Informationsblatt. 1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens. Kein. Tel

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1 Seite Nr / 08 ABSCHNITT Maßnahmen Toxikologische Umweltbezogene Sonstige Angaben bei unbeabsichtigter Angaben... / >> / >> / >> Freisetzung... / >> Informationsblatt Die Angaben - TWA Leckage STEL: darf kurzfristige vorhanden. blockiert Aussetzungsgrenze- werden, wenn keine TWA: Gefahr mittelfristige besteht.angemessene gewogene Aussetzungsgrenze Schutzvorrichtungen (einschl. der Personenschutzvorrichtungen - VOC: flüchtige organische Verbindung gemäß Abs. 8 aus den Sicherheitsangaben) zur Vorbeugung der Kontaminierung von Haut, Augen und ABSCHNITT persönlichen Angaben zu wahrscheinlichen Kleidungsstücken Zusammensetzung/Angaben Physikalische Rechtsvorschriften aufzusetzen. und In Übereinstimmung Diese chemische mit Anweisungen zu Eigenschaften Anhang Bestandteilen II der REACH-Verordnung 2015/830 - vpvp: sehr persistent und sehr expositionswegen bioakkumulierend nach REACH gelten sowohl für Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe WGK: Bioakkumulationspotenzial Wassergefährdungsklassen Angaben Stoffe Angaben Vorschriften zu vorhanden. den zu grundlegenden Sicherheit, Gesundheits- physikalischen und Umweltschutz/spezifische und chemischen Eigenschaften Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 6.2. ABSCHNITT Angaben Umweltschutzmaßnahmen vorhanden. 1. Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Physikalischer Seveso-Kategorie Verzögert und sofort Zustand - Richtlinie auftretende 2012/18/EU: wirkungen sowie chronische Flüssigkeit wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition 1.1. Farbe Angaben Es ALLGEMEINE Produktidentifikator ist zu verhindern, BIBLIOGRAPHIE: zutreffend. dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, weiß Grundwasser eindringt Geruch Einschränkungen Angaben 1. Verordnung Mobilität im (EG) vorhanden. Boden zu 1907/2006 dem Produkt des bzw. Europäischen den Stoffen Parlaments gemäß charakteristisch dem (REACH) Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/ Kode: Geruchsschwelle 2. Gemische Methoden Verordnung und (EG) Material 1272/2008 für Rückhaltung des Europäischen und Reinigung Parlaments Z (CLP) Bezeichnung ph-wert Wechselwirkungen Angaben 3. Verordnung (EU) vorhanden. 790/2009 des Europäischen Parlaments LUCIDANTE 5-7 (I Atp. CAR CLP) DX POLISH 564 Schmelzpunkt Stoffe Das 4. Verordnung ausgetretene gemäß Candidate (EU) / Gefrierpunkt Produkt 2015/830 List ist (Art. in des ein Europäischen 59 geeignetes REACH) Behältnis Parlaments einzusaugen. Falls das Produkt brennbar ist, eine explosionsschützende 1.2. Siedebeginn Aufgrund Das Vorrichtung Angaben 5. Relevante Verordnung Produkt verwenden. identifizierte der ist vorliegenden (EU) vorhanden. gemäß 286/2011 Das Verwendungen Angaben Vorschriften einzusetzende des Europäischen des enthãlt nach Behältnis das der Parlaments Stoffs Verordnung ist oder Produkt auf keine (II Verträglichkeit Gemischs (EU) Atp. SVHC-Stoffen CLP) und 1272/2008 mit Verwendungen, (CLP) dem Produkt (und nachfolgenden zu von prüfen, denen wobei abgeraten Änderungen der Absch. wird in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. und 10 Anpassungen) maßgebend ist Siedebereich enthält Das 6. Verordnung Ergebnisse Restprodukt keine für (EU) der die ist PBT- 618/2012 mit Gesundheit trägem, und des vpvb-beurteilung absorbierendem oder Europäischen Umwelt gefährliche Parlaments Material aufzunehmen. Substanzen (III Atp. CLP) in Mengen, welche die Erklärung derer Vorhandensein erforderlich Beschreibung/Verwendung Flammpunkt Genehmigungspflichtige machen Es AKUTE 7. Verordnung ist für TOXIZITÄT würden. eine ausreichende (EU) 487/2013 Stoffe Belüftung des (Anhang Europäischen des XIV betroffenen REACH) > Parlaments Polieren 60 Bereichs (IV für C Atp. zu Karosserie. sorgen. CLP) Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Verdampfungsgeschwindigkeit Vorschriften Aufgrund 8. Verordnung der unter vorliegenden (EU) Punkt 944/2013 Angaben erfolgen. des Europäischen enthãlt das Parlaments Produkt keine (V PBT- Atp. CLP) bzw. vpvb-stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Erkannte Entzündbarkeit LC50 9. Verordnung (Inhalativ) Anwendungsgebiete (EU) von der Feststoffen 605/2014 Mischung: des und Europäischen Gasen Parlaments Industrielle (VI Atp. eingestuft CLP) (Kein Gewerbliche relevanter Inhaltsstoff) Verbraucher ABSCHNITT Autowachs 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Untere Ausfuhrnotifikationspflichtige LD Verweis Andere Verordnung (Oral) Entzündungsgrenze auf schädliche der andere (EU) Mischung: 2015/1221 Abschnitte Wirkungen Stoffe des (EG)-Verordnung Europäischen Parlaments - 649/2012: (VII eingestuft Atp. CLP) (Kein PC: relevanter 31. Inhaltsstoff) Obere LD Verordnung (Dermal) Entzündungsgrenze der (EU) Mischung: 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. eingestuft CLP) (Kein relevanter Inhaltsstoff) - Abgeratenene 4.1. Untere Eventuelle Angaben 12. Verordnung Beschreibung Explosionsgrenze Angaben vorhanden. Anwendungsgebiete (EU) zum 2016/1179 persönlichen (IX Atp. Schutz CLP) und der der Erste-Hilfe-Maßnahmen Entsorgung unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Eine Obere Rotterdamer 13. Verordnung andere Verwendung Explosionsgrenze Übereinkommen-pflichtige (EU) 2017/776 als identifiziert. (X Atp. CLP) Stoffe: Dampfdruck ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT ABSCHNITT AUGEN: Eventuelle 7. Handhabung Kontaktlinsen und zu entfernen. Lagerung Man 1.3. muss sich unverzüglich und ausgiebig mit Wasser mindestens 30 / 60 Minuten lang Dampfdichte - The Einzelheiten Merck Index. zum th Lieferanten, Hinweise Edition der zur das Entsorgung Sicherheitsdatenblatt bereitstellt abwaschen, wobei die Augenlieder gut geöffnet werden sollen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Relative Stockholmer Fällt - Handling HAUT: Beschmutzte, Dichte unter Chemical Übereinkommen-pflichtige die Einstufungskriterien Safety dieser getränkte Kleidung Stoffe: Gefahrenklasse ist auszuziehen. 0,99-1 Firmenname orion Man chimica muss di unverzüglich pinton chiara duschen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen Loeslichkeit - INRS VERSCHLUCKEN: Schutzmaßnahmen Verfahren - Fiche der Toxicologique Abfallbehandlung Es zur muss sicheren (toxicological die größtmögliche Handhabung sheet) Datacol s.r.l. Menge wasserlöslich Adresse Wasser verabreicht werden. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Es darf kein Verteilungskoeffizient: SCHWERE - Patty - Industrial AUGENSCHÄDIGUNG Hygiene Erbrechen herbeigeführt N-Oktylalkohol/Wasser and Toxicology / -REIZUNG Strada Regionale 11 werden, wenn ausdrücklich vom Standort Arzt angeordnet. Selbstentzündungstemperatur Vorsorgeuntersuchungen EINATMEN: Produkthandhabung Wieder - N.I. Sax und verwenden, - Dangerous Land Ein Arzt falls erst properties ist möglich. nach unverzüglich Durchlesen of Reine Industrial Produktrückstände zur aller Materials-7, Rate anderen zu ziehen. Abschnitte 1989 San Edition Bonifacio (Verona) Die als dieses betreffende gefährlicher Sicherheitsblattes. Person Sonderabfall ist ins Produktstreuung Freie, zu betrachten. fern von dem in der Unfallsort, Umwelt ist zu tragen. Geht die Zersetzungstemperatur Angaben Atmung vorzubeugen. Fällt Die - Webseite Beseitigung aus, unter IFA so Essen, vorhanden. GESTIS die Einstufungskriterien ist die Trinken, künstliche Rauchen dieser Beatmung vorzunehmen. bei Gefahrenklasse Italia muss einem für die Abfallwirtschaft dem zugelassenen Produkteinsatz Die für den Unternehmen verboten. Retter geeigneten Bevor unter man Berücksichtigung Maßnahmen den Essbereich der antritt, zu Landestreffen. und benetzte ggf. der lokalen Viskositaet Kleidungsstücke Bestimmungen - Webseite ECHA-Agentur Tel anvertraut und Schutzvorrichtungen werden. auszuziehen Explosive Verordnung SENSIBILISIERUNG KONTAMINIERTES - Datenbank Wichtigste Eigenschaften (EG) für SDB-Vorlagen akute Nr. VERPACKUNGSMATERIAL R 648/2004 ATEMWEGE/HAUT für chemische Stoffe - Fax verzögert auftretende Symptome Gesundheitsministerium anwendbar und Istituto Superiore di Sanità (Italien) der sachkundigen Person, und Wirkungen 7.2. Oxidierende Kontaminiertes Inhaltsstoffe Bedingungen gemäß Eigenschaften Verpackungsmaterial zur der sicheren Verordnung Lagerung (EG) muss unter Nr. der 648/2004 Wiederverwertung Berücksichtigung anwendbar oder von Beseitigung Unverträglichkeiten gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft die Fällt für das unter Sicherheitsdatenblatt die Einstufungskriterien zuständig dieser ist Gefahrenklasse info@datacol.com Es zugeführt keine werden. besonderen Informationen zu von diesem Produkt verursachten Symptomen und Wirkungen bekannt Klassifizierung Aufbewahrung Erläuterung Sonstige Angaben für nur für den Wassergefährdung in Benutzer: Originalbehältern. in Die Deutschland Behälter (VwVwS geschlossen, 2005) an einem gut belüfteten Ort, geschützt vor der direkten WGK Sonneneinstrahlung KEIMZELL-MUTAGENITÄT die Notrufnummer in dieser Hinweise 1: Schwach Karte auf ärztliche wassergefährdend vorhandenen aufzubewahren. Informationen Soforthilfe Die oder Gebinden gründen Spezialbehandlung sich von auf ggf. die unverträglichen Kenntnisse, die Werkstoffen bei uns, am fernzuhalten, Datum der wobei letzten auf Version, den Abschnitt 10. ABSCHNITT Bezug Der Benutzer zu nehmen muß 14. ist. sich Angaben über die Tauglichkeit zum Transport und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, Für Angaben Fällt vergewissern. dringende Folgen Sie unter Information den vorhanden. die Einstufungskriterien wenden Sie sich dieser an Gefahrenklasse Geben Sie einen Wert Das Stoffsicherheitsbeurteilung Anweisungen, die Ihr Arzt Ihnen gegeben hat. halten Sie die Sicherheitskarte oder andernfalls, das Etikett. Lagerklasse Man Produkt darf dieses ist TRGS Dokument gefährlich, 510 (Deutschland): gemäß als Garantie den geltenden von keiner Vorschriften 10 spezifischen im Eigenschaft Bereich des des Straßentransportes Produktes interpretieren. von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf KARZINOGENITÄT der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). Weil der chemische Gebrauch Beurteilung des Produktes der darin enthaltenen direkt von uns Gemisch kontrolliert und Stoffe wird, hat vorgenommen. der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze 7.3. ABSCHNITT ABSCHNITT Spezifische Endanwendungen Mögliche Maßnahmen Stabilität Gefahren und die geltenden Vorschriften, im Bereich und zur Reaktivität der Brandbekämpfung Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für korrekten Gebrauch wird gehaftet. Fällt UN-Nummer 2.1. Das Einstufung mit der unter Chemikalienhandhabung des die Stoffs Einstufungskriterien oder Gemischs beauftragte dieser Gefahrenklasse Personal ist entsprechend auszubilden ABSCHNITT Reaktivität Folgen Sie die Produktanweisungen 16. Sonstige Angaben specficate auf dem Etikett oder in dem Informationsdokument. Beachten Sie auch die Informationen zur 5.1. sicheren REPRODUKTIONSTOXIZITÄT Löschmittel anwendbar Das Produkt Verwendung, ist gemäß wenn den Vorschriften Sie dieses Sicherheitsdatenblatt nach der Verordnung anbringen. (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als System besonderen Verwendungsdeskriptoren: Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. gefährlich eingestuft GEEIGNETE Fällt Ordnungsgemäße PC unter 31 LÖSCHMITTEL die Einstufungskriterien UN-Versandbezeichnung Poliermittel dieser und Gefahrenklasse Wachsmischungen ABSCHNITT Die Chemische Löschmittel Stabilität Gefahreinstufung 8. und Begrenzung die Gefahrangabe: üblichen: Kohlenstoffdioxid, und Überwachung -- Schaum,Pulver- der und Exposition/Persönliche Wassernebel. Schutzausrüstungen NICHT SPEZIFISCHE ERKLÄRUNG: anwendbar GEEIGNETE ZIELORGAN LÖSCHMITTEL - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION Kein Das - ADR: Produkt Besonderes. Europäisches ist unter normalen Übereinkommen Verarbeitungs- über Straßenbeförderung und Lagerbedingungen gefährlicher stabil. Güter Zu überwachende Parameter Fällt - CAS Transportgefahrenklassen NUMBER: unter die Nummer Einstufungskriterien des Chemical dieser Abstract Gefahrenklasse Service 2.2. Kennzeichnungselemente CE50: Besondere Möglichkeit Bei 50% vom gefährlicher der Stoff dem oder Versuch Reaktionen Gemisch ausgesetzen ausgehende Bevölkerung Gefahren wirkungsvolle Konzentration Angaben vorhanden. SPEZIFISCHE - CE NUMBER: anwendbar ZIELORGAN ESIS-Identifikationsnummer - TOXIZITÄT BEI (Europäische WIERHOLTER Ablage EXPOSITION existierender Stoffe) Gefahrenpiktogramme: -- GEFAHREN Unter - CLP: normalen EG-Verordnung INFOLGE Einsatz- 1272/2008 R und AUSSETZUNG Lagerbedingungen BEI BRAND keine gefährlichen Reaktionen abzusehen Das Fällt - DNEL: Begrenzung Verpackungsgruppe Einatmen Abgeleitetes, unter der und die Verbrennungsprodukte Einstufungskriterien Überwachung wirkungsloses der Niveau Exposition Signalwörter: -- dieser ist zu Gefahrenklasse vermeiden EmS: Zu vermeidende Emergency Schedule Bedingungen 5.3. Beim ASPIRATIONSGEFAHR - GHS: Hinweise Umgang anwendbar Global für harmonisiertes mit die Chemikalien Brandbekämpfung System die zum üblichen Einstufung Sicherheitsmaßnahmen und Kennzeichnung einzuhalten. von Chemicalien Gefahrenhinweise: -- HANDSCHUTZ - IATA besondere. DGR: Regelung Die übliche zur Beförderung Vorsicht bei gefährlicher chemischen Güter Produkten des Internationalen ist allerdings Luftbeförderungsverbandes zu wahren ALLGEMEINE Fällt - IC50: Umweltgefahren erforderlich. Immobilisierungskonzentration unter ANGABEN die Einstufungskriterien bei dieser 50% Gefahrenklasse der dem Versuch untergehenden Bevölkerung Sicherheitshinweise: Die HAUTSCHUTZ - IMDG: Unverträgliche Behälter International mit Materialien Maritime Wasserstrahlen Dangerous abzukühlen, Goods Code um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Substanzen - IMO: erforderlich. anwendbar International zu verhindern. Maritime Eine Organization komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die in die Abwasserleitungen ABSCHNITT gelangen AUGENSCHUTZ Angaben - INX NUMBER: dürfen, vorhanden. 12. Umweltbezogene Angaben Identifikationsnummer aufzunehmen. Das zum im Anhang Löschen VI verwendete zu CLP Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen - LC50: Besondere erforderlich. Tödliche Vorsichtsmaßnahmen aufzunehmen. Konzentration 50% für den Verwender Inhaltsstoffe PERSÖNLICHE ATEMSCHUTZ Gemäß - LD50: Gefährliche Tödliche vernünftigen gemäß der Zersetzungsprodukte Arbeitsabläufen Verordnung (EG) verwenden Nr. 648/2004 und darauf achten, dass das Produkt in die Umwelt gerät. Die dazu zuständigen SCHUTZAUSRÜSTUNG Dosis 50% Normale Behörden - OEL: erforderlich, anwendbar berufsbedinger benachrichtigen, Feuerbekämpfungskleidungstücke, wenn Aussetzungsgrad das sofern chemische das Produkt Risiko z. in Wasserläufe B. ein anders Druckluftbeatmungsgerät beurteilt oder worden eingedrungen ist. ist oder wenn das Produkt den Boden oder die Vegetation mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz (EN469), NACHPRÜFUNGEN Angaben verseucht - PBT: Persistent hat. Feuerbekämpfungshandschuhe vorhanden. bioakkumulierend R UMWELTAUSSETZUNG. und giftig (EN nach 659) REACH und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30) Die - PEC: Massengutbeförderung Emissionen voraussehbare Herstellverfahren, Umweltkonzentration gemäß Anhang einschl. II derer des MARPOL-Übereinkommens aus Belüftungsgeräten, sollten und auf gemäß Einhaltung IBC-Code der Umweltschutzvorschriften geprüft Sonstige werden. - PEL ToxizitätGefahren - voraussehbares Aussetzungsniveau ABSCHNITT Angaben - PNEC: voraussehbare zutreffend Maßnahmen Toxikologische wirkungslose Konzentration bei unbeabsichtigter Angaben Freisetzung Angaben Aufgrund der vorliegenden vorhanden. Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vpvb-stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. - REACH: EG-Verordnung 1907/ RID: Personenbezogene Angaben Verordnung zu toxikologischen zur internationalen Vorsichtsmaßnahmen, Wirkungen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter - TLV: Schwellengrenzwert Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persistenz und Abbaubarkeit Metabolismus, - TVL CEILING: Toxikokinetik, diese Konzentration Wirkungsmechanismus darf bei der Arbeitsaussetzung und weitere Informationen niemals überschritten werden.

2 Seite Nr. 2 / 8 ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoffe Angaben zutreffend Gemische Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EU) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) enthält keine für die Gesundheit oder Umwelt gefährliche Substanzen in Mengen, welche die Erklärung derer Vorhandensein erforderlich machen würden. ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen AUGEN: Eventuelle Kontaktlinsen zu entfernen. Man muss sich unverzüglich und ausgiebig mit Wasser mindestens 30 / 60 Minuten lang abwaschen, wobei die Augenlieder gut geöffnet werden sollen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. HAUT: Beschmutzte, getränkte Kleidung ist auszuziehen. Man muss unverzüglich duschen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. VERSCHLUCKEN: Es muss die größtmögliche Menge Wasser verabreicht werden. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Es darf kein Erbrechen herbeigeführt werden, wenn ausdrücklich vom Arzt angeordnet. EINATMEN: Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Die betreffende Person ist ins Freie, fern von dem Unfallsort, zu tragen. Geht die Atmung aus, so ist die künstliche Beatmung vorzunehmen. Die für den Retter geeigneten Maßnahmen zu treffen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es keine besonderen Informationen zu von diesem Produkt verursachten Symptomen und Wirkungen bekannt Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Folgen Sie den Anweisungen, die Ihr Arzt Ihnen gegeben hat. halten Sie die Sicherheitskarte oder andernfalls, das Etikett. ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Die Löschmittel die üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Kein Besonderes Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren GEFAHREN INFOLGE R AUSSETZUNG BEI BRAND Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden Hinweise für die Brandbekämpfung ALLGEMEINE ANGABEN Die Behälter mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Substanzen zu verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die in die Abwasserleitungen gelangen dürfen, aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen aufzunehmen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

3 Seite Nr. 3 / 8 ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung... / >> Die Leckage darf blockiert werden, wenn keine Gefahr besteht.angemessene Schutzvorrichtungen (einschl. der Personenschutzvorrichtungen gemäß Abs. 8 aus den Sicherheitsangaben) zur Vorbeugung der Kontaminierung von Haut, Augen und persönlichen Kleidungsstücken aufzusetzen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe Umweltschutzmaßnahmen Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Das ausgetretene Produkt ist in ein geeignetes Behältnis einzusaugen. Falls das Produkt brennbar ist, eine explosionsschützende Vorrichtung verwenden. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Das Restprodukt ist mit trägem, absorbierendem Material aufzunehmen. Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen Verweis auf andere Abschnitte Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen bei dem Produkteinsatz verboten. Bevor man den Essbereich antritt, benetzte Kleidungsstücke und Schutzvorrichtungen auszuziehen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Aufbewahrung nur in Originalbehältern. Die Behälter geschlossen, an einem gut belüfteten Ort, geschützt vor der direkten Sonneneinstrahlung aufzubewahren. Die Gebinden von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den Abschnitt 10 Bezug zu nehmen ist. Lagerklasse TRGS 510 (Deutschland): Spezifische Endanwendungen Folgen Sie die Produktanweisungen specficate auf dem Etikett oder in dem Informationsdokument. Beachten Sie auch die Informationen zur sicheren Verwendung, wenn Sie dieses Sicherheitsdatenblatt anbringen. ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Beim Umgang mit Chemikalien die üblichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. HANDSCHUTZ erforderlich. HAUTSCHUTZ erforderlich. AUGENSCHUTZ erforderlich. ATEMSCHUTZ erforderlich, wenn das chemische Risiko anders beurteilt worden ist. NACHPRÜFUNGEN R UMWELTAUSSETZUNG. Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft werden.

4 Seite Nr. 4 / 8 ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Physikalischer Zustand Flüssigkeit Farbe weiß Geruch charakteristisch Geruchsschwelle ph-wert 5-7 Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Siedebeginn Siedebereich Flammpunkt > 60 C Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen Untere Entzündungsgrenze Obere Entzündungsgrenze Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte 0,99-1 Loeslichkeit wasserlöslich Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskositaet Explosive Eigenschaften anwendbar Oxidierende Eigenschaften anwendbar 9.2. Sonstige Angaben ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität Reaktivität besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen keine gefährlichen Reaktionen abzusehen Zu vermeidende Bedingungen besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen

5 Seite Nr. 5 / 8 ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben... / >> Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition Wechselwirkungen AKUTE TOXIZITÄT LC50 (Inhalativ) der Mischung: LD50 (Oral) der Mischung: LD50 (Dermal) der Mischung: eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG SENSIBILISIERUNG R ATEMWEGE/HAUT KEIMZELL-MUTAGENITÄT KARZINOGENITÄT REPRODUKTIONSTOXIZITÄT SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIERHOLTER EXPOSITION ASPIRATIONSGEFAHR ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben Gemäß vernünftigen Arbeitsabläufen verwenden und darauf achten, dass das Produkt in die Umwelt gerät. Die dazu zuständigen Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Boden oder die Vegetation verseucht hat Toxizität Persistenz und Abbaubarkeit

6 Seite Nr. 6 / 8 ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben... / >> Bioakkumulationspotenzial Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vpvb-stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1% Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände als gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Bestimmungen anvertraut werden. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft zugeführt werden. ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport Das Produkt ist gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA) UN-Nummer anwendbar Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung anwendbar Transportgefahrenklassen anwendbar Verpackungsgruppe anwendbar Umweltgefahren anwendbar Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender anwendbar Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Angaben zutreffend.

7 Seite Nr. 7 / 8 ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Vorsorgeuntersuchungen Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Inhaltsstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Klassifizierung für Wassergefährdung in Deutschland (VwVwS 2005) WGK 1: Schwach wassergefährdend Stoffsicherheitsbeurteilung chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben System der Verwendungsdeskriptoren: PC 31 Poliermittel und Wachsmischungen ERKLÄRUNG: - ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service - CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe) - CLP: EG-Verordnung 1272/ DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau - EmS: Emergency Schedule - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code - IMO: International Maritime Organization - INX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP - LC50: Tödliche Konzentration 50% - LD50: Tödliche Dosis 50% - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad - PBT: Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration - REACH: EG-Verordnung 1907/ RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter - TLV: Schwellengrenzwert - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden.

8 Seite Nr. 8 / 8 ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben... / >> - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze- TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze - VOC: flüchtige organische Verbindung - vpvp: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH - WGK: Wassergefährdungsklassen. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) - The Merck Index. - 10th Edition - Handling Chemical Safety - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition - Webseite IFA GESTIS - Webseite ECHA-Agentur - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) Erläuterung für den Benutzer: die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version,. Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, vergewissern. Man darf dieses Dokument als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. Weil der Gebrauch des Produktes direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für korrekten Gebrauch wird gehaftet. Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden.

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