Dipl.-Kffr. Cornelia Kirst Tirol Kliniken GmbH Abteilung Medizin
|
|
- Bertold Meinhardt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ASQS-Symposium 2017 Gesundheitskompetenz -In den Schuhen des Patienten gehen Speak simple! Mit angemessener Sprache PatientInnen besser erreichen Dipl.-Kffr. Cornelia Kirst Tirol Kliniken GmbH Abteilung Medizin
2 Leichte Sprache Seit 2005: internationales Netzwerk easy to read Zugang zu Informationen für möglichst ALLE! Um Neueszulernen, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen, eigene Rechte zu kennen und einzufordern, eigene Entscheidungen zu treffen.
3 Leichte Sprache Für die Leseleichtigkeit (erforderliche Bildung für gutes Verständnis) eines allgemeinen deutschen Textes gilt in der Regel: 81 bis 100 extrem leicht (5. Klasse) 71 bis 80 sehr leicht (6. bis 8. Klasse) 61 bis 70 leicht (Abschlussklasse) 41 bis 60 durchschnittlich (Sek, FOS, Berufsschule) 31 bis 40 etwas schwierig (Mittelschule) 21 bis 30 schwierig (Matura, Abitur) bis 20 sehr schwierig (Hochschulabschluss) Typische Werte: 90 bis 100 Comics 80 bis 90 Klassische Werbesprüche (Slogans)* 60 bis 80 Eingängige Werbebriefe und -texte 50 bis 60 Boulevardzeitung 30 bis 50 durchschnittliche Zeitung 20 bis 40 Anspruchsvolle Zeitung: NZZ, FAZ usw. 10 bis 20 Amtsdeutsch 10 bis 20 Allgemeine Geschäftsbedingungen -20 bis 20 Fachliche Abhandlungen
4 Leichte Sprache Bestimmte Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache : Kurze Sätze mit nur einer Aussage Verwendung von bekannten Wörtern Einfache Illustrationen & große Schrift Etc.
5 Internationale Entwicklung Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities CRPD) Internationaler Vertrag um Menschenrechte von Menschen mit Behinderungenzu fördern, zu schützen und zu gewährleisten Inkrafttreten: 2008 Unterzeichnet von 160 Staaten (Stand: April 2017)
6 Internationale Entwicklung Inhalte der Konvention Chancengleichheit Barrierefreiheit Gebärdensprache Inklusion Bildung Unabhängige Lebensführung Arbeit & Beschäftigung Meinungsfreiheit & Informationszugang Gleichberechtigung & Nichtdiskriminierung Etc. Überwachung der Einhaltung durch Monitoringausschuss
7 Österreichischer Aktionsplan Behinderung Inhalte des Nationalen Aktionsplanes Inklusion als Menschenrecht und Auftrag Formulierung politischer Zielsetzungen 250 Maßnahmen, wie beispielsweise: Aufbau des entsprechenden Fachwissens für Leichter-Lesen- Versionen und Ausbau des Angebotes der entsprechenden Publikationen nach gleichen Standards Schaffung von Angeboten für lernbehinderte Menschen (z.b. Literatur oder Theaterstücke in Leichter-Lesen-Version) Erweiterung der Beratung für Menschen mit Behinderungen durch Nutzung bereits bestehenden Fachberatungsstellen Schaffung interner Richtlinien für Barrierefreiheit
8 Initiativen der tirol kliniken 60% FTE zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bzw. des nationalen Aktionsplanes. Beratung bei der Erstellung von Materialien für PatientInnen (Fragebögen, Informationsmaterialien etc.) Neuausrichtung der Internet-Seiten der tirol kliniken in einem Projekt mit Menschen mit Lernschwierigkeiten.
9 Initiativen der tirol kliniken
10 Damit es auch ohne Yoga geht! Vielen Dank!
Die UN-Behindertenrechtskonvention. Relevant für die Wohnunglosenhilfe?
Die UN-Behindertenrechtskonvention Relevant für die Wohnunglosenhilfe? Motto Nichts über uns ohne uns Wir sind nicht behindert, wir werden behindert 1 Historische Rahmenbedingungen Satt und Sauber Paradigma
MehrDie UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG
Die UN-Konvention und deren Umsetzung in Schleswig-Holstein Inklusion MSGWG 5.12.2014 Inklusion Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ca. 1 Mrd. Menschen sind behindert; dies entspricht etwa 15
MehrZum Beispiel kümmert sich die Behinderten-Anwaltschaft um die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung.
Anwaltschaft Eine Anwaltschaft ist eine Stelle, wo gut ausgebildete Leute arbeiten, damit die Rechte und Interessen von bestimmten Personen beachtet werden. Zum Beispiel kümmert sich die Behinderten-Anwaltschaft
MehrVorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht
ÖAR Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und Konsequenzen für das Wohnrecht Workshop Wohnbau barrierefrei 10. Oktober 2013, Wien Volker Frey,
MehrMenschenrechte, Inklusion und die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK)
Menschenrechte, Inklusion und die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK) DDr. Ursula Naue Institut für Politikwissenschaft, Universität Wien Informationsveranstaltung anlässlich
MehrAntworten der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014
en der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Behindertenrates (dbr) zur Europawahl 2014 1. Wie sieht Ihre Vision eines inklusiven, nachhaltigen und demokratischen Europas
MehrWORKSHOP III - Menschen mit geistiger Behinderung -
Fachtag Herzogsägmühle 09.11.2011 Fachtag Inklusion Gemeinwesen mit Zukunft der HERZOGSÄGMÜHLE am 09.11.2011 WORKSHOP III - Menschen mit geistiger Behinderung - Impulsreferat: INKLUSION Eine Herausforderung
MehrDie Zukunft ist inklusiv:
Die Zukunft ist inklusiv: die Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für Bibliotheken Anne Sieberns Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin Übereinkommen über die Rechte von
MehrLeitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?
Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen
MehrWörterbuch. barrierefrei, Barrierefreiheit BMASK
Endversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Wörterbuch barrierefrei, Barrierefreiheit Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch ungehindert überallhin gelangen kann und alles ungehindert
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention Das Recht auf inklusive Bildung Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte 08.03.2010 VdS-Hessen
MehrForderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION?
Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION? Inhalt Begriffsdefinitionen: 1. Exklusion 2. Separation 3. Integration 4. Inklusion Integration Inklusion UN-Behindertenrechtskonvention
MehrDas Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Jahrestagung für Werkstatträte, Bethel 29. Juni 2009 Wolfgang Roos-Pfeiffer (Stabsstelle Projekte, Bethel) Einleitung
MehrUN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)
MehrUN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen Was ist die UN-Konvention? Die UN-Konvention ist ein Vertrag, bei dem sich viele verschiedene Länder auf eine gemeinsame Sache einigen. Für die UN-Konvention
MehrDezernat 0 Verwaltungsführung
Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. (vgl. UN Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache) Möglicher Ablauf
MehrDer 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der 1. Aktionsplan der Landeshauptstadt München zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
MehrUN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Marianne Schulze * Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den Zweck, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller
MehrDie UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Herausforderungen an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen --------------------------------------------------------------------------
MehrJuristische Fakultät. Nationale Universität Irlands, Galway. Juristische Fakultät
Konzepte zur Barrierefreiheit und zu Zugangsbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des UN-Übereinkommens: Zielsetzung, Barrierefreiheit, angemessene Vorkehrungen Shivaun Quinlivan Direktorin
MehrAngehörige. barrierefrei, Barrierefreiheit. Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern Kinder Großeltern Enkel
Angehörige Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern Kinder Großeltern Enkel Zu den Angehörigen gehören aber auch die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann die Lebens-Partnerin oder der Lebens-Partner
MehrFachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen. 23.
Fachtagung der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) UN-Behindertenrechtskonvention und die Rechtsfolgen 23. November 2011 Gliederung 1. Ziel und Entstehung der UN-Konvention 2. Konvention,
MehrDie UN Behindertenrechtskonvention 29. Januar 2010, Stuttgart
Die UN Behindertenrechtskonvention 29. Januar 2010, Stuttgart Theresia Degener Professorin für f r Recht und Disability Studies Ev. Fachhochschule RWL (Bochum) & University of the Western Cape (Kapstadt)
MehrAktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle
Aktionsplan Inklusion Ostholstein, erlebbar für alle Gestaltung des Prozesses der Planung und Umsetzung Inklusionskommission 3.12.2014 Dr. Stefan Doose 1 Inklusion Gleiche Rechte für Menschen, die verschieden
MehrKonzept - Leichte Sprache (simplified language)
Potsdam - 10. April 2013 Konzept - Leichte Sprache (simplified language) Leichte Sprache / Einfache Sprache, leicht verständliche sprachliche Ausdrucksweise erleichtert das Verstehen von Texten hilfreich
MehrMehr Partizipation wagen!
Mitreden und Mitbestimmen in der Politik von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Es gibt ein Projekt. Das Projekt heißt: Mehr Partizipation wagen! Das bedeutet: Menschen mit Behinderung
MehrModelle persönlicher Assistenz
Monitoring-Ausschuss Modelle persönlicher Assistenz 1 Modelle persönlicher Assistenz Monitoring-Ausschuss Monitoring-Ausschuss 2011 Textsorte: Artikel Themenbereich: Leicht Lesen, Selbstbestimmt Leben
MehrBraunschweig inklusiv. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Braunschweig inklusiv Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Braunschweig inklusiv Gliederung 1. Die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten
MehrBedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung
Bedeutung der UN- Behindertenrechtskonvention für die Erwachsenenbildung Stephanie Aeffner, Fachtag Inklusive Erwachsenenbildung, 22.02.2017 Was bedeutet der Auftrag der UN- Behindertenrechtskonvention
Mehrselbstbestimmt leben!
selbstbestimmt leben! helene jarmer, behindertensprecherin Selbstbestimmt leben! Alle Menschen in Österreich sollen selbst über ihr Leben entscheiden können. Sie sollen entscheiden können, wie sie leben
MehrBarrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen der KBV
Barrierearmut in der vertragsärztlichen Versorgung Aktuelle Entwicklungen und KV Nordrhein, 2. September 2015 Klaus Balke, KBV, Abteilung Flexible Versorgungsformen und Patientenorientierung Stand: Kassenärztliche
MehrWörterbuch Gesundheitsversorgung
nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Wörterbuch Gesundheitsversorgung Angehörige Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern, Kinder, Großeltern oder Enkel. Zu den Angehörigen
MehrDISKUSSIONSRUNDE - AKTIONSPLAN BEHINDERUNG
DISKUSSIONSRUNDE- AKTIONSPLAN BEHINDERUNG 4.12.2017 Ablauf des Abends 1) Begrüßungsrede von Frau Minister Corinne Cahen, Minister für Familie und Integration 2) Vorstellung der Umsetzung des Aktionsplans
MehrDer Bericht des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der Bericht des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Übersetzung in einfache Sprache Luxemburg, 1 Hinweis Hier geht es um den Bericht des Ausschusses (Komitee) für die Rechte von Menschen
MehrDie UN-Konvention. Konsequenzen für die schulische Inklusion aus pädagogischer Sicht. 16. März Bruno J. Schor. München
Die UN-Konvention Konsequenzen für die schulische Inklusion aus pädagogischer Sicht 16. März 2013 München Bruno J. Schor Das Schulsystem in Deutschland Gymnasium Grundschule Realschule Haupt-/Mittelschule
MehrKonferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz
Konferenz Inklusive Bildung Wege in die Zukunft 24. Mai 2016 Graz www.easpd.eu Inklusion Inklusion Menschen mit Behinderungen wollen gleiche Chancen haben, selbst über ihr Leben entscheiden, vor dem Recht
MehrGeschä ftsordnung des Monitoring-Ausschusses
Geschä ftsordnung des Monitoring-Ausschusses Vorwort zur Geschäftsordnung Eine Geschäftsordnung ist eine Zusammenfassung aller Regeln, nach denen eine bestimmte Gruppe von Menschen zusammenarbeitet. Im
MehrGehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011
Die UN Konvention (Artikel 27) und ihre Umsetzung in Österreich Gehalt statt Taschengeld Forum Kloster in Gleisdorf 9. Juni 2011 Franz Wolfmayr Präsident EASPD Gliederung des Vortrags 1. Begriffe erklären:
MehrEmpfehlungen des Europarats an die europäischen Regierungen
Empfehlungen des Europarats an die europäischen Regierungen Wie man behinderten Menschen ermöglichen kann, am politischen und öffentlichen Leben teilzunehmen Empfehlung CM/Rec(2011)14 In einfacher Sprache
MehrInklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht. Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK Herr Bannasch
Inklusion von Kindern mit Behinderungen - Ein Menschenrecht Seite 1 Die Konvention Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) Verabschiedet
MehrWas wir gut und wichtig finden
Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 1 Was wir gut und wichtig finden Ethische Grundaussagen in Leichter Sprache 2 Zuallererst Die Vereinten Nationen haben eine Vereinbarung
MehrChancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration ESF 2014-2020 So geht das! Praxiswissen erfolgreich anwenden 24. Juni 2015 Haus der Begegnung Königstein Workshop 3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
MehrMittwoch 24. Februar 2010
24. InklusionsforscherInnentagung Inklusionsforschung im Lichte der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen 24. - 27. Februar 2010 Innsbruck Institut für Erziehungswissenschaften der Universität
MehrBRK. Von der Europäischen Union am ratifiziert. (Stand: November 2013)
Einführung in das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Entwicklung und Zweck der BRK, allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen für die Vertragsstaaten Shivaun Quinlivan Direktorin
MehrForum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit)
Forum 3: Barrierefrei Wohnen mit inklusionsorientierten Unterstützungsdiensten (Art. 19, 25 UN-BRK) (Assistenz, Pflege, Gesundheit) 3.9..2015 in Eutin Prozess zur Erarbeitung eines Aktionsplans Inklusion
MehrInklusion bedeutet Vielfalt!
Inklusion bedeutet Vielfalt! Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Inklusion bedeutet Vielfalt! Behindertenhilfe trifft Sport 4. März 2015, Hannover Gliederung - Einführung
MehrDie Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation Impulse und Perspektiven, Berlin,
1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung Abbau von Barrieren im Arbeitsleben Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation
MehrInklusive Werkstatt?! Handwerkszeug für einen kritischen Blick Dr. Cornelia Kammann
Inklusive Werkstatt?! Handwerkszeug für einen kritischen Blick 17.03.2011 Dr. Cornelia Kammann Gliederung A) Inklusion in WfbM ein Spannungsfeld B) Das Handwerkszeug: Der Teilhabe-Katalog Inklusion: wer?
MehrTeilhabe und Vielfalt im Kontext der UN-BRK: Politische Rechte im Fokus
Teilhabe und Vielfalt im Kontext der UN-BRK: Politische Rechte im Fokus Lehrstuhl Sonderpädagogik: Gesellschaft, Partizipation und Behinderung 5. Nationale Arkadis Fachtagung, Olten 2017 PROF.DR.INGEBORG
MehrVon der Idee zum Aktionsplan
Die Bedeutung der UN- Konvention für die politische Arbeit Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Ottmar Miles-Paul Landesbehindertenbeauftragter von Rheinland-Pfalz Von der Idee zum Aktionsplan Grundsätze der
MehrMenschen mit Behinderung in der Wirtschaft. Graz, 25 th April 2018 Patricia Scherer EASPD
Menschen mit Behinderung in der Wirtschaft Potentials@Work Graz, 25 th April 2018 Patricia Scherer EASPD Europäischer Verband der Dienstleister für Menschen mit Behinderung Sitz in Brüssel, gemeinnützig
MehrEs reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein
Es reicht noch lange nicht! Rechte und Forderungen von Frauen mit Behinderungen Teresa Lugstein Allgemein Zahlen und Fakten Rund 20,5 aller Befragten gaben eine dauerhafte Beeinträchtigung an, das sind
MehrDie UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung i n s i e m e Z ü r i c h 4. 1 1. 2 0 1 5 D r. i u r. I r i s G l o c k e n g i e s s e r, I n t e g r a t i o n H a n d i c a p Was ist
MehrWerkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven
Inklusion Eine kommunale Herausforderung und Chance Werkstatttag INKLUSION in Wilhelmshaven Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Inklusion als Reaktion auf die Erfahrung gesellschaftlicher Ausgrenzung
MehrDie Umsetzung der Richtlinien für barrierefreie Web- Inhalte in Deutschland. Annika Nietzio, FTB Dr. Birgit Scheer, FTB. Projekte:
Die Umsetzung der Richtlinien für barrierefreie Web- Inhalte in Deutschland Annika Nietzio, FTB Dr. Birgit Scheer, FTB Projekte: Digital informiert im Job integriert (Di-Ji) Di-Ji Ziele: Zugang zur Berufswelt
MehrTeilhabe für Alle Gestaltung einer inklusiven Stadt. Büro für Chancengleichheit & Vielfalt, Landeshauptstadt Potsdam
Teilhabe für Alle Gestaltung einer inklusiven Stadt, Landeshauptstadt Potsdam 1 Die Landeshauptstadt Potsdam 159.742 EinwohnerInnen (Stand: 30.6.2013) Wirtschaftliches und kulturelles Zentrum des Landes
MehrDie Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. - Aktionsplan der Bundesregierung-
Die Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Aktionsplan der Bundesregierung- Gliederung Einleitung und Hintergrund zur UN-Konvention Aufbau des Nationalen Aktionsplans
MehrText zum Film Sprache leicht gemacht
Text zum Film Sprache leicht gemacht Jeder Mensch darf leben. Und jeder Mensch soll gesund sein! Texte lesen und verstehen- ein wichtiges Werkzeug, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Aber: Was
MehrHöhepunkt. interessanten Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Neuigkeiten für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Dieses mal mit vielen
Ausgabe: 45, Frühjahr 2018 Höhepunkt Neuigkeiten für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieses mal mit vielen interessanten Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten Diese Texte sind im Höhepunkt:
MehrBarrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen?
Barrierefreiheit oder angemessene Vorkehrungen? Konsequenzen der Behindertenrechtskonvention für die Hochschule Dr. Marianne Hirschberg Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut
MehrGesundheit verstehen - Gesundheit sprechen
Guten Morgen! Gesundheit verstehen - Gesundheit sprechen Wiener Rathaus 2. Februar 2017 Mein Name ist.. Germain Weber ich komme von.. Universität Wien sowie Lebenshilfe Österreich Herausforderung in der
MehrB O R D S T E I N K A N T E SENSIBILISIERUNG ZUM INKLUSIVEN ZUSAMMENLEBEN VON FRAUEN MIT UND OHNE BEHINDERUNG
B O R D S T E I N K A N T E SENSIBILISIERUNG ZUM INKLUSIVEN ZUSAMMENLEBEN VON FRAUEN MIT UND OHNE BEHINDERUNG B O R D S T E I N K A N T E Menschen mit Behinderung sind Frauen und Männer mit Behinderung.
MehrAngehörige. barrierefrei, Barrierefreiheit. Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern Kinder Großeltern Enkel.
Angehörige Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern Kinder Großeltern Enkel. Zu den Angehörigen gehören aber auch die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann die Lebens-Partnerin oder der Lebens-Partner.
MehrBehinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit
Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit www.sl-stmk.at Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit 1 ist eine Interessen-Vertretung von Menschen
MehrSchulische Bildung im Zeitalter der Inklusion Aussagen und Handlungsfelder der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Schulische Bildung im Zeitalter der Inklusion Aussagen und Handlungsfelder der Bundesvereinigung Lebenshilfe Rainer Dillenberg, Referent Kindheit und Jugend, Bundesvereinigung Lebenshilfe Landesdelegiertenkonferenz
MehrArbeit muss sich lohnen auch bei Assistenzbedarf?!
Arbeit muss sich lohnen auch bei Assistenzbedarf?! Tagung für Schwerbehindertenvertretungen in Bad Boll 07. Oktober 2015 Dr. Klaus Mück NITSA e.v. Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und
MehrWir Menschen mit Lernschwierigkeiten können viel. Es gibt aber viele Hindernisse. Schwere Sprache ist zum Beispiel ein Hindernis.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind das Netzwerk Selbstvertretung Österreich. Das ist ein Projekt, von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Früher nannte man uns Menschen mit geistiger Behinderung.
MehrInklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen Grundlagen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Gliederung 1. Zur Lebenssituation
MehrJeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist.
Büro für Chancengleichheit Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. Büro für Chancengleichheit Inklusion und die
MehrAktions-Plan des Landes Steiermark
Aktions-Plan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UNO-Konvention Leicht zu lesen. Leicht zu verstehen. LL Leicht Lesen Aktions-Plan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UNO-Konvention Dieser Aktions-Plan
MehrWarum Inklusion? Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Warum Inklusion? Andreas Stoch MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Unesco 2005 Ein inklusives Bildungssystem kann nur geschaffen werden, wenn Regelschulen inklusiver werden mit
MehrUN Konvention über die Rechte des Kindes
UN Konvention über die Rechte des Kindes am 13. April 2012 Das System der Vereinten Nationen Gründung: 26.Juni 1945 intergouvernementale Organisation: zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 (193)
MehrDer allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht
Der allgemeine EU-Rechtsrahmen zur Gleichbehandlung und der Bezug zum einzelstaatlichen Recht Charta der Grundrechte EU-Richtlinien Beitritt zur EMRK Völkerrechtliche Verträge Sophie ROBIN-OLIVIER Übersicht
MehrLandesverband Nordrhein Westfalen e.v.
Landesverband Nordrhein Westfalen e.v. 1 10.05.2013 Der Sozialverband stellt sich vor Der VdK setzt sich seit seiner Gründung für soziale Gerechtigkeit in Politik und Gesellschaft ein. Ursprünglich als
MehrDie UN- Behindertenrechtskonvention
Die UN- Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung Freiheit von Diskriminierung Gleichberechtigte Teilhabe Behindertenbeirat im Landkreis Gifhorn e.v. 03.06.2010 1 Behindertenrechtskonvention (BRK) BRK
MehrWorkshop 9. Herausforderungen für den Sozialraum
Workshop 9 Herausforderungen für den Sozialraum Ablauf Eine exemplarischer Sozialraum im Bodenseekreis Akteure in diesem Sozialraum Eine gemeinsame Zielfindung / Umsetzung im Sinne der BRK Chancen, aber
MehrRorschacher Fachtagung Open Source Neue Quellen, Inputs und Instrumente in der Arbeit für mit Menschen mit Behinderung,
Durch Persönliche Zukunftsplanung, personenzentrierte Dienstleistung und Sozialraumorientierung Dr. Stefan Doose Rorschacher Fachtagung Open Source Neue Quellen, Inputs und Instrumente in der Arbeit für
MehrUN Konvention Menschenrechtsschutz für behinderte Menschen
UN Konvention Menschenrechtsschutz für behinderte Menschen Prof. Dr. Theresia Degener, LL.M. Evangelische FH RWL, Bochum & University of the Western Cape, Kapstadt Fachtagung NW Art. 3 / DGRW / IMEW, 14.-15.
MehrUN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung
Paulo dos Santos UN-Behindertenrechtskonvention Aktionsplan der Landesregierung Wenn Eltern nach der Schule fragen... / 08. Juni 2016 Dr. Günter Bell Behindertenbeauftragter der Stadt Köln Allgemeine Erklärung
MehrInitiative Inklusion Österreich
Initiative Inklusion Österreich Initiative Inklusion Wenn sich eine Gruppe für eine Sache stark macht Wenn niemand ausgeschlossen wird Was wir wollen dass alle Menschen miteinander lernen und leben können
MehrDie UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European
Die UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European Disability Law, Universität Maastricht (NL) Überblick
MehrInklusion durch Leichte Sprache Werkstattbericht der Stadtbibliothek Stuttgart
Inklusion durch Leichte Sprache Werkstattbericht der Stadtbibliothek Stuttgart 7. Oberbayerischer Bibliothekstag Inka Jessen, Krailling, 11.07.2016 Die Stadtbibliothek Stuttgart besteht aus: Zentralbibliothek,
MehrStadt Schwäbisch Gmünd
www.schwaebisch-gmuend.de Stadt Schwäbisch Gmünd Aktionsplan Inklusion Schwäbisch Gmünd Inklusion die Zielrichtung Was macht den Reichtum einer Gesellschaft aus? Wirtschaftliche Macht? Politische Sicherheit?
MehrDie UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK)
Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN BRK) Vortrag Ingrid Körner, Senatskoordinatorin 29.08.2013 Fachtagung Inklusive Arbeitswelt Hamburg Die erste UN-Konvention unter Beteiligung
MehrInklusion und Kindertagesstätten
Inklusion und Kindertagesstätten Eine kritische Diskussion Verbandstag Landesverband Lebenshilfe Niedersachsen am 17.03.2012 in Hannover 1 Inklusion / Integration Begriffe, die es in sich haben. Auf die
MehrVortrag von Reinhard Köbler und Gregor Sanders Wibs Tirol ein Modell der Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
LANDESKONFERENZ KÄRNTEN 22. April 2015 Seeparkhotel Klagenfurt Vortrag von Reinhard Köbler und Gregor Sanders Wibs Tirol ein Modell der Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter Hinweis: Dieser Text ist
MehrPraxistag Demenz am Workshop 4: Den Krankenhausaaltag meistern
Praxistag Demenz am 30.11.2018 Workshop 4: Den Krankenhausaaltag meistern Mag. Luise Angermair, LKH Innsbruck De Jesus-Kuprian Astrid, LKH Innsbruck Doris Martini, LKH Hochzirl-Natters Gregor Herdin, LKH
MehrInklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover,
Inklusion für alle! Wie könnte eine gemeinsame Position für den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. aussehen? Hannover, 21.08.2018 Gliederung: - Hintergrund - Positionen - Diskussion Hintergrund:
MehrDer Nationale Aktionsplan 2.0 ist fertig. Und der Entwurf für das Bundes-Teilhabe- Gesetz.
Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie
MehrLeitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben
Leitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben Der Bezirk Schwaben unterstützt Menschen mit Behinderung bei ihren Zielen im Leben. Die wichtigsten Informationen darüber stehen in diesem Aktions-Plan. Dieses
MehrBericht an den Bundes-Behinderten-Beirat
Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat Was ist der Monitoring-Ausschuss? Was steht im Gesetz? Im Artikel 33 der UNO-Konvention steht: Jedes Land muss überwachen, ob die Forderungen der UNO-Konvention
MehrDie UN-Behindertenrechts-Konvention in Österreich. Volker Schönwiese
Die UN-Behindertenrechts-Konvention in Österreich Volker Schönwiese Weit über 150 Staaten haben seit 2006 die Konvention unterzeichnet Die UN-Konvention beinhaltet: a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden
MehrAuftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit
Auftrag Inklusion. Perspektiven für eine neue Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit Christine Lohn Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband Inklusion Versuch einer Definition Inklusion beinhaltet
MehrKinderrechte. und Inklusion. Das Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer. Kinderrechte sind Menschenrechte. Kinder sind Menschen
Kinderrechte und Inklusion Die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems Jörg Maywald, Berlin, 11.6.2010 Kinderrechte
MehrArbeit und Behinderung: Inklusion und Vielfalt Von der Verpflichtung zur Realität
Arbeit und Behinderung: Inklusion und Vielfalt Von der Verpflichtung zur Realität DDr. Ursula Naue Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
MehrMobilität als Menschenrecht. Umfassende Barrierefreiheit als Grundlage lebenswerter Städte. Forschungsforum Mobilität für Alle Wien, 6.
Mobilität als Menschenrecht Umfassende Barrierefreiheit als Grundlage lebenswerter Städte Forschungsforum Mobilität für Alle Wien, 6. Dezember 2018 DDr.in Ursula Naue Universität Wien, Institut für Politikwissenschaft
MehrAUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG
AUSBLICK AUF DIE ANSTEHENDEN BEHINDERTENPOLITISCHEN THEMEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen Treffen der kommunalen Behindertenbeiräte und
Mehr