Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention

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1 SGB VIII Dublin III AsylVfG StGB BGB AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe Rechtliche Überlegungen aus der Beratungspraxis Fachtagung Kinder- und Jugendhilfebedarfe von geflüchteten Familien, Melanie Kößler, Internationaler Sozialdienst FreizügigkG UN Kinderrechtskonvention

2 Übersicht 1. Gesetzlicher Auftrag, Schutzgüter und Rechtsgrundlagen 2. Persönlicher Anwendungsbereich des SGB VIII-Kinder und Jugendhilfe 3. Aktuelle Gesetzgebungsverfahren

3 Gesetzlicher Auftrag, Schutzgüter und Rechtsgrundlagen (1) 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger (1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis..., ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält. (2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

4 Gesetzlicher Auftrag, Schutzgüter und Rechtsgrundlagen (2) SGB VIII: Leistungsrecht Aufenthalts- und Asylrecht: Polizei- und Ordnungsrecht

5 Gesetzlicher Auftrag, Schutzgüter und Rechtsgrundlagen (3) EU-Freizügigkeit Aufenthaltserlaubnis (Studium, Arbeit, Familienzusammenführung, humanitäre Gründe etc.) Niederlassungserlaubnis Duldung Aufenthaltsgestattung BÜMA: Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

6 Rechtsgrundlagen, gesetzlicher Auftrag und Schutzgüter (4) Aufenthaltsrechtliche Verfahren: Ausländerbehörde Asylverfahren: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Schutzvorschrift für die Abschiebung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger: 58 Abs. 1a AufenthG

7 Übersicht 1. Gesetzlicher Auftrag, Schutzgüter und Rechtsgrundlagen 2. Persönlicher Anwendungsbereich des SGB VIII-Kinder und Jugendhilfe 3. Aktuelle Gesetzgebungsverfahren

8 Persönlicher Anwendungsbereich des SGB VIII-Kinder und Jugendhilfe (1) 6 SGB VIII: Geltungsbereich 2 SGB VIII: Aufgaben Leistungen + andere Aufgaben 6 Abs. 1 SGB VIII: Deutsche, tatsächlicher Aufenthalt 6 Abs.2, IV SGB VIII, KSÜ: Ausländer/innen Aufgaben: tatsächlicher Aufenthalt Leistungen: gewöhnlicher Aufenthalt + insb. bei jungen Volljährigen: rechtmäßiger Aufenthalt/Duldung

9 Persönlicher Anwendungsbereich des SGB VIII-Kinder und Jugendhilfe (2) Zugang zu Leistungen für Ausländer/innen: gewöhnlicher Aufenthalt + (rechtmäßiger Aufenthalt/Duldung) Gewöhnlicher Aufenthalt: 30 Abs. 3 S. 2 SGB I: Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Zukunftsoffen und Mittelpunkt der Lebensbeziehungen

10 Übersicht 1. Gesetzlicher Auftrag, Schutzgüter und Rechtsgrundlagen 2. Persönlicher Anwendungsbereich des SGB VIII-Kinder und Jugendhilfe 3. Aktuelle Gesetzgebungsverfahren

11 Aktuelle Gesetzgebungsverfahren (1) Entwurf: Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (geplantes Inkrafttreten: 1. November 2016) 42a SGB VIII-E: vorläufige Inobhutnahme Vormundschaftsbestellung

12 Aktuelle Gesetzgebungsverfahren (2) Entwurf: Asylbeschleunigungsgesetz (Stand: ) (geplantes Inkrafttreten: ) Arbeitsverbote ( 60a Abs.6 AufenthG-E) Unterbringung von Menschen aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten in Erstaufnahmeeinrichtung für die gesamte Dauer des Asylverfahrens ( 47 Abs.1e AufenthG-E)

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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