anlässlich der 4. Veranstaltung der Reihe Miteinander

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1 Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Irmgard Badura Grußwort der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung anlässlich der 4. Veranstaltung der Reihe Miteinander vor Ort am um Uhr in Regensburg

2 SEITE 2 Sehr geehrter Herr Staatssekretär Sackmann, lieber Herr Eibl, sehr geehrter Herr Bräuning-Edelmann, liebe Kooperationspartner des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums und der gesamten katholischen Jugendfürsorge Regensburg, ich freue mich sehr, Sie alle heute hier begrüßen zu dürfen. Bevor ich jedoch inhaltlich einsteige, möchte ich Ihnen allen sagen, dass es mir eine ganz besondere Ehre und Freude ist, Herrn Staatssekretär Markus Sackmann heute zu den Gästen zählen zu dürfen. Auch er wird nachher noch ein Grußwort sprechen. Für Ihre weitere Genesung wünschen wir Ihnen und ich denke, hier spreche ich für alle Anwesenden- alles Gute, Herr Sackmann! Nun aber zu unserem heutigen Thema: Assistenz und Hilfebedarf : Noch bis vor wenigen Jahren hätte man mit dem Begriff Assistenz oder Assistentin ausschließlich eine Chefsekretärin im

3 SEITE 3 Sinne der Assistenz der Geschäftsleitung verstanden. Doch die Zeiten haben sich glücklicherweise geändert. Nicht nur deshalb, weil es wahrscheinlich mittlerweile auch vereinzelt männliche Chefsekretäre gibt, sondern weil der Begriff Assistenz eine weitere Bedeutung erhalten hat. Wo früher vor allem in der klassischen Behindertenhilfe von Betreuung die Rede war, wird heutzutage Gott sei Dank immer mehr von Assistenz gesprochen. Warum ist mir dies so wichtig? Menschen mit Behinderung, egal ob in einer stationären Einrichtung, zuhause bei den Eltern, oder in der eigenen Wohnung, wollen nicht mehr nur betreut werden. Sie möchten in allen Lebensbereichen ihren Alltag so selbstbestimmt wie möglich bestreiten. Je nach individueller Behinderung braucht es dazu natürlich Unterstützung. Der Hilfebedarf ist bei jedem einzelnen Menschen unterschiedlich. Dazu, wie man ihn möglichst am Bedarf der Betroffenen Menschen orientiert und festlegt, werden wir von Herrn Bräuning-Edelmann heute noch einiges hören.

4 SEITE 4 Wir brauchen ein neues Bild von Behinderung. Einen neuen Blickwinkel, der die UN-Behindertenrechtskonvention zur Grundlage hat. Es ist noch nicht sehr lange her, da wurde Behinderung ausschließlich als körperliches oder geistiges Defizit gesehen. Die Behinderung war ein Problem des Einzelnen. Ein schweres Schicksal, oder nach der Vorstellung mancher sogar eine Strafe. Glücklicherweise verändert sich dieses Bild gerade, vor allem dank der UN-BRK. Eine Behinderung ist definiert als Wechselwirkung zwischen der individuellen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung eines Menschen und der Barrieren in seiner Umwelt, die die Person im wahrsten Sinne des Wortes behindern. Dabei kann es sich um Barrieren in der gebauten Um

5 SEITE 5 welt, z.b. Gebäude, Automaten, Straßen usw. handeln. Barrieren können jedoch auch in der Kommunikation, z.b. bei Dienstleistungen, als auch in den Einstellungen der Menschen begründet sein. Das sind dann die berühmten Barrieren in den Köpfen. Der individuelle Hilfebedarf muss sich immer an diesen Aspekten orientieren. Dies gilt ausdrücklich und gerade auch für Leistungs- und Kostenträger. Was mir aber fast noch wichtiger ist: Auch wenn finanzielle Gesichtspunkte in Zeiten knapper Kassen nicht außer Acht gelassen werden dürfen: Entscheidend für den Assistenzbedarf ist immer der Wunsch des Menschen mit Behinderung, der über das Wo, Wie, Wer, Wann, und Wie viel entscheidet. Die Strukturen auch und gerade - in stationären Einrichtungen müssen sich so weit wie irgend möglich hin zu diesem Ziel bewegen. Wir Menschen mit Behinderung wissen selbst am besten was wir brauchen!

6 SEITE 6 Eine bedarfsgerechte Assistenz muss es auch für schwerstund mehrfachbehinderte Menschen geben. Auch wenn es vielleicht besonders schwer ist, herauszufinden, was sie sich wünschen. Alle Feststellungen, die den Assistenz- und Hilfebedarf eines Menschen betreffen, müssen den Grundsätzen des Independent Living folgen. Die Lebensqualität eines Menschen mit Behinderung ist abhängig vom Grad der Selbstbestimmung in seinem Alltag. Um dies umzusetzen, müssen wir neue Wege erkunden. Ich schlage vor, wir brechen heute gemeinsam auf. Vielen Dank!

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