Hintergrundinformationen zu Strompreisentwicklung
|
|
- Josef Holst
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hintergrundinformationen zu Strompreisentwicklung Steigende Strompreise sind gegenwärtig im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Insbesondere ging es dabei um die Umlage für die Einspeisung erneuerbarer Energien (EEG- Umlage). Doch nicht nur die EEG-Umlage ist verantwortlich für die gestiegenen Kosten, auch andere Umlagen und Steuern sind gestiegen oder werden es in den kommenden Monaten. Das hat zur Folge, dass viele Energieversorger zum Jahreswechsel 2012 / 2013 ihre Preise für Strom erhöhen müssen. Bestandteile des Haushaltsstrompreises 2011 in Prozent: Zwei Drittel des Preises bestehen aus Umlagen und staatlichen Abgaben. Nur 33 Prozent beträgt der Anteil, den die Unternehmen selbst beeinflussen können. Nettonetzentgelt 19,9% Energiebeschaffung und Vertrieb (inkl. Marge) 33,0% Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb 2,7% Stromsteuer 8,0% Umlage nach KWKG 0,2% Umlage nach EEG 13,7% Konzessionsabgabe 6,5% Umsatzsteuer 16,0% (Haushalte mit einem Jahresverbrauch von kwh/jahr, Versorgung in Niederspannung (0,4 kv), Belieferung mit Eintarifmessung, Quelle: Monitoringbericht 2011 BNetzA) Die Preisentwicklung der nominalen Haushaltsstrompreise (nicht inflationsbereinigt) und der Preisbestandteile hat das Ökoinstitut wie folgt dargestellt: 1
2 Quelle: Matthes 2012 Energiewende-Kostenindex EKX, S. 13 Die Bestandteile im Überblick Erneuerbare-Energien-Umlage (13,7 Prozent) Betreiber von Solarmodulen, Windparks oder anderen Erneuerbare-Energien- Anlagen erhalten für einen Zeitraum von 20 Jahren die Garantie, dass der von ihnen erzeugte Strom ( EEG-Strom ) zu einem festgelegten Tarif abgekauft wird. Dieser liegt über dem an der Börse gehandelten Marktpreis. Käufer des EEG-Stroms sind die Betreiber der örtlichen Verteilnetze. Sie nehmen den Strom in ihr Netz auf und zahlen für jede eingespeiste Kilowattstunde die EEG-Vergütung an den Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlage. Der örtliche Verteilnetzbetreiber leitet den eingespeisten Erneuerbare-Energien-Strom an den Betreiber des überregionalen Übertragungsnetzes weiter und erhält von diesem die EEG-Vergütung erstattet. Die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland (50hertz, amprion, Transnet BW und Tennet) verkaufen diese Strommengen an der Strombörse. Mit den daraus erzielten Erlösen wird ein Teil der EEG-Vergütungen finanziert. Da die EEG-Vergütungen aber höher sind als der Strompreis an der Börse, bedarf es einer zusätzlichen Finanzierung. Hier hat der Gesetzgeber die Stromanbieter in die Pflicht genommen. Sie sind dafür verantwortlich, beim Kunden eine EEG-Umlage zu erheben und diese Umlage 1:1 an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzureichen. Für jeden Stromanbieter gilt die gleiche EEG-Umlage, denn sie wird bundeseinheitlich festgelegt. Die EEG- Umlage wird jedes Jahr neu angepasst und im Oktober für das Folgejahr bekannt gegeben. 2
3 Entwicklung der EEG-Umlage in Cent/kWh: Die EEG-Umlage ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, wie die folgende Grafik zeigt ,28 4 3,53 3, ,05 1 0,41 0,58 0,68 0,88 1,02 1,12 1, Quelle: Monitoringberichte Bundesnetzagentur 2007 bis 2011 Dem Referenzszenario einer Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln (EWI) vom November 2012 zufolge dürfte die EEG-Umlage in 2014 etwas geringer ausfallen. Allerdings wird auch ein Szenario aufgezeigt (Szenario hoch ), bei dem die EEG-Umlage nochmals gegenüber 2013 steigt (Grafik). 3
4 Stromerzeugung / -Beschaffung, Vertrieb, Service (33 Prozent) Dieser von den Unternehmen beeinflussbare Teil des Strompreises umfasst alle Aktivitäten, die direkt mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun hat. Zentrale Bestandteile darin sind Brennstoffkosten, Abschreibungen auf getätigte Investitionen, Kosten für Service und Dienstleistungen sowie Löhne und Gehälter. Aufgrund dieser Kosten bieten die Unternehmen ihren Strom an der Börse zum Verkauf an, diese sind die Grundlage für die Höhe der Grenzkosten und somit für die Merit-Order, die die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke im Kraftwerkspark bestimmt. Die folgende Grafik verdeutlicht, dass der von den Unternehmen beeinflussbare Teil in den vergangenen Jahren inflationsbereinigt im Mittel stabil geblieben ist. Entwicklung Energiebeschaffung und Vertrieb in Cent/kWh 10 8,55 8 7,32 6,95 8,10 8, Quelle: Monitoringbericht 2011 BNetzA Netznutzungsentgelt (19,9 Prozent) Für Durchleitung und Transport des Stroms erhält der Netzbetreiber vom Netznutzer eine Nutzungsgebühr. Die Methode zu Festlegung der Höhe des Entgelts ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt. Die Höhe des Entgelts wird zudem durch die Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung begrenzt, die für jedes Kalenderjahr Erlösobergrenzen festlegt. Die Anreizregulierung setzt den Netzbetreiber Anreize für einen effizienten Betrieb des Netzes, wobei die Kostenstruktur des effizientesten Netzbetreibers als Maßstab gilt. Bei der Festlegung der Preisobergrenzen werden auch nicht beeinflussbare Kostenanteile berücksichtigt, zum Beispiel Betriebssteu- 4
5 ern, Konzessionsabgaben, Kosten für die Nutzung vorgelagerte Netzebenen oder auch die Mehrkosten für die Verlegung von Erdkabeln. Entwicklung der Nettonetzentgelte in Cent/kWh 8 6 5,58 5,86 5,19 5,01 5, Quelle: Monitoringbericht 2011 BNetzA Hinzu kommen die Kosten von Abrechnung, Messung und Messstellenbericht in Höhe von 2,7 Prozent des Strompreises (2011). Konzessionsabgaben (6,5 Prozent) Die Energieversorger müssen für das Recht, die öffentlichen Verkehrswege einer Gemeinde zu nutzen, eine Konzessionsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist durch die Konzessionsabgabenverordnung begrenzt. Sie variiert mit der Größe der Gemeinde, aktuell beträgt der Höchstsatz bei Kommunen unter Einwohnern 1,32 Cent/kWh und reicht bis 2,39 Cent/kWh bei Kommunen über Einwohner. KWK-Umlage nach KWK-Gesetz (0,2 Prozent) Aufgrund der hohen Effizienz, die durch die Nutzung von Strom und Wärme bei der Kraft-Wärme-Kopplung erreicht wird, erfährt die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine besondere Unterstützung des Gesetzgebers. Dokumentiert wird das im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Das Gesetz soll zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Erreichung weiterer 5
6 Energieeinsparungen beitragen sowie die Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaschutzziele flankieren. Ziel ist, den KWK-Anteil bei der Stromerzeugung auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus KWK-Anlagen vorrangig abzunehmen und neben einem vereinbarten Preis einen Zuschlag zu zahlen. Stromsteuer (8 Prozent) Die Stromsteuer beträgt 2,05 Cent/kWh und ist seit Jahren unverändert. Mehrwertsteuer (19 Prozent, ergibt 16-prozentigen Anteil am Endpreis) Alle vorangegangenen Bestandteile bilden den Netto-Endpreis, auf den die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben wird. Allein das EEG verursachte im Jahre 2011 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 937 Millionen Euro. Für 2013 werden 1,4 Milliarden Euro erwartet. Befreiungstatbestände für energieintensive Unternehmen Energieintensive Unternehmen sind durch viele Regelungen von den Strompreiskosten befreit, insgesamt rund sieben Milliarden Euro (Quelle: BT- Drucksache 17/11004). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen. Besondere Ausgleichsregelung (für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen gemäß 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012) Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass 2012 insgesamt 2,5 Milliarden Euro zusätzlich von nicht privilegierten Letztverbrauchern, in aller Regel Haushaltskunden sowie industrielle und gewerbliche Kleinverbraucher, getragen werden müssen. (Quelle: BNetzA 2012, Seite 21 Evaluierungsbericht) haben die von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen zwar 18 Prozent des Gesamtstromverbrauchs ausgemacht, aber nur 0,3 Prozent des gesamten EEG-Umlagebetrags bezahlt (Quelle: BNetzA 2012, Seite 8/21 Evaluierungsbericht) Diese Regelungen treffen für Unternehmen zu, die mehr als zehn Gigawattstunden (GWh) pro Jahr verbrauchen und einen Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung von mindestens 15 Prozent aufweisen, müssen für 90 Prozent des Stromverbrauchs eine ermäßigte EEG-Umlage von 0,05 Cent/kWh zahlen, bei 100 GWh und 20 Prozent gilt das für den gesamten Stromverbrauch. Ab 2013 reicht für das produzierende Gewerbe ein Verbrauch von 1 GWh und ein 14prozentigen-Anteil für den Erhalt der Vergünstigung aus: Für die erste GWh ist die volle Umlage zu zahlen, für den Stromverbrauch über 1 GWh bis 10 GWh verringert sich die Umlage um 90 Prozent, von 10 GWh bis 100 GWh beträgt die Verringerung 99 Prozent, für den Stromverbrauch über 100 GWh ist ein fester Satz in Höhe von maximal 0,05 Cent/kWh zu zahlen. Bei 100 GWh und 20 Prozent zahlt ein Unternehmen dementsprechend nur 0,05 Cent/kWh. 6
7 Stromsteuer-Befreiungen Es gibt weitreichende Steuerbefreiungen für energieintensive Prozesse, Steuerbegünstigungen für das produzierende Gewerbe, für die Land-, Forst- und Teichwirtschaft (jeweils 9 StromstG) sowie Erlässe und Erstattungen in Sonderfällen (Spitzenausgleich, 10 StromStG). Diese erhöhen aber nicht den Strompreis der anderen Kunden, sondern vermindern die Steuereinnahmen des Staates. Industrieumlage (Paragraph19,2 Stromnetzentgeltverordnung) Stromgroßkunden, die mehr als zehn GWh Strom im Jahr verbrauchen und mehr als Netznutzungsstunden vorweisen, können sich von der Zahlung des Netzentgeltes befreien lassen. Industrieunternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch können wahrscheinlich insgesamt 440 Millionen Euro Netzentgelte sparen (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne, Seite 12, 20. August 2012). Die Umlage wird auf die Netznutzungsentgelte umgelegt. Neue Regelungen ab 2013 Offshore-Haftungsumlage ab 2013 nach 17 f EnWG-Novelle Um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen, plant der Gesetzgeber neue Haftungsregeln, die ab 2013 greifen sollen. Danach haftet der Netzbetreiber für einen verzögerten Netzausbau, die Kosten kann er bis zu 0,25 Cent/kWh an die Netznutzer weiterreichen. Die Offshore-Haftungsumlage beläuft somit sich auf maximal 750 Millionen Euro. Die Offshore-Haftungsumlage würde auf die Netznutzungsentgelte umgelegt und erhöht diese also
8 Position des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer: Die Politik übt in einem wettbewerblich organisierten Markt Druck auf die Preisgestaltung von Energieversogern aus, obwohl sie doch selbst für dessen Rahmenbedingungen und die steigende EEG-Umlage verantwortlich ist. Viele von Seiten der Politik gemachten Ausnahmen und Sonderregelungen verteuern das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich. Strom muss für alle Bevölkerungsgruppen und die Wirtschaft bezahlbar bleiben! Wenn nicht, geht das zu Lasten der Akzeptanz für die Energiewende." Wir brauchen eine transparente und ehrliche Kommunikation. Die Bürger müssen wissen, was auf sie zukommt und mit wie viel Geld sie die erneuerbaren Energien oder den notwendigen Netzausbau unterstützen. Hier muss die Politik mehr tun. Es reicht nicht, Privilegien zu beschließen, sich dann aber bei der Erklärung notwendiger Preiserhöhungen vornehm zurückzuhalten und dies den Energieversorgern allein zu überlassen. Der VKU begrüßt grundsätzlich die wirtschaftspolitische Stärkung Deutschlands als Industriestandort auch für stromintensive Unternehmen. Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte Entlastungen energieintensiver Industrien sollten unserer Meinung nach aber aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, nicht per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierungen. Wir müssen insgesamt eine angemessene Balance zwischen der notwendigen Entlastung der stromintensiven Industrie und der damit verbundenen zusätzlichen Belastung von Mittelstand und Verbrauchern finden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit Beschäftigten wurden 2010 Umsatzerlöse von rund 95 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 49,1 Prozent in der Strom-, 58,4 Prozent in der Erdgas-, 77,2 Prozent in der Trinkwasser-, 60,0 Prozent in der Wärmeversorgung und 16,5 Prozent in der Abwasserentsorgung. Für Fragen und Interviews stehen Ihnen zur Verfügung: Carsten Wagner, Pressesprecher, Telefon: , carsten.wagner@vku.de Beatrice Kolp, Stellvertretende Pressesprecherin, Telefon: , kolp@vku.de Stefan Luig, Stellvertretender Pressesprecher, Telefon: , luig@vku.de Elisabeth Mader, Referentin, Telefon: , mader@vku.de 8
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und
MehrZusammensetzung des Strompreises
Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,
MehrInformation: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:
MehrStaatliche Strompreisbestandteile
Staatliche Strompreisbestandteile 2014 Stand: 25.10.2013 Staatsanteil am Strompreis für Haushalte über 50 % sind Steuern, Abgaben und Umlagen Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014) Offshore-Haftungsumlage
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des
MehrSteuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr)
Steuern und Abgaben Stand: 27.10.2015 (alle Angaben ohne Gewähr) Strom Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Bezeichnung Gültig von Gültig bis Wert Einheit EEG-Umlage 01.01.2016 31.12.2016 6,354
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2015 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des
MehrSeitens der Bundesregierung ist zudem noch eine zusätzliche Umlage für die Netzanbindung
Presseinformation Erstelldatum 30.10.2012, Strompreis 2013, Höstermann Strompreise 2013: Gesetzliche Abgaben und Umlagen erhöhen sich deutlich: SWK macht das Inkasso für den Staat Der Anteil der durch
MehrTarif: Allgemeiner Doppeltarif Drehstrom mit Lastschaltanlage Allgemeiner Doppeltarif gem. Messung
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr 134,09 Grundpreis pro Monat 11,17 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde HT 29,70 Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde NT 21,69 Verbrauchsunabhängiger
MehrAnhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis
Anhang Pressemitteilung Internet Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Deutschland ist seit Jahren Vorreiter bei der klimaschonenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bereits in
MehrDurchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises 2011
Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises 2011 Der Strompreis setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Bestandteile zusammen. Diese lassen sich generell in von uns nicht beeinflussbare
MehrEnergie für Mühlheim 2015
Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2 05.11.14 12:38 Seite 1 Strom und Gas werden günstiger! Energie für Mühlheim 2015 Die Grundversorgungstarife Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2
MehrVorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis
MehrTransparent. Ihr Strompreis der Stadtwerke Pforzheim. Weil wir hier leben.
Transparent. Ihr Strompreis der Stadtwerke Pforzheim. Weil wir hier leben. Die Stadtwerke Pforzheim sehen sich als regional verwurzelter Versorger in einer besonderen Verantwortung gegenüber Ihnen, unseren
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem
MehrEntgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer
MehrStrompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013
Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Strompreise: Aktuelle Übersicht über die Umlagen für 2013 Berlin, 29. Oktober 2012 Weitere Umlagen
MehrMessung EURO/Jahr. Umspannung zur Niederspannung 300,00 300,00
Gemeinde Gochsheim Elektrizitätsversorgung Am Plan 4-6 97469 Gochsheim Netznutzungsentgelte des EVU Gochsheim für das Jahr 2013 Mit Bescheid vom 15.12.2008 (Az 22-3163.10-11/08) bzw. 05.05.2010 (Az 22-3163.10-10/09)
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung. Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ihr Plus in Fellbach
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Energieeffizienz bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ihr Plus in Fellbach Vortrag im Rahmen der IVF Veranstaltung Energieeffizienz bei KMU am 09.07.2014 Eigner
MehrPreisblatt Netznutzungsentgelte 2015
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird
MehrNachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit
N.E.U. Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Die Effizienzpropfis eg Ambitionierte Konzepte für optimierten Ressourceneinsatz
MehrNetznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
MehrBesondere Ausgleichsregelung
Besondere Ausgleichsregelung Gliederung 1. Ausgangslage 2. Kabinettsentwurf a. Antragsberechtigt b. Be- bzw. Entlastung c. Übergangsregelung d. Härtefallregelung e. Schienenbahnen 3. Berechnungsgrundlage
MehrBericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:
MehrDas Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrPreisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich
MehrFamilienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance
Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen
MehrStadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom
Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die
MehrÜbersicht. Warum Sie zu viel zahlen? Wie können Sie sparen? Was ist ein BHKW? Wie funktioniert ein BHKW? Förderungen Vorteile
Übersicht Warum Sie zu viel zahlen? Wie können Sie sparen? Was ist ein BHKW? Wie funktioniert ein BHKW? Förderungen Vorteile Warum Sie zu viel zahlen? Mit jeder kwh Strom aus dem deutschen Stromnetz zahlt
MehrSteuern, Abgaben und Umlagen
Steuern, Abgaben und Umlagen EnergyLink AG Nymphenburger Str. 20b 80335 München Tel.: +49 (0)89 24 20 64 80 Fax.: +49 (0)89 24 20 64 890 www.energylink.de 2011 / 2012 1 Inhalt Strompreisbestandteile Konzessionsabgabe
MehrStadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom
Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die
MehrPressemitteilung. Chemnitz, 19. November 2012
Ihr Ansprechpartner Stefan Buscher Pressesprecher envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz Unternehmenskommunikation/ Umfeldmanagement Telefon: 0371 482-1744 Telefax: 0371 482-1745
MehrDie Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung. Prof. Dr. Scholz
Die Europarechtskonformität der EEG-Umlage und der Stromsteuerbefreiung Prof. Dr. Scholz Gliederung Der intendierte Ausbau erneuerbarer Energien Das Fördersystem des deutschen EEG und seine Finanzierung
MehrVorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
MehrStrompreis transparent wofür Verbraucher tatsächlich zahlen.
Strompreis transparent wofür Verbraucher tatsächlich zahlen. So setzt sich der Strompreis zusammen Der größte Anteil: Steuern & Abgaben Kosten für Netz und Versorgungssicherheit Vertrieb und Beschaffung
Mehr1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen
1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012
MehrPREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer
MehrEnergieeffizienz-Tag 24.05.2011. Versorgungsbetriebe Hann. Münden
Energieeffizienz-Tag 24.05.2011 Versorgungsbetriebe Hann. Münden Entwicklung der Strompreise in 08.02.2010 absehbarer Zeit wie teuer kann es werden? Agenda Entwicklung der Strompreise in absehbarer Zeit
MehrPreisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016. Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung)
Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016 A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und
Mehrprivate Haushalte Gewinner oder Verlierer der Energiewende?
private Haushalte Gewinner oder Verlierer der Energiewende? Evangelische Akademie Villigst, 17.03.2013, Schwerte Energiereferentin der Verbraucherzentrale NRW Agenda Rahmenbedingungen der Energiewende
MehrIhr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.
Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Wind- und Solarenergie Direktvermarktung www.clens.eu Clean Energy Sourcing Das Unternehmen Kennzahlen 213 78.. Konzernumsatz
MehrNetzentgelte -Struktur, Entwicklung und Verteilung-
Netzentgelte -Struktur, Entwicklung und Verteilung- Heinz Werner Gottlob, Bundesnetzagentur Referatsleiter Energieregulierung Öffentliche Anhörung am 5. November 2014 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - Energieausschuss
MehrPreisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015
Preisübersicht der gängigsten Tarife gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Niederspannungsnetz der Energiewerke Lottstetten Weitere Tarife / Sonderabkommen sind
MehrPreisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung
MehrPreisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015
Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der gültig ab 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung < 2.500 h/a > 2.500 h/a Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz
MehrBetriebswirtin des Handwerks
Betriebswirtin des Handwerks Dr. Timmermann Str. 22 31515 Wunstorf Tel. (0 50 31) 51 53 31 info@beratung-stanzel.de Heute meinerseits für Sie: Energiekosten und deren Optimierung Entwicklung der Strompreise
MehrAktuelle Netzregulierung
Aktuelle Netzregulierung Dr. Konrad Hummel Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@boos-hummel.de Inhaltsübersicht I. 19 StromNEV:
MehrPreiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
Preiskomponenten Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
MehrVorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG
Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Unter Vorbehalt gültig ab 01.01.2014 Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung
MehrGRUNDVERSORGUNGSTARIFE:
EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten
MehrEnergiekonzepte der Wohnungswirtschaft
RA Dr. Andreas Klemm Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems? 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 54,00 /a 5,46 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
MehrDas Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet
MehrFAQ für die neuen Verträge und AGBs Sonderverträge Privat/Profi
Seite 1 von 5 Ändern sich meine Preise? Werden bei einer Senkung der Gaspreise auch die Kunden in den neuen Verträgen berücksichtigt? Worauf bezieht sich die Preisgarantie beim Gas und beim Naturstrom?
Mehrder EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 43,80 /a 4,99 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
MehrS Ü D W E S T R U N D F U N K F S - I N L A N D R E P O R T MAINZ S E N D U N G: 25.09.2012
Diese Kopie wird nur zur rein persönlichen Information überlassen. Jede Form der Vervielfältigung oder Verwertung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Urhebers by the author S Ü D W E S
MehrPreissenkung zum 1. Januar 2015 (gemäß 5, 5a Grundversorgungsverordnung Strom)
Schleswiger Stadtwerke GmbH Werkstraße 1 24837 Schleswig Schleswiger Stadtwerke GmbH Werkstraße 1 24837 Schleswig Zentrale: 04621 801-0 Telefax: 04621 801-461 www.schleswiger-stadtwerke.de Ihr Ansprechpartner:
MehrKosten und Vergünstigungen der energieintensiven Industrie in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8751 18. Wahlperiode 01.06.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn
MehrPreisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz
Langensalza Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz 1. Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung im Stromverteilungsnetz esleistungspreissystem Benutzungsdauer
MehrVoraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg
Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG Gültigkeitszeitraum : seit dem 01.01.2013 Das Elektrizitätswerk
MehrDas Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt?
Das Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt? Stadtwerke-Workshop: Perspektiven für Kraftwerksinvestitionen im zukünftigen Energiemix
MehrFondslösung: Ein Beitrag für mehr Verbrauchergerechtigkeit. Niels Schnoor Referent Team Energie und Mobilität Verbraucherzentrale Bundesverband e.v.
Fondslösung: Ein Beitrag für mehr Verbrauchergerechtigkeit Niels Schnoor Referent Team Energie und Mobilität Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. Leitfragen I. Warum brauchen wir einen Energiewendefonds?
MehrERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM
ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz
Mehrbadenova Ihr Klimapartner aus der Solarregion GETEC 2012
badenova Ihr Klimapartner aus der Solarregion GETEC 2012 04. März 2012 1 Referent Kim Alexander Dethlof Dipl.-Kaufmann badenova AG & Co.KG Bereichsleiter Energiebeschaffung * 09.09.1978 in Warendorf ledig
MehrPreisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrDie Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben.
Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur (vorläufig) Gültig ab 01.01.2015-1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Lastgangmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit
MehrMittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48
Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
MehrPreisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)
Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe
MehrFlexibilität für die Energiewende
Flexibilität für die Energiewende Dr. Sönke Häseler Research Fellow Institut für Recht und Ökonomik / Kompetenzzentrum Nachhaltige Universität Hamburg Kommunales Infrastruktur-Management, Berlin, 21. Juni
MehrPreisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
MehrPreisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung
Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem / Jahresbenutzungsdauer Netzzugang in der < 2.500 h 2.500 h Spannungsebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
MehrDie ökonomischen Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien
Leipziger Institut für Energie Werner Bohnenschäfer Energiekosten und -preisentwicklung Die ökonomischen Aspekte des Ausbaus der erneuerbaren Energien Eugen Haug / pixelio.de Rainer Sturm / pixelio.de
MehrEffekte der Ökologischen Steuerreform - Erfahrungen des neuen Stromanbieters LichtBlick
Effekte der Ökologischen Steuerreform - Erfahrungen des neuen Stromanbieters LichtBlick Berlin, den 16.11.2004 LichtBlick die Zukunft der Energie GmbH Gero Lücking, Prokurist/Bereichsleiter Energiewirtschaft
MehrJahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis
Stadt Burgbernheim Stadtwerke Preisblatt für Netznutzungstarife ab 01.01.2015 (Netznutzungsentgelte - Strom) Gültig ab 01.01.2015 vorläufige Netzentgelte veröffentlicht zum 15.10.2014 1. Netznutzungsentgelte
MehrPreisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS)
: gültig ab 01.01.2015 für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Netznutzungsentgelte Netzkunden mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Mittelspannungsnetz 20 kv Umspannung
MehrVebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende
Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung 9. Dezember 2015 q5644/32579 Ma, Hr forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrStadtwerke Altdorf GmbH. Netznutzungsentgelte Strom gemäß VV II plus Preisblatt 2005; gültig ab: 01.01.2005
1. Netznutzungsentgelt Netznutzungsentgelt 6,43 Dem ist ein pauschaler Risikozuschlag von 0,21 für Leistungsabweichungen vom Lastprofil enthalten. b. Kunden mit Leistungsmessung Entnahmestelle Netznutzungsentgelte
MehrStadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG
Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Preisstand: 15.10.2014 Veröffentlichungspflicht
MehrBEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2015. Bestandteile, Entwicklung und voraussichtliche Höhe
BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2015 Bestandteile, Entwicklung und voraussichtliche Höhe Stand: 10. September 2014 BEE-Hintergrund zur EEG-Umlage 2015 2 Die EEG-Umlage 2015 sinkt nach Berechnungen
MehrFairStrom Gomaringen
Fair Gomaringen Tag & Nacht Immer im günstigsten Tarif. Für Privatkunden mit Zweitarifmessung in Gomaringen Gültig ab 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015 Egal was kommt. Mit bieten wir Ihnen einen Tarif,
MehrErfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom
Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband
MehrPreise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Zählung. Jahres- Leistungspreis. Arbeitspreis. Mittelspannungsnetz 12,81 2,46 48,45 0,98
Preisblatt Stadtwerke Bad Säckingen GmbH Schulhausstr. 40-79713 Bad Säckingen gültig ab 01.01.2011 Alle folgenden Preise beruhen auf einer seit dem 1. Januar 2009 geltenden Festlegung von Erlösobergrenzen
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2014, voraussichtlich gültig ab 01.01.2015) der Energieversorgung Pirna GmbH Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt
MehrNetzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 01.01.2016, gültig 01.01.2016 bis 31.12.2016) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme
MehrPreisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
MehrPressemitteilung. Plauen, 30. September 2010
Pressemitteilung Plauen, 30. September 2010 Startschuss für Stadtwerke Strom Plauen gefallen Stadt Plauen und enviam unterzeichnen Verträge Stadtwerke Strom Plauen übernehmen Stromversorgung in Spitzenstadt
MehrKostenverteilung in der Energiewende und Strompreisprivilegien der Industrie
Kostenverteilung in der Energiewende und Strompreisprivilegien der Industrie Sozial gerechte Energiewende Hessische Landesvertretung Berlin, 26.11.2012 Referentin: Swantje Küchler Wissenschaftliche Mitarbeiterin
MehrPreisblatt STROM. Stadtwerke Oberkirch GmbH 2015
Preisblatt STROM Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2015 Preisbestandteile sind im Einzelnen: Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Leitungen, Transformatoren
MehrNetzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) der Versorgungsbetriebe Zellingen Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils
MehrPlus Strom. Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie.
Plus Strom Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie. Wie viel Plus hätten Sie gern? Unsere Energie ist Teil Ihrer Wertschöpfungskette. Und damit entscheidend für funktionierende Prozesse in
MehrPreisblatt Netznutzungsentgelte 2014
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2014 Entgelte ab dem 1.1.2014 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber
MehrPreisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012
Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrEntgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung
Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:
MehrNetzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung
Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile voraussichtliche Netzentgelte gültig ab 01.01.2015 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Entgelte bestehen aus Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb
MehrPreisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)
Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWS Netze Solingen GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Transportnetzes der WESTNETZ GmbH. Die
MehrPressemitteilung. Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung
Pressemitteilung Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung Verwaltungssitz Neu-Isenburg Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg
MehrPreisblatt zur Grundversorgung
Preisblatt zur Grundversorgung 1. Für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden*) im Sinne des EnWG gelten folgende Allgemeine Preise solange die Durchschnittsbegrenzung gemäß Ziffer 2 nicht
Mehr