1 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG; SR 291)... 1

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1 Vorwort Der Neubeginn mit einer neuen Herausgeberin hat an der Gestaltung dieser Ausgabe nichts geändert. Wie bisher geht es darum, den Studenten und Praktikern den Zugang zu den wesentlichen Quellen des schweizerischen internationalen Privatrechts zu erleichtern. Die Konsultation der Texte wird durch ein Sachregister erleichtert, das als Kompass dienen kann. Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 steht an erster Stelle, einschliesslich der seit der letzten Ausgabe eingetretenen Änderungen (vor allem in Bezug auf die Ehescheidung und den Vorsorgeausgleich). Die in einigen andern Bundesgesetzen (zum Beispiel das Transportrecht, das Versicherungsrecht, den Zivilprozess und die Schuldbetreibung betreffend) und in Verordnungen (wie der Zivilstandsverordnung) enthaltenen einzelnen Kollisionsregeln sind nicht wiedergegeben. Die aus schweizerischer Sicht wichtigsten Staatsverträge finden sich in dieser Ausgabe: die Lugano-Konvention, die wichtigsten Haager Übereinkommen, die Übereinkommen von Wien und New York, gleich wie mehrere bilaterale Abkommen. Auf die Wiedergabe der Schlussbestimmungen und der bei der Ratifikation abgegebenen Erklärungen ausländischer Staaten ist verzichtet worden. Die Angaben über die Vertragsstaaten beziehen sich auf den 1. Juli Die Staaten, deren Beitritt zu diesem Zeitpunkt von der Schweiz noch nicht angenommen worden ist, sind nicht aufgeführt. Genauere Auskünfte über die Vertragsstaaten (bzw. über den territorialen Geltungsbereich, zum Beispiel für Grossbritannien oder Frankreich) sind in den einschlägigen Datenbanken zu finden, insbesondere auf der Website des Bureau Permanent des Haager Konferenz für internationales Privatrecht. Informationen über alle die Schweiz bindenden Staatsverträge enthält die Datenbank über Staatsverträge, die von der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten verwaltet wird. Cologny/Genf und Neuenburg, Juli 2017 Andreas Bucher Professor em., Universität Genf Florence Guillaume Prof. Dr., Universität Neuenburg V

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3 1 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG; SR 291) Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30. Oktober 2007 (LugÜ; SR ) Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (SR ) Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (SR ) Übereinkommen über die Anerkennung von Ehescheidungen und Ehetrennungen vom 1. Juni 1970 (SR ) Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 (SR ) Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 2. Oktober 1973 (SR ) Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20. Juni 1956 (SR ) Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption vom 29. Mai 1993 (SR ) Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen vom 22. Juni 2001 (BG-HAÜ; SR ) Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (SR ) VII

4 12 Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (SR ) Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts vom 20. Mai 1980 (SR ) Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (SR ) Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE; SR ) Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13. Januar 2000 (SR ) Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht vom 5. Oktober 1961 (SR ) Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (SR ) Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht vom 15. Juni 1955 (SR ) Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und ihre Anerkennung vom 1. Juli 1985 (SR ) Übereinkommen über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht vom 4. Mai 1971 (SR ) Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht vom 1. März 1954 (SR ) Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965 (SR ) VIII

5 24 Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970 (SR ) Übereinkommen über den internationalen Zugang zur Rechtspflege vom 25. Oktober 1980 (SR ) Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht vom 7. Juni 1968 (SR ) Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 (SR ) Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen vom 2. November 1929 (SR ) Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen vom 16. Dezember 1960 (SR ) Abkommen zwischen der Schweiz und Belgien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen vom 29. April 1959 (SR ) Vertrag zwischen der Schweiz und Spanien über die gegenseitige Vollstreckung von Urteilen oder Erkenntnissen in Zivil- und Handelssachen vom 19. November 1896 (SR ) Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen vom 3. Januar 1933 (SR ) Niederlassungs- und Konsularvertrag zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 (SR ) Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilsachen vom 25. April 1968 (SR ) Sachregister IX

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