GrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
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- Silke Schmitz
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/574 Entschädigungs-, Schadensersatz- und Reparationsforderungen wegen NS-Unrechts in Griechenland, Italien und anderen ehemals von Deutschland besetzten Staaten Vorbemerkung der Fragesteller WeilesdieBundesrepublikDeutschlandüberJahrzehnteversäumthat,alle NS-OpferangemessenzuentschädigenunddenvonderWehrmachtbesetzten StaatenReparationenzuleisten,siehtsiesichzunehmendjuristischenForderungenaufinternationalerEbenegegenüber.InGriechenlandundItalienhaben dieoberstengerichtshöfediebundesrepublikdeutschlandzuzahlungenin Millionenhöhe verurteilt. Ende2009hatzudemderpolnischeObersteGerichtshofdieEntschädigungsklageeinesManneszugelassen,deralsFünfjährigerschwerverletzteinMassakervonWehrmachtstruppeninderpolnischenStadtSzczecynüberlebthat. DabeihatsichdasGerichtPressemeldungenzufolgeaufdieRechtsprechung in Italien bezogen. InItaliensindbereitsZwangsvollstreckungsverfahrengegendeutschesStaatseigentumangelaufen.UnteranderemisteineSicherungshypothekaufdas GrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht ComoimDezember2009ausgesetztworden,mitdemHinweis,dassdas OberlandesgerichtinFlorenzohnehinschondieitalienischeVollstreckungsformel bestätigt habe. ZudemwurdenForderungeninHöhevon25Mio.Eurogepfändet,diedie DeutscheBahngegenüberdenItalienischenEisenbahnengeltendmacht (im WesentlichenFahrkarten-Forderungen).Am8.Januar2010hatvordemVollstreckungsgerichtinRomdasVerfahrenzurAbgabederDrittschuldnererklärungstattgefunden.EsgehtbeidiesemVerfahrenumdieEntschädigungfür einmassakerderssimjahr1944indistomo/griechenland.dievomlandgerichtlivadiadenklägernzugestandeneentschädigungbeträgtheute (mit Zinsen)rund51Mio.Euro.NachdemdieBundesregierungdieVollstreckung desurteilsingriechenlanddurcheinflussnahmeaufdiedortigeregierung verhinderthat,habendieitalienischengerichtedasurteilinitalienfürvoll- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Februar 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/709 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode streckbarerklärt.außerdemsindinitalienbereitsforderungenitalienischer NS-Opfer nach Entschädigung anerkannt worden. StattdieserechtskräftigenUrteileanzuerkennen,hatdieBundesregierungvor deminternationalengerichtshof (IGH)eineKlagegegenItalieneingereicht. NachInformationenderFragestellerhatdieitalienischeRegierungam 23.Dezember2009vordemInternationalenGerichtshofeineWiderklageeingereichtmitdemZiel,eineFeststellungzuerreichen,dassdieBundesrepublik DeutschlanddemitalienischenStaatReparationenleistenmussfürdieSchäden,dieinderZeitderdeutschenBesatzungzwischen1943und1945verursacht worden sind. DarüberhinaushabendieFragestellererfahren,dassesinGriechenlandVorbereitungenfürparlamentarischesowiejuristischeSchrittegibt,umdieRückzahlungdersogenanntenZwangsanleihevon1942zuerreichen.DieNaziregierunghattedamalsvondergriechischenNationalbankeinenKreditinHöhe vonrund7,5mrd.reichsmarkerpresst,derniemalszurückgezahltwurde.die ForderungendürftensichmitZinsenheuteaufeinenzwei-bisdreistelligen Milliardenbetragbelaufen.DieseForderungensindnachAuffassunggriechischer Juristen und Historiker nicht erloschen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungwidersprichtdeminderVorbemerkungderFragesteller erhobenenvorwurf,diebundesrepublikdeutschlandhabeesüberjahrzehnte versäumt,ns-opferangemessenzuentschädigenunddenvonderwehrmacht besetztenstaatenreparationenzuleisten.imeinzelnenwirdhierzuaufdie AntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE. vom 21. August 2006 verwiesen (Bundestagsdrucksache 16/2423). IndemangesprochenenVerfahrenvorpolnischenGerichtenistdieKlagegegendieBundesrepublikDeutschlandinersterundzweiterInstanzunterHinweisaufdenGrundsatzderStaatenimmunitätabgewiesenworden.Dagegen hattederklägerkassationsbeschwerdebeimoberstengerichtshofinwarschaueinlegt.nachauskunftdesoberstengerichtshofshatdasgerichtnicht überdiezulässigkeitderklageentschieden,sondernbisherlediglichaufder GrundlagedesRevisionsantragsroutinemäßigeineStellungnahmedesJustizministeriumsinsbesonderezurFragederStaatenimmunitätangefordert.Diese liegtnochnichtvor.esgibtjedochkeinehinweise,dassderpolnischeoberste GerichtshofseineHaltungzurStaatenimmunität,dieinallenbisherigenFällen zur Klageabweisung wegen Unzulässigkeit geführt hat, zu ändern beabsichtigt. DieEintragungeinerSicherungshypothekaufdasGrundstückderVillaVigoni wurdevomlandgerichtcomomitbeschlussvom14.dezember2009biszu einerentscheidungimhauptsacheverfahren (RevisiongegenUrteildesOLG Florenz vom 21. Oktober 2008) ausgesetzt. Am2.Oktober2009fandvordemLandgerichtRomdieVerhandlungzur VollstreckungsklageindasVermögenderDeutschenBahnAGinItalien (ForderungengegenitalienischeEisenbahnenausdemVerkaufinternationaler FahrscheineimPersonenverkehr)statt.ZwischenzeitlichhattederKlägerdie EinnahmenitalienischerBahngesellschafteninHöhevon25Mio.Eurogepfändet,dieaberdurchÜberweisungandieDeutscheBahnAGwiederfreigegeben wurden.dasgerichtgabdemklägerauf,eineerklärungabzugeben,inwieweit dieitalienischenbahnen (Dritt-)Schuldnervon (pfändbaren)forderungender BundesrepublikDeutschland (undnichtnurderdeutschenbahnag)sind.im Terminam8.Januar2010entschieddasGericht,dieseFragezumGegenstand eineseigenenfeststellungsverfahrenszumachen.dasvollstreckungsverfahren wird in diesem Falle ausgesetzt.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/709 ImRahmeneinesVorlageverfahrensvomFebruar2001 (FallMargellos)bestätigtedasObersteSondergerichtGriechenlands (vergleichbareinemverfassungsgericht)diestaatenimmunitätdeutschlandsinallenweltkriegsverfahren. DiesesUrteilhatinGriechenlandGesetzeskraftundschließtweitereWeltkriegsklageninGriechenlandaus.DergriechischeJustizministerhatseinenach griechischemrechterforderlichezustimmungzuvollstreckungsmaßnahmen gegen Deutschland verweigert. 1.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdieitalienischeRegierung beimighindenhaageinesogenanntewiderklagegegendiebundesrepublikdeutschlandeingereichthat,undwelcheangabenzuderenziel kann sie machen? a)inwieferntriffteszu,dassitalienanstrebt,deutschlandsollereparationszahlungenaufnehmen,diederbundesrepublikdeutschlandseit 1953 im Rahmen der Londoner Schuldenkonferenz gestundet wurden? b)wurdederbundesregierungdieserklagesatzzwischenzeitlichvom IGH zugestellt oder auf anderem Wege übermittelt? c)istdiebundesregierungbereit,denwortlautdesschriftsatzeszuveröffentlichen (bitteggf.imanhangbeilegen),undwennnein,warum nicht? d)istdiebundesregierungbereit,ihre (erweiterte)klagebegründungim VerfahrengegenItalienvordemIGHimWortlautzuveröffentlichen (bitte ggf. im Anhang beilegen), und wenn nein, warum nicht? WiedieBundesregierungbereitsinihrerAntwortvom10.Februar2009aufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/11884) zudiesemverfahrenausgeführthat,äußertsiesichnichtzufragen,diegegenstandeineslaufendengerichtsverfahrenssind.imübrigenwirddaraufhingewiesen,dassesnachderverfahrensordnungdesinternationalengerichtshofs diesemvorbehaltenist,schriftsätzeunddereninhaltderöffentlichkeitzugänglich zu machen. 2.WelchenKenntnisstandhatdieBundesregierungüberdenfinanziellen UmfangderReparationsansprüche,denItalienfürdieausderBesatzungszeitentstandenenSchädensowiefürMassakerundandereMenschenrechtsverletzungen geltend machen könnte? VordemHintergrunddervölkerrechtlichenVereinbarungen,insbesonderedes LondonerSchuldenabkommensvon1953undderbeidenEntschädigungsabkommenmitItalienausdemJahr1961,bestandkeineVeranlassung,hierzu Erhebungen anzustellen. a)aufwelchegesamthöhebelaufensichdieforderungennatürlicherpersonen,soweitsiebereitszumjetzigenzeitpunktvoritalienischengerichten gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben worden sind? BezifferbarsindzumjetzigenZeitpunktForderungenin31laufendenVerfahren,indenendieKlägerMindestforderungeninHöhevoninsgesamt ,35 Euro erheben. Essindweitere14laufendeVerfahrenbekannt,indenendieForderungssumme nichtbeziffertbzw.unbekanntist.dieentschädigungshöhesollhierdasjeweilige Gericht festsetzen. AchtVerfahrensindbekannt,dievondemzuletztbefasstenGerichtabgewiesen oderzugunstenderbundesrepublikdeutschlandentschiedenwurden.die
4 Drucksache 17/709 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Urteilesindteilweisenochnichtrechtskräftig,daderRechtswegnichtausgeschöpftist.DieForderungssummenausdiesenVerfahrenbelaufensichauf Euro. b)aufwelchesummenbelaufensichdieforderungennatürlicherpersonen,dievonitalienischengerichtenbereitsrechtskräftigentschieden worden sind (bitte einzeln angeben)? DieitalienischenGerichtehabenbishernureinenFallrechtskräftigabgeschlossen.EshandeltsichumdieVerurteilungeinesehemaligenWehrmachtsangehörigen,welcherimZweitenWeltkrieginItalienanKriegsverbrechenbeteiligt gewesenseinsoll.dermilitärgerichtshofvonlaspeziahatmiturteilvom 10.Oktober2006diesenehemaligenSoldatenundDeutschlandalsGesamtschuldnerzurZahlungvonSchadensersatzverurteilt.DasMilitär-AppellationsgerichtinRomhatdasUrteilam25.Januar2008bestätigt.EineRevision Deutschlandswurdeam21.Oktober2008vomitalienischenKassationsgericht abgewiesenunddeutschlandzurzahlungvon998000euroschadensersatz verurteilt.dabeiistallerdingsdiehöhedesschadensersatzesnochineinem gesonderten Verfahren zu substantiieren. 3.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungderFragesteller,dasseshinsichtlichitalienischerNS-OpfervonSeitenderBundesrepublikDeutschlandzuwenigAnstrengungenfüreinejuristisch,politischundhumanitär angemesseneentschädigunggegebenhatundinwieweitwillsieanstrengungenunternehmen,umkonfliktlösungenherbeizuführen,dieeinjahrelangesundpolitischschädlichesverfahrenvordemighvermeidenkönnten? DieBundesregierungteiltdieseEinschätzungderFragestellernicht.ZurErläuterungwirdaufdieAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageder FraktionDIELINKE.vom4.Dezember2008verwiesen (Bundestagsdrucksache 16/11307, hier insbesondere die Antwort auf Frage 9). 4.AufwelcheSummebelaufensichdieVerbindlichkeitenderBundesrepublikDeutschlandalsRechtsnachfolgerindesDrittenReichesinZusammenhangmitderZwangsanleihebeidergriechischenNationalbankvon 1942beiZugrundelegungdesüblichenGegenwertkursesvonReichsmark zueuroundhinzurechnungdesinflationsfaktors (dieaktualitätdieser Verbindlichkeiten vorausgesetzt)? a)inwiefernsindderbundesregierungbestrebungeningriechenlandbekannt,vonderbundesrepublikdeutschlanddierückzahlungdieser Zwangsanleihe zu fordern? b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Rückzahlungspflicht? c)hatsieindiesersachegesprächemitdergriechischenregierungaufgenommen,undwennja,mitwelchemziel,zuwelchendatenhaben Gesprächestattgefunden,undwerhatdieBundesrepublikDeutschland hierbeivertreten,undwelchevorschlägehatdiebundesregierunghierbeidergriechischenregierungzurvermeidungeinerweiterenklage vor dem IGH gemacht? BeidersogenanntenZwangsanleihegehtesdarum,dass1942Griechenland auferlegtwurde,überdiekostenderdeutschenbesatzungstruppenhinausbeträgeunmittelbarüberdiebankvongriechenlandzurverfügungzustellen. DabeiwurdensogenannteAnlastungskontenimWarenverkehrzwischenGriechenlandunddemDeutschenReichsaldiert.BeiKriegsendewareinBetrag von476mio.reichsmark (RM)offen.WieinderAntwortderBundesregie-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/709 rungaufdiekleineanfragederfraktionderpdsvom15.august2000 (Bundestagsdrucksache14/3992)dargelegtwurde,handeltessichbeidiesenRückforderungenumReparationsansprüche.65JahrenachKriegsendeundnach Jahrzehntenfriedlicher,vertrauensvollerundfruchtbarerZusammenarbeitder BundesrepublikDeutschlandmitderinternationalenStaatengemeinschafteinschließlichdemNATO-undEU-PartnerGriechenlandhatdieReparationsfrage ihreberechtigungverloren.deutschlandhatseitbeendigungdeszweiten WeltkriegesinhohemMaßeReparationsleistungenerbracht,diediebetroffenenStaatennachallgemeinemVölkerrechtzurEntschädigungihrerStaatsangehörigenverwendensollten.AlleindurchWiedergutmachungundsonstige LeistungenwurdeeinVielfachesderursprünglichaufderKonferenzvonJalta insaugegefasstenreparationeninhöhevon20mrd.us-dollarerbracht.im ÜbrigenwärenReparationenmehrals60JahrenachEndederkriegerischen AuseinandersetzungenindervölkerrechtlichenPraxiseinSonderfallohnejede Präzedenz. DerBundesregierungsindkeineBestrebungendergriechischenRegierungbekannt,derartigeForderungengeltendzumachen.Gesprächemitdergriechischen Regierung hat es in dieser Sache nicht gegeben. 5.WelcherechtlicheBedeutungkommtheutedem VertragzurRegelungaus KriegundBesatzungentstandenerFragen von1990zu,insbesondereden darinenthaltenenübergangsbestimmungenbiszumabschlusseinesfriedensvertrages? a)welcheschrittehatdiebundesregierungseitvertragsschlussunternommen, um den Vertragszweck umzusetzen? b)gehörteineverwertungvondeutschemvermögenimauslandzurzahlungvonbesatzungsschädennachauffassungderbundesregierungin den Regelungsbereich dieses Vertrages, und wenn nein, warum nicht? DerVertragzurRegelungausKriegundBesatzungentstandenerFragenvom 26.Mai1952inderFassungdesam23.Oktober1954inParisunterzeichneten ProtokollsüberdieBeendigungdesBesatzungsregimesinderBundesrepublik Deutschland (BGBl.1955II,S.405),dersogenannteÜberleitungsvertrag,ist am5.mai1955inkraftgetreten.vertragsparteienwarennebenderbundesrepublikdeutschlanddiefranzösischerepublik,dievereinigtenstaatenvon AmerikaunddasVereinigteKönigreichGroßbritannienundNordirland.Mit Notenwechselvom27./28.September1990 (BGBl.II,S.1386)wurdederÜberleitungsvertragaufgehobenmitAusnahmeeinigerBestimmungen,derenFortgeltungvereinbartwurde;dazugehörtdieinFrage6angesprocheneBestimmung. DieBundesregierunghatseitInkrafttretenkontinuierlichanderUmsetzungdes Überleitungsvertragsgearbeitet.HingewiesenseihieraufErlassundUmsetzungdesBundesrückerstattungsgesetzesvon1957unddesBundesentschädigungsgesetzesvon1956inAusführungdesDrittenundViertenTeilsdesVertrages.EineVerwertungvondeutschemVermögenimAuslandzurZahlung vonbesatzungsschäden (indenvonderwehrmachtbesetztengebieten)ist nichtgegenstanddesüberleitungsvertrages.imsechstenteildiesesvertrages wurdenregelungenfürdieanerkennungderfortgeltungvonmaßnahmen vorgesehen,dievorabschlussdiesesvertragesfürzweckederreparationoder Restitution getroffen wurden.
6 Drucksache 17/709 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungderFragesteller,dassihre BeschwerdegegendieinZusammenhangmitdenDistomo-UrteilenerfolgteBeschlagnahmungdesDeutsche-Bahn-GuthabensinItaliengegen den VertragzurRegelungausKriegundBesatzungentstandenerFragen verstößt,insbesonderegegendessenbestimmung,diebundesrepublik Deutschlandwerde keineeinwendungengegendiemaßnahmenerheben, diegegendasdeutscheauslands-odersonstigevermögendurchgeführt wordensindoderwerdensollen,dasbeschlagnahmtwordenistfürzwecke derreparationoderrestitutionoderaufgrunddeskriegszustandes,und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungteiltnichtdieEinschätzungderFragesteller,dasseineBeschwerdegegendieerfolgteBeschlagnahmevonVermögenswertenderDeutscheBahnAGinItaliengegendensogenanntenÜberleitungsvertragverstößt. DerinderFrageangesprocheneArtikel3Absatz1desSechstenTeilsdes Überleitungsvertrageslautetvollständig: DieBundesrepublikwirdinZukunft keineeinwendungengegendiemaßnahmenerheben,diegegendasdeutsche Auslands-odersonstigeVermögendurchgeführtwordensindoderwerdensollen,dasbeschlagnahmtwordenistfürZweckederReparationoderRestitution oderaufgrunddeskriegszustandesoderaufgrundvonabkommen,diediedrei MächtemitanderenalliiertenStaaten,neutralenStaatenoderehemaligenBundesgenossenDeutschlandsgeschlossenhabenoderschließenwerden. Der darinausgesprocheneverzichtaufeinwendungenbeziehtsichdemgemäßausschließlichaufvermögen,dasbereitsvorvertragsabschlussbzw.inkrafttreten desüberleitungsvertragesbeschlagnahmtwordenist.weiterebeschlagnahmen zurestitutionszweckenwarenzujenemzeitpunktwedervondenvertragspartnerndesüberleitungsvertragesnochvondersowjetunionoderseitensanderer Staaten vorgesehen. DarüberhinausistindiesemZusammenhangaufdasAbkommenzwischender BundesrepublikDeutschlandundderItalienischenRepubliküberdieRegelung gewisservermögensrechtlicher,wirtschaftlicherundfinanziellerfragenvom 2.Juni1961hinzuweisen.IndessenArtikel2erklärtedieitalienischeRegierung, dassalleansprücheundforderungenderitalienischenrepublikoder vonitalienischennatürlichenoderjuristischenpersonen,diegegendiebundesrepublikdeutschlandodergegendeutschenatürlicheoderjuristischepersonen nochschweben,erledigtsind,sofernsieaufrechteundtatbeständezurückgehen,dieinderzeitvom1.september1939bis8.mai1945entstandensind. DieitalienischeRegierungwerdedieBundesrepublikDeutschlandwegenjeder eventuellengerichtlichenoderjedersonstigeninanspruchnahmeseitensitalienischernatürlicheroderjuristischerpersoneninbezugaufdiegenanntenansprücheundforderungenschadloshalten.inartikel5jenesvertragesvon 1961heißtes,deutscheVermögenswerteinItalienwürdenzumZweckeder Liquidationnichtmehrerfasstundnichtmehrveräußert.DieitalienischenSonderbestimmungenhinsichtlichderBeschlagnahmeundLiquidierungdeutscher Vermögenswertewürdenaufgehoben.InArtikel6heißtes: Diebeschlagnahmten,abernochnichtliquidiertenVermögenswertewerdendenBerechtigten zurückgegeben. 7.AufwelcheSummenbelaufensichdieKosten,dieseit1995inderDistomo- SachefürGerichts-,Verfahrens-undAnwaltskostenaufSeitenderBundesrepublikDeutschlandentstandensind (inkl.sämtlicherverfahreningriechenlandunditalieninkl.dervollstreckungsverfahren) (bittenacheinzelnen GerichtsverfahrenvorgriechischenunditalienischenGerichtensowiedem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getrennt darstellen)? GerichtskostenhatDeutschlandnichtgezahlt,weilentsprechendeGerichtsbeschlüssewegenVerstoßesgegendieStaatenimmunitätnichtanerkanntwerden
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/709 können.diehöhederanwaltshonorarekannwegendesgrundrechtlichen SchutzesderBetriebs-undGeschäftsgeheimnisseDritternichtangegebenwerden.ImZusammenhangmitderBeschwerdevordemEuropäischenGerichtshoffürMenschenrechtefielenkeineAnwaltshonorarean.DieVertretungerfolgte durch den Verfahrensbevollmächtigten der Bundesregierung. 8.WiebeurteiltdieBundesregierungdieMöglichkeit,dassesüberdas Distomo-VerfahrenhinauszuweiterenZwangsvollstreckungengegen AuslandsvermögenderBundesrepublikDeutschlandkommt ( Anschluss anvollstreckungsverfahrendurchanderekläger),insbesondere aufgrunddesrechtskräftiggewordenenurteilswegendesmassakersvon Civitella (diebundesrepublikdeutschlandwurdezurentschädigungszahlungvonrund1mio.euroverurteilt),undinwiefernsuchtdiebundesregierungdasgesprächmitdenprozessbevollmächtigtenweiterer Kläger, um weitere Pfändungen in Italien zu vermeiden? DieBundesregierungvertrautdarauf,dasseswährenddesVerfahrensvordem InternationalenGerichtshofzukeinenMaßnahmenderZwangsvollstreckung gegenvermögenswertederbundesrepublikdeutschlandinitalienkommen wird. 9.WiestelltsichausSichtderBundesregierungdasVerfahrendes W.NatoniewskiinPolengegendieBundesrepublikDeutschlanddar,und wie beabsichtigt sie hierauf zu reagieren? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10.WievereinbartdieBundesregierungihreWeigerung,dieitalienischen undgriechischenentschädigungsansprücheanzuerkennenundumzusetzen,mitdemgrundsatzderstaatenverantwortlichkeitfürvölkerrechtswidrigehandlungen,wieihndieun-völkerrechtskommissionimentwurfderkonventionzur VerantwortlichkeitvonStaatenfürvölkerrechtswidrigeHandlungen vorgeschlagenhat,undwieistdieposition der Bundesregierung zu diesem Konventionsentwurf? IndenAntwortenaufmehrereKleineAnfragenderFraktionDIELINKE. (zuletztinbundestagsdrucksache16/11307vom4.dezember2008,insbesondere dieantwortauffrage9)hatdiebundesregierungdargelegt,dassundwelche EntschädigungsleistungensieanitalienischeundgriechischeOpfererbracht hat.dieartikelentwürfedervölkerrechtskommissionzurstaatenverantwortlichkeitfürvölkerrechtswidrigehandlungenhabennichtmöglicheansprüche voneinzelpersonen,sondernnurvonstaatenzumgegenstand.diebundesregierungbegrüßtdieannahmederartikelentwürfedurchdievölkerrechtskommissionundhatdiesauchmehrfachindergeneralversammlungdervereintennationenzumausdruckgebracht.andererarbeitungderartikelhat sich die Bundesregierung durch Beiträge zur Staatenpraxis eingebracht.
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