdgas 0180/ ENSO-Störungsrufnr. Strom 0180/ ENSO-Störungsrufnr. Wasser 0180/ Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Görlitz-Umland im Oktober 2008 (jew. samstags, sonn- und feiertags 9 11 Uhr) Frau Dietrich, Görlitzer Straße 43, Reichenbach, Tel / / Frau Dietrich, Görlitzer Straße 43, Reichenbach, Tel / / Frau Jentzsch, Im Oberdorf 5, Markersdorf (OT Gersdorf), Tel / / Frau Krüger, Bahnhofstraße 5, Reichenbach, Tel / / Herr Dr. Rupprich, Am Schöps 13, Markersdorf, Tel / und Herr Dr. Richter, Markt 10, Reichenbach, Tel / Bereitschaftsdienst der Ärzte im Oktober 2008 (Reichenbach, Sohland, Gersdorf, Melaune, Deutsch-Paulsdorf, Königshain, Arnsdorf- Hilbersdorf) Mo., Di., Do. ab Uhr Mi., Fr. ab Uhr Sa., So. Den diensthabenden Arzt erfragen Sie bitte bei der Rettungsleitstelle in Görlitz unter Tel / oder 03581/ Tierärztlicher Bereitschaftsdienst jeweils von 18 bis 8 Uhr und Konsultationen nur nach telefonischer Anmeldung! DVM R. Wießner TA M. Barth TA H. Thomas TÄ M. Gelehrter und DVM F. Ender* Dr. I. Papadopulos DVM R. Wießner *zusätzlich für Reichenbach und Umgebung Telefon-Nr. dienstl. / Funk privat TA Barth (0172) (03588) DVM Ender (0171) (035876) TÄ Gelehrter (03581) (0172) Dr. Papadopulos (0171) (03581) TA Thomas (0160) (03581) DVM Wießner (03581) (03581) Verkaufsstellen der Heimatrundschau Reichenbach: Bäckerei Jesche (Löbauer Straße), Netto-Bäckerei Schwerdtner, Plus-Bäckerei Schwerdtner, Fleischerei Hasler (Poststraße), Bäckerei Schulze (Markt), Lotto Lehmann (Markt), Kluttig-Drogerie (Markt), Blumengeschäft Schwank (Markt), Friseur Liebelt (Nieskyer Straße) Mengelsdorf: Frau Braunert Königshain: Fleischerei Schramm, Einkaufsmarkt Noack, Bäckerei Melzer Melaune: Einkaufsmarkt Meuselwitz: Bäckerei Mühle (Hauptstraße) Sohland: Tankstelle Gulf, Quelle-Shop, Bäckerei Strempski

3 Heimatrundschau 10/2008 Seite 3 Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach Information zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle Auszug aus der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung PflanzAbfV) 4 Ausnahmeregelung für pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken (1) Pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken können ausnahmsweise verbrannt werden, wenn eine Entsorgung nach 2 oder eine Nutzung der von der entsorgungspflichtigen Körperschaft durch Satzung anzubietenden Entsorgungsmöglichkeiten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies gilt auch im Falle der Aufgabenübertragung auf die Gemeinde nach 3 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (EGAB) vom 12. August 1991 (SächsGVBl. S. 308). (2) Dabei ist zu beachten: 1. durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch Rauchentwicklung oder Funkenflug, 2. zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden, 3. das Verbrennen ist vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober werktags in Heimatrundschau Amtsblatt der Gemeinden Königshain, Sohland a.r., Vierkirchen mit Ortsteilen Arnsdorf-Hilbersdorf, Bucholz und Melaune und der Stadt Reichenbach mit den Ortsteilen Dittmannsdorf, Mengelsdorf, Meuselwitz und Zoblitz Herausgeber: Gemeinde Königshain, Sohland a. R., Vierkirchen und Stadt Reichenbach Verantwortlichkeiten für den amtlichen Teil: a) Stadt Reichenbach /O. L., Bürgermeister Andreas Böer Stadtverwaltung Reichenbach, Görlitzer Straße 4, Reichenbach b) Gemeinde Königshain, Bürgermeister Siegfried Lange, Gemeindeverwaltung Königshain, Dorfstraße 82, Königshain c) Gemeinde Sohland a. R., Bürgermeister Wilfried Zinke, Gemeindeverwaltung Sohland a. R., Mittelhof 182, Sohland a. R. d) Gemeinde Vierkirchen, Bürgermeister Horst Brückner, Melaune Nr. 54, Vierkirchen Anzeigenredaktion: Lausitzer Heimatverlag, Ortsstraße 91, Friedersdorf, Tel. /Fax ( ) Satz und Druck: WinterDruck, Gewerbestraße 2, Herrnhut Tel. ( ) , Fax ( ) der Zeit zwischen 8.00 und Uhr, höchstens während zwei Stunden täglich zulässig. 4. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: a) 1,5 km von Flugplätzen, b) 200 m von Autobahnen, c) 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Auszug aus der Polizeiverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach (Fassung vom ) 14 Abbrennen von offenen Feuern (1) Für das Abbrennen von offenen Feuern (z. B. Brauchtumsfeuern wie u. a. Walpurgisfeuer, Lagerfeuer größer als ein Meter Durchmesser) ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Mit der Erteilung der Erlaubnis ist durch den Veranstalter die zuständige Ortsfeuerwehr anzuhören. Die Verantwortung für diese Feuer trägt der Veranstalter. Veranstalter ist der, welcher die Feuer anmeldet. Keiner Erlaubnis bedürfen Koch- und Grillfeuer (bis ein Meter Durchmesser) mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien (z. B. Grillbrikett) in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (2) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. (3) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftund Abfallgesetzes, des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, die Vorschriften der Pflanzenabfallverordnung des Freistaates Sachsen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen werden von dieser Regelung nicht berührt. Die nächste Ausgabe der»heimatrundschau«erscheint voraussichtlich am Freitag, 30. Oktober Redaktionsschluss ist am Freitag, 17. Oktober Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden! Besetzung der Stellen eines /-er ehrenamtlichen Friedensrichters /-in und dessen Stellvertreter Auf Grundlage von 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung und von 2 Abs. 2 der Gemeinschaftsvereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen den Gemeinden Königshain, Sohland a. R., Vierkirchen und der Stadt Reichenbach / OL schreibt die Stadt Reichenbach / OL als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach /OL die Besetzung der Stellen eines /-er ehrenamtlichen Friedensrichters /-in und eines ehrenamtlichen stellvertretenden Friedensrichters /-in für die Schiedsstelle in dem Schiedsstellenbezirk der Gemeinden Königshain, Sohland a. R., Vierkirchen und der Stadt Reichenbach/OL aus. Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, 1. die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen; 2. die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben; 3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO). Die Schiedsstelle führt in Privatklagesachen nach 374 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 6 StPO den Sühneversuch nach 380 Abs. 1 Satz 1 StPO im Rahmen eines Sühneverfahrens durch. Der / die Friedensrichter /-in muss nach seiner / ihrer Persönlichkeit und seinen / ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Friedensrichter / -in kann nicht sein, wer 1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist; 2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; 3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder 4. als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist. Friedensrichter /-in kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Friedensrichter/-in soll nicht sein, wer 1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird; 2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;

4 Seite 4 Heimatrundschau 10 / gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder 4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter/-in erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden. Der / die Friedensrichter /-in, Bewerber /-in oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Stadt Reichenbach / OL zu erklären, dass vorgenannte Ausschlussgründe nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen. Das Amt eines/-er Friedensrichters/-in beginnt mit dem Tag seiner Vereidigung, frühestens jedoch am Tag nach dem Ende des Amtes des Amtsvorgängers (Amtsantritt). Das Amt eines /-er Friedensrichters/-in endet fünf Jahre nach Amtsantritt (Ablauf der Wahlperiode), wenn die Schiedsstelle aufgelöst wird, wenn der /die Friedensrichter /-in sein Amt niederlegt oder wenn er/ sie seines / ihres Amtes enthoben wird. Bei Ablauf der Wahlperiode bleibt der /die bisherige Friedensrichter/-in bis zum Amtsantritt des Nachfolgers im Amt. Der / Die Friedensrichter /-in wird vom Stadtrat der Stadt Reichenbach/ OL und dem Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach/ OL gewählt. Die Stadt Reichenbach/ OL soll vor der Wahl den Direktor des Amtsgerichts Görlitz hören. Der/ die gewählte Friedensrichter/-in wird vom Direktor des Amtsgerichts Görlitz in das Amt berufen und auf die Erfüllung seiner/ ihrer Pflichten vereidigt. Die Berufung zum/zur Friedensrichter/-in kann ablehnen, wer 1. das 65. Lebensjahr vollendet hat; 2. das Amt während der vorausgegangenen fünf Jahre ausgeübt hat; 3. wegen Krankheit auf voraussichtlich längere Zeit an der Ausübung des Amtes gehindert ist; 4. aus beruflichen Gründen häufig oder langandauernd von seinem Wohnort abwesend ist; 5. durch die Ausübung des Amtes in der Sorge für seine Familie besonders belastet wird; 6. aus sonstigen wichtigen Gründen das Amt nicht ausüben kann. Über die Begründetheit der Ablehnung entscheidet der Direktor des Amtsgerichts Görlitz. Wer in den Gemeinden Königshain, Sohland a. R., Vierkirchen oder der Stadt Reichenbach/ OL wohnt und Interesse an der Aufgabe eines /-er Friedensrichters /-in hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum im Hauptamt der Stadtverwaltung Reichenbach/ OL, Reichenbach, Görlitzer Straße 4, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen zu bewerben. Reichenbach/OL, den gez. Böer, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Nachfolgend werden die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom bekannt gegeben: Beschluss Nr. 33 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain wählt gemäß 51 Abs. 6 SächsGemO Herrn Dietmar Bräuer, der die Amtsverpflichtung des Bürgermeisters durchführt. Beschluss Nr. 34 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain erteilt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros den Zuschlag für die Abbrucharbeiten zum Umbau des FFw-Gerätehauses der Firma NADEBOR-Baugesellschaft mbh, Kodersdorf. Beschluss Nr. 35 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain erteilt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros den Zuschlag für den Gerüstbau zum Umbau des FFw-Gerätehauses der Firma BFL Gerüstbau GmbH, Spreetal. Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain ermächtigt den Bürgermeister, Nachträge zu dieser Maßnahme bis zu einer Summe von maximal 600,00 Euro brutto zu beauftragen. Beschluss Nr. 36 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain erteilt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros den Zuschlag für die Bauhauptleistungen zum Umbau des FFw-Gerätehauses der Firma Baugeschäft Trautmann, Königshain. Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain ermächtigt den Bürgermeister, Nachträge zu dieser Maßnahme bis zu einer Summe von maximal ,00 Euro brutto zu beauftragen. Beschluss Nr. 37 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain legt fest, als Sicherheitsbeauftragten für den Umbau des FFw-Gerätehauses Herrn Frank Klimke, Horka, zu benennen. Beschluss Nr. 38 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain erteilt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros den Zuschlag für die Umrüstung Hochbehälter der Firma Stadtwerke AG GB Trinkwasser/Abwasser, Görlitz. Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain ermächtigt den Bürgermeister, Nachträge zu dieser Maßnahme bis zu einer Summe von maximal 1.300,00 Euro brutto zu beauftragen. Beschluss Nr. 39 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain erteilt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros den Zuschlag für die Verlegung der Anschlussleitung Hochbehälter der Firma Straßen- und Tiefbau Newitsch GmbH, Königshain. Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain ermächtigt den Bürgermeister, Nachträge zu dieser Maßnahme bis zu einer Summe von maximal 500,00 Euro brutto zu beauftragen. Beschluss Nr. 40 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt dem vorliegenden Bauantrag zum Anbau eines Geräteschuppens an den Bungalow 23 innerhalb der Bungalowsiedlung»An der Hochsteinstraße«Gemarkung Königshain, Flur 2, Flurstück 25 /4 zu. Beschluss Nr. 41 /08 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück 77 / 7, Flur 4, Gemarkung Königshain zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme hierzu abzugeben.

5 Heimatrundschau 10/2008 Seite 5 Einladung Die nächsten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates finden am Mittwoch, dem 1. Oktober 2008, und am Mittwoch, dem 29. Oktober 2008, jeweils um Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem amtlichen Aushang entsprechend Bekanntmachungssatzung, der sich an folgendem Standort befindet: Gemeindeamt, Dorfstraße 82. gez. Lange, Bürgermeister Informationen Einladung Die Gemeinde Königshain, der Königshainer Heimatverein e. V. und der Oberlausitzer Kunstverein laden recht herzlich zu einem Vortrag zum Thema»Der Greizer Park ein Gartenkunstwerk nach dem Plan Carl Eduard Petzolds«in das Barockschloss Königshain ein. Den Vortrag hält Herr Lutz Zürnstein am Freitag, dem 17. Oktober 2008, um Uhr. Seine Fotoausstellung kann noch bis zum 17. Oktober 2008 im Schloss besichtigt werden. Einladung zum Herbstsingen in den»steinstock«königshain Der Königshainer Heimatverein e. V. lädt alle Sangesfreudigen zum traditionellen»herbstsingen«am Sonntag, dem 19. Oktober 2008, um Uhr in den»steinstock«in Königshain recht herzlich ein. Im Anschluss an die Veranstaltung ist für das leibliche Wohl mit Kaffee und Kuchen im»gewölbe«gesorgt. Die Gemeinde gratuliert: Frau Ilse Firl zum 78. Geburtstag Frau Hildegard Teichert zum 70. Geburtstag Frau Margarete Seifert zum 75. Geb Frau Ruth Herrmann zum 79. Geburtstag Frau Elfriede Zimmermann zum 89. Geb Frau Liesa Melchior zum 74. Geburtstag Herrn Werner Pluge zum 79. Geburtstag Frau Ruth Hoffmann zum 72. Geburtstag Frau Hildegard Scholze zum 82. Geb Frau Irmgard Urbansky zum 78. Geb Herrn Günter Wobus zum 73. Geburtstag Herrn Peter-Christian Wehner zum 72. Geb Herrn Siegfried Trautmann zum 75. Geb Herrn Karl Georg Hartmann zum 79. Geb Frau Liesbeth Miekisch zum 77. Geb Herrn Siegfried Ritscher zum 70. Geb Frau Erna Frenzel zum 76. Geburtstag Herrn Werner Schulze zum 82. Geburtstag Frau Edelgard Gerstberger zum 72. Geb Frau Ilse Petter zum 75. Geburtstag DEUTSCHES ROTES KREUZ Das Familienund Seniorenbüro Königshain informiert über Veranstaltungen im Monat Oktober Dienstag, 7.10., Uhr Skatnachmittag Donnerstag, 9.10., Uhr Kaffeekränzchen Montag, , Uhr Handarbeitstreff Dienstag, , Uhr Skatnachmittag Dienstag, , Uhr Skatnachmittag Donnerstag, , Uhr Kaffeekränzchen Montag, , Uhr Handarbeitstreff Dienstag, , Uhr Skatnachmittag Alle Veranstaltungen finden im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt. Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.r. hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst. Beschluss-Nr. 40 / 2008 Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. R. wählt gemäß 51 Abs. 6 SächsGemO Herrn Gottfried Hanschmann, der die Abnahme des Amtseides und der Amtsverpflichtung des Bürgermeisters durchführt. Beschluss-Nr. 42 / 2008 Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. R. beschließt bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung ein vorläufiges Nutzungsentgelt von 25,00 Euro bis zu zwei Stunden Nutzung für die neu eingebaute Kegelbahn in der Turnhalle, jede weitere Stunde kostet 10,00 Euro. Ortsansässigen Vereinen und der Seniorengruppe von Sohland a.r. wird zweimal im Monat eine kostenlose Nutzung gewährt. Eine vorherige Anmeldung durch den Vereinsvorsitzenden bzw. Verantwortlichen wird gefordert. Beschluss-Nr. 45 / 2008 Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. R. stimmt dem Bauantrag von Herrn Heiko Strauß auf Errichtung eines Stallgebäudes auf dem Flurstück 1082/12 der Gemarkung Sohland a. R. zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Einladung Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sohland a.r. findet am Donnerstag, dem , um Uhr im Schloss Mittelhof 182 statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem amtlichen Aushang entsprechend der Bekanntmachungssatzung, der sich an folgendem Standort befindet: Schlossmauer Mittelhof 182. gez. Zinke, Bürgermeister

6 Seite 6 Heimatrundschau 10 /2008 Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Beschluss Nr. 38 /2008 Der Gemeinderat Vierkirchen beschließt den Abschluss der Vereinbarung vom zur Aufteilung der Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinden Vierkirchen und Waldhufen, Herrn Horst Brückner, ab Die Stellvertreter des Bürgermeisters der Gemeinden Vierkirchen und Waldhufen werden beauftragt die Vereinbarung zu unterschreiben. Diese Vereinbarung gilt, bis eine der beiden ehrenamtlichen Tätigkeiten von Herrn Brückner als ehrenamtlicher Bürgermeister endet. Ebenfalls endet sie mit übereinstimmender Beschlussfassung zur Aufhebung durch beide Gemeinderäte. Einladung Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, dem 13. Oktober 2008, um Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Vierkirchen, Melaune 54 statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung, die sich an folgenden Standorten befinden: Arnsdorf, Dorfplatz, gegenüber Nr. 38 Buchholz, Grundstück Buchholz 48a Melaune, Einkaufspunkt»Landshop«gez. Brückner, Bürgermeister Informationen Bürgermeistersprechstunde Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am Dienstag, dem 21. Oktober 2008, von bis Uhr statt. gez. Brückner, Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Bekanntgabe der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Drucksache 57 / 2008 Der Stadtrat wählt gemäß 51 Abs. 6 Sächs- GemO Herrn Helmut Müller, der die Amtsverpflichtung des Bürgermeisters durchführt. Drucksache 59 / 2008 Der Stadtrat beschließt die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Reichenbach / OL in der Fassung vom (Satzung siehe Öffentliche Bekanntmachungen). Drucksache 60 / 2008 Der Stadtrat entsendet als Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz /Reichenbach Herrn Dietmar Rich. Drucksache 61 / Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschließt, die Arbeiten im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Flurstücke 152 und 153, Gemarkung Reichenbach zu einem öffentlichen Spielplatz an die Firma E & T Erd- und Tiefbau GmbH Görlitz auf der Basis des Hauptangebotes vom zu einem Angebotspreis von ,12 Euro brutto zu vergeben. 2. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach ermächtigt den Bürgermeister, Nachträge zu dieser Maßnahme bis zu einer Gesamthöhe von ,00 Euro brutto zu erteilen. Drucksache 62 / Der Stadtrat der Stadt Reichenbach beschließt, die Arbeiten im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung des OT Krobnitz an der Friedenstalstraße (3. und 4. BA) an die Firma OSTEG mbh, Zittau, auf der Basis des Hauptangebotes vom zu einem Angebotspreis von ,05 Euro brutto zu vergeben. 2. Der Stadtrat der Stadt Reichenbach ermächtigt den Bürgermeister, Nachträge zu dieser Maßnahme bis zu einer Gesamthöhe von Euro brutto zu erteilen. Drucksache 63 / 2008 Der Stadtrat stimmt der Förderung der Sanierung der Außenhaut des Gebäudes Alter Ring 27 mit der Gewährung eines pauschalen Modernisierungs- und Instandsetzungszuschusses für die Sanierung der Außenhaut des Gebäudes zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung abzuschließen, wobei der Zuschussbetrag auf maximal 9.300,00 Euro begrenzt wird. Drucksache 64 / 2008 Die Stadt gewährt der Evangelischen Kirchengemeinde Meuselwitz-Reichenbach für die Gesamtsanierung / Umnutzung des Gebäudes Kleine Kirchgasse 6 als Gemeinbedarfseinrichtung»Gedenkort Ludwig Eduard Nollau«einen Zuschuss auf der Grundlage der Zustimmung der Förderstelle (SAB) zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer auf der Basis des vorliegenden Modernisierungsgutachtens eine städtebauliche Vereinbarung abzuschließen. In dieser Vereinbarung ist dabei zu berücksichtigen, dass der Eigentümer eine VOB-konforme Ausschreibung durchführt. Sollten die Ergebnisse der Ausschreibung geringere Gesamtbaukosten als geplant ergeben, so ist der Zuschussbetrag entsprechend zu reduzieren.

7 Heimatrundschau 10/2008 Seite 7 Bekanntgabe des Beschlusses aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom Drucksache 13 / 2008 Der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach hat in seiner Sitzung am den Antrag der BOREAS Energie GmbH auf Errichtung von drei weiteren Windenergieanlagen auf den Flurstücken 3220 /4, 711 /2 und 698 /2, Gemarkung Reichenbach, mit folgendem Ergebnis beraten: 1.) Der Errichtung der Windenergieanlagen RB-09, RB-10 und RB-11 wird zugestimmt, da sich die geplanten Standorte auf den Flurstücken Nr. 3220/4, 711/2 und 698/2, Gemarkung Reichenbach, innerhalb des im FNP der VG Reichenbach eingetragenen Sondergebietes Wind befinden und damit planungsrechtlich zulässig sind. 2.) Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass auch die baurechtliche Prüfung des Antrages zum gleichen Ergebnis kommt. Insbesondere ist der Nachweis zu erbringen, dass die einzuhaltenden Abstandsflächen sich innerhalb des Sondergebietes Wind befinden. Öffentliche Bekanntmachungen Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Reichenbach / OL Fassung vom Präambel Auf Grundlage 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs- GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159) und des 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) hat der Stadtrat der Stadt Reichenbach/ OL in seiner Sitzung am die nachfolgende Satzung beschlossen. 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr der Stadt Reichenbach / OL ist eine Einrichtung der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach / OL mit den Ortsfeuerwehren Krobnitz / Meuselwitz, Mengelsdorf/ Biesig, Reichenbach / OL, Zoblitz / Goßwitz. Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen»Freiwillige Feuerwehr der Stadt Reichenbach /OL mit den Ortsfeuerwehren Krobnitz / Meuselwitz, Mengelsdorf/ Biesig, Reichenbach / OL und Zoblitz /Goßwitz«. (2) Die Feuerwehr besteht aus einer aktiven Abteilung, einer Jugendfeuerwehr, und einer Alters- und Ehrenabteilung. Die Feuerwehr kann einen Musikzug unterhalten. (3) Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach / OL obliegt dem Stadtwehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und seinen Stellvertretern. Bei mehreren Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen. 2 Pflichten der Feuerwehr (1) Die Freiwillige Feuerwehr hat die Pflichten: Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und nach Maßgabe der 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen. (2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. (3) Grundlage für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr sind die jeweils geltenden Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV). Bei Bedarf können spezielle, den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Ausbildungen angesetzt werden. Es sind jährlich mindestens 18 Dienste durchzuführen. Jeder aktive Angehörige hat an mindestens 12 Diensten teilzunehmen. (4) Die Feuerwehr hat im Katastrophenschutz mitzuwirken. 3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Feuerwehr sind: die Vollendung des 16. Lebensjahres, die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst, die charakterliche Eignung, die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung. Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. (2) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Abs. 1 regeln. (3) Einer Aufnahme in die Feuerwehr steht insbesondere entgegen: die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung oder die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei oder sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt. (4) Die Bewerber sollen in der Stadt Reichenbach / OL oder den zugehörigen Ortsteilen wohnhaft sein und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Feuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen. (5) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufgenommene Mitglieder der Feuerwehr werden vom Ortswehrleiter durch Handschlag verpflichtet. (6) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. (7) Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei Aufnahme einen Dienstausweis. 4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Feuerwehr: aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend 18 Abs. 3 SächsBRKG wird oder aus der Feuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich seinem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist. (4) Über die Entlassung entscheidet der Bürgermeister. (5) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, wie z. B. im 2 Absatz 3 dieser Satzung, oder in der Ausund Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Feuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. (6) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Feuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die Angehörigen der Feuerwehr, ausgenommen die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, haben das Recht, den Stadtwehrleiter zu wählen. Die Angehörigen der Ortsfeuerwehr haben das Recht, die Mitglieder der Ortswehrleitung zu wählen. (2) Die Stadt Reichenbach hat nach Maßgabe des 61 Abs. 1 SächsBRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken. (3) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter, die Ortswehrleiter und seine Stellvertreter, der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter, Gerätewarte und Angehörige der FFw Reichenbach / OL, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Stadt Reichenbach / OL festgelegten Beträge. (4) Angehörige der Feuerwehr erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen. Darüber hinaus erstattet die Stadt Reichenbach / OL Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des 63 Abs. 2 SächsBRKG.

8 Seite 8 Heimatrundschau 10 /2008 (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, sich bei Alarm unverzüglich am jeweiligen Gerätehaus einzufinden, den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen, im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. (6) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen ihrem Ortswehrleiter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung ihrem unmittelbaren Vorgesetzten vor Dienstbeginn zu melden. Die Ortswehrleiter haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen ihrem Stellvertreter und dem Stadtwehrleiter zu melden. Der Stadtwehrleiter hat seine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Bürgermeister, den Ortswehrleitern und seinem Stellvertreter zu melden. (7) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Ortswehrleiter oder der Stadtwehrleiter einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen. Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. 6 Jugendfeuerwehr (1) Die Jugendfeuerwehr der Stadt führt den Namen»FFw Reichenbach / OL Jugendfeuerwehr«. Sie wird vom Jugendfeuerwehrwart geleitet. (2) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und der Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. In Ausnahmefällen kann das Eintrittsalter bei entsprechender Eignung herabgesetzt werden. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigelegt sein. (3) Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss nach Anhörung des Jugendfeuerwehrwartes. Im Übrigen gelten die Festlegungen des 3 entsprechend. (4) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied in die aktive Abteilung aufgenommen wird, aus der Jugendfeuerwehr austritt, den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 2 des 6 dieser Satzung schriftlich zurücknehmen. (5) Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter vertreten die Jugendfeuerwehr vor dem Feuerwehrausschuss und werden von den Mitgliedern des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl ist durch den Stadtrat zu bestätigen. Die Bestellung erfolgt durch den Bürgermeister. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter müssen Angehörige der aktiven Abteilung der FFw Reichenbach sein und soll neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. (6) Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter sind Mitglied des Feuerwehrausschusses. (7) Der stellvertretende Jugendfeuerwehrwart hat den Jugendfeuerwehrwart bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (8) Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Abs. 5 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. 7 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird bei Überlassung der Dienstbekleidung übernommen, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat oder dauernd dienstunfähig geworden ist und keine gegenteilige Erklärung abgibt. (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst in der Feuerwehr für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl ist durch den Stadtrat zu bestätigen. Die Bestellung erfolgt durch den Bürgermeister. 8 Alters- und Ehrenabteilung (1) Der Stadtrat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. (2) Der Stadtrat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses verdienstvolle Stadtwehrleiter oder Ortswehrleiter nach Ausscheiden aus der Funktion zu Ehrenwehrleitern der FFw Reichenbach /OL ernennen. (3) Die Ernennung der Ehrenmitglieder / Ehrenwehrleiter erfolgt zur Jahreshauptversammlung der FFw Reichenbach /OL. 9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind: die Hauptversammlung, der Feuerwehrausschuss, der Stadtwehrleiter und die Ortswehrleitungen. 10 Hauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Stadtwehrleiters ist jährlich eine ordentliche Hauptversammlung der Feuerwehr durchzuführen. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Stadtwehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Feuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. In der Hauptversammlung wird der Stadtwehrleiter gewählt. (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekanntzugeben. Den Angehörigen der FFw Reichenbach werden der Zeitpunkt und die Tagesordnung über das amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Reichenbach bekanntgegeben. Die Jahreshauptversammlung hat bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres stattzufinden. (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der aktiven Angehörigen der Feuerwehr anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Angehörigen der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist. 11 Feuerwehrausschuss (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden, welcher durch die Hauptversammlung auf fünf Jahre gewählt wird, den Ortswehrleitern, dem Jugendfeuerwehrwart und einem gewählten Vertreter der jeweiligen Ortsfeuerwehren bzw. Jugendfeuerwehr. Dem Feuerwehrausschuss gehören weiterhin der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung und der Leiter des Musik treibenden Zuges an. (2) Die Mitglieder des Feuerwehrausschusses haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiterzuführen. Ist dies nicht möglich, sind vom Bürgermeister in Absprache mit dem Stadtwehrleiter geeignete Personen in den Feuerwehrausschuss zu beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister einen Feuerwehrangehörigen mit der Zustimmung des Stadtrates und Absprache mit dem Stadtwehrleiter in die fehlende Stelle des Feuerwehrausschusses ein. Diese Regelung gilt bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers. (3) Der Schriftführer kann Mitglied des Feuerwehrausschusses sein. Er wird von diesem gewählt. Er hat keine Stimmberechtigung. (4) Der Feuerwehrausschuss soll viermal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn

9 Heimatrundschau 10/2008 Seite 9 dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. (5) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehrausschusses einzuladen. (6) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ des Stadtwehrleiters und der Ortswehrleitungen. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Stadt Reichenbach /OL für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (7) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (8) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen. 12 Stadtwehrleiter (1) Der Stadtwehrleiter wird in der Hauptversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Als Stellvertreter des Stadtwehrleiters wird im Feuerwehrausschuss in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren ein Ortswehrleiter oder stellvertretender Ortswehrleiter gewählt. Wiederwahl ist jeweils zulässig. Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter werden nach deren Wahlen durch die Hauptversammlung bzw. dem Feuerwehrausschuss und nach Zustimmung durch den Stadtrat vom Bürgermeister bestellt. (2) Der Stadtwehrleiter soll den Bürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Stadt Reichenbach zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen verfügt oder erwirbt und über die nach den Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Inneren erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (3) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der FFw Reichenbach / OL beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Gemeinderates als Gemeindewehrleiter oder Stellvertreter ein. (4) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln, dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Feuerwehrausschuss vorgelegt werden, auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und Beanstandungen, welche die Leistungsfähigkeit der FFw Reichenbach / OL betrifft, dem Bürgermeister mitzuteilen. Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (5) Der stellvertretende Stadtwehrleiter hat den Stadtwehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (6) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Abs. 2 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. 13 Ortswehrleitung (1) Zur Ortswehrleitung gehören der Ortswehrleiter und seine beiden Stellvertreter. Die Zugführer, der Vertreter im Feuerwehrausschuss und der Gerätewart sind nicht wählbare Mitglieder der Ortswehrleitung. Sie haben beratende Stimme. In die Ortsfeuerwehr kann durch deren Angehörige ein Schriftwart gewählt werden. Leiter der Ortsfeuerwehr ist der Ortswehrleiter. (2) Die Ortswehrleitung wird von der Ortsfeuerwehr in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (3) Gewählt werden kann nur, wer der Feuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen verfügt oder erwirbt und über die nach den Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums des Inneren erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (4) Die Ortswehrleitung ist nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Stadtrat vom Bürgermeister für die Dauer ihrer Amtszeit zu bestellen. (5) Die Mitglieder der Ortswehrleitung haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiterzuführen. Ist dies nicht möglich, sind vom Bürgermeister in Absprache mit dem Stadtwehrleiter geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Ortswehr zu beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister einen Feuerwehrangehörigen mit der Zustimmung des Stadtrates und Absprache mit dem Stadtwehrleiter in die fehlende Funktion der Ortswehrleitung ein. Diese Regelung gilt bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers. (6) Der Ortswehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit seiner Ortsfeuerwehr verantwortlich und führt die ihr durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere: auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen seiner Ortsfeuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Stadtwehrleiter vorgelegt werden, auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung seiner Ortsfeuerwehr hinzuwirken, für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen und Beanstandungen, welche die Leistungsfähigkeit seiner Ortsfeuerwehr betrifft, dem Stadtwehrleiter mitzuteilen. Die Ortswehrleiter führen ihre Ortsfeuerwehr nach Weisung des Stadtwehrleiters. Der Stadtwehrleiter kann dem Ortswehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (7) Die Ortswehrleiter haben den Stadtwehrleiter bei der Lösung der Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (8) Die Stellvertreter des Ortswehrleiters haben den Ortswehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (9) Die Mitglieder der Ortswehrleitung können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, auf Vorschlag des Stadtwehrleiters vom Stadtrat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. 14 Unterführer, Gerätewarte (1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) und Gerätewarte dürfen nur Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden. (2) Die Unterführer und die Gerätewarte werden vom Ortswehrleiter für fünf Jahren bestellt. Der Stadtwehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im Feuerwehrausschuss widerrufen. Die Gerätewarte haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen. Wiederbestellung für Unterführer und Gerätewarte ist zulässig. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. (4) Die Gerätewarte haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Wehrleiter zu melden. 15 Schirrmeister, Atemschutzgerätewart, Nachrichtentechnikgerätewart (1) Im Feuerwehrausschuss kann mit beratender Stimme ein Schirrmeister tätig sein. Dem Schirrmeister untersteht die gesamt Feuerwehr- und Fahrzeugtechnik der FFw Reichenbach. Er ist für deren Pflege und Wartung dieser Technik verantwortlich. Festgestellte Mängel sind dem Stadtwehrleiter zu melden. Ihm unterstehen in feuerwehrtechnischer Hinsicht die Gerätewarte der Ortsfeuerwehren. Der Schirrmeister muss eine Ausbildung

10 Seite 10 Heimatrundschau 10 /2008 entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften vorweisen. Er wird vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt und untersteht dem Stadtwehrleiter. Bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten kann der Schirrmeister durch den Feuerwehrausschuss abberufen werden. (2) Im Feuerwehrausschuss kann mit beratender Stimme ein Atemschutzgerätewart tätig sein. Dem Atemschutzgerätewart untersteht die gesamte Atemschutzgerätetechnik der FFw Reichenbach. Er ist für deren Pflege und Wartung verantwortlich. Festgestellte Mängel sind dem Stadtwehrleiter zu melden. Der Atemschutzgerätewart muss eine Ausbildung entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften vorweisen. Er wird vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt und untersteht dem Stadtwehrleiter. Bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten kann der Atemschutzgerätewart durch den Feuerwehrausschuss abberufen werden. (3) Weiterhin kann im Feuerwehrausschuss mit beratender Stimme ein Nachrichtentechnikgerätewart tätig sein. Dem Nachrichtentechnikgerätewart untersteht die gesamte Funkund Nachrichtentechnik der FFw Reichenbach. Er ist für deren Pflege und Wartung verantwortlich. Festgestellte Mängel sind dem Stadtwehrleiter zu melden. Der Nachrichtentechnikgerätewart muss eine Ausbildung entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften vorweisen. Er wird vom Feuerwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt und untersteht dem Stadtwehrleiter. Bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten kann der Nachrichtentechnikgerätewart durch den Feuerwehrausschuss abberufen werden. 16 Schriftführer (1) Der Schriftführer wird vom Feuerwehrausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Feuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber hinaus kann der Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr verantwortlich sein. (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. 17 Wahlen (1) Die nach 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind, und muss von der Hauptversammlung (Wahl des Stadtwehrleiters) bzw. von den Angehörigen der Ortsfeuerwehren (Wahl der Ortswehrleitung) bestätigt werden. Die Wahlen sind von einem, von den Wahlberechtigten zu bestimmenden, Wahlleiter durchzuführen. (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. (3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. (4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. Weiterhin gilt 10 Absatz 3 dieser Satzung. (5) Wahlen nach dieser Satzung erfolgen in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. (7) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch den jeweiligen Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. (8) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl nicht zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, dann ist vom Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann in die entsprechende Wahlfunktion ein. 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung Amtsblatt»Heimatrundrundschau«der Gemeinden Königshain, Sohland a. R. und Vierkirchen und der Stadt Reichenbach / OL in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die 2. Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Reichenbach vom außer Kraft. ausgefertigt am: Reichenbach, den gez. Andreas Böer, Bürgermeister Hinweis: Nach 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 2 oder 3 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der im 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Friedhof Reichenbach Beschluss zur Errichtung einer Grabanlage für Baumurnengräber (BUF ) auf dem Abteil F des Friedhofes in Reichenbach Auf dem Friedhof Reichenbach der Evangelischen Kirchengemeinde Meuselwitz Reichenbach/ OL sind Baumurnengräber eingerichtet worden. In ein Grablager können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die Gestaltungsvorschriften der Baumurnengräber regelt 31 Anlage 6 der zurzeit gültigen Friedhofssatzung. Ab dem Tage nach der Veröffentlichung in der Heimatrundschau der Stadt Reichenbach können in dieser Grabanlage Urnen beigesetzt werden. Reichenbach, den 17. September 2008 gez. Gemeindekircherat der Evangelischen Kirchengemeinde Meuselwitz Reichenbach /OL Sitzungen der Räte im Oktober 2008 Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Mittwoch, , um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Reichenbach, Görlitzer Straße 4 statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend der Bekanntmachungssatzung, die sich an folgenden Standorten befinden: Reichenbach, Görlitzer Straße 4 Zoblitz, Dorfstraße 13 Meuselwitz, Hauptstraße 41 Biesig, Am Dorfteich Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116 Die nächsten Sitzungen der Ortschaftsräte finden wie folgt statt: Zoblitz am Montag, , um Uhr im Ortschaftssaal Zoblitz Meuselwitz am Mittwoch, , um Uhr im Ortschaftsamt Meuselwitz Dittmannsdorf / Mengelsdorf am Freitag, , um Uhr im Ortschaftsamt Mengelsdorf Informationen Stadtrat Herr Helmut Müller führt in der Sitzung des Stadtrates am die Amtsverpflichtung des Bürgermeisters Andreas Böer für die Amtszeit von durch.

11 Heimatrundschau 10/2008 Seite 11 Achtung! Benachrichtigung zur Wasserzählerablesung und zum Wasserzählerwechsel Die Wasserzählerablesung und der turnusmäßige Wasserzählerwechsel findet vom bis in Reichenbach, OT Biesig, OT Dittmannsdorf, OT Borda, OT Schöps, OT Oehlisch, OT Goßwitz vom bis in Reichenbach, OT Zoblitz vom bis in Reichenbach zwischen 8.30 und Uhr statt. Folgende Straßen werden in Reichenbach abgelesen: Badergasse Bandmachergasse Färbergasse Görlitzer Straße Löbauer Straße Markt Niederhof Niederreichenbach Nieskyer Straße Oberer Weg Oberreichenbach Schloßgasse Seckacher Straße Thomas-Müntzer-Str. Weißenberger Str. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass eine ordnungsgemäße Wasserablesung möglich ist. Nach der»verordnung über allgemeine Bedingungen für das Versorgen mit Wasser (AVB WasserV) vom 20. Juni 1980«muss der Zugang zur Wasserzähleranlage jederzeit gewährleistet sein. Stadtwerke Görlitz AG Außenstelle Reichenbach, Tel /88715 Galerie im Rathaus Eröffnung der 100. Ausstellung in der Galerie im Rathaus und der St.-Johannes-Kirche Reichenbach am 6. September 2008 Bei schönstem Sommerwetter und im Beisein zahlreicher Gäste wurde am Nachmittag des 6. September die Jubiläumsausstellung der Galerie im Rathaus eröffnet. Es ist die nunmehr 100. Ausstellung von Künstlern, Vereinen und Institutionen, die seit der Einweihung des Rathauses im Jahr 1996 in ununterbrochener Folge gezeigt wird. Bereits Ende des vergangenen Jahres begannen die Vorbereitungen für diese gemeinsame Präsentation aller bisheriger Aussteller von Malerei, Grafik, Plastik und Fotografie. Bis auf wenige Ausnahmen stellten alle Künstler ein Exponat dafür zur Verfügung. Eine Überraschung anderer Art gab es, als Vertreter der Stadtratfraktionen der URBI und der CDU diesen Anlass nutzten, um Bürgermeister Andreas Böer im Beisein der Öffentlichkeit zu seiner erneuten Amtseinführung zum 1. September 2008 zu gratulieren. Gerd Zeipert und Andreas Schneider überbrachten dem alten und neuen Stadtoberhaupt die Glückwünsche. Mit Musik von der Gruppe»SWING TIME«, die bereits den feierlichen Teil der Veranstaltung begleitete, klang der Nachmittag in bester Stimmung aus. Die Gruppe»Swing time«begleitete die Veranstaltung musikalisch Kammerkonzert auf Schloss Krobnitz Sonntag, 5. Oktober 2008, Uhr Beethoven-Zyklus IV Ludwig van Beethoven Violinsonate Nr. 7 & 8 Wasilij Tarabuko, Violine Izabela Helinska, Klavier Karten zu 10,00 Euro (ermäßigt 5,00 Euro) und Gutscheine sind wie gewohnt bei der Stadtinformation Reichenbach, Nieskyer Straße 4, sowie an der Abendkasse erhältlich. (Stadtinfo Reichenbach: Telefon /88790) MDR filmte für»unterwegs in Sachsen«Ein Team des MDR-Fernsehens war vom 21. bis 25. September 2008 zu Dreharbeiten in Reichenbach und Umgebung zu Gast. Für die bekannte Sendereihe»Unterwegs in Sachsen«wurde ein 30-minütiger Beitrag gefilmt, der am 1. November 2008, um Uhr im MDR-Fernsehen zu sehen ist. Andrea Gloger Die Eröffnung der Ausstellung fand auf dem Rathausvorplatz statt Auf die Bedeutung des»gläsernen Rathauses«mit seiner Galerie als Ort der Begegnung von Kunst und Politik, Kultur und Verwaltung wies Bürgermeister Andreas Böer in seiner Begrüßungsrede hin. Auch Pfarrer Christoph Wiesener, der frühere Leiter der Galerie Bernd Kremser, sowie der Sekretär des Kulturraumes Joachim Mühle, betonten in ihren Grußworten den Stellenwert und die kontinuierlich gewachsene Anerkennung dieser Einrichtung und würdigten das Engagement aller Beteiligten. Großen Anklang bei Künstlern und Gästen fand der Ausstellungskatalog, der eigens für dieses Jubiläum erarbeitet wurde. Darin finden sich auch die Vereine und Institutionen wieder, die aufgrund der Kompaktheit ihrer Präsentationen in der gegenwärtigen Ausstellung nicht berücksichtigt werden konnten. Für die Mitarbeit an diesem Katalog, der zum einen Chronik zur Geschichte der Galerie und zugleich Begleitheft zur Ausstellung ist, bedankte sich Andrea Gloger, Leiterin der Galerie, bei allen Beteiligten herzlich. Möglich wurde die Herstellung dieses 170- seitigen Heftes durch die Unterstützung von Sponsoren. Dafür sprach Andreas Böer seinen Dank der Firma BOREAS energy unlimited, den Stadtwerken Görlitz AG, dem Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien sowie dem Schlesisch- Oberlausitzer Museumsverbund ggmbh aus. Statt Regenschutz erwiesen sich die Pavillons als ideale»schattenspender«die Jubiläumsausstellung in Rathaus und Kirche kann nun bis zum (Kirchweihfest der St.-Johannes-Kirche) besichtigt werden. Zusätzlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses ist ein Besuch auch sonntags von bis Uhr möglich. Als Betreuerinnen stehen Frau Weise, Frau Leske und Frau Seipt zur Verfügung. Bei ihnen kann auch der Ausstellungskatalog zu einem Preis von 10,00 Euro erworben werden. Teil 1 der Ausstellung im Rathaus Fortsetzung Seite 12

12 Seite 12 Heimatrundschau 10 /2008 Teil 2 der Ausstellung in der St.-Johannes-Kirche Hannelore Weise (links), Karin Leske und Kerstin Seipt (nicht im Bild) betreuen die Ausstellung während der Öffnungszeiten und sind Ansprechpartner für die Besucher Galerie-Vorschau bis » unter anderem auch Winterbilder«Malerei von Michael Voigt Termine Freiwillige Feuerwehr Reichenbach informiert Feuerwehrausschuss Ansprechpartner: Stadtwehrleiter Kam. Ronald Prüß, Reichenbach, telefonisch erreichbar unter der Nr. 0171/ Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses finden jeweils um Uhr statt. Auf Grundlage von 11 Abs. 8 der Feuerwehrsatzung der Stadt Reichenbach vom sind die Sitzungen des Feuerwehrausschusses nicht öffentlich. Die nächste Sitzung des Feuerwehrausschusses finden statt am in Zoblitz. Dienstversammlungen Ortsfeuerwehr Krobnitz / Meuselwitz Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Mario Müller, Meuselwitz, telefonisch erreichbar unter der Nr / Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr finden jeweils um Uhr im Schulungsraum des FFw-Gerätehauses Meuselwitz statt Winterfestmachung, Beginn 9.00 Uhr Ortsfeuerwehr Mengelsdorf / Biesig Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Detlef Zölfel, Biesig, telefonisch erreichbar unter der Nr / Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr finden jeweils um Uhr im Feuerwehr- und Jugendzentrum Mengelsdorf statt Übung Schaum, Beginn Uhr Winterfestmachung, Beginn Uhr Ortsfeuerwehr Reichenbach Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Ronald Prüß, Reichenbach, telefonisch erreichbar unter der Nr / Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr Reichenbach Zug 1 und Zug 2 finden jeweils um Uhr im Feuerwehrdepot Nieskyer Straße statt. Treffpunkt für den Zug 2 ist am Gerätehaus in Niederreichenbach. Die Ausbildungspläne beider Züge sind identisch Vorbeugender Brandschutz Zusammenwirken der Einheiten Winterfestmachung Ortsfeuerwehr Zoblitz / Goßwitz Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Kurt Torlee, Zoblitz, telefonisch erreichbar unter der Nr. 0152/ Die Dienstversammlungen dieser Ortsfeuerwehr finden im Gemeindesaal Zoblitz oder im Gerätehaus der Feuerwehr statt Gerätetraining Löschen, Beginn Uhr Pflege der Ausrüstung Winterfestmachung, Beginn Uhr Jugendfeuerwehr der FFw Reichenbach Ansprechpartner: Jugendfeuerwehrwart Kam. Hendrick Böhnke, Reichenbach, telefonisch erreichbar unter der Nr / Die Dienstversammlungen der Jugendfeuerwehr finden jeweils um 9.00 Uhr im Feuerwehrdepot Reichenbach statt Erste Hilfe Öffnungszeiten des Feuerwehrmuseum in Biesig: Besichtigung nur nach Vereinbarung unter Tel.-Nr / Einsätze Hilfeleistung Unfall Oberreichenbach B6 Kanone Einsatzfeuerwehr: Reichenbach Hilfeleistung Unfall Reichenbach B6 & Kreuzung Sohland a. R. / Oehlisch Einsatzfeuerwehr: Reichenbach Termine Suchtberatung 14-tägig Montag von 9.00 bis Uhr in Reichenbach, Mittelstraße 22. Terminvereinbarungen sind täglich unter Telefon 0151/ oder / möglich. Die Selbsthilfegruppe»Leben ohne Alkohol«trifft sich jeden Montag bis Uhr im Büro der Suchtberatungsstelle (Mittelstraße 22). Interessenten können sich täglich in der Zeit von bis Uhr unter der Rufnummer 0151/ oder ganztägig bei Herrn Matthias Lohde in Weißwasser unter Telefon / melden. Sprechstunde des Seniorenbüros / Seniorenrates Dienstag, , Uhr, Rathaus Reichenbach, Görlitzer Straße 4 Senioren, Vorruheständler sowie Seniorenklubs und Seniorenvereine können sich mit den unterschiedlichsten Fragen, Anliegen und Problemen an die in der Seniorenarbeit Tätigen wenden. Auskünfte erhalten Sie auch unter der Rufnummer / Abfallentsorgung Restmüll ungerade Woche Montag (6.10., ) Feldhäuser, Löbensmüh, Mengelsdorf Biesig, Dittmannsdorf, Krobnitz, Lehnhäuser gerade Woche Montag (13.10., ) Reißaus ungerade Woche Dienstag (7.10., ) Reichenbach, Goßwitz, Oehlisch, Schöps, Zoblitz ungerade Woche Donnerstag (9.10., ) Borda, Meuselwitz Bioabfall gerade Woche Dienstag (14.10., ) Reichenbach, Biesig, Borda, Dittmannsdorf, Feldhäuser, Goßwitz, Löbensmüh, Mengelsdorf, Oehlisch, Schöps, Zoblitz gerade Woche Montag (13.10., ) Krobnitz, Lehnhäuser, Meuselwitz, Reißaus

13 Heimatrundschau 10/2008 Seite 13 Gelbe Säcke Oehlisch, Zoblitz Reichenbach Biesig, Borda, Dittmannsdorf, Feldhäuser, Goßwitz, Krobnitz, Lehnhäuser, Löbensmüh, Mengelsdorf, Meuselwitz, Reißaus, Schöps Blaue Tonne Reichenbach Krobnitz, Lehnhäuser, Meuselwitz, Reißaus Biesig, Dittmannsdorf, Feldhäuser, Löbensmüh, Mengelsdorf Borda, Goßwitz, Oehlisch, Schöps, Zoblitz Sperrmüll Reichenbach Tour S I: Bahnhofstraße, Fabrikstraße, Gartenstraße, Geschwister-Scholl-Straße, Löbauer Straße, Mittelstraße, Niederhof, Niederreichenbach, Oberer Weg, Oberreichenbach, Paulsdorfer Straße, Poststraße, Robert-Koch-Straße, Rosenweg, Rotsteinblick, Schulstraße, Seckacher Straße, Sohländer Straße, Thomas-Müntzer-Straße, Von-Seydewitz-Straße, Weißenberger Straße Reichenbach Tour S II: Alter Ring, Am Töpferberg, Badergasse, Bandmachergasse, Brauergasse, Brunnengasse, Chr.-G.-Käuffer-Straße, Färbergasse, Fichtnerweg, Friedhofsweg, Gersdorfer Straße, Görlitzer Straße, Große Kirchgasse, Kirchplatz, Kleine Kirchgasse, Königshainer Straße, Markt, Nieskyer Straße, Oberlausitzer Weg, Oberreichenbach, Schloßgasse, Schmidtstraße, Schützenplatz, Steinweg, Töpferstraße Biesig, Borda, Dittmannsdorf, Krobnitz, Lehnhäuser, Meuselwitz, Reißaus Feldhäuser, Goßwitz, Löbensmüh, Mengelsdorf, Oehlisch, Schöps, Zoblitz Schadstoffe semimobile Annahmestation, Parkplatz Görlitzer Straße gegenüber dem Hotel»Reichenbacher Hof«Öffnungszeiten: jeden Dienstag jeden 3. Samstag im Monat Uhr Uhr Der Bürgermeister und die Stadtverwaltung gratulieren herzlich zum Geburtstag: Stein, Ludmila... Oberer Weg J Lösch, Margit... Mittelstraße J Ullrich, Siegfried... OT Meuselwitz, Hauptstraße J Gröger, Margot... OT Zoblitz, Dorfstraße J Pohl, Adolf... Feldhäuser J Scholte, Helmut... Rosenweg J Hoffmann, Günter... Thomas-Müntzer-Straße J Lehmann, Rita... Schulstraße J Jäkel, Edith... Weißenberger Straße J Pohl, Ruth... Görlitzer Straße J Helbig, Margott... OT Goßwitz, Ringstraße J Herrmann, Irmgard... Weißenberger Straße J Weidner, Lothar... OT Goßwitz, Ringstraße J Herrmann, Günter... Weißenberger Straße J Wuttke, Manfred... Thomas-Müntzer-Straße J Thamm, Elli... Seckacher Straße J Pobig, Werner... Nieskyer Straße J Schober, Helga... Oberer Weg J Bierhals, Fritz... Löbensmüh J Berthelmann, Emma... Mittelstraße J Schwarz, Heinz... Rotsteinblick J Jänsch, Christa... Niederreichenbach J Bracke, Edeltraud... Gersdorfer Straße J Michler, Siegfried... Niederreichenbach J Krause, Luise... OT Zoblitz, Dorfstraße J Helbig, Magda... OT Goßwitz, Ringstraße...75 J Eifler, Erika... Friedhofsweg J Torlee, Werner... Thomas-Müntzer-Straße J Ritter, Doris... OT Meuselwitz, Schöpser Straße J Radisch, Rosemarie... OT Lehnhäuser, Am Waldessaum J Wieland, Margarete... OT Schöps,An der Schanze J Rehn, Peter... OT Meuselwitz, Schöpser Straße J Stübner, Hildegard... Löbauer Straße J Pietsch, Anneliese... Thomas-Müntzer-Straße J Buder, Irmgard... Oberreichenbach J Hahmann, Helga... Fabrikstraße J Arlt, Barbara... OT Meuselwitz, An den Feldhäusern J Schäfer, Dieter... Görlitzer Straße J Leuschner, Walter... OT Schöps,An der Schanze J Arnold, Margot... Mittelstraße J Pötschke, Heinz... Weißenberger Straße J Stecker, Ingeborg... Oberreichenbach J Grünberg, Christa... Seckacher Straße J Geyer, Alfred... Gartenstraße J Eichler, Erika... Alter Ring J Neuer, Wanda... Gersdorfer Straße J Frenzel, Helga... Meuselwitz, An den Feldhäusern J.

14 Seite 14 Heimatrundschau 10 /2008 Veranstaltungen der Vereine und Einrichtungen der Stadt Reichenbach im Oktober 2008 Oktober 1. Seniorennachmittag ASB-Seniorenbetreuung Fahrt nach Seckach 5. Kammerkonzert Schloss Krobnitz Stadt / Musiktheater 6. Senioren-Tanzsport Senioren-Tanzsport Reichenbach / Umland 6. Handarbeitsnachmittag ASB-Seniorenbetreuung 7. Vorstandssitzung Kulturbund Reichenbach /Oberlausitz e.v. 8. Seniorennachmittag ASB-Seniorenbetreuung 11.»10 Jahre Ackerbürgermuseum«Festveranstaltung und Ausstellung Heimatverein Reichenbach e.v. 11. Kultur- und Bildungsfahrt Kulturbund Reichenbach /Oberlausitz e.v. 13. Senioren-Tanzsport Senioren-Tanzsport Reichenbach / Umland 14. Chorprobe Dorfchor Mengelsdorf 15. Seniorennachmittag ASB-Seniorenbetreuung 16. Patronatsfest St. Hedwig in Mengelsdorf Kath. Kirchengemeinde St. Anna 18. Herbstfeuer Kleingartenverein 20. Senioren-Tanzsport Senioren-Tanzsport Reichenbach / Umland 22. Seniorennachmittag ASB-Seniorenbetreuung 27. Senioren-Tanzsport Senioren-Tanzsport Reichenbach / Umland 28. Chorprobe Dorfchor Mengelsdorf 29. Seniorennachmittag ASB-Seniorenbetreuung ARBEITER- SAMARITER- BUND Aktive Seniorenbetreuung in Reichenbach Veranstaltungsplan Oktober 2008 Alle Veranstaltungen finden in der Kindertagesstätte in Reichenbach, Robert-Koch-Str. 1, statt. Mittwoch, 1.10., Uhr Spielenachmittag Wir besuchen die Modenschau»Mode für Senioren«im Rathaussaal. Montag, 6.10., Uhr Handarbeitsnachmittag Mittwoch, 8.10., Uhr Seniorennachmittag»Spielenachmittag«Rommee, Mensch ärgere Dich nicht und andere Mittwoch, , Uhr Seniorennachmittag»Geburtstagsfeier des Monats«Mittwoch, , Uhr Seniorennachmittag»Mach mit, bleib fit!«kleine sportliche Übungen mit Händen und Füßen. Mittwoch, , Uhr Seniorennachmittag Wir laden ein zum Weinfest. Sprechzeit unserer Seniorenberatung jeden Mittwoch und Freitag, Uhr, ASB-Kindertagesstätte, Robert-Koch-Straße 1 In dieser Zeit ist auch die telefonische Anmeldung für Hausbesuche möglich ( / 70105). Nieskyer Straße Reichenbach Wir laden zu folgenden Veranstaltungen ein: Dienstag, , Uhr Dia-Vortrag Gemeinsam mit Herrn Fischer möchten wir einen Ausflug ins Riesengebirge unternehmen. Dabei haben sie die Möglichkeit seinen Eindrücken bei musikalischer Begleitung zu lauschen. Donnerstag, , Uhr Bunter Nachmittag Mit Musik, Gesang und Humor von Silvia und Rainer Nitzsche werden Sie einen bunten, unterhaltsamen Nachmittag erleben. Mittwoch, , Uhr Seniorentanzgruppe Ein schwungvollen Nachmittag mit traditionellen Tänzen möchte Ihnen die Seniorentanzgruppe aus Reichenbach heute bereiten. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um ca Uhr im Saal des Pflegeheimes. Sie sind alle recht herzlich eingeladen, mit uns diese Nachmittage in gemütlicher Runde zu verbringen. Für ausreichend Kaffee und Kuchen ist ab Uhr gesorgt. DEUTSCHES ROTES KREUZ DRK Görlitz Stadt und Land e. V. informiert Ausbildungsangebote des DRK im Oktober 2008 Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) jeden Samstag (außer Feiertag) von Uhr für Führerscheinbewerber (PKW) Ausbildungsort: DRK Ausbildungszentrum, Rauschwalder Str. 55 (Fahrschule Otto), Görlitz Erste-Hilfe-Grundlehrgang (EH): 7. / Erste-Hilfe-Training (EHT): Ausbildungsort: DRK, Ostring 59 oder MULTI MEDIA PARK, Melanchthonstr. 19 (in Abhängigkeit von Teilnehmerzahl). Diese Kurse führen wir auch zu Wunschterminen in Ihrem Unternehmen durch, auch an Wochenenden! Für Rückfragen, Anmeldungen und In-house- Termine stehen Ihnen Dr. Udo Bauer und Alexander Peter unter Telefon / oder -80, Fax 03581/ oder udo.bauer@drk-goerlitz.de gern zur Verfügung. Ihre Anmeldung kann ebenfalls auf den Seiten der Ausbildung auf unserer Homepage: erfolgen. Pädagogische Fortbildung Raumgestaltung gemäß des Sächsischen Bildungsplanes Vor-Ort-Termine auf Anfrage Margit Nowusch 60,00 Euro»Snoezelen«und»Basale Stimulation«als pädagogisch-therapeutische Angebote zur Wahrnehmungsförderung , Carsten Schulze 30,00 Euro Fremde Betreuung ist gute Betreuung neueste Erkenntnisse der Bindungsforschung , Dr. Cornelia Walther 30,00 Euro

15 Heimatrundschau 10/2008 Seite 15 Grundlagen des Marketing in NPO s (I) 10./ André Maywald/Rüdiger Neumann 60,00 Euro Informationen zu den Inhalten und den Lehrgangsorten erhalten Sie bei Dr. Udo Bauer und Rüdiger Neumann unter Telefon 03581/ , Udo.Bauer@drk-goerlitz.de und Ruediger.Neumann@drk-goerlitz.de oder im Internet und Weiterbildung Referentenliste: Margit Nowusch, Dipl.-Pädagogin Ulrike Leubner, Kita-Fachberaterin, Entspannungspädagogin Dr. phil. Cornelia Walther, Kommunikationspsychologin Sylvia Koschnicke, Erzieherin /Qualitätsbeauftragte /Auditor Kerstin Kellberg, Erzieherin Carsten Schulze, Ergotherapeut André Maywald, Dipl.-Ing., Geschäftsführer Jan Macha, Dipl.-Betriebswirt (BA) Rüdiger Neumann, Dipl.-Soz.arb. /Soz.päd. (FH) Sprechstunden der DRK Jugendhilfeagentur Reichenbach in den Gemeinden Im Rahmen der Tätigkeiten der Reichenbacher Jugendhilfeagentur wie: Beratung und Unterstützung u. a. von Kindern, Jugendlichen, Eltern. Kostenlos und vertraulich! Vermittlung an weitere Fachberatungsstellen u. a. an Suchtberatung, Erziehungsberatung, Schwangerenberatung, Schuldenberatung, etc. Förderung und Unterstützung von Ehrenamt Stärkung des generationenübergreifenden Miteinanders Förderung der Integration von Spätaussiedlern Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertagesstätten und Vereinen finden die Sprechstunden der Jugendhilfeagentur Reichenbach wie folgt statt: Stadt Reichenbach DRK Jugendhilfeagentur Mittelstraße 22, Reichenbach Sprechzeiten: jeden Dienstag von bis Uhr jeden Donnerstag von bis Uhr Gemeinde Königshain Gemeindeverwaltung Königshain Dorfstraße 82, Königshain Sprechzeit: am von bis Uhr Gemeinde Sohland a. R. Gemeindeverwaltung Sohland a. R. Mittelhof 182, Sohland a. R. Sprechzeit: am von bis Uhr Zur individuellen Terminabsprache und bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter Andrea Uebel und Thorsten Ahrens unter der Rufnummer / oder 0173 / gerne zur Verfügung. In der Jugendhilfeagentur Reichenbach (Mittelstraße 22) gibt es ebenfalls Beratungsangebote zu folgenden Themen: Selbsthilfegruppe Sucht Treff jeden Montag Uhr Familien- und Erziehungsberatung Frau Rießner Termine nach Vereinbarung (Telefon / ) Schuldnerberatung Frau Krall Terminvergabe (Telefon / ) Sprechzeit: 2. Donnerstag im Monat Uhr Schwangeren- und Familienberatung Frau Wiesner Terminvergabe (Telefon / und / ) Sprechzeit: 4. Donnerstag im Monat Uhr Nachrichten des Heimatvereins 10 Jahre AckerbürgerMuseum Vor 10 Jahren erhielt Reichenbach in Gestalt des AckerbürgerMuseums wieder ein würdiges Heimatmuseum! Dies war möglich durch das erfolgreiche Zusammenwirken von Stadtverwaltung, Heimatverein und Schlesisch- Oberlausitzer Museumsverbund ggmbh und nicht zuletzt auch dank dem freundlichen Entgegenkommen der Erben des Hauses Görlitzer Straße 25! Inzwischen ist diese Adresse zu einem festen Begriff für die Bewahrung der Geschichte unseres Ortes und seiner Bewohner geworden. Dies zeigt sich am anhaltenden Interesse der Öffentlichkeit, von Kindergruppen, Schulklassen und Reisegruppen. In dem wieder errichteten Bürgerhaus und -garten wird das Leben der einfachen Leute um 1900 anschaulich gezeigt. Darüber hinaus sorgt der Heimatverein mit wechselnden Sonderausstellungen im Obergeschoss unter dem Motto»Von Reichenbachern für Reichenbacher«für interessante Betrachtungen zu den verschiedensten Themen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Lebenskultur. Wer mehr über die Entstehung des Museums und seine bisherige Wirksamkeit erfahren möchte, der sei herzlich eingeladen zur Jubiläumsveranstaltung am 11. Oktober 2008: Uhr Festveranstaltung im Rathaussaal Uhr Ausstellungseröffnung»10 Jahre AckerbürgerMuseum«im Museum Mit persönlichen Begegnungen und Gesprächen, auch bei Kaffee und Kuchen, soll es ein interessanter Nachmittag werden! Vorankündigung Für Montag, den 3. November, werden alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen, um über einige (leider notwendige, weil vom Finanzamt geforderte) Satzungsänderungen zu beschließen. Des weiteren wird unser Mitglied M. Steinmann über seine Urlaubserlebnisse unter dem Motto»Mit dem Fahrrad durch die Priegnitz«berichten. Harald Krüger, Vorsitzender Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund ggmbh Telefon / Ansprechpartner: Herr Steffen Menzel Aktionen im Museumsverbund im Oktober Kammerkonzert, Alte Schmiede Krobnitz, Beginn Uhr Beethoven-Zyklus IV, Ludwig van Beethoven Violinsonate Nr. 7 und 8 Wasilij Tarabuko, Violine Izabela Helinska, Klavier Kartenvorverkauf in der Stadtinformation Reichenbach Telefon / Jahre AckerbürgerMuseum Festveranstaltung und Sonderausstellung, Uhr, Rathaus und AckerbürgerMuseum Um Uhr findet zu diesem Jubiläum ein Festakt im Rathaus Reichenbach statt. Um Uhr öffnet eine Sonderausstellung, die sich der Geschichte des Hauses widmet und den Weg von dem einst stark verfallenen Bürgerhaus zum heutigen Museum aufzeigt. Außerdem passieren die bisher gezeigten Ausstellungen Revue und jeweils ein Exponat steht exemplarisch für eine Ausstellung Erntefest, Dorfmuseum Markersdorf, Uhr Neben einem umfangreichen Erntemarkt wird die Ausstellung»Vergessenes Handwerk«eröffnet. Handwerker wie Schuster, Scherenschleifer, Brunnenbauer und Schmiede zeigen ihr Können und laden musikalisch untermalt zum Mitmachen ein. Auch die alten Traktoren präsentieren sich zum Anfassen und zeigen beim Schaupflügen, was sie noch können Herbstprojekte, Dorfmuseum Markersdorf, täglich von Uhr Treffen der Ortschronisten, Herrenhaus Dittmannsdorf, Uhr Herr Gotthard von Wallenberg lädt in das sanierte barocke Herrenhaus nach Dittmannsdorf ein und berichtet über das Gut und seine Besitzer Die Projektwochen in den Herbstferien stehen dieses Jahr unter dem Motto»Mais und Co.«Alle Teilnehmer können selbst Popkorn herstellen und eine Menge über den Mais erfahren. Für Gruppen bitte mit Voranmeldung.

16 Seite 16 Heimatrundschau 10 /2008 Privilegierte Schützengesellschaft Reichenbach und Umgebung 1430/1685 Wie versprochen möchte ich noch die nicht benannten Kompaniekönige unserer Abteilungen benennen. In der 2. Kompanie (Görlitz) wurde unser Schützenmeister Guntram Tillack König. Beim Königsschießen der 4. Kompanie (Gersdorf) errang Jörg Franke die Königskette und im Sommerlager des Spielmannzuges schaffte das Mario Dietz. Das Königsschießen der Stammkompanie Reichenbach fand am 6. September auf der Schießanlage in Reichenbach statt und wurde traditionell auf den Holzadler ausgeschossen. Da werden erst die einzelnen Teile abgeschossen (Insignien) und das schafften folgende Schützen: Kopf rechts Norbert Schulz, Kopf links Michael Hartmann, Flügel links Norbert Schulz, Flügel rechts Henry Hentschel, Kralle links Jürgen Köcher, Kralle rechts Manfred Vogel und den Stoß schaffte K.-J. Marschner. Erst jetzt wird der König ermittelt und das Reststück (Herz) fiel bei dem Schützenbruder Jürgen Köcher herunter, somit ist er der König der 1. Kompanie für ein Jahr. Der König 2008 der 1. Kompanie: Jürgen Köcher mit Präsident und Vize Zu erwähnen ist noch, unser Präsident Manfred Vogel und sein Stellvertreter Henry Hentschel nahmen am Festakt zur 100. Ausstellung im Rathaus Reichenbach teil, da unser Schützenverein schon zwei Ausstellungen belegte. Mannschaft für die Landes-Senioren-Sport-Spiele Am 13. September fanden in Leipzig die 8. Landes-Senioren-Sport-Spiele statt, zu welchen unser Verein mit fünf Schützen anreiste und in fünf Disziplinen starteten. Siegfried Vogel erreichte zwei 2. Plätze, einen 3. und 4. Platz. Dieter Rutke schaffte einen 2. und 3. Platz, K.-J. Marschner einen 3. und 4. Platz. Rüdiger Hill, welcher die Durchführung als Vertreter des Sächsischen Schützenbundes leitete, errang einen 3. und 5. Platz und Norbert Schult, das erste Mal dabei, einen 4. und 5. Platz. Also waren wir wieder sehr erfolgreich und konnten unsere Leistungen mit vielen Vereinen messen. Platzierte der Senioren-Spiele Die Kämpfer in Leipzig Am Kreisschützentreffen, in Löbau, nahmen allerhand Schützen unseres Vereins teil. Als nächste Meisterschaft steht das Marathonschießen (je Disziplin 100 Schuss) im Programm und die Vereinsmeisterschaft Großkaliber. K.-J. Marschner Sportverein Reichenbach e. V. Abteilung Fußball Heimspiele im Oktober (auf dem Sportplatz Reichenbach) 4. Oktober Männer Anstoß: Uhr SV Reichenbach I : TSV Kunnersdorf Anstoß: Uhr SV Reichenbach II : SG Energie Görlitz 25. Oktober Männer Anstoß: Uhr SV Reichenbach I : SV Meuselwitz Anstoß: Uhr SV Reichenbach II : SV Sohland 26. Oktober Frauen (Vorbereitungsspiel) Anstoß: Uhr SV Reichenbach : VfL Pirna-Copitz 07 Der Kulturbund informiert Liebe Mitglieder, liebe Gäste, die Jahresabschlussfahrt unserer Kultur- und Bildungsreisen findet am 11. Oktober 2008 statt. Das Ziel ist Dresden. Hier gibt es eine Führung im Panometer (das barocke Dresden). Anschließend fahren wir mit der Standseilbahn zum»weißen Hirsch«mit Mittagessen im»luisenhof«. Nach der Seilbahnfahrt geht die Weiterfahrt über Stolpen, Neustadt und Hohwald nach Steinigwolmsdorf zur Vesper in»lehmanns Gasthaus«. Reisepreis: Mitglieder 39 Euro, Gäste 42 Euro Abfahrt: Netto Reichenbach, 7.45 Uhr Markt Reichenbach, 8.00 Uhr Ankunft in Reichenbach: gegen Uhr Die Anmeldung erfolgt bei Frau Thiem für Mitglieder vom für Gäste vom Ich wünsche Ihnen einen schönen und interessanten Tag. Im Namen des Vorstandes Reinhard Thomas Der Kirchbauverein informiert Liebe Mitglieder, Reichenbacher und Freunde des Vereins, wir feiern Kirchweih am Sonntag, dem Nach dem Festgottesdienst um Uhr und unserem traditionellen Kirmeskaffee möchten wir Sie um Uhr zum Konzert einladen. Wir freuen uns auf Sie! dfb-beratungsstelle in der Jugendhilfeagentur Reichenbach Am von Uhr stellt der Demokratische Frauenbund e. V. mit Außenstelle in Reichenbach seine Arbeit in der Jugendhilfeagentur Reichenbach vor. Frauen und Männer, die sich für verschiedene Veranstaltungen der Agentur interessieren, können sich bereits jetzt bei der neuen Mitarbeiterin Annegret Schmidt. Telefon / melden. Geplant sind Kaffeekränzchen, Kreativnachmittage, Spielangebot für Kinder, Skatabende usw.

17 Heimatrundschau 10/2008 Seite 17 Martinstift - Diakoniestation Reichenbach Eine Einrichtung der Stiftung Diakonie Görlitz Reichenbach, Nieskyer Straße 12 Telefon: , Wir betreuen Sie rund um die Uhr! Pflegebereitschaftsdienst: Häusliche Kranken- und Altenpflege nach Ihrer Krankenhausentlassung sowie bei allen ärztlichen Verordnungen z.b. Körperpflege, Verbände und Injektionen Pflegeversicherungsleistungen Beratungshausbesuche Hauswirtschaftliche Leistungen Haus-Notruf-Telefon - Essen auf Rädern - Wir liefern Ihnen ein schmackhaftes Mittagessen preiswert und pünktlich nach Hause oder Sie lassen es sich einfach in unserem Speiseraum ab 12:00 Uhr schmecken. Wir handeln mit: Anmeldungen unter Tel Landhandel Neumann - Dolmar Vertragshändler - Dorfstraße 159a Tel.: Sohland a. R. Fax: Haushaltswaren, Farben, Sämereien, Werkzeug, Gartentechnik, Futtermitteln, Arbeitsbekleidung, Baustoffen, KG-Rohre, Öl und Schmierstoffen Neu im Angebot: Kaninchenställe 1,2,3,4 und 6 Boxen Kies auf Bestellung Unsere Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30-18:00 Uhr Sonnabend 8:00-11:30 Uhr Mietpark Bau-ernladen in Reichenbach, Paulsdorfer Str. 3 Tel.: Unser Angebot im Oktober: Rhododenron-Erde 60 l 9,50 E Fiori Blumenerde 20 l 2,30 E Branntkalk gekörnt 40 kg 9,45 E Branntkalk gemahlen 40 kg 10,35 E Wir freuen uns auf Ihren Einkauf! Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 08:00-18:00 Uhr Sa.: 08:00-11:30 Uhr Grain Care Norbert Herrmann, Reichenbach, Niederhof 13 Tel./ Fax: / 79009, Funk: Vor orratsschutz, ratsschutz, Schädlingsbekämpfung, Ratten-, Mäuse-, Wühlmaus- und Insektenbekämpfung Grundstücks-, und Grünflächenpflege, u.a. Gehölzschnitt, Rasenpflege, Unkrautbeseitigung Kehrsaugmaschineneinsatz, Straßen-, Radwege-, Hallen-, Parkplatz- und Betriebsflächensäuberung Brikett s Qualität zum sonnigen Preis Sachsen-Brennstoffe Büro Reichenbach Büro Bautzen ! Kostenfreie Bestellung: ! Lagerabverkauf für REKORD-Bündelbriketts } Solange der Vorrat reicht!!! zum günstigen Tagespreis! Heizöl

18 Seite 18 Heimatrundschau 10 /2008 Telefon-Seelsorge Oberlausitz Freecall täglich 24 Stunden oder Kinder- und Jugendtelefon»Die Nummer gegen Kummer«Freecall Montag Freitag: Uhr Alzheimer-Telefon für Betroffene, Angehörige, Hauptund Ehrenamtliche (0,09 /Min) 01803/ Weihnachten im Schuhkarton Freude und Hoffnung für Kinder in Not Am 15. Oktober startet die weltweit größte Geschenk-Aktion Berlin und Oberlausitz, 1. Oktober Der Countdown läuft»weihnachten im Schuhkarton«startet in die 13. Runde: wieder sind Päckchenpacker im ganzen Land aufgerufen, aus einfachen Schuhkartons eine unvergessliche Weihnachtsfreude für Kinder in Not zu machen. Andacht Ein neuer Anfang ohne Ende. Jesus antwortete und sprach zu ihm: Wahrlich, wahrlich, ich sage dir: Wenn jemand nicht von neuem geboren wird, kann er das Reich Gottes nicht sehen. Johannes 3,3 Hoher Besuch war eingetroffen, obendrein zu einer recht ungewöhnlichen Stunde. Nikodemus, einer der Führer der Juden, musste etwas sehr wichtiges auf dem Herzen haben, um ausgerechnet bei Nacht Jesus Christus aufzusuchen. Er begann mit anerkennenden Worten über das von Gott bevollmächtigte Auftreten Jesu Christi, doch dieser antwortetet ihm mit der oben zitierten Feststellung. Aus diesen Worten müssen wir schließen, dass wichtiger als alles andere die Frage ist: Wie komme ich ins Reich Gottes? Diese Frage ist auch heute aktuell. Denn die Ansicht, wenn dieses Leben zu Ende gehe, sei eben alles vorbei, kann im Letzten keinen zufrieden stellen. Auch jenseits dieser Zeit muss es etwas geben, das empfindet jeder Mensch zumindest in kurzen Phasen seines Lebens, denn»gott hat den Menschen die Ewigkeit ins Herz gelegt«(prediger 3,11). Und im Neuen Testament wird oft auf das ewige Leben hingewiesen, z. B.:»Denn der Lohn der Sünde ist der Tod, die Gnadengabe Gottes aber ewiges Leben in Christus Jesus, unserem Herrn«(Römer 6,23). In dem Gespräch mit Nikodemus nennt Jesus Christus eine Neugeburt als Voraussetzung für den Eingang in das Reich Gottes, welches gleichbedeutend mit dem ewigen Leben ist. Und wie man zu dieser neuen Geburt, zu diesem neuen Leben kommt, lesen wir ein Stück vorher in Johannes 1,12:»So viele ihn (Jesus Christus) aber aufnahmen, denen gab er das Recht, Kinder Gottes zu werden, denen, die an seinen Namen glauben.«wer also im Glauben eine unauflösliche Lebensverbindung mit Jesus Christus eingeht, dessen Denkweise wird hier schon erneuert, und der bleibt ewig ein Himmelsbürger in der kommenden Welt Gottes. Früher waren es einfache Schuhkartons heute sind es Zeichen der Hoffnung für Kinder, die ein solches Päckchen zum Weihnachtsfest überreicht bekommen Die Idee der Aktion ist so einfach wie genial: Große und kleine Päckchenpacker bekleben handelsübliche Schuhkartons mit buntem Geschenkpapier, füllen sie mit neuem Spielzeug (z. B. Kuscheltiere, Murmeln, Puzzles), Süßigkeiten (z. B. Bonbons, Schokolade, Lutscher) und praktischen Dingen (z. B. Zahnbürste, Socken, Schulhefte) und bringen sie verschlossen mit einem Gummiband in ihre nächstgelegene Sammelstelle. Die Sammelstelle kontrolliert die Geschenke, sammelt notwendige Spenden von sechs Euro für die Transport- und Abwicklungskosten und schickt die Schuhkartons auf die lange Reise zu bedürftigen Kindern. Seit 1996 findet die in Großbritannien gegründete Aktion auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer mehr Teilnehmer. Insgesamt Schuhkartons gingen 2007 an bedürftige Kinder in die überwiegend osteuropäischen Empfängerländer, davon kamen 403 Päckchen aus Reichenbach/OL, Görlitz, Ostritz, Neukirch, Markersdorf, Vierkirchen, Gersdorf, Schöpstal, Sohland, Mengelsdorf, Meuselwitz Ihnen allen nochmals herzlichen Dank, im Namen der Kinder, dass Sie erneut oder erstmalig Ihre Herzen und Brieftaschen öffneten, um Kindern in wirklicher Not Hoffnung zu vermitteln. Abtransport der zollfertig in Versandkartons verpackten Schuhkartons Viele Menschen in Moldawien, Rumänien und der Ukraine leben unterhalb des Existenzminimums. Armut und soziales Elend sind weit verbreitet. Für die Kinder sind die Schuhkartons oftmals das erste Geschenk ihres Lebens. Bis zum 15. November 2008 können die Schuhkartons in den Sammelstellen abgegeben werden. Eine solche Sammelstelle befindet sich wieder in Reichenbach/OL im Haus der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde bei Familie Neumann, Löbauer Straße 9, Telefon / Von den Sammelstellen transportiert»geschenke der Hoffnung e.v.«die Pakete in 18 Empfängerländer, wo sie pünktlich zum Weihnachtsfest bei den Kindern ankommen. Weitere Annahmestellen in Reichenbach /OL: Schuhhaus Frau Erika Thiem, Löbauer Straße 2, Telefon /72698 KiTa des ASB, Robert-Koch-Straße 1, Telefon /70105 bei Frau Hartmann DRK- Kinderhort, Geschwister-Scholl-Straße 2, Telefon / In der Region: Friseurstudio Frau Konstanze Göthert, Schmelzstraße 34, Bad Muskau Goldschmiedegeschäft Navratiel, Hospitalstraße 41, Görlitz, Telefon 03581/ ( Uhr) Verlagsbüro des»wochenkurier«, Berliner Straße 28, Görlitz, Telefon 03581/ DRK-KiTA Mengelsdorf, Telefon /725 89

19 Heimatrundschau 10/2008 Seite 19 Herzliche Gastlichkeit mit Niveau! + gemütliches Restaurant & Caféterrasse im Grünen rustikale Kellerbar für Familienfeiern Seniorentanznachmittage öffentliche Sauna Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Familie Carsten Hartig & Mitarbeiter des Hotels "Zum Marschall Duroc" Holtendorf bei Görlitz Girbigsdorfer Str. 3 Tel Hausservice Gerd Richter Hausmeistertätigkeiten Kleinreparaturen Montage von Decken, Fußböden und Wänden Handel mit Artikeln für Heimtierbedarf Handel mit Baustoffen Einbau von Türen, Toren und Fenstern Gerd Richter Niederhof 7 g / Reichenbach H 0160/ Ärger? mit der Waschmaschine, Geschirrspüler, Wäschetrockner oder Kühlschrank mit Fernseher, SAT-Anlage, Videorecorder oder Stereoanlage. Wir reparieren alle Geräte, egal, wo gekauft. Elektronik-Service Görlitz GmbH Tel / Tel / Ostritz, Aug.-Bebel-Str. 2 Görlitz, KÖ-Passage Sie sind mit den Leistungen Ihrer Autoversicherung nicht zufrieden? Ihnen ist die Prämie zu hoch? Bis zur R+V Kfz-Versicherung wechseln und Gas geben! BIS WECHSELN! Unter allen die sparen wollen, verlosen wir:» Tom Tom Navigationsgeräte» DEKRA Sicherheitstraining Diese Fenster sind aus gutem Hause! HANNAS Büro und Ausstellung Görlitzer Str Reichenbach Tel. ( ) weitere Leistungen: WERU-Holzfenster Fliegenfenster Rolläden Rolltore Glasreparaturen Markisen Fensterbänke/Treppen aus Mamor u. Granit Unser Leistungsangebot: Lieferung von Sanden, Kiesen, Splitten, Mineralgemischen Entsorgung von Böden aller Art Verladearbeiten, Erdbau, Abbruch Baggerarbeiten Köhler & Sohn Dorfstraße Jauernick-Buschbach Schüttguttransporte Abbruch Erdbau Telefon: / Fax: /

20 Seite 20 Heimatrundschau 10 /2008 Frau Anders bringt mit den Kindern vom DRK-Kinderhort die Schuhkartons zur Sammelstelle Löbauer Straße 9 in Reichenbach/OL Informationen und Tipps rund um die Geschenk- Aktion finden Sie unter Hoffnung.org oder bei Ihrer nächsten Sammelstelle!»Geschenke der Hoffnung e.v.«ist ein christliches Missions- und Hilfswerk mit internationalem Profil. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Weitergabe des Evangeliums und die Unterstützung Bedürftiger, ungeachtet ihres religiösen, sozialen oder kulturellen Hintergrundes. Weltweit arbeitet»geschenke der Hoffnung e.v.«mit»samaritan s Purse International«, der»billy Graham Evangelistic Association«und unterschiedlichen Organisationen in den Projektländern zusammen. Der Verein ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste (AMD) im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Er trägt das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) und das Prüfzertifikat der Deutschen Evangelischen Allianz. Rückfragen: Eike Jeske Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon 030/ Fax 030/ e.jeske@geschenke-der-hoffnung.org Familie Uwe Neumann Löbauer Straße Reichenbach/OL Telefon /70384 Ev. Kirchen -gemeinde Meuselwitz-Reichenbach / OL Erntedank-Gaben 2008: Wir bitten recht herzlich um Erntegaben zum Schmücken des Altars und sammeln wie jedes Jahr ein Altaropfer für die Diakoniestation in Cluij (Klusch) in Rumänien. Gabenannahme am Samstag in den Kirchen in Meuselwitz von bis Uhr und in Reichenbach von bis Uhr. Erntedankgottesdienst mit Familienabendmahl feiern wir um 8.30 Uhr in Meuselwitz und um 10 Uhr in Reichenbach. Hier findet anschließend ein kleines Erntedankfest vor der Kirche statt mit Erntedankbrot und Pizza vom Holzofen des Schwabenpfeil, bei dem der schönste Gabenkorb prämiert wird. Konzerte: Am Sonntag, dem 12. Oktober, um Uhr spielt die B-Kantorin Hedwig Arfken aus Görlitz, die uns aus unseren Gottesdiensten ja schon bekannt ist, ein Orgelkonzert mit Werken von Scheidt, Lübeck, Frescobaldi und J. S. Bach auf unserer Ladegast-Orgel. Der Eintritt ist frei, am Ausgang wird eine Kollekte erhoben. Am Samstag, dem 1. November, um Uhr spielt das Schwetzinger Kammerorchester in der St. Johanneskirche. Das 20-köpfige Streichorchester gastiert in der Oberlausitz darunter auch in Görlitz, Zittau, Löbau und bei uns in Reichenbach. Sankt Johannes Gottesdienst feiern wir in der Kirche Erntedank-Sonntag FamilienGD mit FamAbendmahl So. n. Trinitatis 8.30 Gottesdienst So. n. Trinitatis Gottesdienst mit KiGo Martinstift Abendmahlsgottesdienst So. n. Trinitatis 8.30 Gottesdienst Reformationstag Regional-Abendmahlsgottesdienst in Arnsdorf So. n. Trinitatis 8.30 Gottesdienst Regelmäßige Veranstaltungen (Wenn nicht anders vermerkt im GemHs) Mo Flöten-Anfängerkurs Flötenkreis Flötenkreis Klavier Vorkonfirmanden 7. Kl Christenlehre (Mengelsdorf) Flötenkreis Hauptkonfirmanden 8. Kl Chor (PfrHs) Di Bläserausbildung Posaunenchor Mi Kinderkreis Kl Kinderkreis Kl Kinderkreis Kl Fr Junge Gemeinde Helferkreis (PfrHs) Altenkreis GKR-Sitzung (in Rb) n. V. KiGo-Helferkreis (PfrHs) n. V. Abkündigungen In Gottes Ewigkeit heimgerufen wurde: Herr Bernd Friedrich aus Reichenbach. Er wurde am 23. August 2008 im Alter von 66 Jahren heimgerufen und am 29. August auf unserem Friedhof weltlich beigesetzt. Herr Manfred Röke aus Ruppersdorf ehemals Reichenbach. Er wurde am 2. September 2008 im Alter von 73 Jahren heimgerufen und am 12. September auf unserem Friedhof beigesetzt. Frau Erna Lina Friedrich geb. Hennig aus Reichenbach. Sie wurde am 10. September 2008 im Alter von 85 Jahren heimgerufen und am 15. September auf unserem Friedhof beigesetzt. Zum Heiligen Kreuz Gottesdienst feiern wir in der Kirche Erntedank-Sonntag 8.30 FamilienGD mit FamAbendmahl So. n. Trinitatis Gottesdienst So. n. Trinitatis 8.30 Gottesdienst Goßwitz Abendmahlsgottesdienst So. n. Trinitatis Gottesdienst Reformationstag Regional-Abendmahlsgottesdienst in Arnsdorf So. n. Trinitatis Gottesdienst Regelmäßige Veranstaltungen Mo Kinderkreis (Kl Kl. 3 6) je im Wechsel Di Posaunenchor in Rb im GemHs Do Flöten-Anfängerkurs Flötenchor Klavierkurs Fr Junge Gemeinde in Melaune Frauenhilfe n. V. Kirchenchor n. V.

21 Heimatrundschau 10/2008 Seite 21 So erreichen Sie uns: Ev. Pfarramt Meuselwitz-Reichenbach /OL Ev. Friedhofsverwaltung Meuselwitz-Reichenbach / OL Kirchplatz 2, Reichenbach Tel.: / (+ AB) Fax: ekgm.meuselwitz-reichenbach@kkvsol.net Homepage: in Arbeit Friedhofsverwaltung Armin Müller Dienst-Tel.: 0173/ (nur zu den üblichen Dienst- sowie Öffnungszeiten) Öffnungszeiten: Wir sind für Sie da in Sachen Seelsorge jederzeit Friedhof Di 9 16 Uhr Gemeinde Do 9 12 und Uhr Einen goldenen Herbst mit Dankbarkeit für alle Ernte unseres Lebens wünschen Ihnen Ihr Gemeindekirchenrat und Ihr Pfr. Chr. Wiesener. Katholische Pfarrgemeinde Reichenbach / Mengelsdorf Gebetsmeinung des Papstes für Oktober 2008: Wir beten für alle, die im Dienst des Wortes Gottes stehen: für die Priester, Theologen, Ordensleute und Katechisten, dass die Bischofssynode ihnen hilft, mutig die Wahrheit des Glaubens mit der ganzen Kirche weiterzugeben Sonntag im Jahreskreis Zuletzt sandte er seinen Sohn zu ihnen; denn er dachte: Vor meinem Sohn werden sie Achtung haben. Als die Winzer den Sohn sahen, sagten sie zueinander: Das ist der Erbe. Auf, wir wollen ihn töten, damit wir seinen Besitz erben. Und sie packten ihn, warfen ihn aus dem Weinberg hinaus und brachten ihn um Uhr Gottesdienst in Reichenbach Erntedankfest Uhr Gottesdienst in Gebelzig Sonntag im Jahreskreis Mit dem Himmelreich ist es wie mit einem König, der die Hochzeit seines Sohnes vorbereitete. Er schickte seine Diener, um die eingeladenen Gäste zur Hochzeit rufen zu lassen. Sie aber wollten nicht kommen Uhr Gottesdienst in Reichenbach Uhr Gottesdienst in Königshain Sonntag im Jahreskreis Jesus aber erkannte ihre böse Absicht und sagte: Ihr Heuchler, warum stellt ihr mir eine Falle? Zeigt mir die Münze, mit der ihr eure Steuern bezahlt! Da hielten sie ihm einen Denar hin Uhr Gottesdienst in Reichenbach Uhr Gottesdienst in Gebelzig Sonntag im Jahreskreis Weltmissionssonntag Er antwortete ihm: Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit all deinen Gedanken. Das ist das wichtigste und erste Gebot. Ebenso wichtig ist das zweite: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst Uhr Gottesdienst in Reichenbach Uhr Gottesdienst in Königshain St. Hedwig Patronatsfest Donnerstag, , Festgottesdienst um Uhr in der Schlosskapelle/Mengelsdorf Mitgliedsversammlung des Bonifatiuswerks der Deutschen Katholiken im Bistum Görlitz am Samstag, in Reichenbach. Festgottesdienst mit unserem Bischof Dr. K. Zdarsa um Uhr in der St. Anna Kirche, danach Konferenz und Besuch der Ausstellung im Rathaus und in der ev. Kirche St. Johannes Am Sonntag, feiert die Kolpingfamilie ihr 50-jähriges Bestehen. Festgottesdienst um Uhr in der St. Anna Kirche zu Reichenbach Senioren-Hausbesuch Donnerstag, Sonntag der Weltmission , Thema:»Mach den Raum deines Zeltes weit«rosenkranzandachten im Oktober: Reichenbach/St. Anna Kirche dienstags um Uhr Mengelsdorf/St. Hedwig Kapelle donnerstags um Uhr Katholisches Pfarramt Reichenbach Pfr. Krystian Burczek Oberreichenbach 25B Reichenbach Telefon / Fax / Mobil 0163/ kath-pfarramt-reichenbach-ol@t-online.de Evangelisch- Freikirchliche Gemeinde Reichenbach Löbauer Straße 9, Reichenbach Wir laden zu unseren Gemeindeveranstaltungen ein: Gottesdienst: Sonntag Uhr Kindergottesdienst (3 9 J.): Sonntag Uhr Jungschar (2. 7. Klasse): Dienstag Uhr Bibelstunde: gerade Kalenderwoche Donnerstag Uhr Jugendstunde: Sonnabend Uhr Adventgemeinde Reichenbach Geschwister-Scholl-Straße 7 Herzliche Einladung zu unseren Gemeindeveranstaltungen: jeden Sonnabend Gottesdienst 9.30 Uhr Bibelgespräch Uhr Predigt am Sonnabend, 4. Oktober Uhr Erntedankgottesdienst Seniorennachmittag 27. Oktober 2008, Uhr Herzliche Einladung zum»leben mit Perspektiven«Themen und Termine: Freitag, , Uhr Wie kann ich bei Entmutigung Geborgenheit finden? Sonnabend, , Uhr Predigt: Wie kann ich in Krisen kraftvoll glauben? Sonnabend, , Uhr Wie bewahre ich im Dschungel der alternativen Medizin meinen Glauben? Sonntag, , Uhr Wie kann ich trotz meiner Ängste Hoffnung erleben? Veranstaltungsort: Adventgemeinde Reichenbach Geschwister-Scholl-Straße 7 Es spricht: Pastor Reinhard Jurke, Greiz

22 Seite 22 Heimatrundschau 10 /2008 Pfadfindergruppe»Die Murmeltiere«Fun, Action, Spiel, Abenteuer in der Natur für Kinder ab 8 Jahre Mittwochstreff am , von bis Uhr Musicalprobe Freitag, den , ab Uhr Generalprobe zum Musical Sonnabend, den , Uhr Musical-Aufführung Sonntag, den , von bis Uhr Pfadisonntag Mittwoch, den , von bis Uhr Mittwochstreff Jeder ist willkommen! Alle Veranstaltungen finden im Gemeindezentrum der Adventgemeinde, Geschwister-Scholl-Straße 7, statt. Die Pfadfindergruppe»Die Murmeltiere«Reichenbach laden herzlich ein zum MUSICAL am 4. Oktober 2008, Uhr im Adventhaus Reichenbach, Geschwister-Scholl-Straße 7! 175 Jahre zuverlässig WinterDruck Offsetdruck und Digitaldruck Stanzen und Prägen Drahtheften und Klebebinden Kuvertieren und Adressieren Gewerbestraße Herrnhut S X

23 Heimatrundschau 10/2008 Seite 23 Unsere Außenstellen Filiale Bernstadt, Töpfergasse 2 Reichenbach, Fa. Schäfer Görlitzer Str. 23 Melaune, Frau Fiedler Döbschütz, Tischlerei Hennersdorf Zodel, Blumengeschäft Färber GÖRLITZ OBERMARKT 15 (03581) Ständiger Bereitschaftsdienst! Görlitz Demianiplatz 25 Tel./Fax: ( ) http.// n AUSBILDUNG ALLER KLASSEN n AUFBAUSEMINARKURSE (ASF, ASP) nseminare ZUR VERKÜRZUNG DER PROBEZEIT (FSF) n VERKEHRSÜBUNGSPLATZ IN MARKERSDORF - ADAC SICHERHEITSTRAINING Verkehrsübungsplatz in Markersdorf! Mo. - Fr.: 6-19 Uhr Sa.: 8-16 Uhr n n Grundkurse+Kl. B: n Weitere Lehrgänge n Klassen T, C, CE, D Beginn: Anmeldung: Mo - Fr: Uhr Wohnung im Zweifamilienhaus in Holtendorf zu vermieten Erdgeschoss 104 m 2 4 Zimmer, Küche, Bad, Garage, Gartennutzung Kaltmiete: 500 Euro Besichtigung ab möglich. Anfragen unter Mo - Fr 7:00-15:00 Uhr Entspannung für die Füße Fachfußpflege Alles für den gesunden und schönen Fuß Ich komme zu Ihnen nach Hause. Termine nach telefonischer Vereinbarung Montag bis Freitag Renate Queißer Oberer Weg Reichenbach 8 ( Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum! Unser Traum von einer wundervollen Hochzeit ist am in Erfüllung gegangen. Für die tatkräftige Unterstützung, die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke möchten wir uns bei unseren Familien, Freunden und Bekannten recht herzlich bedanken. Susan geb.haase und Thomas Braunert Reichenbach, im September 2008 FAMILIENFEIERN VERANSTALTUNGEN ab 11 Uhr 12. Oktober Sonntagsbrunsch Stammessen / Mo. - Fr.! Inh. Michael Nixdorf Am Schöps Markersdorf Tel Silvester im Gasthof Tanz Büfett}15 E Neujahrssekt Karten im Gasthof erhältlich!

24 Seite 24 Heimatrundschau 10 / Demianiplatz 44 (Busbahnhof) Görlitz Tel.: Nieskyer Str Görlitz Tel.: Chr.-Gottlieb-Käuffer-Str Reichenbach Tel.: Ortsstraße Friedersdorf Tel.: Ausbildung in den Führerscheinklassen: B, BE, A, A1, A direkt, M, L, NEU: auch auf Automatik (Clio) Nachschulerlaubnis- (Führerschein auf Probe) Aufbau-Seminare für Punkteauffällige Theorietermine (Grundkurse): Uhr, Demianiplatz 44: (Ferien) / / (Ferien) Anmeldung: AH Büchner, Schlaurother Allee 1: wochentags von 6-21 Uhr Demianiplatz 44: Mo. bis Do Uhr, Fr Uhr Achtung! Auch praktische Auffrischungsstunden für Führerscheinbesitzer möglich. Laufender Einstieg möglich!!! Finanzierungen für Private und Selbstständige (zahlen Sie noch Schätzgebühren???) Fragen Sie erst Ihre Hausbank und dann mich oder umgekehrt. Sie erkennen die Unterschiede! Rolf Domke, Demianiplatz 55, Görlitz, Tel: 03581/ oder Immobilien in Markersdorf (Vermittlung courtagepflichtig) - Baugrundstücke - Gartengrundstücke (auch zur Kleintierhaltung) - günstige Eigentumswohnungen - Großobjekte (z.b. Mietshäuser im Ertrag) - Sanierungsobjekte Reichenbach, schöne 2 ½ Zi Wohnung, 67 qm, 310,- kalt Rolf Domke, Demianiplatz 55, Görlitz, Tel: 03581/ oder M E I S T E R B E T R I E B Bautzener Str. 14 a (gegenüber Rathaus) Bernstadt a. d. E. % / Funk: / Verglasungen aller Art Bleiverglasungen Spiegel Glasschleifarbeiten Wärmeschutzverglasungen Schaufensterverglasungen Ganzglasanlagen Öffnungs- Mo und Fr Uhr GLAS 24h zeiten: Di und Do Uhr NOTDIENST NSeit 1966 Frank Neumann BAUMSCHULE Inh. UWE NEUMANN Rosenbach OT Bischdorf Siedlung 19 Tel.: / Fax: B(ee)renstarker Herbst! Sanddorn, Aronia, Granberry, Kulturheidelbeere, Sibirische Heidelbeere, Johannisbeere und Stachelbeere. - Alles für Ihre Gesundheit! - Verkauf von Obstgehölzen und Rosen Verkaufszeiten: Montag bis Freitag Sonnabend ab Uhr und Uhr 8-12 Uhr Handel und Service von Kraftfahrzeugen, Land- und Kommunaltechnik Freie Werkstatt Vertragshändler Mietpark AU/HU Gartentechnik Baumaschinen Reifen- u. Batteriedienst Kommunaltechnik Gartenservice Nutzen Sie unseren Mietpark bei Ihren Herbstarbeiten! Löbauer Str Reichenbach Tel Fax: kontakt@reifahs.de

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