Steuerterminkalender 2009

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1 Aufsichtsrat- und Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen Steuerterminkalender 2009 Steuerterminkalender 2009 nach Steuerarten Fälligkeit Schonfrist 1 Januar April Juli Oktober Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Fälligkeit Schonfrist 1 Getränkesteuer 3 Fälligkeit Schonfrist 1 Januar Februar April Mai Juli August Oktober November Gewerbesteuer Fälligkeit Schonfrist 1 Februar Mai

2 August November Grundsteuer Fälligkeit Schonfrist 1 Februar: vierteljährliche Fälligkeit März: Fristablauf für Erlassanträge für Mai: vierteljährliche Fälligkeit Juli: jährliche Fälligkeit August: vierteljährliche Fälligkeit November: vierteljährliche Fälligkeit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Fälligkeit Schonfrist 1 Lohnsteuerbescheinigung 2009 elektronische Übermittlung Februar Fälligkeit Schonfrist 1 Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Fälligkeit Schonfrist 1 Januar Februar April Mai Juli August Oktober November Lohnsteuerkarte 2009 Fälligkeit Schonfrist 1 November: - letzter Termin für Änderungen Mini-Job-Verhältnisse im Privathaushalt Fälligkeit Schonfrist 1 Januar Juli Spar- und Wohnungsbauprämien 5 Fälligkeit Schonfrist 1

3 Dezember: letzter Antragstermin Steuererklärungen 2008 Fälligkeit Schonfrist 1 Mai - Ende der generellen Abgabefrist Dezember - Ende der allgemeinen Fristverlängerung Umsatzsteuer 6 Fälligkeit Schonfrist 1 Januar: Vorauszahlung Januar: Zusammenfassende Meldung Februar: Vorauszahlung März: Vorauszahlung April: Vorauszahlung April: Zusammenfassende Meldung Mai: Vorauszahlung Juni: Vorauszahlung Juli: Vorauszahlung Juli: Zusammenfassende Meldung August: Vorauszahlung September: Vorauszahlung Oktober: Vorauszahlung Oktober: Zusammenfassende Meldung November: Vorauszahlung Dezember: Vorauszahlung Vergnügungsteuer Fälligkeit Schonfrist 1 Januar Februar April Mai Juli August Oktober November Fußnoten 1 Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätung bis zu 3 Ta-

4 gen (Schonfrist) nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach eingang des Schecks als geleistet gelten. Ist eine Steuer z.b. am fällig, muss der Scheck spätestens am 7.1. beim Finanzamt eingehen. 2 Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach 108 Abs. 3 Abgabenordnung (AO): "Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages." 3 Verwaltung durch die Gemeinde. In einigen Gemeinden abweichende Termine. 4 Änderung der Steuerklasse, Zahl der Kinder und Eintragung eines Freibetrags. 5 Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, sie kann nicht verlängert werden. 6 Antrag auf Dauerfristverlängerung: Danach kann die Anmeldefrist jeweils um einen Monat verlängert werden, sofern bis zum ursprünglichen Termin eine Abschlagssumme von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr angemeldet und geleistet wird. 7 Einzug der Beiträge für die Monate Juli bis Dezember 2008 beim Haushaltsscheckverfahren (Haushaltsscheckverfahren: vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Minijobs (geringfügigen Beschäftigungen) in Privathaushalten). 8 Einzug der Beiträge für die Monate Januar bis Juni 2009 beim Haushaltsscheckverfahren (Haushaltsscheckverfahren: vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Minijobs (geringfügigen Beschäftigungen) in Privathaushalten). Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgt nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr!

5 Steuerterminkalender 2009 Steuerterminkalender 2009 nach Kalendermonaten Januar Fälligkeit Schonfrist 1 Aufsichtsrat- und Abzugssteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen Getränkesteuer Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Mini-Job-Verhältnisse im Privathaushalt Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Umsatzsteuer 6 Zusammenfassende Meldung Vergnügungsteuer Februar Fälligkeit Schonfrist 1 Getränkesteuer Gewerbesteuer Grundsteuer: vierteljährliche Fälligkeit Lohnsteuerbescheinigung 2008 elektronische Übermittlung Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Vergnügungsteuer März Fälligkeit Schonfrist 1 Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Getränkesteuer Grundsteuer: Fristablauf für Erlassanträge für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Vergnügungsteuer April Fälligkeit Schonfrist 1

6 Aufsichtsrat- und Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen Getränkesteuer Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Umsatzsteuer 6 Zusammenfassende Meldung Vergnügungsteuer Mai Fälligkeit Schonfrist 1 Getränkesteuer Gewerbesteuer Grundsteuer: vierteljährliche Fälligkeit Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Steuererklärungen 2008: Ende der generellen Abgabefrist Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Vergnügungsteuer Juni Fälligkeit Schonfrist 1 Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Getränkesteuer Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Vergnügungsteuer Juli Fälligkeit Schonfrist 1 Aufsichtsrat- und Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen Getränkesteuer Grundsteuer: jährliche Fälligkeit Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Mini-Job-Verhältnisse im Privathaushalt Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Umsatzsteuer 6 Zusammenfassende Meldung Vergnügungsteuer August Fälligkeit Schonfrist 1 Getränkesteuer Gewerbesteuer Grundsteuer: vierteljährliche Fälligkeit Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag

7 Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Vergnügungsteuer September Fälligkeit Schonfrist 1 Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Getränkesteuer Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Vergnügungsteuer Oktober Fälligkeit Schonfrist 1 Aufsichtsrat- und Abzugsteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen Getränkesteuer Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Umsatzsteuer 6 Zusammenfassende Meldung Vergnügungsteuer November Fälligkeit Schonfrist 1 Getränkesteuer Gewerbesteuer Grundsteuer: vierteljährliche Fälligkeit Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Lohnsteuerkarte Letzter Termin für Änderungen Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Vergnügungsteuer Dezember Fälligkeit Schonfest 1 Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Getränkesteuer Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Spar- und Wohnungsbauprämien 5 : letzter Antragstermin Steuererklärungen 2008: Ende der allgemeinen Fristverlängerung Umsatzsteuer 6 Vorauszahlung Vergnügungsteuer Fußnoten 1 Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei Verspätung bis zu 3 Ta-

8 gen (Schonfrist) nicht erhoben. Die Schonfrist gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen. Bei Zahlungen per Scheck ist zu beachten, dass diese erst 3 Tage nach eingang des Schecks als geleistet gelten. Ist eine Steuer z.b. am fällig, muss der Scheck spätestens am 7.1. beim Finanzamt eingehen. 2 Verschiebung des Termins auf diesen Tag nach 108 Abs. 3 Abgabenordnung (AO): "Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages." 3 Verwaltung durch die Gemeinde. In einigen Gemeinden abweichende Termine. 4 Änderung der Steuerklasse, Zahl der Kinder und Eintragung eines Freibetrags. 5 Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, sie kann nicht verlängert werden. 6 Antrag auf Dauerfristverlängerung: Danach kann die Anmeldefrist jeweils um einen Monat verlängert werden, sofern bis zum ursprünglichen Termin eine Abschlagssumme von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr angemeldet und geleistet wird. 7 Einzug der Beiträge für die Monate Juli bis Dezember 2007 beim Haushaltsscheckverfahren (Haushaltsscheckverfahren: vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Minijobs (geringfügigen Beschäftigungen) in Privathaushalten). 8 Einzug der Beiträge für die Monate Januar bis Juni 2008 beim Haushaltsscheckverfahren (Haushaltsscheckverfahren: vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Minijobs (geringfügigen Beschäftigungen) in Privathaushalten). Die Veröffentlichung dieser Termine erfolgt nach sorgfältiger Prüfung, aber ohne Gewähr!

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