zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der
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- Petra Otto
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1 ZWISCHENABWÄGUNGSTABELLE zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger und der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit vom bis und der Behörden, sonstigen vom bis (gemäß 3 Abs.1, 4 Abs. 1 und 4a Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS, Vorentwurf vom der Gemeinde Engelsbrand
2 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 2 von 30 Folgende Behörden und sonstige wurden angeschrieben: Name Stellungnahme vom 1 Landratsamt Enzkreis 1a Amt für Baurecht und Naturschutz 1b Vermessungs- und Flurneuordnungsamt 1c Umweltamt 1d Forstamt 1e Landwirtschaftsamt 1f Gesundheitsamt 1g Straßenverkehrs- und Ordnungsamt 1h Ordnungsamt / Gewerbeaufsicht 1i Amt für Nachhaltige Mobilität 2 Regierungspräsidium Karlsruhe 2a Abteilung 2 Referat 21 (Raumordnung, Baurecht) Sammelstellungnahme vom b Abteilung 4 Referat 45 (Straßenwesen und Verkehr) c Abteilung 5 Umwelt 3 Regierungspräsidium Freiburg und a Abteilung 8 Landesbetrieb Forst BW b Abteilung 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau BW Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 8 Landesamt für Denkmalpflege 5 Regionalverband Nordschwarzwald Polizeidirektion Pforzheim 7 Polizeipräsidium Karlsruhe Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 9 Handwerkskammer Karlsruhe Außenstelle Pforzheim Zweckverband Schwarzwaldwasserversorgung Netze BW GmbH Netzentwicklung Nordbaden Deutsche Post Real Estate Germany GmbH
3 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 3 von 30 Name Stellungnahme vom 13 Deutsche Telekom Technik GmbH PTI Verkehrsverbund Pforzheim Enzkreis GmbH 15 Gemeinde Unterreichenbach Gemeinde Schömberg Stadt Neuenbürg Gemeinde Birkenfeld 19 Stadt Pforzheim Dezernat II Nachbarschaftsverband Pforzheim Geschäftsstelle Die Öffentlichkeit hat wie folgt Stellung genommen: Name Stellungnahme vom Ö1 Michael Hahn, Kapfenhardter Straße 8, Engelsbrand
4 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 4 von 30 1a I. Amt für Baurecht und Naturschutz 1. Baurecht Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Naturschutz Der Umweltbericht wird aktuell erstellt und liegt zum Verfahrensstand Entwurf vor.
5 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 5 von 30 zu 1a II. Umweltamt Grundwasser Die nebenstehenden Anmerkungen werden im Kapitel Hinweise des Textteils aufgenommen. Bodenschutz/Altlasten Die nebenstehenden Anmerkungen werden im Kapitel Hinweise des Textteils aufgenommen. Abwasser/Niederschlagswasserbeseitigung Das Thema Abwasser/Niederschlagswasserbeseitigung wird in den Bebauungsplan eingearbeitet. Hierauf wird verwiesen. Die Realisierung einer Dachbegrünung wird im Zuge der Objektplanung geprüft. Gewerbeaufsicht Das Kapitel Schallimmissionen wurde in die Begründung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet und dem LRA Enzkreis, Gewerbeaufsicht, Hr. Schuster erneut zur Prüfung vorgelegt.
6 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 6 von 30 zu 1a Nach telefonischer Rücksprache mit Hr. Schuster am werden somit die Anregungen vollumfänglich berücksichtigt. III. Landwirtschaftsamt Keine aktuellen Anregungen des Landwirtschaftsamt. Der Umweltbericht wird derzeit erarbeitet und liegt zum Verfahrensstand Entwurf vor. Das Landwirtschaftsamt wird am weiteren Verfahren beteiligt. IV. Straßenverkehrs- und Ordnungsamt Keine Anregungen aus verkehrsrechtlicher Sicht. V. Forstamt Das Forstamt bringt keine weiteren Anregungen vor, da die Waldumwandlungserklärung nach 10 LWaldG bereits erteilt wurde.
7 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 7 von 30 2b s. nachfolgende Seite
8 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 8 von 30 zu 2b B. Stellungnahme Das bisher festgesetzte Baufenster wird in Richtung Norden verschoben, sodass das straßenrechtliche Anbauverbot gem. 22 Abs. 1 StrG berücksichtigt wird. Der Anregung wird somit entsprochen. Hinweis zum Vorsehen von nicht dauerhaft belegten Parkflächen innerhalb des Anbauverbots wird zur Kenntnis genommen.
9 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 9 von 30 2c Keine Anregungen. Übersicht zur Beteiligung des RP Karlsruhe wird zur Kenntnis genommen.
10 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 10 von 30 zu 2c
11 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 11 von 30 zu 2c Die Untere Naturschutzbehörde wurde im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung beteiligt (siehe 1). bereits berücksichtigt Hinweise zur Zuständigkeit und Beteiligung im Rahmen von Ausnahmen und Befreiungen werden zur Kenntnis genommen.
12 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 12 von 30 zu 2c Hinweis: Es wird darauf verzichtet den Anhang darzustellen, da dieser nicht abwägungsrelevant ist.
13 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 13 von 30 3a Hinweis zur Waldumwandlungsgenehmigung sowie dass darüber hinaus keine weiteren Anregungen des Fachbereich Forstpolitik bestehen, werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung nach 9 LWaldG wird nach Rechtskraft des Bebauungsplanes über die untere Forstbehörde beim LRA Enzkreis eingereicht.
14 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 14 von 30 3b Siehe Abwägungsvorschlag auf folgenden Seiten
15 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 15 von 30 zu 3b Geotechnik Die Hinweise zur Geotechnik werden mit in den Bebauungsplan aufgenommen. Boden Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen werden. Mineralische Rohstoffe Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen werden. Grundwasser Gemäß Stellungnahme des Landratsamt Enzkreises befindet sich das Plangebiet außerhalb von Wasserschutzgebieten. Bergbau Es wird zur Kenntnis genommen, dass von bergbehördlicher Seite keine Einwendungen bestehen. Geotopschutz Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen werden.
16 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 16 von 30 zu 3b Allgemeine Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Hinweis: Es wird darauf verzichtet den Anhang der Stellungnahme darzustellen, da dieser nicht abwägungsrelevant ist.
17 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 17 von 30 5 Die nebenstehenden Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen werden.
18 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 18 von 30 7 Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen werden. Anregungen zur Einrichtung einer Mittelinsel werden zur Kenntnis genommen und im Zuge der Ausführungsplanung geprüft.
19 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 19 von 30 9 Keine Anregungen der Handwerkskammer Karlsruhe.
20 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 20 von Keine Anregungen des Zweckverbands Schwarzwaldwasserversorgung.
21 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 21 von Stromversorgung der Hinweise zur Stromversorgung. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Feuerwehrhaus liegen gem. Plan der Netze BW keine Leitungen. Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Umlegung von Leitungen ist zum derzeitigen Planungsstand nicht erforderlich. Hinweise zum Anschluss des Neubaus und zum zuständigen Bearbeiter werden zur Kenntnis genommen und der Ausführungsplanung übergeben.
22 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 22 von 30 zu 11 Hinweis wird zur Kenntnis genommen und der Ausführungsplanung übergeben.
23 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 23 von 30 zu 11 Leitungsplan wird zur Kenntnis genommen.
24 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 24 von Keine Anregungen der Gemeinde Unterreichenbach.
25 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 25 von Keine Anregungen der Gemeinde Schömberg. Die Gemeinde Schömberg wird, wie gewünscht, am weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt.
26 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 26 von Keine Anregungen der Gemeinde Neuenbürg. Die Gemeinde Neuenbürg wird, wie gewünscht, nicht mehr am weiteren Verfahren beteiligt.
27 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 27 von Keine Anregungen der Stadt Pforzheim.
28 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 28 von Keine Anregungen des Nachbarschaftsverbands Pforzheim.
29 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 29 von 30 Stellungnahmen der Öffentlichkeit Ö1 Die Vorbemerkungen werden zur Kenntnis genommen. Darf an dieser Stelle gebaut werden? Hinweis zur Lage des Plangebietes innerhalb des Naturparks ist bereits Bestandteil der Bebauungsplanbegründung und wird auch bei der Bearbeitung des Umweltberichtes berücksichtigt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen stehen dem vorliegenden Bebauungsplan keine grundsätzlichen Bedenken entgegen, sodass von einer Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ausgegangen werden kann. Flächenbilanz Damit die Fläche dauerhaft für die Nutzung der Feuerwehr zur Verfügung stehen kann, muss ein Verfahren zur Erteilung einer Waldumwandlungserklärung nach 10 LWaldG durchgeführt werden. Der Antrag auf Waldumwandlung beim Forstamt des Landratsamtes Enzkreis wurde bereits gestellt und am positiv beschieden. In der Begründung zum Bebauungsplan wurde die Standortprüfung dargelegt. Die zukünftige Ausstattung des geplanten Feuerwehrhauses ist nicht Aufgabe der Bauleitplanung und kann hierzu auch keine Festsetzungen treffen. Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Gebäude nehmen zu große Flächen in Anspruch Die Inanspruchnahme von Grund und Boden wird im Rahmen des Umweltberichtes untersucht und bilanziert. Bei einer negativen
30 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Feuerwehrhaus Seite 30 von 30 Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Ö1 Bilanz werden Maßnahmen festgesetzt und der notwendig werdende Eingriff ausgeglichen. Die konkrete Gebäudeplanung ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Der Bebauungsplan spannt einen Rahmen auf, der die bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Gebäuden regelt. Dies bedeutet, dass ein Gebäude in dieser Kubatur gebaut werden kann. Ein Zwang gemäß den Festsetzungen zu bauen besteht nicht. Beteiligung der Energiegruppe Engelsbrand Die Energiegruppe Engelsbrand wird im Zuge der Ausführungsplanung beteiligt. Hinweis: Die eingegangene Stellungnahme endet an dieser Stelle.
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