Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren
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- Leon Robert Kaufman
- vor 8 Jahren
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1 Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
2 Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt für Sie das so genannte Haushaltsscheckverfahren. Was ist ein Minijob? Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen der Verdienst regelmäßig im Monat die Höchstgrenze von 450 nicht überschreiten darf. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Was ist das Haushaltsscheckverfahren? Das Haushaltsscheckverfahren ist ein vereinfachtes Beitragsund Meldeverfahren, das ausschließlich für Minijobber in privaten Haushalten von der Minijob-Zentrale bei der deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durchgeführt wird. Der Haushaltsscheck besteht aus drei inhaltsgleichen Belegen, jeweils ein Formular für die Minijob-Zentrale, den Arbeitgeber und den Beschäftigten. Der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck ist die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Er dient zugleich als Einzugsermächtigung für die Abbuchung der fälligen Zahlungen. Der Einzug erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli des laufenden Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar des Folgejahres. Die Minijob-Zentrale prüft nach Eingang des Haushaltsschecks die Einhaltung der Arbeitsentgeltgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung, teilt im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit dem Privathaushalt eine Betriebsnummer mit und berechnet die Gesamtsozialversicherungsbeiträge wie folgt: 5,00% Krankenversicherung, 5,00% Rentenversicherung, 0,84% Umlagen U1 + U2, 1,60% gesetzliche Unfallversicherung, 2,00% Pauschalsteuer, wenn keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wird, insgesamt 14,44% auf den gezahlten Lohn. 2 Das Verfahren wiederholt sich bei jeder Lohnzahlung, es sei denn, das Arbeitsentgelt bleibt monatlich unverändert und der Haushaltsscheck wird als Dauerscheck gekennzeichnet.
3 Ist der Minijobber versichert? Durch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung erwirbt der Minijobber keine eigenen Ansprüche. Er hat jedoch die Möglichkeit, die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung des Arbeitgebers (5%) und dem vollen Rentenversicherungsbeitrag (19,6%) i.h.v. 14,6% selbst zu zahlen, um so Rentenansprüche zu erlangen. Der Aufstockungsbetrag ist durch den Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt einzubehalten. Die Wahl der Rentenversicherungspflicht muss dann auf dem Haushaltsscheck erklärt werden. Die Haushaltshilfe ist bei Unfällen während ihrer hauswirtschaftlichen Tätigkeit und auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert. Was passiert bei Krankheit oder Schwangerschaft? Auch private Arbeitgeber sind zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft verpflichtet. Durch die Zahlung der Umlagebeiträge nimmt der Privathaushalt am Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen teil. Die Erstattung erfolgt auf Antrag bei der Mini job- Zentrale und beträgt im Krankheitsfall 80% des für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gezahlten Arbeitsentgelts. Im Falle der Schwangerschaft werden 100% des weiter gezahlten Arbeits- 3
4 entgelts sowie der darauf entfallenden pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung während der Zeit von Beschäftigungsverboten bzw. Mutterschutzfristen erstattet. Rechtliche Aspekte Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, sollte auch einen Vertrag haben. Auch bei Minijobs ist ein Arbeitsvertrag anzuraten. Nicht selten kommt es zu Unklarheiten oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wenn dann kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist die Beweisführung schwierig. Die Nichtanmeldung des Minijobbers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sowohl das Sozialgesetzbuch als auch die Abgabenordnung sehen dafür Geldbußen bis zu einer Höhe von 5.000,- vor. Arbeitgeber werden aber nach 28p Abs. 10 SGB IV wegen der beschäftigten Arbeitnehmer in Privathaushalten nicht geprüft. Im Übrigen sind sie ohnehin von der Führung von Entgeltunterlagen freigestellt ( 28f Abs. 1 SGB IV). Steuerliche Förderung Minijobs in Privathaushalten werden vom Gesetzgeber aber auch besonders gefördert. Die Steuerentlastung wird dem Arbeitgeber in Form eines Abzugsbetrages von der Einkommensteuer gewährt. Seit dem beträgt der abzuziehende Betrag 20% der Aufwendungen, höchstens 510,00 jährlich ( 35 a Abs. 1 EStG). Um nachzuweisen, dass Sie Abgaben im Haushaltsscheckverfahren geleistet haben, erstellt die Minijob-Zentrale eine Bescheinigung für das Finanzamt. 4
5 Berechnungsbeispiel Bei einer monatlichen Zahlung von 300 an die Haushaltshilfe ergibt sich folgende effektive Mehrbelastung: Gehalt (12 x 300,00 ) 3.600,00 Sozialversicherung 14,44% 519,84 Gesamtbelastung des Arbeitgebers 4.119,84 Steuerermäßigung 20% von 4.119,84 = 823,97 höchstens 510,00 verbleiben als Belastung 3.606,24 und damit für ein ganzes Jahr 9,84 mehr, als die Haushaltshilfe erhalten hat. Bei einem monatlichen Gehalt von 450 beträgt die effektive Mehrbelastung 269,76 für ein Jahr bzw. 22,48 pro Monat. Was wir für Sie tun können Wir kümmern uns um die gesamten Formalitäten und die Überwachung des Arbeitsverhältnisses. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an! Laufenberg Michels und Partner Robert-Perthel-Straße 77a Köln Telefon: / Telefax: / office@laufmich.de Stand: Juli 2013 (Diese allgemeine Information kann die individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.) 5
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