BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung

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1 BEBAUUNGSPLAN NR. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1. Änderung A n l a g e z u r B E G R Ü N D U N G Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Vorentwurf gem. 3 (1) / 4 (1) Fassung vom Fachbereich Stadtplanung Bearbeitung: mbh

2 übergreifend 1 BNatSchG 1a Abs BNatSchG 1 Abs. 6 Nr. 7g) Anl. 1 Nr. 2 b) bb) Anl. 1 Nr. 2 b) hh) Schutz, Pflege und Entwicklung insb. der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt. Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Vermeidung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Darstellung von Landschaftsplänen. Auswirkungen infolge der Nutzung natürlicher Ressourcen. Berücksichtigung der eingesetzten Techniken und Stoffe. Erstellung landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit folgendem Untersuchungsumfang: Biotoptypen- / Nutzungstypenkartierung. bezogene Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Orts-/Landschaftsbild. Vorschlag von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich von Eingriffen. Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung Voreingriffszustand rechtskräftiger Bebauungsplan. Vorschlag von landespflegerischen Festsetzungen im Bebauungsplan und ggf. externen Kompensationsmaßnahmen. Auswertung Artenschutzgutachten mit folgendem Untersuchungsumfang: Potenzialanalyse bzgl. des Vorkommens geschützter Arten. Erfassung geschützter Vogelarten an insgesamt 4 Terminen im Zeitraum April bis Juli 2013 und Fledermausarten an 2 Terminen im Mai und Juni Relevanzprüfung bzgl. der Vorschriften des 44 BNatSchG. Darstellung der Einhaltung der Vorschriften des 44 BNatSchG unter Berücksichtigung baubedingter (einschl. Abbruch) sowie anlagen- und betriebsbedingter Wirkungen. Vorschläge zu besonderen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen einschließlich CEF-Maßnahmen. bezogene Berücksichtigung der n des Landschaftsplanes des Umlandverbands Frankfurt (UVF) vom März bezogene Berücksichtigung. Besondere im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb der geplanten Nutzungen eingesetzten Stoffe und Techniken sind im vorliegenden Fall auf der der Ebene des Bebauungsplans nicht bekannt bzw. festgelegt und werden daher im Weiteren nicht berücksichtigt. Tiere und 1 Abs. 6 Nr. 7a) Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf 1

3 Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt Boden/ Fläche Wasser Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt. Erstellung landschaftsplanerischer Fachbeitrag (s.o.) Auswertung Artenschutzgutachten (s.o.) 44 ff. BNatSchG Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen. 19 BNatSchG Umweltschäden. 1 Abs. 6 Nr. 7b) Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzwecks von Natura-2000-Gebieten im Sinne des BNatSchG. 20 ff. BNatSchG Schutzgebiete und -objekte. 30 BNatSchG Geschützte Biotope. 1a Abs. 2 Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen; Möglichkeiten der Innenentwicklung. 1 Abs. 6 Nr. 7a) Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Boden. Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Abwehr schädlicher 1 BBodSchG Bodenveränderungen; Sanierung von Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen; Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. 1 Abs. 6 Nr. 7a) und Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf e) das Wasser. 1 WHG Schutz der Gewässer. 1 Abs. 6 Nr. 7e) Berücksichtigung des sachgerechten Umgangs mit Abwässern. 54 ff. WHG Verwertung und Versickerung von Niederschlagswasser. 1 Abs. 6 Nr. 7g) Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Wasserrechtes. 51 WHG 33 HWG Wasserschutzgebiete. Durch die Planung werden keine landwirtschaftlichen oder als Wald genutzten Flächen in Anspruch genommen. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung einer disponiblen Gewerbebrache. Verbal-argumentative Beschreibung und Bewertung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden. Auswertung Gutachten zu Baugrund, Grundwasser und Bodenluft. Auswertung Gutachten zu Grundwasser und Bodenluft. Verbal-argumentative Bewertung unter Berücksichtigung der geplanten Entwässerung. Nicht bekannt. Lage innerhalb folgender Schutzgebiete: Heilquellenschutzgebiets für die staatlich anerkannten Heilquellen der Kur- und Kongress GmbH Bad Homburg v.d.höhe von (quantitativen Heilquellenschutzzone C). 2

4 53 WHG 35 HWG Heilquellenschutzgebiete. Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage Lange Meile I der Stadt Bad Homburg v.d.höhe von (Zone III). Die Verbote und Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnung sind zu beachten. Die Verbote der Verordnungen stehen der Planung grundsätzlich nicht entgegen. Förderung des Klimaschutzes und der 1 Abs. 5 Klimaanpassung. 1 Abs. 6 Nr. 7a) Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Luft und Klima. Luftreinhaltung und allgemeiner Klimaschutz: Belang durch die Planung nicht in besonderer Weise berührt. 1 Abs. 6 Nr. 7e) Vermeidung von Emissionen (Luftschadstoffe / Klima / Luft Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Belang durch die Planung allgemeiner Klimaschutz). nicht in besonderer Weise berührt. 1 Abs. 6 Nr. 7h) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität. Luftschadstoffe: s. Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit. Anl. 1 Nr. 2 b) gg) Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels. Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung der 1 Abs. 5 städtebaulichen Gestalt und des Orts- und Landschaftsbildes. Orts- und 1 Abs. 6 Nr. 7a) Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Verbal-argumentativ Beschreibung und Bewertung auf Grundlage Landschaftsbild / die Landschaft. einer örtlichen Bestandsaufnahme. Erholung Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und 1 BNatSchG Schönheit sowie des Erholungswerts von Natur und Landschaft. 1 Abs. 6 Nr. 1 Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Lärm: Auswertung schalltechnische Untersuchung mit Ermittlung und 1 Abs. 6 Nr. 7c) Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Bewertung der Lärmsituation im Plangebiet und in der Nachbarschaft den Menschen und seine Gesundheit. nach DIN 18005, 16. BImSchV und TA Lärm (Gewerbelärm durch 1 Abs. 6 Nr. 7g) Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Betriebe im Plangebiet sowie in der Umgebung des Plangebietes, Immissionsschutzrechtes. Verkehrslärm, Lärm durch potentielle Tiefgaragenein- und Mensch und seine Auswirkungen infolge der Art und Menge an -ausfahrten). Gesundheit Anl. 1 Nr. 2 b) cc) Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Luftschadstoffe: Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung Lärm- und Staubemissionen im Zusammenhang mit dem von Belästigungen. Abbruch/Bau: Verbal-argumentative Beschreibung und Bewertung, Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere hinsichtlich des voraussichtlichen Zeitraums der 50 BImSchG durch geeignete Zuordnung von Nutzungen bei der Planung. voraussichtlichen Dauer. Kultur- und 1 Abs. 6 Nr. 7d) Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Angaben / Hinweise zu denkmalgeschützten Anlagen liegen nicht 3

5 Sachgüter Kulturgüter und sonstige Sachgüter. vor. Grabungsschutz- / Denkmalschutzgebieten sind nicht betroffen. Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Auswirkungen durch Abfälle Auswirkungen durch schwere Unfälle Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes und kumulative Wirkungen mit anderen Planungen 1 Abs. 6 Nr. 7f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie. 1 Abs. 5 Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes. 1 EEG 1 1 EEWärmeG 2 Nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung. 1 Abs. 6 Nr. 7e) Berücksichtigung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen. Anl. 1 Nr. 2 b) dd) Auswirkungen infolge der Art und Menge der erzeugten Abfälle und Ihrer Beseitigung und Verwertung. 1 Abs. 6 Nr. 7g) 1 Abs. 6 Nr. 7j) Anl. 1 Nr. 2 b) ee) und e) 1 Abs. 6 Nr. 7i) Anl. 1 Nr. 2 b) ff) Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Abfallrechtes. Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen). Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7a), c) und d) Berücksichtigung der Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete auf Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen. Verbal-argumentative Berücksichtigung. Verbal-argumentative Berücksichtigung. Auswertung Gutachten zu Baugrund bzgl. der anfallenden abfallrechtlich relevanten Massen. Durch die Planung werden keine störfallrelevanten Anlagen zugelassen. Im Umfeld des Plangebiets befinden sich keine störfallrelevanten Anlagen. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind mit Umsetzung der Planung möglich, es ist aber davon auszugehen, dass sie nicht wesentlich über die zu beschreibenden Wirkungen der einzelnen Schutzgüter hinausgehen. Eine gesonderte Ermittlung und Bewertung von Wechselwirkungen erfolgt daher nur, falls sich im Einzelfall Anhaltspunkte für eine erheblich über die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hinausgehende Betroffenheit ergeben. bezogene Berücksichtigung. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. 4

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