Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien und Praxisprobleme beim Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
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- Erich Weber
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8720 Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien und Praxisprobleme beim Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Vorbemerkung der Fragesteller DieUmsetzungderAntidiskriminierungsrichtlinienerfolgtedurchDeutschland sehrschleppend.vondereu-kommissionwurdeeinvertragsverletzungsverfahrengegendiebundesrepublikdurchgeführt,dadiefristfürdieumsetzung derrichtlinien (2003)nichteingehaltenwurde.NunhatdieEU-Kommission VertragsverletzungsverfahrengegendieBundesrepublikwegenunzureichender UmsetzungderRichtlinie2000/43/EG (GleichbehandlungaufgrundvonRasse undethnischerherkunft)undwegenumsetzungsdefizitenbeiderrichtlinie 2000/78/EG (GleichbehandlunginBeschäftigungundBeruf)eingeleitet (vergleicheantwortaufdiekleineanfragederfraktionderfdp,bundestagsdrucksache16/7878).diemangelhafteumsetzungderantidiskriminierungsrichtlinienwirdnichtnurvondereu-kommission,sondernauchvonpersonen undverbändengerügt,dieimtäglichenumgangmitdemdeutschenrechtauf Schwierigkeiten stoßen. ZwischenzeitlichhatdasArbeitsgerichtOsnabrückfestgestellt,dassdieVorschriftendesAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes (AGG)imkonkreten FallaufdieKündigungtrotzderin 2Abs.4AGGgeregeltenAusnahme Anwendungfinden (vergleichearbgosnabrückvom5.februar2007,az.3 Ca724/06).ZudemhatsichdasLandesarbeitsgerichtDüsseldorf (Az.12Sa 1311/07)miteinemVorlagebeschlusswegenmöglichenVerstoßesgegen 622 Abs.2Satz2desBürgerlichenGesetzbuches (BGB) (Mindestalterfüreine Kündigungsfristverlängerung)gegendasVerbotderAltersdiskriminierungan den Europäischen Gerichtshof gewendet. AnlässlichdeseinjährigenBestehensdesAGG,dasalsKernstückdesgeltenden AntidiskriminierungsrechtsinDeutschlandbezeichnetwerdenkann,äußerteder AntidiskriminierungsverbandDeutschland (advd)trotzdergrundsätzlichenanerkennungderexistenzeinesantidiskriminierungsgesetzesinderbundesrepublikvielkritik.eswurdenzahlreichemängelbenannt,diedeutlichmachen, dassdieausdersichtdereu-kommissionmangelhafterfolgteumsetzungnegativeauswirkungeninderpraxishat (vgl. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom23.April2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode minierungsfällenu.a.indenkurzenfristenzurgeltendmachungderansprüche nachdemallgemeinengleichbehandlungsgesetz,indenfinanziellenhürden fürdieeinzelnen,dieihrefällemangelsverbandsklagerechtnichtanandere Stellenweiterleitenkönnten,undindemmangelndenZugangzurRechtsberatung.DesWeiterenwurdendiefehlendeBeratungsinfrastrukturinderBundesrepublikDeutschland,dieHierarchisierungimDiskriminierungsschutz,fehlenderDiskriminierungsschutzimBildungsbereich,dieunzureichendeBeweislastregelung zugunsten der Betroffenen und weitere strukturelle Barrieren kritisiert. AufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache 16/8237)antwortetedieBundesregierung (Bundestagsdrucksache16/8461), dassnachderzeitigemberatungsstandeinenachbesserungdesallgemeinen Gleichbehandlungsgesetzeswohlnichterforderlichsei.Ähnlichäußertesich diebundesministerinderjustiz,brigittezypries,gegenüberdemrechtsausschuss.gegendiekritikdereu-kommissionwirdzumteileingewandt,diese verstünde die deutsche Regelungssystematik nicht. 1.WirddieBundesregierungVerbesserungsvorschlägezudengesetzlichen Regelungen im AGG vorlegen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? DieBundesregierunggehtnachderzeitigemBeratungsstanddavonaus,dass einenachbesserungdesallgemeinengleichbehandlungsgesetzesnichterforderlich ist. 2.HatdieBundesregierungeineÜberprüfungsämtlichenBundesrechtsauf dieübereinstimmungmitdenindervorbemerkungderfragesteller/fragestellerinnengenanntenrichtlinienvorgenommen (bittedetailliertdarstellen, welche konkreten Normen mit welchem Ergebnis geprüft wurden)? DerdurchdieRichtlinienausgelösteUmsetzungsbedarfistimRahmenderVorbereitungdesAGGumfassendgeprüftworden.DasAGGdientderUmsetzung der Richtlinien. 3.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieAusnahmederBeamten/ BeamtinnenundSoldaten/SoldatinnenineingetragenenLebenspartnerschaftenvonbestimmtenLeistungsansprüchenaufBeihilfe,FamilienzuschlagundWitwen-oderWitwergeldwievonderEU-Kommissionunter Punkt1Buchstabea)desAufforderungsschreibensK(2008)0103imVertragsverletzungsverfahrenNr.2007/2362begründet,gegenArtikel3Abs.1 der Richtlinie 200/78/EG verstößt? DieBundesregierunghatmitderEinbringungdesGesetzentwurfeszum DienstrechtsneuordnungsgesetzihrePositionunterBerücksichtigungderdabei diskutiertenverfassungsrechtlichenproblemstellungendeutlichgemacht.sie wirdimübrigenuntereinbeziehungderrechtsprechungdeseughzuderangesprochenenkritikdereu-kommissionstellungnehmen.diefristzurabgabeeinerstellungnahmewurdeseitensdereu-kommissionbiszum1.juni 2008 verlängert. 4.SindausSichtderBundesregierungdieVorgabeninArtikel5derRichtlinie 200/78/EGumgesetzt,angemesseneVorkehrungenfürMenschenmitBehinderungzutreffen,obwohlVorkehrungenimdeutschenRechtnurinBezug aufschwerbehinderteoderdiesenaufgrundbehördlicherentscheidung gleichgestellten Personen bestehen (bitte begründen)?
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8965 DieBundesregierunghatzuderangesprochenenKritikderEU-Kommission nochnichtstellunggenommen.diepositionderbundesregierungwirdderzeit imressortkreisabgestimmt.zurstellungnahmefristwirdaufdieantwortzu Frage 3 verwiesen. 5.WiebegründetdieBundesregierung,dassimAGGdieEinschränkungaus Artikel6Abs.2derRichtlinie200/78/EG,wonachAltersgrenzeninbetrieblichenSystemensozialerSicherheitnichtzuDiskriminierungenwegendes Geschlechts führen dürfen, nicht umgesetzt wurde? 6.SindnachAuffassungderBundesregierungdieVorschriftendesAGGtrotz derin 2Abs.4AGGgeregeltenAusnahmeaufKündigungenanwendbar (bitte begründen, warum, oder warum nicht)? DieEntlassungsbedingungensind,wieinArtikel3Abs.1Buchstabecder Richtlinie2000/78/EGvorgesehen,ausdrücklichvomAnwendungsbereichdes AGGerfasst (vgl. 2Abs.1Nr.2AGG).MitderRegelungdes 2Abs.4 AGGwerdendieRegelungsbereichedesAGGundderbestehenden Kündigungsschutzbestimmungenvoneinanderabgegrenzt.DamitsindArbeitnehmervordiskriminierendenKündigungenausGründenderRasseoderwegen derethnischenherkunft,desgeschlechts,derreligionoderweltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität geschützt. 7.HältdieBundesregierungeineeuroparechtskonformeAuslegungbundesdeutschenRechtsalsUmsetzungsmaßnahmevordemHintergrundderAusführungenderEU-KommissionunterPunkt1Buchstabeb)desAufforderungsschreibensK(2008)0103imVertragsverletzungsverfahrenNr.2007/ 2362,wonachUmsetzungsmaßnahmendesMitgliedstaateseindeutigsein müssen,umdenprinzipienderrechtssicherheitunddesschutzesdeseinzelnen zu genügen, für ausreichend (bitte begründen)? 8.IstesnachAuffassungderBundesregierungmitdemPrinzipderRechtssicherheitunddesSchutzesdesEinzelnenzuvereinbaren,wennGerichtein derbisherigenpraxisderrechtsanwendungzueinerrichtlinienkonformen AuslegungbundesdeutschenRechtsveranlasstsind,weildieNormendes AGGaufbestimmteFällekeineAnwendungfindensollen (bittebegründen)? DieFragen7und8werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. ZunächstwirdaufdieAntwortzuFrage6verwiesen.SoweitimÜbrigendie GerichteAuslegungsspielraumsehen,sindsienachderRechtsprechungdes EuropäischenGerichtshofsverpflichtet,dieAuslegungrichtlinienkonformvorzunehmen (z.b.eugh,slg.1984,s.1921 Rechtssache79/83 Harz;EuGH, Slg.1984S.1891ff. VonColsonundKamann/LandNordrhein-Westfalen). DierichtlinienkonformeAuslegungnationalerRechtsvorschriftenistdeutschen Gerichtennichtfremd.AufgrundabstraktgenerellerFormulierungenvonnationalenGesetzenundderUmsetzungvonRichtlinieninbestehendeGesetzeist eine richtlinienkonforme Auslegungen nationaler Rechtsvorschriften möglich.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9.Verstößt 622Abs.2Satz2BGBnachAnsichtderBundesregierunggegendasgemeinschaftsrechtlicheVerbotderAltersdiskriminierung (bitte begründen)? 10.WiebegegnetdieBundesregierungdemVorwurf,dasseinegerechtfertigte beruflicheanforderungvondenin 9Abs.1AGGgenanntenPersonen alleinaufgrundihresselbstbestimmungsrechtsselbstgeschaffenwerden könnte,ohnedassdieseanforderunginbezugaufdiekonkretetätigkeit aucheinerverhältnismäßigkeitsprüfungunterworfenwäre (vergleiche Punkt2desAufforderungsschreibensderEU-KommissionK(2008)0103 im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362) (bitte begründen)? 11.WiebegründetdieBundesregierungdieDiskrepanzzwischendemWortlautderRichtlinie2000/78/EG wesentlicheundentscheidendeberufliche Anforderung und 9Abs.1AGG gerechtfertigteberuflicheanforderung imhinblickaufeinerichtlinienkonformeumsetzung (bittebegründen)? 12.HältdieBundesregierungdenFallfürausgeschlossen,dassBetroffene durchdiezweimonatsfristbeiarbeitsrechtlichendiskriminierungen (vergleiche 15Abs.4AGG)vonderGeltendmachungihrerRechteabgehaltenwerden,wennsieerstnachzweiMonatennachZugangderAblehnungimBewerbungsverfahrenvondendieDiskriminierungtragenden Umständen erfahren (bitte begründen)? 13.IstdieBundesregierungfürdenFallderVerneinungderFrage12derAnsicht,dasseineAnknüpfungderFristfürdieGeltendmachungandie KenntnisdesBetroffenengebundenwerdenmuss,umdeneuroparechtlichenVorgabenzugenügen,undfallsja,wirdsieeineentsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg bringen (bitte begründen)? DieFragen12und13werdenwegendesSachzusammenhangszusammenbeantwortet. DieFristzurGeltendmachungvonAnsprüchennach 15Abs.4AGGbeginnt mitdemzeitpunkt,andemderoderdiebenachteiligtevonderbenachteiligung Kenntniserlangt.ImBewerbungsverfahrenistdiesregelmäßigderZeitpunkt deszugangsderablehnung.unterbeachtungderrechtsprechungdesbundesarbeitsgerichtsmussesdemgläubigertatsächlichmöglichsein,denanspruch geltendzumachen,wasdannderfallist,wennderschadenfeststellbarist.die FristbeginntdahererstmitderKenntnisbzw.dembeiBeachtungdererforderlichenSorgfaltvorliegendenKennenmüssendesoderderBenachteiligtenvon dem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. 14.HältdieBundesregierungdieZweimonatsfristhinsichtlichderAnforderung,dassAnsprüchenichtunterschwierigerenVoraussetzungendurchsetzbarseindürfen,alsvergleichbarereinnationalbegründeteAnsprüche (vergleicheartikel8abs.2derrichtlinie2000/78/eg)fürangemessen, obwohldiearbeitsvertraglichbegründetenausschlussfristennachder RechtsprechungdesBundesarbeitsgerichtsdreiMonatebetragenmüssen (bitte begründen)?
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8965 EsistzumutbarvonArbeitnehmernzuverlangen,sichinnerhalbvonzwei Monatenzuentscheiden,obsieAnsprüchegeltendmachenwollen.EineZwei- MonatsfristalsAusschlussfrististimdeutschenRechtnichtunüblich.Auchvor ErlassdesAGGmussteeinAnspruchaufEntschädigungwegengeschlechtsbezogenerBenachteiligungimEinzelfallinnerhalbeinerFristvonzweiMonatengeltendgemachtwerden.DieRechtsprechungdesBundesarbeitsgerichts zurdrei-monats-fristbeziehtsichdemgegenübernuraufdievertragliche VereinbarungderartigerFristeninAllgemeinenGeschäftsbedingungenundist daher nicht vergleichbar. 15.IstderBundesregierungdieKritikvonAntidiskriminierungsstellenund -büros (beispielsweiseinderstellungnahmedesantidiskriminierungsverbandesdeutschlandzumeinjährigenbestehendesagg,vergleiche bewertet sie diese (bitte begründen)? DerBundesregierungistdieKritikbekannt;imÜbrigenwirdaufdieAntwort zu Frage 14 verwiesen. 16.WiebewertetdieBundesregierungdieBeratungsinfrastrukturfürvonDiskriminierungBetroffeneinDeutschland (bittebegründetimvergleichzu den anderen umsetzungsverpflichteten europäischen Staaten darstellen)? InDeutschlandgibtes auchaufgrunddesföderalensystems einevielfältige BeratungslandschaftmitBeratungsangeboteninBund,LändernundKommunenmitunterschiedlichenKompetenzenundZuständigkeiten.Daeskeine ÜbersichtüberdieseBeratungsangebotegibt,kanneineabschließendeBewertung nicht erfolgen. DasBeratungsangebotderAntidiskriminierungsstelledesBundeswirdrege angenommen.dieantidiskriminierungsstelledesbundesberätbetroffene ohneandieanfragenformaleanforderungenzustellen.seitinkrafttretendes Gesetzesam18.August2006wurdenrund4000AnfragenandieStellegerichtet. 17.IstesnachAnsichtderBundesregierungerforderlich,dieBeratungsangebotefürDiskriminiertezuerweitern,wennja,welchekonkretenMaßnahmen plant sie, und wenn nein, warum nicht? DasBeratungsangebotwirdaufBundesebeneergänztdurchdieBeratungsarbeitderMigrationsbeauftragtenundderBehindertenbeauftragten.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18.InwieweitsindimRahmenderbisherigenArbeitderAntidiskriminierungsstelledesBundesSchwierigkeitenbeiderDurchführungdesAGG sichtbar geworden (bitte detailliert ausführen)? AndieAntidiskriminierungsstelledesBundes (ADS)wendensichnichtnur Betroffene,sondernz.B.auchArbeitgeberundbetrieblicheodergewerkschaftlicheInteressenvertretungen.Beratungs-oderAufklärungsbedarfbestehtbei diesenakteureninderregelimhinblickaufdenkonkretenumfangdergesetzlichauferlegtenpflichtenimsinnedes 12AGGoderzuorganisationsrechtlichenFragenzumBeispielbeiderEinrichtungvonBeschwerdestellen. HinsichtlichbeiderFragenkommtesinderRegelaufdiekonkreteUnterneh-
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode mensstrukturund-größean.sofernschwierigkeitenbeideranwendungdes GesetzesinderarbeitsrechtlichenoderbetrieblichenPraxisbestehen,sinddiese nachauffassungderantidiskriminierungsstelledesbundesnichtgrundsätzlichernatur.meisthandeltessichumehervorübergehendebzw.anfängliche AuslegungsschwierigkeitenhinsichtlichunbestimmterRechtsbegriffezudenen, wiebeiallenneuerengesetzen,zunächsteinekonkretisierenderechtsprechung fehlt. 19.HatdieAntidiskriminierungsstelledesBundesbisheraufMängelanden UmsetzungsmaßnahmenDeutschlandsbezüglichderinderVorbemerkungderFragestellerinnenundFragestellergenanntenEU-Richtlinien hingewiesenoderanderweitigdaraufaufmerksamgemacht,dassdie effektivebekämpfungvondiskriminierungenindeutschlandweitererals derbishereingeleitetenmaßnahmenbedürfte (fallsja,bittedetailliert ausführen)? DieAntidiskriminierungsstelledesBundeshatbisherkeineStellungnahme zudenoffenenrechtsfragen,dieimzusammenhangmitderumsetzungder europäischengleichbehandlungsrichtliniendiskutiertwerden,abgegeben.die AntidiskriminierungsstelledesBundeshältesfürrichtig,zunächstdieVertragsverletzungsverfahrenabzuwarten.InderBeratungsarbeitderAntidiskriminierungsstelledesBundeserhaltendieBetroffenenbeiumstrittenenoder höchstrichterlichungeklärtenauslegungsfragenoderbedenkenhinsichtlich dereuroparechtskonformitäteinzelnernormenhinweisezumstreitstandund dermöglichenauswirkungendieserungeklärtenrechtslageaufihrekonkrete Fallfrage. 20.MitwelchenpersonellenundsachlichenMittelnistdieAntidiskriminierungsstelle des Bundes ausgestattet? DieAusstattungderAntidiskriminierungsstelledesBundesergibtsichausdem Bundeshaushaltsgesetz IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieAntidiskriminierungsstelledesBundespersonellundfinanziellangemessenausgestattetist,um dienachdemallgemeinengleichbehandlungsgesetzzugeschriebenen Aufgaben zu erfüllen (bitte begründen)? Ja. Im Einzelnen wird hierzu eine Evaluierung erfolgen. 22.SindderBundesregierungFällebekannt,indenenAntidiskriminierungsverbändenBeteiligungsrechtemitderBegründungverweigertwurden, dassdiezahlvon75mitgliedernnichterreichtseioderdiesegewerbsmäßig handelten, falls ja, wie beurteilt sie dies (bitte begründen)? Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WiebewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassdieVerbändeentgegenderAnforderungderRichtlinie2000/43/EGkeingenerellesBeteiligungsrechthaben,sondernnurdortalsBeiständeauftretenkönnen,wo das Gesetz keinen Anwaltszwang fordert? Strebtsie wieinderstellungnahmevom7.märz2007gegenüberder EU-Kommissionvertreten eineänderungderregelungan,undfallsja, wann, und wie erfolgt dies, falls nein, warum nicht? DieBundesregierunggehtnichtdavonaus,dassdiegegenwärtigeRegelung denhandlungsspielraumderantidiskriminierungsverbänderichtlinienwidrig einschränkt.gleichwohlwirddiebeschränkungaufverfahrenaußerhalbdes AnwaltszwangesaufgrundArtikel19Abs.10desGesetzeszurNeuregelung desrechtsberatungsrechtsmitwirkungzum1.juli2008entfallen.diesesgesetzvom12.dezember2007istam17.dezember2007verkündetworden (BGBl.IS.2840).DieRegelungenüberProzessvertretungundBeistandschaft indeneinzelnenverfahrensordnungensowiedieänderungdes 23Abs.2 AGG treten am 1. Juli 2008 in Kraft. 24.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesAntidiskriminierungsverbandesDeutschland,derinderVorbemerkungderFragestellerinnenund FragestellergenanntenStellungnahmebemängelt,dasswederdieAntidiskriminierungsstelledesBundes,nochBeratungsstellen,nochdieBetroffenenselbsteinAuskunftsrechtgegenüberLandesbehörden,KommunalverwaltungenundprivatwirtschaftlichenUnternehmenhätten,undfallsja, wiekönntensolcheauskunftsrechteihreransichtnachausgestaltetwerden (bitte begründen)? DerBundkonntenurAuskunftsrechtegegenüberseineneigenenBehördeneinräumen. 25.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAusnahmenfürdenBereichdes Mietrechtsin 19Abs.3AGG,woeineunterschiedlicheBehandlungim Hinblickaufdie SchaffungundErhaltungsozialstabilerBewohnerstrukturenundausgewogenerSiedlungsstrukturensowieausgeglichenerwirtschaftlicher,sozialerundkulturellerVerhältnisse fürzulässigerklärt wird,vordemhintergrundeineseffektivenschutzesvordiskriminierung (bitte begründen)? VoraussetzungfürdasZusammenlebenverschiedenerKulturenohnewechselseitigeAusgrenzungensindsozialstabileBewohnerstrukturenindenStadtquartieren.IndiesemSinnedient 19Abs.3AGGgeradedemZiel,die GrundlagefüreineerfolgreicheIntegrationvonMenschenunterschiedlicher Herkunft zu schaffen. 26.WashatdieinderBundestagsdrucksache16/8461benannteRessortabstimmung (AntwortzuFrage3)ergeben,wasgenausinddieInhalteder StellungnahmederBundesregierungandieEU-Kommission,undmitwelcherBegründungsiehtdieBundesregierunggegebenenfallsimGegensatz zureu-kommissionkeineumsetzungsdefizitebeiderumsetzungder Antidiskriminierungsrichtlinien (bittegetrenntantworten,thematischdifferenziertnachdenspiegelstrichen/themenbereicheninbundestagsdrucksache 16/8461, Antwort zu Frage 1)?
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/326 16. Wahlperiode 28. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen und Angemessenheit der geplanten Bußgelderhöhung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9723 16. Wahlperiode 23. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6359
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6528 16. Wahlperiode 26. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrAuswirkungen der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes auf die Mobilität von Studienberechtigten und Studierenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5822 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
MehrAltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9292
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9550 16. Wahlperiode 12. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8872. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8872 16. Wahlperiode 23. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/14120
Deutscher Bundestag Drucksache 16/14150 16. Wahlperiode 22. 10. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Inge Höger, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der
MehrZwangsverrentung nach SGB II und Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch die Rente ab 67
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5461 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9159
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10446 16. Wahlperiode 01. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion
MehrSicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14542 17. Wahlperiode 13. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
MehrAusweitung des Universaldienstes im Bereich der Telekommunikation
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5302 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Ulla Lötzer
MehrStrafrechtliche Bestimmungen über Homosexualität und ihre Anwendung weltweit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3597 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Winfried Nachtwei, weiterer
MehrSolcheAblehnungensindfürdieBetroffenenoftmalsnichtnachvollziehbar,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12477 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Agnes Alpers, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/406 17. Wahlperiode 07. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katrin Kunert, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9754 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5218 16. Wahlperiode 04. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, weiterer Abgeordneter und
MehrRechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2430 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrBildungspolitische Weichenstellungen beim G8-Gipfel in Sankt-Petersburg und den WTO-Verhandlungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2414 16. Wahlperiode 17. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrEignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktivem Müll
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1963 16. Wahlperiode 26. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter
MehrNutzung von Blockheizkraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplung durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14034 17. Wahlperiode 18. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Kerstin Andreae, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Bundesregierung DieKleineAnfragebeziehtsichaufdasin 22adesEinkommensteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1056 16. Wahlperiode 27. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
MehrArzneimittelwirkungen,vondenenFrauenhäufigerbetroffensindalsMänner, verhindert werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6634 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3505 16. Wahlperiode 21. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna Lührmann, Winfried Hermann, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12248 16. Wahlperiode 13. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/511 17. Wahlperiode 26. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2142 16. Wahlperiode 04. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Sevim Dagdelen, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2597 17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
Mehr1.Triffteszu,dassdemBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungSzenarienzurEinführungeiner
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