Leitfaden. für die Zuwendungsempfänger über die Informations- und Publizitätspflichten bei der Förderung aus Mitteln der Europäischen Union

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1 Leitfaden für die Zuwendungsempfänger über die Informations- und Publizitätspflichten bei der Förderung aus Mitteln der Europäischen Union - Strukturfondsperiode Zusammenstellung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Referat 54 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Rechtsgrundlagen der Informations- und Publizitätspflichten 3. Ziele der Informations- und Publizitätspflichten 4. Vorschriften bei der Projektförderung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1159/ Hinweistafeln 4.2. Erinnerungstafeln 5. Vorschriften bei der Förderung von Informations- und Publizitätsmaßnahmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1159/ Informationsveranstaltungen 5.2. Informations- und Kommunikationsmaterial 6. Das Europa- Emblem 6.1. Geometrie 6.2. Farbe 7. Weiterführende Informationen

3 1. Einleitung Wer Finanzhilfen von der Europäischen Union erhält, ist verpflichtet dies zu erwähnen! Dies betrifft Förderungen, die mit Mitteln folgender Europäischer Strukturfonds kofinanziert werden: EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ESF Europäischer Sozialfonds EAGFL-A Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung 2. Rechtsgrundlagen der Informations- und Publizitätspflichten Rechtsgrundlage für die Strukturfonds ist die Verordnung (EG) Nr.1260/1999 vom 21. Juli 1999 Publizitätsvorschriften lassen sich aus Art. 46 dieser Verordnung herleiten spezielle Rechtsgrundlage für die Informations- und Publizitätspflichten ist die Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 der Kommission vom 30. Mai 2000 über die von den Mitgliedsstaaten zu treffenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Interventionen der Strukturfonds detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Informations- und Publizitätspflichten enthält der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 (Durchführungsbestimmungen zur Information und Publizität für die Interventionen der Strukturfonds) 3. Ziele der Informations- und Publizitätspflichten Bekanntmachung der Gemeinschaftsaktion Erhöhung der Transparenz Information der Öffentlichkeit über die Rolle der Europäischen Union bei der städtischen Entwicklung, der Entwicklung der Humanressourcen, der Berufsbildung, der Beschäftigung, den Investitionen in Unternehmen und der Entwicklung des ländlichen Raums Unterrichtung der potenziellen Begünstigten und Endbegünstigten, wie * regionale und lokale Behörden * Berufsverbände und Wirtschaftskreise * Wirtschafts- und Sozialpartner * Nichtregierungsorganisationen * Akteure und Vorhabensträger

4 4. Vorschriften bei der Projektförderung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 Bei allen Projekten bei denen EU- Fördermittel verwendet werden, muss die Kennzeichnungspflicht gemäß den Vorschriften der o.g. Verordnung Anwendung finden. Die nachfolgenden Anmerkungen zu den einzelnen Publizitätsarten sind zu beachten: 4.1. Hinweistafeln Beim Anblick einer Baustelle fragen sich Passanten häufig, was hier gebaut wird. Oft wird auf Hinweistafeln erklärt, was an dieser Stelle entsteht und wer daran beteiligt ist. Die EU- weit geltenden Mindeststandards für solche Hinweistafeln sind in der Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 festgelegt. An allen Baustellen von mit EU-Mitteln kofinanzierten Infrastrukturprojekten, die eine Investitionssumme ab 3 Mio. aufweisen, sind Hinweistafeln zu errichten! Grundsätzlich sind die Hinweistafeln nur in der Bauphase der Projekte anzubringen. Sie sind nach Fertigstellung des Vorhabens durch Erinnerungstafeln (vgl. Nr im Leitfaden) zu ersetzen. Beispiel für eine Hinweistafel: Hier entsteht ein Musterbau im Rahmen eines Musterprojektes. Bauträger: Projekt: Bauzeit: Musterbetrieb Musterprojekt x Jahre Alle Daten sind individuell. Die Schriftgröße darf nicht größer sein, als die Schrift der Europäischen Union DIESES VORHABEN WIRD VON DER EUROPÄISCHEN UNION KOFINANZIERT Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

5 Folgende Richtlinien sind bei der Gestaltung der Hinweistafeln zu beachten: Der EU-Teil muss mindestens 25 % der Gesamtfläche der Hinweistafel einnehmen. Er enthält das genormte EU-Emblem, den Standardtext Dieses Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert und ggf. die volle Bezeichnung des jeweiligen Strukturfonds. Alle Texte stehen rechts vom EU-Emblem. Die Schriftgröße des EU-Textes muss mindestens genauso groß sein, wie die Schriftgröße des übrigen Textes. Die Größe der Tafel muss der Bedeutung des Projektes entsprechen Erinnerungstafeln Bleibende Erinnerungstafeln sind nach Projektabschluss für Vorhaben, für die Hinweistafeln vorgeschrieben waren und der Öffentlichkeit zugänglich sind (z.b. Kongresszentren, Flughäfen, Bahnhöfen,...) an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen. Bei der Gestaltung der Erinnerungstafeln müssen folgende Elemente aufgegriffen werden: Sie enthalten das genormte EU-Emblem. Es ist ein Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäische Union und ggf. die volle Bezeichnung des jeweiligen Strukturfonds anzubringen. Bei Projekten von Sachinvestitionen in Unternehmen sind Erinnerungstafeln für einen Zeitraum von einem Jahr anzubringen. 5. Vorschriften bei Förderung von Informations- und Publizitätsmaßnahmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1159/ Informationsveranstaltungen Informationsveranstaltungen sind beispielsweise Konferenzen, Seminare, Messen, Ausstellungen oder Wettbewerbe, die im Zusammenhang mit den kofinanzierten Interventionen stehen. Die Veranstalter müssen auf die Gemeinschaftsbeteiligung hinweisen: Die europäische Fahne ist im Sitzungssaal anzubringen. Das EU-Emblem ist auf den Dokumenten zu verwenden.

6 5.2. Informations- und Kommunikationsmaterial Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für ein aus EU-Mitteln kofinanziertes Projekt sind folgende Hinweise zu beachten: Broschüren, Faltblättern, Mitteilungsblättern das Vorsatzblatt enthält einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung der EU es ist das EU-Emblem zu verwenden, sofern ein nationales oder regionales Emblem verwendet wird es ist ggf. der Strukturfonds zu benennen Websites, Datenbanken die nebenstehenden Grundsätze für Broschüren etc. gelten entsprechend auf Websites sollte ein Hinweis auf die Beteiligung der EU und ggf. der Strukturfonds angebracht werden sowie möglichst eine Verbindung (Hyperlink) zu anderen Websites der Kommission für die einzelnen Strukturfonds Diese Grundsätze sind auch bei Informations- und Kommunikationsmaterialien, wie Flyern, Prospekten, Plakaten, CD-ROMs, Filmen, Videos, Multimedia shows und Inseraten zu beachten. 6. Das EU- Emblem Das EU-Emblem besteht aus einer blauen rechteckigen Flagge mit zwölf Sternen die in einem Kreis als Zeichen der Union abgebildet sind. Die Anzahl der Sterne ist unveränderlich und symbolisiert die Vollkommenheit. Die Sterne sind wie die Stunden auf dem Ziffernblatt einer Uhr angeordnet. Die nachfolgenden Hinweise zur Gestaltung des EU-Emblems sind zu beachten:

7 6.1. Geometrie blaue rechteckige Flagge die Breite mißt anderthalb mal die Höhe unsichtbarer Kreis, dessen Mittelpunkt der Diagonalenschnittpunkt ist zwölf goldene Sterne in regelmäßigen Abständen darauf angeordnet Kreisradius ist 1/3 der Rechteckhöhe jeder Stern hat 5 Zacken, deren Spitzen einen unsichtbaren Umkreis mit Radius von jeweils 1/18 der Rechteckhöhe bilden alle Sterne stehen senkrecht (ein Zacken nach oben) Beispiele für eine unkorrekte Reproduktion des EU-Emblems: 1. Das Emblem steht auf dem Kopf. 2. Falsche Ausrichtung der Sterne. 3. Falsche Anordnung der Sterne im Kreis. Die Sterne müssen wie die Stunden auf einem Zifferblatt einer Uhr angeordnet sein Farbe Pantone Reflex Blue für Rechteckflächen Pantone Yellow für Sterne wenn nur Schwarz/ Weiß Druck möglich ist, dann ist das Rechteck mit einer schwarzen Linie zu umranden und die Sterne sind schwarz auf weißem Hintergrund abzubilden.

8 7. Weiterführende Informationen Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter: Information-Publizität.pdf Für Auskünfte zu den Informations- und Publizitätspflichten stehen Ihnen auch das jeweils zuständige Regierungspräsidium (Referat 52) oder die fachtechnischen Begleitbüros (das isw Institut und die Projektgruppe Stadt + Entwicklung) als Ansprechpartner zur Verfügung.

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